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DE112008001455T5 - Schalungsplatte für die Herstellung von Betongussteilen oder dergleichen - Google Patents

Schalungsplatte für die Herstellung von Betongussteilen oder dergleichen Download PDF

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DE112008001455T5
DE112008001455T5 DE112008001455T DE112008001455T DE112008001455T5 DE 112008001455 T5 DE112008001455 T5 DE 112008001455T5 DE 112008001455 T DE112008001455 T DE 112008001455T DE 112008001455 T DE112008001455 T DE 112008001455T DE 112008001455 T5 DE112008001455 T5 DE 112008001455T5
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Rubens Pasotti
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ILPA INDUSTRIA LEGNO PASOTTI Srl
PASOTTI IND LEGNO
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Abstract

Platte, insbesondere Schaltungsplatte für die Herstellung gegossener Betonformteile oder dergleichen, wobei die Platte mindestens eine Schicht (1) mit mechanischen Eigenschaften aufweist, die es der Platte ermöglichen, den Spannungen der Betonmasse standzuhalten, sowie mindestens eine Beschichtung bzw. Schutzschicht (2, 2'), die auf der betonseitigen Oberfläche der ersten Schicht (1) aufgebracht ist, aus einem wasser- und/oder feuchtigkeitsdichten Material besteht und die Schicht in direktem Kontakt mit der Betonmasse bildet, dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens einer Seite der Platte die Oberfläche, die für den Kontakt mit dem Beton vorgesehen ist, behandelt wird, um das Ableiten und/oder die Dissipation von Luft entlang der genannten Kontaktfläche zu ermöglichen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schalungsplatte, insbesondere für die Herstellung von Betongussteilen oder dergleichen, wobei die Schalungsplatte mindestens eine Beschichtung umfasst, die mechanische Eigenschaften aufweist, die der Schalungsplatte Beständigkeit gegen die Spannungen der Betonmasse geben, sowie mindestens eine Schutzbeschichtung, die auf der dem Beton zugewandten Seite der genannten ersten Beschichtung aufgebracht ist, aus einem wasser- und/oder feuchtigkeitsdichten, wetterbeständigen Material besteht und die Beschichtung bildet, die in direktem Kontakt mit der Betonmasse steht.
  • Schalungsplatten dieser Art sind unter anderen in der EP1426525 und der EP668142 offenbart.
  • Im Allgemeinen wird die Beschichtung, die mechanische Beständigkeit gegen Spannungen von Betonmassen bietet, aus Holz oder einem vergleichbaren Material hergestellt, während die äußere Schutzschicht in manchen Schalungsplatten eine Wasser abweisende Schicht einer Schutzlackierung oder in anderen Schaltungsplatten eine Kunststoffschicht sein kann, beispielsweise eine aus einem Polyolefingemisch und insbesondere Polypropylen bestehende Schicht.
  • Der Einsatz von aus Schutzlack bestehenden Beschichtungen hat den Nachteil, dass diese Lacke Abrieb und/oder mechanischer Beschädigung unterliegen können, mit der Folge, dass Feuchtigkeit in die aus Holz bestehende, mechanisch widerstandsfähige Beschichtung eindringt, die folglich einem Verschleiß unterliegt. Das Eindringen von Feuchtigkeit verursacht große Schäden, da die Oberfläche der Holzschicht nahezu vollständig mit der Schutzlackierung bedeckt ist, so dass Feuchtigkeit, die einmal in sie eindringt, hier lange festgehalten werden kann.
  • Schalungsplatten, in denen die mechanisch widerstandsfähige Schicht, d. h. die Holzschicht, durch äußere Kunststoffschichten geschützt wird, die aus Kunststoffen bestehen, die verschiedene Füllstoffe enthalten, beispielsweise Füllstoffe, die in den vorgenannten Dokumenten genannt sind, gemäß welchen die Schutzbeschichtung aus einem mit natürlichen vegetabilen Füllstoffen angereicherten Polypropylen besteht, bieten den Vorteil, dass die genannten schützenden oder abdeckenden Beschichtungen erhöhten Widerstand gegen Verschleiß bieten, so dass die äußere Oberfläche der Schalungsplatte durch Reiben gegen den Beton oder durch groben Umgang mit den Schalungsplatten im laufenden Betrieb nicht beschädigt wird und die Wahrscheinlichkeit, dass sich Risse oder andere Durchlässe für das Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit bilden, reduziert wird. Außerdem hat diese Schalungsplatte einen aus mehreren Schichten bestehenden Aufbau, der Vorteile in Hinblick auf mechanische Spannungen bietet. Daher sind diese Schalungsplatten die bevorzugte Lösung für die Herstellung von Betongussteilen für Wände, Böden und dergleichen. Während diese Schalungsplatten gute Bestän digkeit gegen Abnutzung oder grobe Handhabung im Zuge des Gießens und/oder der anderen für die Herstellung der Gussform erforderlichen Schritte gewährleisten, weisen sie dennoch bestimmte Nachteile auf. Letztere ergeben sich daraus, dass die Schutzbeschichtungen relativ hart sein müssen, um eine gute Abriebbeständigkeit der äußeren Oberfläche zu gewährleisten. Die Schutzschichten weisen unter diesen Gegebenheiten ein sprödes, unbiegsames Nachbeulverhalten auf, das Splittern und Äderung verursachen kann. Dieses Verhalten widerspricht der unabdingbaren Anforderung, dass die Schalungsplatten ein gutes Verhalten unter Benagelung aufweisen müssen, das im Folgenden als Benagelungsverhalten oder einfach Nagelfähigkeit bezeichnet wird. Aufgrund dieser Anforderung muss das Material weicher und biegsamer sein, und Beulungen sollen keine Rissbildung nach sich ziehen.
  • Um diese Probleme zu lösen, wurden Kompromisslösungen vorgeschlagen, die aus bestimmten Entscheidungen in Hinblick auf die Zusammensetzungen der Polymergemische und Füllstoffe bestehen. Das Dokument EP 1 426 525 schlägt eine solche Lösung vor.
