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Technisches
Gebiet
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Diese
Erfindung betrifft einen Keilrippenriemen, bei dem mehrere Keilrippen,
die sich jeweils in einer Längsrichtung
des Riemens erstrecken, nebeneinander in Breitenrichtung des Riemens
auf der Innenfläche des
Riemens angeordnet sind, und der um eine Riemenscheibe gewunden
ist, um die mehreren Keilrippen zur Kraftübertragung in Berührung mit
der Riemenscheibe zu bringen, sowie ein Antriebsriemenantriebssystem
für Kraftfahrzeugnebenaggregate
unter Verwendung desselben.
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Stand der
Technik
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Keilrippenriemen
werden verbreitet als Reibantriebsriemen zum Antreiben von Kraftfahrzeugnebenaggregaten
verwendet.
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Kraftfahrzeugmotoren
verursachen in einem regelmäßigen Zyklus
eine explosionsartige Verbrennung. Dies hat eine geringfügige Wirkung
auf die Winkelgeschwindigkeit einer zugehörigen Kurbelwelle und verursacht
daher eine Schwankung der Motordrehgeschwindigkeit. Bei Auftreten
einer solchen Umdrehungsschwankung kann ein um eine zugehörige Kurbelwellenriemenscheibe
gewickelter Keilrippenriemen der Umdrehungsschwankung nicht folgen
und verursacht ein Ruckgleiten an der Riemenscheibe. Wenn der Keilrippenriemen
ein Ruckgleiten an der Riemenscheibe verursacht, wird ein Ruckgleitgeräusch als anomales
Geräusch
erzeugt. Um die Erzeugung eines solchen Ruckgleitgeräusches zu
verhindern, werden Keilrippenriemen daher im Allgemeinen so ausgelegt,
dass kurze Fasern in eine Kautschukriemenunterbauschicht gemischt
werden, die die Innenumfangsseite des Riemens bildet, so dass sie
entlang der Riemenbreitenrichtung ausgerichtet sind und die kurzen
Fasern von den Riemenoberflächen
herausragen, um den Reibungskoeffizienten an den Riemenoberflächen zu
vermindern. Weiterhin werden auch verschiedene andere Techniken
zum Mindern von Geräuschbildung
während
des Laufs eines Keilrippenriemens vorgeschlagen.
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Die
Patentschrift 1 offenbart zum Beispiel einen Keilrippenriemen, dessen
Kautschukriemenunterbauschicht mit gegenüberliegenden Reibantriebsflächen versehen
ist und in dem hauptsächlich
leicht zu fibrillierende Aramid-Kurzfasern und schwer zu fibrillierende
Aramid-Kurzfasern in einem distalen Bestandteil der Kautschukriemenunterbauschicht
hin zum distalen Ende derselben bzw. in einem basalen Bestandteil,
der der verbleibende Teil der Kautschukriemenunterbauschicht ist,
eingebettet sind, während
deren Ausrichtung in der Riemenbreitenrichtung beibehalten wird.
Die Schrift beschreibt, dass, da zum Zweck des Vorsehens von Abriebbeständigkeit
und seitlicher Druckbeständigkeit
in die Kautschukriemenunterbauschicht gemischte Aramid-Kurzfasern
auf halber Strecke durch die Kautschukriemenunterbauschicht eine
Materialänderung
erfahren, dies bei dem Kraftübertragungsriemen
mit den V-förmigen
Kautschukriemenunterbauschichtteilen die Erzeugung von Reibgeräuschen während des
Laufs eines Riemens dieser Art, der um eine Riemenscheibe gewickelt
ist, verhindert, während
die Abriebbeständigkeit
und die seitliche Druckbeständigkeit
der Kautschukriemenunterbauschicht sichergestellt werden.
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Patentschrift
2 offenbart einen Keilrippenriemen, der eine Adhäsionskautschukschicht, in welcher
ein Kord entlang einer Längsrichtung
des Riemens eingebettet ist, sowie eine Kautschukriemenunterbauschicht mit
mehreren sich entlang der Riemenlängsrichtung erstreckenden Rippen
umfasst, in welcher ein distaler Teil jeder Rippe aus einer Kautschukzusammensetzung
besteht, die durch Zugeben zu hydriertem Acrylnitrilbutadien-Kautschuk,
in dem 80% oder mehr der Doppelbindungen in Acrylnitrilbutadien-Kautschuk
hydriert sind, von mikrofibrillenverstärktem Kautschuk, bei dem Kautschuk
des gleichen Materials oder eines ähnlichen Materials wie der
obige hydrierte Acrylnitrilbutadien-Kautschuk und Polyamidfasern
von einem Durchmesser von 1,0 μm
oder weniger pfropfpolymerisiert sind, und der verbleibende Teil
jeder Rippe aus einer Kautschukzusammensetzung gebildet wird, die
durch Enthalten von Kurzfasern mit einem größeren Durchmesser als Polyamidfasern
in dem hydrierten Acrylnitrilbutadien-Kautschuk erhalten wird. Die
Schrift beschreibt, dass, da der Keilrippenriemen von ausgezeichneter
Rissbeständigkeit,
Wärmebeständigkeit,
seitlicher Druckbeständigkeit und
Biegsamkeit ist, dies die Lebensdauer des Riemens erheblich verlängert und
Geräuschbildung
mindert.
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Patentschrift
3 offenbart einen Keilrippenriemen, der eine Zugelementschicht,
die so ausgebildet ist, dass ein Zugelement in einer Adhäsionskautschukschicht
eingebettet ist, und eine unter der Zugelementschicht liegende Kautschukriemenunterbauschicht,
die mehrere parallel so angeordnete Keilrippen, dass sie sich in
der Riemenlängsrichtung
erstrecken, umfasst, und wobei die Kautschukriemenunterbauschicht
aus einer Kautschukverbindung gebildet ist, bei der 0,75 bis 1,50
Gewichtsteile Wachs mit einem Schmelzpunkt von 40 bis 80°C in 100
Gewichtsteilen Kautschuk, der hauptsächlich aus Chloroprenpolymer
besteht, gemischt sind. Die Schrift beschreibt, dass gemäß dem Keilrippenriemen
aufgrund der Verbesserung der Kautschukverbindung der die Keilrippen
bildenden Kautschukriemenunterbauschicht dies die Geräuschbildung
aufgrund von Haften, das sich aus übermäßiger Zugspannung in einer
frühen
Phase des Riemenlaufs ergibt, und Riemengleitgeräusche bei abruptem Lastanlegen
bei verminderter Zugspannung im Verlauf der Riemenlaufzeit verhindert.
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Es
kann erwartet werden, dass die oben erwähnten vorbekannten Keilrippenriemen
die Wirkung des Verhinderns der Bildung anomalen Geräusches erbringen,
wenn sie brandneu und in ihren Anfangsnutzungsphase stehen. Nach
einer Fahrzeuglaufleistung von 20.000 bis 40.000 km können die
Keilrippenriemen die Wirkung nicht halten und führen zu dem Problem, dass ein
Ruckgleitgeräusch
erzeugt wird.
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Bei
dem in der Patentschrift 1 offenbarten Verfahren sind zum Beispiel
die Oberflächen
von Keilrippen eines brandneuen Keilrippenriemen, die als Berührungsflächen zu
einer Riemenscheibe dienen, mit einer großen Anzahl kurzer Fasern bedeckt.
Daher wirken die Kurzfasern wie eine Rolle, um den Oberflächen der
Keilrippen einen niedrigen Reibungskoeffizienten zu verleihen, der
das Auftreten von Ruckgleiten verhindert. Nachdem das Fahrzeug aber
lange Zeit gelaufen ist, verschleißen die Kurzfasern an den Keilrippenoberflächen aufgrund
von Reibung an der Riemenscheibe. Wenn der Anteil an Kautschukexposition
an den Keilrippenobertlächen
zunimmt, nimmt somit auch der Reibungskoeffizient der Keilrippenoberflächen zu,
wodurch Ruckgleitgeräusch
erzeugt wird.
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Bei
dem in Patentschrift 2 offenbarten Verfahren bietet der mikrofibrillenverstärkte Kautschuk
sicher ausgezeichnete Kautschukrissbeständigkeit und Biegsamkeit. Nachdem
das Fahrzeug lange gelaufen ist, nimmt aber auch in diesem Fall
der Reibungskoeffizient der Keilrippenoberflächen zu, wenn der Anteil an
Kautschukexposition an den Keilrippenoberflächen zunimmt. Dadurch wird
Ruckgleitgeräusch
erzeugt.
