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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbau und/oder zur Regeneration
des Oberkieferknochens gemäss den Merkmalen des Oberbegriffes des
Patentanspruches 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren
zur Herstellung einer Vorrichtung zum Aufbau und/oder zur Regeneration
des Oberkieferknochens gemäss den Merkmalen des Oberbegriffes
des Patentanspruches 28.
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Im
Stand der Technik sind unterschiedliche Vorrichtungen und/oder Verfahren
zum Aufbau und/oder zur Regeneration von vzw. menschlichen Oberkieferknochen
bekannt. Bei den sogenannten „Augmentationsmethoden" wird
versucht, die Dicke/Höhe des Oberkieferknochens zu vergrößern, damit
insbesondere entsprechende Implantate in den Oberkieferknochen eingesetzt
und dort gut verankert/gelagert werden können. Es wird
also versucht, das „vertikale Knochenangebot" zu vergrößern,
um den Einsatz/die Lagerung des Implantats im Kieferknochen auf
lange Sicht zu ermöglichen. Hierzu wurden spezielle Techniken
entwickelt, die auch bspw. unter dem Begriff „Sinuslift"
bekannt sind.
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Bei
den bisher bekannten Techniken wird zunächst die Schleimhaut
der Kieferhöhle, die sogenannte „Schneider'sche
Membran" vorsichtig vom Oberkieferknochen gelöst. Die „Schneider'sche Membran"
trennt die Kieferhöhle vom Oberkieferknochen. Beim Ablösen
dieser Membran vom Oberkieferknochen entsteht ein Hohlraum zwischen
dieser Membran bzw. dieser Schleimhaut und dem Oberkieferknochen,
in den nun geeignetes Knochenersatzmaterial eingefüllt
werden kann. Aus diesem von außen eingebrachten Material
kann sich dann – mit der Zeit – „weiterer
Knochen" zusätzlich bilden.
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Zur
Durchführung dieser chirurgischen „Augmentationsverfahren"
sind unterschiedliche Möglichkeiten bekannt. Hierzu kann
der Chirurg ein „seitliches Fenster" zwischen Mundhöhle
und Kieferhöhle öffnen, in dem er von der Seite
zwischen Mundhöhle und Kieferhöhle über
das „Fenster" sich dann einen Zugriff auf den Bereich der
Kieferhöhle verschafft. Hierbei wird dann zunächst
die Schleimhaut, nämlich die Schneider'sche Membran, die
die Kieferhöhle vom Oberkieferknochen trennt vorsichtig
von der Oberfläche des Oberkieferknochens abgelöst,
so dass ein Hohlraum zwischen der Schleimhaut und der jeweiligen
oberen Fläche des Oberkieferknochens entsteht. Nach dem
chirurgischen Ablösen der Schleimhaut wird Augmentat in
den Hohlraum eingebracht. Das „Augmentat" kann bspw. aus
einer Mischung aus körpereigenen Substanzen, insbesondere
aus anderen Kiefernregionen entnommenes Knochenmaterial bzw. aus
transplantierten körpereigenem Material bestehen. Aber
auch andere, durchaus künstliche oder auch tierische Zusammensetzungen für
das Augmentat können verwendet werden. Dies ist abhängig
vom jeweiligen Anwendungsfall.
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Bei
einem anderen bekannten Verfahren, der sogenannte „ballonassistierte
indirekte Sinuslift" wird der Oberkieferknochen zunächst
entsprechend von der Seite der Mundhöhle her angebohrt,
wobei hiernach die auf der abgewandten Seite der Mundhöhle angeordnete
Schneider'sche Membran des Oberkieferknochens vorsichtig angehoben
wird und hiernach zunächst über ein Ballonelement
ein Hohlraum zwischen der Schleimhaut und dem Oberkieferknochen erzeugt
wird. In diesen so geschaffenen Hohlraum wird dann das Augmentationsmaterial
eingebracht und anschließend dann vzw. ein schaftförmiges
Implantat „als Wurzel" für einen vzw. später
anordenbaren künstlichen Zahn im Oberkieferknochen fixiert.
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So
ist im Stand der Technik auch eine entsprechende Vorrichtung bekannt
(
EP 0 748 616 B1 ), bei
der mit Hilfe eines hutähnlichen Elementes die Schleinhaut
angehoben werden kann. Diese Vorrichtung besteht im wesentlichen
aus drei Teilen, nämlich zunächst einem hülsenförmigen
Element, das im Oberkieferknochen eingesetzt, insbesondere eingeschraubt
wird, wobei mittig durch das hülsenförmige Element
dann eine Art Schraube geführt bzw. hier einschraubbar
ist. An einem Ende der entsprechenden Schraube kann ein hutförmiges
Element wiederum angeschraubt werden, mit dessen Hilfe die Schleimhaut
angehoben werden kann. Allerdings ist diese Vorrichtung noch nicht
optimal ausgebildet, da insbesondere der Chirurg hier einen großen
Arbeitsaufwand hat, insbesondere das hutförmige Element nur
mit großem Arbeitsaufwand am oberen Ende der Schraube befestigbar
ist, insbesondere besteht aber auch hier die Gefahr, dass sich das
hutförmige Element mit der Zeit von der Schraube selbstständig wieder löst,
so dass für den Patienten eine schmerzhafte Nachbehandlung
erforderlich ist.
