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Kettenglied für Gleiskettenfahrzeuge Die Erfindung bezieht sich auf
ein Kettenglied für Gleiskettenfahrzeuge, bestehend aus einer Bodenplatte und zwei
daran verschweißten, durch eine Buchse verbundenen Kettenschaken.
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Bei bekannten Kettengliedern werden zwei Kettenschaken mit der Bodenplatte
durch Schrauben verbunden. Hat das Gleitkettenfahrzeug ein großes Eigengewicht oder
trägt es noch eine zusätzliche Last, so müssen die Schrauben sehr kräftig ausgebildet
sein. Sie werden durch den Bodendruck, der schnell wechselnd an verschiedenen Stellen
der Bodenplatte angreift, auf Zug und Abscheren beansprucht. Bei Fahrten in steinigem
Gelände entstehen besonders hohe Stöße und Wechselbeanspruchungen, die dazu führen,
daß sich die Schrauben leicht lösen. Sorgfältige Sicherungsmaßnahmen führen nicht
immer zum Erfolg. Die Schrauben müssen daher des öfteren auf festen Sitz geprüft
und gegebenenfalls nachgezogen werden, was eine laufende Wartung nötig macht.
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Es ist bekannt, die Kettenschaken mit der Bodenplatte auch aus einem
Stück herzustellen oder zusammenzuschweißen. Dabei ist es nachteilig, daß die Schaken
und die Bodenplatte verschieden schnell verschleißen. Nach Abnutzung der Kettenschaken
an den Laufbahnen ist das ganze Kettenglied unbrauchbar, da die angeschweißte Bodenplatte
nicht so abgetrennt werden kann, daß sie unverletzt bleibt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, diesen Mangel zu beheben.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Bodenplatte zum Verschweißen
mit den Kettenschaken an mehreren Stellen im Bereich der Berührungszone mit den
Kettenschaken mit gegen diese hin gerichteten Vorsprüngen versehen ist, die eine
ebene, zur Grundfläche parallele oder etwas geneigte Oberfläche aufweisen, auf denen
die Kettenschaken zum Verschweißen mit entsprechenden Füßen aufliegen, die Ausnehmungen
für die Schweißnaht aufweisen.
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Dadurch ist das Abtrennen der Bodenplatte durch Brennschnitte ohne
deren Beschädigung möglich. Die abgenutzten Kettenschaken können dann entfernt und
durch neue ersetzt werden, was wesentlich billiger ist, als das ganze Glied zu erneuern.
In gleicher Weise wird auch verfahren, wenn Bolzen und Buchsen erneuert werden müssen.
Die abgetrennten Kettenschaken, sofern sie noch gut sind, können dann wieder benutzt
werden. Schließlich ergibt sich noch der Vorteil, daß Bodenplatten verschiedener
Form und Größe je nach Einsatzverhältnissen unter die Kettenschaken geschweißt werden
können.
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Schrauben, die Wartungsarbeiten und Störungen verursachen, sind nicht
vorhanden. Die Schweißstellen können leicht kräftiger ausgeführt werden als die
Schrauben, da die Muttern der Schrauben viel Platz beanspruchen, der für die Schweißnaht
nicht benötigt wird. Auch ergibt sich eine erhebliche Gewichtseinsparung durch Fortfall
der Flansche.
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Die Schweißstellen können in solcher Entfernung von den Bolzen- und
Buchsenbohrungen angeordnet werden, daß ein Verzug oder ein Schrumpfen in diesen
infolge des Brennens oder Schweißens nicht oder nur so geringfügig eintritt, daß
keine nachteiligen Folgen entstehen.
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Vorzugsweise erfolgt das Abbrennen mittels einer Vorrichtung. Um dieses
zu erleichtern, werden erfindungsgemäß die Schweißnähte auf einem Kreisbogen um
einen oder zwei Mittelpunkte angeordnet, in denen der Brenner zum Abtrennen der
Bodenplatte mittels einer Vorrichtung schwenkbar geführt ist. Dadurch wird ein genaues
Führen des Brenners und somit ein einwandfreier Brennschnitt erzielt, der eine ebene
und gleichbleibende Trennfläche an der Bodenplatte zurückläßt. Die neue Kettenschake
kann dann unmittelbar auf den Brennschnitt aufgelegt und angeschweißt werden.