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Bei
dem in Patentschrift 3 offenbarten Verfahren verwendet der Keilrippenriemen
eine Kautschukzusammensetzung, in die Wachs mit einem Schmelzpunkt
von 40 bis 80°C
gemischt ist. Daher weisen die Oberflächen von Keilrippen eines brandneuen
Keilrippenriemens, die als Berührungsflächen zu
einer Riemenscheibe dienen, aufgrund einer Schmierungswirkung der
Kautschukzusammensetzung einen niedrigen Reibungskoeffizienten auf,
wodurch das Auftreten von Ruckgleiten verhindert wird. Nach langer
Laufleistung des Fahrzeugs kann der Riemen aber eine Entwicklung
aufweisen, in der die Riementemperatur auf bis zu 80 bis 110°C erhitzt
wird. In einem solchen Fall könnte
das Wachs weggeschmolzen werden und an den Keilrippenoberflächen nahezu
verloren gehen, und der Reibungskoeffizient der Keilrippenobertlächen könnte zunehmen,
wodurch Ruckgleitgeräusche
erzeugt werden.
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Insbesondere
wenn die Antriebslast von Nebenaggregaten groß ist, beispielsweise wenn
ein Scheinwerfer oder eine Klimaanlage eingeschaltet ist, und wenn
die Umdrehungsschwankung groß ist,
beispielsweise wenn der Motor bei weit offener Drossel (WOT) im
D-Bereich beschleunigt wird, ist das Auftreten von Ruckgleitgeräuschen nach
langem Laufen des Fahrzeugs, wie es oben beschrieben wurde, wahrscheinlicher,
da die Veränderung
der Zugspannung des Keilrippenriemens groß wird.
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Weiterhin
ist das bei Umdrehungsschwankung auftretende Ruckgleitgeräusch dadurch
gekennzeichnet, dass es wahrscheinlicher auftritt, wenn die an dem
Keilrippenriemen angelegte Zugspannung niedriger ist. Wenn die an
dem Keilrippenriemen angelegte Zugspannung niedrig ist und die Antriebslast
des Nebenaggregats groß ist,
kann der Keilrippenriemen keine Kraft übertragen und verursacht einen
Gleitschlupf. Ein Bereich, in dem der Keilrippenriemen von elastischem
Schlupf, der zeigt, dass sich der Riemen in einem normalen Kraftübertragungsbereich
befindet, zu einem Gleitschlupf übergeht,
ist ein unsicherer Bereich, in dem der Keilrippenriemen entweder
die Riemenscheibe greift, um Kraft zu übertragen, oder die Riemenscheibe
nicht greifen kann und daran rutscht. Wenn daher in dem unsicheren
Bereich eine Lastveränderung
eintritt, rutscht der Keilrippenriemen dementsprechend bei hohen
Lasten an der Riemenscheibe oder greift bei niedrigen Lasten die
Riemenscheibe, wodurch sich Schlupf und Greifen in Zyklen der Umdrehungsschwankung
abwechseln. Somit wird in Momenten des Rutschens in Abständen ein
quietschendes Geräusch
wiederholt, was unangenehme unregelmäßige „Quietsch"-Geräusche,
nämlich
Ruckgleitgeräusche,
erzeugt. Insbesondere wenn die Art des Anbringens des Riemens an
der Riemenscheibe mit festgelegter Zugspannung erfolgt, bei der
eine Riemenscheibe durch Anlegen einer festgelegten Zugspannung
an dem Keilrippenriemen befestigt wird, wird die Zugspannung im
Laufe der Zeit aufgrund einer langen Laufleistung des Fahrzeugs
allmählich
verringert und daher ist das oben beschriebene Auftreten von Ruckgleitgeräusch wahrscheinlich.
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Um
dies zu verhindern, haben die Erfinder als Keilrippenriemen, der
selbst nach langer Laufleistung des Fahrzeugs kein Ruckgleitgeräusch erzeugt,
einen Keilrippenriemen entwickelt, der aus einer Kautschukzusammensetzung
gebildet ist, in der 25 Masseteile Nylonkurzfasern mit einem Faserdurchmesser
von 28 μm mit
Ethylenpropylendienmonomer-Kautschuk (EPDM), was ein Rohkautschuk
ist, gemischt sind, und der Keilrippenriemen wurde in großen Mengen
hergestellt. Da zu diesem Zeitpunkt der wie vorstehend spezifizierte Keilrippenriemen
Nylonkurzfasern mit einem kleinen Reibungskoeffizienten und großem Durchmesser
in einer Menge von bis zu 25 Masseteilen in 100 Masseteilen Rohkautschuk
aufwies, konnte der Keilrippenreimen selbst nach langer Laufleistung
des Fahrzeugs aufgrund eines großen Expositionsanteils der
Kurzfasern an den Keilrippenobertlächen, die als Berührungsflächen zu
einer Riemenscheibe dienen, einen kleinen Reibungskoeffizienten
behalten und konnte dadurch die Erzeugung von Ruckgleitgeräusch verhindern.
Marktprobleme aufgrund des Ruckgleitgeräusches nahmen sogar drastisch
ab. Im Hinblick auf eine Minderung von Ruckgleitgeräusch meinte
man, dass das Mischen einer größeren Menge
an Nylonkurzfasern größeren Faserdurchmessers
in Rohkautschuk bevorzugt sei. Da dies aber eine schlechtere Biegelastwechselfestigkeit
ergibt, waren 25 Masseteile Nylonkurzfasern mit einem Faserdurchmesser
von 28 μm
die Grenze für
das Mischen in 100 Masseteile Rohkautschuk.
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Die
Erfinder glaubten, dass das obige Verfahren das Problem der Erzeugung
von Ruckgleitgeräusch löste. In
den letzten Jahren hat das Problem aber eine neue Dimension angenommen.
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Im
Einzelnen hat die Notwendigkeit der Verbesserung von Fahrzeugkraftstoffwirtschaftlichkeit
die Direkteinspritztechnologie und Magermixtechnologie von Motoren
vorangetrieben. Diese Technologien brachten beide eine erhebliche
Zunahme der Schwankung der Motordrehgeschwindigkeit mit sich und
verstärkten
daher die Veränderung
der an Keilrippenriemen angelegten Zugspannung, was eine Ursache
für die
Erzeugung von Ruckgleitgeräusch
ist.
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Zudem
wurde auch die neue Tatsache aufgedeckt, dass die an Keilrippenriemen
angelegte Zugspannung eine wesentliche Wirkung auf die Fahrzeugkraftstoffwirtschaftlichkeit
hat. Wenn im Einzelnen die an einem Keilrippenriemen angelegte Zugspannung
zunimmt, wird die an dessen Nebenaggregat und an die Kurbelwelle
angelegte axiale Last höher,
was den Reibungsverlust verstärkte
und wieder die Kraftstoffwirtschaftlichkeit verschlechterte. Dies
bedeutet, dass bei Senken der an dem Keilrippenriemen angelegten
Zugspannung die Kraftstoffwirtschaftlichkeit verbessert werden kann.
Herkömmlicherweise
wird die an einem Keilrippenriemen angelegte Zugspannung bei 150
bis 200 N pro Keilrippe bei dessen Anbringen an Riemenscheiben festgelegt,
so dass dessen stabile Zugspannung nach langer Laufleistung des
Fahrzeugs 80 bis 120 N (100 N im Schnitt) pro Keilrippe erreicht.
Es hat sich aber gezeigt, dass zum signifikanten Verbessern der
Kraftstoffwirtschaftlichkeit die anfängliche Zugspannung beim Anbringen
bei 80 bis 120 N pro Keilrippe festgelegt werden sollte, so dass
die stabile Zugspannung im Schnitt 60 N (40 bis 80 N im Schnitt)
pro Keilrippe erreichen könnte.
Wie vorstehend beschrieben führen
an einem Keilrippenriemen angelegte niedrige Zugspannungen zu schnellem
Erzeugen von Ruckgleitgeräusch.
Die im Schnitt 60 N pro Keilrippe erreichende stabile Zugspannung
liegt sehr nahe an dem Bereich, in dem Keilrippenriemen gleitend
rutschen.
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Daher
besteht neuer Bedarf an Keilrippenriemen, die nach langer Laufleistung
eines Fahrzeugs kein Ruckgleiten erzeugen, selbst wenn sie bei Motoren
mit sehr großen
Umdrehungsschwankungen eingesetzt werden und die daran angelegte
Zugspannung niedrig ist. Experimentell wurde ein Keilrippenriemen
aus einer Kautschukzusammensetzung hergestellt, bei der 25 Masseteile
von Nylonkurzfasern mit einem Faserdurchmesser von 28 μm mit 100
Masseteilen EPDM, das Rohkautschuk ist, gemischt wurden. Als der
Keilrippenriemen durch Laufen über
einen Zeitraum von 100 Stunden (was erwartungsgemäß einer
Fahrzeuglaufleistung von 20.000 km entspricht) bewegt wurde, dann
an einem Antriebsriemenantriebssystem für einen Motor mit einer großen Umdrehungsschwankung
mit einer angelegten Zugspannung von 60 N pro Keilrippe angebracht und
dann bewegt wurde, wurde Ruckgleitgeräusch festgestellt.
