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DE112006000508T5 - Radscheibe für ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad sowie zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad mit einer solchen Radscheibe - Google Patents

Radscheibe für ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad sowie zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad mit einer solchen Radscheibe Download PDF

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Publication number
DE112006000508T5
DE112006000508T5 DE112006000508T DE112006000508T DE112006000508T5 DE 112006000508 T5 DE112006000508 T5 DE 112006000508T5 DE 112006000508 T DE112006000508 T DE 112006000508T DE 112006000508 T DE112006000508 T DE 112006000508T DE 112006000508 T5 DE112006000508 T5 DE 112006000508T5
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wheel
composite
wheel disc
rib
motor vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE112006000508T
Other languages
English (en)
Inventor
Alan Southgate Coleman
Michael Marshall Miller
Thomas E. Monroe Heck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Maxion Wheels USA LLC
Original Assignee
Hayes Lemmerz International Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hayes Lemmerz International Inc filed Critical Hayes Lemmerz International Inc
Publication of DE112006000508T5 publication Critical patent/DE112006000508T5/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B3/00Disc wheels, i.e. wheels with load-supporting disc body
    • B60B3/12Means of reinforcing disc bodies
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B3/00Disc wheels, i.e. wheels with load-supporting disc body
    • B60B3/002Disc wheels, i.e. wheels with load-supporting disc body characterised by the shape of the disc
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B3/00Disc wheels, i.e. wheels with load-supporting disc body
    • B60B3/10Disc wheels, i.e. wheels with load-supporting disc body apertured to simulate spoked wheels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tires In General (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
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  • Connection Of Plates (AREA)
  • Arrangement Or Mounting Of Propulsion Units For Vehicles (AREA)
  • Braking Arrangements (AREA)

Abstract

Zusammengesetzte Radscheibe zur Verwendung bei der Herstellung eines zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades, mit:
einer zusammengesetzter Radscheibe, die eine Achse festlegt und eine Radbefestigungsfläche, mehrere Speichen, mehrere Radbolzenaufnahmelöcher sowie eine außenseitige Fläche aufweist;
wobei die Radbefestigungsfläche zumindest eine darin zwischen mindestens einem Paar der Radbolzenaufnahmelöcher ausgebildete Rippe umfasst, und wobei die mindestens eine Rippe eine gerade Außenoberfläche aufweist, die sich über die gesamte Länge der Rippe unter einem Winkel bezüglich der Achse der zusammengesetzten Radscheibe erstreckt.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft allgemein Kraftfahrzeugräder und insbesondere eine verbesserte Radscheibe für ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad sowie ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad, das eine derartige Radscheibe umfasst.
  • Ein herkömmliches zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad besitzt typischerweise einen zweiteiligen Aufbau und umfasst eine innere Scheibe sowie eine äußere „Voll"-Felge. Die Scheibe kann aus Stahl, Aluminium oder anderen Legierungen hergestellt sein und umfasst einen inneren ringförmigen Radbefestigungsabschnitt und einen äußeren ringförmigen Abschnitt. Der Radbefestigungsabschnitt legt eine innenseitige Befestigungsfläche fest und umfasst ein mittleres Führungs- oder Nabenloch sowie mehrere hierdurch ausgebildete, die Radbolzen aufnehmende Löcher zum Befestigen des Rades an einer Achse des Kraftfahrzeuges. Die Felge kann aus Stahl, Aluminium oder anderen Legierungen gefertigt sein und umfasst einen innenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch, einen innenseitigen Reifenwulstsitz, ein sich axial erstreckendes Felgenbett, einen außenseitigen Reifenwulstsitz sowie einen außenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch. In einigen Fällen wird ein dreiteiliger Radaufbau verwendet, bei dem eine Befestigungsschale an der Scheibe angebracht ist. Bei beiden Konstruktionen wird der äußere ringförmige Abschnitt der Scheibe typischerweise durch Schweißen an der Felge angebracht.
