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Die Erfindung betrifft eine Etikettiermaschine mit einem intermittierend
drehbaren Aufnahmeteil mit zwei oder mehr Schlitzen, mit einer Gummierungsvorrichtung
für die beiden Kanten jeden Schlitzes, mit einem Etikettenstapel für das Aufbringen
eines Etikettes quer über jeden Schlitz, mit einem kontinuierlich um eine parallel
zu mindestens einer Ruhelage der Schlitze des Aufnahmeteiles liegenden Achse drehbaren
zweiarmigen Teil, welches einen Arm besitzt, der einen Übertragerfinger auf einer
kreisförmigen Bahn trägt, welche diese Ruhelage schneidet, wobei der Übertragerfinger
um seine eigene Achse gegenüber dem Arm drehbar ist und mit Saugöffnungen entlang
einer seiner Flächen zum Festhalten der Etikette ausgerüstet ist, mit Anordnungen,
um diese Fingerfläche stets parallel zu der zeitweiligen Ruhelage der die Schlitze
aufweisenden Fläche des Aufnahmeteiles, welche von der Kreisbahn geschnitten wird,
zu halten, und mit einem Etikettenübertrageglied mit Saugöffnungen zur Übernahme
eines von dem Übertragerfinger quer über dem Schlitz des Aufnahmeteiles abgelösten
Etikettes.
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Ziel der Erfindung ist es, eine Etikettiermaschine der vorgenannten
Art in der Weise auszubilden, daß sie bei größtmöglicher Arbeitsgeschwindigkeit
sauber und genau sogenannte Bauchetikette, aber auch gleichzeitig Halsetikette auf
Flaschen aufzukleben vermag.
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Der Idealzustand bei einer Etikettiermaschine in bezug auf hohe Arbeitsgeschwindigkeit
würde fraglos erreicht, wenn alle Bewegungen als kontinuierliche Drehbewegungen
ausgeführt werden könnten. Da sich jedoch nicht alle Arbeitsgänge mit Drehbewegungen
durchführen lassen, so müssen die anderen hin- und hergehenden Bewegungen so kurz
wie möglich gehalten werden.
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Bei einigen bekannten Ausführungsformen derartiger Etiketttiermaschinen
werden die Etikette auf die Flaschen durch eine sich kontinuierlich drehende Abgabetrommel,
auf der die Etikette mit außenliegender Gummierung durch Saugkraft festgehalten
werden, aufgewalzt. Die umlaufende Trommel nimmt die Etikette im Vorbeidrehen von
ebenfalls umlaufenden Übertragerfingern ab. Hierbei müssen die Obertragerfinger
die Etikette an ihrer gummierten Fläche festhalten, d. h., die Übertragerfinger
müssen zunächst in ein Aufnahmeteil für die Etikette hineingeführt werden um bei
Verlassen des Aufnahmeteiles durch einen Schlitz, auf dessen Außenseite ein Etikett
mit Klebstoff angeheftet ist, dieses Etikett abzulösen.
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Derartige Maschinen arbeiten zwar bemerkenswert schnell, jedoch eignen
sie sich praktisch nur zur Etikettierung zylindrischer Büchsen bzw. zum Aufkleben
sogenannter Bauchetikette auf Flaschen.
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Außerdem ließe sich die Arbeitsgeschwindigkeit sicherlich noch erhöhen,
wenn die Etikette nicht aufgewalzt würden wobei auch die Flaschen durch die sich
drehende Abgabetrommel verdreht werden, sondern wenn dieses Aufbringen der Etikette
auf andere Weise geschehen könnte.
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Bei einer anderen bekannten Ausführungsform geschieht dies durch
stationär angeordnete Etikettenübertrageglieder, beispielsweise in Form von Klebeplatten.
Hierbei werden jedoch die Etikette von ihren Stapeln mit Saugluft durch die Etikettenübertrageglieder
selbst abgenommen, so daß die
Etikettenstapel hin- und herschwingen müssen, um einerseits
in die Bahn der zu etikettierenden Flaschen zu gelangen und dort die Etikette unmittelbar
an die Klebeklappen abzugeben und andererseits die Bahn wieder freizugeben. Da Übertragungselemente
zur Übergabe der Etikette von dem Stapel an die Klebeplatten nicht zwischengeschaltet
sind, entsteht eine Hin- und Herbewegung von beachtlichem Ausmaß, was leider eine
sehr hohe Arbeitsgeschwindigkeit der Maschine nicht zustande kommen läßt.
