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Vorrichtung zum Herstellen von mit einer Papierhülle versehenen Verpackungspolstern
aus Holzwolle od. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf die Herstellung von Verpackungspolstern,
die aus einer mit Holzwolle od. dgl. ausgestopften Papierhülle bestehen. Zur Herstellung
solcher Polster werden aus Brettern bestehende Formkasten verwendet, die einen U-förmigen
Querschnitt haben, dessen offene Schmalseite zum Einlegen einer als Polsterhülle
dienenden Papierbahn und zum Hineinstopfen des Polstermaterials dient. Diese Formkasten
sind auf einer Arbeitsfläche (z. B. auf einer Werkbank) starr in solcher Weise befestigt,
daß die Einfüllöffnung nach oben gerichtet ist. Um das fertiggestopfte Polster aus
dem Formkasten herausnehmen zu können, ist dessen eine Seitenwand mittels eines
Scharniers abklappbar angelenkt.
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Diese bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, daß von dem als Polsterhülle
dienenden, U-förmig gefalteten Papierbogen nach dem Schließen des Formkastens nur
schmale Ränder aus der langen, engen Einfüllöffnung herausragen. Diese bieten nur
eine schmale Auftragfläche für den zur Bildung einer Längsnaht erforderlichen Klebstoff.
Diese Papierlängsränder haften daher nur schlecht zusammen, so daß sie nur schwer
zum Zusammenhaften gebracht werden können. Zudem müssen sie bei geschlossenem Formkasten
verklebt werden, weil das stramm gestopfte Polster bei geöffnetem Formkasten sofort
seine Form verlieren würde. Der Formkasten kann daher erst nach dem Verkleben der
Längsnaht geöffnet werden, und jetzt erst kann die schlauchförmige Papierhülle auch
an ihren Enden geschlossen werden. Das Verkleben der Längsränder und das Verschließen
der Enden der Papierhülle muß also in zwei durch das öffnen des Formkastens vollkommen
voneinander getrennten Arbeitsgängen vorgenommen werden, so daß ein erheblicher
Zeitverlust entsteht. Außerdem kann in den Formkasten jeweils nur ein einziger Papierbogen
eingelegt werden, weil bei der geringen Breite der beiderseits der Einfüllöffnung
überstehenden Papierränder sonst weitere, gleichzeitig eingelegte Bogen mit dem
Klebstoff beschmiert würden und dann bei der nachfolgenden Herstellung eines weiteren
Polsters das Einfüllen des Polstermaterials behindern würden, weil sie an diesem
festhaften und in den Formkasten hineingezogen würden.
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Diese Nachteile sind darauf zurückzuführen, daß der Formkasten senkrecht
stehend auf der Arbeitsfläche befestigt ist und die zum Einfüllen des Polstermaterials
dienende offene Schmalseite des Formkastenquerschnitts ständig offenbleibt. Die
Polsterfüllung würde daher sofort aus dem Formkasten herausquellen und das Schließen
der Längsnaht der Papierhülle verhindern, wenn man die Formkasten durch Wegklappen
der Seitenwand öffnen würde, ehe die Längsnaht der Hülle verklebt ist. Ein weiterer
Grund für die erwähnten Nachteile liegt darin, daß die abklappbare Seitenwand des
Formkastens nur ein U-förmiges Zusammenfalten des Papierbogens gestattet, so daß
die schmalen Längsränder des Papierbogens ,steif über die Ränder der Einfüllöffnung
hinausragen und dem Einfüllen des Polstermaterials hinderlich im Weg stehen, weil
das Polstermaterial ständig an den Papierkanten hängenbleibt und die Papierkanten
mit sich in den Formkasten hineinziehen will.
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Diese Nachteile werden erfindungsgemäß dadurch beseitigt, daß der
Formkasten um seine Längsachse verschwenkbar ist, so daß er beim Einlegen des Hüllenpapiers
und zum Verkleben der Längsnaht mit seiner Breitseite auf die Arbeitsfläche umgelegt
und zum Einfüllen des Polstermaterials senkrecht hochgestellt werden kann. Außerdem
ist an der als Unterlage für den Formkasten dienenden Arbeitsfläche eine Leiste
vorgesehen, an welche die offene Seite des waagerecht umgelegten Formkastens nach
dem Einfüllen des Polstermaterials angeschlagen werden kann,. um ein Herausquellen
des fest zusammengepreßten! Polstermaterials zu verhindern: Infolgedessen kann jetzt
der Formkasten vor dem Verkleben der Längsnaht der Papierhülle waagerecht umgelegt
und geöffnet werden, worauf das Verkleben der Längsnaht auf der Breitseite des Polsters
vorgenommen wird, wo genügend Platz für einen breiten Klebstreifen vorhanden ist.
