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Belichtungsregelvorrichtung für photographische Kameras Die Erfindung
betrifft eine Belichtungsregelvorrichtung für photographische Kameras mit einem
eingebauten photoelektrischen Belichtungsmesser, dessen festklemmbarer Zeiger als
Einstellanschlag für ein Tastorgan dient, welches mit einem der für die Belichtung
maßgeblichen Steuerglieder gekuppelt ist.
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Derartige Belichtungsregelvorrichtungen sind in mannigfaltigen Ausführungsformen
bekannt. Sie haben im wesentlichen den folgenden Funktionsablauf: Durch Handverstellung
eines der Steuerglieder, mittels welcher die Belichtung eingeregelt wird, ist zunächst
der vom Photostrom erzeugte Ausschlag des Belichtungsmesserzeigers zu beeinflussen.
Zum Zwecke eines Belichtungsvorganges wird dann mittels des Kameraauslösers der
Belichtungsmesserzeiger festgeklemmt und das unter Federspannung stehende und mit
einem Tastorgan gekuppelte-zweite Steuerglied für den Ablauf aus einer Endlage freigegeben,
so daß es diejenige Lage erreichen kann, welche durch den als Anschlag des Tastorgans
dienenden festgeklemmten Belichtungsmesserzeiger gegeben ist. Eine durch Federkraft
getriebene und durch ein Hemmwerk beeinflußte Auslösevorrichtung, die gleichzeitig
mit diesem zweiten Steuerglied freigegeben wird, entsperrt schließlich den gespannten
Verschluß zur Durchführung der Belichtung. Die für den Ablauf dieses Programms benötigte
Kraft ist vorher - meist durch die Filmschaltbewegung - in geeignet angeordneten
Federn gespeichert worden. Aus diesem geschilderten Programmablauf läßt sich ein
Nachteil erkennen, der diesen Belichtungsregelvorrichtungen anhaftet: Wird nämlich
die Klemmung des Belichtungsmesserzeigers aufgehoben, so führt das unter Federkraft
stehende Tastorgan den Belichtungsmesserzeiger in seine Endlage. Bei Galvanometern
mit geringen Rückstelhnomenten, wie sie für empfindliche Belichtungsmesser verwendet
werden, kann die elektrostatische Anziehungskraft zwischen Zeiger und Tastorgan
bei ungünstiger Polung zum sogenannten »Kleben« des Zeigers führen. Der infolge
schlechter Lichtverhältnisse bei der nächsten Aufnahme erzeugte Photostrom ist dann
möglicherweise zu gering, um den Zeiger vom Tastorgan zu lösen, so daß der Zeiger
fälschlicherweise in Nullage festgeklemmt und dadurch eine Fehlbelichtung erzielt
wird. Dieser Nachteil ist behebbar, wenn man den Belichtungsmesserzeiger über die
Nullage hinausschwingen und sich dann unter dem Einfluß seiner Rückstellfeder einpendeln
läßt. Der zu diesem Zweck erforderliche Überweg des Tastorgans ist gemäß der Erfindung
dadurch gewährleistet, daß das Tastorgan aus zwei gelenkig miteinander verbundenen
Teilen besteht, wobei das mit dem Belichtungsmesserzeiger unmittelbar zusammenarbeitende
Teil durch eine am anderen Teil abgestützte Feder belastet ist, und daß zwecks Bestimmung
der gegenseitigen Lage der beiden Teile eine mit dem federbelasteten Teil zusammenarbeitende
Steuerkurve angeordnet ist. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es zweckmäßig,
wenn die Steuerkurve als Ausgleichsmittel zwischen der linearen Verstellbewegung
des mit dem Tastorgan gekuppelten Steuergliedes und der nichtlinearen Ausschlagbewegung
des Belichtungsmesserzeigers verwendet wird.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung des
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Ansprüchen.
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Unter Verzicht auf die zum Verständnis der Erfindung nicht erforderlichen
Einzelheiten zeigt Fig. 1 die Belichtungsregelvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
Fig.2 das Tastorgan der Belichtungsregelvorrichtung in Aufsicht, am Belichtungsmesserzeiger
anliegend, Fig. 3 das Tastorgan gemäß Fig. 2 in Spannstellung. Die Belichtungsregelvorrichtung
gemäß Fig. 1 befindet sich in einer nicht dargestellten Kamera, die einen eingebauten
Belichtungsmesser 34 aufweist und zur Aufnahme eines Wechselobjektivs
10 eingerichtet ist. Sie besitzt einen Zeitsteller 12 und einen Blendensteller
14, welche als zur optischen Achse koaxiale Einstellringe ausgebildet sind und zur
Handeinstellung der Belichtungsdauer oder zur Handvorwahl der Blendenöffnung dienen.
