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DE1284891B - Etikettiermaschine - Google Patents

Etikettiermaschine

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Publication number
DE1284891B
DE1284891B DEM55519A DEM0055519A DE1284891B DE 1284891 B DE1284891 B DE 1284891B DE M55519 A DEM55519 A DE M55519A DE M0055519 A DEM0055519 A DE M0055519A DE 1284891 B DE1284891 B DE 1284891B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
receiving part
label
finger
transfer finger
transfer
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEM55519A
Other languages
English (en)
Inventor
Fairest Derek Howard
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Morgan Fairest Ltd
Original Assignee
Morgan Fairest Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Morgan Fairest Ltd filed Critical Morgan Fairest Ltd
Publication of DE1284891B publication Critical patent/DE1284891B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/26Devices for applying labels
    • B65C9/36Wipers; Pressers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/08Label feeding
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/08Label feeding
    • B65C9/12Removing separate labels from stacks
    • B65C9/16Removing separate labels from stacks by wetting devices
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T156/00Adhesive bonding and miscellaneous chemical manufacture
    • Y10T156/17Surface bonding means and/or assemblymeans with work feeding or handling means
    • Y10T156/1702For plural parts or plural areas of single part
    • Y10T156/1744Means bringing discrete articles into assembled relationship
    • Y10T156/1776Means separating articles from bulk source
    • Y10T156/1778Stacked sheet source
    • Y10T156/178Rotary or pivoted picker

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Etikettiermaschine mit einem intermittierend drehbaren Aufnahmeteil mit zwei oder mehr Schlitzen, mit einer Gummierungsvorrichtung für die beiden Kanten jeden Schlitzes, mit einem Etikettenstapel für das Aufbringen eines Etikettes quer über jeden Schlitz, mit einem kontinuierlich um eine parallel zu mindestens einer Ruhelage der Schlitze des Aufnahmeteiles liegenden Achse drehbaren zweiarmigen Teil, welches einen Arm besitzt, der einen Übertragerfinger auf einer kreisförmigen Bahn trägt, welche diese Ruhelage schneidet, wobei der Übertragerfinger um seine eigene Achse gegenüber dem Arm drehbar ist und mit Saugöffnungen entlang einer seiner Flächen zum Festhalten der Etikette ausgerüstet ist, mit Anordnungen, um diese Fingerfläche stets parallel zu der zeitweiligen Ruhelage der die Schlitze aufweisenden Fläche des Aufnahmeteiles, welche von der Kreisbahn geschnitten wird, zu halten, und mit einem Etikettenübertrageglied mit Saugöffnungen zur Übernahme eines von dem Übertragerfinger quer über dem Schlitz des Aufnahmeteiles abgelösten Etikettes.
  • Ziel der Erfindung ist es, eine Etikettiermaschine der vorgenannten Art in der Weise auszubilden, daß sie bei größtmöglicher Arbeitsgeschwindigkeit sauber und genau sogenannte Bauchetikette, aber auch gleichzeitig Halsetikette auf Flaschen aufzukleben vermag.
  • Der Idealzustand bei einer Etikettiermaschine in bezug auf hohe Arbeitsgeschwindigkeit würde fraglos erreicht, wenn alle Bewegungen als kontinuierliche Drehbewegungen ausgeführt werden könnten. Da sich jedoch nicht alle Arbeitsgänge mit Drehbewegungen durchführen lassen, so müssen die anderen hin- und hergehenden Bewegungen so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Bei einigen bekannten Ausführungsformen derartiger Etiketttiermaschinen werden die Etikette auf die Flaschen durch eine sich kontinuierlich drehende Abgabetrommel, auf der die Etikette mit außenliegender Gummierung durch Saugkraft festgehalten werden, aufgewalzt. Die umlaufende Trommel nimmt die Etikette im Vorbeidrehen von ebenfalls umlaufenden Übertragerfingern ab. Hierbei müssen die Obertragerfinger die Etikette an ihrer gummierten Fläche festhalten, d. h., die Übertragerfinger müssen zunächst in ein Aufnahmeteil für die Etikette hineingeführt werden um bei Verlassen des Aufnahmeteiles durch einen Schlitz, auf dessen Außenseite ein Etikett mit Klebstoff angeheftet ist, dieses Etikett abzulösen.
  • Derartige Maschinen arbeiten zwar bemerkenswert schnell, jedoch eignen sie sich praktisch nur zur Etikettierung zylindrischer Büchsen bzw. zum Aufkleben sogenannter Bauchetikette auf Flaschen.
  • Außerdem ließe sich die Arbeitsgeschwindigkeit sicherlich noch erhöhen, wenn die Etikette nicht aufgewalzt würden wobei auch die Flaschen durch die sich drehende Abgabetrommel verdreht werden, sondern wenn dieses Aufbringen der Etikette auf andere Weise geschehen könnte.
  • Bei einer anderen bekannten Ausführungsform geschieht dies durch stationär angeordnete Etikettenübertrageglieder, beispielsweise in Form von Klebeplatten. Hierbei werden jedoch die Etikette von ihren Stapeln mit Saugluft durch die Etikettenübertrageglieder selbst abgenommen, so daß die Etikettenstapel hin- und herschwingen müssen, um einerseits in die Bahn der zu etikettierenden Flaschen zu gelangen und dort die Etikette unmittelbar an die Klebeklappen abzugeben und andererseits die Bahn wieder freizugeben. Da Übertragungselemente zur Übergabe der Etikette von dem Stapel an die Klebeplatten nicht zwischengeschaltet sind, entsteht eine Hin- und Herbewegung von beachtlichem Ausmaß, was leider eine sehr hohe Arbeitsgeschwindigkeit der Maschine nicht zustande kommen läßt.
