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Die Erfindung betrifft eine Fußbodenleiste zur Anordnung in einem Übergangsbereich von einem Bodenbelag zu einer Wand gemäß den Merkmalen im Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Fußbodenleiste gemäß den Merkmalen von Patentanspruch 14.
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Fußbodenleisten werden innerhalb geschlossener Baukörper eingesetzt, wo sie im Übergangsbereich vom Boden zur Wand angeordnet sind. In dieser Lage dienen sie als abschließende Bauteile, um geeignete Übergänge zwischen den zumeist mit entsprechenden Belägen versehenen Wand- und Bodenflächen zu schaffen. Darüber hinaus dienen sie auch dem Schutz der Wandflächen, indem sie einen direkten Kontakt, beispielsweise mit einem auf dem Bodenbelag bewegten Reinigungsgerät, wirksam verhindern.
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Möglicherweise nicht parallel zur Wand verlaufende oder ungerade endende Randbereiche des Bodenbelags werden durch die Fußbodenleisten überdeckt. Auch kleinere Toleranzen einzelner Bauwerksteile können durch den Einsatz von Fußbodenleisten optisch ausgeglichen werden.
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Als zumeist sichtbare Bauteile erfüllen Fußbodenleisten somit neben ihrer ästhetischen Wirkung auch rein praktische Anforderungen.
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Da insbesondere harte Bodenbeläge, wie beispielsweise Echtholzbeläge oder Beläge aus Holzwerkstoffen, für eine spannungsfreie Verlegung mit einem Abstand zur Wand verlegt werden müssen, erfolgt die notwendige Spaltabdeckung durch die Anordnung von Fußbodenleisten. Dabei liegt die Fußbodenleiste in ihrer Einbaulage auf dem Bodenbelag auf und ist zumeist über stiftförmige Verbindungsmittel oder einen geeigneten Klickmechanismen mit der Wand verbunden. Der harte Bodenbelag kann sich somit unterhalb der Fußbodenleiste klemmfrei bewegen und ausdehnen.
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Den Schallschutzanforderungen der DIN 4102 folgend, werden geschlossene Räume zumeist mit einem schwimmenden Estrich ausgestattet, welcher neben seiner nur schwer in Schwingungen zu versetzenden Masse gegenüber der eigentlichen Bodenfläche und gegenüber den Wänden durch entsprechende Dämmlagen entkoppelt ist. Aufgrund ihrer Steifigkeit sind harte Bodenbeläge allerdings dazu geeignet, beispielsweise durch Tritt verursachten Körperschall in die Fußbodenleiste und von da aus in die Wand zu übertragen. In der Folge kommt es zu einer unerwünschten Schallausbreitung innerhalb des Raumes, welche sich durch die Bauwerksteile hindurch auch in andere Räume ausbreiten kann.
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Da die geforderte Entkopplung des Estrichs durch den Einsatz eines harten Bodenbelages in Kombination mit einer auf diesem aufgesetzten und mit der Wand verbundenen Fußbodenleiste zum Teil aufgehoben wird, wurden im Stand der Technik bereits Möglichkeiten zur Entkopplung zwischen der Fußbodenleiste und einem harten Bodenbelag geschaffen.
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Die
DE 10 2009 013 730 A1 offenbart eine Fußbodenleiste zur Anordnung in einem Übergangsbereich von einem Bodenbelag zu einer Wand. Die Fußbodenleiste weist einen Basiskörper sowie ein bereits ab Werk mit dem Basiskörper verbundenes elastisches Abstandsmittel auf. Das Abstandsmittel erstreckt sich zumindest abschnittsweise in Längsrichtung des Basiskörpers, wobei es dafür vorgesehen ist, innerhalb wenigstens einem sich in Einbaulage ergebenden Kontaktbereich zwischen dem Basiskörper und dem Übergangsbereich angeordnet zu sein. Bei dem Abstandsmittel handelt es sich um eine Trennlage geringer Dichte. Das Abstandsmittel ist dabei als Streifen ausgebildet, welcher die Fußbodenleiste und den Bodenbelag voneinander beabstandet. Die Breite des Abstandsmittels ist kleiner gleich der sich zu einem Bodenbelag hin ergebenden Querschnittsbreite der Fußbodenleiste. Die Verbindung erfolgt über eine Kleberschicht, durch welche das Abstandsmittel stoffschlüssig mit der Fußbodenleiste verbunden ist.
