DE1115328B - Verbindung von als Nulleiter dienenden Kabelmaenteln - Google Patents
Verbindung von als Nulleiter dienenden KabelmaentelnInfo
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Description
- Verbindung von als Nulleiter dienenden Kabelmänteln Die Erfindung befaßt sich mit einer Verbindung von als Nulleiter dienenden Kabelmänteln.
- Bisher hat man die Mäntel durch Anlöten oder Anschweißen eines draht- oder seilförmigen Brückenstückes miteinander verbunden. Hierzu bedarf es, soll eine einwandfreie und dauerhafte Verbindung gewährleistet sein, geübter Fachkräfte. Außerdem nimmt dieses Verfahren ziemlich viel Zeit in Anspruch. Mitunter kommt es auch vor, daß beim Anlöten oder Anschweißen der Mantel an der Verbindungsstelle verbrennt.
- Zum Erden eines Kabelmantels ist ferner bereits vorgeschlagen worden, den Mantel an seinem Ende mehrfach längs zu schlitzen, die dadurch entstehenden Lappen herauszubiegen und sie dann mit einer Lasche zu verlöten, die an der Kabelmuffe mittels Schrauben und Muttern befestigt wird. Hieran ist nachteilig, daß der Monteur eine größere Anzahl von Hilfsmitteln und Einzelteilen, wie einen Brenner, Lot, Schraubenbolzen, Muttern, Unterlegscheiben sowie Werkzeuge zum Bohren des Loches in der Muffe und zum Anziehen der Schraubenmuttern, mit sich tragen muß. Außerdem nimmt es viel Zeit in Anspruch, die Lötung vorzunehmen, das Muffenloch zu bohren und unter den beengten Raumverhältnissen in der Muffe die Schraubverbindung herzustellen. Andererseits erfordern solche Arbeiten regelmäßig ebenfalls Fachkräfte. Außerdem ergibt eine Schraubenverbindung mit dem aus Blei oder Aluminium bestehenden Mantellappen auf die Dauer meist keinen guten Kontakt, weil sich so weiche Werkstoffe unter der Wirkung des Klemmdruckes im Laufe der Zeit setzen, d. h. nachgeben, wodurch der Übergangswiderstand erhöht wird. Dies wäre beim Verbinden von als Nullleiter dienenden Kabelmänteln noch bedenklicher, weil sich hier die übergangswiderstände der aufeinanderfolgenden Verbindungsstellen addieren.
- Die Erfindung beseitigt diese Mängel. Hierzu wird eine Verbindung vorgeschlagen, deren Kennzeichen darin besteht, daß quetschbare Anschlußstücke vorgesehen sind, die einerseits mit je einem Mantellappen, andererseits mit je einem Ende eines Verbindungsleiters verpreßt und/oder verkerbt und/oder vernietet sind.
- In diesem Falle erzielt man bleibend gute Kontaktverhältnisse. Ferner braucht der Monteur nicht so viele, teils leicht verlierbare Einzelteile und Hilfsmittel mitzunehmen. Er kommt nunmehr mit einem einzigen, noch dazu verhältnismäßig einfachen und billigen Werkzeug aus. Nur wenn vernietet wird, sind ; auch noch Nietbolzen notwendig. Andererseits läßt sich diese Verbindung viel rascher herstellen. Infolge ihrer Einfachheit können hierfür auch ungeübte oder angelernte Arbeitskräfte eingesetzt werden.
- Das Anschlußstück kann für jeden Mantellappen und jeden Verbindungsleiter eigene, durch biegbare Stege miteinander verbundene Quetschhülsen aufweisen.
- Es besteht aber auch die Möglichkeit, für jede Verbindung eine einzige, über die ganze Verbindungslänge reichende Quetschhülse vorzusehen.
- Zu erwähnen ist noch, daß das Verpressen, das Verkerben und das Vernieten von Leitern an sich bekannt ist. Außerdem kennt man Kabelschuhe, die mit dem Leiter durch Verquetschen verbunden werden, wobei aber die Erfindung nicht voll zur Geltung kommt, weil der Anschluß an den anderen Leiter immer noch eine Schraubenverbindung erfordert.
- Die Zeichnung veranschaulicht zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung, und zwar zeigt Fig. 1 die Stirnansicht eines Kabelendes mit aufgeschlitzten und herausgebogenen Mantelpartien, Fig. 2 die Stirnansicht eines hülsenförmigen -Endes des Brückenstückes, Fig.3 die Stirnansicht des Zustandes nach dem Verpressen dieses hülsenförmigen Endes mit einem Mantellappen, Fig. 4 den Zustand nach dem Zurechtbiegen dieser Verbindungstellen, Fig. 5 die Seitenansicht der Gesamtverbindung, Fig. 6 die zugehörige Draufsicht, teils im Schnitt, Fig. 7 die Seitenansicht der Verbindung mit einem durchgehenden hülsenförmigen Brückenstück, Fig. B den Schnitt VIII-VIII der Fig. 7 und Fig. 9 den Schnitt IX-IX der Fig. 7.
- Bei der in den Fig. 1 bis 6 wiedergegebenen Ausführungsform sind die zu verbindenden Mäntel 1 der Kabelleiter Z - es handelt sich hier um eine Verbindungsstelle - an zwei sich gegenüberliegenden Umfangsstellen von den Mantelenden her in Mantellinienrichtung ein Stück aufgeschlitzt worden. Die dadurch getrennten Mantelpartien 3 und 4 wurden etwas herausgebogen (Fig. 1). Sie bilden schalenförmige Lappen. In dieser Form können sie zunächst verbleiben; sie brauchen also nicht plattgedrückt zu werden.