  • Ein zusammengesetztes Vollscheibenrad unterscheidet sich von anderen Arten zusammengesetzter Räder dadurch, dass es eine einteilige Radscheibenkonstruktion aufweist. Insbesondere umfasst das Vollscheibenrad eine „Vollflächen"-Scheibe und eine „Teil"-Felge. Die Vollflächenscheibe kann aus Stahl, Aluminium oder anderen Legierungen gefertigt oder auf andere Weise gebildet sein. Die Vollflächenscheibe umfasst einen inneren ringförmigen Radbefestigungsabschnitt und einen äußeren ringförmigen Abschnitt, der zumindest einen Teil eines außenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansches des Rades festlegt. Der Radbefestigungsabschnitt legt eine innenseitige Befestigungsfläche fest und umfasst ein mittleres Führungs- oder Nabenloch sowie mehrere zum Befestigen des Fahrzeugrades an einer Fahrzeugachse durch den Radbefestigungsabschnitt ausgebildete Radbolzenaufnahmelöcher. Die Teilfelge ist aus Stahl, Aluminium oder anderen Legierungen gefertigt und umfasst einen innen seitigen Reifenwulstsitzhalteflansch, einen innenseitigen Reifenwulstsitz, ein sich axial erstreckendes Felgenbett sowie einen äußeren Reifenwulstsitz. In einigen Fällen wirken der außenseitige Reifenwulstsitz der Radfelge und der äußere ringförmige Abschnitt der Radscheibe derart zusammen, dass sie den außenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch des Vollscheibenrades bilden. Bei beiden Konstruktionen ist der außenseitige Reifenwulstsitz der Radfelge nahe dem äußeren ringförmigen Abschnitt der Radscheibe angeordnet und es wird eine Schweißnaht aufgebracht, um die Radfelge und die Radscheibe aneinander zu befestigen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft eine verbesserte zusammengesetzte Radscheibe sowie ein Kraftfahrzeugrad, das eine solche zusammengesetzte Radscheibe sowie eine durch geeignete Verfahren an dieser befestigte zusammengesetzte Radfelge umfasst. Die zusammengesetzte Radscheibe legt eine Achse fest und umfasst einen Radbefestigungsflächenabschnitt, mehrere Speichen, einen äußeren Felgenanschlussflansch, mehrere Radbolzenaufnahmelöcher sowie eine außenseitige Fläche. Die Radbefestigungsfläche umfasst zumindest eine darin zwischen mindestens einem Paar der Radbolzenaufnahmelöcher ausgebildete Rippe. Die Rippe weist eine gerade Außenfläche auf, die sich über ihre gesamte Länge unter einem Winkel bezüglich der Achse der zusammengesetzten Radscheibe erstreckt.
  • Weitere Vorteile dieser Erfindung werden für den Fachmann aus der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung ersichtlich, wenn diese vor dem Hintergrund der beiliegenden Zeichnungen gelesen wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer zusammengesetzten Radscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung, die zur Verwendung bei der Herstellung eines gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebauten zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades ausgebildet ist.
  • 2 ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnittes der in 1 gezeigten zusammengesetzten Radscheibe.
  • 3 ist eine Querschnittsansicht der in 1 gezeigten zusammengesetzten Radscheibe.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Abschnittes einer zweiten Ausführungsform einer zusammengesetzten Radscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung, die zur Verwendung bei der Herstellung eines gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebauten zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades ausgebildet ist.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht der in 4 gezeigten zusammengesetzten Radscheibe.
  • 6 ist eine Querschnittsansicht eines Abschnittes eines gemäß dieser Erfindung aufgebauten zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades, das die zusammengesetzte Radscheibe der vorliegenden Erfindung umfasst.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Nimmt man Bezug auf die Zeichnungen, so stellen die 1 bis 3 eine erste Ausführungsform einer allgemein mit 10 bezeichneten zusammengesetzten Radscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Die zusammengesetzte Radscheibe 10 dieser Ausführungsform ist als zur Verwendung bei der Herstellung eines zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades mit „Tiefbett" oder „Felgenbettanbindung" ausgebildet dargestellt, wie z. B. allgemein bei 30 in 6 angedeutet ist, oder sie kann zur Verwendung bei der Herstellung anderer geeigneter Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugräder ausgebildet sein, falls dies erwünscht ist. Obwohl die vorliegende Erfindung im Zusammenhang mit den speziellen hierin offenbarten Fahrzeugradkonstruktionen dargestellt und beschrieben ist, versteht es sich, dass die Erfindung im Zusammenhang mit anderen Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugradkonstruktionen verwendet werden kann, falls dies erwünscht ist. Beispielsweise kann die zusammengesetzte Radscheibe 10 der vorliegenden Erfindung wie hier gezeigt oder in abgeänderter Form im Zusammenhang mit anderen Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugräder benutzt werden, so z. B. bei einem Kraftfahrzeugrad mit „Vollfläche", wie in 5A des US-Patents Nr. 5,533,261 an Kemmerer gezeigt ist, einem Kraftfahrzeugrad mit „Wulstsitzanbindung", wie z. B. in 4 des US-Patents Nr. 5,188,429 an Heck et al. gezeigt ist, einem Kraftfahrzeugrad mit „Felgenbettanbindung", wie z. B. in 3 des US-Patents Nr. 5,188,429 an Heck et al. gezeigt ist, einer „bimetallischen" Kraftfahrzeugradkonstruktion, die eine Aluminiumscheibe und eine Stahlfelge umfasst, wie z. B. in dem US-Patent Nr. 5,421,642 an Wei et al. gezeigt ist, sowie einem Aufbau mit „modularem Rad", wie z. B. in dem US-Patent Nr. 5,360,261 an Archibald et al. gezeigt ist, wobei die Offenbarungen von jedem dieser Patente durch Bezugnahme hierin vollständig enthalten sind.
