-
Vorrichtung für Hängeregistraturen zum Verriegeln der Schriftgutbehälter
an der zugeordneten Tragschiene Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung
für Hängeregistraturen zum Verriegeln der Abhängebewegung von Schriftgutbehältern
mit einer randoffenen, von wenigstens einer Tragnase; überragten Ausnehmung an der
zugeordneten, die Tragnase untergreifenden Tragschiene durch mindestens eine um
eine Längsseite schwenkbare und parallel zur Tragschiene verlaufenden Verriegelungsschiene.
-
Bei dieser bekannten Vorrichtung wird die Tragschiene von einer im
Querschnitt rechteckförmigen, flachliegenden Schiene gebildet, auf welcher in der
normalen Hängelage der Schriftgutbehälter die über die randoffenen Ausnehmungen
ragenden, verhältnismäßig langen Tragnasen der Hängeränder ruhen. Um das Längsverschieben
der Hängeränder auf einer solchen Tragschiene quer zu deren Längsrichtung zu verhindern,
ist hierbei jede Tragnase am freien Ende mit einem in die Ausnehmung gerichteten
sowie auf eine Schmalseite der Tragschiene übergreifenden Fortsatz versehen. Jede
Tragschiene weist als Verriegelungsschiene zwei in die randoffene Ausnehmung jedes
Schnftgutbehälters in einander entgegengesetzter Richtung hineinklappbaren Leisten
auf, die eine der Höhe der Ausnehmung unterhalb der Tragnasen entsprechende Breite
haben. In der Verriegelungslage der Schriftgutbehälter sind die Leisten ausgeschwenkt
und stützen sich hierbei hochkant an der Tragschiene sowie an der gegenüberliegenden
und zur Tragnase parallelen Begrenzungskante der randoffenen Ausnehmung ab.
-
Eine solche Vorrichtung zum Verriegeln der Schriftgutbehälter ist
nicht für beliebige Aufhängevorrichtungen, insbesondere von Pendelheftern, geeignet.
Sie erfordert eine große sowie tiefe randoffene Ausnehmung in jedem Hängerand, der
dadurch wesentlich breiter hergestellt werden muß, so daß der jeweils zugeordnete
Schriftgutbehälter viel Platz beansprucht. Des weiteren sind die als Verriegelungs@schienen
dienenden Leisten unmittelbar mit je einem Längsrand an den beiden freien Längsrändern
der Tragschiene scharnierartig angelenkt. Dieses macht auch eine umständliche und
teure Herstellung notwendig. Außerdem wird dadurch die an sich schon nicht für große
Lasten geeignete Tragschiene noch mehr geschwächt.
-
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung zum Verriegeln der Schriftgutbehälter
an der zugeordneten Tragschiene ist in jedem Hängerand eine randoffene rechteckförmige
Ausnehmung vorgesehen, die von zwei einander zugekehrten Tragnasen überragt wird.
Jede Tragnase liegt in der normalen Hängelage des zugeordneten Schriftgutbehälters
auf einem zum Hängerand parallelen Tragschienenschenkel auf, der den Schenkel einer
im Querschnitt winkelförmigen Schiene bildet. Diese beiden einander parallelen Schienen
bilden zusammen eine Tragschiene und können entgegen der Wirkung von Federn auseinanderbewegt
werden, so daß die gesamte Breite der Tragschiene dem Wurzelabstand der beiden einander
gegenüberliegenden Tragnasen entspricht. Die Schriftgutbehälter sind auf diese Weise
fest an der Tragschiene verriegelt.
-
Eine derartige Vorrichtung erfordert jedoch eine besondere Lagerung
und Führung der beiden eine Tragschiene bildenden Winkelschienen. Außerdem ist eine
zwischen den lotrechten Schenkeln der beiden Winkelschienen gelagerte Exzenterstange
und die Anordnung von Federn notwendig, um die Verriegelung und Entriegelung der
Schriftgutbehälter durchführen zu können. Diese Ausführung ist mithin, baulich umfangreich.
