DE1116277B - Funksprechanlage fuer den leitungsgebundenen oder leitungsgerichteten Nachrichtenverkehr - Google Patents
Funksprechanlage fuer den leitungsgebundenen oder leitungsgerichteten NachrichtenverkehrInfo
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- H—ELECTRICITY
- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04B—TRANSMISSION
- H04B5/00—Near-field transmission systems, e.g. inductive or capacitive transmission systems
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- H—ELECTRICITY
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- H04R—LOUDSPEAKERS, MICROPHONES, GRAMOPHONE PICK-UPS OR LIKE ACOUSTIC ELECTROMECHANICAL TRANSDUCERS; DEAF-AID SETS; PUBLIC ADDRESS SYSTEMS
- H04R1/00—Details of transducers, loudspeakers or microphones
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
S 64894 vraa/21a2
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UND AUSGABE DER
AUSLEGESCHRIFT: 2. NOVEMBER 1961
Durch die Patentanmeldung S 57561 Villa/21a2
ist eine Funksprechanlage für leitungsgebundenen oder leitungsgerichteten Nachrichtenverkehr bekanntgeworden,
bei der zur Auslösung eines besonderen Signals mit Rückmeldung der erfolgten Auslösung an
die rufende Stelle die Sendefrequenz der rufenden Stelle kurzzeitig geändert und die Anlage der Stelle
auf »Senden« geschaltet wird. Ferner ist an der Kommandostelle parallel zum üblichen Empfänger ein auf
die geänderte Frequenz abgestimmter selektiver Empfänger vorgesehen mit einem Schaltmittel, das beim
Ansprechen einerseits den Sender der Kommandostelle auf »Senden« schaltet, andererseits gleichzeitig
ein akustisches Signal auslöst, dessen Ton über die normale Sendeanlage und Leitung an die rufende
Stelle zurückübertragen wird.
Ein besonderes Problem bildet nun die betriebssichere Trennung der übertragenen Frequenzen für
den Sprech- und den Signalweg, vor allem dann, wenn die beiden Träger nur einen relativ geringen Frequenzabstand
haben; denn es muß mit Sicherheit vermieden werden, daß durch einen Spannungsstoß in der Modulation
des Sprechkanals, etwa durch lautes Sprechen oder sonstige über das Mikrofon übertragene Störgeräusche
an der Sendestelle, der Signalempfänger ungewollt anspricht. Die Aufgabe ist deshalb
schwierig, da beim Senden der Feststation der hohe Sendepegel an den Eingang des hochempfindlichen
Empfängers gelangt. An und für sich können die störenden Frequenzen durch Filter mehr oder weniger
an einem Eindringen in den Signalverstärker gehindert werden. Bei dem voraussetzungsgemäß geringen
Abstand der beiden Träger für die Sprach- und Signalübertragung ist der Filteraufwand jedoch so hoch,
daß mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln eine betriebssichere Störbefreiung nicht erreichbar ist.
Die Erfindung löst die Aufgabe dadurch, daß der Sprachempfänger und der Sprachsender der Endstelle
für den Sprechverkehr induktiv über eine Rahmenantenne an die Leitungsschleife angekoppelt sind und
daß die Leitungsschleife eine Abstimmschaltung enthält, die die Schleife sowohl auf den Signalträger als
auch unter Berücksichtigung der Blindwiderstände des Signalempfängereingangs auf den Sprachträger
abstimmt.
Die induktive Ankopplung des Sprachsenders an die Schleife würde zwar gegenüber dem Signalempfänger
bereits eine Abschwächung des Senderpegels und damit eine Vermeidung von Fehlansprachen bewirken,
gleichzeitig würde aber auch die Übertragung vom Sprachsender der Kommandostelle zum Empfänger
einer anderen Sprechstelle und auch die Über-
Funksprechanlage für den leitungsgebundenen oder leitungsgerichteten
Nachrichtenverkehr
Nachrichtenverkehr
Zusatz zur Patentanmeldung
(Auslegeschrift 1048 609)
Anmelder:
Süddeutsche Telefon-Apparate-,
Kabel- und Drahtwerke A.-G.,
Nürnberg, Allersberger Str. 185
Kabel- und Drahtwerke A.-G.,
Nürnberg, Allersberger Str. 185
Dipl.-Ing. Werner Herlitz, Nürnberg,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
tragung in Gegenrichtung ebenfalls abgeschwächt und eine brauchbare Verständigung in Frage gestellt. Der
Grund hierfür liegt darin, daß der Eingangsblindwiderstand des Signalempfängers in dem Schleifenkreis
liegt und den von den Rahmenantennen in der Schleife induzierten Strom vermindert.