Der Blendensteller 14 ist mit einer parallel zur optischen Achse wirkenden Steuerkurve
16 und einem radial gerichteten Anschlaglappen 18 versehen. Im Zeitsteller 12 ist
drehbar gelagert ein Filmwertring
20, welcher relativ zum Zeitsteller
einstellbar und mittels einer nicht dargestellten Rasteinrichtung diesem gegenüber
festlegbar ist. Der Zeitsteller trägt die Zeitskala 3, welche mit der ortsfesten
Marke 5 zusammenarbeitet, und eine Filmempfindlichkeitsskala 7, mit welcher die
Marke 9 des Filmwertringes 20 zusammenarbeitet. Der Filmwertring 20 trägt auf einem
inneren Bund eine Innenverzahnung, in welche das Ritze122 eingreift. Dieses Ritzet
sitzt fest auf der der optischen Achse parallelen Welle 24, welche zur Begrenzung
des übertragbaren Drehmoments mittels einer Sicherheitskupplung 26 mit dem Ritzet
28 verbunden ist. Mit diesem Ritzet und mit der Außenverzahnung der Grundplatte
32 des Belichtungsmessers 34 kämmt ein Umkehrritzel30; so däß die Grundplatte 32
mit dem Fihnwertring 20 und demzufolge mit dem Zeitsteller 12 gekuppelt ist. Die
Grundplatte 32, welche um die Achse des Belichtungsmesserzeigers 36 drehbar im Kameragehäuse
gelagert ist, trägt einen auf ihr gelenkig befestigten Klemmbügel 40, mit welchem
der Belichtungsmesserzeiger 36 auf der Grundplatte 32 festgeklemmt werden kann.
Eine Skala 38 der Blendenzahlen ist ortsfest in einem nicht dargestellten Fenster
des Kameragehäuses angebracht. Sie ist je nach der Winkellage der Grundplatte 32
ganz sichtbar oder durch die als Maske ausgebildete Grundplatte am einen oder anderen
Ende teilweise abgedeckt. Die zum Einstellen der Belichtungsdauer notwendige Drehbewegung
des Zeitstellers 12 wird mittels einer Ausnehmung 13 des Zeitstellers und
des abgebogenen Armes 19 des Zeitsteuerringes 15 auf diesen übertragen. Der
Zeitsteuerring 15 ist an der Frontseite eines Zentralverschlusses 23 drehbar gelagert
und besitzt die Steuerkurve 21, welche in bekannter Weise mit einem hier nicht dargestellten
Stift des ebenfalls nicht dargestellten Verschlußhemmwerks zusammenarbeitet.
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Zum Spannen des Verschlusses dient die Welle 48, auf deren rechtem
Ende eine Spannscheibe drehbar angeordnet ist, welche in bekannter Weise mit dem
hier nicht gezeigten Verschlußantriebsorgan zusammenarbeitet. Ebenfalls drehfest
auf der Welle 48 sitzt ein Ritzel51, welches über ein Umkehrritzel52 auf
einen auf seinem Umfang teilweise verzahnten Spannring 54 einwirkt. Der Spannring
54 ist der optischen Achse konzentrisch gelagert und im Uhrzeigersinn durch die
Feder 55 belastet. Mit dem Umkehrritzel 52
ist ein in der Zeichnung
nur teilweise sichtbares und mit einem Anker SO zusammenarbeitendes Ankerrad 53
drehfest verbunden. Das auf diese Weise gebildete Hemmwerk verzögert das durch die
Kraft der Feder 55 und weiterer, noch zu beschreibender Federn verursachte Rücklaufen
des Spannringes 54 in seine Ruhelage. Damit wird die Verschlußauslösung auf
den Zeitbedarf für den Ablauf der Belichtungsregelvorrichtung abgestimmt. Der Spannring
54 besitzt die Nocken 56 und 58. Hinter den Nocken 58 kann in Spannstellung
des Spannringes 54 die Klinke 62 eines Auslösehebelwerkes 64 unter
der Wirkung der Feder 66 einfallen. Das Auslösehebelwerk kann mittels des Kameraauslösers
42 betätigt werden, wobei gleichzeitig über das durch eine Feder 46 belastete
Hebelwerk 44
und den Klemmbügel 40 die Arretierung des Belichtungsmesserzeigers
36 erfolgt.
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Mit dem Nocken 56 des Spannringes 54 arbeitet der Stift 59
des Zwischenringes 60 zusammen. Der Zwischenring 60 ist zu dem Spannring 54 koaxial
im Kameragehäuse drehbar gelagert und durch die Feder 61 ihm Uhrzeigersinn belastet.