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Die Erfindung geht nun von der Überlegung aus, daß durch Einbau der
aus zwei Klebeplatten bestehenden Etikettenübertrageglieder in eine Etikettiermaschine
der erstgenannten Art eine wesentliche Leistungssteigerung erzielbar sein müßte.
Eine derartige Maschine würde die Vorteile beider bekannten Ausführungsformen ausnutzen,
ohne deren Nachteile zu übernehmen.
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Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, daß bei einer Etikettiermaschine
des eingangs genannten Aufbaues das Etikettenübertrageglied in an sich bekannter
Weise aus zwei Klebeklappen besteht, welche beiderseits der Mittellinie einer Zuführbahn
für im allgemeinen zylindrische, aufrecht stehende Gegenstände mit ihren Kanten
in einem gewissen Abstand voneinander in einer Linie angeordnet sind und Saugöffnungen
zum Festhalten von Etiketten an ihren der Zuführrichtung der Gegenstände auf ihrer
Zuführbahn entgegengesetzt liegenden Fläche besitzen und beide auf im wesentlichen
vertikalen Drehzapfen beiderseits der Bahn des Gegenstandes drehbar gelagert sind,
und daß der Antrieb des den Übertragerfinger tragenden Armes derart ausgebildet
ist, daß der Übertragerfinger durch einen Schlitz des Aufnahmeteiles in Etikettierlage
von der das Etikett tragenden Fläche aus bewegbar ist, daß ferner der Übertragerfinger
auf seinem Tragearm derart ausgerichtet ist, daß seine Fläche mit den Saugöffnungen
zum Festhalten der Etikette auf einen Schlitz im Aufnahmeteil hinweist, durch welchen
er sich in dessen Ruhelage hindurchbewegen soll, und daß außerdem die Klebeklappen
parallel zu dieser Ruhelage derart gelagert sind, daß die Kreisbahn des Übertragerfingers
ihren Zwischenraum schneidet.
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Da die Saugfläche des Übertragerfingers parallel zu der Fläche des
Aufnahmeteils liegt, durch dessen Schlitze dieser in das Aufnahmeteil eintritt,
wird ein Etikett, welches über diesem Schlitz durch die Gummierung an den Seitenkanten
der Fläche des Aufnahmeteils festgehalten wird, in der Mitte durch die Saugkraft
des Übertragerfingers, wenn dieser durch den Schlitz hindurch in das Aufnahmeteil
hineinschwenkt, festgehalten, wobei die gummierten Randflächen des Etikettes über
die Kanten des Schlitzes hinweggezogen werden. Der das Etikett tragende Übertragerfinger
verläßt das Innere des Aufnahmeteils durch den Schlitz einer anderen Fläche oder
durch eine offene Seite zwischen benachbarten Flächen und nähert sich dann den Klebeklappen.
Die Saugfläche des Übertragerfingers bleibt in ihrer ausgerichteten Lage, so daß
sie und das Etikett parallel zu der vom Etikett eingenommenen Ebene bei der ersten
Berührung des tZbertragerfingers mit der Fläche des Aufnahmeteiles bleiben.
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Infolgedessen befindet sich der Übertragerfinger, welcher hinter dem
Etikett lag, während er es in das Aufnahmeteil hineinschob, nunmehr vor dem Etikett,
wenn er sich mit ihm den Klebeklappen nähert. Da
außerdem die gummierten
Randflächen des Etikettes beim ersten Auftreffen von der Saugfläche des Übertragerfingers
fortweisen, weist diese gummierte Fläche auch von den Saugflächen der Klebeklappen
fort, wenn sie sich diesen nähert, so daß das Etikett mit seinen ungummierten Rändern
auf der Gegenseite die Saugflächen der Klebeklappen berührt. Mit entsprechendem
Umschalten der Saugkraft vom Übertragerfinger an die Klebeklappen, wenn der erste
zwischen den letzteren hindurchgeht, wird das Etikett derart an die Klebeklappen
übergeben, daß seine gummierte Fläche einem in der Zuführbahn ankommenden Gegenstand
entgegensteht, welcher zeitlich so gesteuert wird, daß er zwischen die Klebeklappen
gelangt, nachdem der Finger sie durchlaufen hat.