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Erfindungsgemäß wird die Vorrichtung zum Abbrennen der Bodenplatte
an der Laufbahn am Innenumfang des Kettengliedes befestigt und so die Höhenlage
des Brenners durch eine nicht dem Verschleiß unterliegende Fläche des Kettengliedes
bestimmt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels
dargestellt, und zwar zeigt Abb.1 eine Seitenansicht des Kettengliedes mit Brennvorrichtung,
Abb. 2 eine Ansicht des Kettengliedes mit Brennvorrichtung, in der die linke Hälfte
entsprechend der Schnittlinie I-I in Abb. 1 in der Seitenansicht geschnitten dargestellt
ist,
Abb.3 die Draufsicht auf das Kettenglied mit Brennvorrichtung,
Abb. 4 den Schnitt durch das Kettenglied an einer Schweißstelle entsprechend der
Schnittlinie 11-II in Abb. 3.
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Das Kettenglied besteht aus einer Bodenplatte 1, einer rechten Schake
2, einer linken Schake 3 und einer Buchse4. Die beiden Schaken sind, jede auf der
entsprechenden Seite, auf die Buchse geschoben und an den Stellen 5 und 7 bzw. 6
und 8 mit der Bodenplatte durch Schweißen fest verbunden. Die Schweißstellen sind
gut zugänglich, weil sie gegenüber der Bodenplatte erhöht liegen. Sie liegen außerdem
alle horizontal und in einer Ebene. Jeweils zwei, 5 und 7 bzw. 6 und 8, sind auf
einem Kreisbogen angeordnet.
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An dem Kettenglied ist eine Brennvorrichtung angebracht, die aus einem
halbrunden Träger 9, einer Traverse 10, einem Bügel mit Zapfen 11 und einer Spannschraube
15 besteht. Der Träger 9 ist mit seinem Anschlag 14 bis zur Anlage an das Kettenglied
(Abb. 2) in eine Öffnung in den Schaken hineingeschoben und liegt mit seiner Rundung
in den entsprechenden Rundungen der Schaken an (Abb. 1). Die Traverse
10 greift mit Naben 17 und 18 in zwei Einsenkungen und die Spannschraube
15 in ein Gewinde des Trägers 9 ein. Durch Anziehen der Spannschraube 15 wird einerseits
die Traverse mit ihren seitlichen Armen 12 und 13, die sich mit breiter Basis auf
den Laufbahnen der Schaken abstützen, fest gegen die Laufbahnen gezogen und andererseits
der Träger 9 fest in die Rundungen der Schaken gepreßt. Hierdurch und durch die
Anlage des Anschlages 14 am Kettenglied wird eine Fimerung erreicht, bei der die
Mitten der Naben 17 und 13
Mittelpunkte zu den Kreisbögen sind, auf denen
die Schweißstellen 6 und 8 bzw. 5 und 7 liegen. Die Naben 17 und
18 dienen zur Aufnahme und Führung des Zapfens am Bündel 11. Der Zapfen
stößt mit seinem Ende auf die Bodenplatte (Abb. 1) und bewirkt, daß der am Bügel
befestigte Brenner 16 nach einmaliger Einstellung auf die Höhe der Schweißnaht auch
bei weiteren Brennschnitten die eingestellte Höhe beibehält, die notwendig ist,
um die Teile so zu trennen, daß die Bodenplatte für eine weitere Verwendung unbeschädigt
bleibt. Durch Kreisbewegung des Bügels mit Brenner von der Mitte aus nach beiden
Seiten (Pfeilrichtung in Abb. 3) wird der Brennschnitt geführt. Der Zapfen 11 wird
durch ein bewegliches Schutzblech 19 vor der Wirkung des Brenners geschützt.