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Hintergrund der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft allgemein Kraftfahrzeugräder und insbesondere eine verbesserte
Radscheibe für
ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad sowie ein zusammengesetztes
Kraftfahrzeugrad, das eine derartige Radscheibe umfasst.
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Ein
herkömmliches
zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad besitzt typischerweise einen
zweiteiligen Aufbau und umfasst eine innere Scheibe sowie eine äußere „Voll"-Felge. Die Scheibe kann aus Stahl, Aluminium
oder anderen Legierungen hergestellt sein und umfasst einen inneren
ringförmigen Radbefestigungsabschnitt
und einen äußeren ringförmigen Abschnitt.
Der Radbefestigungsabschnitt legt eine innenseitige Befestigungsfläche fest
und umfasst ein mittleres Führungs-
oder Nabenloch sowie mehrere hierdurch ausgebildete, die Radbolzen aufnehmende
Löcher
zum Befestigen des Rades an einer Achse des Kraftfahrzeuges. Die
Felge kann aus Stahl, Aluminium oder anderen Legierungen gefertigt sein
und umfasst einen innenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch, einen
innenseitigen Reifenwulstsitz, ein sich axial erstreckendes Felgenbett,
einen außenseitigen
Reifenwulstsitz sowie einen außenseitigen
Reifenwulstsitzhalteflansch. In einigen Fällen wird ein dreiteiliger
Radaufbau verwendet, bei dem eine Befestigungsschale an der Scheibe
angebracht ist. Bei beiden Konstruktionen wird der äußere ringförmige Abschnitt
der Scheibe typischerweise durch Schweißen an der Felge angebracht.
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Ein
zusammengesetztes Vollscheibenrad unterscheidet sich von anderen
Arten zusammengesetzter Räder
dadurch, dass es eine einteilige Radscheibenkonstruktion aufweist.
Insbesondere umfasst das Vollscheibenrad eine „Vollflächen"-Scheibe und eine „Teil"-Felge. Die Vollflächenscheibe kann aus Stahl,
Aluminium oder anderen Legierungen gefertigt oder auf andere Weise
gebildet sein. Die Vollflächenscheibe
umfasst einen inneren ringförmigen Radbefestigungsabschnitt
und einen äußeren ringförmigen Abschnitt,
der zumindest einen Teil eines außenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansches
des Rades festlegt. Der Radbefestigungsabschnitt legt eine innenseitige
Befestigungsfläche
fest und umfasst ein mittleres Führungs-
oder Nabenloch sowie mehrere zum Befestigen des Fahrzeugrades an
einer Fahrzeugachse durch den Radbefestigungsabschnitt ausgebildete
Radbolzenaufnahmelöcher.
Die Teilfelge ist aus Stahl, Aluminium oder anderen Legierungen
gefertigt und umfasst einen innen seitigen Reifenwulstsitzhalteflansch,
einen innenseitigen Reifenwulstsitz, ein sich axial erstreckendes
Felgenbett sowie einen äußeren Reifenwulstsitz.
In einigen Fällen wirken
der außenseitige
Reifenwulstsitz der Radfelge und der äußere ringförmige Abschnitt der Radscheibe
derart zusammen, dass sie den außenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch
des Vollscheibenrades bilden. Bei beiden Konstruktionen ist der
außenseitige
Reifenwulstsitz der Radfelge nahe dem äußeren ringförmigen Abschnitt der Radscheibe
angeordnet und es wird eine Schweißnaht aufgebracht, um die Radfelge
und die Radscheibe aneinander zu befestigen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft eine verbesserte zusammengesetzte Radscheibe
sowie ein Kraftfahrzeugrad, das eine solche zusammengesetzte Radscheibe
sowie eine durch geeignete Verfahren an dieser befestigte zusammengesetzte
Radfelge umfasst. Die zusammengesetzte Radscheibe legt eine Achse
fest und umfasst einen Radbefestigungsflächenabschnitt, mehrere Speichen,
einen äußeren Felgenanschlussflansch,
mehrere Radbolzenaufnahmelöcher
sowie eine außenseitige
Fläche.
