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Preßvorrichtung zum Zusammendrücken von Karteikarten Die Erfindung
bezieht sich auf eine Preßvorrichtung zum Zusammendrücken von Karteikarten in Karteikästen
mit Längsführungen in den Seitenwänden. Diese Preßvorrichtung besteht hierbei aus
einem beliebig verschiebbaren Stellbock mit seitlichen, in die Längsführungen eingreifenden
Klemmschienen und aus einem gegen die Karteikarten drückenden Stellblech, das mittels
eines zuvor auf die Klemmschienen einwirkenden Handhebels in die Preßstellung bewegbar
ist.
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Bei dieser bekannten Preßvorrichtung sind die Klemmschienen mittels
einer quer zur Preßrichtung verlaufenden und am Stellbock befestigten Leiste starr
miteinander verbunden. Des weiteren ist jede Klemmschiene mit einer in der Preßrichtung
keilförmig verlaufenden Ausnehmung versehen, in welcher eine Klemmrolle verschiebbar
ist. Die beiden Klemmrollen sind an den Enden einer flach liegenden Stange angeordnet,
welche ihrerseits in einem Längsschlitz einer in einer Längsmittelachse des Karteikastens
am Stellbock befestigten Büchse axial verschiebbar und in der Preßrichtung unter
Einwirkung einer Zugfeder steht. Auf der Büchse ist. zugleich der zur Bedienung
vorgesehene Handhebel drehbar gelagert, der mittels eines rohrförmigen, im Stellbock
drehbar gelagerten Nokkens in der Preßrichtung auf das Stellblech einwirken kann.
Die Ausbildung ist so durchgeführt, daß der Handhebel am Anfang seiner Schwenkbewegung
zunächst die Zugfeder entriegelt, welche die flach hegende Stange etwas in die Büchse
hineinzieht, so daß dadurch die Klemmrollen in den Längsführungen der Seitenwände
und zugleich in der keilförmigen Ausnehmung der Klemmschienen zur Anlage kommen
und damit den Stellbock über die Leiste im Karteikasten unverschiebbar festklemmen.
Beim Weiterschwenken des Bedienungshebels wird mittels des rohrförmigen Nockens
das Stellblech gegen die Karteikarten gepreßt, das dabei einen verhältnismäßig großen
Hub ausüben kann. ..
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Eine solche Preßvorrichtung ist jedoch außerordentlich vielteilig
im Aufbau und erfordert eine besondere, nicht im Rahmen von Karteikästen liegende
Herstellung. Insbesondere muß der gesamte, vom Stellblecb aufgenommene Preßdruck
in einem verhältnismäßig kleinen, der Büchse bzw. des rohrförmigen Nockens entsprechenden
Lager auf dem Stellbock übertragen werden, der praktisch nur von der die beiden
Klemmschienen miteinander verbindenden Leiste gebildet wird. Die Leiste kann sich
dabei durchbiegen. Die bekannte Preßvorrichtung gewährleistet somit keinen gleichmäßigen
Preßdruck über die gesamte Fläche der Karteikarten, zumal auch das Stellblech stark
durchgewölbt ist. Es sind allerdings auch schon Preßvorrichtungen bekanntgeworden,
die einen einfachen Aufbau und einen Stellbock großer Festigkeit aufweisen. Letzterer
wird hierbei von einem aus Blech zusammengebogenen kastenförmigen Gehäuse gebildet.
Diese bekannten Preßvorrichtungen werden jedoch beim Schwenken des ebenfalls nur
um eine Längsachse des karteikastens drehbaren Bedienungshebels lediglich in einer
Führungsnut des Kastenbodens durch Anheben verspannt, wobei dann das Stellblech
einen allerdings nur geringen Hub ausführt, so daß die gestapelten Karteikarten
lediglich mit geringer Kraft zusammengepreßt werden.
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Die Aufgabe der Erfindung ist deshalb darin zu sehen, die bekannte
Preßvorrichtung mit den weiteren Merkmalen des im ersten Absatz erläuterten Gattungsbegriffes
so weiterzubilden, daß bei kleinem Konstruktionsaufwand bzw. bei wenigen einfachen
Teilen und großer Preßkraft zugleich eine hohe Festigkeit gewährleistet wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Stellblech
am Fuße des Stehbockes schwenkbar gelagert und zusammen mit dem Stellbock und dem
Handhebel als ein kastenförmiges Gehäuse ausgebildet ist, wobei der Handhebel über
die gesamte Breite des Stellbleches mittels einer an den Enden die Klemmschienen
aufweisenden sowie zum Kastenboden parallelen Achse am Stehbock schwenkbar angelenkt
und mit einem auf das Stellblech einwirkenden Fortsatz versehen ist, derart, daß
in der Preßstellung des Handhebels das auf das Stellblech einwirkende freie Ende
des Fortsatzes, in Preßrichtung gesehen, seitlich vom Totpunkt liegt.