- Zur Verbindung der sich in Kabelrichtung gegenüberliegenden Mantellappen 3 bzw. 4 ist ein Brückenstück vorgesehen. Es besteht aus dem Seilstück 5, an dessen Stelle auch ein Draht od. dgl. treten kann, und an dessen- Enden angebrachten, im Profil etwa brillenförmigen Anschlußteilen (Fig. 2). Jedes dieser Anschlußteile weist drei zusammenquetschbare Hülsen auf, nämlich die Hülsen 6 und 7 und die mit ihnen durch verbiegbare Stege 8 verbundene Hülse 9. Die Hülsen 6 und 7 dienen zur Aufnahme je eines der Mantellappen 3 bzw. 4 und allenfalls im Kabel vorhandener Nulleiter-Beidrähte: Nach dem Einführen der nach wie vor schalenförmigen Lappen und der Beidrähte werden die Hülsen 6 und 7 mit Hilfe eines geeigneten Werkzeuges quer zu ihrer Achse zusammengequetscht und mit den Lappen 3 bzw. 4 sowie den Beidrähten verpreßt und gegebenenfalls auch noch verkerbt (Fig. 3). In gleicher Weise erfolgt die Verbindung des Seiles 5 mit der Hülse 9. Die ursprüngliche Stellung der Hülsen 6, 7, 9 zueinander kann beibehalten werden. Es ist aber auch die Möglichkeit gegeben, sie durch Zurechtbiegen der Stege 8 den jeweiligen Umständen anzupassen (Fig. 4).
- Damit die Anschlußteile die erwähnten Verformungen durch Quetschen, Verpressen, Verkerben und Verbiegen zulassen, darf für sie nicht zu harter Werkstoff gewählt werden. Am besten werden sie aus Aluminium oder Kupfer hergestellt.
- Beide Anschlußteile haben gleiche Größe und gleiche Querschnittsform. Sie bilden Längsabschnitte eines in dieser Querschnittsform verpreßten Stranges und sind daher billig herstellbar: Selbstverständlich kann man das Seil s in die Hülse 9 auch einlöten oder einschweißen, was aber dann schon in der Fabrik erfolgt, also nicht erst auf der Montagestelle.
- Die beschriebene Ausführungsform hat, vor allem, wenn es sich um die Nulleiterverbindung in Kabelabzweig- oder Kabelverbindungsmuffen handelt, den Vorteil, daß sie, weil für alle Mantellappen ein einziges Verbindungsseil genügt, den Muffenraum und die Übersichtlichkeit in der Muffe nicht oder nur wenig beengt und daher die Montage- oder Reparaturarbeiten nicht behindert. Die Ausführungsform nach den Fig.7 bis 9 hat demgegenüber den Vorzug größerer Einfachheit. Hier dienen als Brückenstücke die über die ganze Brückenlänge reichenden Hülsen 10, deren Enden nach Einführung der sich axial gegenüberliegenden Mantellappen 3 bzw. 4 und allenfalls vorhandener Nulleiter-Beidrähte des Kabels ebenfalls zusammengequetscht, mit diesen verpreßt und eventuell auch noch verkerbt werden. Zweckmäßig verleiht man den Hülsen 10 flache, z. B. ovale Querschnittsform. Für die Materialwahl gelten die schon obenerwähnten Gesichtspunkte. Als Brücke kann auch ein leeres Mantelstück, z. B. der gleichen Kabelgröße, Verwendung finden.
- Wendet man das Nietverfahren an, so genügen bandförmige Verbindungsstücke. Sie werden mit dem Mantellappen einfach vernietet.
Claims (5)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Verbindung von als Nulleiter dienenden Kabelmänteln, dadurch gekennzeichnet, daß quetschbare Anschlußstücke vorgesehen sind, die einerseits mit je einem Mantellappen (3, 4), andererseits mit je einem Ende eines Verbindungsleiters (5) verpreßt und/oder verkerbt und/oder vernietet sind.
- 2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Mantellappen (3 bzw. 4) und für den Verbindungsleiter (5) eigene; durch biegbare Stege (8) miteinander verbundene Quetschhülsen (6 bzw. 7 bzw. 9) vorgesehen sind.
- 3. Verbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Quetschhülsen (6, 7, 9) und ihre Verbindungsstege (8) gebildete Einheit eine im Strang verpreßbare Form hat.
- 4. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Verbindung aus einer einzigen, über die ganze Verbindungslänge reichenden Quetschhülse (10) besteht.
- 5. Verbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Quetschhülsen (10) flache, z. B. ovale Querschnittsform haben. In: Betracht gezogene Druckschriften: USA.-Patentschriften Nr. 2 724 098, 2 713154. In Betracht gezogene ältere Patente: AEG-Hilfsbuch für elektrische Licht- und Kraftanlagen, 4. Auflage, S. 149; deutsches Patent Nr. 1075 700.
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| DE1115328B true DE1115328B (de) | 1961-10-19 |
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Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2713154A (en) * | 1954-06-18 | 1955-07-12 | Patton Macguyer Co | Electrical connector |
| US2724098A (en) * | 1952-04-09 | 1955-11-15 | Thomas & Betts Corp | Electric connectors |
| DE1075700B (de) | 1960-02-18 | N V Plaatmetaalmdustne Van Mouwerik &. BaI Zcist (Niederlande) | Verfahren zur Herstellung einer Erdverbindung zwischen dem Ende des Blei schutzmantels eines elektrischen Kabels und einer KabelmuHe und Metallasche zur Durchfuhrung des Verfahrens |
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1958
- 1958-10-08 DE DEW24234A patent/DE1115328B/de active Pending
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