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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schalungsplatte, insbesondere
für die Herstellung von Betongussteilen oder dergleichen,
wobei die Schalungsplatte mindestens eine Beschichtung umfasst, die
mechanische Eigenschaften aufweist, die der Schalungsplatte Beständigkeit
gegen die Spannungen der Betonmasse geben, sowie mindestens eine Schutzbeschichtung,
die auf der dem Beton zugewandten Seite der genannten ersten Beschichtung aufgebracht
ist, aus einem wasser- und/oder feuchtigkeitsdichten, wetterbeständigen
Material besteht und die Beschichtung bildet, die in direktem Kontakt mit
der Betonmasse steht.
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Schalungsplatten
dieser Art sind unter anderen in der
EP1426525 und
der
EP668142 offenbart.
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Im
Allgemeinen wird die Beschichtung, die mechanische Beständigkeit
gegen Spannungen von Betonmassen bietet, aus Holz oder einem vergleichbaren
Material hergestellt, während die äußere Schutzschicht
in manchen Schalungsplatten eine Wasser abweisende Schicht einer
Schutzlackierung oder in anderen Schaltungsplatten eine Kunststoffschicht
sein kann, beispielsweise eine aus einem Polyolefingemisch und insbesondere
Polypropylen bestehende Schicht.
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Der
Einsatz von aus Schutzlack bestehenden Beschichtungen hat den Nachteil,
dass diese Lacke Abrieb und/oder mechanischer Beschädigung unterliegen
können, mit der Folge, dass Feuchtigkeit in die aus Holz
bestehende, mechanisch widerstandsfähige Beschichtung eindringt,
die folglich einem Verschleiß unterliegt. Das Eindringen
von Feuchtigkeit verursacht große Schäden, da
die Oberfläche der Holzschicht nahezu vollständig
mit der Schutzlackierung bedeckt ist, so dass Feuchtigkeit, die
einmal in sie eindringt, hier lange festgehalten werden kann.
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Schalungsplatten,
in denen die mechanisch widerstandsfähige Schicht, d. h.
die Holzschicht, durch äußere Kunststoffschichten
geschützt wird, die aus Kunststoffen bestehen, die verschiedene
Füllstoffe enthalten, beispielsweise Füllstoffe,
die in den vorgenannten Dokumenten genannt sind, gemäß welchen
die Schutzbeschichtung aus einem mit natürlichen vegetabilen
Füllstoffen angereicherten Polypropylen besteht, bieten
den Vorteil, dass die genannten schützenden oder abdeckenden
Beschichtungen erhöhten Widerstand gegen Verschleiß bieten,
so dass die äußere Oberfläche der Schalungsplatte
durch Reiben gegen den Beton oder durch groben Umgang mit den Schalungsplatten
im laufenden Betrieb nicht beschädigt wird und die Wahrscheinlichkeit,
dass sich Risse oder andere Durchlässe für das
Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit bilden, reduziert wird.
Außerdem hat diese Schalungsplatte einen aus mehreren Schichten
bestehenden Aufbau, der Vorteile in Hinblick auf mechanische Spannungen
bietet. Daher sind diese Schalungsplatten die bevorzugte Lösung
für die Herstellung von Betongussteilen für Wände,
Böden und dergleichen. Während diese Schalungsplatten
gute Bestän digkeit gegen Abnutzung oder grobe Handhabung
im Zuge des Gießens und/oder der anderen für die
Herstellung der Gussform erforderlichen Schritte gewährleisten, weisen
sie dennoch bestimmte Nachteile auf. Letztere ergeben sich daraus,
dass die Schutzbeschichtungen relativ hart sein müssen,
um eine gute Abriebbeständigkeit der äußeren
Oberfläche zu gewährleisten. Die Schutzschichten
weisen unter diesen Gegebenheiten ein sprödes, unbiegsames
Nachbeulverhalten auf, das Splittern und Äderung verursachen kann.
Dieses Verhalten widerspricht der unabdingbaren Anforderung, dass
die Schalungsplatten ein gutes Verhalten unter Benagelung aufweisen
müssen, das im Folgenden als Benagelungsverhalten oder einfach
Nagelfähigkeit bezeichnet wird. Aufgrund dieser Anforderung
muss das Material weicher und biegsamer sein, und Beulungen sollen
keine Rissbildung nach sich ziehen.
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Um
diese Probleme zu lösen, wurden Kompromisslösungen
vorgeschlagen, die aus bestimmten Entscheidungen in Hinblick auf
die Zusammensetzungen der Polymergemische und Füllstoffe
bestehen. Das Dokument
EP 1 426
525 schlägt eine solche Lösung vor.
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Kompromisslösungen
können jedoch die zweifache Anforderung der verbesserten
Kratz- oder Abriebbeständigkeit der Schutzbeschichtung
und eines verbesserten Nachbeulverhaltens unter Benagelung bzw.
eines verbesserten Nachbeul-Biegverhaltens nicht vollständig
erfüllen.
