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Station für pneumatische Behälterbeförderungsanlagen Die Erfindung
befaßt sich mit pneumatischen Anlagen zur Bcförderung von Behältern (Rohrpostanlagen)
und bezweckt die technische Vervollkommnung ihrer Stationen, d. h. derjenigen Einrichtung,
die zum Empfang, zur Absendung oder auch zur Weiterleitung der in den Rohrleitungen
dieser Anlagen beförderten Behälter dienen.
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Die Erfindung geht von einer bekannten Ausbildung einer derartigen
Station aus, bei der eine Kammer zur Aufnahme eines Behälters derart parallel verschieblich
in einem Gehäuse angeordnet ist, daß sie aus einer Stellung in der Flucht einer
an das Gehäuse angeschlossenen Förderleitung in eine andere Stellung übergehen kann,
in der ihr Raum bündig mit einer Öffnung des Gehäuses oder mit einer anderen Förderleitung
liegt.
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Es ist bereits eine Empfangsstation für pneumatische Behälterförderanlagen
bekannt, bei der ein durch einen Druckmittelantrieb waagerecht beweglicher Schieber
ein senkrechtes Rohrleitungsstück für einen ankommenden Behälter enthält und dieses
aus einer Empfangsstellung wahlweisc mit einer Auswurfeinrichtung und dem Anschluß
einer Absendeleitung in Überdeckung bringen kann, wobei der Verschiebeantrieb durch
elektrische Kontakte gesteuert wird, die von dem Behälter geschlossen werden. Diese
bekannte Station weist indessen verschiedene Nachteile auf, die hauptsächlich in
einer Unterbrechung der Luftströmung, in der Beschränkung auf den Betrieb mit Druckluft
sowie in der ausschließlich möglichen senkrechten Aufstellung bestehen.
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Demgegenüber schlägt die Erfindung vor, eine Station der eingangs
umrissenen Art in der Weise auszubilden, daß das Gehäuse an eine Druck- oder Saugluftquelle
mit einer Leitung angeschlossen ist, die in der einen Stellung der Kammer mit deren
Behälterraum und in deren anderer Stellung mit einem zur Förderleitung führenden
Raum der Kammer verbunden ist.
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Durch die Anordnung von zwei Räumen in der Kammer nach der Erfindung
wird die vorteilhafte Wirkung erzielt. daß die Luftströmung durch die Station ständig
aufrechterhalten wird, während die Art des Leitungsanschlusses die Betriebsmögliehkeit
sowohl mit Druckluft als auch mit Saugluft mit den Vorteilen der letzteren Betriebsart
zuläßt, die insbesondere im Fortfall der Kondenswasserbildung und der Notwendigkeit
seiner Abführung bestehen. Weiterhin bietet die Station nach der Erfindung die günstige
Möglichkeit, die Förderleitung waagerecht zuzuführen und anzuschließen. Die Anordnung
der verschieblichen Kammer in einem Gehäuse ermöglicht bei dessen geschlossener
Ausbildung einen unmittelbaren Antrieb für die Verschiebung der Kammer nebst einer
vereinfachten Steuerung.
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Die Erfindung ist im nachstehenden an Hand von zwei Ausführungsbeispielen
näher erläutert, die sich in der Art des Verschiebeantriebes unterscheiden und in
der Zeichnung in den Abb. 1 bis 4 bzw. 5 bis 8 dargestellt sind.
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Das erste Ausführungsbeispiel ist in Abb. 1 und 3 im Längsschnitt
und in Abb. 2 und 4 im Querschnitt jeweils bei zwei verschiedenen Betriebsstellungen
veranschaulicht.
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In einem luftdichten Gehäuse 1 ist eine Kammer 2 an zusätzlichen
Führungen 3 unter abgedichteter Anlage an den Gehäusewandungen senkrecht verschieblich
gelagert. An das Gehäuse 1 ist eine pneumatische Förderleitung4 angeschlossen, die
je nach Verwendung der Station eine Ankunfts- oder eine Abgangsleitung sein kann.