  • Die Erfindung geht nun von der Überlegung aus, daß durch Einbau der aus zwei Klebeplatten bestehenden Etikettenübertrageglieder in eine Etikettiermaschine der erstgenannten Art eine wesentliche Leistungssteigerung erzielbar sein müßte. Eine derartige Maschine würde die Vorteile beider bekannten Ausführungsformen ausnutzen, ohne deren Nachteile zu übernehmen.
  • Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, daß bei einer Etikettiermaschine des eingangs genannten Aufbaues das Etikettenübertrageglied in an sich bekannter Weise aus zwei Klebeklappen besteht, welche beiderseits der Mittellinie einer Zuführbahn für im allgemeinen zylindrische, aufrecht stehende Gegenstände mit ihren Kanten in einem gewissen Abstand voneinander in einer Linie angeordnet sind und Saugöffnungen zum Festhalten von Etiketten an ihren der Zuführrichtung der Gegenstände auf ihrer Zuführbahn entgegengesetzt liegenden Fläche besitzen und beide auf im wesentlichen vertikalen Drehzapfen beiderseits der Bahn des Gegenstandes drehbar gelagert sind, und daß der Antrieb des den Übertragerfinger tragenden Armes derart ausgebildet ist, daß der Übertragerfinger durch einen Schlitz des Aufnahmeteiles in Etikettierlage von der das Etikett tragenden Fläche aus bewegbar ist, daß ferner der Übertragerfinger auf seinem Tragearm derart ausgerichtet ist, daß seine Fläche mit den Saugöffnungen zum Festhalten der Etikette auf einen Schlitz im Aufnahmeteil hinweist, durch welchen er sich in dessen Ruhelage hindurchbewegen soll, und daß außerdem die Klebeklappen parallel zu dieser Ruhelage derart gelagert sind, daß die Kreisbahn des Übertragerfingers ihren Zwischenraum schneidet.
  • Da die Saugfläche des Übertragerfingers parallel zu der Fläche des Aufnahmeteils liegt, durch dessen Schlitze dieser in das Aufnahmeteil eintritt, wird ein Etikett, welches über diesem Schlitz durch die Gummierung an den Seitenkanten der Fläche des Aufnahmeteils festgehalten wird, in der Mitte durch die Saugkraft des Übertragerfingers, wenn dieser durch den Schlitz hindurch in das Aufnahmeteil hineinschwenkt, festgehalten, wobei die gummierten Randflächen des Etikettes über die Kanten des Schlitzes hinweggezogen werden. Der das Etikett tragende Übertragerfinger verläßt das Innere des Aufnahmeteils durch den Schlitz einer anderen Fläche oder durch eine offene Seite zwischen benachbarten Flächen und nähert sich dann den Klebeklappen. Die Saugfläche des Übertragerfingers bleibt in ihrer ausgerichteten Lage, so daß sie und das Etikett parallel zu der vom Etikett eingenommenen Ebene bei der ersten Berührung des tZbertragerfingers mit der Fläche des Aufnahmeteiles bleiben.
  • Infolgedessen befindet sich der Übertragerfinger, welcher hinter dem Etikett lag, während er es in das Aufnahmeteil hineinschob, nunmehr vor dem Etikett, wenn er sich mit ihm den Klebeklappen nähert. Da außerdem die gummierten Randflächen des Etikettes beim ersten Auftreffen von der Saugfläche des Übertragerfingers fortweisen, weist diese gummierte Fläche auch von den Saugflächen der Klebeklappen fort, wenn sie sich diesen nähert, so daß das Etikett mit seinen ungummierten Rändern auf der Gegenseite die Saugflächen der Klebeklappen berührt. Mit entsprechendem Umschalten der Saugkraft vom Übertragerfinger an die Klebeklappen, wenn der erste zwischen den letzteren hindurchgeht, wird das Etikett derart an die Klebeklappen übergeben, daß seine gummierte Fläche einem in der Zuführbahn ankommenden Gegenstand entgegensteht, welcher zeitlich so gesteuert wird, daß er zwischen die Klebeklappen gelangt, nachdem der Finger sie durchlaufen hat.
  • Durch entsprechende zeitliche Steuerung der intermittierenden Drehung des Aufnahmeteiles mit entsprechender Bedienung der Gummierungsvorrichtung und des Etikettenstapels, der Geschwindigkeit der kontinuierlichen Drehung des Übertragerfingers und der Zuführgeschwindigkeit einer Folge von Gegenständen, findet jeder Gegenstand beim Eintreffen an den Klebeklappen bereits ein zum Aufkleben vorbereitetes Etikett vor. Im allgemeinen reicht ein einzelner Übertragerfinger zur Versorgung des Klebegliedes aus. Die Verwendung mehrerer in gleichen Abständen angeordneter Finger ist jedoch nicht ausgeschlossen. Das Aufnahmeteil kann nach einem Vorschlag der Erfindung, dem selbständige Bedeutung zukommt, aus einem Kasten mit acht geschlitzten Flächen bestehen und um eine Achse drehbar sein, die parallel zum Übertragerfinger liegt, während die Kreisbahn des Übertragerfingers einen derartigen Radius besitzt, daß der Übertragerfinger den Kasten durch einen Schlitz in einer Fläche verläßt, die um 900 von der Fläche verdreht liegt, durch welche der Übertragerfinger in das Aufnahmeteil bzw. den Kasten eintritt. Dies hat den Vorteil, daß infolge der festliegenden Orientierung des Übertragerfingers dieser das Etikett mit einer Kante voraus den Austrittschlitz hindurchbringt, so daß reichlich Spielraum vorhanden ist, um eine Berührung der gummierten Teile des Etikettes mit den Flächen des Aufnahmeteils bzw. Kastens beim Verlassen desselben auszuschalten.