Die Radbefestigungsfläche
umfasst zumindest eine darin zwischen mindestens einem Paar der
Radbolzenaufnahmelöcher
ausgebildete Rippe. Die Rippe weist eine gerade Außenfläche auf,
die sich über
ihre gesamte Länge
unter einem Winkel bezüglich
der Achse der zusammengesetzten Radscheibe erstreckt.
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Weitere
Vorteile dieser Erfindung werden für den Fachmann aus der folgenden
detaillierten Beschreibung der Erfindung ersichtlich, wenn diese
vor dem Hintergrund der beiliegenden Zeichnungen gelesen wird.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer zusammengesetzten Radscheibe
gemäß der vorliegenden
Erfindung, die zur Verwendung bei der Herstellung eines gemäß der vorliegenden
Erfindung aufgebauten zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades ausgebildet
ist.
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2 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnittes der in 1 gezeigten zusammengesetzten
Radscheibe.
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3 ist
eine Querschnittsansicht der in 1 gezeigten
zusammengesetzten Radscheibe.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht eines Abschnittes einer zweiten Ausführungsform
einer zusammengesetzten Radscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung,
die zur Verwendung bei der Herstellung eines gemäß der vorliegenden Erfindung
aufgebauten zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades ausgebildet ist.
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5 ist
eine Querschnittsansicht der in 4 gezeigten
zusammengesetzten Radscheibe.
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6 ist
eine Querschnittsansicht eines Abschnittes eines gemäß dieser
Erfindung aufgebauten zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades, das
die zusammengesetzte Radscheibe der vorliegenden Erfindung umfasst.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Nimmt
man Bezug auf die Zeichnungen, so stellen die
1 bis
3 eine
erste Ausführungsform
einer allgemein mit
10 bezeichneten zusammengesetzten Radscheibe
gemäß der vorliegenden Erfindung
dar. Die zusammengesetzte Radscheibe
10 dieser Ausführungsform
ist als zur Verwendung bei der Herstellung eines zusammengesetzten
Kraftfahrzeugrades mit „Tiefbett" oder „Felgenbettanbindung" ausgebildet dargestellt,
wie z. B. allgemein bei 30 in
6 angedeutet
ist, oder sie kann zur Verwendung bei der Herstellung anderer geeigneter
Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugräder ausgebildet sein, falls
dies erwünscht
ist. Obwohl die vorliegende Erfindung im Zusammenhang mit den speziellen hierin
offenbarten Fahrzeugradkonstruktionen dargestellt und beschrieben
ist, versteht es sich, dass die Erfindung im Zusammenhang mit anderen
Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugradkonstruktionen verwendet
werden kann, falls dies erwünscht
ist. Beispielsweise kann die zusammengesetzte Radscheibe
10 der
vorliegenden Erfindung wie hier gezeigt oder in abgeänderter
Form im Zusammenhang mit anderen Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugräder benutzt
werden, so z. B. bei einem Kraftfahrzeugrad mit „Vollfläche", wie in
5A des
US-Patents Nr. 5,533,261 an
Kemmerer gezeigt ist, einem Kraftfahrzeugrad mit „Wulstsitzanbindung", wie z. B. in
4 des
US-Patents Nr. 5,188,429 an
Heck et al. gezeigt ist, einem Kraftfahrzeugrad mit „Felgenbettanbindung", wie z. B. in
3 des
US-Patents Nr. 5,188,429 an
Heck et al. gezeigt ist, einer „bimetallischen" Kraftfahrzeugradkonstruktion,
die eine Aluminiumscheibe und eine Stahlfelge umfasst, wie z. B.
in dem
US-Patent Nr. 5,421,642 an
Wei et al. gezeigt ist, sowie einem Aufbau mit „modularem Rad", wie z. B. in dem
US-Patent Nr. 5,360,261 an
Archibald et al. gezeigt ist, wobei die Offenbarungen von jedem dieser
Patente durch Bezugnahme hierin vollständig enthalten sind.
