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Vorrichtung zum Ablegen loser Blätter Die Erfindung bezieht sich auf
eine Vorrichtung zum Ablegen loser Blätter, z. B. Druckausschnitte auf Unterlagen
aus einem starken Papier, Pappe od. dgl. mittels Trägerstreifen, die als Vorrichtung
auf jeder Unterlage parallel zueinander angeordnet und zur Aufnahme der losen Blätter
vorgesehen sind.
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Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art werden die Trägerstreifen
derart auf den Unterlagen an beiden Enden abnehmbar angebracht, daß ihre beiden
Enden in geeignete Schlitze eingefügt werden, welche aus den Unterlagen ausgeschnitten
sind. Das Ergebnis ist, daß ein am Trägerstreifen befestigter Druckausschnitt, welcher
als oberster auf einer Unterlage angebracht ist, diejenigen Trägerstreifen überlappt,
die mit Druckausschnitten in unteren Stellungen auf einer Unterlage angebracht sind,
wobei die überlappten Druckausschnitte in den vollen Blickbereich nur durch Anheben
des jeweils darüberliegenden Druckausschnittes gebracht werden können. Obgleich
der oberste Druckausschnitt der Unterlage sofort und vollständig eingesehen werden
kann, so sind jedoch die anderen dachziegelartig gestaffelten Druckausschnitte nicht
sichtbar, mit Ausnahme vielleicht ihrer unteren Randabschnitte. Dieses ist jedoch
wiederum von der Länge der Druckausschnitte abhängig. Es ist jedoch wünschenswert,
daß nicht der untere Randabschnitt der darunterhegenden Druckausschnitte bzw. Blätter
schon bei flüchtigem Hinsehen sichtbar ist, sondern deren oberer Randabschnitt,
weil der Kopf eines Druckausschnittes einen Anhalt dafür gibt, auf welchen Gegenstand
sich dieses Blatt bezieht.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, die Vorrichtung zum
Ablegen loser Blätter, wie z. B. Druckausschnitte, mit den weiteren Merkmalen des
im ersten Absatz erläuterten Gattungsbegriffes so weiterzubilden, daß die oberen
Randabschnitte der mittels Trägerstreifen abzulegenden losen Blätter sichtbar bleiben
und nicht durch die folgenden Blätter abgedeckt werden können.
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Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß jeder Trägerstreifen
lediglich mit einem Ende quer an einem Rand der zugeordneten Unterlage angebracht
und mit dem anderen Ende lose ist, und daß jeder Trägerstreifen am Verbindungsende
mit der Unterlage ein quer verlaufendes Faltgelenk aufweist, das etwa in einem der
Randbreite entsprechendem Abstand von dem zugeordneten Stirnende angeordnet ist,
derart, daß jeder Trägerstreifen buchartig umblätterbar ist. Dabei kann jeder Trägerstreifen
mit dem Verbindungsende fest auf der Unterlage angebracht sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Trägerstreifen einer
Unterlage aus einem einzigen Blatt mittels paralleler und randoffener Trennschlitze
geformt und mit dem Blatt lediglich noch durch einen quer zu ihnen verlaufenden
Rand verbunden, welcher auf der jeweils zugeordneten Unterlage z. B. durch Heftklammern
befestigt ist.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung kann darin bestehen, daß
die Trägerstreifen abnehmbar ausgebildet sind und die Unterlage hierzu einen Faltrand
aufweist, welcher etwa im Abstand der Dicke eines Trägerstreifens z. B. durch Heftklammern
mit der Unterlage verbunden ist, die quer zur Längsrichtung des Faltrandes in einer
vorbestimmten Teilung angeordnet sind, und daß die losen Trägerstreifen zum Einstecken
in den Faltrand am Einsteckende jeweils eine zum Stirnende randoffene und in ihrer
Längsrichtung verlaufende Ausnehmung aufweisen, deren Länge größer als die Steglänge
einer Heftklammer ist und die eine der Drahtdicke der Heftklammer entsprechende
Breite hat.
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Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind aus der Beschreibung
in Verbindung mit der Zeichnung ersichtlich, in. welcher zwei Ausführungsbeispiele
der Vorrichtung gemäß der Erfindung dargestellt sind. Es zeigt Fig. 1 eine Ansicht
einer Unterlage mit vier daran angebrachten, als Vorrichtung zum Ablegen dienenden
Trägerstreifen, Fig. 2 eine Ansicht des zum Befestigen dienenden Endes eines Trägerstreifens
nach Fig. 1 in vergrößertem Maßstabe, Fig. 3 einen Längsschnitt durch das befestigte
Ende eines Trägerstreifens gemäß Linie III-III von Fig. 1 in vergrößertem Maßstab,
und
Fig. 4 eine Ansicht einer Unterlage einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zum Ablegen von losen Blättern.
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Die Vorrichtung zum Ablegen von losen Blättern,' Druckausschnitte
u. dgl. gemäß Fig. 1 bis. 3, weist eine Anzahl Unterlägen 1 auf. Jede Unterlage
1 ist aus einer dünnen, jedoch haten Pappe oder einem anderen geeigneten Material
hergestellt. Es ist jedoch lediglich eine Unterlage bei dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 1 und 3 dargestellt.
