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Beleghalter aus schuppenartig übereinander angeordneten Einstecktaschen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Beleghalter mit schuppenartig übereinander
angeordneten Einstecktaschen, der aus mindestens zwei übereinanderliegenden Werkstofflagen
aus Karton, Preßspan od. dgl. besteht. Die Werkstofflagen weisen quer zu ihrer Längsrichtung
verlaufende, zueinander parallele .Einschnitte auf, durch die von ebensolchen Einschnitten
gebildete Zungen der anderen Werkstoffbahnen hindurchragen und sich dabei schuppenartig
überdecken. Bei diesem bekannten Beleghalter wird jede Einstecktasche für die Belege
durch in Längsrichtung des Beleghalters verlaufende Laschen oder Längsstreifen aus
Karton, Preßspan od. dgl. nach unten begrenzt, die durch Schlitze unterhalb der
Wurzel jedes Streifens bzw. jeder Zunge hindurchgeführt sind. Bei einem solchen
Beleghalter sind mindestens drei Einzelteile, d. h. die beiden Werkstoffbahnen und
mindestens eine Lasche oder Längsstreifen erforderlich und zusammenzufügen. Ferner
ist für jeden Querstreifen und für jede Zunge ein Durchtrittsschlitz für die Lasche
bzw. für den Längsstreifen vorzusehen. Im allgemeinen werden jedoch zwei Laschen
oder Längsstreifen verwendet, um ein Kanten oder Kippen des Beleges in der zugeordneten
Einstecktasche des Beleghalters zu vermeiden.
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Die Einstecktiefe der einzelnen Einstecktaschen des bekannten Beleghalters
wird durch die Höhe der einzelnen Querstreifen oder Schuppen bestimmt. Diese Höhe
ist aber wiederum abhängig von der Anzahl der einzelnen Querstreifen einer Werkstofflage.
Zur Erhöhung der Einstecktiefe ist daher eine gleichzeitige Vermehrung der einzelnen
Werkstofflagen erforderlich. Hierdurch wird besonders bei großen Einstecktiefen
der Werkstoffbedarf für die Beleghalter fühlbar vergrößert und der Beleghalter dicker,
was z. B. für die Abstellung des Halters in Karteitrögen ungünstig sein kann. Eine
der Beleghöhe entsprechende Einstecktiefe ist aber erforderlich, wenn die Sichtzeilen
des Beleges unter durchsichtigen Werkstoff gelegt werden sollen oder wenn ein häufiges
Umordnen der Belege notwendig wird. Das obere Ende der Belegtasche trägt dann Vermerke,
mit deren Hilfe das Einordnen der Belege in bestimmte Taschen erleichtert wird.
So können z. B. Kontonummern zur Erleichterung der Einordnungsarbeit auf die Belegtaschen
gedruckt sein.
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Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, den bekannten
Beleghalter mit den eingangs im ersten Absatz erläuterten Merkmalen des Gattungsbegriffes
so weiterzubilden, daß die Einstecktiefe der einzelnen Taschen bei möglichst kleinem
Materialaufwand bedeutend größer und trotzdem seine Dicke möglichst gering ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird die Weiterbildung dieses bekannten
Beleghalters aus schuppenartig übereinander angeordneten Einstecktaschen und aus
mindestens zwei übereinanderliegenden Werkstofflagen aus Karton, Preßspan od. dgl.,
von denen eine Werkstofflage in parallelen und quer zu ihrer Längsrichtung verlaufenden
Einschnitten von Zungen der anderen Werkstofflage schuppenartig durchsetzt ist,
so durchgeführt, daß durch die Einschnitte in der einen Werkstofflage Streifen und
durch die Einschnitte in der anderen Werkstofflage rahmenartige Zungen gebildet
sind, wobei die Zungen eine gegenüber den einzusteckenden Belegen geringere Fußbreite
sowie angrenzende, den Taschenboden bildende Auflagekanten aufweisen, die von quer
zur Längsrichtung der Zungen verlaufenden Schlitzen oder Ausnehmungen gebildet sind.
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Die durch Einschnitte gebildeten Streifen der einen Werkstofflage
können etwa eine der Breite der Belege entsprechende Länge aufweisen und mit ihrer
Unterkante auf den Auflagekanten der zugeordneten Zungen aufliegen. Bei einem Ausführungsbeispiel
sind die rahmenartigen Zungen etwa U-förmig ausgebildet und weisen mit zum freien
Zungenende nach einwärts verlaufende Schenkel auf. Zur Erleichterung des Einsteckens
der Belege sind die seitlich des Fußes der rahmenartigen Zungen angeordneten Ausnehmungen
mit den Auflagekanten für die Belege und die Streifen etwa rechteckförmig ausgebildet.
Nach einem weiteren Kennzeichen der Erfindung entspricht der gegenseitige Abstand
der rahmenartigen Zungen in Längsrichtung des Beleghalters dem
gegenseitigen
Abstand der die Streifen bildenden Einschnitte in der zugeordneten Werkstofflage.
Vorzugsweise erhalten die rahmenartigen Zungen die Höhe der einzusteckenden Belege.