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Durch entsprechende zeitliche Steuerung der intermittierenden Drehung
des Aufnahmeteiles mit entsprechender Bedienung der Gummierungsvorrichtung und des
Etikettenstapels, der Geschwindigkeit der kontinuierlichen Drehung des Übertragerfingers
und der Zuführgeschwindigkeit einer Folge von Gegenständen, findet jeder Gegenstand
beim Eintreffen an den Klebeklappen bereits ein zum Aufkleben vorbereitetes Etikett
vor. Im allgemeinen reicht ein einzelner Übertragerfinger zur Versorgung des Klebegliedes
aus. Die Verwendung mehrerer in gleichen Abständen angeordneter Finger ist jedoch
nicht ausgeschlossen. Das Aufnahmeteil kann nach einem Vorschlag der Erfindung,
dem selbständige Bedeutung zukommt, aus einem Kasten mit acht geschlitzten Flächen
bestehen und um eine Achse drehbar sein, die parallel zum Übertragerfinger liegt,
während die Kreisbahn des Übertragerfingers einen derartigen Radius besitzt, daß
der Übertragerfinger den Kasten durch einen Schlitz in einer Fläche verläßt, die
um 900 von der Fläche verdreht liegt, durch welche der Übertragerfinger in das Aufnahmeteil
bzw. den Kasten eintritt. Dies hat den Vorteil, daß infolge der festliegenden Orientierung
des Übertragerfingers dieser das Etikett mit einer Kante voraus den Austrittschlitz
hindurchbringt, so daß reichlich Spielraum vorhanden ist, um eine Berührung der
gummierten Teile des Etikettes mit den Flächen des Aufnahmeteils bzw. Kastens beim
Verlassen desselben auszuschalten.
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Das Aufnahmeteil kann zeitlich derart gesteuert werden, daß es sich
in seiner intermittierenden Drehung um 450 verdreht, während der tÇbertragerfinger
sich in ihm oder außerhalb von ihm befindet.
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Nach einem weiteren erfindungswesentlichen Merkmal kann das Aufnahmeteil
vier geschlitzte Flächen aufweisen, welche mit vier offenen Seiten eines Achteckes
abwechseln, wobei es um eine Achse parallel zum Übertragerfinger drehbar ist und
in seiner intermittierenden Drehung zeitlich derart gesteuert wird, daß es sich
um 450 verdreht, während der Übertragerfinger sich in ihm befindet. Die Kreisbahn
des Übertragerfingers weist dabei vorzugsweise einen derartigen Radius auf, daß
der Übertragerfinger das Aufnahmeteil durch eine offene Seite verläßt, welche von
aer ein Etikett tragenden Eingangsseite um 900 abgewinkelt ist, wobei das Aufnahmeteil
in seiner intermittierenden Drehung sich um weitere 450 dreht, während der Finger
sich außerhalb von ihm befindet.
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Ferner sieht die Erfindung eine Ausführungsform mit ebenfalls selbständiger
Bedeutung vor, die da-
durch gekennzeichnet ist, daß das Aufnahmeteil mit zwei geschlitzten
Flächen an gegenüberliegenden Seiten ausgebildet ist, während die beiden restlichen
Seitenflächen offen sind und das Aufnahmeteil in diesem Falle um eine rechtwinklig
zum tXbertragerfinger liegende Achse drehbar ist und die Schlitze ein offenes Ende
gegenüber einem geschlossenen Ende, welches die geschlitzten Flächen verbindet,
aufweisen, wobei die Kreisbahn des Fingers einen derartigen Radius aufweist, daß
der Übertragerfinger in das Aufnahmeteil durch den ein Etikett tragenden Schlitz
eintritt und es durch das völlig offene Ende verläßt, während das Aufnahmeteil zeitlich
derart in seiner intermittierenden Drehung gesteuert ist, daß es sich um 1800 dreht,
während der Obertragerfinger sich außerhalb von ihm befindet.
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Die aufeinanderfolgenden Positionen des Übertragerfingers beim Eintritt
in das Aufnahmeteil, beim Ausgang aus demselben und beim Durchgang zwischen den
Klebeklappen können in gleichmäßigem Winkelabstand von 900 voneinander liegen.