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Die
vorliegende Erfindung erfolgte im Hinblick auf das Vorstehende und
daher besteht ihre Aufgabe darin, einen Keilrippenriemen vorzusehen,
der nach langer Fahrzeuglaufleistung die Erzeugung von Ruckgleitgeräusch verhindert,
selbst wenn er in einem Kraftfahrzeugnebenaggregat-Antriebsriemenantriebssystem
mit einer großen
Motorumdrehungsschwankung verwendet wird und die an ihm angelegte
Zugspannung niedrig ist, sowie ein Kraftfahrzeugnebenaggregat-Antriebsriemenantriebssystem
an die Hand zu geben, das mit dem Keilrippenriemen ausgestattet
ist.
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Patentschrift
1: veröffentlichte
japanische Gebrauchsmusteranmeldung Nr. H05-59012
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Patentschrift
2: veröffentlichte
japanische Patentanmeldung Nr. H07-35201
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Patentschrift
3: veröffentlichte
japanische Patentanmeldung Nr. H07-293641
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Offenlegung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung ist zum Erreichen der obigen Aufgabe auf einen
Keilrippenriemen gerichtet, der mehrere jeweils so ausgebildete
Keilrippen umfasst, dass sie sich in einer Längsrichtung des Riemens erstrecken,
wobei die mehreren Keilrippen nebeneinander in Breitenrichtung des
Riemens an der Innenseite des Riemens angeordnet sind, wobei der
Keilrippenriemen um eine Riemenscheibe gewunden ist, um die mehreren
Keilrippen zur Kraftübertragung
in Berührung
mit der Riemenscheibe zu bringen, dadurch gekennzeichnet, dass die
mehreren Keilrippen aus einer Kautschukzusammensetzung bestehen,
in die 5 bis 50 Masseteile thermoplastischen Harzes mit einem Schmelzpunkt
von 110°C
oder höher
mit 100 Masseteilen Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk,
der Rohkautschuk ist, gemischt sind.
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Wenn
die Keilrippen eines Keilrippenriemens aus einer Chloroprenkautschuk
(CR) als Rohkautschuk enthaltenden Kautschukzusammensetzung bestehen,
werden die Oberflächen
der Keilrippen, die als Berührungsflächen mit
einer Riemenscheibe dienen, durch Wärmeerzeugung aufgrund von Reibung
gehärtet
und zu Spiegelflächen
verschlechtert und ihr Reibungskoeffizient steigt extrem an. Bei Änderung
der Zugspannung aufgrund von Schwankung der Motordrehgeschwindigkeit
greift daher der Riemen bei Verwendung eines Keilrippenriemens in
einem Kraftfahrzeugnebenaggregat- Antriebsriemenantriebssystem
die Riemenscheibe bis zu einem Grenzwert und rutscht dann plötzlich an
der Riemenscheibe, was zu einfachem Erzeugen von Ruckgleitgeräusch führt. Gemäß der obigen
Auslegung des erfindungsgemäßen Keilrippenriemens
haben dagegen die Keilrippen eine hohe Wärmebeständigkeit, da sie aus einer
Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk
als Rohkautschuk enthaltenden Kautschukzusammensetzung bestehen.
Daher kann verhindert werden, dass die Oberflächen der Keilrippen aufgrund
von Wärmeerzeugung
bedingt durch Reibung gehärtet
und zu Spiegelflächen
verschlechtert werden, was das Erzeugen von Ruckgleitgeräusch erschwert.
Der Begriff „Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk", wie er hierin verwendet
wird, deckt zum Beispiel Ethylenproplyencopolymerkautschuk (EPM),
Ethylenpropylendienmonomerterpolymerkautschuk (EPDM) und deren Mischungen
ab.
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Da
thermoplastisches Harz in die die Keilrippenden bildende Kautschukzusammensetzung
gemischt wird, hält
das an den Oberflächen
der als Berührungsflächen mit
der Riemenscheibe dienenden Keilrippen freiliegende thermoplastische
Harz den Reibungskoeffizienten niedrig, selbst bei Abrieb der Keilrippen.
Bei Wechseln des Keilrippenriemens von einem Zustand des Greifens
der Riemenscheibe zu einem Zustand des Rutschens an der Riemenscheibe
bei einem kritischen Übergangspunkt
von einem elastischen Rutschbereich zu einem Gleitrutschbereich
verformt sich ferner das thermoplastische Harz in geeigneter Weise
elastisch, um einen gleichmäßigen Zustandswechsel
vorzusehen. Daher tritt ein Ruckgleitgeräusch weniger wahrscheinlich ein.
Da weiterhin das thermoplastische Harz einen Schmelzpunkt von 110°C oder höher hat,
schmilzt das thermoplastische Harz nie weg und seine Wirkungen können lange
Zeit erhalten bleiben, selbst wenn die Riementemperatur 80 bis 100°C erreicht,
zum Beispiel wenn der Keilrippenriemen in einem Kraftfahrzeugnebenaggegrat-Antriebsriemenantriebssystem
verwendet wird.
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Selbst
wenn der Keilrippenriemen in einem Kraftfahrzeugnebenaggregat-Antriebsriemenantriebssystem
mit einer großen
Motorumdrehungsschwankung verwendet wird und die an ihm angelegte
Zugspannung niedrig ist, kann daher nach der obigen Auslegung des
erfindungsgemäßen Keilrippenriemens
das Erzeugen von Ruckgleitgeräusch
nach langer Fahrzeuglaufleistung verhindert werden.
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Der
Grund, warum die Menge des mit Rohkautschuk gemischten thermoplastischen
Harzes bei 5 bis 50 Masseteilen liegt, wobei beide Werte eingeschlossen
sind, ist folgender. Wenn die Menge thermoplastischen Harzes kleiner
als 5 Masseteile ist, können
die obigen Wirkungen des thermoplastischen Harzes nicht ausreichend
erhalten werden. Wenn dagegen die Menge des thermoplastischen Harzes
bei über
50 Masseteilen liegt, sind in dem gesamten Riemen eine große Anzahl
an Defekten enthalten, deren Kerne durch das thermoplastische Harz
gebildet werden, was die Biegelastwechselfestigkeit verschlechtert.
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Beispiele
für ein
thermoplastisches Harz mit einem Schmelzpunkt von 110°C oder höher umfassen
Polyethylenharz mit einem Schmelzpunkt von 110 bis 140°C, Polypropylenharz
mit einem Schmelzpunkt von 176°C,
6,6-Nylonharz mit einem Schmelzpunkt von 265°C, Polyethylenterephthalatharz
mit einem Schmelzpunkt von 264°C
und Ethylentetrafluoridharz mit einem Schmelzpunkt von 327°C.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Keilrippenriemen
kann das thermoplastische Harz eine thermische Verformungstemperatur
von 80°C
oder weniger haben.
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Da
das thermoplastische Harz eine thermische Verformungstemperatur
von 80°C
oder niedriger hat, was gleich oder niedriger als die Riementemperatur
(80 bis 100°C)
während
Verwendung in einem Antriebsriemenantriebssystem für Kraftfahrzeugnebenaggregate
ist, verformt sich bei der obigen Auslegung das gleichmäßig erweichte
thermoplastische Harz elastisch, wenn der Keilrippenriemen einen Übergang
von einem Zustand des Greifens der Riemenscheibe zu einem Zustand
des Rutschens an der Riemenscheibe macht.
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Die
thermische Verformungstemperatur, wie sie hierin verwendet wird,
ist ein Messwert unter einer in ASTM D-648 festgelegten Last von
18,6 kg/cm2.
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Beispiele
eines thermoplastischen Harzes mit einer thermischen Verformungstemperatur
von 80°C oder
niedriger umfassen Polyethylenharz mit einer thermischen Verformungstemperatur
von 32 bis 52°C,
Polypropylenharz mit einer thermischen Verformungstemperatur von
60 bis 70°C
und 6,6-Nylonharz mit einer thermischen Verformungstemperatur von
60 bis 65°C.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Keilrippenriemen
ist das bevorzugteste thermoplastische Harz Polyethylenharz.
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Da
bei der obigen Auslegung das Polyethylenharz einen niedrigen Reibungskoeffizienten
und eine thermische Verformungstemperatur von 32 bis 52°C hat, verformt
es sich bei Verwendung in einem Antriebsriemenantriebssystem für Kraftfahrzeugnebenaggregate
bei Riementemperaturen von 80 bis 100°C elastischer als die anderen
Arten von Harzen, wodurch ein gleichmäßigerer Übergang von einem Zustand des
Greifens zu einem Zustand des Rutschens vorgesehen wird. Da weiterhin
das Polyethylenharz eine hohe Affinität zu Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk hat, der
einen Polyethylenbestandteil enthält, weist es in der Kautschukzusammensetzung
einen guten dispergierten Zustand auf.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Keilrippenriemen
ist das als thermoplastisches Harz dienende Polyethylenharz bevorzugter
Polyethylenharz ultrahoher relativer Molekülmasse mit einer relativen
Viskositätsmittel-Molekülmasse von
500.000 oder mehr.
