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Verfahren zur Minderung der Längenänderung von Kordfäden Die Erfindung
bezieht sich auf ein Verfahren zur Minderung der Längenänderung von Kordfäden, die
als Verstärkungen in elastomerem Material dienen sollen, und zwar während der Vorbereitung
der Kordfäden für diesen Verwendungszweck.
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Kordfäden, die als Verstärkungen in elastischen Stoffen verwendet
werden sollen, werden aus mehreren miteinander verzwirnten Einzelfäden gebildet.
Das Zwirnen erfolgt, damit die Biegungsfestigkeit und andere erwünschte Eigenschaften
der Kordfäden erhöht werden. Derartige Kordfäden, insbesondere die aus thermoplastischen
Einzelfäden, z. B. die aus linearen Polyamiden hergestellten Kordfäden, haben die
Neigung, sich zu längen oder zu »wachsen«, wenn sie unter Zugspannung gesetzt und
der Wärme unterworfen werden. Diese Eigenschaft ist bei vielen Gegenständen unerwünscht,
da hieraus eine Änderung in den Abmessungen des Gegenstandes resultiert, die wiederum
ein Reißen, Spalten oder andere Fehler zur Folge hat. Aufblasbare Reifen beispielsweise,
die aus mit gezwirnten Linearpolyamid-Kordfäden verstärktem Kautschuk bestehen,
erhöhten ihre Querabmessungen in einem solchen Ausmaß, daß in der Lauffläche und
in den Seitenwänden schädliche Risse auftreten. Es ist zwar bekannt, daß eine derartige
Kordfadenverlängerung auf ein erträgliches Ausmaß dadurch vermindert werden kann,
daß der Kordfaden auf eine erhöhte Temperatur erwärmt, der erwärmte Kordfaden gestreckt
und der Kordfaden dann unter Beibehaltung der Streckung gekühlt wird, es ist jedoch
schwierig, diesen Vorgang wirtschaftlich günstig in einem gewerblichen Ausmaß auszuführen.
Wenn der behandelte Kordfaden aus thermoplastischen Fäden, beispielsweise linearen
Polyamiden, besteht, muß beispielsweise das Erwärmen auf eine in der Nähe des Schmelzpunktes
der Fäden liegende Temperatur erfolgen, und der Kordfaden kann auf dieser Temperatur
nur für eine sehr kurze Zeit gehalten werden, da er sonst schnell seine Zugfestigkeit
und andere erwünschte Eigenschaften verliert. Kleine Temperaturänderungen der Wärmequelle
oder ein kurzer Stillstand in der Bewegung der Kordfäden haben eine schwere Beschädigung
eines großen Teiles dieser Fäden zur Folge. Es ist daher praktisch nicht ausführbar,
eine Behandlung dieser Art als Teil eines kontinuierlichen Verfahrens zum Vorbereiten
der Kordfäden zur Verwendung in elastischen Gegenständen einzuschalten, bei dem
die Kordfäden kontinuierlich von Kegelspulen od. dgl. abgezogen und durch eine Vorrichtung
hindurchbewegt werden, in der Substanzen, die eine Haftkraft des Kords am Kautschuk
hervorrufen, aufgebracht werden, dann ein Trocknen, Erwärmen und Strecken der Kordfäden
und schließlich ein Kalandrieren eines elastomeren Materials auf die Kordfäden erfolgt.
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Mit der Erfindung soll daher ein verbessertes Verfahren zur Minderung
der Längenänderung von Kordfäden geschaffen werden, die als Verstärkungen in elastomeren
Materialien verwendet werden sollen.
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Die Erfindung ist besonders verwendbar bei Kordfäden aus gezwirnten
thermoplastischen Einzelfäden, die bei Temperaturen bis zu 150° C nicht schmelzen
und die vorzugsweise aus linearem Polyamid bestehen.