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Wie
bei der in den 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform
gezeigt, ist die Radscheibe 10 aus einem geeigneten Material,
beispielsweise Stahl, Aluminium oder seinen Legierungen, Stahl, Magnesium
oder Titan gefertigt oder auf andere Weise gebildet. Die Radscheibe 10 legt
eine Radscheibenachse X (gezeigt in 3) fest
und umfasst eine im Allgemeinen mittig angeordnete Radbefestigungsfläche oder
einen Abschnitt, der allgemein mit 12 bezeichnet ist, mehrere
sich in radialer Richtung erstreckende Speichen 14, ein äußeres Band
oder einen die Felge verbindenden Flansch 16 sowie mehrere Lüftungsfenster 18,
die zwischen jedem Paar benachbarter Speichen 14 ausgebildet
sind. Bei der dargestellten Ausführungsform
umfasst die Radscheibe 10 fünf solcher Speichen 14,
die als integral mit der Radbefestigungsfläche 12 ausgebildet
gezeigt sind. Alternativ kann, falls gewünscht, die Anzahl und/oder
die Konstruktion der Speichen 14 anders als dargestellt
sein. Zum Beispiel kann die Radscheibe 10 weniger als fünf Speichen 14 oder
sechs oder mehr Speichen 14 aufweisen und/oder die Speichen 14 können getrennt
von der Radbefestigungsfläche 12 der
Scheibe 10 ausgebildet sein und durch ein geeignetes Verfahren
mit ihr verbunden werden. Ebenso legt jede Speiche 14 eine
radiale Linie R (gezeigt in 1) fest,
welche die Radscheibenachse X kreuzt, und jede Speiche 14 ist
vorzugsweise in Bezug auf die radiale Linie R symmetrisch, wie bei
dieser Ausführungsform
dargestellt ist. Die Radscheibe 10 definiert eine außenseitige
Fläche,
die allgemein mit 10A in 3 bezeichnet
ist. Bei der dargestellten Ausführungsform
umfasst die außenseitige
Fläche 10A der
Radscheibe 10 eine außenseitige
Speichenfläche 10B und
eine außenseitige
Fensterfläche 10C. Wie
in den 1 bis 3 gezeigt, ist bei dieser Ausführungsform
die außenseitige
Speichenfläche 10B ausgespart
oder nach innen relativ zu der außenseitigen Fensterfläche 10C beabstandet.
Alternativ kann die Konstruktion der außenseitigen Fläche 10A der
Radscheibe 10 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist.
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Die
Radbefestigungsfläche 12 ist
mit einer mittig angeordneten Führungsöffnung 20 und
mehreren Radbolzenaufnahmelöchern 22 versehen,
die in Umfangsrichtung um die Führungsöffnung 20 herum beabstandet
sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
umfasst die Radbefestigungsfläche 12 fünf solche
Radbolzenaufnahmelöcher 22,
die vorzugsweise in der Radbefestigungsfläche 12 symmetrisch
in Bezug auf die radiale Linie R und deshalb symmetrisch bezüglich jeder
der Speichen 14 vorgesehen sind. Alternativ kann die Anzahl
und/oder der Ort der Radbolzenaufnahmelöcher 22 anders als dargestellt
sein, falls dies erwünscht
ist. Die Radbolzenauf nahmelöcher 22 sind
für die
Aufnahme von Radbolzen (nicht gezeigt) sowie Muttern (nicht gezeigt)
zum Befestigen der Radscheibe 10 und damit zugehörigen Kraftfahrzeugrades
auf einer Achse (nicht gezeigt) eines Kraftfahrzeuges ausgebildet.
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Die
Radbefestigungsfläche 12 umfasst
des Weiteren mehrere darin vorgesehene „Verstärkungs"-Rippen 24. Bei der dargestellten
Ausführungsform
ist eine Rippe 24 zwischen jedem Paar benachbarter Radbolzenaufnahmelöcher 22 angeordnet.
Jede der Rippen 24 ist durch einen erhabenen oder geprägten Bereich
festgelegt, der sich von oder oberhalb der Befestigungsfläche 12 nach
außen
erstreckt (d. h. nach oben in den 1 und 2 und nach
links in der 3).