Mittels einer auf einem Teil seines Umfangs angebrachten Verzahnung treibt der Spannring
das Ritze184, welches drehfest, jedoch axial verschieblich auf einer der optischen
Achse parallelen Welle 70 sitzt. Ein weiteres, auf der Welle 70 drehfest angeordnetes
Ritzet 71 kämmt mit einem Mitnehmerring 72, welcher ebenfalls zur optischen
Achse koaxial angeordnet ist und einen abgebogenen Lappen 80 besitzt. Dieser Lappen
80 steht in Mitnahmeverbindung mit einem Anschlag 76 eines im Wechselobjektiv
10 drehbar gelagerten Blendensteuerringes 74.
Dieser Blendensteuerring
ist mit den allgemein bekannten und daher hier nicht dargestellten Steuerschlitzen
zur Betätigung der ebenfalls nicht dargestellten Blendenlamellen versehen und durch
die Feder 78 im Uhrzeigersinn belastet. Das bereits erwähnte Ritzet 84 ist drehbar
in einer Zwischenwand 94 des nicht dargestellten Kameragehäuses gelagert und besitzt
eine Kupplungsklaue 82 sowie eine Ringnut 86. In die Ringnut greift eine Schaltgabel
88, welche axial verschieblich auf einem der optischen Achse parallelen Schaltstift
90 angeordnet ist. Der Schaltstift 90 ist längs seiner Achse verschieblich im Kameragehäuse
gelagert. Auf dem Schaltstift 90 sitzt eine Druckfeder 92, die mit ihrem einen Ende
an der Zwischenwand 94 und mit ihrem anderen Ende an einem Bund 96 des Schaltstiftes
90 anliegt. Mittels dieser Druckfeder ist die Anlage des rechten Schaltstiftendes
an der Steuerkurve 1.6 des Blendenstellers 14 gewährleistet. Eine weitere
Druckfeder 98 stützt sich gegen einen zweiten Bund 100 des Schaltstiftes 90 und
gegen die Schaltgabel 88 ab und drückt diese gegen einen dritten, hier nicht sichtbaren
Bund des Schaltstiftes 90. Die Kupplungsklaue 82 steht im Eingriff mit einer
Kupplungsklaue 104 eines Ritzels 106, welches über ein Umkehrritzet
108 mit dem einen Teil 110 a eines zweiteiligen Tastorgans 110 a, 110 b gekuppelt
ist.
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Das Teil 110a ist dem Belichtungsmesserzeiger 36 koaxial gelagert,
während das Teil 110 b drehbar auf dem Teil 110a gelagert ist. Am Stift 120 des
Teiles 110 a greift eine mit ihrem zweiten Ende ortsfest eingehängte Zugfeder 122
an, welche das Teil 110 a im Uhrzeigersinne belastet. Ferner stützt sich an diesem
Stift eine Haarnadelfeder 124 ab, welche mit ihrem zweiten Schenkel am Stift
126 des Teiles 110b liegt und dieses Teil im Uhrzeigersinne gegen
Teil 110 a zu drehen sucht. Die Kraft der Haarnadelfeder wird über den Stift
128 auf eine ortsfest gelagerte Steuerkurve 130 geleitet, so daß deren Steuerkante
die Relativlage der Teile 110 a und 110 b bestimmt. Die Steuerkante
hat gemäß Fig., 2 und 3 in dem Bereich, den der Taststift 128 bei Anlage des Tastorgans
an den Belichtungsmesserzeiger 36 zwischen Nullage und Größtausschlag berührt, die
Form eines Kreisbogens um die Drehachse des Teiles 110 a, weshalb die Relativlage
der Teile 110 a und 110 b unverändert bleibt, solange das Teil
110 a in diesem Winkelbereich bewegt wird. Es kann jedoch auch zweckmäßig
sein, diesem Bereich der Steuerkante 130 a den Ausgleich zuzuweisen, welcher infolge
der linearen Verstellbewegung des Blendensteuerringes 74 und der nichtlinearen Ausschlagbewegung
des Belichtungsmesserzeigers 36 nötig ist. Der im Uhrzeigersinne an die Nullage
des Betichtungsmesserzeigers anschließende Bereich der Steuerkante 130 ca
ist dagegen so geformt, daß bei Weiterbewegung des Teiles 110 a im Uhrzeigersinne
das Teil 110 b im gleichen Sinne voreilt. Damit liegt eine Hebelübersetzung zwischen
den beiden Teilen 110 a
und 110 b des Tastorgans vor, mittels
welcher das mit dem Belichtungsmesserzeiger 36 unmittelbar zusammenarbeitende Teil
110 b des Tastorgans beim Spannen der Vorrichtung beträchtlich über die Nullage
des Belichtungsmesserzeigers hinaus bewegt w;--d. Sollte beim Spannen der Belichtungsregelvorrichtnng
der Belichtungsmesserzeiger 36 zurückschnellen, so steht er demzufolge bereits wieder
unter einem so großen Rückstellmoment seiner nicht dargestellten Rückstellfeder,
wenn er das Tastorgan 110 b erreicht, daß er nicht »kleben« kann.
