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Anordnung zum Verlegen von elektrischen Leitungen an Wänden Bei den
in der Bauindustrie in ständig wachsendem Ausmaß angewandten Verfahren, Wände und
Gebälk aus Beton zu gießen, ist das Verlegen oder Einziehen von elektrischen Leitungen
mit gewissen Problemen verbunden. So müssen entweder Rohre z. B. in die Wände eingegossen
werden, in welche später die elektrischen Leitungen einzuziehen sind, oder man muß
nach erfolgtem Gießen Kanäle, die zum Einlegen der elektrischen Leitungen bestimmt
sind, in die Wände einmeißeln.
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Zwecks Erleichterung des Verlegens ist es bereits bekannt, die elektrischen
Leitungen nicht in die Wände selbst einzubauen, sondern durch Leisten hindurchzuziehen.
die entlang der Wände angebracht werden. Bei dieser bekannten Anordnung ist eine
Vielzahl von in ihrer Längsrichtung hintereinander angeordneten Leistenelementen
vorgesehen, die einen längslaufenden Kanal für später hindurchzuziehende elektrische
Leitungen aufweisen, wobei die Leistenelemente mittels an den Wänden zu befestigenden
Befestigungsplatten gekuppelt sind. Hierdurch wird das Eingießen von Leitungsrohren
in die Wände oder ein nachträgliches Einmeißeln von Kanälen überflüssig. Die Erfindung
betrifft auch eine Anordnung dieser Art. Die Erfindung besteht darin, daß die in
an sich bekannter Weise gegebenenfalls auch mit mehreren Kanälen ausgebildeten Leistenelemente
in Abständen voneinander und die Befestigungsplatten in den Zwischenräumen zwischen
den Leistenelementen angeordnet und mit die Zwischenräume abdeckenden Deckplatten
versehen sind, und daß die Befestigungsplatten außerdem mit in die Kanäle der Leistenelemente
einschiebbaren Andrückungen versehen sowie zumindest teilweise zum Tragen von elektrischen
Schaltvorrichtungen eingerichtet sind.
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Es ist zu beachten, daß hierbei sowohl die Befestigungsplatten als
auch die in den Leistenelementen vorgesehenen Kanäle gleichzeitig mehrere technische
Funktionen erfüllen.
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Die technischen Funktionen der Befestigungsplatten können folgendermaßen
zusammengefaßt werden: Sie dienen als Träger für solche Einsätze, wie Schalter,
Kontakte u. dgl.; außerdem dienen sie mittels der Andrückzungen zum Festhalten der
Leistenelemente, und zwar so, daß Zwischenräume zwischen den einzelnen Leistenelementen
geschaffen werden; gleichzeitig dienen diese Platten zur Befestigung der gesamten
Einrichtung; diese kann an der Wand angebracht werden. indem man nur die Befestigungsplatten
anschraubt, wobei solche Schrauben nur in großen Abständen entlang der Leistenanordnung
eingesetzt zu werden brauchen. Die sich in der Längsrichtung der Leistenelemente
erstreckenden Kanäle haben bei der erfindungsgemäßen Anordnung nicht nur wie bei
den vorbekannten Einrichtungen die Aufgabe, die elektrischen Leitungen aufzunehmen,
sondern sie dienen gleichzeitig auch zur Aufnahme der von den Befestigungsplatten
ausgehenden Zungen.
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Diese spezielle Art der Konstruktion, bei der die Zungen der Befestigungsplatten
in die zum Einziehen der Leitungen angeordneten Kanäle der Leistenelemente eingreifen,
stellt ein wesentliches Merkmal der Anordnung nach der Erfindung dar. Im Gegensatz
hierzu umfaßt beispielsweise die obengenannte bekannte Einrichtung eine Bodenplatte,
eine mit ihr zusammen den Leitungskanal bildende, U-förmige Deckplatte und ein Verbindungselement
für beide Teile, das durch Einschieben in entlang der Deckplatte verlaufende Rillen
das Aneinanderreihen mehrerer solcher Leistenelemente ermöglicht. Hierbei kommen
die Leistenelemente dicht aneinanderzuliegen, wodurch das Hindurchziehen der Leitungen
erschwert wird.