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Die anderen Kennzeichen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der Beschreibung einer bevorzugten Ausführung.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Minderung der Längenänderung von
Kordfäden, die zur Verwendung als Verstärkungen in elastomeren Gegenständen dienen
sollen, bei dem die Kordfäden erwärmt, die erwärmten Kordfäden gestreckt und die
unter Streckspannung gehaltenen Kordfäden gekühlt werden, kennzeichnet sich dadurch,
daß die Kordfäden anfänglich gespannt werden, daß auf die gespannten Kordfäden eine
Substanz aufgebracht wird, die eine Haftkraft der Kordfäden am Kautschuk erzeugt,
daß die Kordfäden so weit teilgetrocknet werden, daß die
die Haftkraft
erzeugende Substanz sich von den Kordfäden nicht auf die Oberflächen überträgt,
mit denen die Kordfäden in Berührung kommen, während im wesentlichen die gleiche
Zugspannung auf den Kordfäden aufrechterhalten wird, daß die Kordfäden dann auf
eine Temperatur von weniger als 150° C erwärmt werden, daß die Zugspannung auf die
Kordfäden auf eine Größe erhöht wird, die mindestens das Mehrfache der Zugspannung
beträgt, die beim Aufbringen der die Haftkraft erzeugenden Substanz zur Einwirkung
gebracht ist, daß die unter der erhöhten Zugspannung stehenden Kordfäden auf eine
im Bereich des Schmelzpunktes der Kordfäden liegende Temperatur für eine Dauer erwärmt
werden, die nicht so lange anhält, um die Kordfäden zu schmelzen, und daß dann die
Temperatur der Kordfäden auf eine Temperatur gekühlt wird, die tief unterhalb des
Schmelzpunktes der Kordfäden liegt, wobei die Kordfäden noch unter der Zugspannung
gehalten werden.
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Das erfindungsgemäße kontinuierliche Verfahren ermöglicht die Minderung
der Längenänderung von Linearpolyamid-Kordfäden, die mit einer das Anhaften an Kautschuk
erleichternden Substanz behandelt sind, schneller und mit geringeren Arbeitskosten
sowie mit weniger Materialabfall, als bei den bekannten Verfahren möglich ist. Ferner
entfällt beispielsweise das bisher notwendige Trocknen der mit Klebemittel behandelten
Kordfäden, das Aufwickeln dieser Kordfäden auf Spulen und das Abwickeln der Kordfäden
zur Längenminderungsbehandlung. Es wird nicht nur die Zeit für den besonderen Aufwickelvorgang
gespart, sondern es wird auch die Wärme konserviert, da die zum Trocknen der Kordfäden
verwendete Wärme nicht verlorengeht; die Temperaturerhöhung der Kordfäden auf den
zum Strecken erforderlichen Bereich geschieht jetzt allmählicher, so daß an den
Kordfäden weniger Beschädigungen auftreten. Durch das stufenweise oder schrittweise
Erhöhen der Temperatur der Kordfäden werden qualitativ bessere Kordfäden erzielt
als bei den bekannten Verfahren, da der Feuchtigkeitsgehalt gleichmäßiger ist und
die schrittweise Temperatur- und Spannungserhöhung die Kordfädenmoleküle für den
Wärmehärtvorgang physikalisch vorbereitet, so daß die Kordfäden bei den schweren
Behandlungsbedingungen keinen Schaden leiden.
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Es ist bekannt, daß Fasern aus Polyvinylchlorid und Vinylvinylidenchlorid
und anderen Mischpolymerisaten bei erhöhten Temperaturen gestreckt werden können
oder daß Gewebe und Kordfäden aus Polyamidfäden durch Erwärmen und Strecken gehärtet
und Wallungen durch während besximmter Dauer erfolgender Einwirkung von Feuchtigkeit
entfernt werden können. Dies betrifft jedoch nicht die Wärmehärtung von Linearpolyamidkordfäden
als Teil eines kontinuierlichen Verfahrens, bei dem die Kordfäden mit einer Substanz
zum Erhöhen der Haftkraft an Kautschuk überzogen werden, dann ein Trocknen erfolgt
und die Temperatur und Spannung schrittweise erhöht werden. Die bekannten Verfahren
ergeben daher nicht die verbesserten Erzeugnisse, die mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren erhalten werden.
