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Anordnung zum Füllen eines Gasfeuerzeuges aus einem Nachfüllbehälter
Die Hauptpatentanmeldung bezieht sich auf eine Anordnung zum Füllen eines Gasfeuerzeuges
aus einem Nachfüllbehälter, dessen Auslaßöffnung mit einem Gewindestutzen in eine
Gewindebüchse der Einfüllöffnung des Feuerzeuges einschraubbar ist, wobei beide
Öffnungen mit Ventilen versehen sind, von denen sich beim Einschrauben zunächst
das Ventil in der Büchse und sodann das Ventil im Stutzen öffnet, während die Ventile
beim Herausschrauben in umgekehrter Reihenfolge schließen und bei dem ein Entlüftungskanal
vorgesehen ist, der sich vom Ende des Stutzens nach außen erstreckt und beim Herausschrauben
geschlossen bleibt, bis das Ventil im Stutzen geschlossen ist, jedoch öffnet, bevor
das Ventil in der Büchse schließt. Dadurch wird erreicht, daß beim Herausschrauben
des Nachfüllbehälters durch den Entlüftungskanal nur eine kleine Gasmenge entweicht
und demgemäß nur wenig Brennstoff verlorengeht.
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Die Erfindung sucht diese Anordnung in ihrem Aufbau zu vereinfachen
und in der Herstellung zu verbilligen, und zwar dadurch, daß der Entlüftungskanal
aus einem schraubenförmig verlaufenden Hohlraum besteht, der zwischen den im Eingriff
miteinander stehenden Gängen der Gewinde des Stutzens und der Büchse gebildet wird.
Ein derartiger Hohlraum läßt sich in einfacher Weise dadurch herstellen, daß man
den Gewinden des Stutzens und der Büchse verschiedene Profile gibt, wobei dann die
in der Hauptpatentanmeldung vorgesehenen zusätzlichen Ausnehmungen oder Durchlässe
fortfallen können. Diese Vereinfachung ist vor allem dann von erheblicher praktischer
Bedeutung, wenn der Nachfüllbehälter aus Kunststoff gegossen oder gespritzt ist,
da es schwierig ist, die Form mit besonderen Entlüftungskanälen zu versehen, während
für das Gewinde derartige Schwierigkeiten nicht bestehen.
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In der bevorzugten Ausführung der Anordnung dient zur Schließung des
Hohlraums bei offenem Stutzenventil eine elastische Dichtungsscheibe, die an der
Stirnfläche des Stutzens anliegt. Diese Art der Schließung des Hohlraumes ist in
der Herstellung einfacher als die andere Möglichkeit, die beiden Gewinde mit einigen
Gängen zu versehen, die genau ineinanderpassen.
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Besonders einfach wird die Fertigung, wenn die Gewinde ein V-Profil
erhalten und die Spitzen des einen Gewindes abgeflacht oder abgerundet sind.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeachnung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht des Feuerzeuges und des davon getrennten Nachfüllbehälters
mit einigen Teilen im Schnitt, Fig. 2 einen Schnitt in größerer Darstellung durch
die Büchse des Brennstoffbehälters des Feuerzeuges und des ganz in die Büchse geschraubten
Stutzens des Nachfüllbehälters, Fig. 3 einen Querschnitt ähnlich Fig. 2, jedoch
mit teilweise aus der Büchse herausgesehraubtem Stutzen, und Fig. 4 einen Querschnitt
ähnlich Fig. 2, jedoch mit noch weiter aus der Büchse herausgeschraubtem Stutzen.
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Das Feuerzeug hat gemäß Fig. 1 einen Brennstoffbehälter 1 mit einem
Auslaßventil, das einen Brenner 2 bildet, und eine Büchse 3 für den Anschluß eines
Nachfüllbehälters. Die Büchse 3 enthält ein ein Rückschlagventil4, dessen Teller
von einer Feder 5 gegen einen Sitz 6 gedrückt wird. Der Teller des Rückschlagventils
4 trägt einen nach oben ragenden Stift 7, der in die Büchse 3 hineinragt. Der Nachfüllbehälter
8 hat einen Stutzen 9, der in seinem unteren Teil mit Gewinde versehen ist. Der
Stutzen 9 enthält ein Rückschlagventil 11, dessen Teller von einer Feder 13 gegen
einen Sitz 12 gedrückt wird. Diese Feder liegt mit ihrem unteren Ende am Teller
des Ventils 11 an und stützt sich mit ihrem oberen Ende gegen einen im Stutzen 9
befestigten Ring 14.
