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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Unterstützung der Bildung von ergänzender Knochensubstanz am Kieferknochen, welche zur Verankerung von wurzelähnlichen Implantaten dient, mit einer am Kieferknochen festlegbaren, Knochenmaterial und/oder knochenbildende Matrix aufnehmenden schalenförmigen Kassette, die in Richtung auf den Kieferknochen offen und an der dem Kieferknochen abgewandten Seite weitestgehend geschlossen ist.
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Beim Verankern von zahnwurzelähnlichen Implantaten im Kieferknochen kommt es insbesondere bei älteren Patienten oft dadurch zu Komplikationen, dass der Kieferknochen im Bereich der Alveolarfortsätze mehr oder weniger weit atrophiert ist, so dass für das Verankern der Implantate nicht mehr genügend Knochensubstanz zur Verfügung steht. Es hat deshalb in der Vergangenheit nicht an Versuchen gefehlt, den Kieferknochen mit ergänzender Knochensubstanz aufzufüttern, um eine bessere Verankerung der wurzelähnlichen Implantate zu erreichen.
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Bei den bekannten Verfahren hat man in der Regel versucht, den durch die Atrophie im Querschnitt spitz gewordenen Alveolarkamm des Kiefers durch krestal aufgebrachtes Knochenmaterial aufzufüttern. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass diese Methode insbesondere bei weiter atrophierten Kieferknochen nicht ausreicht. Man greift deshalb in diesen Fällen (vgl. z. B.
DE 199 48 910 A1 oder
EP 0 935 949 A1 ) zu kompliziert aufgebauten und anders verankerten Implantaten, die insbesondere bei Implantatverlusten zu erheblichen Defektzuständen führen können und deshalb nur eine zurückhaltende Akzeptanz gefunden haben.
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Bei der Vorrichtung der eingangs genannter Art (vergl.
DE 202 19 918 U1 ) wird mittels einer den Kieferkamm krestal überspannenden Augmentationskappe eine Augmentationskammer gebildet, so das auch hier der Kieferknochen im wesentlichen krestal aufgefüttert wird. Die dem Kieferkamm überspannende Augmentationskappe wird beiderseits, d. h. lateral und lingual am Kieferknochen befestigt.
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Weiterhin ist aus der
US 6 238 214 B1 eine Augmentationshaube bekannt, die aus einer dünnen, biegsamen Folie besteht, die von einer apikal in den Kamm des atrophierten Kieferknochens eingebohrte Knochenschraube oder einem entsprechend befestigten Implantat getragen wird und deren Ränder bis zur Anlage an den atrophierten Knochen herab gebogen werden. Dabei erteilen die mittig angeordnete Knochenschraube bzw. das mittig angeordnete Implantat der Augmentationshaube ihre Gestalt, ähnlich wie eine Zeltstange einem Zelt die Form gibt. Dieser Stand der Technik erfordert indessen immer noch so viel ursprüngliche Knochensubstanz, dass die mittig angeordnete Knochenschraube oder das mittig angeordnete Implantat ausreichend verankert werden können. Fehlt diese Knochensubstanz, ist die Augmentationshaube gemäß US 6 238 214 B1 nicht mehr verwendbar.
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Schließlich ist aus der
US 2004/0024466 A1 ein aus tierischem oder menschlichem Knochenmaterial bestehendes Transplantat bekannt, welches innerhalb einer Augmentationskammer in das sich neubildende Knochenmaterial einwachsen soll. Auch dieses Transplantat wird im übrigem mittels Knochenschrauben an noch vorhandener Knochensubstanz befestigt und benötigt dementsprechend zu seiner Befestigung eine ausreichende ursprüngliche Knochensubstanz.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, die Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die wurzelähnlichen Implantate besser am Kieferknochen verankert werden, und zwar auch dann, wenn die Atrophierung des Kieferknochens so weit fortgeschritten ist, dass eine Verankerung des Implantates an der ursprünglichen Knochensubstanz nicht mehr möglich ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ausgehend von einer Vorrichtung der eingangs genannten Art vor, dass die Vorrichtung von einer lateral oder lingual am Kieferknochen festlegbaren, schalenförmigen Kassette gebildet wird, die apikal und krestal weitestgehend geschlossen ist und an der ein krestal in die Kassette ragendes, wurzelähnliches Implantat festgelegt ist, welches mit Abstand zu den Wandungen der Kassette angeordnet ist.