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Bei
der obigen Auslegung hat Polyethylenharz ultrahoher relativer Molekülmasse mit
einer relativen Viskositätsmittel-Molekülmasse von
500.000 oder mehr nicht nur einen niedrigen Reibungskoeffizienten,
sondern auch eine sehr gute Abriebbeständigkeit. Wenn daher der Keilrippenriemen
in einem Antriebsriemenantriebssystem eines Kraftfahrzeugnebenaggregats
verwendet wird, kann auch nach langer Laufleistung des Fahrzeugs
das Polyethylenharz ultrahoher relativer Molekülmasse an den Oberflächen der
Keilrippen gehalten werden, die als Berührungsflächen mit der Riemenscheibe
dienen. Die relative Viskositätsmittel-Molekülmasse wird
durch das Viskositätsverfahren
ermittelt.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Keilrippenriemen
kann das thermoplastische Harz in Pulver- oder Partikelform vorliegen.
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Da
bei der obigen Auslegung das thermoplastische Harz in Pulver- oder
Partikelform vorliegt, verhindert dies die Ausbildung von ausgedehnter
Verformung der die Keilrippen bildenden Kautschukzusammensetzung
und verhindert dadurch eine nachteilige Wirkung der Biegelastwechselfestigkeit.
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In
diesem Fall hat das thermoplastische Harz in Pulver- oder Partikelform
bei dem erfindungsgemäßen Keilrippenriemen
bevorzugt einen Partikeldurchmesser von 25 bis 300 μm.
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Wenn
der Partikeldurchmesser des thermoplastischen Harzes kleiner als
20 μm ist,
werden die Oberflächen
der als Berührungsflächen mit
der Riemenscheibe dienenden Keilrippen im Lauf der Zeit wahrscheinlicher
mit Abriebpulver bedeckt, was die Wirkungen des thermoplastischen
Harzes abschwächt.
Wenn dagegen der Partikeldurchmesser des thermoplastischen Harzes
größer als
300 μm ist,
kann sich die die Keilrippen bildende Kautschukzusammensetzung nicht
gleichmäßig verformen,
und um das thermoplastische Harz konzentriert sich mechanische Spannung,
was eine schlechte Biegelastwechselfestigkeit ergibt.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Keilrippenriemen
können
3 bis 30 Masseteile Kurzfasern in die die mehreren Keilrippen bildende
Kautschukzusammensetzung bezüglich
100 Masseteilen Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk,
der Rohkautschuk ist, gemischt werden, wobei die Kurzfasern in der
Breitenrichtung des Riemens ausgerichtet werden.
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Auch
wenn die Wirkung des Verhinderns der Ruckgleitgeräuschbildung
einfach durch Mischen von thermoplastischem Harz in die die Keilrippen
bildende Kautschukzusammensetzung aufgewiesen werden kann, kann
die Wirkung in größerem Maße in Kombination
mit einer Mischung von Kurzfasern aufgewiesen werden. Das Eintreten
und Austreten der Keilrippen in und aus den Riemenscheibenrillen
ist eine Ursache für Ruckgleitgeräusch. Wenn
im Einzelnen beim Einrücken
der Keilrippen in die Riemenscheibenrillen die Keilrippen durch
seitlichen Druck verformt werden, sich in die Riemenscheibenrillen
einkeilen und dadurch eine hohe Keilwirkung aufweisen, dann erzeugen
sie Ruckgleitgeräusch
bei Ausrücken
aus den Riemenscheibenrillen. Im Hinblick auf das Verhindern von
Ruckgleitgeräuschbildung
ist es daher bevorzugt, dass die Keilrippen so wenig wie möglich durch
seitlichen Druck verformt werden. Um zu verhindern, dass die Keilrippen
durch seitlichen Druck verformt werden, kann daher die Zugabe von
Ruß oder
eines harzhaltigen Verstärkungsmittels zur
Kautschukzusammensetzung erwogen werden. Dies verhärtet aber
die Keilrippen, so dass deren Biegelastwechselfestigkeit schlecht
wird. Gemäß der obigen
Auslegung des erfindungsgemäßen Keilrippenriemens werden
dagegen Kurzfasern in die Keilrippen gemischt, so dass sie in der
Riemenbreitenrichtung ausgerichtet sind. Während die Keilrippen eine hohe
Steifigkeit gegenüber
seitlichem Druck aufweisen, wird daher ihre Längsbiegsamkeit kaum beeinträchtigt,
und daher weisen die Keilrippen keine übermäßige Keilwirkung an den Riemenscheibenrillen
auf. Dadurch wird es weniger wahrscheinlich, dass der Keilrippenriemen
Ruckgleitgeräusch
erzeugt.
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Wenn
die Menge der eingemischten Kurzfasern kleiner als 3 Masseteile
bezogen auf 100 Masseteile Rohkautschuk ist, kann die Steifigkeit
der Keilrippen in der Riemenbreitenrichtung nicht ausreichend verbessert
werden. Wenn dagegen die Menge der eingemischten Kurzfasern größer als
30 Masseteile ist, können
die Kurzfasern nicht gleichmäßig in die
Kautschukzusammensetzung dispergiert werden, was eine schlechte
Biegelastwechselfestigkeit vorsieht.
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Beispiele
für Kurzfasern
umfassen Nylonkurzfasern, meta-Aramid-Kurzfasern, para-Aramid-Kurzfasern
und Baumwollkurzfasern.
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In
diesem Fall sind bei dem erfindungsgemäßen Keilrippenriemen die bevorzugtesten
Kurzfasern Nylonkurzfasern.
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Der
Grund für
das Vorstehende ist, dass Nylonkurzfasern nicht nur die Steifigkeit
der Keilrippen in der Riemenbreitenrichtung verbessern, sondern
auch aufgrund der eigenen niedrigen Reibungskoeffizienten an den
Oberflächen
der als Berührungsflächen mit
der Riemenscheibe dienenden Keilrippen bleiben, selbst nach Abrieb,
wodurch eine Wirkung der Reduzierung des Reibungskoeffizienten der
Oberflächen
der Keilrippen vorgesehen wird.
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Der
erfindungsgemäße Keilrippenriemen
kann weiterhin einen aus Polyethylennaphthalatfasern bestehenden
Kord umfassen, der eingebettet ist, um eine Spirale mit einer bestimmten
Steigung in der Breitenrichtung des Riemens zu bilden.
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Da
bei der obigen Auslegung der Kord in Kombination mit den Keilrippen
verwendet wird, die aus einer Kautschukzusammensetzung bestehen,
in der thermoplastisches Harz mit Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk
gemischt ist, ergibt dies eine äußerst große Wirkung
der Verhinderung der Ruckgleitgeräuschbildung. Wenn im Einzelnen
zum Beispiel der Keilrippenriemen an einem Antriebsriemenantriebssystem
eines Kraftfahrzeugnebenaggregats mit großer Umdrehungsschwankung mit
einer daran angelegten niedrigen Zugspannung angebracht wird, bietet
es Kraftübertragung
in einem Zustand nahe einem kritischen Punkt des Übergangs
von einem elastischen Schlupfbereich zu einem gleitenden Schlupfbereich.
Da in diesem Fall der aus Polyethylennaphthalatfasern bestehende
Kord dem Keilrippenriemen ein höheres
Elastizitätsmodul
als ein aus Polyethylenterephthalat bestehender Kord gibt, wechselt
der Keilrippenriemen selbst bei Änderung
der Zugspannung nicht einfach von einem elastischen Schlupfbereich
zu einem gleitenden Schlupfbereich. Dies führt zu einem Verhindern der
Ruckgleitgeräuschbildung.
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Ein
erfindungsgemäßes Antriebsriemenantriebssystem
für ein
Kraftfahrzeugnebenaggregat umfasst: einen Keilrippenriemen, in dem
mehrere Keilrippen, die jeweils so ausgebildet sind, dass sie sich
in einer Längsrichtung
des Riemens erstrecken, nebeneinander in einer Breitenrichtung des
Riemens an der Innenseite des Riemens angeordnet sind; und mehrere
Riemenscheiben, um die der Keilrippenriemen mit festgelegter Zugspannung
gewickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Keilrippen
des Keilrippenriemens aus einer Kautschukzusammensetzung bestehen,
in die 5 bis 50 Masseteile thermoplastischen Harzes mit einem Schmelzpunkt
von 110°C
oder höher
mit 100 Masseteilen Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk,
der Rohkautschuk ist, gemischt sind; und dass die auf den Keilrippenriemen
vor dem Laufen ausgeübte
Zugspannung 50 bis 80 N pro Keilrippe beträgt.
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Mit
der obigen Auslegung wird das Antriebsriemenantriebssystem für ein Kraftfahrzeugnebenaggregat selbst
nach einer langen Laufleistung des Fahrzeugs daran gehindert, Ruckgleitgeräusche zu
erzeugen. Da weiterhin die an dem Keilrippenriemen angelegte Zugspannung
niedrig ist, ist die an jeder Riemenscheibe angelegte axiale Last
niedrig, was zu einem geringen Kraftstoffverbrauch des Motors führt.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Keilrippenriemens nach einer
erfindungsgemäßen Ausführung.