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Außerdem
weisen alle bekannten Schalungsplatten ungeachtet ihres jeweiligen
Aufbaus den Nachteil auf, dass die Schutzbeschichtung aus wasserundurchlässigem
Material kein Entweichen der Luftblasen gestattet, die sich in der
Betonmasse im Kontaktbereich zwischen dem Beton und der Schutzbeschichtung
der Schalungsplatten bilden. Hier können daher nach Entfernen
der Gussform Krater und Fehlstellen möglicherweise beachtlicher Ausdehnung
an der fertigen Betonoberfläche sichtbar werden und das ästhetische
Erscheinungsbild der Wand beeinträchtigen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schalungsplatte
der vorstehend beschriebenen Art bereit zu stellen, in der die Bildung von
Kratern und Löchern an der Oberfläche der Betonwände
aufgrund von Luftblasen oder Lufteinschlüssen im Beton
durch einfache und kostengünstige Maßnahmen verhindert
werden kann.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schalungsplatte
der genannten Art bereitzustellen, in der die Schutzbeschichtung
als ganze sowohl erstklassige Abrieb- und Kratzbeständigkeit
aufweist, als auch optimale Nagelfähigkeit, d. h. optimal
biegsames Bruchverhalten bietet, ohne dass Kompromisslösungen
für jede dieser beiden Anforderungen benötigt
werden sowie ohne Bedarf an einer übermäßig
teuren und komplizierten Konstruktion.
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Die
vorliegende Erfindung erfüllt die vorstehend genannten
Aufgaben durch Bereitstellung einer Schalungsplatte der zuvor beschriebenen
Art, in der mindestens auf einer Seite der Schalungsplatte die für
den Kontakt mit dem Beton vorgesehene Oberfläche behandelt
wird, um die Abgabe/das Entweichen von Luft an dieser Kontaktfläche
zu ermöglichen.
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Ziel
dieser Behandlung ist es, die physikalischen Eigenschaften der Plattenoberfläche
zu modifizieren, um die Benetzbarkeit der in Kontakt mit der Betonmasse
stehenden Plattenoberfläche zu erhöhen.
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Dieses
Ergebnis wird durch verschiedene bekannte Behandlungen erzielt,
darunter chemische, thermische und/oder Kombinationen solcher Verfahren.
Generell werden Brennhärtung, Plasmaentladung und andere
bekannte Oberflächenbehandlungen verwendet.
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Die
Art der Behandlung kann unter denen, die dem durchschnittlichen
Fachmann bekannt sind, ausgewählt werden, gegebenenfalls
in Abhängigkeit von der spezifischen Zusammensetzung der
Schutzschicht, deren Oberfläche zu behandeln ist. Die Oberfläche
der Schutzschicht wird behandelt, um eine vorgegebene Oberflächenspannung
von 20 bis 100 dyn/cm, vorzugsweise 35 bis 80 dyn/cm, zu erreichen.
Typische Oberflächenbehandlungen sind in H. Saechting,
Manuale delle Materie Plastiche, 8a edizione, Tecniche Nuove, ISBN
88 481 09152, 1999, Kapitel 3.4.4 Seite 324 und 3.4.5, Seite 331
ff. sowie Kapitel 3.4.5, Seite 331 ff. beschrieben.
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Gemäß einer
erfindungsgemäßen Verbesserung ist die Oberfläche,
die die vorgegebene Oberflächenspannung aufweist, die Oberfläche
der Schutzschicht oder die äußere Oberfläche
einer äußeren Schicht oder eines äußeren
Beschichtungsfilms. Dabei können für den Beschichtungsfilm
eine Reihe unterschiedlicher Zusammensetzungen verwendet werden,
die nachstehend näher beschrieben werden.
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Eine
Oberflächenspannung im Bereich 20 bis 100 dyn/cm, vorzugsweise
35 bis 80 dyn/cm, ermöglicht das Anhaften eines durchgängigen
Wasserfilms an der Plattenoberfläche, der Luftpartikel
an die seitlichen Ränder der Platte oder bis in eine gewisse Tiefe
in die Betonmasse drängt.
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Im
Falle großer Luftmassen und/oder wenn das Betonwerk eine
bestimmte vorgegebene Oberflächenstruktur aufweisen muss,
sieht vorliegende Erfindung als Alternative auf mindestens einer
Seite der Platte eine dreidimensionale Form auf der betonseitigen
Oberfläche vor, durch welche entlang der genannten Kontaktoberfläche
in Richtung der äußeren Ränder der Platte
ein aus Luftableit- oder Luftdissipationskanälen bestehendes
Gitter gebildet wird.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
wird diese dreidimensionale Struktur mittels Bürstenmattierung,
Hohlprägen und/oder Rändelbehandlung der genannten Oberfläche
hergestellt.
