DE1114304B - Abdichtungsvorrichtung fuer Tueren mit schwenkbarer, ueber ein Drehgestaenge zu betaetigender Abdichtungsleiste, insbesondere - Google Patents
Abdichtungsvorrichtung fuer Tueren mit schwenkbarer, ueber ein Drehgestaenge zu betaetigender Abdichtungsleiste, insbesondereInfo
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- E06B7/16—Sealing arrangements on wings or parts co-operating with the wings
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Description
- Abdichtungsvorrichtung für Türen mit schwenkbarer, über ein Drehgestänge zu betätigender Abdichtungsleiste, insbesondere nach Patent Nr. 1104 671 Zusatz zum Patent 1104 671 Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdichtungsvorrichtung für Türen mit schwenkbarer, über ein Drehgestänge zu betätigender Abdichtungsleiste, insbesondere nach Patent 1104 671.
- Bei Holztüren sind bereits die verschiedensten Abdichtungsvorrichtungen bekanntgeworden. Zu diesem Zweck wurde in der unteren abschließenden Stirnseite der Tür ein Falz bzw. eine Nut vorgesehen, in welcher ein entsprechender Mechanismus eingesetzt wurde, der beim Schließen der Tür über ein entsprechendes Betätigungsgestänge eine Dichtungsleiste aus einem Schutzgehäuse heraus und gegen den abzudichtenden Boden drückte. Alle in dieser Hinsicht bisher bekanntgewordenen Abdichtungsvorrichtungen waren jedoch nicht bei Stahltüren einzusetzen, da diese, durch die Normung ihrer Rahmenprofile bedingt, nur einen solch kleinen Einbauraum zur Verfügung haben, daß diese Dichtungen nicht montiert werden konnten. Es bestand somit nur die Möglichkeit, die Dichtung von außen, d. h. sichtbar an der Türfläche zu montieren, was nicht schön ist und außerdem leicht zur Beschädigung der Dichtung führen kann.
- Hier Abhilfe zu schaffen und eine Abdichtung zu entwickeln, die auch bei Stahltüren eingebaut werden kann, war das Ziel des Hauptpatents. Es wurde dadurch erreicht, daß innerhalb eines einseitig offenen Hohlraums des Profils an der unteren Türabschlußfläche eine vorzugsweise winkelförmige Befestigungsschiene angeordnet ist, die in ihrem oberen Bereich mit Lagerstellen zur Führung eines drehbaren Betätigungsgestänges und im unteren Bereich mit Lagerstellen für eine schwenkbare Halteschiene der eigentlichen Dichtungsleiste ausgebildet ist, wobei das Betätigungsgestänge mittels Nocken, die in Führungsschlitzen der Befestigungsschiene zwangsgeführt werden, auf die Halteschiene drückt und dadurch die Dichtungsleiste einerseits gegen den Boden und gegen eine Seitenfläche des Türprofils gepreßt wird: -Dabei war es von Vorteil, daß das Zurückholen der Abdichtungsleisten in den Profilhohlraum über Federn erfolgt, die einerseits an der Halteschiene und zum anderen an der Dichtungsleiste befestigt sind.
- Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Abdichtungsvorrichtung nach dem Hauptpatent zu verbessern und so auszubilden, daß sie ohne Schwierigkeiten in allen beliebigen Türen eingebaut werden kann.
- Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß an dem Drehgestänge eine Betätigungsklinke befestigt ist, die bei geöffneter Tür um einen bestimmten Betrag über die Türfläche hervorsteht und bei geschlossener Tür gegen einen im Türrahmen gelagerten Anschlagbolzen schlägt, der die Klinke in die Tür hinein verschwenkt, wodurch die Welle verdreht wird und über entsprechende Nocken ein Verschwenken der Dichtungsleiste gegen den Boden vornimmt. Dabei ist es von Vorteil, daß ein Schutzgehäuse aus einem nach unten geöffneten U-Profil angeordnet ist, das mit einem beispielsweise mittels Senkschrauben an der Tür befestigten Halteblech in Verbindung steht. Hierbei wird im Halteblech eine Aussparung zum Durchtritt der Betätigungsklinke angeordnet.
