DE1118848B - Tragklemme zum Aufhaengen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgeruesteten, isolierten Freileitung oder einer isolierten Freileitung ohne Tragseil - Google Patents
Tragklemme zum Aufhaengen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgeruesteten, isolierten Freileitung oder einer isolierten Freileitung ohne TragseilInfo
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Description
- Tragklemme zum Aufhängen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgerüsteten, isolierten Freileitung oder einer isolierten Freileitung ohne Tragseil Es sind bereits Tragklemmen bekannt, bei denen das Tragseil der Freileitung bzw. die Freileitung selbst zwischen zwei durch Schrauben zusammengehaltenen Klemmbacken aus Metaflguß eingeklemmt wird. Das Aufhängen dieser Klemmen an Mast- oder Wandhaken erfolgt durch einen an der Klemme angebrachten schwenkbaren Aufhängebügel.
- Ein erheblicher Nachteil dieser bekannten Klemmen ist darin zu sehen, daß das Verklemmen der Freileitung bzw. des Tragseiles umständlich und zeitraubend ist, da es durch Einschrauben der Klemmschrauben in die Klemmbacken mittels Schraubenschlüssel oder Schraubenzieher erfolgen muß. Weiterhin ist nachteilig, daß die Klemmwirkung völlig vom Anzug der Schrauben, d. h. von der Sorgfalt des Montierenden abhängig ist. Bei unzureichendem Anzug der Schrauben wird das Tragseil bzw. die Freileitung nur ungenügend verklemmt, während bei übermäßig starkem Anziehen der Schrauben eine Beschädigung insbesondere des Isoliermantels der Freileitung möglich ist. Außerdem können durch Winddruck usw. verursachte Tragseil- bzw. Freileitungsbewegungen eine Lockerung der Klemmschrauben hervorrufen. Infolge fehlender selbsttätiger Nachspannwirkung kann schon bei leichter bleibender Verformung des Isoliermantels der Freileitung ein Absinken der Haltekraft eintreten. Schließlich neigen die bekannten Klemmen in Anbetracht ihres rein metallischen Aufbaues zum Festkorrodieren der Einzelteile, so daß ihre Demontage oft sehr erschwert bzw. unmöglich ist.
- Die Erfindung betrifft nun eine Tragklemme zum Aufhängen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgerüsteten, isolierten Freileitung oder einer isolierten Freileitung ohne Tragseil, die einen in einer senkrecht zur Leitungslängsachse stehenden Ebene schwenkbaren Aufhängebügel besitzt.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine solche Klemme derart auszubilden, daß sie im Gegensatz zu den bekannten Klemmen ein wesentlich bequemeres und vor allen Dingen äußerst schnelles Verklemmen des Tragseiles bzw. der Freileitung gestattet.
- Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Klemmengehäuse vorzugsweise aus zusammengeschweißten, aus Stahlblech gefertigten Stanzteilen besteht, sein Innenraum, im Querschnitt gesehen, keilförmig nach unten verjüngt ausläuft, hierin zwei an ihren den Gehäuseseitenwänden zugekehrten Flächen keilförmig ausgebildete und an den Gehäuseseitenwänden auf und ab bewegbare Klemmbacken aus Isolierstoff vorgesehen sind, von denen jede in ihrem unteren Teil entweder eine dem Tragseil oder der Freileitung angepaßte, an sich bekannte Aufnahmerinne besitzt. Weitere Merk-male der Erfindung sind, daß in jeder Gehäusestirnwand eine von unten ausgehende, nach der Mitte dieser Stirnwand zu verlaufende Aussparung vorgesehen ist, daß in den Klemmbacken, und zwar oberhalb ihrer Aufnahmerinnen, von den parallel zueinander liegenden Klemmbackenflächen aus eingebrachte, eine gemeinsame Achse aufweisende Sackbohrungen vorgesehen sind, in die ein Führungsbolzen lose eingefügt ist und daß jede Klemmbacke eine von ihrer keilförmigen Fläche aus eingeschraubte Kopfschraube trägt, deren Schaft einen Vertikalschlitz in der zugehörigen Gehäuseseitenwand mit Spiel durchsetzt. Dient die Traklemme zum Aufhängen des Traggseiles einer mit Tragseil ausgerüsteten, isolierten Freileitung, dann wird die Aussparung in jeder Gehäusestirnwand hinsichtlich Länge und Form derart bemessen, daß in der öffnungsstellung der Klenunbacken das Tragseil ohne Behinderung durch die an ihm hängende Freileitung in die Aufnahmerinnen der Klemmbacken einsetzbar ist. Ist dagegen die Klemme zum Aufhängen einer isolierten Freileitung ohne Tragseil bestimmt, so wird die Aussparung in jeder Gehäusestirnwand hinsichtlich Uänge und Form derart bemessen, daß in der öffnungsstellung der Klemmbacken die Freileitung in die Aufnahmerinnen der Klemmbacken einsetzbar ist.