  • Kompromisslösungen können jedoch die zweifache Anforderung der verbesserten Kratz- oder Abriebbeständigkeit der Schutzbeschichtung und eines verbesserten Nachbeulverhaltens unter Benagelung bzw. eines verbesserten Nachbeul-Biegverhaltens nicht vollständig erfüllen.
  • Außerdem weisen alle bekannten Schalungsplatten ungeachtet ihres jeweiligen Aufbaus den Nachteil auf, dass die Schutzbeschichtung aus wasserundurchlässigem Material kein Entweichen der Luftblasen gestattet, die sich in der Betonmasse im Kontaktbereich zwischen dem Beton und der Schutzbeschichtung der Schalungsplatten bilden. Hier können daher nach Entfernen der Gussform Krater und Fehlstellen möglicherweise beachtlicher Ausdehnung an der fertigen Betonoberfläche sichtbar werden und das ästhetische Erscheinungsbild der Wand beeinträchtigen.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schalungsplatte der vorstehend beschriebenen Art bereit zu stellen, in der die Bildung von Kratern und Löchern an der Oberfläche der Betonwände aufgrund von Luftblasen oder Lufteinschlüssen im Beton durch einfache und kostengünstige Maßnahmen verhindert werden kann.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schalungsplatte der genannten Art bereitzustellen, in der die Schutzbeschichtung als ganze sowohl erstklassige Abrieb- und Kratzbeständigkeit aufweist, als auch optimale Nagelfähigkeit, d. h. optimal biegsames Bruchverhalten bietet, ohne dass Kompromisslösungen für jede dieser beiden Anforderungen benötigt werden sowie ohne Bedarf an einer übermäßig teuren und komplizierten Konstruktion.
  • Die vorliegende Erfindung erfüllt die vorstehend genannten Aufgaben durch Bereitstellung einer Schalungsplatte der zuvor beschriebenen Art, in der mindestens auf einer Seite der Schalungsplatte die für den Kontakt mit dem Beton vorgesehene Oberfläche behandelt wird, um die Abgabe/das Entweichen von Luft an dieser Kontaktfläche zu ermöglichen.
  • Ziel dieser Behandlung ist es, die physikalischen Eigenschaften der Plattenoberfläche zu modifizieren, um die Benetzbarkeit der in Kontakt mit der Betonmasse stehenden Plattenoberfläche zu erhöhen.
  • Dieses Ergebnis wird durch verschiedene bekannte Behandlungen erzielt, darunter chemische, thermische und/oder Kombinationen solcher Verfahren. Generell werden Brennhärtung, Plasmaentladung und andere bekannte Oberflächenbehandlungen verwendet.
  • Die Art der Behandlung kann unter denen, die dem durchschnittlichen Fachmann bekannt sind, ausgewählt werden, gegebenenfalls in Abhängigkeit von der spezifischen Zusammensetzung der Schutzschicht, deren Oberfläche zu behandeln ist. Die Oberfläche der Schutzschicht wird behandelt, um eine vorgegebene Oberflächenspannung von 20 bis 100 dyn/cm, vorzugsweise 35 bis 80 dyn/cm, zu erreichen. Typische Oberflächenbehandlungen sind in H. Saechting, Manuale delle Materie Plastiche, 8a edizione, Tecniche Nuove, ISBN 88 481 09152, 1999, Kapitel 3.4.4 Seite 324 und 3.4.5, Seite 331 ff. sowie Kapitel 3.4.5, Seite 331 ff. beschrieben.
  • Gemäß einer erfindungsgemäßen Verbesserung ist die Oberfläche, die die vorgegebene Oberflächenspannung aufweist, die Oberfläche der Schutzschicht oder die äußere Oberfläche einer äußeren Schicht oder eines äußeren Beschichtungsfilms. Dabei können für den Beschichtungsfilm eine Reihe unterschiedlicher Zusammensetzungen verwendet werden, die nachstehend näher beschrieben werden.
  • Eine Oberflächenspannung im Bereich 20 bis 100 dyn/cm, vorzugsweise 35 bis 80 dyn/cm, ermöglicht das Anhaften eines durchgängigen Wasserfilms an der Plattenoberfläche, der Luftpartikel an die seitlichen Ränder der Platte oder bis in eine gewisse Tiefe in die Betonmasse drängt.
  • Im Falle großer Luftmassen und/oder wenn das Betonwerk eine bestimmte vorgegebene Oberflächenstruktur aufweisen muss, sieht vorliegende Erfindung als Alternative auf mindestens einer Seite der Platte eine dreidimensionale Form auf der betonseitigen Oberfläche vor, durch welche entlang der genannten Kontaktoberfläche in Richtung der äußeren Ränder der Platte ein aus Luftableit- oder Luftdissipationskanälen bestehendes Gitter gebildet wird.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, wird diese dreidimensionale Struktur mittels Bürstenmattierung, Hohlprägen und/oder Rändelbehandlung der genannten Oberfläche hergestellt.
  • Diese Behandlung kann wiederum entweder direkt auf der Oberfläche der Beschichtung bzw. Schutzschicht(en) der Platte ausgeführt werden, oder die genannten Schichten können mit mindestens einem Beschichtungsfilm bedeckt werden, der seinerseits mit einer dreidimensionalen Struktur der vorstehend beschriebenen Art ausgebildet ist.
  • Die dreidimensionale Formgebung lässt sich vorteilhaft mit der Oberflächenbehandlung kombinieren, die die vorstehend genannten Oberflächenspannungswerte herstellt.