Sie erschwert auch das Heraussuchen eines bestimmten Schriftgutbehälters, weil beim
Entriegeln durch die sich einander nähernden Winkelschienen die Schriftgutbehälter
in Richtung ihrer Hängeränder gegeneinander verschoben werden können.
-
Ferner ist eine Hängeregistratur bekanntgeworden, die in einem Schrank
untergebracht ist und zum Aufhängen eines Schriftgutbehälters zwei Tragschienen
aufweist. Die an der Bedienungsseite verlaufende Tragschiene ist durch eine schamierartig
an der Tragschiene angelenkte und um eine Längsseite schwenkbare
Deckschiene
abgedeckt, die jedoch lediglich die Aufgabe hat, beim Hantieren in der Hängeregistratur
das unbeabsichtigte Aushängen der Schriftgutbehälter zu verhindern. Demgemäß kann
im Bedarfsfalle die Deckschiene auch ohne weiteres hochgeklappt werden. Mit einer
solchen Vorrichtung können daher keine Schriftgutbehälter, z. B. Pendelhefter, verriegelt
werden, die zum Aufhängen nur eine einzige Tragschiene erfordern.
-
Es sind zwar auch noch weitere Vorrichtungen zum Verriegeln von an
eine einzige Tragschiene aufhängbaren Schriftgutbehältern bekanntgeworden. Durch
diese Vorrichtungen werden jedoch die Schriftgutbehälter einzeln an der Tragschiene
verriegelt. Hierzu ist in der randoffenen Ausnehmung jedes Hängerandes eines Schriftgutbehälters
eine besondere Vorrichtung angeordnet, die beispielsweise von einem über die Tragschiene
greifenden Hebel oder von zwei über die freien Längsränder der Tragschiene greifenden
Nasen gebildet werden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließbare
Verriegelung, um den jeweiligen Schriftgutbehälter gegen eine unerwünschte Entnahme
aus der Hängeregistratur zu sichern. Der Schriftgutbehälter soll viehmehr lediglich
gegen ein unbeabsichtigtes Aushängen beim Hantieren in der Hängeregistratur geschützt
werden.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung zum Verriegeln
der Schriftgutbehälter mit den Merkmalen des im ersten Absatz erläuterten Gattungsbegriffes
so weiterzubilden, daß auch bei großer Tragfähigkeit der Tragschiene die Schriftgutbehälter
insbesondere mit einem erheblich kleineren Bauaufwand zuverlässig an der zugeordneten
Tragschiene gegen unerwünschte Entnahme verriegelt werden können.
-
Diese Aufgabe wird in vorteilhafter Weise dadurch gelöst, daß die
Verriegelungsschiene im Bereich der Tragschiene praktisch spielfrei über den Hängerändern
der normal hängenden Schriftgutbehälter angeordnet und abschließbar ausgebildet
wird. Hierbei wird die Verriegelungsschiene bei Tragschienen mit einem aus jedem
Hängerand herausragenden Teil von einer im Querschnitt L-förmigen Schiene mit einem
zu den Hängerändern parallelen Schenkel gebildet, welcher mit dem freien Längsrand
an dem über die Hängeränder herausragenden Teil der Tragschiene aasgelenkt ist,
wogegen der andere Schenkel auf den über die randoffenen Ausnehmungen ragenden,
beim Abhängen der Schriftgutbehälter anzuhebenden Tragnasen abgestützt ist. Bei
Hängeregistraturen mit Tragschienen ohne jeden aus den Hängerändern der SchriftgutbehälterherausragendenTeilwirddie
Verriegelungsschiene von einer flachen, hochkant auf den Tragnasen stehenden Schiene
gebildet, die an ihren Enden in den Seitenwänden der Hängeregistratur schwenkbar
gelagert ist. Als Verschluß ist für jede Verriegelungsschiene eine nur mit einem
Steckschlüssel, Formschlüssel od. dgl. lösbare Kopfschraube vorgesehen, durch welche
der sich auf den Tragnasen abstützende Schenkel der im Querschnitt L förmigen Verriegelungsschiene
mit dem über die Hängeränder herausragenden Teil der Tragschiene bzw. die hochkant
auf den Tragnasen stehende Verriegelungsschiene mit mindestens einer an den Seitenwänden
der Hängeregistratur starr befestigten Winkelstütze verbindbar ist.