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Es ist auch bekannt, eine eine Haftkraft erzeugende Substanz auf Kordfäden
aufzubringen, die dann getrocknet und auf Spulen aufgewickelt werden. An Stelle
dieses Aufwickelns werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Kordfäden einer
stufenweisen Wärme- und Spannungserhöhung unterworfen, um eine Wärmehärtung als
Teil eines kontinuierlichen Verfahrens bei der Kordfädenbehandlung zu bewirken.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist nachstehend in einer bevorzugten
Ausführung an Hand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung ist Fig. 1 eine schematisch
dargestellte Anlage zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei einige
Teile gebrochen dargestellt sind, um die Anordnung der Einzelbauteile deutlicher
zu zeigen, und Fig. 2 eine Teildraufsicht des zwischen den Linien A-A der Fig. 1
dargestellten Abschnittes mit der Parallelanordnung der Kordfäden.
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Die Erfindung wird nachstehend bei ihrer Verwendung zur Herstellung
von Kordfäden zum Einlagern in Kautschukgegenstände, z. B. Reifen, beschrieben,
wobei eine Vielzahl von Kordfäden in eine mit einem Eastomer überzogene Fadenschar
übergeführt wird, in der die einzelnen Kordfäden parallel zueinander angeordnet
sind und lediglich von dem auf die Kordfäden kalandrierten Kautschuk oder einem
anderen elastomeren Material gehalten werden.
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Die Kordfäden 10 (Fig. 1) werden von mehreren Spulen il zugeführt,
die von einem Spulengatter 12 getragen werden. Die Kordfäden werden von den verschiedenen
Spulen über Führungen 13 des Spulengatters geleitet, die die Kordfäden in
paralleler Anordnung führen, wie Fig. 2 zeigt. Die Abstandstellung der Kordfäden
und ihre Aufstellung in einer im wesentlichen parallelen Lage wird durch übliche
Einrichtungen, beispielsweise einen Rechen 14 od. dgl., erzielt und erleichtert.
Die Kordfäden werden von den verschiedenen Spulen 11 abgezogen und in Längsrichtung
in der erwähnten Parallelstellung von Walzen, beispielsweise den Walzen
15 und 16, bewegt, die von einem Elektromotor 17 oder einem anderen
Kraftantrieb getrieben werden.
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Infolge der Größe der Anlage ist das Spulengatter auf einer anderen
Ebene als die Behandlungsvorrichtung der Kordfäden aufgestellt. Die Kordfäden werden
von der Antriebswalze 16 über Richtungswalzen, z. B. Walze 18, zu zwei Bremswalzen
19 und 20 geführt, von denen mindestens die eine Walze, im Beispiel die Walze
20, mit einer Bremse 21 ausgerüstet ist, die die Drehung der Walzen
aus dem später noch beschriebenen Grund verzögern kann. Von den Walzen 19 und 20
laufen die Kordfäden durch eine Einrichtung hindurch, in der eine die Haftkraft
von Kord zu Kautschuk erzeugende Substanz aufgebracht wird, die flüssig und im dargestellten
Beispiel in einem Behälter 22 enthalten ist, durch den die Kordfäden
10 mittels Walzen 23 und 24 geführt werden. Nach Durchlaufen des die
Flüssigkeit enthaltenden Behälters 22 werden die Kordfäden in eine Trockenkammer
25 geführt. Vor dem Einführen in diese Kammer wird jedoch die überschüssige Flüssigkeit
aus den Kordfäden ohne erhöhtes Eindringen der Flüssigkeit dadurch entfernt, daß
die Kordfäden seitlich zu ihrer Bewegungsrichtung gerüttelt oder in Schwingungen
versetzt werden. Dieses Rütteln der Kordfäden erfolgt mittels eines vom Motor 27
getriebenen Drehrüttlers 28.