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Der Blendensteller 14 ist auf seinem Umfang mit einer Skala 11 der
Blendenzahlen (entsprechend der Skala 38) sowie mit der neben der größten Blendenzahl
- hier »22« - angeordneten Markierung A versehen. Als Gegenmarke dient die bereits
erwähnte ortsfeste Marke 5. Der Winkel zwischen der Markierung A und dem Nocken
17 der Steuerkurve 16 ist so bemessen, daß der Nocken vor dem Schaltstift 90 liegt,
wenn die Markierung A der Marke 5 gegenübersteht. Die Klauenkupplung
82, 104 ist hierbei eingerückt, während sie in jeder anderen Winkellage des
Blendenstellers 14 ausgerückt ist, so daß die Zugfeder 122 das Teil
110 a an einen nicht dargestellten Ruheanschlag legt und das Teil 110 b außerhalb
des Anzeigebereiches des Belichtungsmesserzeigers 36 liegt.
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Mit dem Anschlaglappen 18 des Blendenstellers 14
arbeitet
ein dem Anschlag 76 gleicher Anschlag des Blendensteuerringes 74 zusammen, wenn
die Skala 11 der Blendenzahlen gegenüber der Marke 5 liegt und somit die Klauenkupplung
82, 104 ausgerückt ist. In diesem Falle dient der Anschlaglappen 18 an Stelle
des festgeklemmten Belichtungsmesserzeigers 36 als Wegbegrenzer für den Blendensteuerring
74. Der Blendensteller 14 ist daher zugleich ein Umschalter, mit dem die
selbsttätige, von der Filmempfindlichkeit, der Belichtungsdauer und der Objekthelligkeit
abhängige Blendeneinregelung abgeschaltet werden kann, so daß eine willkürliche
Blendenvorwahl möglich ist.
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Die beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt: Bei Drehung der Welle
48 entgegen dem Uhrzeigersinn, wobei diese Drehbewegung z. B. von der Fihnfortschaltbewegung
abgeleitet sein kann, wird der Verschluß 23 gespannt und der Spannring im gleichen
Drehsinne und entgegen der Kraft der Feder 55 in Spannstellung gedreht. Dabei nimmt
der Nocken 56
den Stift 59 des Zwischenringes 60 mit, wobei die Feder 61 ebenfalls
gespannt wird. über das Ritzel 84,
die Welle 70 und das Ritzel 71 wird gleichzeitig
der Mitnehmerring 72 gedreht. Der Lappen 80 des Mitnehmerringes 72 führt
hierbei den Blendensteuerring 74 mittels seines Anschlages 76 in Spannstellung.
Dadurch wird die Feder 78 gespannt und der größte Blendendurchmesser eingestellt.
Mit der Drehung des Ritzels 84 im Uhrzeigersinne wird gleichzeitig das Teil
110 a des Tastorgans im Uhrzeigersinn gedreht, sofern nicht die Klauenkupplung
82, 104 ausgerückt und infolgedessen das Teil 110 a unter der Wirkung der
Feder 122 sich ohnehin in seiner rechten Endlage befindet. Am Ende der Spannbewegung
fällt die Klinke 62 hinter dem Nocken 58 des Spannringes 54 ein, so daß die ganze
Vorrichtung einschließlich des Verschlußantriebs in Spannstellung festgehalten ist.
Durch Drehen des Filmwertringes 20 relativ zum Zeitsteller 12 ist an Hand
der Skala 7 und der Marke 9 die Empfindlichkeit des verwendeten Films in die Regelvorrichtung
einzugeben. Des weiteren ist durch Drehen des Zeitstellers 12 die gewünschte
Belichtungsdauer an Hand der Skala 3 und der Marke 5 einzustellen. Diese beiden
Einstellvorgänge wirken sich auf die Winkellage des Belichtungsmessers
34 relativ zur ortsfesten Skala 38 aus, wobei durch den Maskenausschnitt
der Grundplatte 32 diejenigen Blendenzahlen abgedeckt werden, die von der selbsttätigen
Blendenregelvorrichtung nicht mehr eingestellt werden können oder deren Einstellung
von Hand eine teilweise fehlbelichtete Aufnahme zur Folge hat.