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Diese
Behandlung kann wiederum entweder direkt auf der Oberfläche
der Beschichtung bzw. Schutzschicht(en) der Platte ausgeführt
werden, oder die genannten Schichten können mit mindestens
einem Beschichtungsfilm bedeckt werden, der seinerseits mit einer
dreidimensionalen Struktur der vorstehend beschriebenen Art ausgebildet
ist.
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Die
dreidimensionale Formgebung lässt sich vorteilhaft mit
der Oberflächenbehandlung kombinieren, die die vorstehend
genannten Oberflächenspannungswerte herstellt.
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Gemäß einem
vorteilhaften Merkmal vorliegender Erfindung kann die aus den genannten
Kanälen oder Mikrokanälen gebildete dreidimensionale Struktur
die Form eines Gitters aufweisen, in dem die genannten Kanäle
oder Mikrokanäle in mindestens zwei nicht parallele Richtungen
ausgerichtet sind oder in dem die genannten Kanäle oder
Mikrokanäle im Wesentlichen in eine Richtung ausgerichtet
sind, so dass Luft in den Blasen ausschließlich in Richtung zweier
einander gegenüberliegender Enden der Platten geleitet
wird.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal vorliegender Erfindung kann die genannte dreidimensionale Struktur
als Muster ausgebildet werden, dessen Negativ nach Entfernen der
Form als Hohlprägung auf der Oberfläche des Betonwerks
zurückbleibt.
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Ein
Muster dieser Art kann jede beliebige Form und Struktur aufweisen,
und gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
werden die Kanäle und/oder Mikrokanäle so ausgebildet,
dass sie eine Holzmaserung nachahmen.
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Eine
dreidimensionale Struktur dieser Art kann auch als eine Anzahl von
Mikrorippen oder Mikrozähnen ausgebildet sein, die in beabstandeten Verhältnissen
zueinander wie eine Bürstenmattierung oder Mikro-Rändelung über
die gesamte Oberfläche aufgebracht sind.
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Die
Mikrokanäle weisen vorteilhaft eine Breite im Bereich 50 μm
bis 1000 μm auf, vorzugsweise 200 μm bis 600 μm,
sowie insbesondere, in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel,
eine Breite von 300 μm.
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Ihre
Tiefe liegt im Bereich 10 μm bis 500 μm, vorzugsweise
20 μm bis 200 μm, und beträgt insbesondere
in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel 100 μm.
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Die
Beanstandung zwischen zwei benachbarten Rillen liegt im Bereich
10 μm bis 3 mm, vorzugsweise 100 μm bis 1000 μm,
und beträgt insbesondere in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel 500 μm.
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Wird
die dreidimensionale Struktur mittels eines Beschichtungsfilms gebildet,
der auf seiner Oberfläche eine solche Struktur aufweist,
kann der Beschichtungsfilm aus jedem beliebigen Kunststoff hergestellt
sein.
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Die
bevorzugten Beschichtungsfilmtypen gemäß vorliegender
Erfindung bestehen aus PP/PET, PP/PA, PP/PS, PP/ABS, PP/AN.
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Der
Film kann durch Laminieren auf der Aufbringungsoberfläche
oder auf der Oberfläche der Beschichtung und Schutzschichtaufgebracht
werden.
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Der
Film kann auch mit der Beschichtung und Schutzschicht koextrudiert
oder mit anderen bekannten Verfahren aufgebracht werden, die der Fachmann
unter den verschiedenen bekannten bevorzugten Optionen für
verschiedene Arten von Beschichtungen und Schutzschichten auswählen
kann.
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Die
vorliegende Erfindung gestattet dank der beschriebenen Merkmale
die Dissipation von Luftblasen bzw. -einschlüssen, die
in bekannten Betonwerken Oberflächende fekte verursachen,
und gibt solchen Oberflächen zudem ein ästhetisches
Erscheinungsbild, das unter unbegrenzten Varianten ausgewählt
werden kann.
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Der
Film bietet daher auch einen weiteren Schutz der Platte gegen Schäden
und Verlust der Wasserundurchlässigkeit der Beschichtung
und Schutzschicht und begrenzt durch Benagelung der darunter liegenden
Schicht möglicherweise verursachte Risse.