  • Das Aufnahmeteil kann zeitlich derart gesteuert werden, daß es sich in seiner intermittierenden Drehung um 450 verdreht, während der tÇbertragerfinger sich in ihm oder außerhalb von ihm befindet.
  • Nach einem weiteren erfindungswesentlichen Merkmal kann das Aufnahmeteil vier geschlitzte Flächen aufweisen, welche mit vier offenen Seiten eines Achteckes abwechseln, wobei es um eine Achse parallel zum Übertragerfinger drehbar ist und in seiner intermittierenden Drehung zeitlich derart gesteuert wird, daß es sich um 450 verdreht, während der Übertragerfinger sich in ihm befindet. Die Kreisbahn des Übertragerfingers weist dabei vorzugsweise einen derartigen Radius auf, daß der Übertragerfinger das Aufnahmeteil durch eine offene Seite verläßt, welche von aer ein Etikett tragenden Eingangsseite um 900 abgewinkelt ist, wobei das Aufnahmeteil in seiner intermittierenden Drehung sich um weitere 450 dreht, während der Finger sich außerhalb von ihm befindet.
  • Ferner sieht die Erfindung eine Ausführungsform mit ebenfalls selbständiger Bedeutung vor, die da- durch gekennzeichnet ist, daß das Aufnahmeteil mit zwei geschlitzten Flächen an gegenüberliegenden Seiten ausgebildet ist, während die beiden restlichen Seitenflächen offen sind und das Aufnahmeteil in diesem Falle um eine rechtwinklig zum tXbertragerfinger liegende Achse drehbar ist und die Schlitze ein offenes Ende gegenüber einem geschlossenen Ende, welches die geschlitzten Flächen verbindet, aufweisen, wobei die Kreisbahn des Fingers einen derartigen Radius aufweist, daß der Übertragerfinger in das Aufnahmeteil durch den ein Etikett tragenden Schlitz eintritt und es durch das völlig offene Ende verläßt, während das Aufnahmeteil zeitlich derart in seiner intermittierenden Drehung gesteuert ist, daß es sich um 1800 dreht, während der Obertragerfinger sich außerhalb von ihm befindet.
  • Die aufeinanderfolgenden Positionen des Übertragerfingers beim Eintritt in das Aufnahmeteil, beim Ausgang aus demselben und beim Durchgang zwischen den Klebeklappen können in gleichmäßigem Winkelabstand von 900 voneinander liegen.
  • Die fixierte Orientierung des Übertragerfingers wird vorzugsweise durch drei ineinander kämmende Zahnräder erreicht, von denen das eine auf einer drehbaren Achse des zweiarmigen Teiles, das zweite mit gleichem Durchmesser wie das erste auf dem drehbaren Übertragerfinger und das dritte als Leerlaufrad am Arm des zweiarmigen Teiles sitzt.
  • Die Zuführbahn für die Gegenstände kann geradlinig oder in einer Kurve verlaufen, d. h. kreisförmig bei seiner Annäherung auf die Klebeklappen und zwischen diesen hindurch.
  • Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind einerseits in der völlig neuartigen Etikettenübertragung zu sehen, nach der die Etikette den Klebeklappen durch Übertragerfinger in der Weise dargeboten werden, daß diese Übertragerfinger zwischen den Klebeklappen hindurchgehen und dabei die Etikette hinter sich auf den Klebeklappen zurücklassen, andererseits ist ein besonderer Vorteil durch die Abnahme der Etikette von dem Aufnahmeteil durch die Übertragerfinger gegeben, wobei diese die Etikette bereits berühren, bevor sie sich durch die Schlitze des Aufnahmeteiles hindurchbewegen und dabei die Etikette mitnehmen, um dann die erforderliche Orientierung zu erhalten. Das wiederum führt zu dem Vorteil, daß die Lage der Etikette an dem Übertragerfinger sowie an den Klebeklappen, auch wenn mit hohen Geschwindigkeiten gearbeitet wird, stets einwandfrei erhalten bleibt. Es ist also kein zeitraubendes Abrollen der zu etikettierenden Gegenstände an einer umlaufenden Etiketten-Abgabetrommel erforderlich, und die relativ große Masse des Etikettenstapels braucht keine großen Wege zurückzulegen, wie dies ohne Übertragerfinger bei direkter Abnahme durch die Klebeklappen bei den bisher bekannten Ausführungen erforderlich ist. Mit der erfindungsgemäßen Etikettiermaschine kann demnach das Gummieren und die Übertragung der Etikette sowie das Aufkleben auf die Flaschen mit hoher Geschwindigkeit durchgeführt werden unter Verwendung von nur einem intermittierend drehbaren Aufnahmeteil, einem kontinuierlich umlaufenden tXbertragerfinger sowie einem Etikettenübertrageglied, welches als Klebeklappen ausgebildet ist, die das Aufkleben der Etikette auf die Flaschen mit außerordentlicher Genauigkeit gewährleisten. Im Ergebnis zeichnet sich also die erfindungsgemäße Etikettiermaschine sowohl durch ihre erhöhte Arbeitsgeschwindigkeit als auch ihren einfachen Aufbau aus.
