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Spinn- oder Zwirnspindel mit gegen Abziehen gesichertem Oberteil Die
Erfindung betrifft eine Sicherung für den abziehbaren, in einem Hals- und Fußlager
aufgenommenen Teil von Spindeln für Spinn- und Zwirnmaschinen mittels eines innerhalb
des Spindellagergehäuses unterhalb des Halslagers angeordneten, radial federnden
Sicherungsgliedes. Gegen ein unbeabsichtigtes Abziehen von Spindeloberteilen sind
seit langem sogenannte Spindelhaken in Gebrauch, die an der Spindelbank befestigt
sind und den Spindelwirtel von außen so übergreifen, daß ein Abziehen des Spindeloberteiles
nur nach einem Zurückschwenken des Spindelhakens möglich ist. Derartige Ausführungen
sind in der Praxis insofern nachteilig, als sie Anlaß zum Ansammeln von Faserflug
geben und damit die Betriebssicherheit der Sicherung selbst sowie den Lauf der Spindel
beeinträchtigen.
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Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist bei einer bekannten Spindelsicherung
ein radial federndes Sicherungsglied innerhalb einer Nut des Spindelwirtels angeordnet,
das über einen auf dem Spindellagergehäuse begrenzt verschiebbaren Ring in eine
den Spindeloberteil freigebende Stellung gebracht werden kann. Obwohl diese Sicherung
keine nach außen vorstehenden Teile aufweist und somit keinen Anlaß zum Ansammeln
von Faserflug od. dgl. gibt, hat sie den Nachteil, daß sie nur für Spindeln geeignet
ist, deren Schaft in Achsrichtung verschiebbar ist.
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Bei einer weiter bekanntgewordenen Spindelsicherung mit einem im abziehbaren
Spindelteil aufgenommenen, elastisch verformbaren Sicherungsglied, dessen in der
Betriebslage als Sperrfläche wirkender Anschlag am oberen Teil des Spindellagergehäuses
vorgesehen ist, besteht dagegen der Nachteil, daß bei abgezogenem Spindeloberteil
Beschädigungen der Sperrfläche möglich sind, die während des Betriebes der Spindel
zu einem Anlaufen des Sicherungsgliedes an der Sperrfläche führen können. Außerdem
ist ein zusätzlicher, zum Festlegen des Sicherungsgliedes dienender Haltering od.
dgl. erforderlich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spindelsicherung zu
schaffen, welche die vorerwähnten Mängel beseitigt und bei einfachem konstruktivem
Aufbau Beschädigungen des Sicherungsgliedes oder der mit diesem zusammenwirkenden
Sperrfläche zuverlässig ausschaltet, wobei die erfmdungsgemäße Sicherung sowohl
für Spindeln mit axial beweglichem als auch für solche mit axial unbeweglichem Schaft
bei gleichbleibender Sicherungswirkung verwendet werden kann. Gemäß der Erfindung
wird dies im wesentlichen dadurch erreicht, daß das Sicherungsglied, gegen Axialbewegung
gesichert, in einer Ausnehmung des Fußlagers aufgenommen ist und in seiner Wirklage
in eine Nut des Spindelschaftes eingreift. Durch diese Maßnahme wird eine geschützte
Anordnung des Sicherungsgliedes bei geringstem Raumbedarf gewährleistet, so daß
es, wie bereits erwähnt, nicht nur gegen Beschädigungen, sondern auch gegen Verunreinigungen
geschützt innerhalb des Fußlagers aufgenommen ist. Da das Spindelfußlager in üblicher
Weise geschmiert wird, ergibt sich der weitere Vorteil, daß ein Verschleiß oder
ein Einfressen der zusammenwirkenden Sperrflächen zuverlässig ausgeschaltet wird.
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Im Hinblick auf eine einfache Formgebung und Fertigung des Sicherungsgliedes
empfiehlt es sich, dieses in an sich bekannter Weise als geschlitzten radial federnden
Ring auszubilden, dessen Innendurchmesser im ungespreizten Zustand kleiner ist als
der größte Durchmesser des Spindelschaftes unterhalb der Nut für den Eingriff des
Sicherungsgliedes. Andererseits empfiehlt es sich gemäß der Erfindung, den Durchmesser
des Spindelschaftes im Bereich der Nut kleiner als den Innendurchmesser des Sicherungsringes
im ungespreizten Zustand auszubilden, so daß während des Betriebes der Spindel ein
Schleifen des Sicherungsringes an dem Spindelschaft vermieden wird.