  • Gemäß einem vorteilhaften Merkmal vorliegender Erfindung kann die aus den genannten Kanälen oder Mikrokanälen gebildete dreidimensionale Struktur die Form eines Gitters aufweisen, in dem die genannten Kanäle oder Mikrokanäle in mindestens zwei nicht parallele Richtungen ausgerichtet sind oder in dem die genannten Kanäle oder Mikrokanäle im Wesentlichen in eine Richtung ausgerichtet sind, so dass Luft in den Blasen ausschließlich in Richtung zweier einander gegenüberliegender Enden der Platten geleitet wird.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal vorliegender Erfindung kann die genannte dreidimensionale Struktur als Muster ausgebildet werden, dessen Negativ nach Entfernen der Form als Hohlprägung auf der Oberfläche des Betonwerks zurückbleibt.
  • Ein Muster dieser Art kann jede beliebige Form und Struktur aufweisen, und gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel werden die Kanäle und/oder Mikrokanäle so ausgebildet, dass sie eine Holzmaserung nachahmen.
  • Eine dreidimensionale Struktur dieser Art kann auch als eine Anzahl von Mikrorippen oder Mikrozähnen ausgebildet sein, die in beabstandeten Verhältnissen zueinander wie eine Bürstenmattierung oder Mikro-Rändelung über die gesamte Oberfläche aufgebracht sind.
  • Die Mikrokanäle weisen vorteilhaft eine Breite im Bereich 50 μm bis 1000 μm auf, vorzugsweise 200 μm bis 600 μm, sowie insbesondere, in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, eine Breite von 300 μm.
  • Ihre Tiefe liegt im Bereich 10 μm bis 500 μm, vorzugsweise 20 μm bis 200 μm, und beträgt insbesondere in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel 100 μm.
  • Die Beanstandung zwischen zwei benachbarten Rillen liegt im Bereich 10 μm bis 3 mm, vorzugsweise 100 μm bis 1000 μm, und beträgt insbesondere in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel 500 μm.
  • Wird die dreidimensionale Struktur mittels eines Beschichtungsfilms gebildet, der auf seiner Oberfläche eine solche Struktur aufweist, kann der Beschichtungsfilm aus jedem beliebigen Kunststoff hergestellt sein.
  • Die bevorzugten Beschichtungsfilmtypen gemäß vorliegender Erfindung bestehen aus PP/PET, PP/PA, PP/PS, PP/ABS, PP/AN.
  • Der Film kann durch Laminieren auf der Aufbringungsoberfläche oder auf der Oberfläche der Beschichtung und Schutzschichtaufgebracht werden.
  • Der Film kann auch mit der Beschichtung und Schutzschicht koextrudiert oder mit anderen bekannten Verfahren aufgebracht werden, die der Fachmann unter den verschiedenen bekannten bevorzugten Optionen für verschiedene Arten von Beschichtungen und Schutzschichten auswählen kann.
  • Die vorliegende Erfindung gestattet dank der beschriebenen Merkmale die Dissipation von Luftblasen bzw. -einschlüssen, die in bekannten Betonwerken Oberflächende fekte verursachen, und gibt solchen Oberflächen zudem ein ästhetisches Erscheinungsbild, das unter unbegrenzten Varianten ausgewählt werden kann.
  • Der Film bietet daher auch einen weiteren Schutz der Platte gegen Schäden und Verlust der Wasserundurchlässigkeit der Beschichtung und Schutzschicht und begrenzt durch Benagelung der darunter liegenden Schicht möglicherweise verursachte Risse.
  • Was die zweite Aufgabe betrifft, erfüllt vorliegende Erfindung das maßgebliche Ziel durch eine Platte der vorstehend beschriebenen Art, in der die Beschichtung und Schutzschicht(en) aus mindestens zwei aufeinander liegenden Schichten bestehen. Diese sind: zum einen, eine innere, aus einem Kunststoff bestehende Schicht, die mit einem organischen Füllstoff gefüllt werden kann, jedoch nicht muss (um Kosten zu senken), und die so ausgebildet ist, dass sie an der mechanisch beständigen Beschichtung haftet; sowie, zum anderen, eine äußere aus Kunststoff bestehende Schicht, die mit einem mineralischen Füllstoff gefüllt ist. Dabei kann die mit einem organischen Füllstoff gefüllte aus Kunststoff bestehende Schicht nach Wahl mit einem organischen Füllstoff gefüllt sein kann, der so geartet ist, dass er ein biegsames Beulverhalten aufweist, wohingegen die mit einem mineralischen Füllstoff gefüllte Schicht aus Kunststoff eine sehr harte sowie abrieb- und kratzfeste Oberfläche aufweist, aber fragil ist.
  • Die aus Kunststoff bestehende Schicht, die möglicherweise mit einem organischen Füllstoff gefüllt ist, weist insbesondere die folgenden Eigenschaften auf:
    • – Bruchdehnung: ≥ 4%
    • – E-Modul unter Biegen: 1000 MPa bis 2000 MPa.
  • Die aus Kunststoff bestehende Schicht, die mit einem mineralischen Füllstoff gefüllt ist, weist hingegen die folgenden Eigenschaften auf:
    • – Bruchdehnung: < 4%
    • – E-Modul unter Biegen: 1000 MPa bis 2000 MPa.
  • Als Kunststoffmaterial können Polyolefingemische verwendet werden. Als vegetabile Fasern können vegetabile Füllstoffe, insbesondere Holzmehl, verwendet werden, wogegen als mineralische Füllstoffe eine Reihe unterschiedlicher mineralischer Füllstoffe oder Mischungen, insbesondere Kalziumkarbonat, verwendet werden können.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht das Polyolefingemisch in der aus dem Polyolefingemisch und organischem Füllstoff bestehenden Schicht zu 100% aus Mischpolymerisat.
  • Der organische Füllstoff hat einen Gewichtsanteil von 10% bis 70%, vorzugsweise 40% bis 60%.
  • Der mineralische Füllstoff und insbesondere das Kalziumkarbonat hat einen Gewichtsanteil von 10% bis 70%, vorzugsweise 40% bis 60%.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel besteht die Beschichtung bzw. Schutzschicht vorteilhaft aus drei Schichten, einschließlich einer Zwischenschicht aus einem Kunststoffmaterial, das möglicherweise mit organischen Füllstoffen gefüllt ist, sowie zwei äußeren Schichten, die an den gegenüberliegenden Seiten der genannten Zwischenschicht haften und aus einem mit einem organischen Füllstoff gefüllten Kunststoffmaterial bestehen.