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Der Umstand, daß bei der erfindungsgemäßen Anordnung Einschubrillen
überflüssig sind, wirkt sich bei der Herstellung der Leistenelemente, insbesondere
bei Massenfabrikationen, günstig aus. Fernerhin wird das Einlegen von elektrischen
Leitungen wesentlich erleichtert, weil zwischen den einzelnen Leistenelementen von
den Befestigungsplatten überbrückte
Zwischenräume vorgesehen sind.
Man kann so z. B.
eine größere Anzahl von Gruppenleitungen auf besonders einfache
Weise durch die Leistenelemente hindurchziehen. Außerdem sind die Schalter, Kontakte
oder ähnliche Einsätze (Stromabzapfstellen mit oder ohne Erdkontakt) auf eine ansprechende
Weise in die Leiste eingebaut, indem sie von den die Leistenelemente festhaltenden
Befestigungsplatten getragen werden; man kann z. B. mit Hilfe von Führungsstiften,
die gleichzeitig auch zum Befestigen der Deckplatte dienen, den Einsatz an der Befestigungsplatte
anbringen, diese letztere mittels Schrauben an der Wand anbringen und dadurch -
auf Grund des Vorhandenseins der- Andrückzungen - auch das Leistenelement an der
Befestigungsplatte und somit die gesamte Einrichtung an der Wand fixieren. Für die
Zungen wählt man vorzugsweise eine spitz zulaufende Form, damit sie beim Einschieben
der Leitungen in die Kanäle in keiner Weise hinderlich sind.
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Das Leistenelement kann z. B. aus zwei Platten bestehen, von denen
die eine Platte an den Wänden befestigt ist und die andere Platte im Abstand parallel
dazu liegt, mit zwischen diesen Platten und im Abstand voneinander angeordneten
und so die Kanäle bildenden Leisten bestehen, wobei die Platten und Leisten z. B.
durch Leimen unter Druck miteinander verbunden sind.
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Hierbei ist es zweckmäßig, die Plattenflächen der als Ober- und Unterleisten
eingebauten und dabei das Leistenelement abdeckenden Leisten breiter auszuführen
als die Plattenflächen der dazwischenliegenden Zwischenleisten; vorzugsweise haben
diese Ober-und Unterleisten einen trapezförmigen Querschnitt.
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Zweckmäßig liegen die Ober- bzw. Unterleiste mit ihren parallelen
Flächen an den Platten an, während von den zu den parallelen Flächen in einem Winkel
verlaufenden Flächen die eine senkrecht und die andere nicht senkrecht zu den parallelen
Flächen verläuft, und zwar so, daß von derOberleiste die größere Parallelfläche
an der Platte an der Wand und von der Unterleiste die größere Parallelfläche an
der anderen Platte anliegt.
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In die Oberleiste kann, falls erwünscht, an ihrer Oberseite eine in
der Längsrichtung verlaufende Rille zum Einlegen einer Schwachstromleitung, z. B.
einer Fernsprechleitung, vorgesehen sein, wie noch näher gezeigt werden wird.
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Im folgenden wird die Anordnung nach der Erfindung an Hand einer lediglich
ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung erläutert; es zeigt Fig. 1 schematisch
eine Seitenansicht einer Leistenanordnung, aufgebaut aus Leistenelementen abwechselnd
mit Befestigungsplatten und dazugehörigen Deckplatten verschiedener Art, Fig.2 eine
Draufsicht auf die Leistenanordnung gemäß Fig. 1, Fig. 3 einen Querschnitt durch
eine zweckmäßige Ausführungsform eines Leistenelementes der erfindungsgemäßen Anordnung,
Fig.4 eine Befestigungsplatte für eine geradlinige Verbindung von zwei Leistenelementen,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch die Befestigungsplatte gemäß Fig. 4 mit darauf angebrachter
Deckplatte, die nur zum Aneinanderfügen von zwei Leistenelementen bestimmt ist,
Fig. 6 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 5, aber in diesem Falle mit einer Deckplatte
für eine mit einer Steckdose versehenen Befestigungsplatte, Fig.7 eine Befestigungsplatte
für ein Endstück neben einem Türfutter, Fig. 8 einen Vertikalschnitt durch die Befestigungsplatte
nach Fig. 7 mit dazugehöriger Deckplatte, Fig. 9 einen Querschnitt durch eine Befestigungsplatte
mit dazugehöriger Deckplatte für eine Innenwinkelecke, Fig. 10 die Befestigungs-
und Deckplatten für eine Innenwinkelecke, gesehen in Richtung der Pfeile X-X in
Fig. 9 und Fig. 11 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 10, aber gesehen in Richtung der
Pfeile XI-XI in Fig. 9.