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Wie
am besten in 2 gezeigt, weist jede Rippe 24 eine
allgemein dreieckige Form auf und umfasst ein Paar beabstandeter
Seitenwände 26 und 28 sowie
eine obere Wand 30. Bei der dargestellten Ausführungsform
verlaufen die Seitenwände 26 und 28 allgemein
parallel zueinander und die obere Wand 30 verläuft allgemein
senkrecht zu den Seitenwänden 26 und 28;
aufgrund des Fertigungsprozesses der Radscheibe 10 können die Übergangsbereiche zwischen
den Seitenwänden 26 und 28 und
der oberen Wand 30 jedoch abgerundet oder gekrümmt sein. Alternativ
kann eine oder mehrere der Wände 26, 28 und 30 der
Rippen 24 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
ist die obere Wand 30 vorzugsweise im Allgemeinen „flach" ausgebildet derart,
dass die obere Wand 30 sich unter einem gleichbleibenden
Winkel A in Bezug auf eine Achse X1 erstreckt, die parallel zur
Radscheibenachse X ist. Bei der dargestellten Ausführungsform
legt die obere Wand 30 eine allgemein „gerade" obere Außenwandfläche 30A fest. Um dies
bei der dargestellten Ausführungsform
zu erreichen, ist der Winkel A vorzugsweise über die gesamte Länge der Rippe 24 konstant,
wodurch die allgemein gerade Außenfläche 30A der
oberen Wand über
die gesamte Länge
der Rippe 24 festgelegt wird. Der Winkel A kann in einem
Bereich von ungefähr
15 Grad bis 75 Grad liegen. Vorzugsweise kann der Winkel A in einem
Bereich von ungefähr
30 Grad bis ungefähr
60 Grad liegen. Noch bevorzugter beträgt der Winkel A ungefähr 45 Grad,
wie bei der dargestellten Ausführungsform
gezeigt ist.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
verläuft
jede Rippe 24 in axialer Richtung nach außen (nach
links in 3), und zwar bis zu einer vorbestimmten
Höhe oder
einem vorbestimmten Abstand X2 von der Radbefestigungsfläche 12 zur
außenliegenden
Fensterfläche 10C hin.
Wie bei der dargestellten Ausführungsform
gezeigt, ist der Abstand X2 vorzugsweise derart gewählt, dass
ein oberstes oder äußerstes
Ende 24A der Rippe 24 sich unterhalb einer benachbarten
Fläche
der außenseitigen
Fensterfläche 10C der
Radscheibe 10 befindet. Folglich geht das äußerste Ende 24A der
Rippe 24 in eine allgemein axial verlaufende Fläche 10D der
Radscheibe 10 über,
die zwischen der Radbefestigungsfläche 12 und der außenseitigen
Fensterfläche 10C der
Scheibe 10 festgelegt ist. Bei der dargestellten Ausführungsform
ist der Übergang
des äußersten
Endes 24A der Rippe 24 in die Fläche 10B der
Scheibe 10 vorzugsweise durch einen geringen Radius R1
definiert, wie in 3 gezeigt ist.
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Im
Betrieb verstärken
die Rippen 24 der Radscheibe 10 die Radbefestigungsfläche 12,
um ein Verbiegen der Radbefestigungsfläche 12 im Fahrzeugbetrieb
zu vermeiden oder zu verringern, wodurch die Ermüdungsfestigkeit des zugehörigen Kraftfahrzeugrades
verbessert wird. Alternativ kann der Abstand, der Ort, die Anzahl
und/oder der Aufbau von einer oder mehreren Rippen 24 anders
als dargestellt und beschrieben sein, falls dies erwünscht ist.
Zum Beispiel kann die obere Wand 30 anders als dargestellt
und beschrieben sein. Sie kann beispielsweise im Allgemeinen flach
sein oder eine beliebig andere erwünschte Form aufweisen, und
die Seitenwände 26 und 28 könnten anders
als gezeigt ausgerichtet sein. So könnten die Seitenwände 26 und 28 zum
Beispiel nicht parallel zueinander verlaufen. Ebenso könnte der
Winkel A anders als dargestellt und beschrieben sein, falls dies
erwünscht
ist. Zum Beispiel kann der Winkel A über die gesamte Länge der
Rippe 24 nicht konstant sein, sondern abgestuft oder auf
andere Art und Weise nicht konstant sein.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
kann die Radscheibe 10 ebenso ein oder mehrere Speichenöffnungen
umfassen, die in einer oder mehreren Speichen 14 ausgebildet
sind (lediglich eine solche Speichenöffnung ist in 1 gestrichelt
durch das Bezugszeichen 32 dargestellt). Alternativ kann
die Anzahl und/oder die Anordnung der Speichenöffnungen 32 anders
als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist.