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Neben dem Ausgleich möglicher Höhendifferenzen zwischen dem Bodenbelag und der Fußbodenleiste sorgt das Abstandsmittel für eine Schallentkopplung zwischen den sich ansonsten berührenden Festkörpern. Darüber hinaus kann das Abstandsmittel ein mögliches Eindringen von Fremdkörpern sowie Flüssigkeiten in den Spalt zwischen der Fußbodenleiste und dem Bodenbelag verhindern.
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Um die so ausgestattete Fußbodenleiste herzustellen, ist zunächst die Herstellung eines geeigneten Basiskörpers sowie eines entsprechenden Abstandsmittels erforderlich. Das im Querschnitt rechteckförmige Abstandsmittel wird zunächst mit einer Kleberschicht versehen, woraufhin das Abstandsmittel über die Kleberschicht mit der Fußbodenleiste stoffschlüssig verbunden wird. Neben der erforderlichen Herstellung der einzelnen Bauteile stellt der Fügeprozess einen zusätzlichen Arbeitsschritt mit entsprechenden Präzisionsanforderungen dar.
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Mögliche Fertigungstoleranzen können dazu führen, dass etwaige Überstände des auf die Fußbodenleiste aufgeklebten Abstandsmittels nachträglich mit entsprechendem Aufwand entfernt werden müssen. Sofern es sich um eine dauerhafte Kleberschicht handelt, ist diese auch im verbauten Zustand der Fußbodenleiste noch in der Lage, etwaige Fremdkörper wie beispielsweise Staub oder Fasern in unerwünschter Weise seitlich an das Abstandsmittel zu binden. Insbesondere die Breite des Abstandsmittels schafft eine große Auflagefläche zum Bodenbelag hin, wodurch dieser in seiner notwendigen Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden kann. Erforderliche Geometrieänderungen des Abstandsmittels bedürfen zudem aufwändiger Änderungen an dessen Herstellung, woraufhin auch der eigentliche Fügeprozess mit dem Basiskörper der Fußbodenleiste anzupassen ist. Um keine Stückelung des in seiner Länge begrenzten Abstandsmittels in Form einer Trennlage zu erhalten, müssen etwaige Reststücke als Ausschuss entsorgt werden.
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Vor diesem Hintergrund bietet die mit einem Abstandsmittel verbundene Fußbodenleiste sowie das Verfahren zur Herstellung einer solchen Sockelleiste noch Raum für Verbesserungen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Fußbodenleiste mit einem bereits ab Werk mit dieser verbundenen elastischen Abstandsmittel dahingehend zu verbessern, dass diese ein einfach herzustellendes und direkt mit dem Basiskörper zu verbindendes Abstandsmittel aufweist. Darüber hinaus soll ein Verfahren aufgezeigt werden, durch welches eine solche Fußbodenleiste mit einem elastischen Abstandsmittel wirtschaftlicher und in seiner Ausgestaltung flexibler herstellbar ist.
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Die Lösung des gegenständlichen Teils der Aufgabe besteht nach der Erfindung in einer Fußbodenleiste zur Anordnung in einem Übergangsbereich von einem Bodenbelag zu einer Wand gemäß den Merkmalen von Patentanspruch 1. Der verfahrensmäßige Teil der Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung einer Fußbodenleiste gemäß den Merkmalen von Patentanspruch 14.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen des grundsätzlichen Erfindungsgedankens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 13 sowie Inhalt der abhängigen Ansprüche 15 und 16.
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Hiernach wird eine Fußbodenleiste zur Anordnung in einem Übergangsbereich von einem Bodenbelag zu einer Wand aufgezeigt, welche einen Basiskörper sowie ein ab Werk mit dem Basiskörper verbundenes elastisches Abstandsmittel aufweist. Das Abstandsmittel erstreckt sich zumindest abschnittsweise in Längsrichtung des Basiskörpers. Das Abstandsmittel ist dafür vorgesehen, innerhalb wenigstens einem sich in Einbaulage ergebenden Kontaktbereich zwischen dem Basiskörper und dem Übergangsbereich angeordnet zu sein. Erfindungsgemäß ist das Abstandsmittel aus einem als formloser Werkstoff direkt auf den Basiskörper applizierten Material gebildet.