  • Das gleichzeitige Aufdrücken beider Etikette auf die Gegenstände durch die Klebeklappen, welche diese Etikette in der richtigen Lage darbieten, gewährleistet einen genauen Sitz der Etikette, wobei insbesondere bei Halsetiketten die Gefahr einer Verkantung an der nicht zylindrischen Halsfläche verringert wird.
  • Nachstehend werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der Zeichnungen im einzelnen erläutert; es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Etikettiermaschine zur Anbringung von Bauch- und Halsetiketten auf Flaschen, F i g. 2 einen Vertikalschnitt durch F i g. 1 längs der Linie II-II, F i g. 3 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Etikettiermaschine in größerem Maßstabe mit einem abgewandelten Zuführ- und Übertragermechanismus für Etikette zur Verwendung in der Maschine nach F i g. 1 und 2, F i g. 4 einen Vertikalschnitt längs der strichpunktierten Linie IV-IV durch F i g. 3, F i g. 5 die Seitenansicht eines Teiles aus Fig. 3 in Blickrichtung des Pfeiles V-V und F i g. 6, 7 und 8 in schematischer Darstellung die einzelnen Phasen des Arbeitsganges des tJbertragerfingers bei der Ausbildung nach F i g. 3.
  • Wie aus F i g. 1 und 2 zu ersehen ist, besitzt die erfindungsgemäße Maschine ein Bodenteil 1 mit einem Zuführtransportband 2, welches Flaschen 3 einem Sternrad 4 zuführt. Dieses bringt die Flaschen in bestimmten Abständen und in gewisser zeitlicher Steuerung in eine Kreisbahn auf einem Drehtisch 5 hinein und unter die Enden von Armen 6 eines sich drehenden Zuführgliedes 7. Jeder dieser Arme 6 trägt einen Druckkopf 8, der durch eine Feder 9 nach oben gepreßt wird und weist eine Laufrolle 10 auf, welche mit einer Kurvenschiene 11 in Eingriff kommt, um den Kopf nach unten zu drücken, und zwar entgegen dem Druck der Feder 9, so daß eine Flasche 3, welche durch das Sternrad 4 unter den Kopf gebracht wurde, auf den Drehtisch 5 gedrückt wird. Durch eine Federl2 wird ein elastischer, jedoch sicherer Druck auf die Flasche 3 ausgeübt. Während die Flasche3 zwischen einem Druckkopf 8 und dem Drehtisch 5 festgehalten wird, trifft sie auf ein Etikettübertragerglied 13, durch welches sie ein Bauchetikett A und ein HalsetikettB aufgeklebt erhält, und läuft dann durch Wischerbürsten 14 hindurch, welche die Anbringung der Etikette A und B auf der Flasche vollenden, bevor diese an einem Sternrad 15 ankommt, oberhalb dessen die Kurvenschiene 11 endet, wodurch der Druckkopf 8 von der Flasche 3 freikommt. Das Sternrad 15 dirigiert alsdann die Flasche zu einem abführenden Transportband 16.
  • Zur Erläuterung der Einzelheiten der Konstruktion und der genauen Arbeitsweise der Maschine nach F i g. 1 und 2, soll nunmehr auch auf die Fig. 3 bis 8 eingegangen werden, da hier ähnliche Teile in größerem Maßstab und/oder in verschiedenen Arbeitsphasen dargestellt sind.
  • Das Etikettübertragerglied 13 besteht aus zwei übereinanderliegenden Paaren von Klebeklappen 17 und 18. Die beiden Klebeklappen eines Paares liegen in einer Linie, und ihre einander gegenüberstehenden Kanten weisen an jeder Seite der Kreisbahn der Flasche 3 einen gewissen Zwischenraum zwischen sich auf (F i g. 6). Außerdem besitzen die Klebeklappen 17, 18 Saugöffnungen 19 zum Festhalten der Etikette (F i g. 4) an ihren der Zuführbahn der Flaschen 3 abgewendeten Flächen. Die Klebeklappen 17 zur Anbringung eines Bauchetikettes A sind auf vertikalen Drehzapfen 20 auf Halterungen 21 montiert, und die Klebeklappen 18 zur Anbringung eines Halsetikettes B sind auf nahezu vertikalen Drehzapfen 22 und horizontalen Drehzapfen 23 auf den gleichen Halterungen 21 schwenkbar gelagert (s. auch F i g. 3 und 6 bis 8). Die den Klebeklappen 17, 18 durch hier nicht beschriebene Anordnungen übertragenen Bauch- und Halsetikette A und B werden an ihrer nichtgummierten Fläche durch Saugkraft festgehalten, so daß die gummierten Flächen der Etikette einer eintreffenden Flasche 3 zugewendet sind, welche die Klebeklappen 17, 18 beim Durchgang durch dieselben (Fig. 8) um ihre entsprechenden Drehzapfen 20 und 22, 23 herumschwenken.