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Mit den erfindungsgemäßen Kassetten gelingt es, den Kieferkamm von der Seite her, d. h. also lateral oder lingual, mit Knochensubstanz aufzufüttern. Die mit den Kassetten gemäß der Erfindung aufgefütterte Knochensubstanz wird also nicht mehr krestal, sondern gewissermaßen parakrestal aufgebracht. Dadurch wird erreicht, dass das wurzelähnliche Implantat über seine gesamte Länge ringsum und ausreichend dick mit neuer Knochensubstanz umgeben wird. Infolgedessen gelingt eine wesentlich bessere Verankerung des wurzelähnlichen Implantates auch bei weitgehend atrophierten Kieferknochen. Dabei wächst das wurzelähnliche Implantat von vornherein in die sich neu ausbildende Knochensubstanz ein, und zwar in der jeweils richtigen Position. Durch Einhaltung eines ausreichenden Abstandes des Implantates relativ zu den Wandungen der Kassette wird erreicht, dass die sich ausbildende Knochensubstanz das Implantat nach Entfernung der Kassette ausreichend dick umgibt.
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Das in der Kassette festgelegte Implantat ist zweckmäßig an einem die Kassette krestal abdeckenden Deckel befestigt. Auf diese Weise wird automatisch erreicht, dass das eingewachsene Implantat nach Abnahme der Kassette für die Anbringung z. B. von Kronen oder dergleichen gut erreichbar ist.
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Die Befestigung des Implantates am Deckel erfolgt zweckmäßig durch eine den Deckel krestal durchdringende Schraube. Hierdurch kann der Deckel nach Abschluss der Behandlung leicht von dem im Kieferknochen verbleibenden Implantat gelöst werden. Das Schraubenloch der Schraube kann danach zum Anbringen von Kronen oder dergleichen verwendet werden.
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Um sicherzustellen, dass das einwachsende Implantat auch in seinem Längenbereich überall einen ausreichend großen Abstand zu den Wandungen der Kassette hat, ist vorgesehen, dass das Implantat durch an den Wandungen der Kassette angeordnete Abstandhalter auf Distanz zu den Wandungen der Kassette gehalten wird.
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Bei einer alternativen Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung kann das Implantat an der Kassette auch durch Schrauben befestigt sein, welche in die Wandung der Kassette eingeschraubt sind und formschlüssig in Aufnahmeöffnungen des Implantates eingreifen. Hierdurch ist es möglich, die Kassette auf einfache Weise von dem Implantat zu lösen oder im Bedarfsfall, die Lage des Implantates relativ zu den Wandungen der Kassette geringfügig zu verstellen.
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Zur Befestigung am Kieferknochen ist die Kassette mit seitlichen Befestigungslaschen versehen. Diese Befestigungslaschen sind dünn und leicht biegbar und können dementsprechend dem Verlauf der Oberfläche des Kieferknochens gut angepasst werden.
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Um erforderlichenfalls die Position der Kassette relativ zum Kiefernkamm transversal und ggf. saggittal ausrichten zu können, sind die seitlichen Befestigungslaschen mit einer Vielzahl von Befestigungslöchern oder Langlöchern versehen, die eine entsprechende Verstellung ermöglichen.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass der krestal angeordnete Deckel der Kassette, der – wie oben dargelegt – das in die Kassette ragende Implantat trägt, mit Befestigungslaschen zur krestalen Befestigung am Kieferknochen versehen ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das an dem Deckel befestigte Implantat relativ zu der Kassette die krestal richtige Position einnimmt.
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Auch hier ist zur Feinanpassung vorgesehen, dass die krestal angeordneten Befestigungslaschen des Deckels biegsam sind und/oder mit einer Vielzahl von Befestigungslöchern oder Langlöchern versehen sind.
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Weiterhin sieht die Erfindung vor, dass im Bedarfsfall mehrere parallel zueinander angeordnete Kassetten miteinander verbunden sind. Auf diese Weise ist es möglich, entlang dem Kiefernkamm zwei oder drei Implantate lagerichtig zu positionieren und mit ausreichend Knochensubstanz zu umgeben.