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Der besondere Vorteil ergibt sich hierbei durch das direkte Applizieren des Abstandsmittels auf die Fußbodenleiste. Dabei wird das Abstandsmittel als formloser Werkstoff beispielsweise über eine Düse im Endlosbetrieb ohne Nahtstellen auf die Fußbodenleiste aufgetragen. Über eine entsprechende Einstellung des Applikationskopfes und/oder eine entsprechende Ausgestaltung der Düse kann das Abstandsmittel gezielt in seinem Querschnitt konturiert sein. Durch die freie Applikationsmöglichkeit des Abstandsmittels kann dieses auch an schwer zugänglichen sowie in Bezug auf eine nachträgliche Verbindung des Abstandsmittels mit der Fußbodenleiste nur mit erhöhtem Aufwand zu realisierenden Bereichen erfolgen.
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Je nach Anforderung kann das Abstandsmittel während des Applizierens in seinen Eigenschaften eingestellt werden. Hierdurch kann das Abstandsmittel innerhalb bestimmter Abschnitte unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, welche sich beispielsweise auf dessen Dichte oder Steifigkeit beziehen. Je nach Anforderung kann das Abstandsmittel so auch über seinen Verlauf hinweg unterschiedliche Färbungen aufweisen, um sich beispielsweise in Sichtbereichen farblich an andere Bauteile anzupassen. Grundsätzlich können während des Applizierens auch einzelne Bereiche sowie Abschnitte ausgespart sein. Weiterhin kann das Abstandsmittel auch aus mehreren Materialien aufgebaut sein, wobei jedes einzelne Material nacheinander oder parallel auf den Basiskörper der Fußbodenleiste appliziert wird.
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Darüber hinaus kann das Abstandsmittel in seinem Querschnitt während des Applizierens Bereiche erhöhter oder reduzierter Dichte aufweisen. So kann das Abstandsmittel über seinen Querschnitt hinweg unterschiedliche Festigkeiten aufweisen, so dass ein ideales Verhältnis von Reduzierung der Schallübertragung und notwendiger Festigkeit gegenüber dem sich bewegenden Bodenbelag einstellbar ist.
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Das Abstandsmittel kann nach seinem Applizieren so elastisch ausgehärtet sein, dass dieses beispielsweise in seinem Kern eine reduzierte Dichte aufweist, während sich umfangsseitig eine geschlossene Haut ausbildet. Trotz einer reduzierten Schallübertragung kann das Abstandsmittel dabei eine Dichtwirkung gegenüber Fremdkörpern sowie etwaigen Flüssigkeiten aufweisen.
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Die Erfindung sieht vor, dass das Abstandsmittel eine zumindest bereichsweise gerundete Querschnittsform aufweist. Durch die gerundete Querschnittsform ist das Abstandsmittel ideal an die Kontur der Fußbodenleiste angepasst. Darüber hinaus wird der Kontaktbereich des Abstandsmittels zu den umgebenden Elementen sowie Bauteilen auf eine Linienberührung reduziert. Der Vorteil liegt in einer möglichst klemmfreien sowie in seiner Schallübertragung reduzierten Übertragungsfläche.
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Bevorzugt weist das Abstandsmittel in seinem Querschnitt eine Kuppe auf, welche auf einer dem Basiskörper abgewandten Außenseite des Abstandsmittels ausgebildet ist. Die gerundete Kuppe liegt dabei im Kontaktbereich zum Bodenbelag. Durch die gerundete Kuppe ist der Kontaktbereich zwischen Abstandsmittel und Bodenbelag auf ein Minimum reduziert. Hierdurch wird die mögliche Schallübertragung sowie eine mögliche Klemmwirkung des Abstandsmittels zwischen der Fußbodenleiste und dem Bodenbelag auf ein Minimum reduziert. Darüber hinaus ist die Dichtwirkung verbessert.
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In einer Variante ist vorgesehen, dass der Basiskörper eine sich in dessen Längsrichtung erstreckende Nut aufweist, wobei das Abstandsmittel zumindest teilweise in der Nut angeordnet ist. Grundsätzlich kann das Abstandsmittel überall dort an der Fußbodenleiste angeordnet sein, wo sich ein Kontaktbereich zur Wand und/oder dem Bodenbelag in Einbaulage ergibt. Hierdurch ist die Fußbodenleiste an allen Kontaktbereichen zu den sie umgebenden Bauteilen entkoppelt.
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Der Werkstoff für das Abstandsmittel ist bevorzugt ein Polyurethan. Alternativ ist der Werkstoff für das Abstandsmittel ein Ethylenvinylacetat. Grundsätzlich können auch weitere Werkstoffe zur Herstellung des Abstandsmittels genutzt werden, welche elastisch aushärtbar sind und zuvor in einer entsprechend breiigen oder pastösen Form auf den Basiskörper applizierbar sowie konturierbar sind. Der verwendete Werkstoff härtet bevorzugt in normaler Umgebungsluft elastisch aus. Weiterhin kann der Werkstoff auch gezielt durch einen Wärmeeintrag oder entsprechende Bestrahlung ausgehärtet sein.