  • Dabei drücken die Klebeklappen 17, 18 die Seitenkanten der Etikette auf jeder Seite der Flasche 3 von deren Mitte aus an (F i g. 7). Die Etikette werden auf diese Weise durch die Klebeklappen 17, 18 entsprechend der Ausbildung der Flasche 3 am Bauch und am Halsteil angedrückt, bevor die Flasche 3 zu den Wischerbürsten 14 weitergeführt wird und diese durchläuft. Die Wischerbürsten 14 sorgen dafür, daß die Seitenflächen der Etikette einwandfrei auf die Flasche 3 aufgebürstet werden. Durch nicht dargestellte Federn werden die Klebeklappen 17, 18 jeweils unter Federdruck in ihre ursprünglich in einer Linie liegende Lage (F i g. 6) zurückgeschwenkt und können dadurch ein weiteres Bauchetikett A und ein weiteres Halsetikett B aufnehmen.
  • Wie in den F i g. 1 und 2 dargestellt, werden die Etikette A und B den Klebeklappen 17, 18 durch einen Übertragermechanismus 24 übergeben, welcher die Etikette A, B von einem Zuführmechanismus 25 übernimmt, der aus einem intermittierend auf einer vertikalen Achse drehbaren Aufnahmeteil 26 besteht, welches acht senkrecht geschlitzte Flächen 27 aufweist. In jeder Ruhelage des Aufnahmeteils 26 wird eine seiner Flächen 27 entlang den Kanten eines Schlitzes 28 durch eine Gummierungsvorrichtung 29 mit Klebstoff versorgt, so daß diese klebenden Kanten bei der nächsten Ruhelage nach einer Drehung des Aufnahmeteiles 26 um 450 von einem hin- und hergehenden Etikettenstapel30, 31 je ein dargebotenes BauchetikettA und ein HalsetikettB abnehmen können. Der Übertragermechanismus 24 besteht aus einem zweiarmigen Teil 32, welches kontinuierlich um eine vertikale Achse 33 drehbar ist und an jedem Arm 34 einen Obertragerfinger 35 trägt und diesen in einer Kreisbahn 36 durch einen mit Etiketten bestückten Schlitz 28 einer Fläche 27 des Aufnahmeteiles 26 in das Aufnahmeteil 26 hinein und in der nächsten Ruhelage des Aufnahmeteiles 26 durch den Schlitz 28 einer anderen Fläche 27 aus dem Aufnahmeteil 26 heraus und alsdann weiter zwischen den Klebeklappen 17, 18 hindurchführt. Ein jeder Übertragerfinger 35 besitzt Saugöffnungen 37 zum Festhalten der Etikette (F i g. 3, 4 und 5) an einer seiner Flächen, und wird, während er seine Kreisbahn 36 durchläuft, durch drei ineinander kämmende Zahnräder 38 in einer festgelegten Orientierung gehaltern, von denen eines auf der um eine vertikale Achse drehbaren Welle 33 befestigt, eines mit gleichem Durchmesser wie das erste am drehbaren Übertragerfinger 35 sitzt und ein ebenfalls mit gleichem Durchmesser als Leerlaufrad ausgebildetes Rad durch einen Arm 34 des zweiarmigen Teiles 32 getragen wird. Das Zahnrad 38 auf der Achse 33 treibt beide Zahnradsätze gemeinsam. Die Übertragerfinger 35 werden dadurch derart in festgelegter Richtung orientiert, daß ihre Saugfläche bei Eintreffen am Aufnahmeteil 26 die nichtgummierten Flächen der Etikette A und B berührt, welche quer über dem entsprechenden Schlitz 28 liegen. Der betreffende Übertragerfinger 35 hält dadurch die Etikette fest, während er sie durch den Schlitz 28 hindurch in das Aufnahmeteil 26 hineinbringt und die gummierten Ränder der Etikette A, B über die Kanten des Schlitzes 28 hinwegzieht. Der die Etikette A und B tragende Übertragerfinger 35 verläßt das Innenteil des Aufnahmeteiles 26 durch einen in einem Winkel von 900 zum Schlitz 28 liegenden zweiten Schlitz mit einer Kante voraus und nähert sich den Klebeklappen 17, 18. Die Saugfläche des Übertragerfingers 35 bleibt in ihrer ausgerichteten Position, so daß sie und die Etikette A, B parallel zu der Ebene bleiben, in welcher die Etikette vom Obertragerfinger35 aufgenommen wurden. Infolgedessen liegt der Übertragerfinger 35, welcher sich beim Eintritt in das Aufnahmeteil 26 hinter den Etiketten befand, nunmehr vor ihnen, während er sich mit ihnen den Klebeklappen 17, 18 nähert. Da außerdem der Obertragerfinger 35 die Etikette A, B an der ungummierten Vorderseite durch Saugkraft ergreift und hält, ergreifen auch die Klebeklappen 17, 18 diese ungummierte Vorderseite der Etikette.