An der gegenüberliegenden Schmalseite, aber um ein bestimmtes Maß tiefer, liegt
am Gehäuse B ein Stutzen 5, der durch eine Klappe 6 luftdicht verschließbar ist
und zur Entnahme oder zum Einsetzen eines Förderbehälters 7 dient, wie er in Abb.
1 und 3 in strichpunktierten Linien veranschaulicht ist. Die Kammer 2 enthält einen
unteren längsdurchgehenden Raum 8, dessen Abmessungen denjenigen des Behälters 7
angepaßt ist. Über ihm liegt in der Kammer 2 ein zweiter durchgehender Raum 9, der
in seinem nach der Leitung 4 zu liegenden Ende einen abgefederten Puffer 10 enthält.
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Abb. 1 und 2 zeigen die Einrichtung nach der Erfindung in der Stellung,
in der sie zum Empfang eines Behälters aus der Ankunftsleitung 4 bereit ist. Der
Gehäuseraum oberhalb der Kammer 2 ist an eine Unterdruckquelle angeschlossen, so
daß die Kammer 2 in ihrer oberen Stellung gehalten wird, in der ihr Raum 8
genau
in der Flucht der Leitung 4 liegt. Der ankommende Behälter 7 fährt in den Raum 8
ein, wobei er eine ausweichende Sperre 11 und eine durch ihre elektrische Steuerung
ausgerückte Sperre 12 überfährt und von einem in der Flucht des Raumes 8 am Gehäuse
1 angeordneten federnden Puffer 13 aufgefangen wird; sein Zurückspringen wird durch
die inzwischen in ihre Einrücklage zurückgeschwenkte Sperre 1.1 aufgehalten, so
daß er die Lage nach Abb. 1 einnimmt. In der oberen Stellung der Kammer 2 steht
ihr Raum 8 (s. bes. Abb. 2) mit einer Leitung 14 in Verbindung, die in dem hier
angenommenen Falle der Verwendung der Einrichtung als Empfangsstation die Förderleitung
4 zur Erzeugung des Förderluftstromes mit einer Unterdruckquelle verbindet (Pfeil
ci, Abb. 2).
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Beim Stoß gegen den Puffer 13 hat der Behälter 7 einen elektrischen
Kontakt 15 mit der Wirkung geschlossen, daß über ein nicht dargestelltes Verzögerungsrelais
ein Schalter 16 für den Hubmagneten 17 eines Steuerorgans 18 in dem Sinne betätigt
wird, daß er den Gehäuseraum oberhalb der Kammer 2 mit der Atmosphäre verbindet
(Abb. 1), so daß sich die Kammer unter der Wirkung ihres Eigengewichtes abwärts
bewegt, und zwar bis zur Anlage an einem elektrischen Kontakt 19; dieser beeinflußt
das Steuerorgan 18 im Sinne der Beendigung des Senkvorganges, so daß die Kammer
2 in der Stellung nach Abb. 3 und 4 stehenbleibt, in der der Raum 8 mit dem Stutzen
5 fluchtet. Der Kontakt 19 steuert außerdem eine elektromagnetische Ausstoßvorrichtung
20, die den Behälter 7 durch die sich öffnende Klappe 6 auswirft. In dieser Stellung
ist der obere Raum 9 der Kammer 2 mit der Leitung 14 verbunden, so daß der Förderluftstrom
in Richtung a aufrechterhalten bleibt. Ein von ihm etwa herangeführter zweiter Behälter
21 (Abb. 3) wird von dem federnden Puffer 10 abgefangen und bleibt zunächst außerhalb
des Gehäuses 1; nach Umsteuerung des Organs 18 wird der Raum oberhalb der Kammer
2 an die Unterdruckquelle angeschlossen und unter ihrer Wirkung die Kammer 2 in
ihre obere Stellung (Abb. 1 und 2) gehoben, so daß sie nunmehr zum Empfang und Auswerfen
des Behälters 21 bereit ist. In ihrer oberen Endlage schließt sie einen Kontakt
22, der das Steuerorgan 18 im Sinne des Haltens der Kammer 2 beeinflußt.