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Wenn der Stutzen 9 gemäß Fig. 2 ganz in die Büchse 3 eingeschraubt
wird, kommt seine Stirnfläche
15 in Berührung mit einer Dichtungsscheibe
16 aus Gummi in der Büchse 3 und drückt diese zusammen. Außerdem trifft ein am Teller
des Rückschlagventils 11 sitzender, nach unten ragender Stift 17 auf den Stift
7, so daß die beiden Rückschlagventile 4 und 11
gegen die Wirkung
ihrer Federn 5 und 13 geöffnet werden, Die Feder 13 ist stärker als die Feder 5.
Demgemäß wird das Ventil 4 um ein bestimmtes Maß geöffnet, bevor das Ventil 11 von
seinem Sitz 12 abgehoben wird. Entsprechend wird das Ventil 4, wenn der Stutzen
9 gemäß Fig. 2 ganz in die Büchse 3 eingeschraubt wird, weiter geöffnet als das
Ventil 11.
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Der Stutzen 9 ist in der Büchse 3 durch die Berührung seiner Stirnfläche
15 mit der Dichtungsscheibe 16 abgedichtet. Verflüssigtes Gas fließt durch eine
Bohrung 18 im Stutzen 9 und von dort durch eine Öffnung 19 im Sitz 6 und durch Löcher
20 in der Stirnwand 21 der Büchse 3 in das Innere des Brennstoffbehälters 1. Dabei
kann kein Gas nach außen entweichen. Wenn der Brennstoffbehälter 1 ganz mit
verflüssigtem Gas gefüllt worden ist, wird der Stutzen 9 aus der Büchse 3 geschraubt.
Ist er so weit herausgeschraubt, wie Fig. 3 zeigt, so hat sich das Ventil
11
durch seine Feder 13 geschlossen, während das Ventil 4 noch weiterhin gegen
die Wirkung seiner Feder 5 durch den gegenseitigen Anschlag der Stifte 17 und 7
offengehalten wird. Der Stutzen 9 bleibt in der Büchse 3 durch Berührung seiner
Stirnfläche 15 mit der Scheibe 16 abgedichtet. Dabei hat sich die Scheibe
16, während der Stutzen 9 losgeschraubt wurde, ausgedehnt. Weiteres
Herausschrauben des Stutzens 9 in die in Fig. 4 gezeigte Lage bringt die Stirnfläche
15 außer Berührung mit der Dichtungsscheibe 16. Doch wird der Teller des Ventils
4 weiterhin außer Berührung mit seinem Sitz 6 gehalten. Daher kann jetzt Gas aus
dem Brennstoffbehälter in den Raum zwischen dem Ende des Stutzens 9 und dem Inneren
der Büchse 3 zurückfließen.
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Das Gewinde 10 am Ende des Stutzens hat ein V-förmiges Profil. Das
Gewinde 22 in der Büchse 3, in das das Gewinde 10 geschraubt wird, hat den gleichen
Flankenwinkel wie das Gewinde 10, ist jedoch an den Spitzen 23 abgeflacht. Es entsteht
daher ein im Querschnitt dreieckiger Hohlraum 24 zwischen den Gewindespitzen 23
und dem Grund des Gewindes 10. Der Raum 24 stellt einen schraubenförmigen Lüftungskanal
dar, der aus dem Innern der Büchse 3 nach außen führt. Daher kann Gas aus dem Innern
des Brennstoffbehälters 1 in die Luft entweichen. Dies geschieht, während der Stutzen
9 aus der Büchse 3 herausgeschraubt wird, und zwar von dem Zeitpunkt an, in dem
die Stirnfläche 15 mit der Scheibe 16 außer Berührung kommt, und bis zu dem Zeitpunkt,
in dem der Stutzen 9 genügend weit herausgeschraubt ist, um zu bewirken, daß das
Ventil 4 durch seine Feder 5 geschlossen wird. Während dieser Zeit entweicht genügend
Gas, um zu gewährleisten, daß im Brennstoffbehälter 1 ein Raum vorhanden ist, der
nur von Brennstoff gefüllt ist, der sich in der Gasphase befindet, so daß sich der
übrige, in der flüssigen Phase befindliche Brennstoff ungehindert ausdehnen kann,
wenn die Temperatur im Brennstoffbehälter 1 zunimmt.
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Statt die Spitzen des Gewindes 22 in der Büchse 3 abzuflachen, ist
es auch möglich, diesem Gewinde ein V-förmiges Profil zu geben und die Spitzen des
Gewindes 10 auf dem Stutzen 9 abzuflachen. Damit entsteht ein dem Hohlraum .24 ähnlicher
dreieckiger Hohlraum.