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Die Trockenkammer 25 enthält mehrere flügelartige Trockenhaspeln,
von denen drei Haspeln 28,
29 und 30 dargestellt sind. Diese Haspeln haben
den gleichen Aufbau. Jede Haspel weist mehrere radial gerichtete Flügel 31 auf,
die sich in Axialrichtung der
Haspeln erstrecken und an auf Abstand
stehenden Stellen die Kordfäden 10 tragen. Mindestens eine Haspel, beispielsweise
Haspel 28, wird von einer Antriebseinrichtung, z. B. einem Elektromotor 32,
mit einer solchen Geschwindigkeit getrieben, daß eine Zugspannung geringer Größe
auf den zwischen Haspel 28 und Bremswalze 20 befindlichen Teil der Kordfäden ausgeübt
wird. Das Ausmaß dieser Zugspannung kann durch Verstellen der Drehzahl des Motors
32 durch Verstellen des Bremsdruckes der Bremse 21 geregelt werden. In der
Kammer 25 werden die Kordfäden der Einwirkung von erwärmtem Gas, vorzugsweise Luft,
ausgesetzt, die die Kammer mittels z. B. eines Gebläses 33 durchströmt, das nahe
dem unteren Abschnitt des Kammergehäuses aufgestellt ist. Das Gas wird aus der Oberseite
des Gehäuses beispielsweise in der Rohrleitung 34 abgeleitet. Der Feuchtigkeitsgehalt
der Kordfäden wird durch das erwärmte Gas in Kammer 25 so weit verringert, daß die
haftkrafterzeugende Substanz nicht an den Oberflächen haftet, mit denen die Kordfäden
in Berührung kommen. Dieses Trocknen wird dadurch erleichtert, daß die Haspeln
28, 29 und 30
einen freien Umlauf der Luft oder des anderen Gases durch
und um die Kordfäden ermöglichen.
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Aus der Kammer 25 werden die teilgetrockneten Kordfäden über
mehrere Trockenwalzen 35 und 36
geführt, die in der Zeichnung in zwei
lotrecht gestaffelten Aufbauten dargestellt sind. Die Trockenwalzen 35 und 36 haben
die übliche Ausführung und sind Hohlwalzen, deren Erwärmen durch zuströmenden Dampf
erfolgt, der in bekannter Weise abgeleitet wird. Die gespannten Kordfäden
10 liegen an den Oberflächen dieser Trockenwalzen an und werden hierbei so
erwärmt, daß sie um ein kleines Ausmaß gestreckt werden. Die Bewegung der Kordfäden
10
von der Haspel 28 über die Haspeln 29 und 30 und über
die unteren Trockenwalzen 35 erfolgt durch den Antrieb der Trockenwalze 35' mittels
z. B. eines Elektromotors 37. Die Bewegung der Kordfäden über die übrigen
Trockenwalzen 35 und 36 erfolgt durch Antrieb der letzten Trockenwalze
36 z. B. mittels des Motors 38. Die Drehzahlen der Motoren
37 und 38
sind gegenseitig und zur Drehzahl des Motors 32 so
abgestimmt, daß die Zugspannung auf die Kordfäden bei ihrer Bewegung über die erwärmten
Trockenwalzen 35 und 36 erhöht wird.