- Ebenfalls ist es zweckmäßig, daß der zur Außenseite der Tür gerichtete Flansch des Schutzgehäuses in seinem unteren Bereich Lageraugen aufweist, zwischen denen entsprechend korrespondierende Lagerstücke des Halteprofils zahnartig eingreifen, und die Verbindung beider Lagerteile über eine Welle oder einen Bolzen erfolgt. Auch ist es von Vorteil, daß auf dem Drehbolzen der Abdichtungsleiste eine oder mehrere Federn gelagert sind, die beispielsweise unter den oberen Schenkel des Halteprofils greifen und dasselbe im geöffneten Zustand der Tür wieder nach oben drücken und dadurch die Betätigungsklinke aus dem Türblatt nach außen schwenken.
- Ein weiteres Merkmal der Erfndung wird darin gesehen, daß dieBetätigungsnocken in ihrem mit dem Halteprofil zusammenwirkenden Bereich mit einer elastischen, abriebfesten, vorzugsweise Kunststoffauflage versehen sind, ebenso, daß der Anschlagbolzen mit einer Stellmutter ausgerüstet ist, um eine beliebige Einstellung zu ermöglichen. Dabei ist es ebenfalls zweckmäßig, daß der Anschlagbolzen eine mit einer Kuppel versehene Gewindemutter als Anschlagstück besitzt, die mit einem elastischen, abriebfesten Material, z. B. einer Kunststoffschicht, versehen ist.
- Der wesentliche Vorteil der vorliegenden Weiterentwicklung wird darin gesehen, daß die erfindungsgemäße Türabdichtung in den verschiedensten Dimensionen hergestellt und bei den unterschiedlichsten Türausbildungen unabhängig von dem Werkstoff der Tür eingebaut werden kann, wobei der Mechanismus gegenüber dem Hauptpatent durch die unmittelbare Schwenkbewegung der Halteleiste für die Dichtung ganz erheblich vereinfacht wurde und außerdem einem bedeutend geringeren Verschleiß ausgesetzt ist.
- Die Erfindung wird an Hand einer Zeichnung, die ein beliebiges Ausführungsbeispiel darstellt, näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 einen Querschnitt der Türabdichtung im eingebauten Zustand und Fig. 2 einen Betätigungsnocken.
- Die Abdichtungsvorrichtung besteht im wesentlichen aus dem Schutzgehäuse 1, das in eine entsprechende Aussparung 2 der Tür 3 eingebaut wird. Innerhalb des Schutzgehäuses 1 sind im oberen Eckbereich la Lager 4 über die ganze Breite der Tür zur Aufnahme einer Welle 5 verteilt. Zwischen diesen Lagern 4 sind innerhalb der Welle 5 Nocken 6 angeordnet.
- Weiterhin wirkt das eigentliche Halteprofil 7 für die Dichtungsleiste B mit Lagern 9 zusammen, die vorzugsweise im unteren Bereich des Flansches 1 b des Gehäuses 1 eingearbeitet sind, wobei die Verbindung zwischen den korrespondierenden Lagern über eine Welle 10 erfolgt.
- Außerdem sind auf der Welle 10 Federn 11 gelagert, die mit einem entsprechenden Arm unter den oberen Steg 12 des Halteprofils 7 greifen und das Halteprofil bei geöffneter Tür in der durch den Pfeil 13 angedeuteten Richtung nach oben, d. h. vom Boden wegziehen. Auf der Welle 5 ist in dem mit dem Türrahmen zusammenwirkenden Bereich der Tür eine Betätigungsklinke 14 angeordnet, die durch die Aussparung 15 eines am Schutzgehäuse 1 befestigten Haltebleches 16 hindurchgreift. Das Halteblech 16 ist an dem Türblatt, beispielsweise durch Senkschrauben, befestigt und dient zur Befestigung des Schutzgehäuses 1 an der Tür 3.