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An einer zum Zusammenschließen dienenden Längsseite hat die -Unterlage
1 einen verbreiterten Längsrand, welcher flach auf die Oberseite der Unterlage gefaltet
ist, so daß ein Faltrand 2 gebildet wird. Dieser Faltrand ist somit an der Faltkante
3 fest mit der Unterlage 1 verbunden und erstreckt sich über die gesamte Länge der
Längsseite. Der Faltrand 2 ist durch eine Reihe von U-förmigen Heftklammern 4 fest
an der Unterlage 1 gehalten, welche im gleichen Abstand voneinander angeordnet sind
und sich quer zum Faltrand 2 erstrecken. Wie in Fig. 3 gezeigt, haben die
Heftklammern Schenkelteile 4', die durch den Faltrand 2 und die Unterlage 1 hindurchgehen.
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Die Unterlage 1 weist ferner mehrere als Vorrichtung zum Ablegen dienende
Trägerstreifen 5 auf, die ebenfalls aus dünner Pappe, starkem Papier oder einem
anderen geeigneten Material hergestellt sind. Die Trägerstreifen haben eine etwas
geringere Länge als der Breite der Unterlage 1 entspricht und sind an einem Ende
mit einer in Längsrichtung verlaufenden randoffenen Ausnehrriung 6 versehen derart,
daß zwei fest miteinander verbundene Endzungen 7 entstehen: Die Ausnehmung 6 hat
eine größere Länge als der Steg der Heftklammern 4 und eine Breite entsprechend
der Dicke des Drahtes, aus dem die Heftklammern hergestellt sind.
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Um einen Trägerstreifen 5 auf einer Unterlage 1 zu befestigen, wird
das gegabelte Ende des Trägerstreifens zwischen der Unterlage 1 und dem Faltrand
2 in eine derartige Lage geschoben, daß die Schenkelteile 4' einer Heftklammer in
die Ausnehmung 6 in der in Fig. 2 gezeigten Weise eintreten. Die beiden Endzungen
7 des Trägerstreifens 5 umfassen dadurch die beiden Schenkelteile 4' der Heftklammer,
ohne Raum für ein Spiel - zu lassen, wodurch verhindert wird, daß der Trägerstreifen
5 eine Drehbewegung ausführen kann. Weil die Endzungen 7 an einer Stelle eingefügt
sind, an welcher der Faltrand 2 und die Unterlage 1 fest durch eine Heftklammer
4 zusammengehalten werden, - werden die Zungen 7 eingespannt und der Trägerstreifen
kann ungewollt nicht herausfallen. Um das Einfügen der Trägerstreifen zu erleichtern,
werden die freien Ecken 8 der Endzungen neben der Ausnehmung 6 abgeschrägt.
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Wie in Fig. 1 gezeigt ist, weisen die oberen drei Trägerstreifen 5
lose Blätter bzw. Druckausschnitte 9 auf, die an ihnen mittels Papierklammer 10
angebracht sind. Es -ist Jedoch auch möglich, die Träger-: streifen auf einer Seite
mit einem Leimüberzug zu versehen derart, daß sie-an den Druckausschnitten längs
derem oberen Rand -angeklebt werden können. Des weiteren können die Trägerstreifen
5 -so angeordnet werden, daß ein Trägerstreifen 5, der in einer unteren Stellung
an der Unterlage 1 anliegt, wie z. B. der Trägerstreifen in Höhe des Buchstabens
E, über den Druckausschnitten angebracht wird. - Dadurch -bleibt der obere Randabschnitt
jedes Blattes bzw. Drück= ausschnittes sichtbar gegenüber den Trägerstreifen, die
in höheren Stellungen auf der Unterlage 1 befestigt sind, wie z. B. die Trägerstreifen,
die in Höhe der Buchstaben A, B, C vorgesehen sind. Durch die zweite Befestigungsart
ist es möglich, mit einem flüchtigen Blick den Kopf eines jeden Druckausschnittes
zu lesen, ohne daß letzterer über die anderen Druckausschnitte hinausgehoben werden
muß. Wenn der gesamte Text eines Druckausschnittes gelesen werden soll, werden die
darüberliegenden Trägerstreifen und die daran befestigten Druckausschnitte wie die
Seiten eines Buches umgewendet. Um dieses Umwenden der Trägerstreifen 5 zu erleichtern,
sind letztere mit quer verlaufenden Faltgelenken 11 versehen, die in kleinem Abstand
vom inneren Ende der Ausnehmung 6 angeordnet werden. Die obenerwähnten Buchstaben
A, B usw. sind auf der Oberseite des Faltrandes 2 zwischen den Heftklammern
4 aufgedruckt, um die verschiedenen Stellungen der Trägerstreifen 5 auf der- Unterlage
anzuzeigen. Jeder Trägerstreifen 5 hat zwei querverlaufende Linien 12, die aufgedruckt
sind, und den Trägerstreifen in drei gleiche Abschnitte unterteilen, von denen jeder
eine Breite aufweist, die etwas größer als die Breite einer normalen Druckspalte
ist.
