-
Gerät zum Entsteinen von Kirschen, Pflaumen, Oliven und ähnlichen
Früchten Geräte zum Entsteinen von Kirschen, Oliven, Pflaumen und ähnlichen Früchten,
bei denen ein Stempel in die von Hand in eine Mulde gelegte Frucht eingedrückt wird
und den Stein in der Bewegungsrichtung des Stempels durch eine Öffnung in der Mulde
herauspreßt, sind bereits bekanntgeworden. Solche Geräte wurden zangenartig in Vorschlag
gebracht, wobei zwei als einarmige Hebel ausgebildete Zangenarme, von denen der
eine den Stempel und der andere die ringförmige Mulde trägt, gegen Blattfederdruck
einhändig gegeneinanderdrückbar sind. Andererseits sind auf eine feste Unterlage
aufstellbare Standgeräte bekannt, bei denen die gelochte Mulde im Unterteil befestigt
ist und der Stempel von oben her, senkrecht geführt, gegen Schraubenfederdruck in
die Frucht gedrückt wird. Zur Bewegung des Stempels von Hand trägt die unmittelbar
mit diesem verbundene Führungsstange einen Handhabungsknopf und ist zwischen diesem
und der am Geräteunterteil befestigten Führung für die Stempelführungsstange die
Schraubenfeder angeordnet. Diese bekannten Geräte besitzen je nur eine Arbeitsstelle,
so daß mit einem Zangenhebeldruck bzw. einer Stempelführungsstangenbewegung jeweils
nur eine Frucht entsteint werden kann. Zum gleichzeitigen Teilen der Früchte, z.
B. Pflaumen, in mehrere Ausschnitte sind auch Stempel bekanntgeworden, die zusätzlich
mehrere Teilungsmesser besitzen. Zum Entsteinen verschiedenartiger Früchte von unterschiedlicher
Größe sind somit Geräte mit ungleich ausgebildeten Ringmulden und Stempeln nötig.
-
Das Entsteinen von nur einer Frucht mit einer Handhabungsbewegung,
sei es Zangenhebel- oder Stempelführungsstangendruck, und die Notwendigkeit der
Verwendung je eines besonderen, jedoch wirkungsgleichen Gerätes für Früchte unterschiedlicher
Art und Größe sind aber Nachteile, die der wirtschaftlichen Verwendung der bekannten
Geräte im Wege stehen. Einerseits ist das Entsteinen von nur einer einzigen Frucht
mit einer Handhabungsbewegung zeitraubend, und andererseits bedingt das erforderliche
Verwenden mehrerer Geräte unterschiedlicher Größe zum Entsteinen verschiedener Fruchtarten
auf Seiten des Geräteherstellers mehrfachen Fertigungsaufwand und beim Gerätebenutzer
höhere Anschaffungskosten für mehrere Geräte.
-
Diese Nachteile besitzt der Erfindungsgegenstand, bei dem es sich
um ein Standgerät zum Entsteinen von mehreren Früchten gleichzeitig handelt, das
auch von Hand mit einer vertikal geführten Stempelführungsstange arbeitet, nicht.
Erfindungsgemäß sind zwei oder mehrere gleiche oder ungleiche Entsteinungsstempel
bekannter Art an der Stempelführungsstange angebracht, wobei unter jedem Entsteinungsstempel
eine demselben angepaßte Ringmulde ebenfalls bekannter Art, in einem Gerätegestell
angeordnet ist. Vorteilhafterweise können in einem Gerät nicht nur gleiche, sondern
auch ungleiche Entsteinungsstellen für Früchte verschiedener Art ausgebildet sein.
Mit einem Stempelführungsstangendruck lassen sich somit mehrere gleiche oder ungleiche
Früchte, entsprechend der Anzahl und Ausbildung der Entsteinungsstellen, gleichzeitig
entsteinen und gegebenenfalls teilen. Der auf diese Weise mit dem neuen Gerät durch
wesentliche Zeitersparnis erzielbare Vorteil beim Entsteinen einer gleichen Menge
Früchte gegenüber der Verwendung der bekannten Geräte mit nur einer Entsteinungsstelle
ist offensichtlich, abgesehen davon, daß ein solches Gerät mit mehreren Entsteinungsstellen
preislich wesentlich günstiger in den Handel gebracht werden kann als zwei oder
mehrere Geräte bekannter Art mit je nur einer Entsteinungsstelle. Das Gestell des
Erfindungsgegenstandes wird im Kokillen- oder Spritzgußverfahren aus Aluminium oder
Kunststoff hergestellt. Sofern das Gerät mit zwei sich spiegelbildlich gegenüberliegenden
Entsteinungsstellen ausgebildet ist, wird das Gerätegestell in der Ebene der sich
gegenüberliegenden Entsteinungsstellen geteilt. Dadurch ergeben sich zwei gleiche
Gestellteile, deren serienmäßige Herstellung den Herstellungspreis des gesamten
Gerätes noch weiterhin günstig beeinflußt, abgesehen davon, daß beide Gestenteile
ohnehin nach dem Gießen oder Spritzen in festen Formen maßgerecht anfallen und keiner
nennenswerten Nacharbeit bedürfen. Die gleichen Herstellungsvorteile ergeben
sich
auch dann, wenn zwei Paare Entsteinungsstellen im Gerät kreuzweise angeordnet sind.