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Die fixierte Orientierung des Übertragerfingers wird vorzugsweise
durch drei ineinander kämmende Zahnräder erreicht, von denen das eine auf einer
drehbaren Achse des zweiarmigen Teiles, das zweite mit gleichem Durchmesser wie
das erste auf dem drehbaren Übertragerfinger und das dritte als Leerlaufrad am Arm
des zweiarmigen Teiles sitzt.
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Die Zuführbahn für die Gegenstände kann geradlinig oder in einer
Kurve verlaufen, d. h. kreisförmig bei seiner Annäherung auf die Klebeklappen und
zwischen diesen hindurch.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind einerseits in der
völlig neuartigen Etikettenübertragung zu sehen, nach der die Etikette den Klebeklappen
durch Übertragerfinger in der Weise dargeboten werden, daß diese Übertragerfinger
zwischen den Klebeklappen hindurchgehen und dabei die Etikette hinter sich auf den
Klebeklappen zurücklassen, andererseits ist ein besonderer Vorteil durch die Abnahme
der Etikette von dem Aufnahmeteil durch die Übertragerfinger gegeben, wobei diese
die Etikette bereits berühren, bevor sie sich durch die Schlitze des Aufnahmeteiles
hindurchbewegen und dabei die Etikette mitnehmen, um dann die erforderliche Orientierung
zu erhalten. Das wiederum führt zu dem Vorteil, daß die Lage der Etikette an dem
Übertragerfinger sowie an den Klebeklappen, auch wenn mit hohen Geschwindigkeiten
gearbeitet wird, stets einwandfrei erhalten bleibt. Es ist also kein zeitraubendes
Abrollen der zu etikettierenden Gegenstände an einer umlaufenden Etiketten-Abgabetrommel
erforderlich, und die relativ große Masse des Etikettenstapels braucht keine großen
Wege zurückzulegen, wie dies ohne Übertragerfinger bei direkter Abnahme durch die
Klebeklappen bei den bisher bekannten Ausführungen erforderlich ist. Mit der erfindungsgemäßen
Etikettiermaschine kann demnach das Gummieren und die Übertragung der Etikette sowie
das Aufkleben auf die Flaschen mit hoher Geschwindigkeit durchgeführt werden unter
Verwendung von nur einem intermittierend drehbaren Aufnahmeteil, einem kontinuierlich
umlaufenden tXbertragerfinger sowie einem Etikettenübertrageglied, welches als Klebeklappen
ausgebildet ist, die das Aufkleben der Etikette auf die Flaschen mit außerordentlicher
Genauigkeit gewährleisten. Im Ergebnis zeichnet sich also die erfindungsgemäße
Etikettiermaschine
sowohl durch ihre erhöhte Arbeitsgeschwindigkeit als auch ihren einfachen Aufbau
aus.
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Das gleichzeitige Aufdrücken beider Etikette auf die Gegenstände
durch die Klebeklappen, welche diese Etikette in der richtigen Lage darbieten, gewährleistet
einen genauen Sitz der Etikette, wobei insbesondere bei Halsetiketten die Gefahr
einer Verkantung an der nicht zylindrischen Halsfläche verringert wird.
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Nachstehend werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand
der Zeichnungen im einzelnen erläutert; es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf eine
erfindungsgemäße Etikettiermaschine zur Anbringung von Bauch- und Halsetiketten
auf Flaschen, F i g. 2 einen Vertikalschnitt durch F i g. 1 längs der Linie II-II,
F i g. 3 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Etikettiermaschine
in größerem Maßstabe mit einem abgewandelten Zuführ- und Übertragermechanismus für
Etikette zur Verwendung in der Maschine nach F i g. 1 und 2, F i g. 4 einen Vertikalschnitt
längs der strichpunktierten Linie IV-IV durch F i g. 3, F i g. 5 die Seitenansicht
eines Teiles aus Fig. 3 in Blickrichtung des Pfeiles V-V und F i g. 6, 7 und 8 in
schematischer Darstellung die einzelnen Phasen des Arbeitsganges des tJbertragerfingers
bei der Ausbildung nach F i g. 3.
