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DE1117164B - Speicherkernmatrize mit einem Isolierrahmen - Google Patents

Speicherkernmatrize mit einem Isolierrahmen

Info

Publication number
DE1117164B
DE1117164B DEN17399A DEN0017399A DE1117164B DE 1117164 B DE1117164 B DE 1117164B DE N17399 A DEN17399 A DE N17399A DE N0017399 A DEN0017399 A DE N0017399A DE 1117164 B DE1117164 B DE 1117164B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sleeves
frame
single frame
memory core
recesses
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEN17399A
Other languages
English (en)
Inventor
Leonard James Foreman
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Philips Gloeilampenfabrieken NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Philips Gloeilampenfabrieken NV filed Critical Philips Gloeilampenfabrieken NV
Publication of DE1117164B publication Critical patent/DE1117164B/de
Pending legal-status Critical Current

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  • Mechanical Coupling Of Light Guides (AREA)
  • Coils Or Transformers For Communication (AREA)
  • Connections Effected By Soldering, Adhesion, Or Permanent Deformation (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Informationsspeicherkernmatrize, die aus einer Vielzahl ringförmiger Magnetkerne besteht, durch die je mindestens zwei Leiter hindurchgeführt sind und die in zueinander parallel verlaufenden Zeilen mit zueinander parallel verlaufenden Spalten angeordnet sind, wobei ein sogenannter X-Draht durch die Kerne jeder Zeile und ein sogenannter Y-Draht durch die Kerne jeder Spalte hindurchgeführt ist und an den Enden der X- und Y-Drähte entsprechende Anschlüsse befestigt sind, die auf einem die Matrize umgebenden isolierenden Rahmen angebracht sind.
Bei einem bekannten Verfahren zum Befestigen der X- und Y-Drähte einer derartigen Speicherkernmatrize finden Reihen kleiner kupferner Anschlußstreifen Anwendung, die durch das gedruckte Bedrahtungsverfahren auf dem Isolierrahmen angebracht sind. Die X- und Y-Drähte sind straff gespannt, und ihre Enden sind durch Bohrungen geringen Durchmessers, die unter rechtem Winkel zur Drahtachse im Isolierrahmen vorgesehen sind, und durch anschließende Löcher in den entsprechenden Anschlüssen hindurchgeführt. Die Enden der Drähte werden einzeln an die Anschlußstreifen angelötet.
Dieses Verfahren hat mehrere Nachteile. Eine Vielzahl einzelner kleiner Verbindungen mit den Anschlüssen müssen durch Löten hergestellt werden. Diese Arbeit ist langwierig und umständlich. Auch verbindet das Lot häufig zwei oder mehrere benachbarte Anschlüsse. Außerdem wird jeder Draht unter einem rechten Winkel abgebogen, so daß er örtlichen Spannungen ausgesetzt ist. Die Drahtenden müssen mit einem Lötkolben verlötet werden, der eine optimale Temperatur von nahezu 400 ± 20° C aufweisen soll; diese Temperatur ist dadurch bestimmt, daß der bei der Herstellung von Speicherkernmatrizen verwendete Draht mit einem isolierenden Überzug versehen ist, der auch als Lötflußmittel dient und bei einer Temperatur von etwa 380° C schmilzt. Dies ist ein Nachteil, weil die Güte der so hergestellten Verbindungen nicht konstant und von vielen Faktoren abhängig ist, z. B. vom Winkel, unter dem der Lötkolben gehalten wird, von der Konstanz der Temperatur des Lötkolbens, von den Luftströmungen im Arbeitsraum, von der bei der Verbindung verwendeten Lotmenge, von der Geschwindigkeit, mit der der Kolben entfernt wird, nachdem der eutektische Punkt erreicht ist, während außerdem die Temperatur, bei der die Verbindung hergestellt ist, häufig kontrolliert werden muß (ζ. Β. durch elektropyrometrische Messung).
Die vorliegende Erfindung bezweckt, diese Nach-Speicherkernmatrize mit einem Isolierrahmen
Anmelder:
N. V. Philips' Gloeilampenfabrieken,
Eindhoven (Niederlande)
Vertreter: Dipl.-Ing. K. Lengner, Patentanwalt, Hamburg 1, Mönckebergstr. 7
Beanspruchte Priorität:
Großbritannien vom 23. Oktober 1958 (Nr. 33 949/58)
Leonard James Foreman, Twickenham, Middlesex
(Großbritannien),
ist als Erfinder genannt worden
teile zu verringern und eine Bauart einer Speicherkernmatrize zu schaffen, bei der gerade X- und Y-Drähte rasch eingefädelt werden können und die sich für eine Massenfertigung eignet.
Gemäß der Erfindung ist bei einer Speicherkernmatrize eingangs erwähnter Art der Isolierrahmen in der Ebene der Matrize in zwei Einzelrahmen unterteilt, die mit zusammenpassenden Flächen aufeinander befestigt sind, wobei die Paßfläche mindestens eines Einzelrahmens in an sich bekannter Weise Vertiefungen zur Aufnahme einer Vielzahl von Anschlußgliedern in bestimmten Abständen voneinander aufweist, die aus einheitlichen Hülsen rohrförmiger oder nahezu rohrförmiger Gestalt bestehen, in denen die Enden der Anschlußdrähte befestigt sind, wobei jede Hülse mit einer Zunge zur Verbindung mit einer entsprechenden Anschlußzunge einer benachbarten Matrize versehen ist.
Vorzugsweise erfolgen bei einem Verfahren zum Herstellen von Speicherkernmatrizen der geschilderten Art folgende Arbeitsgänge: Ein isolierender Einzelrahmen mit einer Paßfläche mit Vertiefungen für die Anschlußhülsen wird auf einer geeigneten Lehre angeordnet, in deren Aussparungen Magnetkerne in Reihen und Spalten in Flucht mit den Hülsenvertiefungen des Einzelrahmens angebracht werden. Vier Kämme, die je aus Hülsen, Zungen und einem ge-