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Bezugnehmend
nun auf die
4 und
5 ist eine
zweite Ausführungsform
einer zusammengesetzten Radscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung
dargestellt, die allgemein mit
110 bezeichnet ist. Die
zusammengesetzte Radscheibe
110 dieser Ausführungsform
ist als zur Verwendung bei der Herstellung des in
6 gezeigten
Kraftfahrzeugrades
30 mit Tiefbett ausgebildet dargestellt,
oder sie kann zur Verwendung bei der Herstellung anderer geeigneter Arten
zusammengesetzter Kraftfahrzeugräder
ausgebildet sein, falls dies erwünscht
ist. Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit dem speziellen hier
beschriebenen Kraftfahrzeugradaufbau dargestellt und beschrieben
ist, versteht es sich, dass die Erfindung wie hier gezeigt oder
mit entsprechenden Abänderungen
in Verbindung mit anderen Arten von Kraftfahrzeugradkonstruktionen
verwendet werden kann, falls dies erwünscht ist. Zum Beispiel kann
die zusammengesetzte Radscheibe
110 der vorliegenden Erfindung
bei anderen Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugräder verwendet
werden, wie z. B. bei einem Kraftfahrzeugrad mit „Vollfläche", wie z. B. in
5A des
US-Patents Nr. 5,533,261 an
Kemmerer gezeigt ist, einem Kraftfahrzeugrad mit „Wulstsitzanbindung", wie z. B. in
4 des
US-Patents Nr. 5,188,429 an
Heck et al. gezeigt ist, einem Kraftfahrzeugrad mit „Felgenbettanbindung", wie z. B. in
3 des
US-Patents Nr. 5,188,429 an
Heck et al. gezeigt ist, einer „bimetallischen" Kraftfahrzeugradkonstruktion,
die eine Aluminiumscheibe und eine Stahlfelge umfasst, wie z. B.
in dem
US-Patent Nr. 5,421,642 an
Wei et al. gezeigt ist, sowie einem Aufbau mit „modularem Rad", wie z. B. in dem
US-Patent Nr. 5,360,261 an
Archibald et al. gezeigt ist, wobei die Offenbarungen von jedem
dieser Patente durch Bezugnahme hierin vollständig enthalten sind.
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Wie
bei der in den 4 und 5 dargestellten
Ausführungsform
gezeigt, ist die Radscheibe 110 aus einem geeigneten Material,
wie z. B. Stahl, Aluminium oder seinen Legierungen, Stahl, Magnesium
oder Titan gefertigt oder auf andere Weise gebildet. Die Radscheibe 110 legt
eine Radscheibenachse X3 (gezeigt in 5) fest
und umfasst eine allgemein mittig angeordnete Radbefestigungsfläche oder einen
Radbefestigungsabschnitt, der allgemein mit 112 bezeichnet
ist, mehrere in radialer Richtung verlaufende Speichen 114,
ein äußeres Band
oder Felgenanschlussflansch 116 sowie mehrere Lüftungsfenster 118,
die zwischen jedem Paar benachbarter Speichen 114 ausgebildet
sind. Bei der dargestellten Ausführungsform
umfasst die Radscheibe 110 fünf solcher Speichen 114,
die als integral mit der Radbefestigungsfläche 112 ausgebildet
gezeigt sind. Alternativ kann die Anzahl und/oder der Aufbau der
Speichen 114 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist.
Zum Beispiel kann die Radscheibe 110 weniger als fünf Speichen 114 oder
sechs oder mehr Speichen 114 umfassen und/oder die Speichen 114 können getrennt
von der Radbefestigungsfläche 112 der
Scheibe 110 ausgebildet sein und mit dieser durch ein geeignetes
Verfahren verbunden werden. Ebenso legt jede Speiche 114 eine
radiale Linie R1 (gezeigt in 4) fest,
welche die Radscheibenachse X3 kreuzt, und jede Speiche 114 ist
vorzugsweise symmetrisch in Bezug auf die radiale Linie R1, wie bei
dieser Ausführungsform
dargestellt ist. Die Radscheibe 110 legt eine außenseitige
Fläche
fest, die allgemein mit 110A in 5 bezeichnet
ist. Bei der dargestellten Ausführungsform
umfasst die außenseitige
Fläche 110A der
Radscheibe 110 eine außenseitige
Speichenfläche 110B sowie
eine außenseitige
Fensterfläche 110C.