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Wie aus F i g. 1 und 2 zu ersehen ist, besitzt die erfindungsgemäße
Maschine ein Bodenteil 1 mit einem Zuführtransportband 2, welches Flaschen 3 einem
Sternrad 4 zuführt. Dieses bringt die Flaschen in bestimmten Abständen und in gewisser
zeitlicher Steuerung in eine Kreisbahn auf einem Drehtisch 5 hinein und unter die
Enden von Armen 6 eines sich drehenden Zuführgliedes 7. Jeder dieser Arme 6 trägt
einen Druckkopf 8, der durch eine Feder 9 nach oben gepreßt wird und weist eine
Laufrolle 10 auf, welche mit einer Kurvenschiene 11 in Eingriff kommt, um den Kopf
nach unten zu drücken, und zwar entgegen dem Druck der Feder 9, so daß eine Flasche
3, welche durch das Sternrad 4 unter den Kopf gebracht wurde, auf den Drehtisch
5 gedrückt wird. Durch eine Federl2 wird ein elastischer, jedoch sicherer Druck
auf die Flasche 3 ausgeübt. Während die Flasche3 zwischen einem Druckkopf 8 und
dem Drehtisch 5 festgehalten wird, trifft sie auf ein Etikettübertragerglied 13,
durch welches sie ein Bauchetikett A und ein HalsetikettB aufgeklebt erhält, und
läuft dann durch Wischerbürsten 14 hindurch, welche die Anbringung der Etikette
A und B auf der Flasche vollenden, bevor diese an einem Sternrad 15 ankommt, oberhalb
dessen die Kurvenschiene 11 endet, wodurch der Druckkopf 8 von der Flasche 3 freikommt.
Das Sternrad 15 dirigiert alsdann die Flasche zu einem abführenden Transportband
16.
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Zur Erläuterung der Einzelheiten der Konstruktion und der genauen
Arbeitsweise der Maschine nach F i g. 1 und 2, soll nunmehr auch auf die Fig. 3
bis 8 eingegangen werden, da hier ähnliche Teile in größerem Maßstab und/oder in
verschiedenen Arbeitsphasen dargestellt sind.
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Das Etikettübertragerglied 13 besteht aus zwei übereinanderliegenden
Paaren von Klebeklappen 17 und 18. Die beiden Klebeklappen eines Paares liegen
in
einer Linie, und ihre einander gegenüberstehenden Kanten weisen an jeder Seite der
Kreisbahn der Flasche 3 einen gewissen Zwischenraum zwischen sich auf (F i g. 6).
Außerdem besitzen die Klebeklappen 17, 18 Saugöffnungen 19 zum Festhalten der Etikette
(F i g. 4) an ihren der Zuführbahn der Flaschen 3 abgewendeten Flächen. Die Klebeklappen
17 zur Anbringung eines Bauchetikettes A sind auf vertikalen Drehzapfen 20 auf Halterungen
21 montiert, und die Klebeklappen 18 zur Anbringung eines Halsetikettes B sind auf
nahezu vertikalen Drehzapfen 22 und horizontalen Drehzapfen 23 auf den gleichen
Halterungen 21 schwenkbar gelagert (s. auch F i g. 3 und 6 bis 8). Die den Klebeklappen
17, 18 durch hier nicht beschriebene Anordnungen übertragenen Bauch- und Halsetikette
A und B werden an ihrer nichtgummierten Fläche durch Saugkraft festgehalten, so
daß die gummierten Flächen der Etikette einer eintreffenden Flasche 3 zugewendet
sind, welche die Klebeklappen 17, 18 beim Durchgang durch dieselben (Fig. 8) um
ihre entsprechenden Drehzapfen 20 und 22, 23 herumschwenken.
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Dabei drücken die Klebeklappen 17, 18 die Seitenkanten der Etikette
auf jeder Seite der Flasche 3 von deren Mitte aus an (F i g. 7). Die Etikette werden
auf diese Weise durch die Klebeklappen 17, 18 entsprechend der Ausbildung der Flasche
3 am Bauch und am Halsteil angedrückt, bevor die Flasche 3 zu den Wischerbürsten
14 weitergeführt wird und diese durchläuft. Die Wischerbürsten 14 sorgen dafür,
daß die Seitenflächen der Etikette einwandfrei auf die Flasche 3 aufgebürstet werden.
Durch nicht dargestellte Federn werden die Klebeklappen 17, 18 jeweils unter Federdruck
in ihre ursprünglich in einer Linie liegende Lage (F i g. 6) zurückgeschwenkt und
können dadurch ein weiteres Bauchetikett A und ein weiteres Halsetikett B aufnehmen.