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Dem Kamerabenutzer stehen nun zwei Möglichkeiten zur Wahl: Wünscht
er die selbsttätige Einregelung der Blendenöffnung, so hat er die Markierung A des
Blendenstellers 14 der ortsfesten Marke 5 gegenüberzustellen. Dadurch wird mittels
des Nockens 17 der Schaltstift 90 nach links verschoben, so daß die Klauenkupplung
82,104 eingerückt wird. Damit ist die Verbindung zwischen dem Teil 110 a und dem
Blendensteuerring 74 hergestellt und der Anschlaglappen 18
aus dem
Bewegungsbereich des dem Anschlag 76 gleichen (in der Zeichnung nicht sichtbaren)
zweiten Anschlags des Blendensteuerringes 74 entfernt. Wünscht der Kamerabenutzer
die Blendenvorwahl unabhängig von der Anzeige des Belichtungsmessers von Hand vorzunehmen,
so hat er eine der Blendenzahlen der Skala 11 der Marke 5 gegenüberzustellen. Dadurch
wird die Klauenkupplung 82; 104 ausgerückt, so daß die Teile 110a, 110b
des Tastorgans aus dem Bewegungsbereich des Belichtungsmesserzeigers 36 geführt
werden und der Anschlaglappen 18 in den Bewegungsbereich des dem Anschlag
76 gleichen zweiten Anschlags des Blendensteuerringes 74 gebracht wird. Bei Betätigung
des Kameraauslösers 42 wird über das Hebelwerk 44 der Belichtungsmesserzeiger
36 mittels des Klemmbügels 40 auf der Grundplatte 32 festgeklemmt. Gleichzeitig
wird über das Hebelwerk 64 die Klinke 62 ausgehoben, wodurch der Spannring 54 und
mit ihm der Zwischenring 60 im Uhrzeigersinn ablaufen. Die Geschwindigkeit dieser
Ablaufbewegung ist durch das Hemmwerk 50, 53 bestimmt, der Ablaufweg wird
durch das Auftreffen des Teiles 110 b auf den festgeklemmten Belichtungsmesserzeiger
36 begrenzt, wenn die Klauenkupplung 82, 104 eingerückt ist. Durch die bestehende
Kupplungsverbindung zwischen dem Teil 110b und dem Mitnehmerlappen 80 ist auch der
Rücklaufweg des Blendensteuerringes 74 begrenzt, wodurch sich die auf die Filmempfindlichkeit,
die eingestellte Belichtungsdauer und die Objekthelligkeit abgestimmte richtige
Blendenöffnung ergibt. Ist die Klauenkupplung 82, 104 ausgerückt, so ist
der Anschlaglappen 18 im Bewegungsbereich des dem Anschlag 76 gleichen zweiten Anschlags
des Blendensteuerringes 74. Dadurch wird der ablaufende Blendensteuerring 74 in
der durch die Handeinstellung (Skala 11, Marke 5) vorausbestimmten Lage festgehalten.
Die Teile 80, 72, 71, 70, 84, 60 können daher ungehemmt in ihre Ruhelage zurückkehren.
Der Spannring 54 läuft sowohl bei eingerückter als auch bei ausgerückter
Klauenkupplung 82, 104 unter der Kraft der Feder 55 in seine Ruhelage zurück und
löst kurz vor Erreichen der Ruhelage den Verschluß 23 zur Belichtung aus.
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Wenn, wie oben geschildert, beim Spannvorgang das in der Meßstellung
stehende Tastorgan 110 a, 110 b in seine Ruhelage gebracht werden soll, so dreht
sich das Teil 110 a im Uhrzeigersinn. Das andere Teil 110 b des Tastorgans
bewegt sich gleichsinnig mit. Wird bei dieser gemeinsamen Bewegung die Zeigernullage
erreicht, so ändert das Teil 110 b, geführt vom
Taststift
128, seine Relativlage zum Teil 110 a derart, daß die Bewegung des
Tastkopfes am Teil 110 b der Bewegung des Teils 110 a gemäß der Erfindung
vorauseilt. Der Tastkopf kommt dadurch in eine solche Endlage, daß der Belichtungsmesserzeiger
36 beim Zurückschnellen nicht an ihm kleben kann, sondern sich unter Wirkung
der in dieser Lage bereits wieder beträchtlichen Rückstellkraft in seine Ruhelage
begibt.