- An dem Türrahmen ist ein Anschlagnocken 18 vorgesehen. Wird die Tür geschlossen, wobei der Betätigungshebel 14 gegen den Anschlagnocken 18 stößt, so schwenkt der Hebel 14 in die durch den Pfeil 24 angedeutete Richtung in die Tür hinein, wodurch die Welle 5 ebenfalls in der gleichen Richtung verdreht wird, so daß dadurch die Nocken 6 auf das Halteprofil ? einwirken und die Dichtungsleiste 8 nach unten aus dem Schutzgehäuse 1 heraustritt. Mit 19 ist eine Einstellmutter für den Anschlagnocken 18 bezeichnet, durch die eine beliebige Tiefeneinstellung bei unterschiedlicher Türausführung erzielt werden kann.
- Fig. 2 zeigt den Betätigungsnocken 6, der im wesentlichen aus einem Gewindestück 20 und dem eigentlichen Betätigungsstift 21 besteht. Der Gewindestift 20 dient zur Befestigung in einer entsprechend ausgebildeten Gewindebohrung der Welle 5. Der eigentliche Betätigungsbereich 22 des Stiftes 6 kann vorzugsweise in der Art eines Schlauchanschlußstutzens ausgebildet sein, wobei ein entsprechender überzug 23 aus elastischem, abriebfestem Material, beispielsweise aus Gummi oder einem geeigneten Kunststoff, vorgesehen werden kann. Dieses ist ebenfalls beim Betätigungshebel 14 und bei der mit einer Kuppe ausgebildeten Kopfschraube des Anschlagnockens 18 möglich.
Claims (7)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Abdichtungsvorrichtung für Türen mit schwenkbarer, über ein. Drehgestänge zu betätigender Abdichtungsleiste, insbesondere nach Patent 1104 671, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Drehgestänge (5) eine Betätigungsklinke (14) befestigt ist, die bei geöffneter Tür um einen bestimmten Betrag über die Türfläche hervorsteht und bei geschlossener Tür gegen einen im Türrahmen gelagerten Anschlagbolzen (18) schlägt, der die Klinke (14) in die Tür hinein verschwenkt, wodurch die Welle (5) verdreht wird und über entsprechende Nocken (6) ein Verschwenken der Dichtungsleiste (8) gegen den Boden vornimmt.
- 2. Abdichtungsvorrichtung nach Anspruch 1 für Türblätter aus Holz, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schutzgehäuse (1) aus einem nach unten geöffneten U-Profil angeordnet ist, das mit einem beispielsweise mittels Senkschrauben (17) an der Tür befestigten Halteblech (16) in Verbindung steht.
- 3. Abdichtungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Halteblech (16) eine Aussparung (15) zum Durchtritt der Betätigungsklinke (14) vorgesehen ist.
- 4. Abdichtungsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Außenseite der Tür gerichtete Flansch (1b) des Schutzgehäuses (1) in seinem unteren Bereich Lageraugen (9) aufweist, zwischen denen entsprechend korrespondierende Lagerstücke des Halteprofils (7) zahnartig eingreifen, und die Verbindung beider Lagerteile über eine Welle oder einen Bolzen (10) erfolgt.
- 5. Abdichtungsvorrichtung nach einem der Anspräche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Drehbolzen (10) der Abdichtleiste eine oder mehrere Federn (11) gelagert sind, die beispielsweise unter den oberen Schenkel (12) des Halteprofils (7) greifen und dasselbe im geöffneten Zustand der Tür wieder nach oben drücken und dadurch die Betätigungsklinke (14) aus dem Türblatt nach außen schwenken.
- 6. Abdichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsnocken (6) in ihrem mit dem Halteprofil (7) zusammenwirkenden Bereich (22) mit einer elastischen, abriebfesten, vorzugsweise Kunststoffauflage versehen sind.
- 7. Abdichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlagbolzen (18) mit einer Stellmutter (19) ausgerüstet ist, um eine beliebige Einstellung zu ermöglichen. B. Abdichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlagbolzen (18) eine mit einer Kuppel versehene Gewindemutter als Anschlagstück besitzt, die mit einem elastischen, abriebfesten Material, z. B. einer Kunststoffschicht, versehen ist.
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