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Fußbetätigungseinrichtung für Anlasser von zahnärztlichen Bohrmaschinen
Die Erfindung betrifft eine Fußbetätigungseinrichtung für Anlasser von zahnärztlichen
Bohrmaschinen, wobei das im Arbeitsbereich des Behandlungsstuhles befindliche Fußbetätigungselement
über ein Gestänge mit dem außerhalb des Standortes des Zahnarztes angeordneten Anlasser
verbunden ist.
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Mit der Erfindung wird bezweckt, die Fußbetätigungseinrichtung so
auszubilden, daß der Zahnarzt sein Körpergewicht während des Arbeitens mit der Bohrmaschine
ständig auf beide Beine gleichmäßig verteilen und während des Behandlungsvorganges
eine natürliche Körperhaltung einnehmen kann. Auf diese Weise soll vor allem dem
überstand abgeholfen werden, daß bei Zahnärzten häufig schwere Haltungsschäden eintreten,
die ihre Ursache darin haben, daß der Zahnarzt während eines großen Teiles seiner
Arbeitszeit auf einem Bein stehen bzw. den Hauptteil des Körpergewichtes auf ein
Bein verlagern muß und so zu einer Körperhaltung gezwungen ist, die nicht den anatomischen
Gegebenheiten des menschlichen Körperbaues entspricht.
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Zur Vermeidung des Umsetzens des Anlassers beim Wechseln der Behandlungsstellung
des Zahnarztes ist bei einem bekannten, ringförmig um den Sockel des Behandlungsstuhles
angeordneten Fußschalter eine ring- oder teilringförmige Gleitschiene in Fußhöhe
und in Fußreichweite des Zahnarztes am Umfang des Behandlungsstuhles so angeordnet,
daß sie mit der Fußsohle verstellt werden kann. Mit der Anordnung der ring- oder
teilringförmigen Gleitschiene wird außerdem bezweckt, das Standbein des behandelnden
Zahnarztes zu entlasten und so vorzeitigen Ermüdungserscheinungen vorzubeugen. Eine
gleichmäßige Verteilung des Körpergewichtes ist hierbei jedoch nicht möglich, weil
das Bein, mit dem die Gleitschiene betätigt wird, gegenüber der Schwerpunktlage
des Körpers eine räumliche Änderung erfährt und dabei zwangläufig ein größerer Teil
des Körpergewichtes auf das andere Bein verlagert wird.
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Zudem bietet eine verschiebbare Ringschiene dem Fuß keinen so sicheren
Halt, wie er erwünscht ist, um die Drehzahl des Bohrers durch Einhaltung der jeweils
richtigen Verschiebestrecke der Gleitschiene feinfühlig steuern zu können. Da die
Gleitschiene entgegen der Wirkung von kräftigen Rückholfedern aus der Nullstellung
verschoben und mit dem Fuß in der seitwärts verschobenen Stellung festgehalten werden
muß, ist die Betätigung der Gleitschiene für den Zahnarzt auf die Dauer ziemlich
anstrengend.
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Es ist ferner bereits vorgeschlagen worden, den Fußschalter des Anlassers
einer zahnärztlichen Bohrmaschine nach Art des Gaspedals eines Kraftfahr-
zeuges
höhenbeweglich auszubilden. Wird das halbe Körpergewicht, das bei normalem Stehen
auf beide Beine gleichmäßig verteilt ist, voll auf das Pedal iibertragen, dann wird
das Pedal in die Endstellung durchgetreten, die der höchsten Arbeitsgeschwindigkeit
des Bohrers entspricht. Zwischenstellungen des Pedals bedingen eine mehr oder weniger
große Entlastung des Betätigungsbeines und eine entsprechend große Mehrbelastung
des Standbeines.
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Bekannt ist schließlich ein Schalter für zahnärztliche Bohrmaschinen,
der statt eines Fußbetätigungshebels einen Kniebetätigungshebel aufweist. Abgesehen
davon, daß die Betätigung eines Hebels mit dem Knie für ein feinfühliges Steuern
der Drehzahl des Bohrers ungünstig und diese Betätigungsweise für den Zahnarzt ermüdend
ist, hat die Anordnung eines Kniebetätigungshebels denNachteil, daß der Anlasser
beim Stellungswechsel des Zahnarztes oft hindernd im Wege steht und häufig an einen
anderen Platz geschoben werden muß, damit er die arbeitsgerechte Lage einnimmt.