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Das Abziehen des Spindeloberteiles erfolgt bei der erfindungsgemäßen
Spindelsicherung in einfacher Weise dadurch, daß der Sicherungsring durch eine die
Nut für den Eingriff des Sicherungsgliedes begrenzende Schulter des Spindelschaftes
gespreizt wird und ein Herausziehen des Spindelschaftes ermöglicht. In umgekehrter
Weise wird der Sicherungsring beim Einsetzen des Spindelschaftes von dem entsprechenden
Schaftteil gespreizt, bis er in die Nut eingreift
und den Spindelschaft
wieder gegen ein unbeabsichtigtes Abziehen sichert.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in Ausführungsbeispielen dargestellt.
Dabei zeigt Fig. 1. den unteren Teil eines Spindellägergehäuses mit einem in der
Betriebslage gesicherten Spindelschaft und Fig. 2 eine gegenüber der Fig. 1 abgewandelte
Ausführungsform einer Spindel, ebenfalls mit gesichertem Spindelschaft.
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Ein im wesentlichen rohrförmiges Spindellagergehäuse 1 nimmt einen
drehbar gelagerten Spindelschaft 2 auf, der in üblicher Weise an seinem in der Zeichnung
nicht dargestellten oberen Teil den Garnkörper trägt und mit seiner unteren Spitze
in einem Fußlager 3 drehbar gelagert ist. Das Fußlager 3 wird von einer sich am
unteren Ende der im Spindellagergehäuse 1 befestigten Platte 4 abstützenden
Feder 5 oberseitig gegen einen sich an einer Schulter des Spindellagergehäuses 1
anlegenden Anschlag 6 gedrückt. Dieser ist als Scheibe ausgebildet und überdeckt
eine Eindrehung 7 des Fußlagers 3, in welcher ein radial federnder, als Sicherungsglied
ausgebildeter Ring 8 aufgenommen und nach oben durch die Unterfläche des Anschlages
6, nach unten dagegen durch die Schulter 3' in beiden Längsrichtungen gehalten ist.
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Der Durchmesser der Eindrehung 7 ist so bemessen, daß der Ring 8 eine
genügende Radialbeweglichkeit besitzt.
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In der in Fig. 1 dargestellten Wirklage, in welches der Spindelschaft
2 und damit der gesamte abziehbare Spindelteil nach oben gesichert ist, greift der
Ring 8 in eine Nut 9 des Spindelschaftes ein und sichert diesen, indem
beispielsweise bei einem Aufwärtsgehen des Schaftes 2 die an der unteren Nutbegrenzung
angeordnete Schulter 10 gegen den Ring 8 auftrifft.
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Der Innendurchmesser des Ringes 8 ist so bemessen, daß zwischen
dem Spindelschaft und dem Ring ein Spiel verbleibt, so daß während des Betriebes
keine Reibung entsteht.
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Soll der Spindelschaft 2 aus dem Spindellagergehäuse 1 herausgehoben
werden, so trifft die geneigt ausgebildete Schulter 10 auf den Ring
8 auf und spreizt diesen beim weiteren Anheben des Spindelschaftes auseinander,
wie es in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet ist. Wenn die Schulter 10 des Spindelschaftes
2 durch den Ring 8 hindurchgezogen ist, kann der Spindeloberteil nach oben herausgenommen
werden.
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Das Einsetzen des Spindelschaftes 2 erfolgt dann in umgekehrter Reihenfolge,
wobei die untere Spitze des Schaftes 2 in der in Fig. 1 strichpunktiert angedeuteten
Weise in den ungespreizten Ring 8 eingreift und diesen beim Aufbringen der erforderlichen
Spreizkraft so weit spreizt, daß er über die Schulter 10 gestreift wird und in die
Nut 9 eintritt. Damit ist der Schaft 2 wieder gesichert.
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Das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel entspricht in bezug
auf die Sicherung dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1, wobei an Stelle eines federnd
gehaltenen Fußlagers 3 ein fest im Spindellagergehäuse aufgenommenes Fußlager
13 vorgesehen ist. Die Wirkungsweise der Sicherung entspricht somit in gleicher
Weise der gemäß Fig. 1.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung. Diese sind jedoch nicht darauf beschränkt, vielmehr
sind noch mancherlei Abänderungen und Abwandlungen möglich. Dies gilt insbesondere
für die Form und die Abmessungen des Sicherungsgliedes sowie die Art des verwendeten
Werkstoffes. Beispielsweise könnte auch an Stelle eines geschlitzten metallischen
Ringes ein geschlossener Ring aus einem entsprechenden, nichtmetallischen Werkstoff
mit der erforderlichen Ölbeständigkeit Verwendung finden. An Stelle eines Ringes
könnten als Sicherungsglieder auch einzelne, federbelastete Kugeln oder anders gestaltete
Sperrglieder, wie Stifte od. dgl., vorgesehen sein.