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meinsamen Verbindungsstück bestehen, werden so angeordnet, daß die Hülsen in den Vertiefungen des Einzelrahmens liegen und das Verbindungsstück und die Zungen über den Einzelrahmen vorstehen. Darauf wird ein zweiter Einzelrahmen auf die Paßfläche des ersten Einzelrahmens gelegt und werden Anschlußdrähte durch jede Reihe und Spalte von Kernen und durch die mit diesen fluchtenden Hülsen hindurchgeführt und gespannt. Die Hülsen werden dann zugedrückt und verlötet.. Schließlich werden die Verbindungsstücke entfernt, so daß die Zungen einzeln hervorstehen.
Es sei noch erwähnt, daß das Anbringen von Anschlußgliedern in Vertiefungen in einander zugewandten Paßflächen einer zweiteiligen Klemmleiste für Transformatoren an sich bekannt ist. Es handelt sich hierbei aber nicht um Rahmen für Speicherkernmatrizen, und es sind keine Maßnahmen vorgesehen, um die Anschlußglieder zweier Klemmleisten miteinander zu verbinden. Die Anschlußglieder ragen nämlich aus den Klemmleisten nicht hervor.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird an Hand der Zeichnung näher erläutert, in der
Fig. 1 in auseinandergezogener Anordnung die Anschlüsse, die Einzelrahmen und die Vakuumlehre vor dem Zusammenbau darstellt;
Fig. 2 zeigt die X- und Y-Drähte nach ihrer Einfädelung und den zweiten Einzelrahmen vor seiner Befestigung;
Fig. 3 zeigt, wie die Zungen nach oben und nach unten abgebogen werden;
Fig. 4 zeigt, wie solche Zungen nach der Übereinanderschichtung verbunden werden, und
Fig. 5 stellt eine Ecke einer Anzahl von Informationsspeicherflächen in Aufeinanderschichtung dar.
In den Figuren bezeichnet 1 elektrische Anschlüsse, die je aus drei einheitlichen Teilen bestehen, und zwar aus einer mehr oder weniger rohrförmigen, geschlitzten Hülse 5, an die ein Draht angelötet werden soll, aus einer flachen Öse oder Zunge 6, die später mit einer ähnlichen Zunge einer benachbarten Matrize bei Aufeinanderschichtung von Matrizen verbunden werden soll, und aus einem dritten einheitlichen Stück, nämlich einem Metallstreifen 8, der die Anschlüsse kammartig miteinander verbindet. Jede Hülse 5 ist innen geriffelt, so daß sie den Draht besser hält. Je kleiner der Innendurchmesser der Hülse ist, um so leichter steigt beim Eintauchen in ein Lötbad in der Hülse das geschmolzene Lot an infolge der Kapillarwirkung zwischen der Metallhülse und dem ansteigenden geschmolzenen Lot. Dadurch wird die Verbindung gegen die Außenluft abgeschlossen. Spätere Oxydation und Korrosion werden damit verhindert.
Die Hauptbefestigungsglieder für die Anschlüsse der Speicherkernmatrize sind zwei rechteckige, durch Kunstharz miteinander verbundene Einzelrahmen 2 und 4, die aus zusammengeklemmten Teilen bestehen. Jeder Einzelrahmen hat eine Reihe von Vertiefungen? in der Mitte jeder der vier Innenseiten des Rahmens; dies sind die Vertiefungen, in denen die Hülsen 5 der Anschlüsse festgeklemmt werden. Die Einzelrahmen werden so angebracht, daß sie sich genau aneinander anschließen, so daß entsprechende Vertiefungen zusammenkommen und Öffnungen bilden, in denen die Hülsen 5 gehalten werden.
Die ringförmigen Ferritkerne werden auf einer geeigneten Lehre3, z.B. einer Vakuumlehre nach der britischen Patentschrift 777 676, in ihrer richtigen gegenseitigen Lage gehalten, wonach der erste Ein-S zelrahmen 2 in die endgültige Lage gebracht wird. In einer Reihe von Vertiefungen 7 sind die Hülsen 5 eines Anschlußkammes 1 angeordnet. Die Hülsen jedes Kammes können wenigstens während der Montage mittels eines in den Vertiefungen angebrachten
ίο Klebemittels in der richtigen Lage gehalten werden.
Ein zweiter ähnlicher Einzelrahmen 4 wird dann
in die endgültige Lage gebracht und befestigt. Die X- und Y-Querdrähte werden durch die Hülsen und Kerne hindurchgeführt. Die X- und Y-Drähte werden gespannt und die Hülsen zusammengedrückt. Diagonal verlaufende Ablesedrähte werden eingefädelt und befestigt. Die Zungen 6 und die benachbarten einheitlichen Hülsenenden werden dann Seite für Seite in ein Ultraschallötbad eingetaucht. Wenn mit einem
ao Flußmittel überzogene Drähte benutzt werden, ist die Temperatur des flüssigen Lotes vorzugsweise 400° C, so daß das isolierende Flußmittel schmilzt und eine gute elektrische Verbindung hergestellt wird. Das Verbindungsstück 8 der Anscblußhülsen 5
»5 wird nunmehr durch ein Schneidewerkzeug abgeschnitten.
Die Matrize kann dann in einer Ubereinandersehichtung befestigt werden (Fig. 5), die aus einer Vielzahl ähnlicher Matrizen besteht, wonach die verzinnten Zungen 6, die über den Hülsen 5 vorstehen, wechselweise nach oben und nach unten angebogen werden, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist, so daß sie mit den Zungen der nächsten Matrize verbunden werden können (Fig. 4). Die Zungen der gesamten Anordnung können dann zum Herstellen der endgültigen Verbindungen Seite für Seite in ein Lötbad getaucht werden.
Unter »rohrförmigen Hülsen« sind in diesem Zusammenhang auch Hülsen zu verstehen, die durch Biegen eines Metallstreifens in die Form eines Rohres oder Zylinders mit einer Stoßnaht hergestellt sind, während unter »nahezu rohrförmigen Hülsen« auch solche Hülsen verstanden werden sollen, bei denen eine solche Stoßnaht durch einen Spalt ersetzt ist, dessen Breite jedoch kleiner als der Durchmesser des verwendeten Drahtes ist, so daß der Draht nicht durch ihn entweichen kann.