  • Diese genannten zwei Schichten haben identische oder unterschiedliche Zusammensetzungen.
  • Die kombinierte Dicke der Beschichtung liegt im Bereich 0,6 mm bis 3 mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 2,0 mm, während die mechanisch widerstandsfähige Schicht, insbesondere aus Holz hergestellt, eine Dicke im Bereich 9 mm bis 20 mm, vorzugsweise 15 mm bis 27 mm, aufweist.
  • Die zwei oder drei Schichten, die die Beschichtung bilden, können eine Dicke von 0,2 mm bis 1,5 mm, vorzugsweise 0,25 mm bis 1,0 mm, aufweisen.
  • Die Beschichtung bzw. Schutzschicht kann durch Laminieren und/oder Kopplung oder Koextrudieren gemäß einem beispielsweise in der EP 668142 beschriebenen Verfahren gebildet werden.
  • Die Beschichtung bzw. Schutzschicht kann auf der z. B. aus Holz oder einem anderen Material bestehenden mechanisch beständigen Schicht mit jedem bekannten physikochemischen Bondverfahren und/oder mittels Klebstoffen oder dazwischen liegenden Ankerschichten aufgebracht werden.
  • Zu beachten ist, dass die Platte, die die beschriebenen Eigenschaften aufweist, für die Zwecke der Luftableitung entlang der in Kontakt mit der Betonmasse stehenden Oberfläche zusätzlich mit einer dreidimensionalen Oberflächenstruktur der vorliegend beschriebenen Art versehen werden kann. Dies kann entweder durch Formgebung der Oberfläche der Beschichtung bzw. Schutzschicht oder durch Aufbringen eines Films wie vorstehend beschrieben auf derselben erfolgen. Jede Kombination oder Sub-Kombination der Merkmale der vorstehenden Ausführungsbeispiele ist Bestandteil vorliegender Erfindung.
  • Die Platte bietet dank der Bereitstellung einer Beschichtung bzw. Schutzschicht, die aus zwei verschiedenen oder drei Schichten besteht, einschließlich zweier äußerer und einer inneren Schicht unterschiedlicher Zusammensetzungen und/oder Dicken und folglich unterschiedlichem Beul- und/oder Abrieb- und/oder Kratzfestigkeitsverhalten überraschende und unerwartete Benagelungseigenschaften. Insbesondere wird die Härte der äußeren Schichtoberflächen durch Verwendung mineralischer Füllstoffe gewährleistet. Diese äußeren Schichten weisen auch eine sehr hohe Abriebfestigkeit auf und neigen trotz ihrer Härte und ihres im Wesentlichen fragilen Beulverhaltens aufgrund der beschriebenen Eigenschaften sowie der verminderten Dicke, insbesondere der in Kontakt mit dem Beton stehenden Schicht, weniger zu Ader- und Rissbildung.
  • Die aus einer mit organischem Material gefüllten Mischpolmerisat-Matrix bestehende Schicht bleibt relativ weich und biegsam und weist optimales Verhalten unter Benagelung oder dergleichen auf. Ein überraschendes Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Laminierung und/oder Koextrusion oder sonstige Kombination von zwei oder drei Schichten eine Beschichtung bzw. Schutzschicht erzeugt, die den äußeren Oberflächen ausgezeichnete Abrieb- oder Kratzfestigkeit sowie optimale Nagelfähigkeit verleiht. Die gegenseitige Bindung der Schichten in den beschriebenen Dickemaßen verhindert unerwartet Adern- und Rissbildung und sonstige Schäden in den äußeren Schichten.
  • Besonders vorteilhaft wird diese Wirkung erzielt, wenn die für die verschiedenen Schichten verwandten Kunststoffmaterialien kompatibel oder identisch sind, so dass die Anbindung der Kunststoffmatrizen an den Übergängen zwischen den Schichten stärker ist als ein einfaches Anhaften, wodurch der Zwischenschicht ermöglicht wird, ein Brechen der äußeren Schicht zu verhindern, wenn ein Nagel oder dergleichen in sie eindringt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Verbesserung der Erfindung enthält die aus einem mit einem mineralischen Füllstoff gefülltem Kunststoffmaterial gebildete äußere Beschichtungsschicht zusätzlich versteifende Fasern, die in die besagte Mischung aus Kunststoffmaterial und mineralischem Füllstoff eingebettet sind.
  • Die genannten versteifenden Fasern können die Form einzelner langer Fasern haben, die in zufälliger Anordnung mit dem Kunststoffmaterial vermischt sind.
  • Die Fasern können alternativ auch als Faserschicht in Form eines Gewebes, eines nicht gewebten Stoffes, einer Wattierung oder dergleichen ausgelegt und organisiert sein, wobei die Fasern in das gefüllte Kunststoffmaterial imprägniert und eingebettet werden.
  • Vorteilhaft ist der Einsatz von Glasfasern oder dergleichen als versteifende Fasern.
  • Die Wirkung der versteifenden Fasern in der mit mineralischem Füllstoff gefüllten äußeren Beschichtungsschicht besteht darin, eine der Festigkeit von Holz vergleichbare Festigkeit der Beschichtungsschichten zu erzielen. Im Vergleich zu bekannten Platten konventioneller Art, in denen die ganze Platte aus Holz besteht, hat der Anteil der Dicke, der in der beschichteten Platte durch die aus Kunststoff bestehende Beschichtungsschicht ersetzt worden ist, aufgrund der geringeren Festigkeit und insbesondere des unterschiedlichen E-Moduls von Holz und Kunststoff eine gegenüber einer allein aus Holz hergestellten Platte verminderte Festigkeit.