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2 ist
ein Diagramm, das die Riemenscheibenanordnung eines Antriebsriemenantriebssystems
für ein
Nebenaggregat zeigt.
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3 ist
ein Diagramm, das die Riemenscheibenanordnung eines die Verschlechterung
beschleunigenden Riemenlauftestgeräts zeigt.
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4 ist
ein Diagramm, das die Riemenscheibenanordnung eines Riemenlauftestgeräts für einen mehrachsigen
Biegetest zeigt.
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5 ist
ein Balkendiagramm, das Geräuscheigenschaften
von Keilrippenriemen der Beispiele 1 bis 8 zeigt.
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6 ist
ein Balkendiagramm, das Bieglastwechsellebensdauer von Keilrippenriemen
der Beispiele 1 bis 8 zeigt.
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Beste Art
der Durchführung
der Erfindung
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Nachstehend
folgt eine eingehende Beschreibung einer erfindungsgemäßen Ausführung unter
Bezug auf die Zeichnungen.
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1 zeigt
einen Keilrippenriemen B nach einer erfindungsgemäßen Ausführung.
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Der
Keilrippenriemen B umfasst einen Keilrippenriemenaufbau 10,
einen in dem Keilrippenriemenaufbau 10 so eingebetteten
Kord 16, dass er in der Riemenbreitenrichtung eine Spirale
mit einer bestimmten Steigung bildet, und ein die Rückfläche verstärkendes
Gewebe 17, das zur Bedeckung der Rückfläche des Keilrippenriemenaufbaus 10 vorgesehen
wird.
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Der
Keilrippenriemenaufbau 10 besteht aus einer Kautschukzusammensetzung,
welche durch Verwenden von Ethylen-α-Olefin-Elastomer als Rohkautschuk,
Mischen von Kautschukmischchemikalien einschließlich Füllstoff wie Ruß und eines
Plastifizierungsmittels in den Kautschuk und Ausüben von Wärme und Druck auf das Kautschukgemisch,
um den Rohkautschukbestandteil des Kautschukgemisches mit einem
organischen Peroxid oder Schwefel zu vernetzen, erhalten wird. Beispiele
für den
obigen Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk
umfassen Ethylenpropylencopolymerkautschuk (EPM), Ethylenpropylendienmonomerterpolymerkautschuk
(EPDM) und deren Mischungen. Der Keilrippenriemenaufbau 10 ist
so aufgebaut, dass eine Adhäsionskautschukschicht 11 mit
dem darin eingebetteten Kord 16 und eine unter der Adhäsionskautschukschicht 11 liegende
Kautschukriemenunterbauschicht 12 zu einem Stück geschichtet
sind.
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Die
Adhäsionskautschukschicht 11 ist
ein Teil, der den darin eingebetteten Kord zum Widerstehen einer
Zugspannung umfasst, und ist in der Form eines Streifens ausgebildet.
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Die
Kautschukriemenunterbauschicht 12 ist ein Teil, der in
Berührung
mit einer Riemenscheibe, die innerhalb des Riemens angeordnet ist,
gebracht wird, um direkt Kraft auf die Riemenscheibe zu übertragen, und
bei dem sich in Riemenlängsrichtung
erstreckende Keilrippen 13 nebeneinander in der Riemenbreitenrichtung
ausgebildet sind, um eine große
Kontaktfläche
zur Riemenscheibe vorzusehen.
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Die
als Rohkautschuk Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk
enthaltende Kautschukzusammensetzung, die die Kautschukriemenunterbauschicht 12 bildet,
enthält
zusätzlich
zu Kautschukmischchemikalien wie Ruß ein thermoplastisches Harz 15 mit
einem Schmelzpunkt von 110°C
oder weniger und einer thermischen Verformungstemperatur von 80°C oder weniger
(unter einer in ASTM D-648 festgelegten Last von 18,6 kg/cm2), das darin dispergiert eingemischt ist.
Das thermoplastische Harz 15 ist bei 5 bis 50 Masseteilen
mit 100 Masseteilen Rohkautschuk gemischt. Das thermoplastische
Harz 15 ist ein Polyethylenharz ultrahoher relativer Molekülmasse mit
einer relativen Viskositätsmittel-Molekülmasse von
500.000 oder mehr. Ferner liegt das thermoplastische Harz 15 in
Pulver- oder Partikelform mit einem Partikeldurchmesser von 25 bis
300 μm vor.
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Die
die Kautschukriemenunterbauschicht 12 bildende Kautschukzusammensetzung
enthält
ferner Kurzfasern 14, die darin dispergiert eingemischt
sind, so dass sie in der Riemenbreitenrichtung ausgerichtet sind.
Die Kurzfasern 14 sind bei 3 bis 30 Masseteilen mit 100
Masseteilen Rohkautschuk gemischt. Die Kurzfasern 14 sind
Nylonkurzfasern. Die an den Oberflächen der Keilrippen 13 freiliegenden
Kurzfasern 14 stehen von den Oberflächen der Keilrippen 13 ab.
Weiterhin haben die Kurzfasern 14 eine Faserlänge von
0,2 bis 3,0 mm.
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Der
Kord 16 besteht aus verdrillten Strängen aus Polyethylennaphthalatfasern
(nachstehend als „PEN" bezeichnet). Um
dem Kord 16 ein Anhaftvermögen an dem Keilrippenriemenaufbau 10 zu
verleihen, wird der Kord 16 vor dem Formen einer Streckthermofixationsbehandlung
Eintauchen in eine wässrige
Lösung aus
Resorcinolformaldehyd-Latex (nachstehend als eine wässrige RFL-Lösung bezeichnet)
und dann Strecken bei Ausüben
von Wärme
an ihm und einer Behandlung des Eintauchens des Kords 16 in
Kautschukzement und dann dessen Trocknen unterzogen. Die verdrillten
PEN-Faserstränge,
die den Kord 16 bilden, haben einen Monofilgarndurchmesser
von 10 bis 40 μm
und ein Gesamtdenier von 4.000 bis 8.000 dtex und haben zum Beispiel
einen Ply-Twist von 1.100 dtex/2 × 3 bei einem Twistmultiplikator
von 700 (wobei der Twistmultiplikator ein Ergebnis der Quadratwurzel
des Denierwerts und der Twistzahl in Drehungen/10 cm ist). Die verdrillten
PEN-Faserstränge
haben weiterhin eine Heißluft-Schrumpfspannung
von 0,2 bis 0,5 cN/dtex vor der Streckthermofixationsbehandlung
und der Kautschukzementtauchbehandlung und eine Heißluftschrumpfspannung
von 0,3 bis 0,7 cN/dtex nach der Streckthermofixationsbehandlung
und der Kautschukzementtauchbehandlung, wobei beide Schrumpfspannungsmessungen
gemäß „Testing
Method for Chemical Fiber Tire Cords" von JIS L1017 vorgenommen wurden.
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Das
die Rückfläche verstärkende Gewebe 17 besteht
aus einem Gewebe aus Kamm- und Schussgarnen, wie bei Leinenbindung.
Um dem die Rückfläche verstärkenden
Gewebe 17 ein Anhaftvermögen an dem Keilrippenriemenaufbau 10 zu
verleihen, wird das die Rückfläche verstärkende Gewebe 17 vor
dem Formen einer Eintauchbehandlung in eine wässrige RFL-Lösung und
dann Erwärmen
sowie einer Kautschukzementbeschichtungsbehandlung seiner Oberfläche, die
dem Keilrippenriemenaufbau 10 zugewandt ist, und dann Trocknen
unterzogen.
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Da
bei dem Keilrippenriemen B mit dem obigen Aufbau die Keilrippen 13 aus
einer Kautschukzusammensetzung bestehen, die Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk
als Rohkautschuk enthält,
haben sie eine hohe Wärmebeständigkeit.
Daher wird verhindert, dass die Oberflächen der Keilrippen 13 durch
reibinduzierte Wärmeerzeugung
gehärtet
und zu Spiegelflächen
verschlechtert werden. Dies erschwert die Ruckgleitgeräuschbildung.
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Bei
dem Keilrippenriemen B wird das thermoplastische Harz 15 in
die die Keilrippen 13 bildende Kautschukzusammensetzung
gemischt. Selbst wenn die Keilrippen 13 verschleißen, hält daher
das thermoplastische Harz 15, das an den Oberflächen der Keilrippen 13 freiliegt,
die Berührungsflächen der
Riemenscheibe sind, ihren Reibungskoeffizienten niedrig. Bei Wechseln
des Keilrippenriemens B von einem Zustand des Greifens der Riemenscheibe
zu einem Zustand des Rutschens an der Riemenscheibe bei einem kritischen
Punkt des Übergangs
von einem elastischen Schlupfbereich zu einem gleitenden Schlupfbereich
verformt sich ferner das thermoplastische Harz 15 in geeigneter
Weise elastisch, um einen gleichmäßigen Zustandswechsel vorzusehen.