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Darüber hinaus sind Mechanismen denkbar, durch welche das Abstandsmittel zumindest bereichsweise Adhäsionskräfte besitzt, welche erst in Einbaulage aktiviert werden und somit die Fußbodenleiste mit dem Übergangsbereich, insbesondere mit der Wand und/oder dem Bodenbelag verbindet. Dabei kann es sich beispielsweise um mikrogekapselte Reaktivkomponenten handeln. Möglich ist auch ein mit einer Schutzschicht versehenes Abstandsmittel, dessen Adhäsion erst durch Entfernen und/oder lokalem Aufreißen der Schutzschicht aktiviert wird, beispielsweise durch Abziehen oder mittels Anpressen.
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In vorteilhafter Weise ist das Abstandsmittel so ausgestaltet, dass es gegenüber Schimmelbildung resistent ist. Die im Übergangsbereich vom Boden zur Wand angeordnete Fußbodenleiste ist mitunter Feuchtigkeit ausgesetzt. Bei der Feuchtigkeit kann es sich beispielsweise um aus dem Baukörper aufsteigende Baufeuchte handeln. Darüber hinaus kann die Feuchtigkeit beispielsweise auch durch Spritz- oder Wischwasser entstehen. Insgesamt bietet die Feuchtigkeit eine der Hauptursachen für Schimmelbildung in Gebäuden. Insbesondere im Wandbereich finden die Schimmelpilze ein reiches Nahrungsangebot, welches sich beispielsweise aus Tapeten, Kleister sowie Holz und Holzwerkstoffe, aber auch Gipskartonplatten und mitunter Kunststoffe zusammensetzt.
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Um die Ansiedlung von Schimmel auf dem Abstandsmittel zu verhindern, kann bereits der Werkstoff für das Abstandsmittel einen entsprechenden Zusatz aufweisen. Darüber hinaus kann das Abstandsmittel auch nachträglich mit einem entsprechenden Überzug versehen sein. Denkbar ist auch eine entsprechende Oberflächenstruktur, welche die Ansiedlung von Schimmelsporen verhindert. Grundsätzlich kann das Abstandsmittel ein Fungizit und/oder ein Fungistatikum aufweisen, welches eine pilztötende und/oder pilzhemmende Eigenschaft aufweist.
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Die Erfindung sieht vor, dass eine dem Übergangsbereich zugewandte Fläche des Basiskörpers zumindest bereichsweise mit einer Schutzschicht versehen ist. Insbesondere in Bezug auf im Übergangsbereich des Baukörpers vorhandene Feuchtigkeit dient die Schutzschicht dazu, das Eindringen der Feuchtigkeit in den Basiskörper zu verhindern. Hierdurch wird einer möglichen Schimmelbildung an und/oder innerhalb der Fußbodenleiste entgegengewirkt.
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Die Schutzschicht kann beispielsweise durch einen Lack gebildet sein. Der Lack kann beispielsweise mechanisch direkt oder über Sprühen aufgetragen sein. Das mögliche Sprühen beinhaltet auch ein Airless-Verfahren. Weiterhin kann die Schutzschicht auch aus einer Folie gebildet sein, welche auf einzelnen Bereichen des Basiskörpers aufgetragen ist. Die Folie kann beispielsweise stoffschlüssig mit dem Basiskörper verbunden sein. Vorzugsweise ist der Basiskörper im Bereich und/oder zwischen den einzelnen Kontaktbereichen mit der Schutzschicht versehen.
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Grundsätzlich kann die Schutzschicht auch pilztötende und/oder pilzhemmende Eigenschaften aufweisen. Auch der Basiskörper selbst kann mit einem entsprechenden Zusatz versetzt und/oder getränkt sein, welcher eine mögliche Schimmelbildung hemmt oder verhindert.
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Insbesondere bei einer dem Übergangsbereich zugewandten, glatt ausgebildeten Rückseite des Basiskörpers ist der Kontaktbereich durch das gegenüber der Rückseite des Basiskörpers vorspringende Abstandsmittel gebildet. Je nach Ausgestaltung kann die Rückseite des Basiskörpers mit einer sich in Längsrichtung der Fußbodenleiste erstreckenden Fuge ausgebildet sein, wobei die gegenüber der Fuge im Querschnitt vorspringenden Bereiche der Rückseite den jeweiligen Kontaktbereich zur Wand bilden. Hierdurch wird ein möglichst enges Anliegen der Fußbodenleiste auch auf unebenen Bereichen der Wand ermöglicht.