Eine
gemäß der =Erfindung ausgebildete Preßvorrichtung hat den weiteren. Vorteil, daß
sie nur aus drei aus Blech gebogenen Teilen besteht, nämlich einem Stellbock, einem
Stellblech und einem Handhebel, die beide am Stellbock schwenkbar gelagert sind.
Der Stellbock und das Stellblech bilden in an sich bekannter Weise ein widerstandsfähiges
kastenartiges Gehäuse und bestehen je aus einem rechtwinklig gebogenen Blech, die
beide zusammen das an den Stirnenden offene Gehäuse :bilden.. Der Hebel selbst wird
von einem dreieckförmig zusammengebogenen Blech gebildet, von dem die in der Preßstellung
außenliegende bzw. dem Fortsatz gegenüberliegende Wand zu einer Handhabe verlängert
und gebogen ist.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt Abb.1 einen Querschnitt durch einen Karteikasten mit einer
in Rückansicht dargestellten Preßvorrichtung, Abb.2 eine Seitenansicht der Preßvorrichtung
in entspannter Stellung, Abb. 3 einen Querschnitt der Preßvorrichtung in der Preßstellung
nach Linie HI-IH in Abb. 1, Abb. 4 einen zum Kastenboden parallelen Längsschnitt
durch die Preßvorrichtung nach Linie IV-IV in Abb.1 und Abb. 5 bis 7 drei Querschnitte
durch je eine Längsführung einer Kastenseitenwand mit jeweils einer anderen Ausführungsform
der zum Feststellen der Preßvorrichtung im Karteikasten dienenden Mittel.
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Jede gemäß der Erfindung ausgebildete Preßvorrichtung besteht im wesentlichen
aus drei Teilen, nämlich dem Stellbock 1; dem Stellblech 2 und dem Handhebel.. Der
Stellbock l wird von einem rechtwinklig gebogenen Blech gebildet, wodurch zwei Schenkel
4 und 5 entstehen. Der freie Längsrand des aufrecht stehenden Schenkels 4 hat an
jedem Ende einen scharnierartig gebogenen Lappen 6, der zur Lagerung einer Schwenkachse
7 -für den Handhebel 3 dient. Am liegenden Schenkel 5 des Stellbocks ist an seinem
freien Längsrand der eine Lappen 8 eines Scharniers angeschweißt, das eine Schwenkachse
9 für das Stell, blech 2 aufweist. Die Schenkel 4 und 5 sind
gegeneinander an den Enden durch U-förmig gebogene Bleche 10 versteift, die mit
den Schenkeln 4 und 5 ver: schweißt und durch Blechstege 12 zusätzlich am Schenkel
4 abgestützt sind. Es entsteht so ein starrer, fester Stellbock. Mit den Stegen
der Bleche 10 sind ebenfalls U-förmig aus Blech gebogene kurze Klemmschienen 13
verschweißt, die zur Führung des Stellbockes in den als Rinnen 14 ausgebildeten
Längsführungen der Seitenwände 15 des Karteikastens 16 dienen.
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Das zum Zusammenpressen der Karteikarten dienende Stellblech 2 besteht
ebenfalls aus einem rechtwinklig gebogenen Blech mit den Schenkeln 17 und 18. Am
aufrecht stehenden Schenkel 17 ist der zweite Lappen 11 des Scharniers sowie eine
Öse 19 befestigt, so daß -das Stellblech um die Schwenkachse 9 geschwenkt werden
kann. Die Öse dient zum Befestigen einer Zugfeder 20, deren anderes Ende mit dem
Handhebel 3 verbunden ist.
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Der Handhebel 3 besteht aus einem in Längsrichtung dreieckförmig zusammengebogenen
Blechstreifen mit den Seitenflächen 21, 22 und 23. Die in der Preßstellung des Handhebels
3 außen liegende Seitenfläche 23 ist über die oben befindliche Ecke hinaus verlängert
und bildet eine sich über die ganze Breite des Stellbleches 2 bzw. Handhebels erstreckende
Handhabe 24. Die an der gleichen Seitenfläche wie die Handhabe liegende untere Ecke
25 des im Querschnitt dreieckförmigen Handhebels nimmt eine Welle 7 auf, die fest
mit den Seitenflächen 22 und 23 verbunden ist, d. h., die Welle 7 dreht sich nur,
wenn der Handhebel. geschwenkt wird. Die Seitenflächen 21 und 22 bilden einen gegen
das Stellblech 2 gerichteten Fortsatz, dessen Scheitel eine Preßkante 26 darstellt,
mit welcher der Handhebel auf das Stellblech 2 einwirkt. Die Preßkante 26 hat eine
solche Lage bzw. bildet einen solchen Winkel mit einer Längsachse des Karteikastens,
daß in der Preßstellung des Stellbleches 2 die Preßkante 26 ihre Totlage überschreitet
und seitlich vom Totpunkt liegt, wodurch der Preßdruck den Handhebel. in der Sperrstellung
festhält. Die Handhabe 24 schiebt sich in der Preßstellung über den Schenkel 18
des Stellbleches 2, wobei sich die »zwischen dem Fortsatz 21, 22 und der Handhabe
24 vorhandene Ecke 27 an einen abgekröpften Rand 28 des Schenkels 18 anlegt. Beim
Zusammenpressen wird der Handhebel 3 gegen die Karteikarten, beim Lösen von den
Karteikarten fortbewegt, d. h., das Zusammenpressen und das Lösen bzw. Lockern der
Karteikarten geschieht beide Male in der sinngemäßen Richtung.