Dadurch kann Ruckgleitgeräuschbildung
verhindert werden. Da ferner das thermoplastische Harz 15 Polyethylenharz
mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten und einer thermischen
Verformungstemperatur von 32 bis 52°C ist, verformt es sich wahrscheinlicher
elastisch bei Riementemperaturen von 80 bis 100°C als andere Arten von Harzen
bei Verwendung in einem Antriebsriemenantriebssystem für Kraftfahrzeugnebenaggregate,
wodurch ein gleichmäßigerer Übergang
von einem Zustand des Greifens zu einem Zustand des Rutschens vorgesehen
wird. Da weiterhin das thermoplastische Harz 15 ein Polyethylenharz
relativer ultrahoher Molekülmasse
mit einer relativen Viskositätsmittel-Molekülmasse von
500.000 oder mehr ist, hat es nicht nur einen niedrigen Reibungskoeffizienten,
sondern auch eine sehr gute Verschleißbeständigkeit. Wenn daher der das
thermoplastische Harz 15 verwendende Keilrippenriemen B
in einem Antriebsriemenantriebssystem für Kraftfahrzeugnebenaggregate
verwendet wird, wird selbst nach einer langen Laufleistung des Fahrzeugs
das Polyethylenharz relativer ultrahoher Molekülmasse an der Oberfläche der
Keilrippen 13 gehalten, die als Berührungsflächen mit der Riemenscheibe
dient. Ferner liegt das Polyethylenharz relativer ultrahoher Molekülmasse,
das das thermoplastische Harz 15 bildet, in Pulver- oder
Partikelform vor, was das Auftreten von ausgedehnter Verformung
der die Keilrippen 13 bildenden Kautschukzusammensetzung
verhindert und dadurch eine nachteilige Wirkung auf die Biegelastwechselfestigkeit
verhindert. Da weiterhin das Polyethylenharz eine hohe Affinität zu Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk
hat, der einen Polyethylenbestandteil enthält, weist es einen guten dispergierten
Zustand in der Kautschukzusammensetzung auf.
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Bei
dem Keilrippenriemen B weist das thermoplastische Harz 15 einen
Schmelzpunkt von 110°C
oder höher
auf. Selbst wenn die Riementemperatur 80 bis 100°C erreicht, wenn der Keilrippenriemen
B in einem Antriebsriemenantriebssystem eines Kraftfahrzeugnebenaggregats
verwendet wird, schmilzt daher das thermoplastische Harz 15 nie
weg und die obigen Wirkungen können
lange Zeit gehalten werden.
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Bei
dem Keilrippenriemen B werden Kurzfasern 14 in die Kautschukriemenunterbauschicht 12 gemischt,
so dass sie in der Riemenbreitenrichtung ausgerichtet sind. Während daher
die Keilrippen 13 eine hohe Steifigkeit gegen seitlichen
Druck aufweisen, ist ihre Biegsamkeit in Längsrichtung kaum beeinträchtigt,
und daher weisen die Keilrippen 13 keine übermäßige Keilwirkung
auf die Riemenscheibenrillen auf. Dies erschwert die Ruckgleitgeräuschbildung.
Da ferner die Kurzfasern 14 Nylonkurzfasern sind, verbessert
dies nicht nur die Steifigkeit der Keilrippen 13 in der
Riemenbreitenrichtung, diese bleiben auch aufgrund des eigenen niedrigen
Reibungskoeffizienten an den Oberflächen der Keilrippen 13,
die als Berührungsflächen mit
der Riemenscheibe dienen, selbst nach Verschleiß, wodurch eine Wirkung der
Verringerung des Reibungskoeffizienten der Oberflächen der
Keilrippen 13 vorgesehen wird.
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Bei
dem Keilrippenriemen B wird die Verwendung eines Kords 16 aus
PEN mit der Kautschukriemenunterbauschicht 12 kombiniert,
die aus einer Kautschukzusammensetzung besteht, in der thermoplastisches Harz 15 mit
Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk
gemischt ist. Dies ergibt eine äußerst große Wirkung
bei Verhindern der Ruckgleitgeräuschbildung.
Wenn im Einzelnen der Keilrippenriemen B an einem Antriebsriemenantriebssystem
eines Kraftfahrzeugnebenaggregats mit kleiner Umdrehungsschwankung
mit daran ausgeübter
geringer Zugspannung angebracht wird, sieht es Kraftübertragung
in einem Zustand nahe einem kritischen Punkt des Wechsels von einem
elastischen Schlupfbereich zu einem gleitenden Schlupfbereich vor. Da
in diesem Fall der aus PEN bestehende Kord 16 dem Keilrippenriemen
B einen höheren
Elastizitätsmodul als
dem aus Polyethylenterephthalat (PET) hergestellten verleiht, wechselt
der Keilrippenriemen B bei Zugspannungsänderung nicht einfach von einem
elastischen Schlupfbereich zu einem gleitenden Schlupfbereich. Dies
bewirkt ein Verhindern der Ruckgleitgeräuschbildung.
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Auch
wenn die obige Auslegung Polyethylenharz als thermoplastisches Harz 15 verwendet,
ist das thermoplastische Harz 15 nicht darauf beschränkt, sondern
kann ein Nylonharz mit ausgezeichneter Abriebbeständigkeit,
Polyesterharz, Polypropylenharz, Acrylnitrilbutadienstyrenharz (ABS-Harz)
oder andere thermoplastische Harze sein. Auch wenn bei der obigen
Auslegung Nylonkurzfasern als Kurzfasern 14 verwendet werden,
sind die Kurzfasern 14 ferner nicht auf Nylonkurzfasern
beschränkt,
sondern können
para-Aramidkurzfasern hoher Festigkeit, meta-Aramidkurzfasern mit
ausgezeichneter Abriebbeständigkeit,
Bauwollkurzfasern oder andere Arten von Kurzfasern sein.
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Als
Nächstes
folgt eine kurze Beschreibung eines Verfahrens für die Fertigung eines Keilrippenriemens
B mit der obigen Auslegung.
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Bei
der Fertigung eines Keilrippenriemens B werden eine Innenform mit
einer Formfläche
zum Ausbilden der Riemenrückfläche zu einer
vorbestimmten Form und mit einer Kautschukmanschette mit einer Formfläche zum
Ausbilden der Riemeninnenfläche
zu einer vorbestimmten Form jeweils als Außen- und Innenumfang des Keilrippenriemens
B verwendet.
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Zuerst
wird der Außenumfang
der Innenform mit einem die Rückfläche verstärkenden
Gewebe 17 bedeckt, das aus einem Gewebe besteht, das einer
Behandlung zum Aufbringen eines Klebstoffs darauf unterzogen wurde,
und ein unvernetztes Kautschukfell für das Ausbilden eines Rückflächenseitenteils
der Adhäsionskautschukschicht 11 wird
dann um das die Rückfläche verstärkende Gewebe 17 gewickelt.
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Anschließend wird
ein Kord 16, der aus verdrillten Strängen aus PEN gebildet ist und
einer Behandlung zum Aufbringen eines Klebstoffs darauf unterzogen
wurde, spiralförmig
um das Kautschukfell gewickelt, dann wird ein anderes unvernetztes
Kautschukfell für
das Ausbilden eines Innenflächenseitenteils
der Adhäsionskautschukschicht 11 um
das kordumwickelte unvernetzte Kautschukfell gewickelt und ein noch
weiteres unvernetztes Kautschukfell für das Ausbilden einer Kautschuk-Riemenunterbauschicht 12 wird
dann um das zweite unvernetzte Kautschukfell gewickelt. In diesem
Fall ist ein für
das unvernetzte Kautschukfell für
das Ausbilden der Kautschukriemenunterbauschicht 12 verwendete
Material eine Kautschukzusammensetzung, bei der Kautschukmischchemikalien
einschließlich
Füllstoff
wie Ruß und
ein Plastifizierungsmittel, ein thermoplastisches Harz 15 und
Kurzfasern 14, die in Wickelrichtung ausgerichtet sind,
mit Ethylen-α-Olefin-Elastomer, das Rohkautschuk
ist, gemischt werden. Beim Wickeln jedes der unvernetzten Kautschukfelle überlappen deren
Enden in Wickelrichtung nicht, sondern liegen aneinander an.
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Danach
wird die Kautschukmanschette auf das geformte Stück an der Innenform gegeben
und sie werden in einen Formofen gegeben. Dann wird die Innenform
durch Dampf hoher Temperatur erhitzt und es wird hoher Druck auf
die Kautschukmanschette ausgeübt,
um sie radial nach innen zu pressen. Dabei wird der Kautschukbestandteil
fluidisiert, eine Vernetzungsreaktion läuft ab und es laufen auch Adhäsionsreaktionen des
Kords 16 und des die Rückfläche verstärkenden
Gewebes 17 an dem Kautschuk ab. Dadurch wird ein zylindrischer
Riemenwickel gebildet.
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Dann
wird der Riemenwickel von der Innenform genommen und an verschiedenen
Stellen seiner Länge
in mehrere Teile unterteilt, und der Außenumfang jedes abgetrennten
Teils wird zur Bildung von Keilrippen 13 geschliffen.