  • Durch entsprechende Steuerung der Saugkraft mittels einfacher, nicht dargestellter Drehventile vom Übertragerfinger 35 zu den Klebeklappen 17, 18, während der Finger zwischen den Klappen hindurchgeschwenkt wird, halten von diesem Augenblick an die Klebeklappen 17, 18 mit ihren Saugflächen die Etikette, B fest und bieten die gummierten Ränder einer ankommenden Flasche 3 dar, welche auf ihrem Umlaufweg zeitlich derart gesteuert wird, daß sie zwischen den Klebeklappen 17, 18 hindurchgeführt wird, nachdem der Übertragerfinger 35 diese verlassen hat. Das Aufnahmeteil26 verdreht sich um 450, während sich ein Obertragerfinger 35 in ihm befindet, wodurch eine andere Fläche 27 mit Etiketten A und B über ihrem Schlitz 28 in entsprechende Abnahmeposition für den folgenden Übertragerfinger 35 gebracht wird. Der soeben geschilderte Vorgang kann sich daraufhin wiederholen und die nächstfolgende Flasche 3 etikettiert werden.
  • Wie in F i g. 2 dargestellt, sind der Drehtisch 5 und das Zuführglied 7 über eine Welle 39 drehbar, welche über Kegelräder 40 von der einen Ausgangswelle 41 eines Untersetzungsgetriebes 42 angetrieben wird, deren Eingangswelle 43 eine Kupplungsscheibe 44 trägt, welche über einen Riementrieb45 von einem nicht dargestellten Motor angetrieben wird.
  • Die Steruräder 4 und 15 werden durch nicht dargestellte Kettentriebe über Kettenräder 46 auf der Welle 39 angetrieben und die Transportbänder 2 und 16 durch ebenfalls nicht dargestellte Kettentriebe über Kettenräder47 auf der Welle 41. Eine Ausgangswelle 48 an der anderen Seite des Getriebes 42 treibt die Welle 33 des Übertragermechanismus 24 über Kegelräder 49 an und setzt ebenfalls über Kegelräder 50, 51 die Wellen 52, 53 in Drehung, welche zum Aufnahmeteil 26, zu den Etikettenstapeln 30, 31 und zur Gummierungsvorrichtung 29 führen. Die Welle 52 läuft zu einem intermittierenden Antriebsmechanismus 54 für das Aufnahmeteil 26 und zu einem Kettenrad 55 für einen nicht dargestellten Kettentrieb für den ebenfalls nicht dargestellten, jedoch im allgemeinen ähnlich wie in F i g. 3 ausgebildeten, hin- und hergehenden Antriebsmechanismus für die Etikettenstapel. Dieser Antrieb wurde in Fig. 2 aus Gründen der Klarheit fortgelassen. Die Welle 53 läuft zu einem Kettentrieb 56 für die Gummierungsvorrichtung.
  • Bei der Ausbildung nach F i g. 4 sitzt die Welle 33 in einer überhängenden Halterung 57, welche von einem Getriebe 58 getragen wird, und das zweiarmige Teil 32 wird um die Welle 33 über einen Kettentrieb 59 verdreht, dessen Zahnradantrieb 60 von einer Welle 61 in Drehung versetzt wird, welche über nicht dargestellte Kegelräder von der Welle 48 (F i g. 2) angetrieben wird. Bei dieser Ausbildung wird von der Welle 48 lediglich die Welle 61 in Drehung versetzt, während die anderen in F i g. 2 dargestellten Antriebe fortfallen, wenn der Mechanismus nach F i g. 3 bis 5 statt der entsprechenden Teile der Maschine von Fig. 1 und 2 verwendet wird.
  • Schraubenräder 62 übermitteln den Antrieb von der Welle 61 auf die Eingangswelle 63 (F i g. 3) des Getriebes 58, wobei diese Welle 63 aus der anderen Seite des Getriebes herausragt, um den hin- und hergehenden Mechanismus 64 für einen Stapel 31 A für die Halsetikette B anzutreiben, und ein Kettentrieb 65 von der Welle 63 treibt eine Welle 66, welche über Zahnräder 67 mit einer Gummierungsvorrichtung 29A verbunden ist (s. auch Fig. 5). Der Zuführmechanismus 25 A wird durch ein Aufnahmeteil 26 A vervollständigt, welches zwei geschlitzte Seitenflächen 27 A aufweist und auf einer horizontalen Welle 68 intermittierend drehbar iiber Zahnräder 69 und den intermittierenden Antrieb 70 von der Welle 63 angetrieben wird. Jede Seite 27 A des Aufnahmeteiles 26 A besitzt einen Schlitz 28 A rechtwinklig zur Achse des Aufnahmeteiles 26 A, wobei jeder dieser Schlitze 28 A zu einer Ecke der Seite des Aufnahmeteiles 26 A verläuft, welche in einer Ruhelage zuunterst und dem Etikettenstapel 31 A gegenüberliegt, während sie in einer weiteren Ruhelage an der anderen Seite des Aufnahmeteiles 26 A abgewendet vom Etikettenstapel 31 A oben liegt. Das Aufnahmeteil 26 A besitzt gleichfalls ein völlig offenes Ende 27 B gegenüber einem geschlossenen Ende 27 C, welches die Flächen 27 A verbindet und an der Welle 68 sitzt (s. auch Fig. 6 bis 8).