  • Wie bei der in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform gezeigt, ist die Radscheibe 10 aus einem geeigneten Material, beispielsweise Stahl, Aluminium oder seinen Legierungen, Stahl, Magnesium oder Titan gefertigt oder auf andere Weise gebildet. Die Radscheibe 10 legt eine Radscheibenachse X (gezeigt in 3) fest und umfasst eine im Allgemeinen mittig angeordnete Radbefestigungsfläche oder einen Abschnitt, der allgemein mit 12 bezeichnet ist, mehrere sich in radialer Richtung erstreckende Speichen 14, ein äußeres Band oder einen die Felge verbindenden Flansch 16 sowie mehrere Lüftungsfenster 18, die zwischen jedem Paar benachbarter Speichen 14 ausgebildet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform umfasst die Radscheibe 10 fünf solcher Speichen 14, die als integral mit der Radbefestigungsfläche 12 ausgebildet gezeigt sind. Alternativ kann, falls gewünscht, die Anzahl und/oder die Konstruktion der Speichen 14 anders als dargestellt sein. Zum Beispiel kann die Radscheibe 10 weniger als fünf Speichen 14 oder sechs oder mehr Speichen 14 aufweisen und/oder die Speichen 14 können getrennt von der Radbefestigungsfläche 12 der Scheibe 10 ausgebildet sein und durch ein geeignetes Verfahren mit ihr verbunden werden. Ebenso legt jede Speiche 14 eine radiale Linie R (gezeigt in 1) fest, welche die Radscheibenachse X kreuzt, und jede Speiche 14 ist vorzugsweise in Bezug auf die radiale Linie R symmetrisch, wie bei dieser Ausführungsform dargestellt ist. Die Radscheibe 10 definiert eine außenseitige Fläche, die allgemein mit 10A in 3 bezeichnet ist. Bei der dargestellten Ausführungsform umfasst die außenseitige Fläche 10A der Radscheibe 10 eine außenseitige Speichenfläche 10B und eine außenseitige Fensterfläche 10C. Wie in den 1 bis 3 gezeigt, ist bei dieser Ausführungsform die außenseitige Speichenfläche 10B ausgespart oder nach innen relativ zu der außenseitigen Fensterfläche 10C beabstandet. Alternativ kann die Konstruktion der außenseitigen Fläche 10A der Radscheibe 10 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist.
  • Die Radbefestigungsfläche 12 ist mit einer mittig angeordneten Führungsöffnung 20 und mehreren Radbolzenaufnahmelöchern 22 versehen, die in Umfangsrichtung um die Führungsöffnung 20 herum beabstandet sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Radbefestigungsfläche 12 fünf solche Radbolzenaufnahmelöcher 22, die vorzugsweise in der Radbefestigungsfläche 12 symmetrisch in Bezug auf die radiale Linie R und deshalb symmetrisch bezüglich jeder der Speichen 14 vorgesehen sind. Alternativ kann die Anzahl und/oder der Ort der Radbolzenaufnahmelöcher 22 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist. Die Radbolzenauf nahmelöcher 22 sind für die Aufnahme von Radbolzen (nicht gezeigt) sowie Muttern (nicht gezeigt) zum Befestigen der Radscheibe 10 und damit zugehörigen Kraftfahrzeugrades auf einer Achse (nicht gezeigt) eines Kraftfahrzeuges ausgebildet.
  • Die Radbefestigungsfläche 12 umfasst des Weiteren mehrere darin vorgesehene „Verstärkungs"-Rippen 24. Bei der dargestellten Ausführungsform ist eine Rippe 24 zwischen jedem Paar benachbarter Radbolzenaufnahmelöcher 22 angeordnet. Jede der Rippen 24 ist durch einen erhabenen oder geprägten Bereich festgelegt, der sich von oder oberhalb der Befestigungsfläche 12 nach außen erstreckt (d. h. nach oben in den 1 und 2 und nach links in der 3).