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Bei Verwendung der Einrichtung nach der Erfindung als Sende station
ist die Leitung 4 eine Abgangsleitung, und in der Leitung 14 herrscht eine von einer
Unterdruckquelle ausgehende Luftströmung gemäß Pfeil b (Abb. 4). Die Anfangslage
der Kammer 2 ist die untere Stellung nach Abb. 3 und 4; beim Einführen durch die
geöffnete Klappe 6 schließt der Behälter 7 einen Kontakt 23, der das Steuerorgan
18 im Sinn des Anhebens der Kammer 2 beeinflußt. Durch Anlage am Kontakt 22 wird
der Hubvorgang beendet; der Behälter 7 befindet sich jetzt gemäß Abb. l in dem Förderluftstrom
des Weges 14. 8, der sein Einfahren in die Förderleitung 4 bewirkt. nachdem die
Sperren 11 und 12 in entsprechendem Sinn wie oben beschrieben gesteuert worden sind.
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Außer als Empfangs- und Sendestation kann die Einrichtung nach der
Erfindung auch als Zwischenstation verwendet werden; dabei ist an das Gehäuse 1
statt des Stutzens 5 die zweite Fördedeitung angeschlossen. Die Einrichtung kann
wahlweise für die eine oder für die andere Förderrichtung in den beiden Leitungen
betrieben werden. Die Bcwegungs- und Steuerungsvorgänge spielen sich entsprechend
der vor-
stehenden Beschreibung ab. Grundsätzlich ermöglicht es die Erfindung auch.
eine solche zweite Förderleitung neben einer Entnahme- oder Beladevorrichtung an
die neue Einrichtung anzuschließen.
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Die Ausführungsform der Erfindung nach dem Beispiel gemäß Abb. 1
bis 4, wobei die Kammer 2 mit unmittelbarem Saugluftantrieb kolbenartig im Gehäuse
1 verschoben wird, eignet sich je nach den verfügbaren Druckunterschieden für Stationen
mit entsprechender Begrenzung des Gewichtes der beweglichen Kammer bzw. der Abmessungen
des Förderbehälters. Für Stationen oberhalb dieser Grenzen schlägt die Erfindung
einen Antrieb der im Gehäuse verschieblichen Kammer mittels einer besonderen Heb-
und Senkvorrichtung vor; ein Ausführungsbeispiel hierfür ist im nachstehenden an
Hand der Abb. 5 bis 8, welche dieselben Stellungen der verschieblichen Kammer wie
die Abb. 1 bis 4 zeigen, näher erläutert.
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Das Gehäuse 1, die Kammer 2 und die vom Förderbehälter beeinflußten
Kontakt- und Steuermittel stimmen bei dem zweiten Ausführungsbeispiel grundsätzlich
mit demjenigen nach Abb. 1 bis 4 überein. Der besondere Antrieb der Kammer 2 besteht
in einem Druckmittelzylinder 25, der im unteren Teil des Gehäuses 1 stehend angeordnet
ist und dessen Kolbenstange 26 die Kammer 2 trägt. Das Druckmittel wird dem Zylinder
25 durch eine von einem Elektromotor 27 angetriebene Pumpe 28 über ein Leitungssystem
29 zugeführt, in dem ein Ventil 30 mit elektrischem Steuerorgan 31 sowie ein Rückschlagventil
32 (s. bes.
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Abb. 5 und 7) angeordnet ist.