Die in der Leitexschleife nach der Erfindung vorgesehene
Abstimmschaltung kompensiert sowohl den Eingangsblindwiderstand des Signalempfängers als
auch den Blindwiderstand der Schleife selbst. Der aus der induzierten EMK sich ergebende Schleifenstrom
ist nur durch die ohmschen Verluste der Schleife begrenzt. Gleichzeitig bewirkt die Abstimmschaltung für
die Frequenz der Signalübertragung, vom Eingang des Signalempfängers aus gesehen, eine Kompensation
des Blindwiderstands der Schleife, Auch für diesen Fall wird der über eine Rahmenantenne einer Sprechstelle
induzierte Schleifenstrom allein durch den Verlustwiderstand der Schleife bestimmt. Nach einer
Weiterbildung der Erfindung enthält die Leitungsschleife eine Abstimmschaltung, die die Schleife für
den Signalträger und gleichzeitig die Blindwiderstände des Signalempfängereingangs und der Schleife für die
Sprachträgerfrequenz abstimmt. Eine weitere Erhöhung der Sicherheit gegen Fehlansprechen wird
erreicht, wenn der Signalträger mit einer oder mehreren festen Frequenzen moduliert ist und der Signal-
empfänger Mittel enthält, die ihn nur ansprechen lassen, wenn der Signalträger mit diesen Modulationen
empfangen wird.
109 737/303
Durch diese Maßnahmen werden die folgenden Vorteile erzielt: Der Sendepegel in der Leitungsschleife wird durch die induktive Ankopplung des■■-Senders
um mindestens 3 N gegenüber der direkten Anschaltung gedämpft. Das Filter am Eingang des
Signalempfängers kann daher mit geringer Dämpfung ausgelegt werden.
Die direkte Anschaltung des Signalempfängers und die Schleifenabstimmung auf den Signalträger erlaubt
es, die Ansprechempfindlichkeit des-Signalempfängers
relativ klein zu wählen. Damit wird -eine erhöhte Sicherheit gegen Fehlansprechen aller außerhalb des
Signalbandes liegenden Störspannungen erzielt.
Zwischen Signalempfängereingang und Senderausgang bestehen keine gemeinsamen Leitungen, so
daß Störspannungen über diese vermieden werden.
Durch die Abstimmung der Schleife auf den Sprachträger
wird ein direkter Sprechverkehr zwischen den beweglichen Sprechstellen ermöglicht.
Es sei bemerkt, daß die gleichzeitige Abstimmung einer Leitung auf zwei verschiedene Frequenzen bereits
bekannt ist. Es wird dabei eine Doppelleitung benutzt, deren Einzelleiter über Ankopplungsspulen
und Kondensatoren und die Erde als Rückleiter auf je eine bestimmte Frequenz abgestimmt sind.
Die Erfindung und ihre Einzelheiten werden an Hand der Zeichnung für ein Ausführungsbeispiel
erläutert:
Die Feststation SiI besteht aus dem Sender Sl und
dem Empfänger E1 für den Sprechverkehr und dem
selektiven Empfänger EN für die Aufnahme von Notrufen
und anderen Signalen (Signalempfänger). Diese Geräte werden vom Stromversorgungsgerät NG aus
dem Netz gespeist. Die beweglichen Stationen, von denen nur eine — St 2 — dargestellt ist, enthält einen
Sender S2 und einen Empfänger El für den Sprechverkehr.
Sie werden aus der Batterie B betrieben. Der Sender S 2 ist außer mit einem Mikrofon M 2 für den
Sprechverkehr mit einer Taste Γ 2 ausgerüstet, bei deren Betätigung — entsprechend der Hauptpatentanmeldung
— die Frequenz des Senders kurzzeitig geändert und die Umschaltung der Station auf »Senden«
bewirkt wird. Der Sender ist weiterhin nach dem neuen Vorschlag mit einer Modulationseinrichtung
Mod versehen, die die durch die Frequenzänderung entstehende Signalfrequenz mit einer oder mehreren
festen Frequenzen moduliert. Im Signalempfänger EN sind Mittel, beispielsweise Filter oder Resonanzrelais,
vorgesehen, die die nachfolgende Auswertung eines Signals über Relais N und Lautsprecher Ln nur zulassen,
wenn der Signalträger mit diesen Modulationen empfangen wird.