  • Wie am besten in 2 gezeigt, weist jede Rippe 24 eine allgemein dreieckige Form auf und umfasst ein Paar beabstandeter Seitenwände 26 und 28 sowie eine obere Wand 30. Bei der dargestellten Ausführungsform verlaufen die Seitenwände 26 und 28 allgemein parallel zueinander und die obere Wand 30 verläuft allgemein senkrecht zu den Seitenwänden 26 und 28; aufgrund des Fertigungsprozesses der Radscheibe 10 können die Übergangsbereiche zwischen den Seitenwänden 26 und 28 und der oberen Wand 30 jedoch abgerundet oder gekrümmt sein. Alternativ kann eine oder mehrere der Wände 26, 28 und 30 der Rippen 24 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist die obere Wand 30 vorzugsweise im Allgemeinen „flach" ausgebildet derart, dass die obere Wand 30 sich unter einem gleichbleibenden Winkel A in Bezug auf eine Achse X1 erstreckt, die parallel zur Radscheibenachse X ist. Bei der dargestellten Ausführungsform legt die obere Wand 30 eine allgemein „gerade" obere Außenwandfläche 30A fest. Um dies bei der dargestellten Ausführungsform zu erreichen, ist der Winkel A vorzugsweise über die gesamte Länge der Rippe 24 konstant, wodurch die allgemein gerade Außenfläche 30A der oberen Wand über die gesamte Länge der Rippe 24 festgelegt wird. Der Winkel A kann in einem Bereich von ungefähr 15 Grad bis 75 Grad liegen. Vorzugsweise kann der Winkel A in einem Bereich von ungefähr 30 Grad bis ungefähr 60 Grad liegen. Noch bevorzugter beträgt der Winkel A ungefähr 45 Grad, wie bei der dargestellten Ausführungsform gezeigt ist.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform verläuft jede Rippe 24 in axialer Richtung nach außen (nach links in 3), und zwar bis zu einer vorbestimmten Höhe oder einem vorbestimmten Abstand X2 von der Radbefestigungsfläche 12 zur außenliegenden Fensterfläche 10C hin. Wie bei der dargestellten Ausführungsform gezeigt, ist der Abstand X2 vorzugsweise derart gewählt, dass ein oberstes oder äußerstes Ende 24A der Rippe 24 sich unterhalb einer benachbarten Fläche der außenseitigen Fensterfläche 10C der Radscheibe 10 befindet. Folglich geht das äußerste Ende 24A der Rippe 24 in eine allgemein axial verlaufende Fläche 10D der Radscheibe 10 über, die zwischen der Radbefestigungsfläche 12 und der außenseitigen Fensterfläche 10C der Scheibe 10 festgelegt ist. Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Übergang des äußersten Endes 24A der Rippe 24 in die Fläche 10B der Scheibe 10 vorzugsweise durch einen geringen Radius R1 definiert, wie in 3 gezeigt ist.
  • Im Betrieb verstärken die Rippen 24 der Radscheibe 10 die Radbefestigungsfläche 12, um ein Verbiegen der Radbefestigungsfläche 12 im Fahrzeugbetrieb zu vermeiden oder zu verringern, wodurch die Ermüdungsfestigkeit des zugehörigen Kraftfahrzeugrades verbessert wird. Alternativ kann der Abstand, der Ort, die Anzahl und/oder der Aufbau von einer oder mehreren Rippen 24 anders als dargestellt und beschrieben sein, falls dies erwünscht ist. Zum Beispiel kann die obere Wand 30 anders als dargestellt und beschrieben sein. Sie kann beispielsweise im Allgemeinen flach sein oder eine beliebig andere erwünschte Form aufweisen, und die Seitenwände 26 und 28 könnten anders als gezeigt ausgerichtet sein. So könnten die Seitenwände 26 und 28 zum Beispiel nicht parallel zueinander verlaufen. Ebenso könnte der Winkel A anders als dargestellt und beschrieben sein, falls dies erwünscht ist. Zum Beispiel kann der Winkel A über die gesamte Länge der Rippe 24 nicht konstant sein, sondern abgestuft oder auf andere Art und Weise nicht konstant sein.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform kann die Radscheibe 10 ebenso ein oder mehrere Speichenöffnungen umfassen, die in einer oder mehreren Speichen 14 ausgebildet sind (lediglich eine solche Speichenöffnung ist in 1 gestrichelt durch das Bezugszeichen 32 dargestellt). Alternativ kann die Anzahl und/oder die Anordnung der Speichenöffnungen 32 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist.