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In der Faltkante 3 des Faltstreifens 2 sind zwei Heftklammern 13,
Ösen od. dgl. vorgesehen, die aus der Faltkante herausragen und zwischen der Unterlage
1 und dem Faltrand 2 befestigt werden. Mit diesen Heftklammern kann die Unterlage
1 in einer geeigneten Sammelmappe (nicht gezeigt) zusammen mit einer Anzahl ähnlicher
Unterlagen zusammengeschlossen werden. Dieses kann z. B. durch Hindurchführen von
zwei Stahlbändern 14 durch die Öffnung zwischen der Faltkante 3 und dieser
Heftklammern 13 geschehen, wie dieses schematisch in Fig. 3 angedeutet ist.
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In Fig. 1 sind lediglich vier Trägerstreifen 5 auf einer Unterlage
1 gezeigt. Es können jedoch beliebig viele, z. B. auch zwölf Trägerstreifen 5 auf
einer Unterlage 1 angebracht werden. Die einzelnen Trägerstreifen können leicht
von der Unterlage 1 abgenommen werden, um die losen Blätter, Druckausschnitte od.
dgl. zu prüfen. Die leichte Abnehmbarkeit hat den Vorteil, daß die Druckausschnitte
über den zahlreichen Unterlagen leicht umgeordnet werden können.
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Bei der Ausführungsform gemäß Fig.4 ist eine Unterlage 15 vorgesehen,
welche im Heftrand zwei Löcher 16 zum Aufreihen in einem Binder aufweist (nicht
gezeigt). Außerdem ist die Unterlage mit zwölf Trägerstreifen 17 versehen, die mit
einem Ende fest angebracht sind. Die Trägerstreifen 17 werden aus einem einzelnen
Blatt aus starkem Papier, dünner Pappe od. dgl. hergestellt. Hierzu weist das Blatt
im Abstand der Breite der Trägerstreifen getrennte, zueinander parallel verlaufende
Querschlitze auf, die aus dem Blatt ausgeschnitten sind, und zwar so, daß gemäß
Fig. 4 links ein Rand 18 stehenbleibt, der mit jedem Trägerstreifen 17 fest verbunden
ist und sich quer zu ihnen erstreckt. Der Rand 18 ist auf der Unterlage 15 in der
Nähe des linken Randes der letzteren aufgeklebt und mit gedruckten Bezugsbuchstaben
A, B usw. versehen, die die Stellungen der-jeweiligen Trägerstreifen angeben:
In - jedem Trägerstreifen 17 sind im geringen Abstand von dem Rand 18 Faltlinien
bzw. -gelenke 19 eiügekerbt, um- welche die Trägerstreifen geschwenkt bzw. umgeblättert
werden können, wie dieses mit den .zwei unteren Trägerstreifen angedeutet ist, vgl:
Fig. 4.
jeder Trägerstreifen hat wiederum zwei Querlinien 20, die
aufgedruckt sind und den Trägerstreifen in drei gleiche Abschnitte teilen. Die Abschnitte
sind mit den Bezugsziffern I, 1I und III auf der Unterlage 15 angedeutet. Die Druckausschnitte
21 sind derart dargestellt, daß sie an den drei oberen und den drei untersten Trägerstreifen
mittels Papierklammern 22 angebracht sind und sich über einen oder über zwei dieser
Abschnitte jeweils abhängig von ihrer Breite erstrecken.
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Die Anordnung ist so vorgenommen worden, daß die Druckausschnitte
am Trägerstreifen 17, der in Höhe des Buchstabens C liegt, auf der Unterlage diejenigen
Druckausschnitte überdecken, die an den Trägerstreifen 17 in Höhe der Buchstaben
A und B
angebracht sind, so daß der obere Randabschnitt jedes Druckausschnittes
unbedeckt bleibt. Jeder Druckausschnitt kann danach vollständig in das Blickfeld
gebracht werden, daß die daraufliegenden Trägerstreifen zurückgeschlagen bzw. umgeblättert
werden, wie dieses für die Druckausschnitte dargestellt ist, die unterhalb des Buchstabens
J angebracht sind.
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Zum Anbringen der Druckausschnitte können vorzugsweise Papierklammern
10 oder 22 aus durchsichtigem Material, z. B. aus einem geeigneten Kunststoff, verwendet
werden, so daß sie sowenig wie möglich beim Lesen der Köpfe der Druckausschnitte
hinderlich sind. Es ist jedoch auch möglich, geeignete Klammern aus Metall zu verwenden.
In beiden Fällen werden die Papierklammern vorzugsweise in verschiedenen Farben,
z. B. vier Farben, verwendet, wodurch sie gleichfalls als eine weitere Kennzeichnung
zum Klassifizieren der abgelegten Druckausschnitte lose od. dgl. dienen.