Claims (5)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Speicherkernmatrize mit einem Isolierrahmen, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierrahmen in der Ebene der Matrize in zwei Einzelrahmen (2 und 4) unterteilt ist, die mit zusammenpassenden Flächen aufeinander befestigt sind, wobei die Paßfläche mindestens eines Einzelrahmens in an sich bekannter Weise Vertiefungen (7) zur Aufnahme einer Vielzahl von Anschlußgliedern in bestimmten Abständen voneinander aufweist, die aus einheitlichen Hülsen (5) rohrförmiger oder nahezu rohrförmiger Gestalt bestehen, in denen die Enden der Anschlußdrähte befestigt sind, wobei jede Hülse mit einer Zunge (6) zur Verbindung mit einer entsprechenden Anschlußzunge einer benachbarten Matrize versehen ist.
2. Speicherkernmatrize nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Hülse (S) innen geriffelt ist.
3. Verfahren zur Herstellung einer Speicherkernmatrize nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein isolierender Einzelrahmen (2), der eine Paßfläche mit Vertiefungen (7) für die Anschlußhülsen (5) aufweist, auf einer Lehre (3) mit Aussparungen angeordnet wird, in denen in an sich bekannter Weise in Zeilen und Spalten Magnetkerne in Flucht mit den Hülsenvertiefungen des erwähnten Einzelrahmens angebracht werden, worauf vier Kämme (1), die je aus Hülsen (5), Zungen (6) und einem gemeinsamen Verbindungsstück (8) bestehen, so angeordnet werden, daß die Hülsen in den Vertiefungen im Einzelrahmen liegen und das Verbindungsstück und die Zungen über den Einzelrahmen vorstehen, worauf ein zweiter Einzelrahmen (4) auf die Paßfläche des ersten Einzelrahmens gelegt wird und Anschlußdrähte durch jede Reihe und Spalte von Kernen und durch die mit den Reihen und Spalten fluchtenden Hülsen hindurchgeführt und gespannt werden, worauf die Hülsen zum Befestigen der Drähte zusammengedrückt und verlötet und danach die Verbindungsstücke (8) entfernt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Anschlüsse auf einer Seite des Rahmens gleichzeitig in ein Lötbad eingetaucht werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Tauchlöten in einem Ultraschallötbad erfolgt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschrift Nr. 1 029 875.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 109 739/277 11.61
DEN17399A 1958-10-23 1959-10-20 Speicherkernmatrize mit einem Isolierrahmen Pending DE1117164B (de)

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GB3394958A GB843077A (en) 1958-10-23 1958-10-23 Improvements in or relating to memory matrices

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DE (1) DE1117164B (de)
GB (1) GB843077A (de)

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