  • Bezugnehmend nun auf die 4 und 5 ist eine zweite Ausführungsform einer zusammengesetzten Radscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt, die allgemein mit 110 bezeichnet ist. Die zusammengesetzte Radscheibe 110 dieser Ausführungsform ist als zur Verwendung bei der Herstellung des in 6 gezeigten Kraftfahrzeugrades 30 mit Tiefbett ausgebildet dargestellt, oder sie kann zur Verwendung bei der Herstellung anderer geeigneter Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugräder ausgebildet sein, falls dies erwünscht ist. Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit dem speziellen hier beschriebenen Kraftfahrzeugradaufbau dargestellt und beschrieben ist, versteht es sich, dass die Erfindung wie hier gezeigt oder mit entsprechenden Abänderungen in Verbindung mit anderen Arten von Kraftfahrzeugradkonstruktionen verwendet werden kann, falls dies erwünscht ist. Zum Beispiel kann die zusammengesetzte Radscheibe 110 der vorliegenden Erfindung bei anderen Arten zusammengesetzter Kraftfahrzeugräder verwendet werden, wie z. B. bei einem Kraftfahrzeugrad mit „Vollfläche", wie z. B. in 5A des US-Patents Nr. 5,533,261 an Kemmerer gezeigt ist, einem Kraftfahrzeugrad mit „Wulstsitzanbindung", wie z. B. in 4 des US-Patents Nr. 5,188,429 an Heck et al. gezeigt ist, einem Kraftfahrzeugrad mit „Felgenbettanbindung", wie z. B. in 3 des US-Patents Nr. 5,188,429 an Heck et al. gezeigt ist, einer „bimetallischen" Kraftfahrzeugradkonstruktion, die eine Aluminiumscheibe und eine Stahlfelge umfasst, wie z. B. in dem US-Patent Nr. 5,421,642 an Wei et al. gezeigt ist, sowie einem Aufbau mit „modularem Rad", wie z. B. in dem US-Patent Nr. 5,360,261 an Archibald et al. gezeigt ist, wobei die Offenbarungen von jedem dieser Patente durch Bezugnahme hierin vollständig enthalten sind.
  • Wie bei der in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsform gezeigt, ist die Radscheibe 110 aus einem geeigneten Material, wie z. B. Stahl, Aluminium oder seinen Legierungen, Stahl, Magnesium oder Titan gefertigt oder auf andere Weise gebildet. Die Radscheibe 110 legt eine Radscheibenachse X3 (gezeigt in 5) fest und umfasst eine allgemein mittig angeordnete Radbefestigungsfläche oder einen Radbefestigungsabschnitt, der allgemein mit 112 bezeichnet ist, mehrere in radialer Richtung verlaufende Speichen 114, ein äußeres Band oder Felgenanschlussflansch 116 sowie mehrere Lüftungsfenster 118, die zwischen jedem Paar benachbarter Speichen 114 ausgebildet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform umfasst die Radscheibe 110 fünf solcher Speichen 114, die als integral mit der Radbefestigungsfläche 112 ausgebildet gezeigt sind. Alternativ kann die Anzahl und/oder der Aufbau der Speichen 114 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist. Zum Beispiel kann die Radscheibe 110 weniger als fünf Speichen 114 oder sechs oder mehr Speichen 114 umfassen und/oder die Speichen 114 können getrennt von der Radbefestigungsfläche 112 der Scheibe 110 ausgebildet sein und mit dieser durch ein geeignetes Verfahren verbunden werden. Ebenso legt jede Speiche 114 eine radiale Linie R1 (gezeigt in 4) fest, welche die Radscheibenachse X3 kreuzt, und jede Speiche 114 ist vorzugsweise symmetrisch in Bezug auf die radiale Linie R1, wie bei dieser Ausführungsform dargestellt ist. Die Radscheibe 110 legt eine außenseitige Fläche fest, die allgemein mit 110A in 5 bezeichnet ist. Bei der dargestellten Ausführungsform umfasst die außenseitige Fläche 110A der Radscheibe 110 eine außenseitige Speichenfläche 110B sowie eine außenseitige Fensterfläche 110C. Wie in den 4 und 5 gezeigt, ist bei dieser Ausführungsform die außenseitige Spei chenfläche 110B zurückversetzt oder nach innen relativ zu der außenseitigen Fensterfläche 110C beabstandet. Alternativ kann der Aufbau der außenseitigen Fläche 110A der Radscheibe 110 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist.