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Was
die zweite Aufgabe betrifft, erfüllt vorliegende Erfindung
das maßgebliche Ziel durch eine Platte der vorstehend beschriebenen
Art, in der die Beschichtung und Schutzschicht(en) aus mindestens zwei
aufeinander liegenden Schichten bestehen. Diese sind: zum einen,
eine innere, aus einem Kunststoff bestehende Schicht, die mit einem
organischen Füllstoff gefüllt werden kann, jedoch
nicht muss (um Kosten zu senken), und die so ausgebildet ist, dass sie
an der mechanisch beständigen Beschichtung haftet; sowie,
zum anderen, eine äußere aus Kunststoff bestehende
Schicht, die mit einem mineralischen Füllstoff gefüllt
ist. Dabei kann die mit einem organischen Füllstoff gefüllte
aus Kunststoff bestehende Schicht nach Wahl mit einem organischen Füllstoff
gefüllt sein kann, der so geartet ist, dass er ein biegsames
Beulverhalten aufweist, wohingegen die mit einem mineralischen Füllstoff
gefüllte Schicht aus Kunststoff eine sehr harte sowie abrieb-
und kratzfeste Oberfläche aufweist, aber fragil ist.
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Die
aus Kunststoff bestehende Schicht, die möglicherweise mit
einem organischen Füllstoff gefüllt ist, weist
insbesondere die folgenden Eigenschaften auf:
- – Bruchdehnung: ≥ 4%
- – E-Modul unter Biegen: 1000 MPa bis 2000 MPa.
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Die
aus Kunststoff bestehende Schicht, die mit einem mineralischen Füllstoff
gefüllt ist, weist hingegen die folgenden Eigenschaften
auf:
- – Bruchdehnung: < 4%
- – E-Modul unter Biegen: 1000 MPa bis 2000 MPa.
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Als
Kunststoffmaterial können Polyolefingemische verwendet
werden. Als vegetabile Fasern können vegetabile Füllstoffe,
insbesondere Holzmehl, verwendet werden, wogegen als mineralische Füllstoffe
eine Reihe unterschiedlicher mineralischer Füllstoffe oder
Mischungen, insbesondere Kalziumkarbonat, verwendet werden können.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht das Polyolefingemisch
in der aus dem Polyolefingemisch und organischem Füllstoff
bestehenden Schicht zu 100% aus Mischpolymerisat.
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Der
organische Füllstoff hat einen Gewichtsanteil von 10% bis
70%, vorzugsweise 40% bis 60%.
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Der
mineralische Füllstoff und insbesondere das Kalziumkarbonat
hat einen Gewichtsanteil von 10% bis 70%, vorzugsweise 40% bis 60%.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel besteht die Beschichtung bzw.
Schutzschicht vorteilhaft aus drei Schichten, einschließlich
einer Zwischenschicht aus einem Kunststoffmaterial, das möglicherweise
mit organischen Füllstoffen gefüllt ist, sowie
zwei äußeren Schichten, die an den gegenüberliegenden
Seiten der genannten Zwischenschicht haften und aus einem mit einem
organischen Füllstoff gefüllten Kunststoffmaterial
bestehen.
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Diese
genannten zwei Schichten haben identische oder unterschiedliche
Zusammensetzungen.
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Die
kombinierte Dicke der Beschichtung liegt im Bereich 0,6 mm bis 3
mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 2,0 mm, während die mechanisch
widerstandsfähige Schicht, insbesondere aus Holz hergestellt,
eine Dicke im Bereich 9 mm bis 20 mm, vorzugsweise 15 mm bis 27
mm, aufweist.
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Die
zwei oder drei Schichten, die die Beschichtung bilden, können
eine Dicke von 0,2 mm bis 1,5 mm, vorzugsweise 0,25 mm bis 1,0 mm,
aufweisen.
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Die
Beschichtung bzw. Schutzschicht kann durch Laminieren und/oder Kopplung
oder Koextrudieren gemäß einem beispielsweise
in der
EP 668142 beschriebenen
Verfahren gebildet werden.
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Die
Beschichtung bzw. Schutzschicht kann auf der z. B. aus Holz oder
einem anderen Material bestehenden mechanisch beständigen
Schicht mit jedem bekannten physikochemischen Bondverfahren und/oder
mittels Klebstoffen oder dazwischen liegenden Ankerschichten aufgebracht
werden.
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Zu
beachten ist, dass die Platte, die die beschriebenen Eigenschaften
aufweist, für die Zwecke der Luftableitung entlang der
in Kontakt mit der Betonmasse stehenden Oberfläche zusätzlich
mit einer dreidimensionalen Oberflächenstruktur der vorliegend
beschriebenen Art versehen werden kann. Dies kann entweder durch
Formgebung der Oberfläche der Beschichtung bzw. Schutzschicht
oder durch Aufbringen eines Films wie vorstehend beschrieben auf derselben
erfolgen. Jede Kombination oder Sub-Kombination der Merkmale der
vorstehenden Ausführungsbeispiele ist Bestandteil vorliegender
Erfindung.
