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Verfahren zur Herstellung von Ankerkontakten, die in Schutzrohren
angeordnet sind Zusatz zum Zusatzpatent 1089 069 Das Patent 1089 069, das einen
Zusatz zum Hauptpatent 1060 494 darstellt, betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines in einem Schutzrohr angeordneten Ankerkontaktes, der durch Magnetfelder gesteuert
wird, die von Dauermagneten oder Magnetspulen außerhalb des Schutzrohres stammen.
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Hierbei wird ein Draht vorbestimmter Länge mit seinen zur Kontaktgabe
vorbereiteten Enden so abgebogen, daß eine gestreckte Schlaufe entsteht, deren freie
Enden sich zur Kontaktgabe überlappen. Mindestens einer der beiden Bögen der in
dem Schutzrohr eingebetteten Schlaufe ragt aus dem Schutzrohr heraus und wird nach
dem Einbetten aufgetrennt. Das bewegliche Ende der Schlaufe ist mit dem übrigen
Schlaufenteil durch eine Blattfeder verbunden, die in Richtung auf das bewegliche
Ende verlängert und derart von diesem abgebogen ist, daß sie sich beim Einschieben
der Drahtschlaufe in das Schutzrohr gegen die Innenwand desselben abstützt und dabei
das bewegliche Ende gegen den geschlossenen Teil der Drahtschlaufe drückt. Dadurch
erhält das bewegliche Ende eine Vorspannung, die dem Druck der Feder nach dem Einschieben
der Schlaufe in das Schutzrohr gegen die Innenwand entspricht.
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Die Drahtschlaufe und das beweglich angeordnete Ende der Schlaufe
sind aus magnetisierbarem Material hergestellt. Die Verwendung von nur magnetisierbarem
Material innerhalb dieser Kontaktanordnung hat aber den Nachteil, daß sich eine
für die zum Anzug erforderliche Kraft ausreichende Verdichtung des Magnetfeldes
im Luftspalt zwischen den beiden Kontaktteilen nur dann ausbilden kann, wenn die
einen magnetischen Nebenschluß zu dem beweglichen, der Kontaktgabe dienenden Teil
bildende Drahtschlaufe infolge hoher Sättigung einen mit dem Widerstand des Luftspaltes
vergleichbaren Widerstandswert aufweist. Dies bedingt aber, daß eine sehr große
magnetische Kraft aufgewendet werden muß, was wiederum zu hohen Anzugswerten des
Kontaktes führt.
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Die Erfindung hat die Aufgabe, diesen Nachteil zu beseitigen. Erfindungsgemäß
wird dies dadurch erreicht, daß innerhalb der die Kontakte tragenden Drahtschlaufe
ein flaches Teil aus nichtmagnetischem Material angeordnet ist, das parallel zu
dem bewegliehen Anker liegt und einen festen Kontakt trägt.
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Gemäß weiterer Ausbildung der Erfindung sind der bewegliche Anker
und der U-förmige Bügel aus magnetischem Material mit hoher Permeabilität hergestellt,
auf denen die beweglichen Kontakte und ein ; fester Kontakt befestigt sind.
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Weiterhin ist der eine Bügel aus zwei Teilen zu einer U-Form zusammengesetzt,
deren einer Schenkel aus magnetischem Material hergestellt ist und deren anderer
Schenkel eine Verlängerung eines Endes des U-förmigen Bügels aus nichtmagnetischem
Material darstellt, das in dem mittleren Teil abgeflacht und parallel zu dem beweglichen
Anker angeordnet ist und einen festen Kontakt trägt.
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Diese Ausbildung der Erfindung hat den Vorteil, daß parallel zu dem
beweglichen Anker in der weiteren Ausführung der Drahtschlaufe, die an dieser Stelle
aus nichtmagnetischem Material hergestellt ist, kein magnetischer Nebenschluß angeordnet
ist, so daß bei Beibehaltung der Baulänge eine genügend große Kontaktschließkraft
bei einwandfrei sicherer Funktion unter Aufwendung einer möglichst geringen magnetischen
Kraft erzielt wird.