  • Die Radbefestigungsfläche 112 ist mit einer mittig angeordneten Führungsöffnung 120 und mehreren Radbolzenaufnahmelöchern 122 versehen, die in Umfangsrichtung um die Führungsöffnung 120 herum beabstandet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform umfasst die Radbefestigungsfläche 112 fünf solche Radbolzenaufnahmelöcher 122, die vorzugsweise in der Radbefestigungsfläche 112 symmetrisch in Bezug auf die radiale Linie R1 und deshalb symmetrisch bezüglich jeder der Speichen 114 vorgesehen sind. Alternativ kann die Anzahl und/oder der Ort von einem oder mehreren Radbolzenaufnahmelöchern 122 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist. Die Radbolzenaufnahmelöcher 122 sind zur Aufnahme von Radbolzen (nicht gezeigt) sowie Muttern (nicht gezeigt) ausgebildet, um die Radscheibe 110 und das zugehörige Kraftfahrzeugrad auf einer Achse (nicht gezeigt) eines Kraftfahrzeuges zu befestigen.
  • Die Radbefestigungsfläche 112 umfasst des Weiteren mehrere darin vorgesehene Rippen 124. Bei der dargestellten Ausführungsform ist eine Rippe 124 zwischen jedem Paar benachbarter Radbolzenaufnahmelöcher 122 angeordnet. Jede Rippe 124 ist durch einen erhabenen oder geprägten Bereich festgelegt, der sich von oder oberhalb der Befestigungsfläche 112 nach außen erstreckt (nach oben in 4 und nach links in 5).
  • Wie am besten in 4 gezeigt, ist jede Rippe 124 allgemein abgerundet oder gekrümmt und verläuft unter einem Winkel A1 bezüglich einer Achse X4, die parallel zur Radscheibenachse X3 ist. Bei der dargestellten Ausführungsform legt jede Rippe 124 eine allgemein gerade Außenfläche 130A fest. Um dies bei der dargestellten Ausführungsform zu erzielen, ist der Winkel A1 vorzugsweise über die gesamte Länge der Rippe 124 im Wesentlichen konstant, wodurch die allgemein gerade Außenfläche 130A über die gesamte Länge der Rippe 124 festgelegt wird.
  • Der Winkel A1 kann in einem Bereich von ungefähr 15 Grad bis ungefähr 75 Grad liegen. Vorzugsweise kann der Winkel A1 in einem Bereich von ungefähr 30 Grad bis ungefähr 60 Grad liegen. Noch bevorzugter beträgt der Winkel A1 ungefähr 45 Grad, wie bei der dargestellten Ausführungsform gezeigt ist.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform verläuft jede Rippe 124 in axialer Richtung nach außen (nach links in 5), und zwar bis zu einer vorbestimmten Höhe oder einem vorbestimmten Abstand X5 von der Radbefestigungsfläche 112 zu der außenseitigen Fensterfläche 110B der Scheibe 110 hin. Wie bei der dargestellten Ausführungsform zu sehen ist, ist der Abstand X5 vorzugsweise so ausgewählt, dass ein oberstes oder äußerstes Ende 124A der Rippe 124 allgemein tangential zu einer benachbarten Fläche der außenseitigen Fensterfläche 110B der Scheibe 110 angeordnet ist. Folglich geht dieses äußerste Ende 124A der Rippe 124 stetig in die benachbarte Fläche der außenseitigen Fensterfläche 110B der Scheibe 110 über oder verschmilzt mit dieser.
  • Im Betrieb verstärken die Rippen 124 der Radscheibe 110 die Radbefestigungsfläche 112, um ein Verbiegen der Radbefestigungsfläche 112 während des Kraftfahrzeugbetriebs zu vermeiden oder zu verringern, wodurch die Ermüdungsfestigkeit des zugehörigen Fahrzeugrades verbessert wird. Alternativ kann der Abstand, der Ort, die Anzahl und/oder der Aufbau einer oder mehrerer Rippen 124 anders dargestellt und beschrieben sein, falls dies erwünscht ist. Ebenso könnte der Winkel A1 anders als dargestellt und beschrieben sein, falls dies erwünscht ist. Zum Beispiel könnte der Winkel A nicht über die gesamte Länge der Rippe 24 konstant sein, sondern könnte abgestuft oder auf andere Art und Weise nicht konstant sein. Zusätzlich kann die Radscheibe 110 des Weiteren eine oder mehrere Speichenöffnungen (nicht gezeigt) umfassen, die in einer oder mehreren Speichen 114 ausgebildet ist bzw. sind, falls dies erwünscht ist.