Wie in den 4 und 5 gezeigt,
ist bei dieser Ausführungsform
die außenseitige
Spei chenfläche 110B zurückversetzt
oder nach innen relativ zu der außenseitigen Fensterfläche 110C beabstandet.
Alternativ kann der Aufbau der außenseitigen Fläche 110A der
Radscheibe 110 anders als dargestellt sein, falls dies
erwünscht
ist.
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Die
Radbefestigungsfläche 112 ist
mit einer mittig angeordneten Führungsöffnung 120 und
mehreren Radbolzenaufnahmelöchern 122 versehen,
die in Umfangsrichtung um die Führungsöffnung 120 herum
beabstandet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform umfasst die Radbefestigungsfläche 112 fünf solche
Radbolzenaufnahmelöcher 122,
die vorzugsweise in der Radbefestigungsfläche 112 symmetrisch
in Bezug auf die radiale Linie R1 und deshalb symmetrisch bezüglich jeder
der Speichen 114 vorgesehen sind. Alternativ kann die Anzahl und/oder
der Ort von einem oder mehreren Radbolzenaufnahmelöchern 122 anders
als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist. Die Radbolzenaufnahmelöcher 122 sind
zur Aufnahme von Radbolzen (nicht gezeigt) sowie Muttern (nicht
gezeigt) ausgebildet, um die Radscheibe 110 und das zugehörige Kraftfahrzeugrad
auf einer Achse (nicht gezeigt) eines Kraftfahrzeuges zu befestigen.
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Die
Radbefestigungsfläche 112 umfasst
des Weiteren mehrere darin vorgesehene Rippen 124. Bei
der dargestellten Ausführungsform
ist eine Rippe 124 zwischen jedem Paar benachbarter Radbolzenaufnahmelöcher 122 angeordnet.
Jede Rippe 124 ist durch einen erhabenen oder geprägten Bereich
festgelegt, der sich von oder oberhalb der Befestigungsfläche 112 nach
außen
erstreckt (nach oben in 4 und nach links in 5).
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Wie
am besten in 4 gezeigt, ist jede Rippe 124 allgemein
abgerundet oder gekrümmt
und verläuft
unter einem Winkel A1 bezüglich
einer Achse X4, die parallel zur Radscheibenachse X3 ist. Bei der dargestellten
Ausführungsform
legt jede Rippe 124 eine allgemein gerade Außenfläche 130A fest.
Um dies bei der dargestellten Ausführungsform zu erzielen, ist
der Winkel A1 vorzugsweise über
die gesamte Länge
der Rippe 124 im Wesentlichen konstant, wodurch die allgemein
gerade Außenfläche 130A über die
gesamte Länge
der Rippe 124 festgelegt wird.
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Der
Winkel A1 kann in einem Bereich von ungefähr 15 Grad bis ungefähr 75 Grad
liegen. Vorzugsweise kann der Winkel A1 in einem Bereich von ungefähr 30 Grad
bis ungefähr
60 Grad liegen. Noch bevorzugter beträgt der Winkel A1 ungefähr 45 Grad, wie
bei der dargestellten Ausführungsform
gezeigt ist.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
verläuft
jede Rippe 124 in axialer Richtung nach außen (nach
links in 5), und zwar bis zu einer vorbestimmten
Höhe oder
einem vorbestimmten Abstand X5 von der Radbefestigungsfläche 112 zu
der außenseitigen
Fensterfläche 110B der
Scheibe 110 hin. Wie bei der dargestellten Ausführungsform
zu sehen ist, ist der Abstand X5 vorzugsweise so ausgewählt, dass
ein oberstes oder äußerstes
Ende 124A der Rippe 124 allgemein tangential zu
einer benachbarten Fläche
der außenseitigen
Fensterfläche 110B der Scheibe 110 angeordnet
ist. Folglich geht dieses äußerste Ende 124A der
Rippe 124 stetig in die benachbarte Fläche der außenseitigen Fensterfläche 110B der
Scheibe 110 über
oder verschmilzt mit dieser.
