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Beleimvorrichtung für Etikettiermaschinen für zylindrische Werkstücke
Die Erfindung bezieht sich auf eine Beleimvorrichtung für Etikettiermaschinen, in
denen die taktweise in gleichen Abständen zugeführten, zylindrischen Werkstücke
durch im Abstand voneinander angeordnete Transportbänder über die Beleimvorrichtung
und anschließend über einen Etikettenstapel gerollt werden und in der die als endloses,
umlaufendes Band ausgebildete Beleimvorrichtung derart angeordnet ist, daß nur ein
Teil des Werkstückumfanges beleimt wird.
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Es sind Etikettiermaschinen dieser Art bekannt, bei denen die Werkstücke
in der Weise mit einem Rundum-Etikett versehen werden, daß sie zunächst unter Abwälzung
entlang einer Leimauftragsvorrichtung mit einer rundum verlaufenden Beleimung versehen
werden, um anschließend durch Abwälzen auf der Oberseite eines Etikettenstapels
das oberste Etikett abzunehmen. Weitere Maschinen dieser Art bringen eine Anfangsbeleimung
auf das Werkstück und eine Endbeleimung auf das Etikett auf. Es sind auch Etikettiermaschinen
für stehend vorbewegte zylindrische Werkstücke bekannt, die nach dem Abwälzprinzip
arbeiten, bei denen durch einen auf der Umfangsfläche des Werkstückes aufgebrachten
Leimstreifen sowohl das vordere als auch das hintere Ende des Etiketts gehalten
wird.
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Diese bekannten Etikettiermaschinen eignen sich jedoch nicht zum
Aufbringen von Etiketten, die das Werkstück nur teilweise umspannen, da keine Vorkehrungen
getroffen sind, die in Abhängigkeit von der Zuführfolge der Werkstücke das Aufbringen
einer der Länge der Etikette entsprechenden Leimfläche auf die Umfangsfläche des
Werkstückes ermöglichen.
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Die Voraussetzung einer derartigen Arbeitsweise bildet die arbeitstaktmäßige
Abstimmung der die begrenzte Leimfläche auf das Werkstück aufbringenden Vorrichtung
auf die Zuführfolge der Werkstücke.
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Bei einer anderen bekannten Etikettiermaschine ist ein Leimband vorgesehen,
das endlos beleimt ist und nur einen Teil der Umfangsfläche des zylindrischen Werkstückes
beleimt. Mit dieser Maschine ist es aber nicht möglich, die in Bewegungsrichtung
des zu etikettierenden Gegenstandes vorn bzw. hinten liegende Leimkante genau zu
begrenzen, d. h., es ist nicht möglich, auf dem Gegenstand eine Leimfläche zu erzeugen,
die genau den Abmessungen des aufzubringenden Etiketts entspricht. Darüber hinaus
gewährleistet die Krümmung des endlosen Bandes im Bereich der Umleitwalzen bzw.
-rollen keinen geradlinigen Verlauf der Begrenzungskante der beleimten Fläche. Die
erhöhten Anforderungen an die Ausstattung von Flaschen insbesondere an die Sauber-
keit
der Etikettierung und an den exakten Etikettensitz machen es jedoch erforderlich,
bei der Teiletikettierung, also bei Etiketten, die den Gegenstand nicht ganz umschließen,
eine Leimfiäche zu erzeugen, die abmessungs- und formmäßig genau dem aufzubringenden
Etikett entspricht.
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Die Erfindungsaufgabe besteht darin, bei Beleimvorrichtungen der
in Frage stehenden Art ein arbeitstaktmäßiges Aufbringen begrenzter Leiruflächen
auf die zylindrischen Werkstücke zu ermöglichen. Zur Lösung dieser Erfindungsaufgabe
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, das Leimauftragsband an seiner den Antriebsrollen
zugekehrten Seite mit registerhaltenden Profilierungen zu versehen und es durch
Profilierungen in regelmäßigen Zeitabständen mit dem Leimauftragszylinder in Berührung
zu bringen. Die auf dem vorliegenden und benachbarten Gebiet neuen Lösungsmittel
lassen eine neue, überraschende Wirkung entstehen. Die Anordnung kann dabei so getroffen
sein, daß gemäß besonderer Ausführungsformen der Erfindung entweder das Leimauftragsband
oder der Leimauftragszylinder mit diesen Profilierungen versehen ist.
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Das Leimauftragsband wird gemäß einer weiteren besonderen Ausführung
der Erfindung in an sich bekannter Weise durch ein oder mehrere endlos umlaufende
Bänder gebildet und ist gemäß einer weiteren besonderen Ausführung der Erfindung
auf der Seite der die Werkstücke abrollenden Transportbänder, und zwar, in Bewegungsrichtung
der Werkstücke gesehen, unmittelbar vor dem Etikettenstapel angeordnet. Eine derartige
Anordnung des Leimauftragsbandes hat den Vorteil, daß der Abstand zwischen Leimauftragsvorrichtung
und Etikettenbehälter auf ein Mindestmaß verringert werden kann, so daß Ungenauigkeiten,
die durch einen längeren Abrollweg
zwischen Auftragsvorrichtung
und Etikettenb eh älter möglich sind, vermieden werden. Diese Maßnahme bildet eine
wesentliche Voraussetzung für die Deckungsgleichheit der beleimten Flächen mit dem
aus dem Stapel herauszulösenden Etikett. Die Bänder des Leimauftragsbandes sind
gemäß einer weiteren besonderen Ausführung der Erfindung in bekannter Weise in den
Räumen zwischen den Transportbändem angeordnet. Außerdem ist gemäß einer weiteren
besonderen Ausführung der Erfindung vorgesehen, unmittelbar hinter dem Leimauftragsband
in Höhe des Etikettenstapels ein an sich bekanntes, umlaufendes Andrückwerkzeug
anzuordnen. Dieses Andrückwerkzeug drückt die in Bewegungsrichtung weisende Kante
des auf dem Werkstück haftenden Etiketts an, bevor dieses mit dem Transportband
in Berührung kommt. Der Abstand der einzelnen Werkstücke voneinander und deren Zuführfolge
werden von einer Förderschnecke bestimmt, die sich bis in den Wirkungsbereich des
die Werkstücke um ihre Längsachse drehenden Förderbandes erstreckt.
