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Umlaufendes Einzugscheibenpaar für die Blattentnahmevorrichtung von
Maschinen zum Herstellen von Briefumschlägen, Flachbeuteln od. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf die in bekannter Weise in Doppelanordnung
umlaufenden Einzugscheiben für die Blattentnahmevorrichtung von Maschinen zum Herstellen
von Briefumschlägen, Flachbeuteln od. dgl.
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Solche Scheiben sind bekanntlich mit einer einseitig vom äußeren
Umfang aus nach einwärts verlaufenden Flächenaussparung versehen, durch die hindurch
das jeweils unterste Blatt des Werkstückstapels durch einen Sauger vom Stapel ab-
und unter die Scheiben in den Bereich der Entnahmevorrichtung gezogen wird.
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Infolge der aus der Aussparung sich ergebenden ungleichmäßigen Material-
und Gewichtsverteilung neigen zentrisch mit gleichbleibendem Radius gelagerte kreisrunde
Scheiben selbst bei geringer Querschnittsbemessung während ihres Umlaufs zu Umwuchterscheinungen,
die eine ruhige Lage des Werkstückstapels und der einzuziehenden Einzelblätter gefährden
und dadurch den störungsfreien Ablauf der aufeinander abgestimmten Betriebsvorgänge
beeinträchtigen.
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Man hat zwar schon vorgeschlagen, Einzugscheiben durch Anordnung
zweier symmetrisch gegenüberliegender Aussparungen von Unwucht und ihren Folgen
frei zu halten, doch zeigt sich bei dieser Doppelanordnung von Aussparungen der
Nachteil, daß solche Scheiben für jedes einzuziehende Blatt nur eine halbe Umdrehung
machen dürfen und wegen der dabei auftretenden verminderten Umfangsgeschwindigkeit
den doppelten Durchmesser von Scheiben mit nur einer Aussparung haben müssen, so
daß sie nicht ohne weiteres für alle Papierformate verwendbar sind.
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Es ist auch schon eine Vorrichtung zum Zuführen fertiger Briefumschläge
zu einer Druckeinrichtung bekannt, deren nur einmal vorhandene Scheibe, die sich
mit exzentrischer Verschiebung dreht, zum Öffnen der Verschlußklappe fertiger Umschläge
dient, die mit ihrer Verschlußklappe unten und in Laufrichtung vorn als Stapel auf
einer Platte mit einer Öffnung ruhen. Ein Finger an der Scheibe, die bei ihrer Drehung
periodisch gehoben und gesenkt wird, dringt durch die Öffnung hindurch unter die
Verschlußklappe des untersten Umschlages. Bei weiterer Drehung der Scheibe öffnet
ihr zunehmender Radius die Verschlußklappe so weit, daß Teile der Druckwalzen im
Takt mit der Zuführvorrichtung unter die geöffnete Verschlußklappe fassen und den
Briefumschlag zwischen die Walzen einziehen. Die Exzentrizität der bekannten Scheibe
ist nur für den vorgenannten Zweck, nicht für eine Auswuchtung gedacht.
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Bei einer anderen bekannten Zuführungsvorrichtung einer Briefumschlagmaschine,
die die Zuschnitte aus dem Magazin oder der Tasche in die Maschine eingibt, ist
in einem Rahmen um eine senkrechte Achse drehbar eine Anfeuchtscheibe mit exzentrischer
Verschiebung angebracht. Aufgabe dieser Scheibe ist es, mit Unterbrechungen die
gummierten Teile der Klappen der Briefumschläge zu erfassen und anzufeuchten, ehe
sie zwischen die Walzen gelangen. An ein Auswuchten dieser verhältnismäßig langsam
umlaufenden Scheibe war nicht gedacht, sie war auch nicht erforderlich.
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Die Erfindung geht im Gegensatz zu Scheiben mit zwei Aussparungen
von einem umlaufenden Einzugscheibenpaar für die Blattentnahmevorrichtung von Maschinen
zum Herstellen von Briefumschlägen, Flachbeuteln od. dgl. aus, wobei jede Scheibe
mit einer einseitig vom äußeren Umfang nach einwärts sich erstreckenden Flächenaussparung
versehen ist, durch die hindurch das jeweils unterste Blatt des Werkstückstapels
durch einen Sauger vom Stapel ab-und unter beide Scheiben in den Bereich der Entnahmevorrichtung
gezogen wird, und bezweckt, bei ihm das Auftreten von Unwucht mit ihren nachteiligen
Folgen ohne änderung der normalen Aussparungsanordnung zu verhüten.