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Gemäß der Erfindung ist eine unter gleichbleibender Belastung beider
Beine bequem zu bedienende und feinfühlig regulierbare Fußbetätigungseinrichtung
für Anlasser von zahnärztlichen Bohrmaschinen dadurch geschaffen worden, daß der
Anlasser außerhalb des den Behandlungsstuhl umgebenden Arbeitsbereiches angeordnet
und sein Schalthebel durch ein Gestänge mit einem im Arbeitsbereich liegenden Drehteller
verbunden ist. Das Fußbedienungselement ist also ein in der Fußbodenebene oder annähernd
in der Fußbodenebene liegender Drehteller, der bei ständig an der gleichen Stelle
bleibender Abstützfläche durch eine Drehbewegung des Fußes des Betätigungsbeines
ohne Verlagerung eines Teiles des Körpergewichtes auf das andere Bein betätigt werden
kann.
Eine in dieser Weise ausgebildete Fußbetätigungseinrichtung kann durch einfache
Drehbewegung des Fußes und des Unterschenkels des einen Beines betätigt werden,
ohne daß man auch nur einen kleinen Teil des Körpergewichtes auf das andere Bein
verlagern muß. Somit ist eine ständige Ruhelage und gleichmäßige Belastung für das
schaltende Bein ge geben und ein feinfühliges stufenloses Schalten ermöglicht.
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Außerdem bietet die erfindungsgemäße Fußschalteinrichtung den Vorteil
völliger Fußfreiheit für den Zahnarzt und seine Helferin sowie einen ungehinderten
Zugang zu den Bedienungshebeln des Behandlungsstuhles. Sie kann bei bekannten Bauarten
von Behandlungsstühlen und Fußanlassern in einfacher Weise angeordnet und auch bei
bereits vorhandenen Behandlungsstühlen nachträglich noch angebracht werden. Der
Zahnarzt kann je nach Erfordernis während des Behandlungsvorganges den Drehteller
mit der Spitze des rechten oder linken Fußes oder, wenn er die Behandlung in sitzender
Stellung durchführt, auch mit dem Absatz des rechten oder linken Fußes betätigen.
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Das den Drehteller mit dem Anlasser verbindende Gestänge kann vorteilhaft
aus einer Flachschiene bestehen, deren eines Ende mit dem Drehteller verbunden ist
und deren anderes Ende in einen Untersatz für den Anlasser hineinreicht, wobei im
Untersatz ein mit dem Schalthebel des Anlassers gekoppelter Schwenkhebel untergebracht
ist, der unter Einwirkung einer Rückholfeder steht. Auf diese Weise ist die Möglichkeit
geschaffen, die erfindungsgemäße Fußbetätigungseinrichtung bei Fußanlassern bekannter
Bauart anzuwenden, ohne daß an diesen irgendwelche sonstigen Veränderungen vorgenommen
werden müssen.
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Zweckmäßig ist es, das Gestänge für ein Untersetzungsverhältnis so
auszubilden, daß der Drehwinkel des Drehtellers kleiner ist als der entsprechende
Drehwinkel des Anlasserschalthebels. Hierbei kann der ganze Schalthebelbereich des
Anlassers mit einem verhältnismäßig kleinen Drehwinkelbereich des Drehtellers erfaßt
werden.
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In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 die Anordnung nach der Erfindung in Draufsicht, Fig.
2 einen vertikalen Querschnitt nach der Linie Il-II der Fig. 1 bei abgebrochen gezeichnetem
Behandlungsstuhl, Fig. 3 den Anlasser und den zu seiner Betätigung dienenden Drehteller
mit dem Verbindungsgestänge in schaubildlicher Ansicht, Fig. 4 die Draufsicht zu
Fig. 3 mit Schnitt durch den den Anlasser tragenden Untersatz.