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Die
Platte bietet dank der Bereitstellung einer Beschichtung bzw. Schutzschicht,
die aus zwei verschiedenen oder drei Schichten besteht, einschließlich
zweier äußerer und einer inneren Schicht unterschiedlicher
Zusammensetzungen und/oder Dicken und folglich unterschiedlichem
Beul- und/oder Abrieb- und/oder Kratzfestigkeitsverhalten überraschende
und unerwartete Benagelungseigenschaften. Insbesondere wird die
Härte der äußeren Schichtoberflächen
durch Verwendung mineralischer Füllstoffe gewährleistet.
Diese äußeren Schichten weisen auch eine sehr
hohe Abriebfestigkeit auf und neigen trotz ihrer Härte
und ihres im Wesentlichen fragilen Beulverhaltens aufgrund der beschriebenen Eigenschaften
sowie der verminderten Dicke, insbesondere der in Kontakt mit dem
Beton stehenden Schicht, weniger zu Ader- und Rissbildung.
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Die
aus einer mit organischem Material gefüllten Mischpolmerisat-Matrix
bestehende Schicht bleibt relativ weich und biegsam und weist optimales Verhalten
unter Benagelung oder dergleichen auf. Ein überraschendes
Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Laminierung und/oder
Koextrusion oder sonstige Kombination von zwei oder drei Schichten
eine Beschichtung bzw. Schutzschicht erzeugt, die den äußeren
Oberflächen ausgezeichnete Abrieb- oder Kratzfestigkeit
sowie optimale Nagelfähigkeit verleiht. Die gegenseitige
Bindung der Schichten in den beschriebenen Dickemaßen verhindert
unerwartet Adern- und Rissbildung und sonstige Schäden
in den äußeren Schichten.
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Besonders
vorteilhaft wird diese Wirkung erzielt, wenn die für die
verschiedenen Schichten verwandten Kunststoffmaterialien kompatibel
oder identisch sind, so dass die Anbindung der Kunststoffmatrizen
an den Übergängen zwischen den Schichten stärker
ist als ein einfaches Anhaften, wodurch der Zwischenschicht ermöglicht
wird, ein Brechen der äußeren Schicht zu verhindern,
wenn ein Nagel oder dergleichen in sie eindringt.
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Gemäß einer
vorteilhaften Verbesserung der Erfindung enthält die aus
einem mit einem mineralischen Füllstoff gefülltem
Kunststoffmaterial gebildete äußere Beschichtungsschicht
zusätzlich versteifende Fasern, die in die besagte Mischung
aus Kunststoffmaterial und mineralischem Füllstoff eingebettet
sind.
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Die
genannten versteifenden Fasern können die Form einzelner
langer Fasern haben, die in zufälliger Anordnung mit dem
Kunststoffmaterial vermischt sind.
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Die
Fasern können alternativ auch als Faserschicht in Form
eines Gewebes, eines nicht gewebten Stoffes, einer Wattierung oder
dergleichen ausgelegt und organisiert sein, wobei die Fasern in
das gefüllte Kunststoffmaterial imprägniert und
eingebettet werden.
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Vorteilhaft
ist der Einsatz von Glasfasern oder dergleichen als versteifende
Fasern.
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Die
Wirkung der versteifenden Fasern in der mit mineralischem Füllstoff
gefüllten äußeren Beschichtungsschicht
besteht darin, eine der Festigkeit von Holz vergleichbare Festigkeit
der Beschichtungsschichten zu erzielen. Im Vergleich zu bekannten Platten
konventioneller Art, in denen die ganze Platte aus Holz besteht,
hat der Anteil der Dicke, der in der beschichteten Platte durch
die aus Kunststoff bestehende Beschichtungsschicht ersetzt worden
ist, aufgrund der geringeren Festigkeit und insbesondere des unterschiedlichen
E-Moduls von Holz und Kunststoff eine gegenüber einer allein
aus Holz hergestellten Platte verminderte Festigkeit.
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In
vorliegender Erfindung vermindern die versteifenden Fasern in einem
gewissen Umfang den Verlust der Festigkeit der laminierten Platte
gegenüber einer allein aus Holz hergestellten Platte, ohne die
Abriebfestigkeit und Benagelungseigenschaften der laminierten Platte
gemäß vorliegender Erfindung zu beeinträchtigen.
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Weitere
Merkmale und Verbesserungen der Erfindung bilden Gegenstand der
Unteransprüche.
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Die
Merkmale der Erfindung werden durch die folgende Beschreibung einer
Reihe von Ausführungsbeispielen verdeutlicht, die, ohne
beschränkende Wirkung, in den anliegenden Zeichnungen dargestellt
sind:
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1 zeigt
eine Schnittansicht einer vergrößerten Teilansicht
einer senkrecht zu einer Platte gemäß vorliegender
Erfindung stehenden Ebene, in der eine Oberfläche der Beschichtungs-
und Schutzschicht mit einer dreidimensionalen Struktur ausgebildet
ist, die aus einer Reihe schmaler Rillen oder Kanäle besteht.