- Den eingangs erwähnten, bekannten Tragklemmen gegenüber hat die Tragklemme gemäß der Erlmdung folgende Vorteile: Das Verklemmen des Tragseiles bzw. der Freileitung ist besonders einfach und schnell durchführbar, da hierzu keine Klemmschrauben, die ein zeitraubendes Verschrauben bedingen, benötigt werden. Die Montage der Klemme läßt sich ohne jegliches Werkzeug durchführen. Hierzu wird die Freileitung bzw. im anderen Fall das Tragseil lediglich von unten her so weit in entsprechende Führungsaussparungen der Gehäusestirnwände geschoben, bis die Aufnahmerinnen der KIemmbacken, von denen sich die letzteren bei dem vorerwähnten Einschieben heben und selbsttätig auseinanderbewegen, die Freileitung bzw. das Tragseil gefaßt haben. Das Verklemmen mittels der Klemmbacken tritt dann selbsttätig durch das je- weilige Leitungsgewicht ein und ist somit völlig unabhängig von der Sorgfalt des Montierenden. Die notwendige Klemmwirkung wird im Falle einer isolierten Freileitung ohne Tragseil auch dann beibehalten, wenn eine Verformung des Leitungsisoliermantels, z. B. ein Schwinden desselben, eintritt. Hierbei gleiten nämlich die Klemmbacken im Gehäuse weiter nach unten und bewirken selbsttätig die erforderliche Nachspannung. Eine Lockerung der Einklemmung durch Leitungsschwingungen ist in Anbetracht des immer vorhandenen Leitungsgewichts nicht möglich. Dadurch, daß die Klenunbacken aus Isolierstoff bestehen, ist auch ein Festkorrodieren von Klemmteilen sicher vermieden. Die erfindungsgemäße Tragklemme ist deshalb auch jederzeit leicht demontierbar.
- Ein Ausführungsbeispiel der Tragklemme nach der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachstehend erläutert. Es zeigt Abb. 1 die Seitenansicht einer zum Aufhängen des Tragseils einer mit Tragseil ausgerüsteten, isolierten Freileitung bestimmten Klemme, Abb. 2 einen Querschnitt durch die Klemme nach der Linie I-I in Abb. 1 und Abb. 3 die Stirnansicht der Klemme mit eingeschobenem Tragseil.
- Das Klemmengehäuse 1 besteht vorzugsweise aus zusammengesetzten, aus Stahlblech gefertigten Stanzteilen, und zwar aus zwei Stirnwänden la und zwei Seitenwänden 1 b. Die beim Ausführungsbeispiel verwendete Punktschweißung ist in Abb. 1 mit lc bezeichnet. In dem sich nach unten keilförinig verjüngenden Innenraum des Gehäuses 1 sind zwei Klemmbacken 2 aus Isolierstoff vorgesehen, die an ihren den Gehäuseseitenwänden 1 b zugekehrten Flächen keilförmig ausgebildet und an den Gehäuseseitenwänden auf und ab bewegbar sind. Je nach Verwendungszweck der Tragklemme besitzt jede Klemmbacke 2 in ihrem unteren Teil eine Aufnahmerinne 2 c für das Tragsei14a oder für die isolierte Freileitung4. in je- der Gehäusestimwand la ist eine von unten ausgehende, nach der Mitte der Stimwand zu verlaufende Aussparung 1 f vorgesehen, durch die das in die Aufnahmerinnen2c einschiebbare Tragsei14a bzw. die einschiebbare Freileitung 4 geführt wird. Oberhalb der Aufnahmerinnen 2 c sind in den Klemmbacken 2 von den parallel zueinander liegenden Klemmbackenflächen aus eingebrachte, eine gemeinsame Achse aufweisende Sackbohrungen 2 b vorgesehen, in die ein Führungsbolzen 2 c lose eingefügt ist. Hierdurch wird eine Parallelführung derBacken 2 erzielt. Jede Klemmbacke 2 wird durch eine von ihrer keilförinigen Fläche aus eingeschraubte Kopfschraube 3, deren Schaft einen Vertikalschlitz 1 d der zugehörigen Gehäuseseitenwand 1 b mit Spiel durchsetzt, unverlierbar am Gehäuse 1 gehalten. Für das Aufhängen an Masthaken od. dgl. ist die Tragklemme in an sich bekannter Weise mit einem Aufhängebügel 5 ausgestattet, der mit in öffnungen 1 e der Gehäuseseitenwände 1 b greifenden Abwinkelungen 5 a schwenkbar am Gehäuse 1 gelagert ist.