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Um den Behandlungsstuhl 10 (Fig. 1) ist, wie üblich, eine Gummimatte
9 gelegt, auf welcher der Anlasser 4 mit seinem Schalthebel 6 steht, und zwar auf
einem in Fig. 3 zu erkennenden Untersatz 5, der an dem einen Ende einer Flachschiene
1 angeordnet ist, während das andere Ende der Flachschiene 1 einen Drehteller 2
trägt, der beispielsweise aus einer Metallplatte mit einer aufgeklebten, an der
Oberseite geriffelten Gummiplatte bestehen kann. Die Metallplatte ist mit einem
Zapfen an dem verbreiterten Endabschnitt der Flachschiene 1 drehbar gelagert und
in geeigneter Weise gegen Abziehen von der Lagerstelle gesichert. Der Drehteller
2 ist durch ein Ge-
stänge 3 mit einem Hebel 8 verbunden, an dem eine Rückholfeder
7 angreift. Der Hebel 8 ist mit dem Anlasserschalthebel durch hochstehende Mitnehmerstifte
13 gekoppelt, so daß beim Verschwenken des Hebels 8 der Schalthebel 6 in Richtung
der Pfeile x, y mitverschwenkt wird. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß beim
Verdrehen des Drehtellers 2 im Uhrzeigerdrehsinn der Schalthebel 6 im entgegengesetzten
Drehsinn und beim Verdrehen entgegen dem Uhrzeigerdrehsinn der Hebel 6 im Uhrzeigerdrehsinn
gedreht wird, wie es die in Fig. 4 eingezeichneten Pfeile x, y erkennen lassen.
Dadurch bleibt die Drehrichtung des Fußes die gleiche, wie bei der ursprünglich
direkten Bedienung des Fuß anlassers 4.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich, steht der Anlasser 4 außerhalb des begangenen
Arbeitsbereiches des Behandlungsstuhles 10 und ist daher niemals im Wege.
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Der Drehteller 2 ist in einer solchen Lage angeordnet, daß er nach
Belieben mit dem rechten oder linken Fuß betätigt werden kann. Der behandelnde Zahnarzt
kann auch beim Hin und Hergehen auf den Drehteller 2 treten, ohne daß der Schalthebel
6 des Anlassers 4 betätigt wird. Sitzt der Zahnarzt vor dem Patienten, so kann er
den Drehteller 2 mit dem Absatz bedienen. Das Übersetzungsverhältnis des Gestänges
3 ist so gewählt, daß ein kleinerer Drehtellerwinkel einem größeren Schalthebelwinkel
entspricht.
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Für die Betätigung der Schaltvorrichtung bedeutet dies eine große
Erleichterung.
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Fig. 2 läßt erkennen, daß der Drehteller 2 in die Gummimatte 9 mit
ihrer Oberfläche abschließend eingelassen ist. Dabei kann die Flachschiene 1 mit
dem Gestänge 3 unterhalb der Gummimatte 9 verlegt sein.
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Der Untersatz trägt den Anlasser 4. Auf der Flachschiene 1 gleitet
das Gestänge 3, das zu dem Drehteller 2 führt.
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Fig. 4 zeigt eine Ausführungsmöglichkeit des Drehtellers 2. Er ruht
auf einem Ring 11, der einen Zapfen 12 aufweist. Beim Drehen des Drehtellers 2 wird
über den Zapfen 12 der Ring 11 und das mit diesem fest verbundene Gestänge 3 verschoben,
wodurch über die Hebelanordnung in dem Untersatz 5 eine Schwenkung des Hebels 8
und des Schalthebels 6 bewirkt wird. Beim Freigeben des Drehtellers 2 führt die
Rückholfeder 7 den Hebel 8 und mit ihm den Anlasserschalthebel 6 in die Ausgangsstellung
zurück, in welcher der Anlasser abgeschaltet ist.
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Die erfindungsgemäße Anordnung kann bei einem bereits vorhandenen
Anlasser 4 nachträglich eingebaut werden. Die Flachschiene 1 mit dem Drehteller
2 und dem Untersatz werden dann zweckentsprechend aufgestellt, und der Hebel 8 wird
mit dem Schalthebel 6 des Anlassers 4 gekoppelt. Bei Neuanschaffungen kann die Flachschiene
1 mit dem Drehteller2, dem Untersatz und dem Anlasser 4 von vornherein als zusammenhängendes
Ganzes hergestellt sein.