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Die
bisher im Stand der Technik bekannten Vorrichtungen und/oder Verfahren
sind daher noch nicht optimal ausgebildet. Ein großer Nachteil
ist, dass das eingebrachte „Knochenersatzmaterial" (Augmentat)
zu Entzündungen neigt, insbesondere aufgrund einer mangelhaften
systemischen Antibiotikapräsenz im Augmentat. Eine notwendige
Vaskularisation kann sich erst nach einigen Wochen aufbauen. Damit
ist das Zentrum des Augmentats relativ schutzlos einer Infektion
ausgeliefert. Demnach müssen – teilweise – die
in die vorgesehenen Hohlräume eingebrachten Knochenersatzmaterialien,
im Nachhinein beim Patienten wieder entfernt werden bzw. muss der
Patient sich noch nachträglich weiteren Operationen unterwerfen,
was unkomfortabel, schmerzhaft und mit großem Zeitaufwand
verbunden ist. Schließlich besteht bei den bisher bekannten
Verfahren, insbesondere beim Einsatz des Implantates die Gefahr,
dass das in den Oberkieferknochen einzubringende vordere in Richtung
der Kieferhöhle ausgerichtete Ende des Implantates soweit
eingebracht wird bzw. die Dicke des Oberkieferknochens so gering
ist, dass das vordere Ende des Implantates die zwischen Kieferhöhle
und Oberkieferknochen vorgesehene Schleimhaut (Schneider'sche Membran)
beschädigt und/oder durchtrennt, woraufhin Komplikationen
beim Patienten entstehen können, was wiederum mit Schmerzen
für den Patienten, mit weiteren Operationen und einem großen
Behandlungsaufwand verbunden sein kann. Schließlich können
die oben beschriebenen bekannten hutförmigen Elemente nur
unter großem Arbeits- und Zeitaufwand des Chirurgen am
Ende der Schraube aufgeschraubt werden, insbesondere besteht die
Gefahr, dass diese sich mit der Zeit auch lösen können,
was für den Patienten wiederum mit Schmerzen und einem
großen Behandlungsaufwand verbunden sein kann. Die eingangs
genannten Vorrichtungen bzw. Methoden sind daher noch nicht optimal
ausgebildet.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bzw.
ein Verfahren auszugeben, so dass die Gefahr von Entzündungen
verringert ist, insbesondere die für den Patienten entstehenden
Schmerzen sowie der Zeitaufwand für Nachbehandlungen verringert
sind, sowie weiterhin eine Beschädigung der Schneider'schen
Membran vermieden ist.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun für die Vorrichtung durch
die Merkmale des Kennzeichnungsteiles des Patentanspruches 1 gelöst.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun für das Verfahren durch
die Merkmale des Kennzeichnungsteiles des Patentanspruches 28 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. bei dem
erfindungsgemäßen Verfahren ist zunächst
von Vorteil, dass vzw. nur ein primäres Blutkoagulum unter
der durch das Platzhalteelement realisierten Barriere vorliegt und
somit einerseits in den Hohlräumen keine Knochenersatzmaterialien
zusätzlich eingebracht werden müssen, sondern
der realisierte Hohlraum vzw. so ausgebildet ist, dass eine Ansammlung
von körpereigenem Blutkoagulum ermöglicht ist.
Weiterhin kann aber auch ein voller Antibiotikaspiegel beim Patienten
dieses positive Ergebnis unterstützen und mögliche
Entzündungen sind somit entscheidend verringert bzw. vermieden. Es
wird also zunächst auf die Implantation von zusätzlichem
Knochenersatzmaterial verzichtet. Der Vorrichtung bzw. dem Verfahren
liegt weiterhin die Erkenntnis zugrunde, dass aufgrund einer entsprechenden
Ausbildung eines Hohlraums, insbesondere mit Hilfe eines Platzhalteelementes
die Schleimhaut (Schneider'sche Membran) im Kieferhöhlenbereich beim
Oberkieferknochen so stabilisiert werden kann, dass eine Knochenregeneration
und eine Knochenneugewinnung, insbesondere für die Einbringung von
(Zahn-)implantaten ermöglicht ist, wobei die Schneider'sche
Membran durch das Platzhalteelement zusätzlich geschützt
ist. Vzw. wird dabei das Platzhalteelement als separates Bauteil
ausgebildet und entsprechend im Kieferhöhlenbereich zwischen Schleimhaut
und Oberkieferknochen eingebracht bzw. angeordnet. Dadurch, dass
nunmehr – erfindungsgemäß – das
Platzhalteelement mit dem Implantat rastförmig in Eingriff
bringbar ist bzw. zur wirksamen Verbindung des Platzhalteelementes
mit dem Implantat eine, vzw. arretierbare Steckverbindung realisiert
ist, kann der Chirurg auf einfache und schnelle Art und Weise das
Platzhalteelement am Implantat befestigen. Dies ist nicht nur zeitsparend
und vermeidet Arbeitsaufwand, sondern auch die für den Patienten
einhergehenden Schmerzen sind entscheidend minimiert bzw. die O peration
ist „zeitoptimiert". Weiterhin ist dadurch, dass das Platzhalteelement mit
dem Implantat nunmehr eine Rast- und/oder vzw. arretierbare Steckverbindung
eingeht verhindert, dass das Platzhalteelement sich vom Implantat
wieder selbstständig löst, was ebenfalls die eingangs
genannten Nachteile verhindert. Der obere Bereich des Platzhalteelementes
(Kopfbereich) bildet vzw. die „Barriere" zum Abstützen,
zum Schutz und zur Lagerung der Schleimhaut (Schneider'sche Membran).
Da das Platzhalteelement auch später nicht mehr entfernt
werden muss, insbesondere nämlich aus dem gleichen Material
wie das noch einzubringende Implantat gefertigt ist, ergeben sich
weitere Vorteile. Von besonderem Vorteil aber ist, dass das Platzhalteelement
individuell an die jeweilige Kieferhöhle bzw. den Oberkieferknochen
eines Patienten anpassbar ist, nämlich mit Hilfe des erfindungsgemäßen
Verfahrens individuell entsprechend dimensionierbar ist. Insbesondere
sind aufwendige Nachbehandlungen und damit verbundene Schmerzen
für den Patienten vermieden, sowie der damit verbundene
Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten ebenfalls entsprechend
verringert sind. Im Ergebnis sind die oben genannten Nachteile vermieden
und entsprechende Vorteile erzielt.