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Vorzugsweise sind die Heiz- oder Trockenwalzen 35 und
36 in einem Gehäuse eingeschlossen, und eine Einrichtung, beispielsweise
ein Gebläse 39, ist eingebaut, um die Dämpfe od. dgl. abzusaugen, die bei
der Bewegung der Kordfäden über die erwärmten Oberflächen entstehen. Nahe dem unteren
Abschnitt des Gehäuses 41 befindet sich eine Öffnung 40 zum Einlassen
von Frischluft. Gewünschtenfalls kann eine Einrichtung vorhanden sein, die an Stelle
der Luft ein inertes Gas einläßt, falls dies erwünscht ist, um die Möglichkeit einer
Kordzerstörung durch Zusammenfallen oder Zersetzen der die Haftkraft hervorrufenden
Substanz beim Erwärmen und Strecken der Kordfäden noch weiter zu verringern.
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Nach dem Verlassen der letzten erwärmten Trockenwalze 36 werden
die Kordfäden 10 einer erhöhten Temperatur und einer erhöhten Zugspannung
unterworfen, bei dem der größte Teil des Streckvorganges bewirkt wird. Zu diesem
Zwecke werden die Kordfäden an einer Wärmequelle für strahlende Wärme entlanggeführt.
In der Darstellung wird die strahlende Wärme durch sich gegenüberstehende Platten
42 und 43 erzeugt, die elektrisch geheizt werden und die in lotrechter
Stellung dicht in der Nähe der Kordfäden aufgestellt sind, so daß die die Kordfäden
in der Zone der hohen Temperatur umgebende Atmosphäre ein verhältnismäßig kleines
Volumen hat und die Platten eine schornsteinartige Zugwirkung hervorrufen, die das
Abströmen der die Kordfäden umgebenden Atmosphäre erleichtert. Die Platten
42
und 43 sind auf Gelenkgestängen 44 und 45 angebracht,
die mit einer Einrichtung (nicht dargestellt) verbunden sind, welche die Platten
aus der dargestellten Stellung, in der sie nahe den Kordfäden stehen, auf Stellungen
bringen können, in denen sie einen Abstand von den Kordfäden haben, um auf diese
Weise eine Beschädigung der Kordfäden zu verhüten, wenn ein Stillstand oder eine
Verlangsamung der Bewegung der Kordfäden erfolgt. Vorzugsweise liegen die Platten
oder die anderen Quellen strahlender Wärme in einer geschlossenen Kammer
46, aus der die bei der Erwärmung der Kordfäden entstehenden Dämpfe durch
beispielsweise ein Gebläse 47 abgesaugt werden. Um eine weitere Beschädigung
der Kordfäden durch Zersetzungsprodukte, die beim chemischen Zerfall der die Haftkraft
erzeugenden Substanz beim Erwärmen der Kordfäden entstehen, zu verhindern, ist eine
Einrichtung vorhanden, die eine inerte Atmosphäre in den zwischen den Platten befindlichen
Raum einleitet, in welchem sich die Kordfäden bewegen. Eine derartige Einrichtung
ist in der Zeichnung von den Rohrleitungen 48 und 49 angedeutet, die
nahe dem unteren Abschnitt der Platten 42 und 43 angeordnet sind.
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Die Kordfäden 10 werden nach dem Durchgang zwischen den erwähnten
Platten 42 und 43 aus der Kammer oder dem Gehäuse 46 über mehrere
Walzen 50 geführt, von denen mindestens die eine Walze durch beispielsweise
einen Elektromotor 51 getrieben wird. Die Walzen sind Hohlwalzen, in die
ein Strömungsmittel zur Regelung der Temperatur eingeführt werden kann, wenn dies
notwendig oder erwünscht ist. Die Drehzahl des Motors 51 wird in bezug auf
die Drehzahl des Motors 38 so geregelt, daß sich die Zugspannung auf die
Kordfäden 10 zwischen der letzten Heiz- und Trockenwalze 36 und den
Walzen 50 erhöht, mit dem Erfolg, daß die Kordfäden 10 bei Einwirkung
der von den Platten 42 und 43 ausgestrahlten Wärme gespannt werden.