Die Nachrichtenübertragung zwischen der festen und den beweglichen Stationen erfolgt über die Leitungsschleife
A1. Nach der Erfindung ist diese Leitungsschleife verschiedenartig an den Signalempfänger
EN und den Sender—EmpfängerSl/El der Feststation
angekoppelt. Mit dem Empfänger EN ist sie direkt über die Leitungen V verbunden, während
Sender Sl und Empfänger SZsI induktiv über die Rahmenantenne A'l mit ihr verkoppelt ist. Die Abstimmschaltung
AS bewirkt, daß die Leitungsschleife für die Frequenz der Signalübertragung abgestimmt
ist. Die Abstimmschaltung ist so bemessen, daß gleichzeitig die Blindwiderstände des Signalempfängereingangs
und der Schleife für die Sprachträgerfrequenz ausgeglichen sind. Dies läßt sich in
bekannter Weise mit Kombinationen aus Spulen und Kondensatoren erreichen.
Claims (3)
1. Funksprechanlage für den leitungsgebundenen oder leitungsgerichteten Nachrichtenverkehr,
bei der zur Auslösung eines besonderen Signals mit Rückmeldung der erfolgten Auslösung
an die rufende Stelle die Sendefrequenz der rufenden Stelle kurzzeitig geändert und die Anlage
der Stelle auf »Senden« geschaltet wird und bei der an der Kommandostelle parallel zum üblichen
Empfänger ein auf die geänderte Frequenz abgestimmter, direkt an die Leiterschleife angekoppelter,
selektiver Empfänger vorgesehen ist, mit einem Schaltmittel, das bei Ansprechen einerseits
den Sender der Kommandostelle auf »Senden« schaltet, andererseits gleichzeitig ein
akustisches Signal auslöst, dessen Ton über die normale Sendeanlage und Leitung an die rufende
Stelle zurückübertragen wird, gemäß Patentanmeldung S 57561 VIII a/21 a2, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Sprachempfänger (E 1) und der Sprachsender (Sl) der Endstelle für den
Sprechverkehr induktiv über eine Rahmenantenne (A'l) an die Leitungsschleife (Al) angekoppelt
sind und daß die Leitungsschleife eine Abstimmschaltung (AS) enthält, die die Schleife (A 1) sowohl
auf den Signalträger als auch unter Berücksichtigung der Blindwiderstände des Signalempfängereinganges
(EN) auf den Sprachträger abstimmt.
2. Funksprechanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingang des
Signalempfängers symmetrisch und erdfrei ausgebildet ist.
3. Funksprechanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger für die
Signalübertragung mit einer oder mehreren festen Frequenzen moduliert ist und der Signalempfänger
Mittel enthält, die ihn nur ansprechen lassen, wenn sowohl der Signalträger als auch sämtliche
Modulationsfrequenzen gleichzeitig empfangen werden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 297116, 954 519,
694, 970594;
Deutsche Patentschriften Nr. 297116, 954 519,
694, 970594;
deutsche Auslegeschrift Nr. 1 048 609;
schweizerische Patentschrift Nr. 331705.
schweizerische Patentschrift Nr. 331705.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 109 737/303 10.61
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DENDAT1048609D DE1048609B (de) | 1959-09-12 | ||
| DES64894A DE1116277B (de) | 1959-09-12 | 1959-09-12 | Funksprechanlage fuer den leitungsgebundenen oder leitungsgerichteten Nachrichtenverkehr |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DES64894A DE1116277B (de) | 1959-09-12 | 1959-09-12 | Funksprechanlage fuer den leitungsgebundenen oder leitungsgerichteten Nachrichtenverkehr |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1116277B true DE1116277B (de) | 1961-11-02 |
Family
ID=7497583
Family Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DENDAT1048609D Pending DE1048609B (de) | 1959-09-12 | ||
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| DENDAT1048609D Pending DE1048609B (de) | 1959-09-12 |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (2) | DE1116277B (de) |
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| DE1285559B (de) * | 1965-04-08 | 1968-12-19 | Philips Nv | Fernmeldesystem mit mehreren Stationen, die mit einer Ringleitung induktiv gekoppeltsind |
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0
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1959
- 1959-09-12 DE DES64894A patent/DE1116277B/de active Pending
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