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Die Erfindung wird an Hand von Zeichnungen beschrieben. In den Figuren
zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht eines magnetischen Umschaltekontaktes in vergrößerter
Darstellung und Fig. 2 eine Seitenansicht einer weiteren Ausbildung des Umschaltekontaktes
nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung.
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Es muß bemerkt werden, daß in den Figuren dieselben Bezugszeichen
wie in der ersten Zusatzanmeldung
zum Hauptpatent für die gleichen
Teile des Kontaktaufbaues gewählt wurden, mit Ausnahme von den Teilen, die geändert
worden sind.
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In Fig. 1 ist ein U-förmiger Bügel 11 gezeigt, an dessen einem Schenkel
19 in Punkt 26 scharnierartig ein flacher Anker 10 aus magnetischem Material von
hoher Permeabilität beweglich angeordnet ist. An dem anderen Schenkel 20 des U-förmigen
Bügels 11 ist ein flaches Teil 27 aus nichtmagnetischem Material angelötet oder
angeschweißt. Das flache Teil 27, das parallel zu dem Anker 10 liegt, ist mit seinem
anderen Ende an einem weiteren U-förmigen Bügel 12 in gleicher Weise befestigt,
dessen anderer Schenkel 21 den festen Kontakt 2 trägt. Ein weiterer fester Kontakt
6 ist so an dem flachen Teil 27 aus nichtmagnetischem Material befestigt, daß die
vier Kontakte 2, 3, 4 und 6 in Betätigungsrichtung in einer Linie liegen.
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Der Auflagedruck an den Kontakten 4 und 6, die zwischen dem beweglichen
Anker 10 aus magnetischem Material und dem flachen Teil 27 aus nichtmagnetischem
Material angeordnet sind, wird erreicht durch die Vorspannung, die die abgewinkelte
Feder 23 bei Anlage an der Innenwand des Schutzrohres erhält, wenn die Kontaktanordnung
in das Schutzrohr 14 eingeschoben wird.
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In Fig. 2 ist eine ähnliche Kontaktausführung gezeigt wie in Fig.1.
In dieser Ausführung ist der U-förmige Bügel 11 aus nichtmagnetischem Material
hergestellt, an dessen einem Schenkel 19 der bewegliche Anker 10 aus magnetischem
Material von hoher Permeabilität scharnierartig am Punkt 26 befestigt ist, und zwar
mittels einer vorgespannten flachen Feder 23 durch Punktschweißen an den Stellen
24 und 25. Das flache Teil 27 bildet mit dem U-förmigen Bügel 11 in Verlängerung
dessen Schenkels 20 und mit dem Schenkel 22 des Bügels 12 ein einziges Teil aus
nichtmagnetischem Material. Es ist an der Stelle abgeflacht, die parallel zu dem
beweglichen Anker 10 angeordnet ist und trägt genau wie in dem Beispiel nach Fig.
1 einen festen Kontakt 6. An der Stelle 7 hört die Abflachung auf. Von da aus verläuft
der normale Drahtdurchmesser weiter bis zu der Stelle 28 des Schenkels 22, an der
dieser unmagnetische Teil des Bügels 12 mit dem Schenkel 21 aus magnetischem Material
zu einer U -Form durch Schweißen oder Löten zusammengefaßt ist. An dem Schenkel
21 des so entstandenen U-förmigen Bügels 12 ist ein fester Kontakt 2 angebracht.
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Die beiden beschriebenen Ausführungen der metallenen Kontaktbügelformen
werden jeweils in einem automatischen Arbeitsgang gefertigt. Der fertiggestellte
Kontaktaufbau wird dann in ein Schutzrohr 14 eingeführt, das vorzugsweise aus Glas
besteht und dessen Enden an den beiden Bügeln 11 und 12 nach Evakuierung der Luft
und Füllung des Schutzrohres mit Schutzgas verschmolzen werden. Dieser Vorgang ist
in dem Hauptpatent näher beschrieben. Anschließend an diesen Vorgang werden die
aus dem Schutzrohr 14 herausragenden U-förmigen Bügel 11 und 12 an den Stellen
A-A, wie in den Fig.1 und 2 gezeigt, abgetrennt. Die stehenbleibenden Enden 19,
20, 21 und 22 werden zur Verbindung des Schutzrohrankerkontaktes mit einer elektrischen
Schaltungsanordnung verwendet.