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Schließlich wird
der in mehrere Teile unterteilte Riemenwickel, der am Außenumfang
ausgebildete Keilrippen 13 aufweist, zu runden Stücken vorbestimmter
Breite zerschnitten, und jedes runde Stück wird umgedreht, wodurch
ein Keilrippenriemen B erhalten wird.
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2 zeigt
die Anordnung eine Antriebsriemenantriebssystems 20 für ein Nebenaggregat
mit fester Anordnung unter Verwendung eines Keilrippenriemens B
in einem Kraftfahrzeugmotor.
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Die
Anordnung des Nebenaggregat-Antriebsriemenantriebssystems 20 umfasst
eine oberste Lichtmaschinen-Riemenscheibe 21, eine Kurbelwellenriemenscheibe 22,
die links unterhalb der Lichtmaschinenriemenscheibe 21 angeordnet
ist, eine Klimaanlagenriemenscheibe 213, die rechts der
Kurbelwellenriemenscheibe 22 angeordnet ist, und eine Kühlmittelpumpenriemenscheibe 24,
die links oberhalb der Klimaanlagenriemenscheibe 23 und
links unterhalb der Lichtmaschinenriemenscheibe 21 angeordnet
ist. Von diesen Riemenscheiben sind alle Riemenscheiben mit Ausnahme
der Kühlmittelpumpenriemenscheibe 23,
die eine flache Riemenscheibe ist, Keilrippenriemenschieben. Der
Keilrippenriemen B ist so angeordnet, dass er um die Lichtmaschinenriemenscheibe 21 gewickelt
ist, damit seine Keilrippen 13 in Berührung mit der Lichtmaschinenriemenscheibe 21 kommen,
ist dann anschließend
um die Kurbelwellenriemenscheibe 22 und die Klimaanlagenriemenscheibe 23 gewickelt,
damit seine Keilrippen 13 in Berührung mit diesen Riemenscheiben
kommen können,
ist dann um die Kühlmittelpumpenriemenscheibe 24 gewickelt,
damit seine Rückfläche mit
der Kühlmittelpumpenriemenscheibe 24 in
Berührung
kommen kann, und wird dann zur Lichtmaschinenriemenscheibe 21 zurückgeführt. Die
an dem Keilrippenriemen B vor dem Laufen ausgeübte Zugspannung nimmt im zeitlichen
Verlauf nach Montage allmählich
ab (zum Beispiel bis zu einer Laufleistung eines Kraftfahrzeugs
von 20.000 bis 40.000 km) und hält
dann einen konstanten Wert. Unter der Annahme, dass der konstante
Wert eine stabile Zugspannung ist, beträgt die stabile Zugspannung
für das
Antriebsriemenantriebssystem des Nebenaggregats 50 bis 80 N pro
Keilrippe.
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Das
obige Antriebsriemenantriebssystem für ein Nebenaggregat erzeugt
kein Ruckgleitgeräusch, selbst
nach einer langen Laufleistung des Fahrzeugs. Da weiterhin die an
dem Keilrippenriemen angelegte Zugspannung niedrig ist, ist die
an jeder Riemenscheibe angelegte axiale Last niedrig, was zu niedrigem
Kraftstoffverbrauch des Motors führt.
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Beispiele
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Es
folgt eine Beschreibung der Testbewertungen, die an Keilrippenriemen
vorgenommen wurden.
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(Riemen für Testbewertung)
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Es
wurden die folgenden Keilrippenriemen der Beispiele 1 bis 8 hergestellt.
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<Beispiel 1>
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Als
Beispiel 1 wurde ein Keilrippenriemen hergestellt, der den gleichen
Aufbau wie in der obigen Ausführung
hat und bei dem EPDM als Kautschukbestandteil vorsehender Rohkautschuk
verwendet wurde und die Kautschukriemenunterbauschicht aus einer
Kautschukzusammensetzung gebildet wurde, die durch Mischen von 50
Masseteilen Ruß,
14 Masseteilen Paraffinöl
als Erweichungsmittel, 5 Masseteilen Zinkoxid, 1 Masseteil Stearinsäure, 3 Masseteilen
Antioxidans, 1,5 Massenteilen Schwefel als Vulkanisiermittel, 4
Masseteilen Vulkanisationsbeschleuniger und 20 Masseteilen Nylonkurzfasern
mit 100 Masseteilen EPDM erhalten wurde.
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<Beispiel 2>
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Als
Beispiel 2 wurde ein Keilrippenriemen hergestellt, der den gleichen
Aufbau wie in Beispiel 1 hatte, wobei lediglich die Kautschukriemenunterbauschicht
aus einer Kautschukzusammensetzung gebildet wurde, bei der 2 Masseteile
Polyethylenharzpulver mit 100 Masseteilen EPDM gemischt sind.
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<Beispiel 3>
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Als
Beispiel 3 wurde ein Keilrippenriemen hergestellt, der den gleichen
Aufbau wie Beispiel 1 hat, wobei aber die Kautschukriemenunterbauschicht
aus einer Kautschukzusammensetzung gebildet wurde, in der 5 Masseteile
Polyethylenharzpulver mit 100 Masseteile EPDM gemischt sind.
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<Beispiel 4>
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Als
Beispiel 4 wurde ein Keilrippenriemen hergestellt, der den gleichen
Aufbau wie Beispiel 1 hat, wobei aber die Kautschukriemenunterbauschicht
aus einer Kautschukzusammensetzung gebildet wurde, in der 10 Masseteile
Polyethylenharzpulver mit 100 Masseteile EPDM gemischt sind.
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<Beispiel 5>
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Als
Beispiel 5 wurde ein Keilrippenriemen hergestellt, der den gleichen
Aufbau wie Beispiel 1 hat, wobei aber die Kautschukriemenunterbauschicht
aus einer Kautschukzusammensetzung gebildet wurde, in der 20 Masseteile
Polyethylenharzpulver mit 100 Masseteile EPDM gemischt sind.
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<Beispiel 6>
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Als
Beispiel 6 wurde ein Keilrippenriemen hergestellt, der den gleichen
Aufbau wie Beispiel 1 hat, wobei aber die Kautschukriemenunterbauschicht
aus einer Kautschukzusammensetzung gebildet wurde, in der 40 Masseteile
Polyethylenharzpulver mit 100 Masseteile EPDM gemischt sind.
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<Beispiel 7>
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Als
Beispiel 7 wurde ein Keilrippenriemen hergestellt, der den gleichen
Aufbau wie Beispiel 1 hat, wobei aber die Kautschukriemenunterbauschicht
aus einer Kautschukzusammensetzung gebildet wurde, in der 60 Masseteile
Polyethylenharzpulver mit 100 Masseteile EPDM gemischt sind.
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<Beispiel 8>
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Als
Beispiel 8 wurde ein Keilrippenriemen hergestellt, der den gleichen
Aufbau wie Beispiel 1 hat, wobei aber Chloroprenkautschuk als Rohkautschuk
verwendet wurde, der einen Kautschukbestandteil vorsieht, und die
Kautschukriemenunterbauschicht aus einer Kautschukzusammensetzung
gebildet wurde, die durch Mischen von 50 Masseteilen Ruß, 5 Masseteilen
Plastifizierungsmittel, 5 Masseteilen Zinkoxid, 1 Masseteil Stearinsäure, 3 Masseteile
Antioxidans, 4 Masseteilen Magnesiumoxid und 20 Masseteilen Nylonkurzfasern mit
100 Masseteilen Chloroprenkautschuk erhalten wurde.
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Die
Formeln der Kautschukzusammensetzungen der Beispiele 1 bis 8 werden
ebenfalls in Tabelle 1 gezeigt.
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(Testauswertungsverfahren)
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<Echter Test mit Maschine>
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3 zeigt
die Riemenscheibenanordnung einer die Verschlechterung beschleunigenden
Riemenlauftestvorrichtung 30, die zum Beschleunigen der
Verschlechterung jedes Keilrippenriemens verwendet wird.
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Die
die Verschlechterung beschleunigende Riemenlauftestvorrichtung 30 besteht
aus Keilrippenriemenscheiben 31 großen Durchmessers, die an oberen
und unteren Positionen angeordnet sind und einen Durchmesser von
120 mm haben (die obere ist eine Abtriebsriemenscheibe und die untere
ist eine Antriebsriemenscheibe), einer Spannrolle 32, die
vertikal in der Mitte zwischen den Keilrippenriemenscheiben 31 großen Durchmessers
angeordnet ist und einen Durchmesser von 70 mm aufweist, und einer
Keilrippenriemenscheibe 31 kleinen Durchmessers, die rechts
der Spannrolle 32 angeordnet ist und einen Durchmesser
von 45 mm aufweist. Die Spannrolle 32 und die Keilrippenriemenscheibe 31 kleinen
Durchmessers werden so platziert, dass sie insgesamt einen Berührungsbogen
von 90° mit
dem Riemen haben.