Claims (1)
- PATE NTANS PR 0 CH E - 1. Tragklemme zum Aufhängen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgerüsteten, isolierten Freileitung oder einer isolierten Freileitung ohne Tragseil, die einen in einer senkrecht zur Leitungslängsachse stehenden Ebene schwenkbaren Aufhängebügel besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmengehäuse (1) vorzugsweise aus zusammengeschweißten, aus Stahlblech gefertigten Stanzteilen (la, 1 b) besteht, sein Innenraum, im Querschnitt gesehen, keilförmig nach unten verjüngt ausläuft, hierin zwei an ihren den Gehäuseseitenwänden (1 b) zugekehrten Flächen keilförmig ausgebildete und an den Gehäuseseitenwänden auf und ab bewegbare Klenunbacken (2) aus Isolierstoff vorgesehen sind, von denen jede in ihrem unteren Teil entweder eine dem Tragseil (4 a) oder der Freileitung (4) angepaßte an sich bekannte Aufnahmerinne (2 e) besitzL 2. Tragklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Gehäusestirnwand (1 a) eine von unten ausgehende, nach der Mitte dieser Stimwand zu verlaufende Aussparung (1f) vorgesehen ist. 3. Tragklemme zum Aufhängen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgerüsteten, isolierten Freileitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (1f) in jeder Gehäusestirnwand (la) hinsichtlich Länge und Form derart bemessen ist, daß in der öffnungsstellung der Klemmbacken (2) das Tragseil (4 a) ohne Behinderung durch die an ihm hängende Freileitung (4) in die Aufnahmerinnen (2c) der Klemmbacken einsetzbar ist. 4. Tragklemme zum Aufhängen einer isolierten Freileitung ohne Tragseil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (1 f) in jeder Gehäusestirnwand (la) hinsichtlich Länge und Form derart bemessen ist, daß in der öffnungsstellung der Klemmbacken (2) die Freileitung in die Aufnahmerinnen (2 c) der Klemmbacken einsetzbar ist. 5. Tragklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Klemmbacken(2), und zwar oberhalb ihrer Aufnahmerinnen (2c), von den parallel zueinander liegenden Klemmbackenflächen aus eingebrachte, eie gemeinsame Achse aufweisende Sackbohrungen (2 b) vorgesehen sind, in die ein Führungsbolzen (2a) lose eingefügt ist und daß jede Klemmbacke eine von ihrer keilförmigen Fläche aus eingeschraubte Kopfschraube (3) trägt, deren Schaft einen Vertikalschlitz (1d) in der zu- gehörigen Gehäuseseitenwand (1b) mit Spiel durchsetzt.
Priority Applications (1)
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| DEC23963A DE1118848B (de) | 1961-04-25 | 1961-04-25 | Tragklemme zum Aufhaengen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgeruesteten, isolierten Freileitung oder einer isolierten Freileitung ohne Tragseil |
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| DEC23963A DE1118848B (de) | 1961-04-25 | 1961-04-25 | Tragklemme zum Aufhaengen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgeruesteten, isolierten Freileitung oder einer isolierten Freileitung ohne Tragseil |
Publications (1)
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| DE1118848B true DE1118848B (de) | 1961-12-07 |
Family
ID=7017554
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| DEC23963A Pending DE1118848B (de) | 1961-04-25 | 1961-04-25 | Tragklemme zum Aufhaengen des Tragseiles einer mit Tragseil ausgeruesteten, isolierten Freileitung oder einer isolierten Freileitung ohne Tragseil |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1118848B (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3143815A1 (de) * | 1981-11-04 | 1983-05-19 | Siemens AG, 1000 Berlin und 8000 München | Haengeklemme fuer luftkabel |
-
1961
- 1961-04-25 DE DEC23963A patent/DE1118848B/de active Pending
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