Bei dieser Erwärmungs- und Streckstufe beträgt die Zugspannung auf die Kordfäden
das Fünf- bis Zehnfache der Zugspannung, die auf die Kordfäden während des Auftragens
der die Haftkraft erzeugenden Substanz zur Einwirkung gebracht wird.
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Nach dem Verlassen der Walzen 50 werden die Kordfäden über
eine oder mehrere Richtungswalzen 52 und dann zwischen den Walzen
53 und 54 eines Kalanders 55 geführt, der ein elastomeres Material,
z. B. einen Naturkautschuk oder einen Kunstkautschuk, auf die entgegengesetzten
Seiten der Kordfäden 10 in bekannter Weise aus Materialvorräten aufbringt,
deren Zuführung auf die Walzen 53 und 54
mittels der Walzen 56 und
57 erfolgt. Die Kalanderwalzen werden durch im Eingriff miteinander stehende Zahnräder
und eine Antriebsvorrichtung, z. B. den Motor 58, getrieben, wie dies auf
diesem Gebiete bekannt ist. Die Geschwindigkeit oder Drehzahl der Kalanderwalzen
53 und 54 ist in bezug auf die Drehzahl des Motors 51 so abgestimmt,
daß die auf die
Kordfäden 10 ausgeübte Zugspannung kleiner
ist als die Zugspannung, der die Kordfäden bei ihrer Bewegung zwischen den erwärmten
Platten 42 und 43
unterworfen werden. Die vom Kalander ausgeübte Zugspannung
genügt jedoch, um die Kordfäden in ihrem richtigen Abstand voneinander zu halten,
was durch eine Nutenwalze oder eine Fadenschiene erleichtert wird, über die die
Kordfäden kurz vor ihrem Durchgang zwischen den Kalanderwalzen 53 und
54
laufen. Die den Kalander verlassenden überzogenen Kordfäden haben die Form
einer selbständigen oder selbsttragenden Bahn, die durch andere Behandlungseinrichtungen
zum Einbringen des Materials in elastomere Gegenstände hindurchbewegt werden kann.
Die Bahn aus überzogenen Kordfäden kann aber auch auf Rollen zwecks anschließender
Verwendung gewickelt werden.
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Beim Ausführen des Verfahrens werden die Kordfäden 10 von dem
Spulengatter unter geringer Zugspannung abgezogen, die etwa 15 bis 30 g je Kordfaden
beträgt, wenn die Kordfäden eine Größe haben, die einem Nylonkordfaden 840/2 mit
einem Durchmesser von ungefähr 0,5 mm entspricht. Die Zugspannung auf die Kordfäden
wird vor ihrem Einlaufen in die Klebstoffauftragseinrichtung erhöht, so daß die
Kordfäden in den Klebstoff eingetaucht oder mit dem in dem Behälter befindlichen
Klebstoff behandelt werden, wenn sie unter einer Spannung von 0,15 bis 0,30 kg je
Kordfaden stehen, wobei Raumtemperatur aufrechterhalten wird, so daß die Kordfäden
um etwa 1 bis 211/o gestreckt werden. Nach dem Durchgang durch den Behälter
22 werden die Kordfäden durch die Trockenkammer 25 unter im wesentlichen
der gleichen Spannung hindurchgeführt, der sie beim Eintauchvorgang oder einem anderen
Klebstoffauftragsvorgang unterworfen worden sind, und gleichzeitig wird die Temperatur
der Kordfäden auf ungefähr den Kochpunkt der Flüssigkeit in der Klebstoffauftragssubstanz
erhöht. Dieser Kockpunkt liegt ungefähr bei 100° C. Dies wird dadurch erreicht,
daß in der Kammer 25 erwärmte Luft oder ein anderes Gas bei einer Temperatur
von ungefähr 162° C in Umlauf gebracht wird. Die Behandlungsdauer in der Kammer
25 soll so lange währen, bis der Feuchtigkeitsgehalt der Kordfäden so verringert
ist, daß der auf den Kordfäden befindliche Klebstoff nicht mehr an den Oberflächen
der Walzen 35 und 36 haftet. Der Feuchtigkeitsgehalt soll 1011/o für gewöhnlich
nicht übersteigen, kann aber auch nur 2% betragen.