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Unter Verzicht auf eine solche Fuge bildet das jeweilige Abstandsmittel einen entsprechenden gegenüber der Rückseite des Basiskörpers im Querschnitt vorspringenden Bereich, welcher mit der Wand und/oder dem Bodenbelag in Kontakt steht.
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Auch wenn der Basiskörper der Fußbodenleiste beispielsweise aus Kunststoff oder einem geschäumten Material bestehen kann, ist dieser bevorzugt zumindest teilweise aus Holz oder einem Holzwerkstoff gebildet.
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Insbesondere bei einem Basiskörper, welcher nicht aus einem Vollholz gebildet ist, weist dieser eine Sichtfläche auf, welche zumindest bereichsweise mit einer Dekorschicht bedeckt ist. Bei der Dekorschicht kann es sich beispielsweise um eine Folie handeln, welche ein entsprechendes Druckbild aufweist. Grundsätzlich kann die Dekorschicht natürlich auch auf einem aus Vollholz bestehenden Basiskörper angeordnet sein. Neben einem entsprechenden Dekor kann die Dekorschicht auch dazu beitragen, die oberflächliche Widerstandsfähigkeit der Fußbodenleiste gegenüber mechanischen Einwirkungen zu erhöhen. Weiterhin kann die Dekorschicht auch transparent und/oder getönt sein, wodurch das jeweilige verwendete Material des Basiskörpers durch die Dekorschicht hindurch sichtbar und über die Tönung in seiner optischen Wirkung einstellbar ist. Denkbar sind auch mehrere Dekorschichten, welche übereinander auf dem Basiskörper angeordnet sind. Die einzelnen Dekorschichten sind so voneinander getrennt, dass diese bei Bedarf voneinander lösbar sind, wodurch die unter der abgelösten Dekorschicht angeordnet Dekorschicht sichtbar wird. Hierdurch kann die Fußbodenleiste auch längere Zeit nach ihrer Anordnung in einem Übergangsbereich von einem Bodenbelag zu einer Wand optisch angepasst werden.
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Die Erfindung erschafft ein Verfahren zur Herstellung einer Fußbodenleiste, welche einen Basiskörper sowie ein ab Werk mit dem Basiskörper verbundenes und sich in Längsrichtung des Basiskörpers erstreckendes Abstandsmittel aufweist. Erfindungsgemäß wird das Abstandsmittel dabei zumindest abschnittsweise als formloser Werkstoff auf den Basiskörper appliziert. In vorteilhafter Weise kann das Abstandsmittel so im Endlosbetrieb auf den Basiskörper ohne die sonst notwendige Stückelung appliziert werden. Die Stückelung stellt dabei Schwachstellen dar, durch welche insbesondere Fremdkörper oder Flüssigkeiten unter der Fußleiste hindurch eindringen können.
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Weiterhin wird auch ein möglicher Ausschuss dadurch reduziert, dass bei den sonst verwendeten Trennlagen, welche über eine Kleberschicht auf den Basiskörper aufgebracht werden, etwaige Reststücke keine Verwendung finden. Insbesondere die Reduzierung zur Herstellung des Abstandsmittels auf einen einzigen Arbeitsgang führt zu einer deutlich wirtschaftlicheren Herstellungsweise. Das Abstandsmittel wird hierbei in einer spritzbaren Konsistenz als beispielsweise breiiger oder pastöser Werkstoff direkt auf den Basiskörper appliziert. Die Applikation erfolgt vorzugsweise über eine geeignete Dosiereinrichtung, beispielsweise einen Kolbendosierer, welcher über eine entsprechend konturierte Düse eine gleichbleibene Menge des Werkstoffs auf den Basiskörper aufbringt.
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Durch das Verfahren der Düse in Längsrichtung des Basiskörpers können auch anspruchsvolle Konturen des Abstandsmittels hergestellt werden. Je nach verwendeter Anlagentechnik ergibt sich ein Abstandsmittel, welches in seiner Ausgestaltung eine hohe Präzision sowie Lagegenauigkeit auf dem Basiskörper aufweist.
