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Aufreihvorrichtung für Briefordner mit einer Lochvorrichtung Die Erfindung
bezieht sich auf eine Aufreihvorrichtung für Briefordner mit einer Lochvorrichtung.
Diese der Erfindung zugrunde liegende Aufreihvorrichtung wird von zwei Aufreihstiften
und einem mit diesen zusammenwirkenden Schließbügel sowie von einer auf dem Schließbügel
und den Aufreihstiften verschiebbaren, als Lochvorrichtung dienenden Schiene gebildet.
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Bei dieser bekannten Ausführung ist die als Lochvorrichtung vorgesehene
Schiene an einer Längsseite oder Querseite der zum Festklemmen des aufgereihten
Schriftgutes dienenden Deckschiene angelenkt, in welcher die als Matrizen dienenden
Öffnungen unabhängig und mit Abstand von den Aufreihlochungen vorgesehen sind. Diesen
scharfkantig ausgebildeten öffnungen in derDeckschiene sind an der angelenkten Schiene
ebenfalls scharfkantig ausgebildete Ansätze als Patrizen zugeordnet, die beim Lochen
in die Öffnungen der Deckschiene eingreifen. Zum Lochen muß jedoch die Deckschiene
von der Aufreihvorrichtung abgenommen werden, so daß sowohl das durch Zusammenklappen
von. Deckschiene und Schiene erfolgende Lochen als auch das Ablegen des gelochten
Schriftgutes einen eigenen Arbeitsgang erfordert. Bei einer anderen Auf-41
aus Schließbügeln und Aufreihstiften sied die miteinander zusammenwirkenden Enden
der schwenkbaren Schließbügel und der feststehenden Aufreihstifte als Patrize und
Matrize ausgebildet. Hiermit läßt sich eine Lochung mit einem glatten Lochrand in
der erforderlichen Größe nur dann einwandfrei durchführen, wenn entweder die Patrize
oder die Matrize größer als das zu stanzende Loch ausgebildet wird. Durch den einen
oder anderen vorstehenden 'feil muß jedoch dann zwangläufig beim Ablegen oder beim
Zurückschieben des Schriftgutes über die Schließbügel ein Ausreißen des Loches erfolgen.
Schließlich ist auch eine weitere derartige Aufreihvorrichtung bekanntgeworden,
welche auch der Erfindung zugrunde gelegt ist und bei welcher eine auf den Schließbügeln
und den Aufreihstiften verschiebbare, als L ochvorrichtung dienende Schiene vorgesehen
wird. Hierbei kann zwar Lochen und Ablegen des Schriftgutes in einem Arbeitsgang
erfolgen, jedoch bildet dieLochschiene ein zusätzliches Bauteil, das die Aufgabe
der zum Festklemmen des aufgereihten Schriftgutes erforderlichen Deckschiene nicht
übernehmen kann. Die Deckschiene muß vor dem Lochen abgenommen und nach dem Lochen
wieder aufgeschoben werden.
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Durch die Erfindung soll daher die vorstehende Aufreihvorrichtung
mit den weiteren Merkmalen des im ersten Absatz erläuterten Gattungsbegriffes so
weitergebildet werden, daß die als Lochvorrichtung dienendeSchiene zugleich als
Deckschiene zumFestklemmen des aufgereihten Schriftgutes. dienen kann. Diese Aufgabe
wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Schiene als Deckschiene ausgebildet
ist und ihre Aufreihlochungen Matrizen zum Lochen des Schriftgutes aufweisen. Das
zu lochende und abzulegende Schriftgut braucht dann nur auf die Aufreihstifte aufgelegt
und von den Schließbügeln festgehalten zu werden. Es wird dann durch das Herunterschieben
der Deckschiene von den Schließbügeln auf die Aufreihstifte gleichzeitig gelocht
und festgeklemmt.
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Im einzelnen kann die Ausbildung so durchgeführt werden, daß die Matrizen
von Ausprägungen der Deckschiene gebildet sind. Bei Verwendung einer bekannten Deckschiene
mit zwei Klemmfedern können auch besondere Matrizen mittels der Klemmfedern an der
Deckschiene gehaltert werden. Damit die Deckschiene ihren eigentlichen Zweck, nämlich
das Zurückhalten und Festklemmen des aufgereihten Schriftgutes, einwandfrei erfüllen
kann, ist eine solche Deckschiene im Bereich jeder Matrize nach der von der Schneidkante
abgekehrten Seite ausgekröpft. Dadurch wird vermieden, daß die Schneidkanten auf
dem Schriftgutstapel aufliegen.
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Die Matrizen sind- vorzugsweise kreisringförmig ausgebildet und in
Richtung ihrer Schneidkanten kegelig verjüngt. Auf Grund dieser Ausbildung liegen
die Matrizen nur mit ihren Schneidkanten an den Ordnerbügeln an, wodurch ein ungehindertes
Zurückschieben der Matrizen über den kreisförmigen Teil der Schließbügel gewährleistet
ist.
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Zur Verbesserung der Schneidwirkung kann die Schneidkante jeder Matrize
in einer zur Längsachse der Matrize schrägen Ebene angeordnet sein.