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Es
gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße
Vorrichtung bzw. das erfindungsgemäße Verfahren
in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden.
Hierzu darf zunächst auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten
Patentansprüche sowie auf den Patentanspruch 28 verwiesen
werden. Im folgenden werden nun bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung und der dazugehörenden
Beschreibung näher erläutert. In der Zeichnung
zeigt:
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1a in
schematischer grober Darstellung eine angeordnete Vorrichtung bei
einem Patienten mit schematischer Darstellung des Kiefers,
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1b in
schematischer, teilweise vergrößerten und einer ähnlichen
Darstellung wie in 1a, teilweise geschnitten den
Bereich eines Oberkiefers mit Oberkieferknochen, wobei zwischen der
Schleimhaut und dem Oberkieferknochen bei bereits eingebrachtem
Implantat und Platzhalteelement ein Hohlraum ausgebildet ist,
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2a in
schematischer grober Darstellung zwei angeordnete Vorrichtungen
bei einem Patienten mit schematischer Darstellung des Kiefers,
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2b eine
schematische, teilweise vergrößerte Darstellung ähnlich
zu der in 2b, mit bereits zwei eingebrachten
Implantaten und zwei angeordneten Platzhalteelementen in Darstellung
von der Seite,
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3a bis 3c in
schematischer Darstellung, teilweise geschnitten von der Seite bzw.
in Ansicht von oben ein erstes Ausführungsbeispiel für
ein Platzhalteelement,
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4a bis 4c ein
weiteres Ausführungsbeispiel für ein Platzhalteelement
in schematischer Darstellung, teilweise geschnitten von der Seite
bzw. in Ansicht von oben,
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5a bis 5c ein
weiteres Ausführungsbeispiel für ein Platzhalteelement
in schematischer Darstellung,
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6a bis 6c ein
weiteres Ausführungsbeispiel für ein Platzhalteelement
in schematischer Darstellung,
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7a bis 7f in
schematischer Darstellung die Erfassung bzw. Herstellung eines erfindungsgemäss
ausgebildeten Platzhalteelementes, nämlich ein individuell
angepasstes Platzhaltelement in schematischer Darstellung;
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8a, 8b schematisch
die Darstellung eines Platzhalteelementes an einem Implantat angeordnet
mit Hilfe einer erfindungsgemäßen Rast- oder Steckverbindung
in schematischer Darstellung von der Seite,
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9a bis 9c ein
erfindungsgemäß ausgebildetes Platzhalteelement
in schematischer Darstellung von oben bzw. jeweils von der Seite,
und
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10a bis 10d ein
erfindungsgemäß ausgebildetes Implantat in schematischer
Darstellung von der Seite, teilweise in vergrößerter
Teildarstellung von der Seite sowie in schematischer Darstellung
von oben.
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Die 1 bis 10 zeigen – zumindest
teilweise – eine Vorrichtung 1 bzw. auch ein Verfahren
zum Aufbau und/oder zur Regeneration des Oberkieferknochens 4a eines
Menschen/Patienten.
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Denkbar
ist aber auch grundsätzlich der Aufbau von Kieferknochen
bei Tieren, insbesondere bei Haushunden oder dgl.. Dies ist abhängig
vom jeweiligen Anwendungsfall.
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Mit
der hier dargestellten Vorrichtung 1 zum Aufbau und/oder
zur Regeneration des Kieferknochens 4, wird der Oberkieferknochen 4a vzw.
eines Menschen „aufgebaut" bzw. entsprechend regeneriert.
Dies insbesondere in Verbindung mit einem anzuordnenden Implantat 2,
mit dem ein Patient versorgt wird, um an dem Implantat 2 vzw.
später einen künstlichen Zahn zu befestigen bzw.
anzuordnen. Anders ausgedrückt, insbesondere in Verbindung
mit dem Einsatz und/oder der Vorbereitung des Einsatzes eines „Zahn-Implantates"
in der Mundhöhle 3 eines Patienten muss oftmals
der Kieferknochen 4 eines, insbesondere älteren
Patienten, insbesondere der Oberkieferknochen 4a zunächst „aufgebaut"
werden, damit dieser eine ausreichende Höhe, insbesondere
zur Einbindung/Lagerung eines schaftförmigen Implantates 2 aufweist.
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Wie
die 1a, 1b und 2a, 2b zeigen,
wird das schaftförmige Implantat 2 von der Mundhöhle 3 her
in einen Kieferknochen 4, hier in einen Oberkieferknochen 4a eingesetzt.
Zuvor wird vzw. eine entsprechende Lochbohrung hergestellt, so dass
das Implantat 2 in die hier nicht näher bezeichnete
Lochbohrung des Kieferknochens 4, hier des Oberkieferknochens 4a einbringbar
ist. Im eingesetzten Zustand des Implantates 2 ragt dieses
auf der der Mundhöhle 3 abgewandten Seite des
Kieferknochens 4 teilweise aus dem Kieferknochen 4 heraus,
erstreckt sich nämlich wie hier insbesondere die 1 und 2 zeigen,
in den Bereich der Kieferhöhle 5 eines Oberkiefers.
Wie die 1a, 1b und 2a, 2b ebenfalls
zeigen, befindet sich auf der der Mundhöhle 3 abgewandten
Seite des Kieferknochens 4 eine Schleimhaut 6,
vzw. ist dies die Schneider'sche Membran 6a bei einem Menschen bzw.
bei einem Patienten, die hier in den Fig. gestrichelt dargestellt
ist. Im Umgebungsbereich des sich in die Kieferhöhle 5 erstreckenden
Implantates 2 ist nun die Schleimhaut 6 vom Kieferknochen 4 ablösbar bzw.
wird hier chirurgisch vom Oberkieferknochen 4a entsprechend
zuvor abgelöst.