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2 zeigt
ein anderes Ausführungsbeispiel, in dem die genannte dreidimensionale
Struktur auf einem Film ausgebildet ist, der auf die Außenseite
der Beschichtungs- und Schutzschicht aufgebracht ist.
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3 zeigt
eine vergrößerte Detailansicht, in der die einzelnen übereinander
gelagerten Schichten versetzt dargestellt sind, um ihre Reihenfolge
anzuzeigen, wobei die äußere Schicht eine dreidimensionale
Struktur aufweist, die aus einer Reihe schmaler Rillen besteht,
die ein Muster bilden, das der Maserung von Holz ähnelt.
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4 ist
eine Schnittansicht eines Details der erfindungsgemäßen
Platte, in der die Beschichtung oder Schutzschicht aus zwei Schichten
besteht.
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5 ist
eine Variante des Ausführungsbeispiels gemäß 4,
in der die Beschichtung oder Schutzschicht aus drei Schichten besteht.
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6 zeigt
das gleiche Ausführungsbeispiel wie 5, worin
ein Film mit einer dreidimensionalen Struktur der im Beispiel gemäß 2 beschriebenen Art
auf die äußere Oberfläche der Beschichtung
und Schutzschicht aufgebracht ist.
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Die
in 1 gezeigte Platte besteht aus zwei Schichten,
wobei eine Schicht 1 mechanische Eigenschaften aufweist,
die ihr gestatten, den Spannungen der Betonmasse standzuhalten,
und auf mindestens einer Seite mit einer Beschichtung oder Schutzschicht 2 bedeckt
ist. Gemäß einer Abwandlung kann die Beschichtung
bzw. Schutzschicht auf beiden Seiten der mit mechanischen Widerstandseigenschaften ausgestatteten
Schicht 1 vorgesehen sein, wie durch die als gestrichelte
Linie dargestellte Schicht 2' angezeigt.
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Die
mit mechanischen Eigenschaften, die Widerstand gegenüber
den Drücken und/oder dem Gewicht der Betonmasse bieten,
ausgestattete Schicht, auch Trägerschicht genannt und mit
Ziffer 1 bezeichnet, kann aus jedem beliebigen Material
hergestellt werden. In einem Ausführungsbeispiel kann diese
Schicht eine Holzschicht sein, die aus einem massiven Holzbrett
und/oder einer Reihe miteinander in eine oder mehrere Schichten
verklebter Streifen bestehen, die innerhalb der genannten Schichten entweder
in die gleiche Richtung oder in einander überkreuzende
Richtungen weisen, und/oder sie kann aus einer Reihe über
einan der gelagerter Holzfolien wie in mehrschichtigen Sperrholzplatten und/oder
aus Holzfasern in Form von Spänen oder Schrot, die miteinander
verpresst und verklebt sind, bestehen, wie in so genannten Holzspanplatten
oder dergleichen. Die Trägerschicht 1 kann in
Abhängigkeit von den Anforderungen an die mechanische Beständigkeit
und den gewünschten Dicken sowie dem vorgesehenen Einsatzzweck
der Platten auch aus einer beliebigen Kombination der vorstehenden
Ausführungsbeispiele bestehen.
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Die
Beschichtung oder Schutzschicht kann aus jedem beliebigen Kunststoff
hergestellt werden, insbesondere aus einem thermoplastischen Material, z.
B. einem Polyolefingemisch, und insbesondere Polypropylen. Das Kunststoffmaterial
kann mit unterschiedlichen Mengen eines oder mehrerer organischer
und/oder mineralischer Füllstoffe oder Mischungen solcher
Füllstoffe gefüllt werden, insbesondere mit Holzmehl
als organischer Füllstoff und/oder Talkum oder Kalziumkarbonat
als mineralischer Füllstoff, oder dergleichen.
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Gemäß 1 ist
die äußere Oberfläche 102 der
Beschichtung bzw. Schutzschicht 2, sowie der Schicht 2',
soweit eine solche vorliegt, die in Kontakt mit dem gegossenen Beton
stehen soll, mit einer dreidimensionalen Struktur ausgebildet, die
eine Mehrzahl von Kanälen und/oder Mikrokanälen
oder ein aus solchen Kanälen oder Mikrokanälen
bestehendes Gitter aufweist, die sich über die gesamte Platte
erstrecken und Ableit- oder Dissipationsdurchgänge für
die in der Betonmasse und der Platte eingeschlossene Luft bilden.
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Diese
Kanäle oder Mikrokanäle können mittels
unterschiedlicher Oberflächenbehandlungsverfahren wie Einprägen
oder Stanzen ausgebildet werden und jede beliebige Form haben. Die
genannten Kanäle oder Kanalgitter können insbesondere
auch durch Bürstenmattierung der äußeren
Oberfläche der Beschichtung und Schutzschicht 2 hergestellt
werden.