  • Auf ihrer Kreisbahn 36 laufen die tJbertragerfinger 35 jeweils durch den Schlitz 28 A einer Fläche 27 A, welche durch Drehung des Aufnahmeteiles 26 A von der Ruhestellung gegenüber dem Etikettenstapel 31 A in die Ruhestellung an der anderen Seite des Aufnahmeteiles 26 A (F i g. 6) gebracht wird, so daß der Übertragerfinger 35 die nichtgummierte Vorderseite eines Etikettes B, welches vom Stapel (F i g. 7) durch den auf der Fläche 27A befindlichen Klebstoff abgenommen wurde, der von der Gummierungsvorrichtung 29 A auf diese Fläche in einer Ruhestellung entgegen dem Stapel aufgebracht wird. Der Übertragerfinger 35 hält das Etikett fest, während er es durch den Schlitz 28 A in das Aufnahmeteil 26A hineinbringt, und die gummierten Ränder der Etikette A, B werden über die entsprechenden Kanten des Schlitzes 28 A hinweggezogen. Der das Etikett B tragende Übertragerfinger 35 verläßt das Innenteil des Aufnahmeteiles 26 A mit einer Kante voraus durch die offene Seite 27 B (F i g. 7), worauf er sich den Klebeklappen 18 nähert und diese durchläuft (Fig. 6), um das Etikett B an die Klebeklappenl8 abzugeben, wie dies in Beziehung auf die komplette Maschine nach F i g. 1 und 2 beschrieben wurde. Die Übertragung des Etikettes B an eine Fläche 3 verläuft genau in der gleichen Weise, wie vorstehend beschrieben.
  • Das Getriebe 58, welches den Obertragermechanismus 24, das Aufnahmeteil 26 A, die Gummierungsvorrichtung 29 A und den Etikettenstapel 31 A trägt, ist in einer Halterung 71 auf dem Bodenteil 1 vertikal gleitbar und kann über eine Schraube 72 entsprechend der erforderlichen Anbringungshöhe der Halsetikette B eingestellt werden.
  • Während das Aufnahmeteil 26 A derart dargestellt ist, daß es lediglich für Halsetikette B ausgerüstet ist, was den Vorteil hat, daß es wesentlich kompakter ist als das Aufnahmeteil 26, kann ein etwas größeres, aber ähnliches Aufnahmeteil (nicht dargestellt) mit tiefer angesetzten geschlitzten Seitenflächen an Stelle des Aufnahmeteiles 26 A für Bauch- und Halsetikette verwendet werden. Infolgedessen ist in F i g. 4 ein Ansatz 35 A an einem der Übertragerfinger 35 in gestrichelter Linie zwischen den Klebeklappen 17 dargestellt, die ebenfalls- in gestrichelten Linien dargestellt sind, um, wie dies in F i g. 2 gezeigt ist, ebenfalls Bauch etikette A in genau der gleichen Weise, wie vorstehend beschrieben, anzubringen. Ein Ersatzgetriebe mit entsprechendem Aufnahmeteil, einer Gummierungseinrichtung und den entsprechenden Etikettenstapeln kann leicht in der Halterung 71 eingesetzt werden.

Claims (11)

  1. Patentansprüche: 1. Etikettiermaschine mit einem intermittierend drehbaren Aufnahmeteil mit zwei oder mehr Schlitzen, mit einer Gummierungsvorrichtung für die beiden Kanten jeden Schlitzes, mit einem Etikettenstapel für das Aufbringen eines Etikettes quer über jeden Schlitz, mit einem kontinuierlich um eine parallel zu mindestens einer Ruhelage der Schlitze des Aufnahmeteiles liegende Achse drehbaren zweiarmigen Teil, welches einen Arm besitzt, der einen Übertragerfinger auf einer kreisförmigen Bahn trägt, welche diese Ruhelage schneidet, wobei der Übertragerfinger um seine eigene Achse gegenüber dem Arm drehbar ist und mit Saugöffnungen entlang einer seiner Flächen zum Festhalten der Etikette ausgerüstet ist, mit Anordnungen, um diese Fingerfläche stets parallel zu der zeitweiligen Ruhelage der die Schlitze aufweisenden Fläche des Aufnahmeteiles, welche von der Kreisbahn geschnitten wird, zu halten, und mit einem Etikettenübertrageglied mit Saugöffnungen zur Übernahme eines von dem Übertragerfinger quer über dem Schlitz des Aufnahmeteiles abgelösten Etikettes, d a d u r c h gekennzeichnet, daß das Etikettenübertrageglied (13) in an sich bekannter Weise aus zwei Klebeklappen (17 bzw. 18) besteht, welche beiderseits der Mittellinie einer Zuführbahn für im allgemeinen zylindrische, aufrecht stehende Gegenstände (3) mit ihren Kanten in einem gewissen Abstand voneinander in einer Linie angeordnet sind und Saugöffnungen (19) zum Festhalten von Etiketten (A, B) an ihren der Zuführrichtung der Gegenstände (3) auf ihrer Zuführbahn entgegengesetzt liegenden Flächen besitzen und beide auf im wesentlichen vertikalen Drehzapfen (20 bzw. 22) beiderseits der Bahn des Gegenstandes (3) drehbar gelagert sind, und daß der Antrieb des den Obertragerfinger (35) tragenden Armes (34) derart ausgebildet ist, daß der Obertragerfinger (35) durch einen Schlitz (28 oder 28 A) des Aufnahmeteiles (26 oder 26 A) in Etikettierlage von der das Etikett (A bzw. B) tragenden Fläche aus bewegbar ist, daß ferner der Übertragerfinger (35) auf seinem Tragarm (34) derart ausgerichtet ist, daß seine Fläche mit den Saugöffnungen (37) zum Festhalten der Etikette (A bzw. B) auf einen Schlitz (28 oder 28 A) im Aufnahmeteil (26 oder 26 A) hinweist, durch welchen er sich in dessen Ruhelage hindurchbewegen soll, und daß außerdem die Klebeklappen (17, 18) parallel zu dieser Ruhelage derart gelagert sind, daß die Kreisbahn (36) des Übertragerfingers (35) ihren Zwischenraum schneidet.