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Der Beleghalter wird bei einer bevorzugten Ausführungsform aus mehreren
Werkstofflagen mit durch Einschnitte hervorgerufenen Querstreifen gebildet, die
in einer Werkstofflage in Längsrichtung des Beleghalters zu der Anordnung in jeder
anderen Werkstofflage in bekannter Weise gegeneinander versetzt und sich schuppenartig
überlappend, ineinandergesteckt sind, wobei zwischen je zwei aufeinanderfolgenden
Streifen eine rahmenartige Zunge einer anderen Werkstofflage angeordnet ist. Die
rahmenartigen Zungen können an zwei Werkstofflagen vorgesehen sein, und die Zungen
der einen Werkstofflage können in Längsrichtung gegenüber den Zungen der anderen
Werkstofflage versetzt und schuppenartig übereinanderliegend angeordnet sein. Der
Zusammenhalt der einzelnen Lagen des Halters kann dadurch erzielt werden, daß die
durch die Einschnitte gebildeten Querstreifen der vorderen Lagen mit der jeweils
benachbarten rahmenartigen Zunge der hinteren Lage durch Kleben, Schweißen oder
Heften verbunden sind.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Beleghalters läßt sich die
Stärke bzw. Dicke auf wenige Werkstofflagen reduzieren, und zwar vorzugsweise auf
ein oder auf zwei Werkstofflagen, deren Querstreifen schuppenartig übereinanderliegen,
und auf eine zweite bzw. dritte Lage, deren Einschnitte oder Ausnehmungen die Einstecktiefe
der Taschen bestimmen. Zusätzliche Laschen oder Längsstreifen, die durch Schlitze
in den Querstreifen der Werkstofflagen geführt sind, kommen in Fortfall. Es entfällt
somit auch das Anbringen von Schlitzen in den Querstreifen.
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Auch die Höhe derjenigen Teile, die den Beleg an seiner Vorderseite
halten, kann nunmehr beliebig gestaltet werden. So z. B. können die Zungen über
die eingeschobenen Belege hinausragen, wenn beim Heraussuchen und Einordnen von
Anschriftskarten bei Lochkarten-Ziehkarteien oder beim Herausziehen und Einordnen
von Salden- oder Matrizen-Lochkarten zu erkennen sein muß, welche Karten entnommen
sind und wohin die entnommenen Karten wieder einzuordnen sind.
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In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäß ausgebildeten
Beleghalters dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Ansicht einer ersten Werkstofflage
mit etwa U-förmigen Einschnitten, F i g. 2 eine Ansicht einer zweiten Werkstofflage
mit gleichfalls U-förmigen, jedoch gegenüber denen der Werkstofflage nach F i g.
1 in Längsrichtung der Werkstofflagen versetzten Einschnitten, F i g. 3 eine Ansicht
der Werkstofflagen nach F i g. 1 und 2 mit schuppenartig übereinandergelegten, durch
die Einschnitte gebildeten Streifen, F i g. 4 einen Längsschnitt nach der Linie
IV-IV der F i g. 3, F i g. 5 eine Ansicht der die rahmenartigen Zungen tragenden
Werkstofflage, F i g. 6 eine Ansicht des gebrauchsfertigen Beleghalters aus den
Werkstofflagen nach den F i g. 1, 2 und 5, F i g. 7 einen Längsschnitt nach der
Linie VII-VII der F i g. 6, F i g. 8 eine Ansicht der Werkstofflage mit den rahmenartigen
Zungen mit zwei eingelegten Belegen, F i g. 9 die Rückansicht des erfindungsgemäß
ausgebildeten Beleghalters mit eingesteckten Belegen, F i g. 10 die Vorderansicht
eines Beleghalters mit eingesteckten Belegen und einer anderen Ausführungsform der
Einschnitte und Streifen zweier Werkstofflagen, F i g. 11 eine Ansicht einer oberen
und unteren Werkstofflage mit in gestrichelten Linien angedeuteten Einschnitten
der darunterliegenden, die schuppenartigen Einstecktaschen bildenden Werkstofflage,
F i g. 12 eine Ansicht zweier übereinanderliegender Werkstofflagen mit durch die
Einschnitte gebildeten Streifen einer weiteren Ausführungsform, Die Oberseite des
Beleghalters wird durch eine oberste Werkstofflage 1 aus Karton, Preßspan
od. dgl. gebildet, die quer zu ihrer Längsrichtung verlaufende Einschnitte
2, 3, 4 aufweist, an deren Enden jeweils eine dreieckförmige Aussparung
5, 6, 7
vorgesehen ist. Der Abstand der Einschnitte 2, 3, 4
voneinander
beträgt a.
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Die Werkstofflage 1 wird auf eine zweite Werk= Stofflage
8 gelegt, die wiederum U-förmige Einschnitte 9, 10, 11 von gleicher
Gestalt wie die Einschnitte 2 bis 4 trägt. Auch die dreieckförmigen
Ausnehmungen sind am Ende der Einschnitte auf der Werkstofflage 8 wiederzufinden.