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Die Kassette besteht zweckmäßig aus biokompatiblen Materialien wie Titan und Keramik, resorbierbaren Kunststoffen (Polymeren) oder aus stabilen, resorbierbaren Matritzen, die Träger von knochenbildenden Zellen sein können. Um das Knochenwachstum im Inneren der Kassette nicht zu behindern, kann die Kassette darüber hinaus an dafür geeigneten Stellen mit Löchern oder Schlitzen versehen sein.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1: Eine erste Ausführungsform einer Kassette gemäß der Erfindung in Aufsicht A, in Seitenansicht S und in einer Ansicht O von oben;
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2: eine Ansicht O von oben, einer Kassette gemäß der Erfindung in einer zweiten Ausführungsform;
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3: eine dritte Ausführungsform einer Kassette gemäß der Erfindung in Aufsicht A, Seitenansicht S und in Ansicht O von oben;
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4: eine vierte Ausführungsform einer Kassette gemäß der Erfindung in Aufsicht A, in Seitenansicht S und in Ansicht O von oben;
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5: eine fünfte Ausführungsform einer Kassette gemäß der Erfindung in Aufsicht A, Seitenansicht S, in Ansicht O von oben und in einem Detailschnitt V-A im Bereich der seitlichen Befestigungsschraube;
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6: eine sechste Ausführungsform einer Kassette gemäß der Erfindung in Aufsicht A, Seitenansicht S, in Ansicht O von oben und in Ansicht U von unten;
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7: eine siebte Ausführungsform von Kassetten gemäß der Erfindung in Aufsicht A, Seitenansicht S, Ansicht O von oben und eine Detailansicht V-A des Superkrestalen Schrauenaufbaus;
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8: eine achte Ausführungsform von Kassetten gemäß der Erfindung in Aufsicht A;
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9: eine neue Ausführungsform von Kassetten gemäß der Erfindung in Aufsicht A;
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10: eine zehnte Ausführungsform von Kassetten gemäß der Erfindung in Aufsicht A;
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11: in Seitenansicht S zwei Kassetten gemäß der Erfindung in situ.
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In der Zeichnung sind die lateral oder lingual am Kieferknochen festlegbaren Kassetten jeweils mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. Sie sind jeweils an ihrer dem Kiefernknochen zugewandten Seite offen und auf der dem Kieferknochen abgewandten Seite sowie krestal und aplikal weitestgehend geschlossen. Die formstabilen Wände der Kassetten 1 können an geeigneten Stellen jeweils mit Durchbrechungen in Form von Löchern oder Schlitzen versehen sein, um die eingebrachte Knochenmatrix ausreichend ernähren zu können. Die Kassetten und deren Bestandteile bestehen aus biokompatiblen Materialien, wie z. B. Titan, Keramik, resorbierbaren Kunststoffen (Polymeren) oder aus stabilen, resorbierbaren Matritzen, die Träger von knochenbildenden Zellen sein können.
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Die zum Kieferknochen hin offene, schalenförmige Kassette 1 ist nach oben hin von einer Deckelkonstruktion verschlossen, die einen mit den Wandungen der Kassette 1 einstückig verbundenen oberen Deckel 2 aufweist. Dieser obere Deckel 2 ist mittig mit einer Öffnung versehen, die von unten her, von einem unteren Deckel 3 abgedeckt wird. Dieser untere Deckel 3 ist von unten her über Punktverbindungen 4 mit dem oberen Deckel verbunden, derart, dass über dem unteren Deckel 3 im Bereich der Öffnung des oberen Deckels 2 ein Aufnahmeraum verbleibt, der zur Aufnahme des Schraubenkopfes einer Befestigungsschraube 15 für ein in der Kassette 1 festzulegendes Implantat 6 dient.
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Zum Befestigen der Kassette am Kieferknochen sind Befestigungslaschen 7 und 8 vorgesehen. Die seitlichen Befestigungslaschen 7 sind seitlich an der Kassette 1 befestigt und sind zwecks Anpassung an die Anatomie des Kieferknochens biegsam ausgebildet. Um die Befestigungsmöglichkeiten möglichst variabel zu gestalten, sind in den seitlichen Befestigungslaschen 7 unterschiedlich gestaltete und angeordnete Befestigungslöcher vorgesehen, z. B. in Form von Langlöchern oder in einer Vielzahl von kreisrunden Befestigungslöchern. Die verschiedenen Möglichkeiten sind in 1 dargestellt.
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Die zur krestalen Befestigung dienenden Befestigungslaschen 8 sind mit dem unteren Deckel 3 verbunden. Sie sind ebenfalls biegsam ausgestaltet, wie in 1 durch einen Pfeil angedeutet ist. Auch die zur krestalen Befestigung dienenden Befestigungslaschen 8 können zwecks Anpassung an die anatomischen Gegebenheiten mit unterschiedlich gestalteten Befestigungslöchern versehen sein, z. B. in Form einer Vielzahl von kreisrunden Löchern oder in Form von Langlöchern (vgl. z. B. 1 und 2).
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Das in den Kassetten befindliche, am unteren Deckel 3 befestigte wurzelähnliche Implantat 6 wird durch innen an den Wandungen der Kassette angeordnete Abstandhalter 9 zusätzlich in einem ausreichenden Abstand zu den Wandungen der Kassette 1 gehalten.