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In
Abhängigkeit von den jeweiligen besonderen Anforderungen
und Anwendungen können die dreidimensionalen Strukturen
mit Rillen oder Kanälen ausgebildet werden, die eine Tiefe
H in einem Bereich zwischen 10 μm und 500 μm,
insbesondere zwischen 20 μm und 200 μm, aufweisen.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
beträgt ihre Tiefe 100 μm.
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Die
Breiten L solcher Ausnehmungen oder Rinnen oder Kanäle
oder Rillen, die die dreidimensionale Oberflächenform 102 bilden,
liegen im Bereich 50 μm bis 1000 μm, insbesondere
200 μm bis 600 μm. Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt ihre Breite
300 μm.
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Soweit
erwünscht kann die dreidimensionale Struktur wie in 3 gezeigt
mit einem vorbestimmten Muster versehen werden, das einer Holzmaserung ähnelt.
In diesem Fall beträgt die Tiefe H der Rinnen oder Kanäle
oder Rillen 100 μm, und ihre Breite L beträgt
500 μm.
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In
der Abwandlung gemäß 3 wird die dreidimensionale
Gestaltung anders als in 2 nicht direkt auf der Beschichtung
oder Schutzschicht 2 aufgebracht, sondern auf der Oberfläche
einer zusätzlichen Schicht 3, d. h. auf einem
Film, der auf der Außenseite der Beschichtung bzw. Schutzschicht 2 und/oder
gegebenenfalls auf der Beschich tung bzw. Schutzschicht 2' auf
der der Trägerschicht 1 gegenüberliegenden
Seite aufgebracht ist.
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Der
Film kann aus jedem beliebigen thermoplastischen Material, z. B.
PP/PET, PP/PA, PP/PS, PP/ABS, PP/AN, bestehen. Seine Haftung an
der Beschichtung oder der/den Schutzschicht(en) kann mittels physikochemischer
Bondierung unter Einsatz der bekannten, gewöhnlich für
die besonderen Materialien des Films und der Beschichtung oder Schutzschicht
geeigneten Verfahren herbeigeführt werden. In diesem Fall
können die mit der Zahl 103 bezeichneten Rinnen,
Kanäle, Rillen oder dergleichen wie vorliegend beschrieben
mittels Einprägen ausgebildet werden.
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4 bis 6 zeigen
eine Platte gemäß vorliegender Erfindung, in der
mindestens die dem Beton gegenüberliegende Beschichtungs-
und Schutzschicht, vorzugsweise jedoch beide Beschichtungs- und
Schutzschichten 2, 2', die auf den Oberflächen
der Trägerschicht 1 aufgebracht sind, ihrerseits
aus zwei Schichten bestehen: einer Schicht 202, die direkt
an der Trägerschicht 1 haftet, und einer äußeren
Schicht 102, die auf der Schicht 202 haftet und
deren Oberfläche die Fläche bildet, die in Kontakt
mit der Betonmasse und/oder der Umgebung steht, je nachdem, auf
welcher Seite der Platte die Beschichtung bzw. Schutzschicht vorgesehen wird.
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Gemäß 4 kann
die kombinierte Dicke der mit S5 bezeichneten Platte im Bereich
zwischen 2,1 mm und 33 mm liegen, vorzugsweise im Bereich zwischen
2,6 mm und 2,9 mm.
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Die
Dicke S1 der Trägerschicht 1 liegt typischerweise
im Bereich zwischen 9 mm und 30 mm und vorzugsweise im Bereich 15
mm bis 27 mm.
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Die
kombinierte Dicke S4 der Beschichtung oder Schutzschicht 2 beträgt
typischerweise zwischen 0,6 mm und 3 mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 2,0
mm.
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Die
Dicken S2 und S3 der Schichten 102 und 202 können
selbstverständlich identisch sein und der Hälfte
der kombinierten Dicke S4 entsprechen.
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Die
beiden Schichten 102 und 202, die die Beschichtungs-
bzw. Schutzschicht 2 bilden, unterscheiden sich darin,
dass sie unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, d. h.: die Schicht 102 besitzt hohe
Oberflächenhärte, die Abrieb- und Kratzfestigkeit
gewährleistet, aber auch ein Beulverhalten, das dem von
Glas ähnelt; die erfindungsgemäße Schicht 202 hingegen
ist weicher und hat daher ein biegfähiges Beulverhalten.
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Diese
Eigenschaften werden durch den Einsatz unterschiedlicher Zusammensetzungen
für die Kunststoffmaterialien erzielt, aus denen die betreffenden
Schichten bestehen. Die Schicht 102 wird aus einem Polyolefingemisch
hergestellt, das mit einem organischen Füllstoff gefüllt
ist, vorzugsweise einem mineralischen organischen Füllstoff
und insbesondere einem Kalziumkarbonat-Füllstoff.