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Die 1a, 1b und 2a, 2b zeigen
hier die Anordnung von Implantaten 2 an einem Oberkieferknochen 4a in
Bereichen, wo der Oberkieferknochen 4a eben keine Zähne 7 mehr
aufweist bzw. entsprechende „Zahnlücken" vorgesehen
sind. Das sind genau die Bereiche, wo – zeitlich später – dann
entsprechende künstliche Zähne am Implantat 2 befestigt
werden, mit dessen Hilfe der Patient dann wieder seiner normalen
Kaufunktion nachkommen kann. Bis die künstlichen Zähne
dann am Implantat 2 befestigt werden, wird aber mit Hilfe
der Vorrichtung 1 bzw. mit Hilfe des Verfahrens die Knochenhöhe
des Oberkieferknochens 4a wieder entsprechend „aufgebaut",
was nun im folgenden näher erläutert wird.
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Die
eingangs genannten Nachteile sind nun mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 zunächst dadurch vermieden, dass
das Platzhalteelement 1a mit dem Implantat 2 rastförmig
in Eingriff bringbar ist und/oder zur wirksamen Verbindungen des
Platzhalteelementes 1a und des Implantates 2 eine
Steckverbindung realisiert ist. Dies darf im folgenden insbesondere
anhand der 8 bis 10 noch
näher erläutert werden, zuvor darf aber allgemein
folgendes ausgeführt werden:
Es ist nun ein Platzhalteelement 1a vorgesehen
bzw. die Vorrichtung 1 selbst ist als Platzhalteelement 1a zumindest
teilweise oder vollständig ausgebildet, wobei das Platzhalteelement 1a derart
ausgeführt und/oder zwischen der Schleimhaut 6 und
vzw. auch dem Implantat 2 anordenbar ist, so dass zwischen der
Schleimhaut 6 und dem Oberkieferknochen 4a ein
seine Form stabil haltender Hohlraum 8 ausgebildet ist.
Die Vorrichtung 1 bzw. das Platzhalteelement 1a könnte
nun zunächst alleine, also unabhängig von dem
Implantat 2 so angeordnet werden, dass sich der Hohlraum 8 ausbildet.
Zeitlich später kann dann auch das Implantat 2 angeordnet
werden, nämlich die Lochbohrung hergestellt und dann das
Implantat 2 angeordnet werden. Es ist aber auch denkbar,
dass beide Schritte nahezu gleichzeitig, also bei einer Operation
erfolgen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall.
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Die
eingangs genannten Nachteile sind nun mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren im wesentlichen dadurch vermieden, dass die äußeren
Abmessungen des Platzhalteelementes 1a zumindest teilweise
an den individuellen Konturverlauf eines Teilbereiches der jeweiligen
Kieferhöhle 5 und/oder des Oberkieferknochens
(4a) angepasst werden.
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Die
Vorrichtung 1 bzw. ein Platzhalteelement 1a wird
nun so verwendet, wobei durch das Platzhalteelement 1a zwischen
der Schleimhaut 6 und dem Kieferknochen 4 ein
seine Form stabil haltender Hohlraum 8 ausbildbar ist,
so dass in dem Hohlraum 8 insbesondere keine weiteren Materialien,
insbesondere keine künstlichen Knochenersatzmaterialien vorgesehen
werden müssen, sondern der realisierte Hohlraum 8 so
ausgebildet ist, dass vzw. eine Ansammlung von körpereigenem
Blutkoagulum ermöglicht ist, wobei die äußeren
Abmessungen des Platzhalteelementes 1a zumindest teilweise
an den individuellen Konturverlauf eines Teilbereichs der Kieferhöhle 5 und/oder
des Oberkieferknochens 4a eines Patienten angepasst ist.
Zwar ist auch denkbar, dass vzw. später nach Anordnung
bzw. Verbindung des Implantates 2 mit dem Platzhalteelement 1a auch
zusätzlich weiteres Knochenersatzmaterial in den Hohlraum 8 eingebracht
werden kann, dies ist aber nicht unbedingt notwendig, insbesondere
ist aufgrund der Ausbildung des Platzhalteelementes 1a die
Schleimhaut 6 gegenüber dem Implantat 2 gut
geschützt. Insbesondere kann nun eine Knochenregeneration erfolgen,
die einerseits, vzw. unabhängig von zusätzlich
eingebrachtem Knochenersatzmaterial, insbesondere von künstlichem
Knochenersatzmaterial ablaufen kann und andererseits bei der die
Schleimhaut 6 gut geschützt ist.
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Aufgrund
der anatomischen Struktur der Kieferhöhle 5 mit
einer – normalerweise – instabilen Schneider'schen
Membran 6a kann nun mit Hilfe des Platzhalteelementes 1a ein
stabiler Hohlraum 8 ausgebildet werden, der vzw. unterhalb
des Kopfbereiches 1b des Platzhalteelementes 1a ausgebildet
ist, was im folgenden noch erläutert werden wird. Dadurch,
dass vzw. keine zusätzlichen Materialien in den Hohlraum 8 eingebracht
werden müssen, können die sonst üblichen
Entzündungen, insbesondere die üblichen Membran-Entzündungen
vermieden werden. Insbesondere ist das Platzhalteelement 1a in
funktionaler Wirkverbindung mit dem Implantat 2 ausgebildet
und aus dem gleichen Material, insbesondere aus Titan hergestellt,
wodurch ebenfalls Infektionen und Entzündungen, insbesondere
aufgrund der Verwendung von Titan als Material, vermieden werden
können. Denkbar ist aber auch, dass das Platzhalteelement 1a in
einem „ersten Schritt" ohne das Implantat 2 eingesetzt
bzw. angeordnet wird und das Implantat 2 in einer späteren
nachträglichen Operation in einem zweiten Schritt erst
eingebracht wird.