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Wie in den F i g. 1 und 2 dargestellt, werden die Etikette A und
B den Klebeklappen 17, 18 durch einen Übertragermechanismus 24 übergeben, welcher
die Etikette A, B von einem Zuführmechanismus 25 übernimmt, der aus einem intermittierend
auf einer vertikalen Achse drehbaren Aufnahmeteil 26 besteht, welches acht senkrecht
geschlitzte Flächen 27 aufweist. In jeder Ruhelage des Aufnahmeteils 26 wird eine
seiner Flächen 27 entlang den Kanten eines Schlitzes 28 durch eine Gummierungsvorrichtung
29 mit Klebstoff versorgt, so daß diese klebenden Kanten bei der nächsten Ruhelage
nach einer Drehung des Aufnahmeteiles 26 um 450 von einem hin- und hergehenden Etikettenstapel30,
31 je ein dargebotenes BauchetikettA und ein HalsetikettB abnehmen können. Der Übertragermechanismus
24 besteht aus einem zweiarmigen Teil 32, welches kontinuierlich um eine vertikale
Achse 33 drehbar ist und an jedem Arm 34 einen Obertragerfinger 35 trägt und diesen
in einer Kreisbahn 36 durch einen mit Etiketten bestückten Schlitz 28 einer Fläche
27 des Aufnahmeteiles 26 in das Aufnahmeteil 26 hinein und in der nächsten Ruhelage
des Aufnahmeteiles 26 durch den Schlitz 28 einer anderen Fläche 27 aus dem Aufnahmeteil
26 heraus und alsdann weiter zwischen den Klebeklappen 17, 18 hindurchführt. Ein
jeder Übertragerfinger 35 besitzt Saugöffnungen 37 zum Festhalten der Etikette (F
i g. 3, 4 und 5) an einer seiner Flächen, und wird, während er seine Kreisbahn 36
durchläuft, durch drei ineinander kämmende Zahnräder 38 in einer festgelegten Orientierung
gehaltern,
von denen eines auf der um eine vertikale Achse drehbaren
Welle 33 befestigt, eines mit gleichem Durchmesser wie das erste am drehbaren Übertragerfinger
35 sitzt und ein ebenfalls mit gleichem Durchmesser als Leerlaufrad ausgebildetes
Rad durch einen Arm 34 des zweiarmigen Teiles 32 getragen wird. Das Zahnrad 38 auf
der Achse 33 treibt beide Zahnradsätze gemeinsam. Die Übertragerfinger 35 werden
dadurch derart in festgelegter Richtung orientiert, daß ihre Saugfläche bei Eintreffen
am Aufnahmeteil 26 die nichtgummierten Flächen der Etikette A und B berührt, welche
quer über dem entsprechenden Schlitz 28 liegen. Der betreffende Übertragerfinger
35 hält dadurch die Etikette fest, während er sie durch den Schlitz 28 hindurch
in das Aufnahmeteil 26 hineinbringt und die gummierten Ränder der Etikette A, B
über die Kanten des Schlitzes 28 hinwegzieht. Der die Etikette A und B tragende
Übertragerfinger 35 verläßt das Innenteil des Aufnahmeteiles 26 durch einen in einem
Winkel von 900 zum Schlitz 28 liegenden zweiten Schlitz mit einer Kante voraus und
nähert sich den Klebeklappen 17, 18. Die Saugfläche des Übertragerfingers 35 bleibt
in ihrer ausgerichteten Position, so daß sie und die Etikette A, B parallel zu der
Ebene bleiben, in welcher die Etikette vom Obertragerfinger35 aufgenommen wurden.
Infolgedessen liegt der Übertragerfinger 35, welcher sich beim Eintritt in das Aufnahmeteil
26 hinter den Etiketten befand, nunmehr vor ihnen, während er sich mit ihnen den
Klebeklappen 17, 18 nähert. Da außerdem der Obertragerfinger 35 die Etikette A,
B an der ungummierten Vorderseite durch Saugkraft ergreift und hält, ergreifen auch
die Klebeklappen 17, 18 diese ungummierte Vorderseite der Etikette.