Der Abstand der einzelnen Einschnitte 9, 10, 11 voneinander entspricht dem
Abstand a der Werkstofflage 1, nur ist der unterste Einschnitt statt in einem
Abstand b von der Unterkante in einem Abstand b -i- alt vorgesehen.
In einem Abstand b-al2 ist ein weiterer Einschnitt 12 angeordnet, der jedoch
an den Enden nicht dreieckige Begrenzungsausnehmungen aufzuweisen braucht.
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In F i g. 3 sind die beiden übereinandergelegten Werkstofflagen 1
und 8 wiedergegeben, wobei die durch die Einschnitte 2 bis 4 und 9 bis 11 gebildeten
Querstreifen schuppenartig übereinandergelegt sind, so daß diese Streifen 13 bis
18 mit ihrem oberen Rand den tieferen Teil des darunterliegenden Streifens überdecken.
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Der Beleghalter weist eine weitere Werkstofflage 19 auf, die
in Längsrichtung der Werkstofflage aufeinanderfolgende und parallel sowie quer verlaufende
Einschnitte 20, 21, 22, 23, 24, 25 trägt, die in V-förmige Einschnitte
20a, 21a usf. auslaufen. An die unteren Enden dieser V-förmigen Einschnitte,
durch die rahmenartige Zungen 34 bis 39 gebildet werden, schließen
sich Querschlitze an, die zur Oberkante 26
der Werkstofflage hin zu Ausnehmungen
27, 28, 29,
30, 31, 32 erweitert sind. Auf den Unterkanten 31 a bzw. 32a zweier
auf gleicher Höhe liegender Schlitze liegt, wie aus F i g. 8 zu erkennen ist, der
jeweilige Beleg 33 bzw. 133 auf. Wie in der Darstellung zu erkennen
ist, besitzen die durch die Einschnitte 20,
20a, 21, 21a usf.
gebildeten Zungen eine Fußbreite, die geringer als die Breite der Belege ist, vgl.
F i g. B.
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Während der Beleg 33 auf den Kanten 32a aufliegt, liegt der etwas
höher liegende Beleg 133 mit seiner Unterkante auf der Unterkante
31a der auf gleicher Höhe liegenden Ausnehmungen 31 auf.
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Die die rahmenartigen Zungen aufweisende Werkstofflage 19 wird
derart unter die beiden Werkstofflagen 1 und 2 gelegt, daß die durch
die Einschnitte 20 bis 25 und 20 a, 21 a usw. gebildeten
Zungen 34
bis 39 zwischen die Querstreifen 13 bis 18 der Werkstofflagen
1
und 2 geschoben werden, wie aus F i g. 6 und 7 zu erkennen ist. Bei übereinandergelegten
Werkstofflagen ragt also nur der obere Teil einer jeden rahmenartigen Zunge 34 bis
39 aus den Einschnitten 2 bis 4 bzw. 9 bis 11 der beiden Werkstofflagen 1 und 2
hervor.
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Aus F i g. 9 ist die Lage der Belege auf den Unterkanten 31a, 32a
der Schlitze oder Ausnehmungen 27 bis 32 der Werkstofflage 19 zu erkennen.
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In F i g. 10 ist veranschaulicht, daß der obere Rand jeder Zunge 34
bis 39 mit einer Zahl versehen sein kann, die mit einer entsprechenden Zahl auf
dem Beleg übereinstimmt, wodurch ein Umordnen der einzelnen Belege erleichtert wird.
Die Höhe der Zungen kann beliebig gewählt werden. Bei dem in F i g. 10 dargestellten
Beispiel schneidet die Oberkante der Zungen 34 bis 39 mit der Oberkante jedes Beleges
ab. Die Breite jeder Zunge kann gleichfalls variiert werden, so daß die gesamte
Oberseite des Beleges von den eine klemmende Wirkung ausübenden Zungen überdeckt
ist, wobei jede Zunge aus durchsichtigem Werkstoff mit oder ohne Markierung bestehen
kann.
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In F i g. 11 und 12 ist ein Ausführungsbeispiel wiedergegeben, bei
dem zwei übereinanderliegende Werkstofflagen 40, 41 Anwendung finden, wobei beide
Werkstofflagen in ihrer Längsrichtung gegeneinander versetzte Einschnitte 42, 43
aufweisen. Die Enden der Einschnitte münden wieder in dreieckförmige Ausnehmungen
44. Die durch die Einschnitte gebildeten Querstreifen werden wiederum schuppenförmig
übereinandergelegt. Die beiden Werkstofflagen 40, 41 überdecken zwei weitere Werkstofflagen
45, 46, die gleichfalls wieder Einschnitte 47, 48 aufweisen, deren hierdurch gebildete
rahmenartige Zungen sich gleichfalls schuppenartig überlappen. Diese Zungen der
Lagen 45, 46 werden zwischen die durch die Einschnitte 42, 43 gebildeten Querstreifen
der Lagen 40, 41 geschoben, so daß ein Gesamtbild des Beleghalters entsteht, der
dem nach F i g. 6 und 10 merkmalmäßig entspricht.