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Obwohl
die Anwendung der Vorrichtung 1 hier für einen
Oberkieferknochen 4a dargestellt ist, könnte diese
auch „theoretisch" an einem Unterkieferknochen anwendbar
sein, da auch hier die Schleimhaut vom Unterkieferknochen auf der
abgewandten Seite der Mundhöhle 3 entsprechend
ablösbar ist. Auf der der Mundhöhle 3 abgewandten
Seite des Unterkieferknochens ist beim Unterkiefer nur eben keine
Kieferhöhle vorgesehen, so dass hier die Schleimhaut nur
aufgrund einer sehr stabilen Ausbildung des Platzhalteelementes
auch nur in einem bestimmten – relativ geringen – Abstand
zum Unterkieferknochen dann wiederum gehalten werden könnte, so
dass ein entsprechender Hohlraum gebildet ist. Aufgrund der chirurgischen
Möglichkeiten und des „Platzmangels" im Unterkiefer,
weil dort auf der abgewandten Seite der Mundhöhle 3 keine
Kieferhöhle 5 vorgesehen ist, ist diese Anwendung
praktisch eher unwahrscheinlich, aber theoretisch zumindest, je nach
den individuellen Gegebenheiten möglich bzw. denkbar.
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Der
jeweilige Kieferknochen 4, insbesondere der Oberkieferknochen 4a kann
nun regenerieren, insbesondere die Dicke/Höhe des Kiefernknochens 4 kann
sich vergrößern, wenn ein Hohlraum zwischen Schleimhaut 6 und
Kieferknochen 4 gebildet wird, da der Kieferknochen 4 dazu
tendiert, in Richtung der Schleimhaut 6 „nachzuwachsen".
Es ist daher insbesondere nicht mehr unbedingt notwendig, zusätzliche Knochenersatzmaterialien
in den Hohlraum 8 einzubringen, sondern dieser Hohlraum 8 kann
vzw. mit körpereigenen Substanzen, insbesondere „automatisch"
mit einem Blutkoagulum entsprechend „aufgefüllt"
werden, was sich im Hohlraum 8 mit der Zeit „automatisch"
ansammeln kann. Hierdurch wird insbesondere die Knochenregenerationszeit
beschleunigt, da ein eventuell eingebrachtes Knochenersatzmaterial
nicht abgebaut werden muss. Es lässt sich hierdurch ein
qualitativ höherwertiges Knochenregenerat herstellen.
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Das
Platzhalteelement 1a ist vzw. aus einem biokompatiblen
Material, insbesondere aus dem gleichen Material hergestellt, wie
das Implantat 2, vzw. – wie bereits erwähnt – aus
Titan oder einer Titanlegierung. Aber auch andere biokompatible
Materialien sind denkbar. Denkbar ist aber auch Keramik oder Edelstahl,
insbesondere auch ein nicht resorbierbares Material, vzw. ist daher
das Platzhalteelement 1a aus einem nicht resorbierbaren
Material hergestellt.
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Hierbei
wird der Hohlraum 8 durch das eingesetzte Platzhalteelement 1a realisiert
und das Platzhalteelement 1a zwischen der Schleimhaut 6 und
vzw. dem Implantat 2 angeordnet. Dies wird so realisiert,
dass in dem Hohlraum 8 insbesondere keine weiteren Materialien,
insbesondere keine körpereigenen Knochenersatzmaterialien,
vzw. auch keine künstlichen Knochenersatzmaterialien vorgesehen werden
müssen, sondern der durch das Platzhalteelement 1a realisierte
Hohlraum 8 so ausgebildet ist, dass eine Ansammlung von
körpereigenem Blutkoagulum „automatisch" ermöglicht
ist. Es ist zwar denkbar, dass der Hohlraum 8 nach dessen
Herstellung mit einem geeigneten Material „aufgefüllt"
wird, dies ist aber nicht zwingend.
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Wie
die 1 bis 7 nun
zeigen, ist das Platzhalteelement 1a zumindest teilweise
schirmartig ausgebildet. Hierbei weist das Platzhalteelement 1a insbesondere
einen Kopfbereich 1b und einen Schaftbereich 1c auf.
Im einfachsten Fall könnte das Platzhalteelement 1a auch
als eine Art Halbschale bzw. schalenförmig ausgebildet
sein, insbesondere also auch keinen Schaftbereich 1c aufweisen,
die Rast- oder Führungselemente könnten daher
direkt am Kopfbereich (1b) angeordnet bzw. vorgesehen sein.
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Denkbar
ist auch eine andere Ausbildung des Kopfbereiches 1b. Bspw.
kann der Kopfbereich 1b auch so ausgebildet sein, dass
zumindest teilweise ein Kontakt mit der Schleimhaut 6 entlang
einer bogenförmigen Linie realisiert ist. Das Platzhalteelement 1a muss
also nicht unbedingt vollständig schirmartig ausgebildet
sein. Wichtig ist, dass durch den Kontakt des Kopfbereiches 1b mit
der Schleimhaut 6 die Schleimhaut 6 nicht verletzt
und vzw. gleichzeitig geschützt wird, der Kopfbereich 1b aber
als Abstützung der Schleimhaut 6 dient und im
wesentlichen unterhalb des Kopfbereiches 1b der so ausgebildete Hohlraum 8 auch
stabil ausgebildet ist, anders ausgedrückt die Schleimhaut „aufgespannt"
wird. Denkbar ist also auch, dass der Kopfbereich 1b zumindest teilweise
bogenförmig, bspw. als linienförmiges Kreissegment
ausgebildet ist, wenn die individuellen Gegebenheiten dies zulassen.
Dies ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall.
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Bei
den hier in den 1 bis 7 dargestellten Ausführungsformen
ist der Kopfbereich 1b jedoch vzw. schirmförmig
ausgebildet. Vzw. ist die Oberfläche des Kopfbereiches 1b auch
als geschlossene Fläche ausgebildet. Dies ist aber auch
nicht unbedingt erforderlich. Denkbar ist, dass die Oberfläche des
Kopfbereiches 1b bspw. als perforierte Fläche ausgebildet
ist. Dies ist hier jedoch nicht dargestellt.