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Das
Polyolefingemisch ist Polypropylen, und der mineralische Füllstoff,
insbesondere Kalziumkarbonat hat einen Gewichtsanteil von 10% bis
70%, vorzugsweise 40% bis 60%.
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Diese
Zusammensetzung gibt dieser äußeren Schicht hohe
Oberflächenhärte.
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Die
innere Schicht 202 besteht aus einem mit organischen Füllstoffen,
insbesondere Holzfasern und vorzugsweise Holzstaub gefüllten
Polyolefingemisch.
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Der
organische Füllstoff hat einen Gewichtsanteil von 10% bis
70%, vorzugsweise 40% bis 60%.
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Um
die für optimale Benagelungseigenschaften erforderliche
Biegsamkeit zu gewährleisten, besteht das Polyolefingemisch
nahezu ausschließlich und vorzugsweise zu 100% aus Copolymer.
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Dank
der chemischen Kompatibilität der Polyolefinmatrizen der
beiden Schichten 102 und 202 sowie des Aneinanderhaftens
dieser beiden Schichten tritt, obgleich die äußere
Schicht ein Beulverhalten aufweist, das dem von Glas ähnelt,
so dass sie unter Benagelung zu Ader- und Rissbildung neigt, aufgrund
der Wirkung der Schicht 202 keine Ader- und Rissbildung
auf.
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Folglich
besitzt die Beschichtung bzw. Schutzschicht 2 sowohl optimale
Oberflächenfestigkeit gegen Abrieb oder Kratzen sowie ein
optimales Beulverhalten unter Benagelung.
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Die
Abwandlung gemäß 5 ist ein
Ausführungsbeispiel, in dem die Beschichtung bzw. Schutzschicht
aus drei Schichten besteht. In diesem Fall ist die Zwischenschicht die
Schicht 202 mit den vorstehend genannten Biegsamkeitseigenschaften, auf
deren beiden Oberflächen Schichten 102 identischer
Zusammensetzung mit höherer Oberflächenhärte
aufgebracht sind.
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Die
genannten Beschichtungen bzw. Schutzschichten 2 können
durch Laminieren, Koextrudieren oder in jeder sonstigen bekannten
Weise hergestellt werden.
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In
der Abwandlung gemäß 6 wird eine Schicht 3,
die eine dreidimensionale Struktur 103 der in Hinblick
auf 1 bis 3 beschriebenen Art aufweist,
auf mindestens eine Oberfläche der Trägerschicht 1 und/oder
auf beiden Oberflächen der genannten Trägerschicht 1 (wie
durch 2' bezeichnet) aufgebracht.
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In
Hinblick auf das Ausführungsbeispiel gemäß 6 kann
die dreidimensionale Struktur selbstverständlich direkt
durch Stanzen und/oder Prägen der Oberfläche der äußersten
Schicht 102 hergestellt werden, die die Beschichtungs-
und Schutzschicht 2 bildet. Dieses Prägen oder
Stanzen kann während der Laminierung der Schichten 102, 202 und
der dritten Schicht 102, soweit gegeben, zwecks Bildung
der Beschichtung oder Schutzschicht 2 erfolgen, so dass
die Vorteile der Eigenschaften gemäß 1 bis 3 zu
denen der Eigenschaften gemäß 4 und 5 hinzukommen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG (3)
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verbesserungen einer Schalungsplatte,
insbesondere für die Herstellung von Betongussteilen oder
dergleichen, wobei die Schalungsplatte mindestens eine Beschichtung,
deren mechanische Eigenschaften der Schalungsplatte Beständigkeit
gegen die Spannungen der Betonmasse geben, aufweist, sowie mindestens
eine Schutzbeschichtung, die auf der dem Beton zugewandten Seite
der genannten ersten Schicht befestigt ist, aus einem Wasser- und/oder
feuchtigkeitsdichten Material besteht und die Beschichtung bildet, die
in direktem Kontakt mit der Betonmasse steht.
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Diese
Verbesserungen bieten erhöhten Schutz gegen Abnutzung,
verbesserte Nagelfähigkeit und/oder die Möglichkeit,
eine Oberflächenstruktur auf der mit dem Beton in Kontakt
stehenden Oberfläche vorzusehen, die das Entweichen der
im Beton gefangenen Luft durch die genannte Kontaktoberfläche
der Schalungsplatte gestattet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1426525 [0002, 0006]
- - EP 668142 [0002, 0045]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - H. Saechting,
Manuale delle Materie Plastiche, 8a edizione, Tecniche Nuove, ISBN
88 481 09152, 1999, Kapitel 3.4.4 Seite 324 und 3.4.5, Seite 331
ff. sowie Kapitel 3.4.5, Seite 331 ff. [0014]