In
der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes schematisch
dargestellt. Es zeigen Fig. 1 und 2 eine Stirnansicht und die Draufsicht einer Aufreihvorrichtu.ng
für Briefordner, Fig. 3 einen Querschnitt durch eine aufgereihte Deckschiene beim
Lochen eines Schriftstückes in vergrößerter Darstellung, Fig. 4 und 5 die Draufsicht
und eine Seitenansicht einerDeckschiene mitLochmatrizen eines zweitenAusführungsbeispiels,
Fig. 6 einen Querschnitt gemäß Linie VI-VI in Fig. 4, Fig. 7 die Draufsicht auf
eine weitere Deckschiene mit Lochmatrizen und Fig. 8 einen Querschnitt gemäß Linie
VIII-VIII in Fig. 7.
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Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Aufreihvorrichtung ist bekannt
und entspricht der für Briefordner üblichen Ausführung. Sie ist auf einem Ordnerdeckel
1 befestigt und wird im wesentlichen von einer Grundplatte 2, den fest angeordneten
Aufrehstiften 3 und den schwenkbaren Schließbügeln 4 gebildet. Das öffnen und Schließen
der Schließbügel erfolgt durch einen zweiarmigen Bedienungshebels, der drehbar an
einer aus der Grundplatte 2 ausgebogenen Lasche 6 gelagert ist und über eine Rolle
7 auf die Abkröpfung einer die Schließbügel 4 verbindenden Schwingachse einwirkt.
An der Lasche 6 ist ein sich bis zur Höhe der Aufreihstifte erstreckender Anschlag
8 für das zu lochende und einzuordnende Schriftgut 9 vorgesehen. Auf den Schließbügeln
4 ist eine erfindungsgemäß mit Matrizen 11 ausgestatteteDeckschiene 10 aufgereiht,
deren z. Z. aus zwei Stahldrähten und einem Kipphebel bestehende Klemmvorrichtung
nicht dargestellt ist. Jede Matrize 11 besteht, wie insbesondere aus Fig. 3, 6 und
8 ersichtlich, aus einer beispielsweise runden Hülse mit an einem Ende vorgesehenem
Ringflansch. Das andere flanschfreie Ende der Hülse ist mit einer kreisförmigen
Schneidkante 12 versehen. Die Hülse ist vom Ringflansch aus in Richtung zu ihrer
Schneidkante 12 kegelig verjüngt ausgebildet. -Dadurch wird erreicht, daß die Matrize
nur mit ihrer Schneidkante am Aufreihstift 3 und am Schließbügel 4 anliegt, wie
dies deutlich aus Fig. 3 ersichtlich ist, und daß die Matrize 11
ohne Schwierigkeit
über den halbkreisförmigen Teil des Schließbügels 4 geschoben werden kann.
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In den Fig. 4 und 5 ist eine bekannte Deckschiene dargestellt, die
ausschließlich aus einem Stahldraht 13 mit größerem Querschnitt gebildet wird. Dieser
Stahldraht isst so gebogen, daß er Aufreihöffnungen mit anschließenden Schlitzen
begrenzt und sich in letzteren durch Verschieben an den Schließbügeln bzw. an den
Aufreihstiften des Ordners festklemmt bzw. beim entgegengesetzten Verschieben gelöst
wird. Auf diese Deckschiene werden die Matrizen 11 längsverschieblich aufgesetzt.
Sie sind hierzu mit seitlichen Schlitzen 14 versehen, die zur Aufnahme der beiden
Trums des Stahldrahtes 13 dienen. Dies ist besonders, aus Fig. 6 zu ersehen. Die
aus dem Stahldraht 13 bestehende Deckschiene ist, wie Fig. 5 zeigt, im Bereich der
Lagerung bzw. des Verschiebeweges jeder Matrize 11 ausgekröpft, so daß die Deckschiene
nicht mit den Matrizen 11, sondern mit ihren ebenen Teilen auf dem Schriftgutstapel
aufliegen kann. Fig. 7 zeigt eine andere ebenfalls bekannte Ausführung einer Deckschiene,
die an den Aufreihstiften bzw. Schließbügeln durch Klemmfedern 15 aus Stahldraht
festklemmbar ist. Die Klemmfedern können in der Mitte durch einen Knebel bzw. Spreizkörper
16 gespreizt werden. Sie sind durch den Spreizweg begrenzende Anschläge 17"a ezwungen,
sich klemmend an die Aufreihstifte bzw. Schließbügel anzulegen. Wie insbesondere
Fig. 8 zeigt, wird jede Matrize 11 in eine entsprechend vertiefte Öffnung der Deckschiene
10 eingesetzt. Die Halterung erfolgt durch die Klemmfedern 15, die sich über die
Ringflansche der Matrizen erstrecken. Die Öffnungen in der Deckschiene 10 sind etwas
langlochförmig ausgebildet, um eine gewisse Verschieblichkeit jeder Matrize 11 zu
ermöglichen. Die Deckschiene 10 isst mit einem Bördelrand 18 versehen, der in vorteilhafter
Weise so breit gehalten ist, daß die Kanten des Bördelrandes über die Schneidkanten
12 der Matrizen 11 hinausragen, um dadurch ein gutes Aufliegen der Deckschiene
10 auf dem Sohriftgutstapel zu gewährleisten.
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Zum Erzielen eines guten Schnittes kann die Schneidkante
12 jeder Matrize 11 in einer zur Längsachse der Matrize schrägen Ebene
verlaufen, wie dies insbesondere aus den Fig. 6 und 8 ersichtlich ist.