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Zu den unterschiedlichen Ausführungsformen der Kassetten gemäß der Erfindung gemäß den 1 bis 10 ist folgendes anzumerken:
1 veranschaulicht den oben erläuterten Grundaufbau der Kassette 1 gemäß der Erfindung unter Veranschaulichung der verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Befestigungsöffnungen in den Befestigungslaschen 7.
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2 zeigt eine Ausführungsform der Kassette gemäß der Erfindung mit zwei Befestigungslaschen 7 am unteren Deckel 3.
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3 zeigt eine Ausführungsform der Kassette gemäß der Erfindung, bei welcher sich der Querschnitt der Kassette von oben nach unten verjüngt.
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4 veranschaulicht die Unterbringung unterschiedlich langer Implantate 6 im Inneren einer Kassette gemäß der Erfindung.
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5 veranschaulicht eine Ausführungsform der Kassette gemäß der Erfindung, bei welcher die Festlegung des Implantates 6 im Inneren der Kassette 1 durch Schrauben 10 erfolgt, die in die Wandung der Kassette 1 eingeschraubt sind und distal jeweils stiftförmige Zapfen aufweisen, die formschlüssig in entsprechend geformte Ausnehmungen im Implantat 6 eingreifen.
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Die 6 zeigte eine im apikalen Bereich extendierte Kassette 1, die apikal von einer vollständigen kalottenförmigen Kuppel abgeschlossen ist. Dieser Kuppelbereich ist von Separationen 11 durchdrungen. An der Basis dieser kalottenförmigen Kuppel befinden sich Noppen 12, die als Hilfselemente zur Kassettenentfernung dienen. Die Noppen 12 sind mit kleinen Löchern zum Ansatz von Werkzeugen versehen, so dass man die Kalotte aufbiegen kann. Diese Ausführungsform der Kassette 1 ist zur lingualen Befestigung am Kiefer (molaren Bereich) gedacht. Nach erfolgreicher Osteointegration besteht keine definierte Abzugsrichtung. Deshalb muss die Möglichkeit zur Trennung oder zum Aufbiegen der Kassette bestehen.
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7 zeigt eine Aneinanderreihung von drei parallel zueinander angeordneten Kassetten gemäß der Erfindung. Die einzelnen Kassetten 1 sind durch Materialbrücken miteinander verbunden, zwischen denen sich Schlitze 13 und 14 befinden. Durch diese Schlitze 13 und 14 wird sichergestellt, dass die aneinandergereihten Kassetten 1 der Anatomie des Kieferknochen besser angepasst werden können. Im Bereich der Materialbrücken können die einzelnen Kassetten 1 im Bedarfsfall auch voneinander getrennt werden. 7 zeigt weiterhin in der Detaildarstellung V-A einen suprakrestalen Schraubenaufbau 15, der auf der Stirnseite der krestalen Befestigungsschraube 5 angebracht sein kann. Er gibt Auskunft über die Angulation der in den Kassetten 1 befindlichen Implantate und die Positionierung der Aufbauten zur Gegenbezahnung. Gleichzeitig kann dieser suprakrestale Schraubenaufbau 15 ein Teil eines Übertragungssystems sein.
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8 zeigt eine spezielle Ausführungsform von drei aneinandergereihten Kassetten 1 mit gegeneinander geneigtem Verlauf. Die Kassetten 1 imitieren hier die Neigung von Zahnachsen. 9 zeigt zwei aneinander gereihte Kassetten 1 mit gegeneinander geneigten Achsen und einem modifiziert ausgebildeten seitlichem Schlitz 13 zwischen den benachbarten Befestigungslaschen 7 der beiden Kassetten 1. Bei dieser Ausführungsform der Kassetten 1 gemäß der Erfindung kann der Neigungswinkel zwischen den Achsen nachträglich verändert werden.
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10 zeigt eine weitere Ausführungsform von zwei miteinander verbundenen Kassetten 1, deren Achsen hier allerdings eine bleibende Neigung gegeneinander haben.
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11 zeigt zwei Ausführungsformen von Implantatkassetten 1 gemäß der Erfindung in situ im Oberkiefer a in Seitenansicht (Schnitt). In beiden Darstellungen ist die Kassette 1 bereits mit Matrix pM oder Knochenspänen befüllt und vestibulär (v) in eine präparierte Knochenmulde eingebracht. Der suprakrestale Aufbau 15 dient zum Halten und gibt Auskunft über die Lage des Implantatkörpers zur Gegenbezahnung.
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Die untere Darstellung zeigt eine befestigte Kassette 1 gemäß der Erfindung mit seitlichen Befestigungsschrauben 10, wie in 5 dargestellt, unmittelbar vor dem Nahtverschluss.