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Fig. 1 und 2 zeigen einen Aufbau der erfindungsgemäßen Anordnung mit
Leistenelementen 1, die an der Wand mittels Befestigungsplatten
25 befestigt sind. Diese Platten 25 werden nachfolgend näher beschrieben.
Die Befestigungsplatten 25 und die dazugehörigen Deckplatten 21, 23, 24, 26 bilden
Bauelemente verschiedener Art, wie z. B. eine Innenwinkelecke 2, ein Verbindungsstück
3, eine Steckdose 4, ein Endstück 5 mit Abzweigung zu einem Türfutter
10, einen Schalter 6, ein Endstück 7, ein Abzweigstück
8 und eine Außenwinkelecke 9. Hierbei werden die Leistenelemente 1
in Standardlängen, z. B. 100 bis 120 cm, abwechselnd mit je einem der Bauelemente
2 bis 9 montiert. Das Leistenelement 1 ist mit einem oder mehreren Kanälen versehen,
die zum Verlegen oder Einziehen von elektrischen Leitungen dienen. Das Leistenelement
1 besteht aus Holz, Kunststoff oder einem anderen Material, das ein Sägen
oder Zuschneiden dieses Elementes in geeigneten Längen ermöglicht. Fig. 3 zeigt
eine zweckmäßige Ausführungsform eines Leistenelementes 1
im Querschnitt.
Das in Fig. 3 gezeigte Leistenelement besteht aus zwei Platten 11, 12, z.
B. Holzfaserplatten, die mit einer Oberleiste 13, einer Unterleiste
14 und zwei Zwischenleisten 15,16 unter Bildung von drei Kanälen
17 bis 19 für elektrische Leitungen verbunden sind. Die Platte
12 liegt auf der Wand 28,
auf welcher die Anordnung befestigt werden
soll. Die Ober- bzw. Unterleisten 13 bzw. 14 sind zwecks Verstärkung mit größerem
Querschnitt als die Zwischenleisten 15, 16 ausgeführt und haben die Form
eines Trapezes, wobei die eine der nicht parallelen Flächen 13"' bzw.
14"' derselben senkrecht zu den parallelen Flächen 13', 13" bzw. 14', 14"
und die andere nicht parallele Fläche 13"" bzw. 14"" in einem Winkel zu den
parallelen Flächen verläuft. Die trapezförmigen Ober- und Unterleisten
13, 14 sind in der Leistenanordnung 1 so eingefügt, daß die senkrecht
zu den parallelen Flächen verlaufenden Flächen derselben aufeinander zu gerichtet
sind und die größere Parallelfläche 13' der Oberleiste 13 an der auf der Wand
28 aufliegenden Platte 12 und die größere Parallelfläche
14' der Unterleiste 14 an der Platte 11 anliegt. Hierdurch
wird bewirkt, daß das Leistenelement 1,
das mit der Platte 12 parallel an
der Wand anliegt und mit der Platte 11 senkrecht auf dem Fußboden 29 steht,
bei einer Lage der nicht parallelen Seite der trapezförmigen Unterleiste 14 unten
am Fußboden 29 und einer solchen Lage der nicht parallelen Seite der trapezförmigen
Oberleiste 13, daß mit dieser das Leistenelement 1 nach oben abgeschlossen ist,
unten eine schmale Vorderkante 11' entsteht, die zum dichten Anliegen an den Fußboden
29 gebracht werden kann. Um ein gleichmäßiges Anliegen des Leistenelementes
1 in seiner ganzen Länge an der Wand sicherzustellen, ist dieses Element
in der Längsrichtung entlang
der Seitenplatte 12 - also
entlang der Seite, die beim Montieren gegen die Wand 28 zu liegen kommt - schwach
konvex ausgebildet. Außerdem kann die Oberleiste 13 mit einer Rille 13a versehen
sein, die zum Einlegen einer Schwachstromleitung, z. B. einer Fernsprechleitung,
dient.