  • In vorliegender Erfindung vermindern die versteifenden Fasern in einem gewissen Umfang den Verlust der Festigkeit der laminierten Platte gegenüber einer allein aus Holz hergestellten Platte, ohne die Abriebfestigkeit und Benagelungseigenschaften der laminierten Platte gemäß vorliegender Erfindung zu beeinträchtigen.
  • Weitere Merkmale und Verbesserungen der Erfindung bilden Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Merkmale der Erfindung werden durch die folgende Beschreibung einer Reihe von Ausführungsbeispielen verdeutlicht, die, ohne beschränkende Wirkung, in den anliegenden Zeichnungen dargestellt sind:
  • 1 zeigt eine Schnittansicht einer vergrößerten Teilansicht einer senkrecht zu einer Platte gemäß vorliegender Erfindung stehenden Ebene, in der eine Oberfläche der Beschichtungs- und Schutzschicht mit einer dreidimensionalen Struktur ausgebildet ist, die aus einer Reihe schmaler Rillen oder Kanäle besteht.
  • 2 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel, in dem die genannte dreidimensionale Struktur auf einem Film ausgebildet ist, der auf die Außenseite der Beschichtungs- und Schutzschicht aufgebracht ist.
  • 3 zeigt eine vergrößerte Detailansicht, in der die einzelnen übereinander gelagerten Schichten versetzt dargestellt sind, um ihre Reihenfolge anzuzeigen, wobei die äußere Schicht eine dreidimensionale Struktur aufweist, die aus einer Reihe schmaler Rillen besteht, die ein Muster bilden, das der Maserung von Holz ähnelt.
  • 4 ist eine Schnittansicht eines Details der erfindungsgemäßen Platte, in der die Beschichtung oder Schutzschicht aus zwei Schichten besteht.
  • 5 ist eine Variante des Ausführungsbeispiels gemäß 4, in der die Beschichtung oder Schutzschicht aus drei Schichten besteht.
  • 6 zeigt das gleiche Ausführungsbeispiel wie 5, worin ein Film mit einer dreidimensionalen Struktur der im Beispiel gemäß 2 beschriebenen Art auf die äußere Oberfläche der Beschichtung und Schutzschicht aufgebracht ist.
  • Die in 1 gezeigte Platte besteht aus zwei Schichten, wobei eine Schicht 1 mechanische Eigenschaften aufweist, die ihr gestatten, den Spannungen der Betonmasse standzuhalten, und auf mindestens einer Seite mit einer Beschichtung oder Schutzschicht 2 bedeckt ist. Gemäß einer Abwandlung kann die Beschichtung bzw. Schutzschicht auf beiden Seiten der mit mechanischen Widerstandseigenschaften ausgestatteten Schicht 1 vorgesehen sein, wie durch die als gestrichelte Linie dargestellte Schicht 2' angezeigt.
  • Die mit mechanischen Eigenschaften, die Widerstand gegenüber den Drücken und/oder dem Gewicht der Betonmasse bieten, ausgestattete Schicht, auch Trägerschicht genannt und mit Ziffer 1 bezeichnet, kann aus jedem beliebigen Material hergestellt werden. In einem Ausführungsbeispiel kann diese Schicht eine Holzschicht sein, die aus einem massiven Holzbrett und/oder einer Reihe miteinander in eine oder mehrere Schichten verklebter Streifen bestehen, die innerhalb der genannten Schichten entweder in die gleiche Richtung oder in einander überkreuzende Richtungen weisen, und/oder sie kann aus einer Reihe über einan der gelagerter Holzfolien wie in mehrschichtigen Sperrholzplatten und/oder aus Holzfasern in Form von Spänen oder Schrot, die miteinander verpresst und verklebt sind, bestehen, wie in so genannten Holzspanplatten oder dergleichen. Die Trägerschicht 1 kann in Abhängigkeit von den Anforderungen an die mechanische Beständigkeit und den gewünschten Dicken sowie dem vorgesehenen Einsatzzweck der Platten auch aus einer beliebigen Kombination der vorstehenden Ausführungsbeispiele bestehen.
  • Die Beschichtung oder Schutzschicht kann aus jedem beliebigen Kunststoff hergestellt werden, insbesondere aus einem thermoplastischen Material, z. B. einem Polyolefingemisch, und insbesondere Polypropylen. Das Kunststoffmaterial kann mit unterschiedlichen Mengen eines oder mehrerer organischer und/oder mineralischer Füllstoffe oder Mischungen solcher Füllstoffe gefüllt werden, insbesondere mit Holzmehl als organischer Füllstoff und/oder Talkum oder Kalziumkarbonat als mineralischer Füllstoff, oder dergleichen.
  • Gemäß 1 ist die äußere Oberfläche 102 der Beschichtung bzw. Schutzschicht 2, sowie der Schicht 2', soweit eine solche vorliegt, die in Kontakt mit dem gegossenen Beton stehen soll, mit einer dreidimensionalen Struktur ausgebildet, die eine Mehrzahl von Kanälen und/oder Mikrokanälen oder ein aus solchen Kanälen oder Mikrokanälen bestehendes Gitter aufweist, die sich über die gesamte Platte erstrecken und Ableit- oder Dissipationsdurchgänge für die in der Betonmasse und der Platte eingeschlossene Luft bilden.
  • Diese Kanäle oder Mikrokanäle können mittels unterschiedlicher Oberflächenbehandlungsverfahren wie Einprägen oder Stanzen ausgebildet werden und jede beliebige Form haben. Die genannten Kanäle oder Kanalgitter können insbesondere auch durch Bürstenmattierung der äußeren Oberfläche der Beschichtung und Schutzschicht 2 hergestellt werden.
  • In Abhängigkeit von den jeweiligen besonderen Anforderungen und Anwendungen können die dreidimensionalen Strukturen mit Rillen oder Kanälen ausgebildet werden, die eine Tiefe H in einem Bereich zwischen 10 μm und 500 μm, insbesondere zwischen 20 μm und 200 μm, aufweisen. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt ihre Tiefe 100 μm.