Jedes der beiden Entsteinungsstellenpaare kann dabei hinsichtlich Größe und Gestaltung
der Stempel und Muldenringe unterschiedliche Ausbildung erfahren. Die in dieser
Weise geteilte Ausbildung des Gerätegestells wird auch dann gewählt, wenn das Gerät
mit zwei sich gegenüberliegenden oder mehreren kreuzweise angeordneten Entsteinungsstellen
untereinander ungleicher Art versehen ist. In diesem Falle können die beiden Gestenteile
spiegelbildlich Ausbildung erfahren. In jedem Falle erleichtert aber die Teilung
des Gerätegestells das Montieren der die Stempel tragenden Stempelführungsstange
und der Schraubenfeder.
-
Die Zeichnung stellt zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dar.
-
Die Abb. 1, 2 und 3 zeigen in Ansicht, Seitenansicht und Schnitt entlang
der Linie A-B der Abb. 1 ein Entsteinungsgerät mit zwei sich gegenüberliegenden
Entsteinungsstellen unterschiedlicher Ausbildung, dessen Gerätegestell in der Ebene
der sich gegenüberliegenden Entsteinungsstellen geteilt ist.
-
Abb. 4 zeigt einen Schnitt wie Abb. 3 durch ein Gerät mit zwei Paaren
kreuzweise angeordneter Entsteinungsstellen mit paarweise gleicher spiegelbildlicher
Ausbildung der Entsteinungsstellen und spiegelbildlicher Gestaltung der beiden Gerätegestellhälften,
wobei das Gerätegestell wie beim Ausführungsbeispiel nach den Abb. 1, 2 und 3 geteilt
ist.
-
Das Gerätegestell besteht nach dem in den Abb. 1, 2 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel der Erfindung aus zwei zueinander spiegelbildlich ausgebildeten
Gerätegestellteilen 1, 2, von denen jedes zwei Füße 3, 4; 5, 6 zum Aufstellen des
Gerätes auf einer festen Unterlage besitzt. Im Gerätegestell wird eine Stempelführungsstange
7 vertikal geführt. Am unteren Ende derselben sind sich gegenüberliegend Entsteinungsstempel8,
9 befestigt, die seitlich abkragen und sich über Ringmulden 10, 11 zur Aufnahme
je einer Frucht befinden. Da das Gerätegestell in der Ebene 12 der sich gegenüberliegenden
Entsteinungsstellen geteilt ist, sind auch die Ringmulden in die Teilung einbezogen.
Das obere Ende der Stempelführungsstange 7 trägt einen Handhabungsknopf 13. Außerdem
sind am unteren Ende der Stempelführungsstange 7, sich gegenüberliegend, zwei gleiche
in Schlitzen 14, 15 des Gerätegestells gleitende Führungsansätze 16, 17 vorgesehen.
Zur Bewirkung des Entsteinungsvorganges werden die Stempel 8, 9 durch die Stempelführungsstange
7 vom Handhabungsknopf 13 aus gegen den Druck der im Gerätegestell unter der Stempelführungsstange
vertikal angebrachten Schraubenfeder 18 in die nach unten kegelig oder gewölbt zulaufenden
Öffnungen der Muldenringe gedrückt, wodurch die in diese eingelegten Früchte durch
Herausdrücken der Steine entsteint werden. Die Steine fallen frei nach unten heraus.
Beim Ausführungsbeispiel der Abb. 1, 2 und 3 sind die Stempel 8, 9 und Muldenringe
10, 11 ungleich ausgebildet. Es dient die Entsteinungsstelle 9, 11 zum Entsteinen
von kleineren Früchten, z. B. Kirschen, und die andere, 8, 10, zum Entsteinen
von größeren Früchten, z. B. Pflaumen. Die Entsteinungsstelle 8, 10 ermöglicht gleichzeitig
das Teilen der Pflaumen, und es trägt der Stempel 8 zu diesem Zweck mehrere Messerflügel
19, 20.
-
An Stelle der beiden ungleichen Entsteinungsstellen 8, 10; 9, 11 lassen
sich auch zwei gleiche vorsehen, wodurch die Möglichkeit geboten ist, beide Gerätehälften
1, 2 gleich auszubilden.
-
Beim Gerät nach dem Ausführungsbeispiel Abb. 4 sind die beiden Gerätegestellhälften
mit 21, 22 bezeichnet. Aufbau und Wirkungsweise dieses Gerätes stimmen mit denen
des Gerätes nach den Abb. 1, 2 und 3 überein. Die beiden Gerätegesteilteile 21,
22 sind gleich ausgebildet und tragen ebenfalls Füße 23, 24; 25, 26. Es sind jedoch
vier Entsteinungsstellen mit den Ringmulden 27, 28; 29 30 vorgesehen. Je zwei, 27,
28; 29, 30, liegen sich gegenüber und sind gleich ausgebildet. Das eine Ringmuldenpaar
27, 28 ist in der Teilungsebene 31 des Gerätegestells angeordnet, während das andere
Paar 29, 30 rechtwinklig dazu liegt.
-
Eine zueinander spiegelbildliche Ausbildung beider Gerätegestellteile
21, 22 ergibt sich, wenn die sich in der Teilungsebene 31 gegenüberliegenden Entsteinungsstellen
ungleiche Gestaltung erfahren.
-
An Stelle von vier gleichen oder zwei paarweise gleichen Entsteinungsstellen
würden auch andere Zusammenstelhingen, z. B. zwei gleiche und zwei ungleiche oder
drei gleiche und eine andere Ausbildung bzw. vier Entsteinungsstellen unterschiedlicher
Art, vorgesehen werden können. Ferner kann ein solches Gerät auch mit nur drei Entsteinungsstellen
versehen sein.