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Wie
die 2 bis 6 zeigen,
ist hier der Schaftbereich 1c des Platzhalteelementes 1a zumindest
teilweise als Hohlzylinder ausgebildet. Der Schaftbereich 1c wird
nun mit dem Implantat 2 wirksam verbunden bzw. wird das
Platzhalteelement 1a wirksam am Implantat 2 angeordnet.
Bspw. kann daher der Schaftbereich 1c mit dem Implantat 2 verschraubbar
ausgebildet sein, wobei die entsprechenden Bereiche, also der Schaftbereich 1c und
das obere Ende des Implantates 2 ein zueinander korrespondierendes
Außengewinde 9 bzw. Innengewinde 10 aufweist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 jedoch,
die insbesondere in den 8 bis 10 schematisch dargestellt ist, wird das
Platzhalteelement 1a auf spezifische Art und Weise mit
dem Implantat 2 verbunden, hierzu darf folgendes ausgeführt
werden:
Das Platzhalteelement 1a ist nun mit dem Implantat 2 rastförmig
in Eingriff bringbar und/oder zu einer wirksamen Verbindungen des
Platzhalteelements 1a und des Implantates 2 ist
eine Steckverbindung realisiert, wobei die Steckverbindung vzw.
eine Verdrehsicherung aufweist. Hier sind nun verschiedene Konstruktionen
denkbar, bspw. können Rastnasen vorgesehen sein, mit deren
Hilfe der Schaftbereich 1c mit dem oberen Ende des Implantates 2 verbindbar
ist, wobei diese Rastnasen am Platzhalteelement 1a, insbesondere
am Schaftbereich 1c, oder aber am Implantat 2 vorgesehen
sein können.
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Die 8 bis 10 zeigen
aber – zumindest teilweise – die bevorzugte Ausführungsform
für das Platzhalteelement 1a bzw. das Implantat 2 zur
Realisierung der Rast- und/oder Steckverbindung. Hierzu darf folgendes
ausgeführt werden:
Zunächst kann die entsprechende
Rast- und/oder Steckverbindung über mindestens ein Rastelement 12 und
vzw. eine mit dem Rastelement 12 in Eingriff bringbare
Aufnahme realisiert sein. Vzw. sind mehrere Rastelemente 12 und
mehrere Aufnahmen 13 vorgesehen. Bei der bevorzugten Ausführungsform
(vgl. 10) sind am oberen Ende des
Implantates 2 mehrere Aufnahmen 13 vorgesehen.
Zunächst weist das obere Ende des Implantates 2 im
wesentlichen eine zentrale Ausnehmung 11 auf, in die ein
vzw. stummelförmiger ausgebildeter Schaftbereich 1c (vgl. 9) des Platzhalteelementes la einfuhrbar ist.
Hierbei weist der Schaftbereich 1c vzw. einen flanschähnlichen
Absatz 1d auf, an dem vzw. nockenartige Rastelemente 12 ausgebildet
sind. Diese nockenartigen Rastelemente 12 können
nun so ausgebildet sein, dass – bei Realisierung einer
Steckverbindung zwischen Platzhalteelement 1a und Implantat 2 – diese
Rast elemente 12 mit dem Implantat 2 kraftschlüssig
eine Wirkverbindung herstellen. Vzw. weist der obere Randbereich
der Ausnehmung 11 zu den Rastelementen 12 korrespondierende
Aufnahmen 13 auf. Hierdurch können die Rastelemente 12 in
die Aufnahmen 13 eingreifen und so das Platzhalteelement 1a auf
dem Implantat 2 fixieren.
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Vzw.
weist der Schaftbereich 1c zusätzlich ein Außengewinde 14a und
die Ausnehmung 11 ein korrespondierendes Innengewinde 14b auf,
wobei die Steigung des Innen- und Außengewindes 14 so gewählt
ist, dass vzw. nach einer viertel bis halben Drehung des Platzhalteelementes 1a die
vzw. nockenartigen Rastelemente 12 mit den jeweiligen Aufnahmen 13 in
Eingriff bringbar sind. Hierdurch bedingt kann der Chirurg sehr
leicht das Platzhalteelement 1a manuell handhaben und auf
dem Implantat 2 fixieren, nämlich mit einer Viertel-
bis Halbdrehung dieses auf dem oberen Ende des Implantates 2 manuell
fixieren. Das Platzhalteelement 1a ist auch gegen ein selbstständiges
Herausdrehen und Lösen nunmehr entsprechend gesichert.
Hierzu sind insbesondere die Rastelemente 12 und die Aufnahmen 13 als
Feder-Nut-Verbindung ausgeführt. Insbesondere dadurch,
dass nach dem Einrasten der Rastelemente 12 in die Aufnahmen 13 eine
kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Platzhalteelement 1a und
dem Implantat 2 realisiert ist, eine unbeabsichtigte Drehung/Verdrehung
des Platzhalteelementes 1a verhindert ist und so eine „Verdrehsicherung"
realisiert. Auch formschlüssige Verbindungen sind denkbar.
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Denkbar
ist auch, dass „umgekehrt" die Rastelemente nicht am Platzhalteelement,
sondern im oberen Randbereich des Implantates und die Aufnahmen
nicht im oberen Randbereich des Implantates, sondern vzw. am flanschähnlichen
Absatz 1d des Schaftbereiches 1c vorgesehen sind,
also im Endeffekt die umgekehrte Anordnung der Rastelemente und
Aufnahmen realisiert ist. Dies ist abhängig vom jeweiligen
Anwendungsfall.