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Wie schon erwähnt, werden die Leistenelemente 1
mittels Befestigungsplatten
25 an den Wänden befestigt. Diese Befestigungsplatten 25 können in verschiedener
Weise ausgeführt sein (Fig. 4, 7 und 9), je nachdem, zu welchem der Bauelemente
2 bis 9 sie verwendet werden; gemeinsam für alle Befestigungsplatten 25 ist jedoch,
daß sie seitlich hervorstehende steife Andrückzungen 20 aufweisen, die beim Montieren
in die Kanäle 17 bis 19 (Fig. 3) der Leistenelemente l hineingeschoben werden und
diese Elemente gegen die Wand 28 und den Fußboden 29 andrücken. Die in Fig. 4 gezeigte
Befestigungsplatte 25 kann in Verbindung mit Verbindungsstücken 3 und Steckdosen
4 (Fig. I) verwendet werden. Im erstgenannten Fall ist sie von einer im wesentlichen
ebenen Deckplatte 21 (Fig. 5) überdeckt. Im zweitgenannten Fall ist sie mit einem
Sockel für eine Steckdose versehen, der in FiQ. 4 und 6 durch die strichpunktierte
Linie 22 angedeutet ist, und das Ganze wird dann mit einer Deckplatte 23 überdeckt.
Diese Deckplatte kann eventuell mit horizontalen. schräggestellten Abstandleisten
versehen sein. so daß z. B. ein Möbelstück, das an der Leistenanordnung entlanggeschoben
wird, an der Steckdose vorbei-leiten kann, ohne die Deckplatte 23 zu beschädigen.
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Fig.7 zeigt eine Befestigungsplatte für ein Endstück, das angrenzend
an Türen u. dgl. verwendet wird. Eine entsprechende Deckplatte 24 ist in
Fig. 8 gezeigt. Als Endstücke kann man auch Befestigungs-und Deckplatten, die Spiegelbilder
der in Fig. 7 und 8 gezeigten Platten darstellen, verwenden.
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In Fig. 9 bis 11 wird die Ausführung der Befestigungsplatte 25 und
der Deckplatte 26 für eine Innenwinkelecke veranschaulicht. Die Befestigungs- und
Deckplatten werden zweckmäßigerweise aus Kunststoff, z. B. Nylon, hergestellt.
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Außer den schon erwähnten Vorteilen besitzt die erfindungsgemäße Anordnung
auch noch andere Vorteile. Die Einrichtung kann z. B. sowohl die gewöhnliche Fußbodenleiste
als auch alle die gewöhnlich vorgesehenen Gruppenleitungsrohre ersetzen. Dadurch,
daß die Verbindungsstücke ohne weiteres in ein Stromabzapfelement verwandelbar sind,
können die im Zimmer befindlichen Tisch- oder Stehlampen auch kurze Schnüre wie
bei den obengenannten Leisten haben, denn es kann dabei auch jede 100 bis 120 cm
eine Stromabzapfstelle angeordnet werden, je nach der gewählten Entfernung zwischen
den Befestigungsplatten. Außerdem ist die Montierung eine sehr einfache, denn man
braucht ja nur die Leistenelemente 1 abzuschneiden und die Befestigungsplatten festzuschrauben.
Jegliches Ausmeißeln von Kanälen und Einlegen von Rohren wird hier auch überflüssig;
einzig verbleibt die Notwendigkeit, Löcher an den Stellen anzubringen, wo Leitungen
von einem Zimmer in ein anderes gezogen werden sollen. Zum Ausschneiden dieser Löcher
in die Befestigungsplatten können diese mit entsprechenden Markierungen versehen
sein, z. B. wie in Fig. 4 und 7 bei 27 angedeutet ist.