  • Die Breiten L solcher Ausnehmungen oder Rinnen oder Kanäle oder Rillen, die die dreidimensionale Oberflächenform 102 bilden, liegen im Bereich 50 μm bis 1000 μm, insbesondere 200 μm bis 600 μm. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt ihre Breite 300 μm.
  • Soweit erwünscht kann die dreidimensionale Struktur wie in 3 gezeigt mit einem vorbestimmten Muster versehen werden, das einer Holzmaserung ähnelt. In diesem Fall beträgt die Tiefe H der Rinnen oder Kanäle oder Rillen 100 μm, und ihre Breite L beträgt 500 μm.
  • In der Abwandlung gemäß 3 wird die dreidimensionale Gestaltung anders als in 2 nicht direkt auf der Beschichtung oder Schutzschicht 2 aufgebracht, sondern auf der Oberfläche einer zusätzlichen Schicht 3, d. h. auf einem Film, der auf der Außenseite der Beschichtung bzw. Schutzschicht 2 und/oder gegebenenfalls auf der Beschich tung bzw. Schutzschicht 2' auf der der Trägerschicht 1 gegenüberliegenden Seite aufgebracht ist.
  • Der Film kann aus jedem beliebigen thermoplastischen Material, z. B. PP/PET, PP/PA, PP/PS, PP/ABS, PP/AN, bestehen. Seine Haftung an der Beschichtung oder der/den Schutzschicht(en) kann mittels physikochemischer Bondierung unter Einsatz der bekannten, gewöhnlich für die besonderen Materialien des Films und der Beschichtung oder Schutzschicht geeigneten Verfahren herbeigeführt werden. In diesem Fall können die mit der Zahl 103 bezeichneten Rinnen, Kanäle, Rillen oder dergleichen wie vorliegend beschrieben mittels Einprägen ausgebildet werden.
  • 4 bis 6 zeigen eine Platte gemäß vorliegender Erfindung, in der mindestens die dem Beton gegenüberliegende Beschichtungs- und Schutzschicht, vorzugsweise jedoch beide Beschichtungs- und Schutzschichten 2, 2', die auf den Oberflächen der Trägerschicht 1 aufgebracht sind, ihrerseits aus zwei Schichten bestehen: einer Schicht 202, die direkt an der Trägerschicht 1 haftet, und einer äußeren Schicht 102, die auf der Schicht 202 haftet und deren Oberfläche die Fläche bildet, die in Kontakt mit der Betonmasse und/oder der Umgebung steht, je nachdem, auf welcher Seite der Platte die Beschichtung bzw. Schutzschicht vorgesehen wird.
  • Gemäß 4 kann die kombinierte Dicke der mit S5 bezeichneten Platte im Bereich zwischen 2,1 mm und 33 mm liegen, vorzugsweise im Bereich zwischen 2,6 mm und 2,9 mm.
  • Die Dicke S1 der Trägerschicht 1 liegt typischerweise im Bereich zwischen 9 mm und 30 mm und vorzugsweise im Bereich 15 mm bis 27 mm.
  • Die kombinierte Dicke S4 der Beschichtung oder Schutzschicht 2 beträgt typischerweise zwischen 0,6 mm und 3 mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 2,0 mm.
  • Die Dicken S2 und S3 der Schichten 102 und 202 können selbstverständlich identisch sein und der Hälfte der kombinierten Dicke S4 entsprechen.
  • Die beiden Schichten 102 und 202, die die Beschichtungs- bzw. Schutzschicht 2 bilden, unterscheiden sich darin, dass sie unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, d. h.: die Schicht 102 besitzt hohe Oberflächenhärte, die Abrieb- und Kratzfestigkeit gewährleistet, aber auch ein Beulverhalten, das dem von Glas ähnelt; die erfindungsgemäße Schicht 202 hingegen ist weicher und hat daher ein biegfähiges Beulverhalten.
  • Diese Eigenschaften werden durch den Einsatz unterschiedlicher Zusammensetzungen für die Kunststoffmaterialien erzielt, aus denen die betreffenden Schichten bestehen. Die Schicht 102 wird aus einem Polyolefingemisch hergestellt, das mit einem organischen Füllstoff gefüllt ist, vorzugsweise einem mineralischen organischen Füllstoff und insbesondere einem Kalziumkarbonat-Füllstoff.
  • Das Polyolefingemisch ist Polypropylen, und der mineralische Füllstoff, insbesondere Kalziumkarbonat hat einen Gewichtsanteil von 10% bis 70%, vorzugsweise 40% bis 60%.
  • Diese Zusammensetzung gibt dieser äußeren Schicht hohe Oberflächenhärte.
  • Die innere Schicht 202 besteht aus einem mit organischen Füllstoffen, insbesondere Holzfasern und vorzugsweise Holzstaub gefüllten Polyolefingemisch.
  • Der organische Füllstoff hat einen Gewichtsanteil von 10% bis 70%, vorzugsweise 40% bis 60%.
  • Um die für optimale Benagelungseigenschaften erforderliche Biegsamkeit zu gewährleisten, besteht das Polyolefingemisch nahezu ausschließlich und vorzugsweise zu 100% aus Copolymer.
  • Dank der chemischen Kompatibilität der Polyolefinmatrizen der beiden Schichten 102 und 202 sowie des Aneinanderhaftens dieser beiden Schichten tritt, obgleich die äußere Schicht ein Beulverhalten aufweist, das dem von Glas ähnelt, so dass sie unter Benagelung zu Ader- und Rissbildung neigt, aufgrund der Wirkung der Schicht 202 keine Ader- und Rissbildung auf.
  • Folglich besitzt die Beschichtung bzw. Schutzschicht 2 sowohl optimale Oberflächenfestigkeit gegen Abrieb oder Kratzen sowie ein optimales Beulverhalten unter Benagelung.