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Die Enden 29 der Welle 7 ragen über die Breite des Handhebels 3 hinaus
und liegen in Ausschnitten 30 der oberen Schenkel der Klemmschienen 13. Die Wellenenden
sind abgeflacht, und zwar so, daß die Abflachungen in der geöffneten Stellung des
Handhebels 3 etwa in Höhe der oberen Kante bzw. Fläche der Schienen 13 liegen. Bei
der Schwenkbewegung des Handhebels 3 drücken die Kanten der Abflachungen gegen die
oberen Schenkel der als Rinnen 14 ausgebildeten Längsführungen in den Seitenwänden
des Karteikastens 16 und klemmen so die Klemmschienen 13 in den Rinnen fest. Dieses
Festpressen bzw. Festklemmen erfolgt während der anfänglichen Schwenkbewegung des
Handhebels 3, d, h. bevor der Fortsatz 21, 22 einen Preßdruck auf das Stellblech
2 ausübt.
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Zum Gebrauch wird die Preßvorrichtung in der geöffneten Stellung nach
Abb. 2 bis an die Karteikarten herangeschoben. Dann wird der Handhebel. in der gleichen
Bewegungsrichtung nach vorn in Richtung zum Kartenstapel gedrückt. Dadurch wird
der Stellbock zuerst fest mit den Seitenwänden des Karteikastens verbunden und beim
Weiterschwenken des Handhebels das Stellblech 2 fest gegen die Karteikarten gedrückt.
Mit der Preßvorrichtung nach der Erfindung lassen sich bei- einem verhältnismäßig
großen Hub so große Drücke auf die Karteikarten ausüben, daß der gefüllte Karteikasten
an einer hochkant stehenden, von den übrigen Karteikarten des zusammengepreßten
Kartenstapels gehaltenen Karteikarte getragen werden kann.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Abb. 1 bis 4 dienen die Abflachungen
an der Welle 7 zum Festklemmen des Stellbocks in den Längsführungen des Karteikastens.
Nach Abb. 5 ist an der Stelle von einer Abflachung eine Mutter 31 vorgesehen. Die
der Welle 7 entsprechende Welle 32 trägt hierzu an den Enden je ein Außengewinde
33. Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht jede Seitenwand des Karteikastens aus
zwei Längsteilen 34 und 35, die durch eine als Rinne 38 ausgebildete Längsführung
miteinander verbunden sind. Bei einer Drehbewegung der Welle 32 werden die Muttern
31 gegen die in die Rinnen. hineinragenden Ränder der Längsteile 34 und 35 geschraubt
bzw. gepreßt und halten so die Welle im
Karteikasten fest. Beim.
Öffnen des Handhebels tritt eine entsprechende umgekehrte Bewegung ein, die die
Muttern wieder löst.
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Nach Abb. 6 ist mit den Enden der Welle 36 je ein Exzenter 37 verbunden,
das durch einen Ausschnitt in dem oberen Flansch der U-förmigen Klemmschienen 13
hindurchgreift. Jedes Exzenter preßt gegen die obere Schmalseite der Rinnen 14 der
Seitenwände und wirkt in der gleichen Weise wie die Abflachungen der Welle 7.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Abb. 7 werden wiederum Muttern 39 verwendet,
die auf die Enden der Welle 32 aufgeschraubt sind. Die in der Draufsicht rechteckige
Mutter ist an den Seitenflächen konisch ausgebildet. In gleicher Weise werden die
je eine Mutter aufnehmenden Schienen 40 und die zugeordneten Rinnen 41 der Seitenwände
15 gestaltet. Beim Drehen der Welle 32 wird jede Mutter 39 nach außen gedrückt und
klemmt dadurch die zugeordnete Schiene 40 und damit den Stellbock in der Rinne 41
fest.