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Neben dem direkten Applizieren des formlosen Werkstoffs auf den Basiskörper kann dieser auch eine sich in Längsrichtung des Basiskörpers erstreckende Nut aufweisen, wobei das Abstandsmittel in die sich in Längsrichtung des Basiskörpers erstreckende Nut appliziert wird. Durch diese Ausgestaltung erhöht sich der Kontaktbereich zwischen dem Basiskörper und dem Abstandsmittel. Nach dem elastischen Aushärten des Abstandsmittels kann dieses auch mit hohen Querkräften, welche beispielsweise in Kombination einer mit Druck auf dem Bodenbelag aufgesetzten Fußbodenleiste und entsprechender Bewegungen des Bodenbelags entstehen, belastet werden. Darüber hinaus kann das über die Nut tief in den Basiskörper hinein applizierte Abstandsmittel auch als Feuchtigkeitssperre dienen, durch welche der Basiskörper einen erhöhten Schutz gegenüber dem Eindringen etwaiger flüssiger Medien erhält.
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Das Abstandsmittel wird erst während des Applizierens auf den Basiskörper in seiner Querschnittsform konturiert. Der besondere Vorteil liegt in einer überaus flexiblen Ausgestaltung des Abstandsmittels, welche beispielsweise durch einen einfachen Wechsel der für den Auftrag benutzten Düse an sich ändernde Anforderungen angepasst wird. Dabei wird das Abstandsmittel, näherhin der zunächst formlose Werkstoff, freistehend auf den Basiskörper appliziert, wobei er ohne die Notwendigkeit einer formgebenden Matrize direkt über die Düse konturiert wird.
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Grundsätzlich kann für die Herstellung des Abstandsmittels auch ein sich wiederholender Auftragsvorgang ergeben, wobei das Abstandsmittel beispielsweise schichtweise auf den Basiskörper appliziert wird. Denkbar ist auch der Einsatz unterschiedlicher Werkstoffe, welche entweder parallel oder nacheinander auf den Basiskörper appliziert werden. Durch die Verwendung unterschiedlicher Schichten sowie Bereiche kann das Abstandsmittel gezielt an die jeweiligen Anforderungen in Bezug auf seine Dichte sowie Steifigkeit angepasst werden.
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Insgesamt ist durch die direkte Konturierung des formlosen Werkstoffs zu einem Abstandsmittel eine ideale Querschnittsform herstellbar, welche eine möglichst geringe Weitergabe des Schalls sowie eine möglichst geringe Klemmwirkung in Bezug auf seine Auflagefläche gegenüber dem sich verschiebenden Bodenbelag bewirkt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger in den Zeichnungen schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen.
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1 eine erfindungsgemäße Fußbodenleiste in Einbaulage in geschnittener Darstellungsweise;
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2 eine Variante der in 1 dargestellten Fußbodenleiste in gleicher Darstellungsweise;
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3 eine weitere Variante zu den in den 1 und 2 dargestellten Fußbodenleisten mit erhöhter Entkopplung in gleicher Darstellungsweise sowie
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4 die Fußbodenleiste der 4 in gleicher Darstellungsweise in einer Variante.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Fußbodenleiste 1, welche in einem Übergangsbereich A von einem Bodenbelag 2 zu einer Wand 3 angeordnet ist. Der Bodenbelag 2 liegt auf einem Boden 4 auf, wobei der Boden 4 in nicht näher dargestellter Weise mit der Wand 3 verbunden ist. Bei dem Boden 4 kann es sich somit um ein tragendes Bauteil, beispielsweise eine Stahlbetonplatte oder um einen auf dieser angeordneten Estrich, handeln.
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Die im Schnitt dargestellte Fußbodenleiste 1 weist zunächst einen formgebenden Basiskörper 5 auf, welcher im Wesentlichen bogenförmig ausgestaltet ist. Die Bogenform weist in einen durch die Wand 3 und den Boden 4 gebildeten Eckbereich, wobei sich der Basiskörper 5 in nicht näher dargestellter Weise in Längsrichtung der Wand 3 parallel zum Bodenbelag 2 erstreckt. Der Basiskörper 5 weist auf seiner der Wand 3 zugewandten Rückseite B eine zurückspringende Fuge 6 auf, wodurch sich zwei jeweils neben der Fuge 6 angeordnete vorspringende Kontaktbereiche C ausbilden. Über die Kontaktbereiche C liegt der Basiskörper 5 der Fußbodenleiste 1 mit seiner Rückseite B an der Wand 3 an.