  • Wie in 6 gezeigt, kann die Radscheibe 10 (in 6 ist lediglich die Radscheibe 10 dargestellt, obwohl Gleiches in Bezug auf die Radscheibe 110 gilt) der vorliegenden Erfindung an einer Radfelge befestigt sein, die allgemein mit 34 bezeichnet ist, um ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad 30 mit Felgenbettanbindung zu erzeugen. Die Radscheibe kann mit der Radfelge 34 über ein beliebig geeignetes Mittel verbunden sein, so z. B. durch Schweißen, Klebstoffe und/oder Nieten. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Radscheibe der vorliegenden Erfindung mit der Radfelge 34 über eine Schweißnaht 46 verbunden.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Radfelge 30 aus einem geeigneten Material, z. B. aus Stahl, Aluminium oder seinen Legierungen, Magnesium oder Titan gefertigt oder auf andere Weise gebildet. Wie in 6 gezeigt, umfasst die Radfelge 30 einen innenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch 36, einen innenseitigen Reifenwulstsitz 38, ein allgemein in axialer Richtung verlaufendes Felgenbett 40, einen außenseitigen Reifenwulstsitz 42 sowie einen außenseitigen Reifenwulstsitzhalteflansch 44. Alternativ kann der Aufbau der Radfelge 30 anders als dargestellt sein, falls dies erwünscht ist. Zum Beispiel, falls die Radscheibe 10, 110 der vorliegenden Erfindung als eine Vollflächenradscheibe aufgebaut ist, die zur Verwendung in einem zusammengesetzten Vollflächen-Kraftfahrzeugrad ausgebildet ist, würde die Radfelge einen andersartigen Aufbau aufweisen, um eine derartige Vollflächenradscheibe unterzubringen.
  • In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Patentgesetzes sind das Prinzip und die Arbeitsweise dieser Erfindung in ihren bevorzugten Ausführungsformen beschrieben und dargestellt worden. Es versteht sich jedoch, dass die Erfindung anders als speziell erläutert und dargestellt ausgeführt werden kann, ohne den Bereich oder den Geist der beigefügten Ansprüche zu verlassen.
  • Zusammenfassung
  • Radscheibe für ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad sowie zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad mit einer solchen Radscheibe
  • Die Erfindung betrifft eine verbesserte zusammengesetzte Radscheibe und ein zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad, das eine solche zusammengesetzte Radscheibe und eine zusammengesetzte Radfelge umfasst, die mit dieser durch geeignete Verfahren verbunden ist. Die zusammengesetzte Radscheibe legt eine Achse fest und umfasst einen Radbefestigungsflächenabschnitt, mehrere Speichen, einen äußeren die Radfelge verbindenden Flansch, mehrere Radbolzenaufnahmelöcher sowie eine außenseitige Fläche. Die Radbefestigungsfläche umfasst mindestens eine Rippe, die darin zwischen mindestens einem Paar von Radbolzenaufnahmelöchern ausgebildet ist. Die Rippe weist eine gerade Außenoberfläche auf, die über ihre gesamte Länge unter einem Winkel in Bezug auf die Achse der zusammengesetzten Radscheibe verläuft.

Claims (22)

  1. Zusammengesetzte Radscheibe zur Verwendung bei der Herstellung eines zusammengesetzten Kraftfahrzeugrades, mit: einer zusammengesetzter Radscheibe, die eine Achse festlegt und eine Radbefestigungsfläche, mehrere Speichen, mehrere Radbolzenaufnahmelöcher sowie eine außenseitige Fläche aufweist; wobei die Radbefestigungsfläche zumindest eine darin zwischen mindestens einem Paar der Radbolzenaufnahmelöcher ausgebildete Rippe umfasst, und wobei die mindestens eine Rippe eine gerade Außenoberfläche aufweist, die sich über die gesamte Länge der Rippe unter einem Winkel bezüglich der Achse der zusammengesetzten Radscheibe erstreckt.
  2. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die Radbefestigungsfläche mehrere darin gebildete Rippen umfasst, wobei jeweils eine der Rippen zwischen jedem Paar der Radbolzenaufnahmelöcher angeordnet ist.
  3. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die mindestens eine Rippe allgemein abgerundet ist.
  4. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die mindestens eine Rippe ein Paar beabstandeter Seitenwände sowie eine obere Wand umfasst.
  5. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 4, bei der die beiden Seitenwände allgemein parallel zueinander verlaufen.