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Den Heiz- und Trockenwalzen 35 und 36 wird Druckdampf zugeführt, um
die Temperatur der Kordfäden so zu erhöhen, daß die Kordfäden bei ihrem Austritt
aus der Kammer 41 eine Temperatur von ungefähr 149° C haben. Zu diesem Zweck
muß der den Heizwalzen 35, 36 zugeführte Dampf einen Druck von 14 11t haben.
Die auf die Kordfäden ausgeübte Zugspannung beträgt bei dieser Behandlung für gewöhnlich
0,4 bis 0,7 kg je Kordfaden, obwohl die Zugspannung in der Nähe der letzten Walze
36
etwas höher sein kann und zufriedenstellende Ergebnisse erhalten werden,
wenn diese Zugspannung etwa 0,90 kg je Kordfaden beträgt.
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Nachdem die Kordfäden einer Teilstreckung unterworfen und ihre Temperaturen
in der Kammer 41 erhöht worden sind, werden sie auf eine Temperatur erwärmt,
die nahe dem Schmelzpunkt des Materials liegt, aus dem die Kordfäden hergestellt
sind. Die Temperatur wird nur für eine sehr kurze Zeit erhöht, während die Kordfäden
unter erhöhter Spannung gehalten werden. Die Temperatur, der die Kordfäden ausgesetzt
werden, muß natürlich in bezug auf die Zeit abgestimmt sein, in der die Kordfäden
auf diese Weise behandelt werden, damit kein Schmelzen der Kordfäden erfolgt. Versuche
haben gezeigt, daß bei Nylonkordfäden zufriedenstellende Ergebnisse erhalten werden,
wenn die Temperaturen im Bereich von 204 bis 232° C für Behandlungszeiten von 4
bis 12 Sekunden liegen und wenn die Fäden unter einer Zugspannung von 1,35 bis 2,27
kg je Kordfaden gehalten werden, wobei die Spannung ohne schädliche Wirkungen gelegentlich
bis 2,7 kg je Kordfaden erhöht werden kann.
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Wenn die Kordfäden aus dem Bereich der von den Platten 42 und
43 erzeugten hohen Temperatur herausbewegt werden, werden sie schnell gekühlt,
wobei sie unter der Spannung gehalten werden, der sie beim Durchgang zwischen den
Platten unterworfen worden waren, so daß die Temperatur der Kordfäden unter 120°
C und in einigen Fällen unter 65° C sinkt. Dieses schnelle Sinken der Temperatur
der Kordfäden kann einfach dadurch erhalten werden, daß die Kordfäden bei ihrem
Lauf um die Walzen 50 einem Luftkühlstrom ausgesetzt werden, jedoch kann
gewünschtenfalls auch eine Einrichtung vorhanden sein, die die Kühlgeschwindigkeit
erhöht. Nach dem Abkühlen der Kordfäden wird die Zugspannung auf die Kordfäden auf
ein für die weitere Behandlung zweckdienliches Ausmaß verringert. Zum Kalandrieren
von elastomerem Material auf die Kordfäden kann die Zugspannung auf einen Wert von
etwa 0,454 bis 0,908 kg je Kordfaden verringert werden. Die Temperatur der Kordfäden
und die Zugspannung sollen so groß sein, daß das schnelle Aufnehmen des elastomeren
Materials erleichtert wird. Wenn die Temperatur der Kordfäden nach dem Verlassen
der Walzen 50 zum einwandfreien Kalandrieren zu niedrig ist, können Heizeinrichtungen
für die Kordfäden nahe der Einlaufstelle zwischen die Kalanderwalzen eingebaut werden.