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Auch
andere Ausführungsformen sind denkbar. Insbesondere ist
denkbar, dass insbesondere der Schaftbereich 1c am Außenumfang
eine oder mehrere Führungselemente aufweist, die in vzw.
vertikal am Innenumfang der Ausnehmung des Implantates vorgesehene
Nuten eingreifen und das Platzhalteelement 1a so lange vertikal
nach unten geschoben werden kann, bis die Führungselemente
in der Ebene einer im wesentlichen horizontal verlaufenden Nut zur
Anlage kommen, wobei diese dann hier durch eine Drehbewegung des
Platzhalteelementes 1a in diese horizontal verlaufende
Nut eingeführt werden können und so das Platzhalteelement 1a gegenüber einem
Herausrutschen aus dem Implantat 2 gesichert ist. Auch
dies ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall.
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Bei
dem in den 3 und 4 dargestellten Platzhalteelement 1a,
also bei den hier dargestellten Ausführungsformen ist der
Schaftbereich 1c im wesentlichen mittig unter dem Kopfbereich 1b vorgesehen,
was gut erkennbar dargestellt ist. Wie die 3c zeigt,
ist der Querschnitt des Kopfbereiches 1b im wesentlichen
ellipsenförmig ausgebildet bzw. der Kopfbereich 1b schirmartig
bzw. „pilzartig" ausgebildet, nämlich über
dem hier mittig angeordneten Schaftbereich 1c.
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Die 4a bis 4c zeigen
ebenfalls einen mittig angeordneten Schaftbereich 1c mit
einem hier – im Vergleich zu den 3a bis 3c – kleiner ausgebildeten
Kopfbereich 1b, der aber – verglichen mit den 3a bis 3c – ebenfalls
noch schirmartig ausgebildet ist, aber von seinem Außenumfang deutlich
geringer ausgebildet ist. Mit der Ausführungsform, die
in den 3a bis 3c gezeigt
ist, lässt sich daher ein größerer Hohlraum 8 herstellen als
mit der Ausführungsform eines Platzhalteelement 1a,
das in den 4a bis 4c gezeigt
ist, denn der Hohlraum 8 liegt im wesentlichen unterhalb
der konkaven Seite des schirmartig ausgebildeten Kopfbereiches 1b des
Platzhalteelement 1a.
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Denkbar
ist daher, dass zunächst ein Platzhalteelement 1a in
Alleinstellung verwendet werden könnte, um einen entsprechenden
Hohlraum 8 auszubilden, also ohne ein Implantat 2,
das aber dann zeitlich später zusätzlich eingebracht
wird. Die bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung 1 besteht
daher zunächst aus dem Platzhalteelement 1a. Das Platzhalteelement 1a weist
zunächst als „Einheit A" eine – von unten
betrachtet – vzw. konkaven Form des Kopfbereiches 1b auf,
wobei die Oberfläche des Kopfbereiches 1b vzw.
glatt ausgeführt und die Kanten/Ränder abgerundet
sind, damit die Schleimhaut 6 gut abgestützt werden
kann, aber nicht verletzt wird. Vzw. als weitere Einheit des Platzhalteelementes 1a, nämlich
als „Einheit B" ist dann der Schaftbereich 1c vorgesehen,
der wie ein Stock eines Regenschirms unter der konkaven Seite des
schirmartig ausgeführten Kopfbereiches 1b angeordnet
ist. Dieser Schaftbereich 1c kann dann, vzw. als Hohlzylinder
ausgeführt werden und auf dem Implantat 2 befestigt
werden. Hierdurch ist eine stabile Positionierung des Platzhalteelement 1a gewährleistet,
wobei aufgrund der Anordnung/Ausbildung sowie Positionierung dann
auch ein die Form haltender stabiler Hohlraum 8, vzw. im
wesentlichen unterhalb des Kopfbereiches 1b des Platzhalteelementes 1a liegend
ausgebildet ist. Dies ist in den 1 bis 2 deutlich ersichtlich dargestellt, wobei
die 1a, 1b ein Implantat 2 zeigt
und die 2a, 2b zwei
Implantate 2 zeigen mit nämlich zwei angeordneten
Platzhalteelementen 1a. Hierbei werden die Platzhalteelemente 1a chirurgisch
von der Seite her separat in ihre Position eingebracht.
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Auch
ist der Konturverlauf des Platzhalteelementes 1a, insbesondere
des Kopfbereiches 1b und dessen Dimensionierung mit Hilfe
des erfindungsgemäßen Verfahrens auf den jeweiligen
Patienten individuell anpassbar, was nachfolgend noch erläutert werden
wird.
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Bspw.
zeigen die 5 und 6 zunächst
weitere Ausführungsformen für ein Platzhalteelement 1a,
wo nämlich der Schaftbereich 1c nicht mittig unterhalb
des Kopfbereiches 1b angeordnet ist. Deutlich erkennbar
ist hier, dass der Schaftbereich 1c eben nicht mittig unterhalb
des Kopfbereiches 1b angeordnet ist, sondern der schirmartige
Kopfbereich 1b sich im wesentlichen zu jeweils einer Seite,
nämlich in den 5a bis 5c nach
rechts und in den 6a bis 6c nach
links einseitig erstreckt, so wie entsprechend dargestellt.
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Die
Form und Größe des Kopfbereiches 1b, insbesondere
die Form und Größe des „Schirmes" (der
auch als „Sinusschirm" bezeichenbar ist) kann je nach anatomischer
Anforderung variieren. Der Schaftbereich 1c, insbesondere
der Schaft kann unterschiedliche Positionen unter dem Kopfbereich 1b, vzw.
unter dem Schirm haben. Wie bereits erwähnt, kann die Oberfläche
des Kopfbereiches 1b, insbesondere die Oberfläche
des Schirmes je nach physiologischer Anforderung geschlossen oder
auch perforiert ausgebildet sein.