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Zunächst wurde
jeder Keilrippenriemen B der Beispiele 1 bis 8 (mit sechs Keilrippen
und einer Umfangslänge
von 1210 mm, d.h. 6PK1210) um die drei Keilrippenriemenscheiben 31 gewickelt,
um seine Keilrippen in Kontakt mit den Riemenscheiben 31 zu
bringen, und wurde um die Spannscheibe 32 gewickelt, um seine
Rückfläche in Kontakt
mit der Riemenscheibe 32 zu bringen. Ferner wurde die Keilrippenriemenscheibe 31 kleinen
Durchmessers mit einem festgelegten Gewicht von 1117 N nach rechts
gezogen und es wurde eine Last von 8,826 kW an den Riemenscheiben 31 großen Durchmessers
ausgeübt.
In diesem Zustand wurde die als Antriebsriemenscheibe dienende untere
Keilrippenriemenscheibe 31 bei 4.900 U/min. bei einer Umgebungstemperatur
von 85±5°C gedreht,
um den Keilrippenriemen B 100 Stunden lang zu bewegen.
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Als
Nächstes
wurde jeder Keilrippenriemen B nach dem Lauf an einem Nebenaggregrat-Antriebsriemenantriebssystem
in einem Dreizylinder-Reihenmotor mit der gleichen Anordnung wie
in 2 gezeigt angebracht, um daran eine festgelegte
Zugspannung anzulegen, an der Lichtmaschinenriemenscheibe 21 wurde eine
Last angelegt, um einen Strom von 60A zu erzeugen, und ein Verdichter
mit einer Leistung von 1,47 MPa bei 2.000 U/min. wurde mit der Klimaanlagenriemenscheibe 23 verbunden.
In diesem Zustand wurde der Motor bei weit offener Drossel (WOT)
(bei einer Kurbelwellengeschwindigkeit von 800 U/min) betrieben
und die Geräuscheigenschaften
wurden während
des Betriebs in sechs Stufen subjektiv beurteilt: keines (0), schwach
(1), gering (2), mittel (3), stark (4) und übermäßig (5). Die Beurteilung wurde
in dem Fall, da die an dem Keilrippenriemen B angelegte Zugspannung
60 N pro Keilrippe betrug, in dem Fall, da die Zugspannung 45 N
pro Keilrippe betrug, und in dem Fall, da die Zugspannung 30 N pro
Keilrippe betrug, durchgeführt.
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<Prüfstandtest>
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4 zeigt
die Riemenscheibenanordnung einer mehrachsigen biegenden Riemenlauftestvorrichtung 40,
die zum Beurteilen der Biegelastwechselfestigkeit jedes Keilrippenriemens
verwendet wurde.
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Die
mehrachsige biegende Riemenlauftestvorrichtung 40 besteht
aus Keilrippenriemenscheiben 41, die an oberen und unteren
Positionen angeordnet sind und einen Durchmesser von 45 mm haben
(die obere ist eine Abtriebsriemenscheibe und die untere ist eine
Antriebsriemenscheibe), Spannrollen 42, die übereinander rechts
eines vertikalen Mittelpunkts zwischen den Keilrippenriemenscheiben 41 angeordnet
sind und einen Durchmesser von 50 mm aufweisen, und einer Keilrippenriemenscheibe 41,
die rechts des vertikalen Mittelpunkts angeordnet ist und einen
Durchmesser von 45 mm aufweist.
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Jeder
Keilrippenriemen B der Beispiele 1 bis 8 (mit drei Keilrippen und
einer Umfangslänge
von 1210 mm, d.h. 3PK1210) wurde um die drei Keilrippenriemenscheiben 41 gewickelt,
um seine Keilrippen in Kontakt mit den Riemenscheiben 41 zu
bringen, und wurde um die zwei Spannscheiben 42 gewickelt,
um seine Rückfläche in Kontakt
mit den Riemenscheiben 42 zu bringen. Ferner wurde die
oberste Keilrippenriemenscheibe 41 mit einem Eigengewicht
von 588,4 N nach oben gezogen. In diesem Zustand wurde die als Antriebsriemenscheibe
dienende unterste Keilrippenriemenscheibe 41 bei 5.100
U/min. gedreht, um den Keilrippenriemen B zu bewegen, bis in einer
Keilrippe ein Riss erzeugt wurde, und es wurde die Laufzeit des
Riemens bis zum Erzeugen eines Risses gemessen.
-
(Testauswertungsergebnisse)
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Die
Testergebnisse werden in Tabelle 1 und in den 5 und 6 gezeigt.
-
-
- Geräuschbeurteilung
0: keines, 1: schwach, 2: gering, 3: mittel, 4: stark, 5: übermäßig
-
Bezüglich Tabelle
1 und 5 ist ersichtlich, dass in allen Fällen, da
die an dem Keilrippenriemen B angelegte Zugspannung 60 N pro Keilrippe
betrug, da die Zugspannung 45 N pro Keilrippe betrug und da die Zugspannung
30 N pro Keilrippe betrug, die Beispiele 2 bis 7, bei denen Polyethylenharzpulver
in die Kautschuk-Riemenunterbauschicht
gemischt ist, eine höhere
Wirkung der Geräuschbildungsverhinderung
als Beispiel 1 haben, bei dem kein Polyethylenharzpulver in die
Kautschukriemenunterbauchschicht gemischt ist, und als Beispiel
8, das CR an Stelle von EPDM verwendet.
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Ein
Vergleich der Beispiele 2 bis 7 zeigt, dass die Beispiele 3 bis
7, bei denen die eingemischte Menge an Polyethylenharz 5 bis 60
Masseteile bezüglich
100 Masseteile EPDM beträgt,
eine erheblich höhere
Wirkung der Geräuschbildungsverhinderung
haben als Beispiel 2, bei dem die eingemischte Menge an Polyethylenharzpulver 2 Masseteile
bezüglich
des gleichen Bezugswerts beträgt.
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Bezüglich Tabelle
1 und 6 ist ersichtlich, dass die Beispiele 2 bis 7,
bei denen Polyethylenharzpulver in die Kautschukriemenunterbauschicht
gemischt ist, in ihrer Biegelastwechselfestigkeit schlechter werden,
wenn die eingemischte Menge an Polyethylenharzpulver zunimmt. Beispiel
2, bei dem die eingemischte Polyethylenharzpulvermenge 2 Masseteile
bezüglich
100 Masseteile EPDM beträgt,
hat eine gleichwertige Biegelastwechselfestigkeit wie Beispiel 1,
bei dem kein Polyethylenharzpulver eingemischt ist. Beispiel 6,
bei dem die eingemischte Polyethylenharzpulvermenge 40 Masseteile
bezüglich
100 Masseteile EPDM beträgt, hat
eine gleichwertige Biegelastwechselfestigkeit zu Beispiel 6, das
CR an Stelle von EPDM verwendet. Beispiel 7, bei dem die eingemischte
Polyethylenharzpulvermenge 60 Masseteile bezüglich 100
Masseteile EPDM beträgt,
hat eine signifikant niedrigere Biegelastwechselfestigkeit als die
anderen Beispiele.
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Wie
aus dem Obigen ersichtlich ist, ist unter Berücksichtigung des Gleichgewichts
zwischen der Wirkung der Geräuschbildungsverhinderung
und der Biegelastwechselfestigkeit die in die Kautschukriemenunterbauschicht
gemischte Polyethylenharzpulvermenge bevorzugt größer als
2 Masseteile und kleiner als 60 Masseteile bezüglich 100 Masseteile EPDM.
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Gewerbliche
Anwendbarkeit
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Wie
soweit beschrieben wurde, ist die vorliegende Erfindung für einen
Keilrippenriemen brauchbar, bei dem mehrere Keilrippen, die jeweils
so ausgebildet sind, dass sie sich in der Riemenlängsrichtung
erstrecken, nebeneinander in der Riemenbreitenrichtung an der Innenfläche des
Riemens angeordnet sind, und der um eine Riemenscheibe gewickelt
ist, um die mehreren Keilrippen zur Kraftübertragung in Berührung mit
der Riemenscheibe zu bringen, sowie für ein Nebenaggregat-Antriebsriemenantriebssystem
unter Verwendung desselben.
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Zusammenfassung
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Ein
Keilrippenriemen B umfasst mehrere Keilrippen 13, die jeweils
so ausgebildet sind, dass sie sich in einer Längsrichtung des Riemens erstrecken,
die mehreren Keilrippen 13 sind nebeneinander in einer
Breitenrichtung des Riemens an der Riemeninnenfläche angeordnet und der Keilrippenriemen
B ist um eine Riemenscheibe gewickelt, um die mehreren Keilrippen 13 zur
Kraftübertragung
in Berührung
mit der Riemenscheibe zu bringen. Die mehreren Keilrippen 13 bestehen
aus einer Kautschukzusammensetzung, bei der 5 bis 50 Masseteile
thermoplastischen Harzes mit einem Schmelzpunkt von 110°C oder höher mit
100 Masseteilen Ethylen-α-Olefin-Elastomer-Kautschuk,
das Rohkautschuk ist, gemischt sind.