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Der Gegenstand der Erfindung wird an Hand eines mit der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert: Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung
eine Draufsicht einer Etikettiermaschine; Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt der Beleimvorrichtung
mit glattem Leimauftragsband und profiliertem Leimauftragszylinder; Fig. 3 zeigt
einen Ausschnitt der Beleimvorrichtung mit profiliertem Leimauftragsband und glattem
Leimauftragszylinder, und Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch die Beleimvorrichtung
in Höhe der Linie 4-4.
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Wie insbesondere in der Fig. 1 veranschaulicht ist, gelangen die
Werkstücke 1 mit der kontinuierlichen Vorbewegung des Förderbandes 2 in den Bereich
der Einteilschnecke 3, durch die die Zuführfolge und der Abstand der Werkstücke
voneinander bestimmt werden. Auf der der Einteilschnecke 3 gegenüberliegenden Seite
der Werkstückbahn ist ein endloses, kontinuierlich umlaufendes Transportband 4 angeordnet,
durch das die Werkstücke 1 während ihres Durchgangs durch die Maschine in Drehung
um ihre Längsachse versetzt werden. Dem Transportband 4 gegenüberliegend ist im
Anschluß an die Einteilschnecke 3 eine feststehende Abrollbahn vorgesehen, die durch
die Führungsschiene 5, durch den Etikettenbehälter 6 und durch die mit einem elastischen
Belag versehene Andrückschiene 7 gebildet wird.
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Nach Freigabe der Werkstücke durch die Einteilschnecke 3 und Erfassung
durch das Transportband 4 erfolgt nun unter Drehung der Werkstücke um ihre Längsachse
deren Vorbeibewegung an dem Leimauftragsband 8, das aus einzelnen oder mehreren
endlosen, umlaufenden Bändern gebildet wird. Das um die Antriebsrollen9 und um die
Leitrollen 10 geführte Leimauftragsband 8 ist auf der der Werkstückbahn zugekehrten
Seite glatt und auf der Innenseite mit einer Verzahnung versehen. Durch diese Verzahnung
wird eine Registerhaltung der begrenzten beleimten Profilierungen 11 des Leimauftragsbandes
8 mit den im Takt der Zuführfolge herangebrachten Werkstücken 1 gewährleistet. Der
Leimauftrag auf das Leimauftragsband 8 erfolgt, wie insbesondere die Fig. 2 erkennen
läßt, durch einen profilierten Leimauftragszylinder 12, der mit der Schöpfwalze
13 des Leimwerkes 14 zusammenarbeitet.
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Das auf diese Weise mit begrenzten, im Abstand voneinander angeordneten,
beleimten Profilierungen 11 versehene Leimauftragsband 8 gelangt mit der Umlaufbewegung
in den Bewegungsbereich der Werkstücke 1, die sich unter Drehung um ihre Längsachse
auf der Oberfläche des Leimauftragsbandes 8 abwälzen und dabei die beleimten Profilierungen
11 aufnehmen. Mit der weiteren Vorbewegung der Werkstücke 1 wälzen sich diese nun
auf der Vorderseite des feststehenden Etikettenstapels 6 ab und nehmen dabei mit
ihrer beleimten Umfangsfläche das oberste Etikett ab, das sich mit der weiteren
Abrollbewegung des Werkstückes um dieses herumlegt. Unmittelbar oberhalb des Etikettenstapels
6 ist ein umlaufendes Andrückwerkzeug 15 angeordnet, durch das die in Bewegungsrichtung
nach vorn weisende Kante des Etiketts fest gegen die Umfangsfläche des Werkstückes
1 angelegt wird. Die im Anschluß an den Etikettenstapel sich fortsetzende Drehbewegung
der jetzt mit den Etiketten versehenen Werkstücke 1 bewirkt durch die Zusammenarbeit
zwischen Transportband 4 und der feststehenden Andrückschiene 7 ein völliges Andrücken
der Etikette an die Werkstücke.
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In der Fig. 3 ist ein Abwandlung des Leimauftragsbandes 8 dargestellt,
und zwar ist in diesem Fall das Leimauftragsband 8 mit Profilierungen 16 versehen,
während der mit der Schöpfwalze 13 zusammenarbeitende Leimauftragszylinder 12 als
glatter Zylinder ausgeführt ist.
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Wie bereits erwähnt, kann sowohl das Transportband 4 als auch das
Leimauftragsband 8 aus einem oder mehreren Bändern bestehen, wobei die eine Bändergruppe
durch die Zwischenräume der anderen Bändergruppe hindurchgreift. Im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispieles ist die Anordnung so getroffen, daß, wie in der Fig. 4 veranschaulicht
ist, das Leimauftragsband 8 aus drei Bändern und das Transportband 4 aus zwei Bändern
besteht, wobei die Bänder des Transportbandes 4 durch die von den Bändern des Leimauftragsbandes
8 gebildeten Zwischenräume hindurchgreifen.