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Weiterhin ist die Fußbodenleiste 1 in nicht näher dargestellter Weise mit der Wand 3 verbunden. Die Verbindung kann beispielsweise in nicht näher dargestellter Weise durch stiftförmige Verbindungsmittel sowie einen entsprechenden Klemmmechanismus oder durch Kleben erfolgt.
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Der Bodenbelag 2 ist mit einem Abstand D zur Wand 3 auf dem Boden 4 angeordnet, wobei die Fußbodenleiste 1 über einen weiteren Kontaktbereich C1 auf den Bodenbelag 2 aufsteht. Der Basiskörper 5 weist im Kontaktbereich C1 ein elastisches Abstandsmittel 7 auf, welches zwischen dem Basiskörper 5 und dem Bodenbelag 2 angeordnet ist und diese voneinander beabstandet.
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Durch den Abstand D und die Entkopplung des Basiskörpers 5 von dem Bodenbelag 2 über das Abstandsmittel 7 kann der Bodenbelag 2 in einer parallel zum Boden 4 verlaufenden Verlegerichtung E bewegt werden. Die Bewegungen in Verlegerichtung E resultieren aus möglichen Längenänderungen des Bodenbelags 2. Bei dem Bodenbelag 2 handelt es sich vorliegend um einen harten Bodenbelag, beispielsweise einen Holzbelag oder einen Belag aus Holzwerkstoffen. Grundsätzlich kann der Bodenbelag 2 auch aus keramischen Platten gebildet sein, welche je nach Verbindung zum Boden 4 ebenfalls eine geringe Verschieblichkeit in Verlegerichtung E oder aber einen starren Verbund mit dem Boden 4 aufweisen.
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Das Abstandsmittel 7 weist einen gerundeten Querschnitt in Tropfenform auf, welcher zum Basiskörper 5, näherhin zu dessen Kontaktbereich C1 hin, abgeflacht ist. Durch die Tropfenform bildet sich eine Kuppel 8 aus, über welche das Abstandsmittel 7 auf den Bodenbelag 2 aufliegt.
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Der Basiskörper 5 weist in einem Sichtbereich F eine Dekorschicht 9 auf. Die Dekorschicht 9 ist über den Sichtbereich F des Basiskörpers 5 hinweg direkt auf diesem angeordnet, wo sie beispielsweise stoffschlüssig mit dem Basiskörper 5 verbunden ist. Der Basiskörper 5 weist darüber hinaus einen Schlitz 10 auf, welcher sich von der äußeren Bogenform des Basiskörpers 5 in einem parallelen Verlauf zur Wand 3 in den Basiskörper 5 hinein erstreckt.
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Der hier aufgezeigte Schlitz 10 ist optional zur Befestigung der Fußbodenleiste mit hier nicht näher dargestellten Clipsen notwendig, welche selbst an die Wand geschraubt sind. Der Schlitz 10 stellt somit kein einschränkendes Merkmal dar, so dass die erfindungsgemäße Fußbodenleiste 1 auch ohne Clipbefestigung und somit auch ohne Schlitz 10 ausgebildet sein kann.
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Über den Schlitz 10 ist der Kontaktbereich C1 des Basiskörpers 5 gegenüber dem mit der Wand 3 verbundenen Bereich des Basiskörpers 5 begrenzt verlagerbar, so dass etwaige Höhenschwankungen der Oberfläche des Bodenbelags 2 über eine leichte Verlagerung des Kontaktbereichs C1 der Fußbodenleiste 1 aufgenommen werden.
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Ein beispielsweise durch Tritt verursachter Körperschall des Bodenbelags 2 pflanzt sich bis in den Übergangsbereich A hinein fort, wo er sich aufgrund des Abstands D zur Wand 3 nicht in diese verbreiten kann. Darüber hinaus ist auch der Kontaktbereich C1 der Fußbodenleiste 1 von dem Bodenbelag 2 über das Abstandsmittel 7 entkoppelt, so dass der Körperschall des Bodenbelags 2 nicht in den Basiskörper 5 der Fußbodenleiste 1 und von da aus über die Kontaktbereiche C in die Wand 3 weitergeleitet werden kann.