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Bei der Verwendung der Einrichtung nach Abb. 5 bis 8 als Empfangsstation
schließt der Behälter beim Einfahren aus der Leitung 4 in den Raum 8 der Kammer
2, die sich in der angehobenen Stellung nach Abb. 5 und 6 befindet, den Kontakt
15, der über ein nicht dargestelltes Verzögerungsrelais das Steuerorgan 31 im Sinn
des Öffnens des Ventils 30 beeinflußt. Dies hat die Abwärtsbewegung des Kolbens
32 und die Verschiebung der Kammer 2 in ihre untere Stellung zur Folge (Abb. 7 und
8). Sobald sie diese erreicht hat, schließt sie den Kontakt 19, wodurch einerseits
über das Steuerorgan 31 das Ventil 30 geschlossen und andererseits die Vorrichtung
20 zum Auswerfen des Behälters 7 eingeschaltet wird. Zum Wiederanheben der Kammer
2 wird dem Zylinder 25 über das Rückschlagventil 33 Druckmittel zugeführt, wobei
das Ventil 30 durch den Überdruck im Leitungssystem 29 geschlossen gehalten wird.
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Derselbe Vorgang spielt sich ab, wenn die Einrichtung nach Abb. 5
bis 8 als Sendestation verwendet wird, d. h. wenn die Stellung nach Abb. 7 und 8
die Ausgangsstelle ist; hierbei wird die Druckmittelzufuhr zum Zylinder 25 über
den Kontakt 23 gesteuert, den der in den Raum 8 eingeführte Behälter 7 schließt.
Der Hubvorgang wird dadurch beendet, daß die Kammer 2 in ihrer oberen Stellung (Abb.
5) den Kontakt 22 schließt. Die übrigen Steuerorgane arbeiten hier in derselben
Weise wie zu Abb. 1 bis 4 beschrieben.
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Im Rahmen der Erfindung sind auch Abweichungen von den Ausführungsbeispielen
möglich. So kann man ohne weiteres in der Kammer 2 den Raum 8 oberhalb des Raumes
9 anordnen, wenn die Leitung 4 und der Stutzen 5 in ihrer Höhenlage am Gehäuse 1
miteinander vertauscht werden sollen. Ferner kann z. B. die Auswurfeinrichtung20
statt elektrisch auch pneumatisch oder mechanisch angetrieben werden oder der Auswurf
durch Druckluft erfolgen.
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Die Einrichtung nach der Erfindung eignet sich sowohl für den Betrieb
mit Saugluft als auch mit Druckluft und ist ohne konstruktive Anderungen wahlweise
als Empfangs- oder als Sendestation verwendbar. Sie kann statt stehend auch liegend
ausgeführt werden, wobei lediglich die Gewichtswirkung der Kammer 2 dadurch ersetzt
zu werden braucht, daß nunmehr beide Räume des Gehäuses unter entsprechender Steuerung
an eine Druckquelle angeschlossen werden, Die neue Einrichtung zeichnet sich durch
günstige Raum ausnutzung, einfachen Aufbau, gute Anpassungsmöglichkeiten an unte.rschiedliche
örtliche und betriebliche Gegebenheiten sowie durch zuverlässigen Betrieb aus.
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I,ATENTANPRÜCHE: 1. Station für pneumatische Behälterförderungsanlagen,
bei der eine Kammer zur Aufnahme eines Behälters derart parallel verschieblich in
einem Gehäuse angeordnet ist, daß sie aus einer Stellung in der Flucht einer an
das Gehäuse angeschlossenen Förderleitung in eine andere Stellung übergehen kann,
in der ihr Raum bündig mit einer Öffnung des Gehäuses oder mit einer anderen Förderleitung
liegt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) an eine Druck- oder Saugluftquelle
mit einer Leitung (14) angeschlos-
sen ist, die in der einen Stellung der Kammer
(2) mit deren Behälterraum (8) und in deren anderer Stellung mit einem zur Förderleitung
(4) führenden Raum (9) der Kammer (2) verbunden ist.