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Zu diesem Zweck ist gemäß der Erfindung der Radialabstand zwischen
der Mittelachse der Antriebswelle und dem äußeren Scheibenumfang auf der Seite der
Aussparung größer gehalten als auf der
Gegenseite oder im weiteren
Verlauf auf diese. Auf diese Weise wird bei dem nicht ausgesparten Teil der Scheibenfläche
udrch Materialverminderung eine Angleichung an den ausgesparten Flächenteil erzielt,
die ausreicht, um beim Scheibenumlauf das Auftreten von Unwucht unmöglich zu machen.
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Für den von der Erfindung verfolgten Zweck kommen sowohl zentrisch
gelagerte unrunde, d. h. einseitig ovale oder abgeflachte Scheiben und solche mit
einer in einem zweiten Kreisbogen gegenüber der Aussparungsseite zurückgesetzten
Außenkontur als auch kreisrunde Scheiben mit exzentrisch nach der Aussparung zu
verschobener Lagerung in Betracht.
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Wie die Erfindung im einzelnen ausgeführt sein kann, ergibt sich
aus der nachstehenden Beschreibung und aus der Zeichnung.
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Fig. 1 veranschaulicht die Stapelanordnung im Schnitt nach Linie
C-D der Fig. 2 mit einer der Einzugscheiben in Seitenansicht und Fig. 2 die Scheiben
in Draufsicht im Schnitt nach Linie A-B der Fig. 1; Fig. 3 und 4 zeigen abgeänderte
Scheibengrundrißformen.
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In Fig. 1 und 2 bezeichnet 1 die übliche, geneigt liegende Auflagefläche
für den Werkstückstapel 2, 2' das dem Stapel zu entnehmende jeweils unterste Blatt,
6 die bekannte Stapelstütze und 14 den Sauger, der das Blatt 2' in bekannter Weise
vom Stapel 2 ab- und durch die einseitigen Flächenaussparungen der beiden Einzugscheiben4,
5 hindurch in den Bereich der in bekannter Art aus den umlaufenden Walzen 8, 10
bestehenden Entnahmevorrichtung zieht.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 haben die Einzugscheiben
4, 5 einen kreisrunden Außenumfang und sind mit exzentrischer Verschiebung im Radius
S nach der Seite ihrer Flächenaussparung zu auf ihren Antriebswellen20 gelagert.
Mit E ist in Fig. 2 der Abstand des Scheibenmittelpunktes von der Mittelachse der
Welle 20, also das Maß der Exzentrizität, und mit R der von den äußersten Kanten
der Aussparung beim Scheibenumlauf be schriebene Halbmesser bezeichnet. Hieraus
ergibt sich, daß die um das Maß E im Radius S exzentrisch auf ihren Wellen 20 sitzenden
Scheiben 4, 5 bei ihrem Umlauf zentrisch gelagerten kreisrunden Scheiben entsprechen,
mit dem Unterschied, daß sie nicht die Unwucht der zentrisch umlaufenden Scheiben
aufweisen.
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Außerdem bietet die Scheibenanordnung nach der Erfindung noch folgenden
wesentlichen Vorteil: Be-
kanntlich ist der Druck des Werkstückstapels auf die Einzugscheiben
am Scheibenrand am größten. Infolgedessen besteht bei zentrisch umlaufenden Scheiben
die Gefahr einer unzulässigen Erhitzung des Stapelmaterials. Diese Gefahr wird bei
einer exzentrischen Scheibenlagerung gemäß Fig. 1 und 2 beseitigt, weil sich in
diesem Fall die Berührungslinie mit dem Stapelmaterial während eines Umlaufes ständig
verschiebt und die durch Reibung entwickelte Wärme dementsprechend auf eine größere
wechselnde Fläche verteilt wird.
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Für die Zwecke der Erfindung sind auch zentrisch auf ihrer Antriebswelle
gelagerte Einzugscheiben geeignet, vorausgesetzt, daß ihr Außenumfang teilweise
unrund oder abgeflacht rnit exzentrischer Verschiebung nach der Seite der Aussparung
hin verläuft.
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Beispiele hierfür sind in Fig. 3 und 4 dargestellt.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 verläuft die Außenkontur gegenüber
der dem Radius R' folgenden Aussparungsseite in einem zurückgesetzten zweiten Kreisbogen
S', während nach Fig. 4 die Scheibe auf ihrem der im Radius R" verlaufenden Aussparungsseite
gegenüberliegendem Außenumfang im Radius S" oval abgeflacht ist.