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Eine Variante der in 1 dargestellten Fußbodenleiste 1 ist als Fußbodenleiste 4a in 2 dargestellt. Gegenüber der Fußbodenleiste 1 der 1 weist die Fußbodenleiste 1a der 2 im Kontaktbereich C1 eine sich in Längsrichtung des Basiskörpers 5 erstreckende Nut 11 auf. Die Nut 11 ist keilförmig ausgebildet und erstreckt sich randseitig des Kontaktbereichs C1 parallel zum Schlitz 10 in einen Basiskörper 5a hinein. Ein über 50% innerhalb der Nut 11 angeordnetes Abstandsmittel 7a weist eine im Wesentlichen gerundete Querschnittsform auf, welche zum Bodenbelag 2 hin in der Kuppel 7 endet.
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3 stellt eine Variante der bereits in 1 dargestellten Fußbodenleiste 1 dar. In Form einer Fußbodenleiste 1b weist diese einen gleich konfigurierten Basiskörper 5 auf, welcher in seinen Kontaktbereichen C weitere Abstandsmittel 7b aufweist. Die Abstandsmittel 7b weisen ebenfalls eine Tropfenform und somit eine gerundete Querschnittsform auf. Die Abstandsmittel 7b sind zwischen den Kontaktbereichen C der Rückseite B des Basiskörpers 5 und der Wand 3 angeordnet, wodurch der Basiskörper 5 auch gegenüber der Wand 3 entkoppelt ist.
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4 stellt eine Variante der in 2 dargestellten Fußbodenleiste 1a dar, welche als Fußbodenleiste 1c analog der Fußbodenleiste 1b der 3 von dem Übergangsbereich A entkoppelt ist. Analog der Fußbodenleiste 1a der 2 weist auch die hier dargestellte Fußbodenleiste 1c eine Nut 11 auf, innerhalb der das Abstandsmittel 7a zumindest teilweise angeordnet ist. Darüber hinaus ist die Fußbodenleiste 1c mit ihrer Rückseite B von der Wand 3 entkoppelt, wobei die Abstandsmittel 7b der 3 zwischen den Kontaktbereichen C des Basiskörpers 5 und der Wand 3 angeordnet sind.
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Gegenüber der in den 1 bis 4 dargestellten Einbaulage der Fußbodenleiste 1, 1a–c sieht deren Herstellung vor, dass zunächst der Basiskörper 5 hergestellt wird. Je nach Anforderung kann der Basiskörper 5 auch mit der Nut 11 ausgestattet sein, wobei der so ausgestattet Basiskörper 5a entweder direkt mit der Nut 11 innerhalb einer Form hergestellt oder erst nachträglich mit der Nut 11 versehen wird.
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Der so hergestellte Basiskörper 5, 5a wird anschließend mit dem Abstandsmittel 7, 7a–b ausgestaltet, welches zumindest abschnittsweise als zunächst formloser Werkstoff direkt auf den Basiskörper, näherhin auf dessen Kontaktbereichen C, C1, appliziert wird. Insbesondere der mit der Nut 11 versehene Basiskörper 5a erhält dabei das deutlich größere Abstandsmittel 7a, welches sich zumindest teilweise innerhalb der Nut 11 befindet. Die jeweilige Querschnittskontur der Abstandsmittel 7, 7a–b wird über die verwendete Auftragstechnik des formlosen Werkstoffs eingestellt. Insbesondere über eine entsprechende Düsenform wird die gewünschte Kontur des fertigen Abstandsmittels 7, 7a–b eingestellt. Durch die direkte Applikation des Abstandsmittels 7, 7a–b erfolgt zeitgleich dessen Herstellung sowie Verbindung mit dem Basiskörper 5, 5a, so dass die Fußbodenleiste 1, 1a–c mit nur wenigen Arbeitsschritten herstellbar ist.
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Im Ergebnis wird eine Fußbodenleiste 1, 1a–c geschaffen, welche bereits werkseitig mit einem entsprechenden Abstandsmittel 7, 7a–b verbunden ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fußbodenleiste
- 1a
- Fußbodenleiste
- 1b
- Fußbodenleiste
- 1c
- Fußbodenleiste
- 2
- Bodenbelag
- 3
- Wand
- 4
- Boden
- 5
- Basiskörper
- 5a
- Basiskörper
- 6
- Fuge
- 7
- Abstandsmittel
- 7a
- Abstandsmittel
- 7b
- Abstandsmittel
- 8
- Kuppe
- 9
- Dekorschicht
- 10
- Schlitz
- 11
- Nut
- A
- Übergangsbereich
- B
- Rückseite
- C
- Kontaktbereich
- C1
- Kontaktbereich
- D
- Abstand
- E
- Verlegerichtung
- F
- Sichtbereich
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009013730 A1 [0008]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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