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Durch entsprechende Steuerung der Saugkraft mittels einfacher, nicht
dargestellter Drehventile vom Übertragerfinger 35 zu den Klebeklappen 17, 18, während
der Finger zwischen den Klappen hindurchgeschwenkt wird, halten von diesem Augenblick
an die Klebeklappen 17, 18 mit ihren Saugflächen die Etikette, B fest und bieten
die gummierten Ränder einer ankommenden Flasche 3 dar, welche auf ihrem Umlaufweg
zeitlich derart gesteuert wird, daß sie zwischen den Klebeklappen 17, 18 hindurchgeführt
wird, nachdem der Übertragerfinger 35 diese verlassen hat. Das Aufnahmeteil26 verdreht
sich um 450, während sich ein Obertragerfinger 35 in ihm befindet, wodurch eine
andere Fläche 27 mit Etiketten A und B über ihrem Schlitz 28 in entsprechende Abnahmeposition
für den folgenden Übertragerfinger 35 gebracht wird. Der soeben geschilderte Vorgang
kann sich daraufhin wiederholen und die nächstfolgende Flasche 3 etikettiert werden.
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Wie in F i g. 2 dargestellt, sind der Drehtisch 5 und das Zuführglied
7 über eine Welle 39 drehbar, welche über Kegelräder 40 von der einen Ausgangswelle
41 eines Untersetzungsgetriebes 42 angetrieben wird, deren Eingangswelle 43 eine
Kupplungsscheibe 44 trägt, welche über einen Riementrieb45 von einem nicht dargestellten
Motor angetrieben wird.
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Die Steruräder 4 und 15 werden durch nicht dargestellte Kettentriebe
über Kettenräder 46 auf der Welle 39 angetrieben und die Transportbänder 2 und 16
durch ebenfalls nicht dargestellte Kettentriebe über Kettenräder47 auf der Welle
41. Eine Ausgangswelle 48 an der anderen Seite des Getriebes 42 treibt die Welle
33 des Übertragermechanismus 24
über Kegelräder 49 an und setzt ebenfalls über Kegelräder
50, 51 die Wellen 52, 53 in Drehung, welche zum Aufnahmeteil 26, zu den Etikettenstapeln
30, 31 und zur Gummierungsvorrichtung 29 führen. Die Welle 52 läuft zu einem intermittierenden
Antriebsmechanismus 54 für das Aufnahmeteil 26 und zu einem Kettenrad 55 für einen
nicht dargestellten Kettentrieb für den ebenfalls nicht dargestellten, jedoch im
allgemeinen ähnlich wie in F i g. 3 ausgebildeten, hin- und hergehenden Antriebsmechanismus
für die Etikettenstapel. Dieser Antrieb wurde in Fig. 2 aus Gründen der Klarheit
fortgelassen. Die Welle 53 läuft zu einem Kettentrieb 56 für die Gummierungsvorrichtung.
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Bei der Ausbildung nach F i g. 4 sitzt die Welle 33 in einer überhängenden
Halterung 57, welche von einem Getriebe 58 getragen wird, und das zweiarmige Teil
32 wird um die Welle 33 über einen Kettentrieb 59 verdreht, dessen Zahnradantrieb
60 von einer Welle 61 in Drehung versetzt wird, welche über nicht dargestellte Kegelräder
von der Welle 48 (F i g. 2) angetrieben wird. Bei dieser Ausbildung wird von der
Welle 48 lediglich die Welle 61 in Drehung versetzt, während die anderen in F i
g. 2 dargestellten Antriebe fortfallen, wenn der Mechanismus nach F i g. 3 bis 5
statt der entsprechenden Teile der Maschine von Fig. 1 und 2 verwendet wird.