  2. 2. Etikettiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (26) aus einem Kasten mit acht geschlitzten Flächen (27) besteht und um eine Achse (52) parallel zum Übertragerfinger (35) drehbar ist und daß die Kreisbahn (36) des Übertragerfingers (35) einen derartigen Radius aufweist, daß der tÇbertragerfinger (35) den Kasten durch einen Schlitz (28) in einer um 900 von der das Etikett (A, B) haltenden Eingangsfläche verdrehten Fläche verläßt.
  3. 3. Etikettiermaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (26) in seiner intermittierenden Drehung zeitlich derart gesteuert ist, daß es sich jeweils um 450 dreht, während der Ubertragerfinger (35) sich in ihm befindet.
  4. 4. Etikettiermaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (26) in seiner intermittierenden Drehung derart zeitlich gesteuert ist, daß es sich um 450 verdreht, während der Finger (35) sich außerhalb von ihm befindet.
  5. 5. Etikettiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (26) vier geschlitzte Flächen (27) aufweist, welche mit vier offenen Seiten rund um ein Achteck abwechseln, und um eine parallel zum Übertragerfinger (35) liegende Achse drehbar in seiner intermittierenden Drehung derart zeitlich gesteuert ist, daß es sich um 450 verdreht, während der Übertragerfinger (35) sich in ihm befindet, daß ferner die Kreisbahn (36) des Übertragerfingers (35) einen derartigen Radius aufweist, daß der Übertragerfinger (35) das AufnahmeteiI (26) durch eine offene Seite verläßt, welche von der ein Etikett tragenden Eingangsseite um 900 abgewinkelt ist, und daß schließlich das Aufnahmeteil (26) in seiner intermittierenden Drehung derart zeitlich gesteuert ist, daß es sich um nochmals 450 verdreht, während der Übertragerfinger (35) sich außerhalb von ihm befindet.
  6. 6. Etikettiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (26 A) mit zwei geschlitzten Flächen (27 A) an gegenüberliegenden Seiten ausgebildet ist, während die beiden restlichen Seitenflächen offen sind und das Aufnahmeteil (26 A) um eine rechtwinklig zum Übertragerfinger (35) angeordnete Achse (68) drehbar ist und die Schlitze (28 A) ein offenes Ende (27 B) gegenüber einem geschlossenen Ende (27 C), welches die geschlitzten Flächen (27A) verbindet, aufweisen, und daß die Kreisbahn (36) des Übertragerfingers (35) einen derartigen Radius aufweist, daß der tSbertragerfinger (35) in das Aufnahmeteil (26 A) durch den ein Etikett tragenden Schlitz (28A) eintritt und es durch das offene Ende (27 B) verläßt, und daß schließlich das Aufnahmeteil (26 A) in seiner intermittierenden Drehung derart zeitlich gesteuert ist, daß es sich um 1800 verdreht, während der Übertragerfinger (35) sich außerhalb von ihm befindet.
  7. 7. Etikettiermaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die aufeinanderfolgenden Positionen des tXbertragerfingers (35) beim Eingang in das Aufnahmeteil (26; 26 A) beim Ausgang aus demselben und beim Durchgang zwischen den Klebeklappen (17 oder 18) in einem gleichmäßigen Abstand von 900 zueinander liegen.
  8. 8. Etikettiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Fixierung der Orientierung des Übertragerfingers (35) drei ineinander kämmende Zahnräder (38) vorgesehen sind, von denen das eine auf einer drehbaren Achse (33) des zweiarmigen Teiles (32) sitzt, ein anderes vom gleichen Durchmesser wie das erste auf dem drehbaren tÇbertragerfinger (35) befestigt ist und ein drittes als Leerlaufrad am Arm (34) des zweiarmigen Teiles (32) sitzt.
  9. 9. Etikettiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das zweiarmige Teil (32) mehrere in gleichmäßigem Abstand voneinander angeordnete tXbertragerfinger (35) aufweist, welche jeweils an einem Arm (34) sitzen.
  10. 10. Etikettiermaschine nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zweiarmige Teil (32) mit zwei Obertragerfingern (35) jeweils auf einem Arm (34) ausgerüstet ist und daß das Zahnrad (38) auf der Welle (33) des zweiarmigen Teiles (32) als Antrieb für beide Zahnradsätze ausgebildet ist und dadurch die fixierte Orientierung der Übertragerfinger (35) erzielbar ist.
  11. 11. Etikettiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführbahn der Gegenstände (3) bei der Annäherung auf die Klebeklappen (17 und 18) und beim Durchgang durch die Klebeklappen (17, 18) kreisförmig ausgebildet ist und an diesem Punkt mit der Kreisbahn (36) des Übertragerfingers (35) oder der Übertragerfinger (35) zusammenfällt.
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