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Im
Betrieb verstärken
die Rippen 124 der Radscheibe 110 die Radbefestigungsfläche 112,
um ein Verbiegen der Radbefestigungsfläche 112 während des
Kraftfahrzeugbetriebs zu vermeiden oder zu verringern, wodurch die
Ermüdungsfestigkeit
des zugehörigen
Fahrzeugrades verbessert wird. Alternativ kann der Abstand, der
Ort, die Anzahl und/oder der Aufbau einer oder mehrerer Rippen 124 anders
dargestellt und beschrieben sein, falls dies erwünscht ist. Ebenso könnte der
Winkel A1 anders als dargestellt und beschrieben sein, falls dies
erwünscht
ist. Zum Beispiel könnte
der Winkel A nicht über
die gesamte Länge
der Rippe 24 konstant sein, sondern könnte abgestuft oder auf andere
Art und Weise nicht konstant sein. Zusätzlich kann die Radscheibe 110 des
Weiteren eine oder mehrere Speichenöffnungen (nicht gezeigt) umfassen,
die in einer oder mehreren Speichen 114 ausgebildet ist
bzw. sind, falls dies erwünscht
ist.
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Wie
in 6 gezeigt, kann die Radscheibe 10 (in 6 ist
lediglich die Radscheibe 10 dargestellt, obwohl Gleiches
in Bezug auf die Radscheibe 110 gilt) der vorliegenden
Erfindung an einer Radfelge befestigt sein, die allgemein mit 34 bezeichnet
ist, um ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad 30 mit Felgenbettanbindung
zu erzeugen. Die Radscheibe kann mit der Radfelge 34 über ein
beliebig geeignetes Mittel verbunden sein, so z. B. durch Schweißen, Klebstoffe
und/oder Nieten. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Radscheibe
der vorliegenden Erfindung mit der Radfelge 34 über eine Schweißnaht 46 verbunden.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
ist die Radfelge 30 aus einem geeigneten Material, z. B.
aus Stahl, Aluminium oder seinen Legierungen, Magnesium oder Titan
gefertigt oder auf andere Weise gebildet. Wie in 6 gezeigt,
umfasst die Radfelge 30 einen innenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch 36,
einen innenseitigen Reifenwulstsitz 38, ein allgemein in
axialer Richtung verlaufendes Felgenbett 40, einen außenseitigen
Reifenwulstsitz 42 sowie einen außenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch 44.
Alternativ kann der Aufbau der Radfelge 30 anders als dargestellt
sein, falls dies erwünscht
ist. Zum Beispiel, falls die Radscheibe 10, 110 der
vorliegenden Erfindung als eine Vollflächenradscheibe aufgebaut ist, die
zur Verwendung in einem zusammengesetzten Vollflächen-Kraftfahrzeugrad ausgebildet
ist, würde die
Radfelge einen andersartigen Aufbau aufweisen, um eine derartige
Vollflächenradscheibe
unterzubringen.
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In Übereinstimmung
mit den Bestimmungen des Patentgesetzes sind das Prinzip und die
Arbeitsweise dieser Erfindung in ihren bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben und dargestellt worden. Es versteht sich jedoch, dass
die Erfindung anders als speziell erläutert und dargestellt ausgeführt werden kann,
ohne den Bereich oder den Geist der beigefügten Ansprüche zu verlassen.
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Zusammenfassung
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Radscheibe für ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad
sowie zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad mit einer solchen Radscheibe
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Die
Erfindung betrifft eine verbesserte zusammengesetzte Radscheibe
und ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad, das eine solche zusammengesetzte
Radscheibe und eine zusammengesetzte Radfelge umfasst, die mit dieser
durch geeignete Verfahren verbunden ist. Die zusammengesetzte Radscheibe
legt eine Achse fest und umfasst einen Radbefestigungsflächenabschnitt,
mehrere Speichen, einen äußeren die
Radfelge verbindenden Flansch, mehrere Radbolzenaufnahmelöcher sowie eine
außenseitige
Fläche.
Die Radbefestigungsfläche
umfasst mindestens eine Rippe, die darin zwischen mindestens einem
Paar von Radbolzenaufnahmelöchern
ausgebildet ist. Die Rippe weist eine gerade Außenoberfläche auf, die über ihre
gesamte Länge
unter einem Winkel in Bezug auf die Achse der zusammengesetzten
Radscheibe verläuft.