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Schraubenräder 62 übermitteln den Antrieb von der Welle 61 auf die
Eingangswelle 63 (F i g. 3) des Getriebes 58, wobei diese Welle 63 aus der anderen
Seite des Getriebes herausragt, um den hin- und hergehenden Mechanismus 64 für einen
Stapel 31 A für die Halsetikette B anzutreiben, und ein Kettentrieb 65 von der Welle
63 treibt eine Welle 66, welche über Zahnräder 67 mit einer Gummierungsvorrichtung
29A verbunden ist (s. auch Fig. 5). Der Zuführmechanismus 25 A wird durch ein Aufnahmeteil
26 A vervollständigt, welches zwei geschlitzte Seitenflächen 27 A aufweist und auf
einer horizontalen Welle 68 intermittierend drehbar iiber Zahnräder 69 und den intermittierenden
Antrieb 70 von der Welle 63 angetrieben wird. Jede Seite 27 A des Aufnahmeteiles
26 A besitzt einen Schlitz 28 A rechtwinklig zur Achse des Aufnahmeteiles 26 A,
wobei jeder dieser Schlitze 28 A zu einer Ecke der Seite des Aufnahmeteiles 26 A
verläuft, welche in einer Ruhelage zuunterst und dem Etikettenstapel 31 A gegenüberliegt,
während sie in einer weiteren Ruhelage an der anderen Seite des Aufnahmeteiles 26
A abgewendet vom Etikettenstapel 31 A oben liegt. Das Aufnahmeteil 26 A besitzt
gleichfalls ein völlig offenes Ende 27 B gegenüber einem geschlossenen Ende 27 C,
welches die Flächen 27 A verbindet und an der Welle 68 sitzt (s. auch Fig. 6 bis
8).
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Auf ihrer Kreisbahn 36 laufen die tJbertragerfinger 35 jeweils durch
den Schlitz 28 A einer Fläche 27 A, welche durch Drehung des Aufnahmeteiles 26 A
von der Ruhestellung gegenüber dem Etikettenstapel 31 A in die Ruhestellung an der
anderen Seite des Aufnahmeteiles 26 A (F i g. 6) gebracht wird, so daß der Übertragerfinger
35 die nichtgummierte Vorderseite eines Etikettes B, welches vom Stapel (F i g.
7) durch den auf der Fläche 27A befindlichen Klebstoff abgenommen wurde, der von
der Gummierungsvorrichtung 29 A auf diese Fläche in einer Ruhestellung entgegen
dem Stapel aufgebracht wird. Der Übertragerfinger 35 hält das Etikett fest, während
er es durch den Schlitz 28 A in das Aufnahmeteil 26A
hineinbringt,
und die gummierten Ränder der Etikette A, B werden über die entsprechenden Kanten
des Schlitzes 28 A hinweggezogen. Der das Etikett B tragende Übertragerfinger 35
verläßt das Innenteil des Aufnahmeteiles 26 A mit einer Kante voraus durch die offene
Seite 27 B (F i g. 7), worauf er sich den Klebeklappen 18 nähert und diese durchläuft
(Fig. 6), um das Etikett B an die Klebeklappenl8 abzugeben, wie dies in Beziehung
auf die komplette Maschine nach F i g. 1 und 2 beschrieben wurde. Die Übertragung
des Etikettes B an eine Fläche 3 verläuft genau in der gleichen Weise, wie vorstehend
beschrieben.
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Das Getriebe 58, welches den Obertragermechanismus 24, das Aufnahmeteil
26 A, die Gummierungsvorrichtung 29 A und den Etikettenstapel 31 A trägt, ist in
einer Halterung 71 auf dem Bodenteil 1 vertikal gleitbar und kann über eine Schraube
72 entsprechend der erforderlichen Anbringungshöhe der Halsetikette B eingestellt
werden.
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Während das Aufnahmeteil 26 A derart dargestellt ist, daß es lediglich
für Halsetikette B ausgerüstet ist, was den Vorteil hat, daß es wesentlich kompakter
ist als das Aufnahmeteil 26, kann ein etwas größeres, aber ähnliches Aufnahmeteil
(nicht dargestellt) mit tiefer angesetzten geschlitzten Seitenflächen an Stelle
des Aufnahmeteiles 26 A für Bauch- und Halsetikette verwendet werden. Infolgedessen
ist in F i g. 4 ein Ansatz 35 A an einem der Übertragerfinger 35 in gestrichelter
Linie zwischen den Klebeklappen 17 dargestellt, die ebenfalls- in gestrichelten
Linien dargestellt sind, um, wie dies in F i g. 2 gezeigt ist, ebenfalls Bauch etikette
A in genau der gleichen Weise, wie vorstehend beschrieben, anzubringen. Ein Ersatzgetriebe
mit entsprechendem Aufnahmeteil, einer Gummierungseinrichtung und den entsprechenden
Etikettenstapeln kann leicht in der Halterung 71 eingesetzt werden.