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Um
aber nun den Konturverlauf des Platzhalteelementes 1a,
vzw. des Kopfbereiches 1b an den individuellen Umgebungsbereich
des sich aus dem Oberkieferknochens 4a teilweise herausragenden Implantates 2,
nämlich für den jeweiligen Patienten individuell
anzupassen, werden die Herstellungsschritte für das Platzhalteelement 1a,
(das auch als „Abstandselement" bezeichenbar ist) mit Hilfe
eines computerunterstützten Scan- und Herstellungsprozesses
realisiert. Hierbei wird die Dimensionierung das Platzhalteelement 1a vzw.
an den entsprechenden Konturverlauf der jeweiligen individuellen
Kieferhöhle 5 und/oder der Oberseite des Oberkieferknochens 4a des
Patienten angepasst. Dies soll im folgenden kurz anhand der 7 erläutert werden:
So zeigen
die 7a bis 7c ein
weiteres Ausführungsbeispiel für ein Platzhalteelement 1a in
verschiedenen Darstellungen, nämlich in den verschiedenen
Ansichten angeordnet in der Kieferhöhle 5 zwischen
dem Oberkieferknochen 4a und der Schleimhaut 6.
Gut zu erkennen ist hier der Konturenverlauf der Kieferhöhle 5,
der mit einer Röntgenvorrichtung, einer CT-Maschine, einem
Kernspintomographen und/oder DVT (Digitaler Volumen Tomograph) oder
einer ähnlichen Vorrichtung aufgezeichnet werden kann.
Mit Hilfe eines computergestützten Systems kann also dann
zunächst die genaue Ausbildung der Kieferhöhle 5 und
des Oberkieferknochens 4a des jeweiligen Patienten ermittelt
werden. Hiernach wird dann zunächst „virtuell"
das Platzhalteelement 1a, das noch entsprechend hergestellt
werden muss, am Computer konstruiert, also dessen Dimensionierungen
und dessen Abmaße, nämlich insbesondere der spezifische
Konturverlauf festgelegt, damit das derartig angepasste Platzhalteelement 1a später
auch gut in den spezifischen Bereich der Kieferhöhle 5 eingebracht
und hier optimal positioniert werden kann, so wie dies in den 7a bis 7c dargestellt
ist.
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Die 7d bis 7f zeigen,
dass Platzhalteelement 1a, das mit dem entsprechenden erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellt worden ist, allerdings hier noch nicht in
der Kieferhöhle 5 angeordnet ist, so wie bereits
bei den 7a bis 7c dargestellt,
sondern dieses ist hier in den 7d bis 7f in
verschiedenen seitlichen Darstellungen bzw. in Draufsicht schematisch
dargestellt. Das in den 7a bis 7f dargestellt
Platzhalteelement 1a ist vzw. als Halbschale bzw. schalen förmig
ausgebildet. Es sind aber auch die entsprechenden in den 1 bis 6 dargestellten
anderen Ausführungsbeispiele herstellbar, dies ist abhängig
vom jeweiligen Anwendungsfall.
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Der
Konturverlauf des herzustellenden Platzhalteelementes 1a wird
zunächst computergestützt errechnet und optimal
an den individuellen Konturverlauf des jeweiligen Patienten, also
an den jeweiligen Bereich der Oberseite des Oberkieferknochens und/oder
der Kieferhöhle 5, wo es eingesetzt werden soll,
angepasst. Es wird also zunächst der Konturverlauf des
Bereichs der Kieferhöhle 5, in dem das Platzhalteelement 1a angeordnet
werden soll, mit Hilfe eines computergestützten Scan-Prozesses,
vzw. dreidimensional erfasst. Nach der Erfassung wird dann „virtuell"
mit Hilfe des Computersystems ein entsprechend an den Konturverlauf
angepasstes Platzhalteelement 1a in diesen vermessenen
Bereich „virtuell eingelegt" bzw. kann aufgrund dieser
Vermessung dann nun das Platzhalteelement 1a real hergestellt werden.
Mit Hilfe des computergestützten CAD-Systems wird dann
das Platzhalteelement 1a, insbesondere der Kopfbereich 1b des
Platzhalteelementes 1a also an den individuellen Umgebungsbereich
des sich aus dem Oberkieferknochen 4a teilweise herausragenden
Implantates 2 oder hier zukünftig herausragenden
Implantates 2 entsprechend dimensioniert. Das Platzhalteelement 1a wird
also genau für den Bereich angepasst, wo das Implantat 2 implantiert
werden soll. Insbesondere mit Hilfe einer CAD-gesteuerten Fräs-
oder Drehmaschine wird dann das Platzhalteelement 1a aus
einem Materialblock hergestellt und so dessen Konturverlauf optimal aufgrund
der erfolgten Vermessungen angepasst. Die gewonnenen Daten werden
also in eine, insbesondere computergestützte Dreh- oder
Fräsmaschine eingelesen, mit der das Platzhalteelement 1a gemäss
den individuellen Bedürfnissen hergestellt und entsprechend
dimensioniert wird. Auch eine Herstellung durch Falz-, Präge-
oder Gusstechnik ist möglich. Folglich erhält
der Patient ein individuell angepasstes Platzhalteelement 1a wodurch
entscheidende Vorteile erzielt werden, insbesondere Entzündungen
vermieden werden können und aufwändige Nachbehandlungen
und damit verbundene Kosten vermieden sind.
-
- 1
- Vorrichtung
- 1a
- Platzhalteelement
- 1b
- Kopfbereich
- 1c
- Schaftbereich
- 1d
- Absatz
- 2
- Implantat
- 3
- Mundhöhle
- 4
- Kieferknochen
- 4a
- Oberkieferknochen
- 5
- Kieferhöhle
- 6
- Schleimhaut
- 6a
- Schneiderssche
Membran
- 7
- Zähne
- 8
- Hohlraum
- 9
- Außengewinde
- 10
- Innengewinde
- 11
- Ausnehmung
- 12
- Rastelemente
- 13
- Ausnahmen
- 14a
- Außengewinde
- 14b
- Innengewinde
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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