-
Diese Maßnahmen gewährleisten nicht nur eine günstige Lösung der gestellten
Aufgabe, sondern ergeben darüber hinaus noch den weiteren Vorteil, daß die erfindungsgemäß
ausgebildete Vorrichtung auch an bereits bestehenden Hängeregistraturen ohne besonderen,
Aufwand leicht angebracht werden kann.
-
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
schematisch dargestellt. Es zeigt jeweils im Querschnitt Abb. 1 eine umgekehrt T-förmige
Tragschiene mit L-förmiger Verriegelungsschiene im Wirkungszusammenhang mit zwei
über eine randoffene Ausnehmung ragenden Tragnasen eines Hängerandes, Abb. 2 eine
der Abb. 1 entsprechende Darstellung, jedoch mit einer J-förmigen Tragschiene und
mit einer einzigen über eine randoffene Ausnehmung ragenden Tragnase des Hängerandes,
Abb. 3 eine der Abb. 1 entsprechende Darstellung, jedoch mit einer L-förmigen, vollständig
von der randoffenen Ausnehmung eines Hängerandes aufgenommenen Tragschiene und mit
einer flachen, hochkant stehenden Verriegelungsschiene, Abb. 4 eine der Abb. 2 entsprechende
Darstellung mit einer im Querschnitt abgewandelten Tragschiene, Abb. 5 eine der
Abb. 3 entsprechende Darstellung mit einer im Querschnitt U-förmigen Tragschiene
und Abb. 6 eine der Abb. 2 entsprechende Darstellung, jedoch mit einer L-förmigen,
mit einem Teil aus dem Hängerand herausragenden Tragschiene.
-
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Abb. 1 liegt der Vorrichtung ein
Schriftgutbehälter 1 zugrunde, der im Hängerand 2 eine randoffene Ausnehmung 3 aufweist.
Letztere wird von zwei einander zugekehrten Tragnasen 4 überragt, die an
ihrem freien Ende je einen hakenförmigen, in die Ausnehmung gerichteten Fortsatz
aufweisen. Die Tragnasen ruhen auf zwei zu dem Hängerand parallellaufenden Tragschienenschenkel5
n u *t hochgebogenen Längsrändern einer im Querschnitt umgekehrt T förmigen Tragschiene,
die mit ihrem Steg 6 aus dem Hängerand 2 herausragt. Damit der Schriftgutbehälter
1 von der Tragschiene entnommen werden kann, hat die Tragschiene in der randoffenen
Ausnehmung 3 ein solches Spiel, daß der Hängerand 2 bzw. der Schriftgutbehälter
von der Entnahmeseite her zuerst gegen den Steg 6 längsverschiebbar und zugleich
begrenzt verdrehbar ist. Insoweit ist die Ausbildung bereits bekannt.
-
Die Vorrichtung zum Verriegeln des Schriftgutbehälters 1 an der Tragschiene
5, 6 gegen eine unerwünschte Entnahme wird im wesentlichen von einer im Querschnitt
L-förmigen Verriegelungsschiene 7 gebildet, deren Schenkellängen jeweils etwa der
Länge des aus dem Hängerand 2 herausragenden Stegteiles entspricht. Mittels eines
Scharnierbandes 8 wird die Verriegelungsschiene 7 an dem Steg 6 der Tragschiene
hochklappbar so aasgelenkt, daß in der normalen Hängelage des Schriftgutbehälters
der eine Schenkel parallel zu den beiden Tragschienenschenkeln 5 und der andere
Schenkel praktisch spielfrei und senkrecht bzw. hochkant auf dem Hängerand 2 bzw.
auf der Tragnase 4 aufsteht, die zur Entnahme des Schriftgutbehälters 1 gegen den
Steg 6 verschoben und hochgeschwenkt bzw. nach oben verdreht werden muß.