  • Die Abwandlung gemäß 5 ist ein Ausführungsbeispiel, in dem die Beschichtung bzw. Schutzschicht aus drei Schichten besteht. In diesem Fall ist die Zwischenschicht die Schicht 202 mit den vorstehend genannten Biegsamkeitseigenschaften, auf deren beiden Oberflächen Schichten 102 identischer Zusammensetzung mit höherer Oberflächenhärte aufgebracht sind.
  • Die genannten Beschichtungen bzw. Schutzschichten 2 können durch Laminieren, Koextrudieren oder in jeder sonstigen bekannten Weise hergestellt werden.
  • In der Abwandlung gemäß 6 wird eine Schicht 3, die eine dreidimensionale Struktur 103 der in Hinblick auf 1 bis 3 beschriebenen Art aufweist, auf mindestens eine Oberfläche der Trägerschicht 1 und/oder auf beiden Oberflächen der genannten Trägerschicht 1 (wie durch 2' bezeichnet) aufgebracht.
  • In Hinblick auf das Ausführungsbeispiel gemäß 6 kann die dreidimensionale Struktur selbstverständlich direkt durch Stanzen und/oder Prägen der Oberfläche der äußersten Schicht 102 hergestellt werden, die die Beschichtungs- und Schutzschicht 2 bildet. Dieses Prägen oder Stanzen kann während der Laminierung der Schichten 102, 202 und der dritten Schicht 102, soweit gegeben, zwecks Bildung der Beschichtung oder Schutzschicht 2 erfolgen, so dass die Vorteile der Eigenschaften gemäß 1 bis 3 zu denen der Eigenschaften gemäß 4 und 5 hinzukommen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG (3)
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verbesserungen einer Schalungsplatte, insbesondere für die Herstellung von Betongussteilen oder dergleichen, wobei die Schalungsplatte mindestens eine Beschichtung, deren mechanische Eigenschaften der Schalungsplatte Beständigkeit gegen die Spannungen der Betonmasse geben, aufweist, sowie mindestens eine Schutzbeschichtung, die auf der dem Beton zugewandten Seite der genannten ersten Schicht befestigt ist, aus einem Wasser- und/oder feuchtigkeitsdichten Material besteht und die Beschichtung bildet, die in direktem Kontakt mit der Betonmasse steht.
  • Diese Verbesserungen bieten erhöhten Schutz gegen Abnutzung, verbesserte Nagelfähigkeit und/oder die Möglichkeit, eine Oberflächenstruktur auf der mit dem Beton in Kontakt stehenden Oberfläche vorzusehen, die das Entweichen der im Beton gefangenen Luft durch die genannte Kontaktoberfläche der Schalungsplatte gestattet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • - EP 668142 [0002, 0045]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - H. Saechting, Manuale delle Materie Plastiche, 8a edizione, Tecniche Nuove, ISBN 88 481 09152, 1999, Kapitel 3.4.4 Seite 324 und 3.4.5, Seite 331 ff. sowie Kapitel 3.4.5, Seite 331 ff. [0014]

Claims (31)

  1. Platte, insbesondere Schaltungsplatte für die Herstellung gegossener Betonformteile oder dergleichen, wobei die Platte mindestens eine Schicht (1) mit mechanischen Eigenschaften aufweist, die es der Platte ermöglichen, den Spannungen der Betonmasse standzuhalten, sowie mindestens eine Beschichtung bzw. Schutzschicht (2, 2'), die auf der betonseitigen Oberfläche der ersten Schicht (1) aufgebracht ist, aus einem wasser- und/oder feuchtigkeitsdichten Material besteht und die Schicht in direktem Kontakt mit der Betonmasse bildet, dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens einer Seite der Platte die Oberfläche, die für den Kontakt mit dem Beton vorgesehen ist, behandelt wird, um das Ableiten und/oder die Dissipation von Luft entlang der genannten Kontaktfläche zu ermöglichen.
  2. Platte gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Schutzschicht behandelt wird, um eine vorbestimmte Oberflächenspannung von 20 bis 100 dyne/cm, vorzugsweise 35 bis 80 dyne/cm, zu erreichen.
  3. Platte gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche, die die vorbestimmte Oberflächenspannung aufweist, die Oberfläche der Schutzschicht (2, 2') oder die äußere Oberfläche einer äußeren Schicht oder ein äußerer Beschichtungsfilm ist.
  4. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine dreidimensionale Struktur (102, 103) auf der betonseitigen Oberfläche ausgebildet wird, um entlang der genannten Kontaktfläche in Richtung der äußeren Enden der Platte ein Gitter von Luftableitungs- oder Dissipationskanälen zu bilden.
  5. Platte gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte dreidimensionale Struktur (102, 103) eine Bürstenmattierung oder ein eingeprägter oder gerändelter Teil auf der genannten Oberfläche sein kann.
  6. Platte gemäß Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die dreidimensionale Struktur (102, 103) direkt auf der Oberfläche der Beschichtung bzw. Schutzschicht/en (2) der Platte aufgebracht wird, oder dass die genannte Beschichtung bzw. Schutzschicht/en ihrerseits durch einen Film (3) bedeckt sind, der mit einer dreidimensionalen Struktur (103) ausgebildet ist und mittels physikochemischer Bondierung auf die genannten Beschichtung bzw. Schutzschicht/en aufgebracht wird (2).
  7. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die dreidimensionale Struktur die Form eines Gitters besitzt, in dem die Kanäle oder Mikrokanäle in mindestens zwei nicht parallele Richtungen ausgerichtet sind, oder welches Kanäle oder Mikrokanäle umfasst, die in im Wesentlichen eine Richtung ausgerichtet sind, so das Luft in den Blasen ausschließlich in Richtung der beiden gegenüberliegenden Enden der Platte geleitet wird.
  8. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte dreidimensionale Struktur (102, 103) als Muster ausgebildet ist, dessen Negativ nach Entfernen der Form auf der Oberfläche des Betonelements zurückbleibt.