  6. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 4, bei der die beiden Seitenwände allgemein parallel zueinander verlaufen und die obere Wand allgemein senkrecht zu den beiden Seitenwänden verläuft.
  7. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die gerade Außenoberfläche der mindestens einen Rippe unter einem Winkel in Bezug auf die Achse der Radscheibe verläuft, der in einem Bereich von ungefähr 15 Grad bis ungefähr 75 Grad liegt.
  8. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die gerade Außenoberfläche der mindestens einer Rippe unter einem Winkel in Bezug auf die Achse der Radscheibe verläuft, der in einem Bereich von ungefähr 30 Grad bis ungefähr 60 Grad liegt.
  9. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die mindestens eine Rippe ein äußerstes Ende umfasst, das allgemein tangential zu einer benachbarten Oberfläche der außenseitigen Fläche der zusammengesetzten Radscheibe angeordnet ist, so dass das äußerste Ende stetig in eine außenseitige Fensterfläche der außenseitigen Fläche übergeht.
  10. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die mindestens eine Rippe ein äußerstes Ende umfasst, das von einer benachbarten Oberfläche einer außenseitigen Fensterfläche der außenseitigen Fläche der zusammengesetzten Radscheibe beabstandet ist.
  11. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die Radscheibe einen äußeren die Radfelge verbindenden Flansch umfasst.
  12. Zusammengesetzte Radscheibe nach Anspruch 1, bei der die zusammengesetzte Radscheibe aus einem Material gebildet ist, das aus der Gruppe bestehend aus Stahl, Aluminium oder seinen Legierungen, Stahl, Magnesium oder Titan ausgewählt ist.
  13. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad umfassend: eine zusammengesetzte Radfelge; und eine zusammengesetzte Radscheibe, die mit der Radfelge befestigt ist, wobei die zusammengesetzte Radscheibe eine Achse festlegt und eine Radbefestigungsfläche, mehrere Speichen, mehrere Radbolzenaufnahmelöcher sowie eine außenseitige Fläche umfasst; wobei die Radbefestigungsfläche zumindest eine Rippe umfasst, die darin zwischen zumindest einem Paar der Radbolzenaufnahmelöcher ausgebildet ist, und wobei die mindestens eine Rippe eine gerade Außenoberfläche aufweist, die über die gesamte Länge der Rippe unter einem Winkel in Bezug auf die Achse der zusammengesetzten Radscheibe verläuft.
  14. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem die Radbefestigungsfläche mehrere darin gebildete Rippen umfasst, wobei jeweils eine der Rippen zwischen jedem Paar der Radbolzenaufnahmelöcher angeordnet ist.
  15. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem die mindestens eine Rippe allgemein abgerundet ist.
  16. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem die mindestens eine Rippe ein Paar beabstandete Seitenwände sowie eine obere Wand umfasst.
  17. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem die gerade Außenoberfläche der mindestens einen Rippe unter einem Winkel in Bezug auf die Achse der zusammengesetzten Radscheibe verläuft, der in einem Bereich von ungefähr 15 Grad bis ungefähr 75 Grad liegt.
  18. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem die mindestens eine Rippe ein äußerstes Ende umfasst, dass allgemein tangential zu einer benachbarten Oberfläche der außenseitigen Fläche der zusammengesetzten Radscheibe angeordnet ist, so dass das äußerste Ende stetig in eine außenseitige Fensterfläche der außenseitigen Fläche übergeht.
  19. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem die mindestens eine Rippe ein äußerstes Ende umfasst, das von einer benachbarten Oberfläche einer außenseitigen Fensterfläche der außenseitigen Fläche der zusammengesetzten Radscheibe beabstandet ist.
  20. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem die zusammengesetzte Radscheibe einen äußeren die Radfelge verbindenden Flansch umfasst.
  21. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem die zusammengesetzte Radscheibe aus einem Material gebildet ist, das aus der Gruppe bestehend aus Stahl, Aluminium oder seinen Legierungen, Stahl, Magnesium oder Titan ausgewählt ist.
  22. Zusammengesetztes Kraftfahrzeugrad nach Anspruch 13, bei dem das zusammengesetzte Kraftfahrzeugrad aus der Gruppe bestehend aus einem zusammengesetzten Kraftfahrzeugrad mit Felgenbettanbindung, einem zusammengesetzten Kraftfahrzeugrad mit Wulstsitzanbindung, einem zusammengesetzten Vollflächen- Kraftfahrzeugrad, einem zusammengesetzten bimetallischen Kraftfahrzeugrad und einem zusammengesetzten modularen Kraftfahrzeugrad ausgewählt ist.
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