-
Die Verriegelungsschiene 7 wird mittels des auf den Tragnasen:
4 aufstehenden Schenkels durch eine Kopfschraube 9 mit dem Steg 6 der Tragschiene
lösbar verbunden, welcher hierzu in einer gleichachsig verlaufenden Bohrung ein
Innengewinde zum Einschrauben, der Kopfschraube 9 aufweist. Der Kopf 10 hat eine
profilierte Sackbohrung, in welche das Profil eines Steckschlüssels, Formschlüssels
genau hineinpaßt,
um die Kopfschraube 9 fest anziehen und nur mit
einem solchen Schlüssel wieder lösen zu können. Vorzugsweise wird die Kopfschraube
9 in dem auf der Tragnase 4 aufstehenden Schenkel der Verriegelungsschiene
7 und in den Schenkeln einer auf deren Innenseite befestigten Gabel 11 lose geführt
sowie mittels einer fest auf dem Schaft der Kopfschraube befestigten, zwischen die
Schenkel der Gabel eingreifenden Scheibe 12 axial urverschiebbar in der Verriegelungsschiene
7 gehaltert. Dadurch wird verhindert, daß die lose Kopfschraube aus der Verriegelungsschiene
7 herausgeschraubt und bei der in Pfeilrichtung 13 hochgeklappten Verriegelungsschiene
etwa aus dieser herausfallen und in Verlust geraten kann. Selbstverständlich kann
der die Verriegelungsschiene mit der Tragschiene lösbar verriegelnde Verschluß auch
in anderer Weise ausgebildet werden.
-
Das Ausführungsbeispiel nach Abb. 2 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
nach Abb. 1 lediglich durch eine andere Aufhängevorrichtung. Diese wird von einer
im Querschnitt J-förmigen Tragschiene 14 gebildet, die mit einem Teil ihres geraden
Steges aus dem Hängerand 2 herausragt und mit dem gebogenen Flansch eine einzige,
über die randoffene Ausnehmung 3 ragende Tragnase 4 untergreift. Die randoffene
Ausnehmung 3 ist so angeordnet, daß die Schwerlinie des Schriftgutbehälters 1 etwa
im Bereich der Wurzel der Tragnase 4 verläuft. Dadurch hat der Schriftgutbehälter
das Bestreben,- sich mit der freien Rückenkante des Hängerandes gegen die Stützstange
15 anzulegen, damit der Hängerand parallel zum Fußboden verläuft. Die Vorrichtung
zum Verriegeln der Schriftgutbehälter an der Tragschiene 14 entspricht jedoch in
allen Einzelheiten der Vorrichtung nach Abb. 1.
-
Beim Ausführungsbeispiel nach Abb. 3 ist der Schriftgutbehälter 1
mit einem verhältnismäßig breiten Hängerand 2 versehen, in welchem eine entsprechend
tief eingeschnittene randoffene Ausnehmung 3 angeordnet wird. Diese ist in ähnlicher
Weise wie beim Ausführungsbeispiel nach Abb.1 von zwei Tragnasen 4 überragt, die
jedoch in unterschiedlicher Höhe vorgesehen sind und von den beiden Schenkeln einer
im Querschnitt L-förmigen Tragschiene 16 untergriffen werden. Diese Tragschiene
durchsetzt die randoffene Ausrnehmung 3 vollständig und ragt mit keinem Teil aus
dem Hängerand 2 heraus. In Abweichung von den vorhergehenden Ausführungsbeispielen
wird die Vorrichtung zum Verriegeln der Schriftgutbehälter von einer flachen, hochkant
auf der hochliegenden Tragnase 4 aufstehenden Schiene 17 gebildet, die sich zwar
ebenfalls über die gesamte Gefachlänge erstreckt, jedoch vorwiegend nur mit den
Enden an den Seitenwänden der Hängeregistratur schwenkbar gelagert ist. Die Lagerstellen
sind hierbei in Höhe des von den Tragnasen abgekehrten Längsrandes der Schiene 17
vorgesehen, so daß diese Schiene in Pfeilrichtung 13 praktisch um die hochgelegene
Längskante schwenkbar ist. Der gegenüberliegende Längsrand kann stufenförmig abgesetzt
werden, so daß das freie Stirnende jeder hochgelegenen Tragnase durch den stufenförmigen
Absatz festgelegt wird. Die Kopfschraube 9 und ihre axial urverschiebbare Lagerung
in der Gabel 11 ist die gleiche wie bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen.