  9. Platte gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die dreidimensionale Struktur (102, 103) ein Muster aufweist, das holzartige Maserungen imitiert.
  10. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die dreidimensionale Struktur als eine Anzahl von Mikrorippen oder Mikrozähnen ausgebildet ist, die wie eine Bürstenmattierung oder Mikrorändelung über die gesamte Oberfläche angeordnet sind.
  11. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikrokanäle eine Breite (L) im Bereich von 50 μm bis 1000 μm, vorzugsweise 200 μm bis 600 μm, aufweisen und insbesondere in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eine Breite von 300 μm.
  12. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikrokanäle eine Tiefe (H) im Bereich 10 μm bis 500 μm, vorzugsweise 20 μm bis 200 μm, und in einem bevorzugten Ausführungsbeispiele von 100 μm aufweisen.
  13. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Beabstandung zwischen zwei benachbarten Rillen im Bereich 10 μm bis 3 mm, vorzugsweise 100 μm bis 1000 μm, und insbesondere in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel bei 500 μm liegt.
  14. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Film (3) aus PP/PET, PP/PA, PP/PS, PP/ABS, PP/AN besteht.
  15. Platte, insbesondere für die Herstellung gegossener Betonformteile oder dergleichen, wobei die Platte mindestens eine Schicht (1) umfasst, die mechanische Eigenschaften aufweist, die es ihr gestatten, den Spannungen der Betonmasse standzuhalten, sowie mindestens eine Beschichtung oder Schutzschicht (2, 2'), die auf der betonseitigen Oberfläche der ersten Schicht (1) aufgebracht ist, aus einem wasser- und/oder flüssigkeitsdichten Material besteht und die Schicht bildet, die in direktem Kontakt mit der Betonmasse steht, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtungs- und Schutzschicht/en (2, 2') aus mindestens zwei über einander liegenden Schichten (102, 202) besteht/en, d. h. einer inneren Schicht (202), die aus einem mit einem organischen Füllstoff gefüllten Kunststoffmaterial besteht und auf der mechanisch widerstandsfähigen Schicht (1) haftet, sowie einer äußeren Schicht (102), die aus einem mit einem mineralischen Füllstoff gefüllten Kunststoffmaterial besteht, wobei die Schicht aus Kunststoffmaterial (202) möglicherweise mit einem organischen Füllstoff gefüllt ist, der ihr ein biegsa mes Beulverhalten verleiht, während die Schicht aus Kunststoffmaterial (102), die mit einem mineralischen Füllstoff gefüllt ist, ein Beulverhalten aufweist, das dem von Glas vergleichbar ist, sowie eine sehr harte und abrieb- sowie kratzbeständige Oberfläche.
  16. Platte gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem organischen Füllstoff gefüllte Schicht (202) aus Kunststoffmaterial die folgenden Eigenschaften aufweist: Bruchdehnung: ≥ 4% E-Modul unter Biegung: von 1000 MPa bis 2000 MPa.
  17. Platte gemäß Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem mineralischen Füllstoff gefüllte Schicht aus Kunststoffmaterial die folgenden Eigenschaften aufweist: Bruchdehnung: < 4% E-Modul unter Biegung: von 2000 MPa bis 4000 MPa.
  18. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass als Kunststoffmaterial Polyolefingemische verwendet werden, insbesondere Polypropylen.
  19. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein vegetabiler Füllstoff, z. B. vegetabile Fasern und insbesondere Holzmehl, als organischer Füllstoff verwendet werden.
  20. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass Kalzi umkarbonat als mineralischer organischer Füllstoff verwendet wird.
  21. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass in der aus dem Polyolefingemisch und organischen Füllstoffen gebildeten Schicht (202) das Polyolefingemisch zu 100% aus Copolymer besteht.
  22. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der organische Füllstoff einen Gewichtsanteil von 10% bis 70%, vorzugsweise 40% bis 60%, besitzt.
  23. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der mineralische Füllstoff und insbesondere das Kalziumkarbonat einen Gewichtsanteil von 10% bis 70%, vorzugsweise 40% bis 60%, besitzt.
  24. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung bzw. Schutzschicht (2, 2') ihrerseits aus drei Schichten besteht, einschließlich einer Zwischenschicht (202) aus einem möglicherweise mit organischen Füllstoffen gefüllten Kunststoffmaterial und zwei äußeren Schichten (102), die auf den gegenüberliegenden Seiten der genannten Zwischenschicht (202) haften und aus einem mit organischem Füllstoff gefüllten Kunststoffmaterial bestehen, wobei diese äußeren Schichten (102) identische oder unterschiedliche Zusammensetzungen aufweisen.
  25. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die kombinierte Dicke (s4) der Beschichtung im Bereich 0,6 mm bis 3 mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 2,0 mm, liegt, wohingegen die Dicke (S1) der mechanisch widerstandsfähigen Schicht (1), insbesondere aus Holz, im Bereich 15 mm bis 30 mm, vorzugsweise 18 mm bis 27 mm liegt.
  26. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei oder drei Schichten (102, 202), die die Beschichtung (2, 2') bilden, eine Dicke von 0,2 mm bis 1,5 mm, vorzugsweise 0,25 mm bis 1.0 mm, aufweisen.
  27. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung bzw. Schutzschicht (2, 2') durch Laminieren oder Koextrudieren hergestellt wird.
  28. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffe, die für die verschiedenen Schichten (102, 202), die die Beschichtung bzw. Schutzschicht (2, 2') bilden, verwendet werden, kompatibel oder identisch sind.
  29. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Beschichtungsschicht (102) aus einem mit einem mineralischen Füllstoff mit eingebetteten, eingemischten und/oder integrierten versteifenden Fasern gefüllten Kunststoffmaterial besteht.
  30. Platte gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die versteifenden Fasern Glasfasern sind.
  31. Platte gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 15 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine dreidimensionale Oberflächenstruktur (102, 103) des Typs gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11 aufweist.
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