Hierbei ist lediglich die Gabel 11 an einem Winkelstück 18 befestigt, das für die
Verriegelungsschiene 17 und für die Kopfschraube 9 ein festes Gegenlager bildet
und beispielsweise fest an den Seitenwänden der Hängeregistratur angeordnet werden
kann.
-
Das, in Abb. 4 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich
von dem Ausführungsbeispiel nach Abb. 2 lediglich durch die Vereinigung der Stützschiene
und Tragschiene zu einer neuen, im. Querschnitt im wesentlichen. U-förmigen. Tragschiene
mit ungleich breiten Flanschen, deren: freie Längsränder rechtwinklig nach außen
umgebogen sind. Hierbei bildet der tiefliegende, die Tragnase 4 untergreifende und
mit einem Wulst venseh ene Längsrand einen Tragflansch und der hochliegende, zum
Hängerand 2 parallele Längsrand einen Stützflansch für die freien Rückenkanten der
Hängeränder. Die Vorrichtung zum Verriegeln der Schriftgutbehälter 1 entspricht
dagegen in allen Einzelheiten wiederum derjenigen nach den Abb. 1 und 2.
-
Auch bei dem Ausführungsbeispiel nach Abb. 5 ist in Übereinstimmung
mit dem Ausführungsbeispiel nach Abb. 3 an jedem Schriftgutbehälter 1 ein verhältnismäßig
breiter Hängerand 2 mit einer tief eingeschnittenen, randoffenen Ausnehmung 3 vorgesehen,
die jedoch nur von einer einzigen Tragnase 4 überragt wird. Die Tragnase 4 übergreift
die beiden Flansche einer im Querschnitt U-förmigen Tragschiene 20, die vollständig
von der randoffenen. Ausnehmung 3 aufgenommen wird. Dagegen ist die Vorrichtung
zum Verriegeln. der Schriftgutbehälter praktisch die gleiche wie beim Ausführungsbeispiel
nach Abb. 3.
-
Ein weiteres Anwendungsbeispiel der erfindungsgemäß ausgebildeten
Vorrichtung zum Verriegeln der Abhängebewegung der Schriftgutbehälter 1 zeigt die
Abb. 6. Die als Pendelhefter ausgebildeten Schriftgutbehälter 1 werden an einer
im Querschnitt L förmigen Tragschiene mit zwei ungleich langen Schenkeln aufgehängt,
von denen der kurze Schenkel parallel zum Hängerand 2 versäuft und in einer randoffenen
Ausnehmung 3 urverschiebbar von einer sich zum freien Ende verjüngende Tragnase
4 überragt wird. Der längere Schenkel ragt mit einem der Schenkellänge der Verriegelungsschiene
7 entsprechenden Teil aus dem Hängerand 2 heraus, an welchem wiederum. die Vorrichtung
zum Verriegeln der Schriftgutbehälter entsprechend den Abb. 1, 2 und 4 angelenkt
ist und nach dem Entriegeln im Sinne des Pfeiles 13 hochgeklappt werden kann.