Da der geöffnete Formkasten auf seiner Breitseite liegt, neigt das Polstermaterial
nicht zum Herausquellen
wie bei dem bekannten senkrecht stehenden
Formkasten.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die eine Seitenwand
des Formkastens vollständig abnehmbar ist, so daß eine Seite des Papierbogens beim
Auflegen dieser Seitenwand zwischen ihr und dem Boden des Formkastens festgeklemmt
werden kann. Dieser Teil des Papierbogens ragt also nicht mehr zur Einfüllöffnung
des Formkastens heraus und kann daher beim Einfüllen des Polstermaterials nicht
mehr hinderlich sein. Da die Längsnaht der Papierhülle auf die Breitseite des Polsters
verlegt wurde, ist der auf der anderen Seite des Formkastens über die Einfüllöffnung
hinausragende Teil des Papierbogens ziemlich lang und kann daher über die Kante
der Einfüllöffnung nach unten geschlagen werden, so daß dieser Teil des Papierbogens
keine Neigung hat, mit dem Einfüllmaterial in die Form hineinzugleiten und auch
das Einfüllen des Polstermaterials nicht mehr behindern kann.
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Die neue Herstellungsvorrichtung hat also folgende Vorteile: Erstens
wird der Papierbogen durch die aufgelegte, lösbare Seitenwand unverrückbar festgehalten,
zweitens kann das Verkleben der Längsnaht der Papierhülle bei geöffnetem Formkasten
auf der Breitseite des Polsters vorgenommen werden, und drittens ist es möglich,
nicht nur einen einzigen Papierbogen, sondern einen ganzen Stapel solcher Papierbogen
gleichzeitig in den Formkasten einzulegen, so daß der Formkasten nach dem Herausnehmen
eines fertigen Polsters sofort wieder für die Herstellung eines weiteren Polsters
geschlossen werden kann, ohne zuvor einen neuen Papierbogen einlegen zu müssen.
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Zwei Ausführungsbeispiele der neuen Fertigungsvorrichtung sind in
der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigt Fig. 1 einen Querschnitt durch das
erste Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei der lose auf der Arbeitsfläche liegende
Formkasten durch Abnehmen einer lösbaren Seitenwand geöffnet ist, Fig. 2 einen gleichen
Querschnitt des durch Aufsetzen der lösbaren Seitenwand geschlossenen Formkastens,
Fig. 3 einen Querschnitt durch den zum Einfüllen des Polstermaterials hochgestellten
Formkasten, Fig. 4 einen Querschnitt durch den nach dem Einfüllen des Polstermaterials
an die Anschlagleiste angelegten, aber noch geschlossenen Formlasten, Fig. 5 einen
gleichen Querschnitt nach dem Einfüllen des Polstermaterials, Fig. 6 einen Querschnitt
durch den zum Verkleben der Papierhülle durch Abnehmen der lösbaren Seitenwand geöffneten
Formkasten, Fig. 7 eine Draufsicht auf den Formkasten, deren lösbare Seitenwand
teilweise weggebrochen ist, Fig.8 einen Längsschnitt durch die abnehmbare Seitenwand,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch den Unterteil des Formkastens, Fig. 10 einen Querschnitt
durch ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einem an der Arbeitsfläche
kippbar angelenkten Formkasten, Fig. 11 einen gleichen Querschnitt bei durch Auflegen
der lösbaren Seitenwand geschlossenem Formkasten, Fig. 12 einen Querschnitt bei
zum Einfüllen des Polstermaterials hochgestelltem Formkasten, Fig. 13 eine der Fig.
7 entsprechende Draufsicht auf den Formkasten und Fig. 14 einen Längsschnitt durch
den geöffneten Formkasten.
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Bei beiden Ausführungsbeispielen besteht der Unterteil des Formkastens
aus einer Seitenwand 20 und einem mit dieser fest verbundenen Bodenbrett 21 (Fig.
3), die rechtwinklig zusammengefügt und an ihren Enden durch Stirnleisten 22 miteinander
verbunden sind. Die zweite Seitenwand 23 des Formkastens ist mit dem Unterteil z.
B. durch an den Stirnleisten 22 angebrachte, auf Bolzen 24 drehbare Riegel oder
Vorreiber 25 leicht lösbar verbunden, so daß sie vollständig abgenommen werden kann.
An der Seitenwand 23 sind Querleisten 26 angebracht, welche die Länge des mit dem
Polstermaterial 27 zu füllenden Raumes begrenzen. Damit man mit dem gleichen Formkasten
Polster verschiedener Länge herstellen kann, sind die Querleisten 26 vorzugsweise
leicht lösbar, z. B. mittels Steckzapfen, mit der Seitenwand 23 verbunden, so daß
sie in der Längsrichtung des Formkastens versetzt werden können. Sie könnten auch
mittels Schraubenspindeln verstellbar sein.
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Bei der ersten Ausführungsform (Fig. 1 bis 9) ist an der Außenkante
der Arbeitsfläche 28 (z. B. einer Werkbank- oder Tischplatte) eine Schließleiste
29 vorgesehen, die so hoch ist, daß sie die Einfüllöffnung des in waagerechter Lage
an sie angelegten Formkastens verschließt (Fig. 2, 5 und 6). Ferner sind Anschläge
oder mehrere Stollen 30 auf der Arbeitsfläche 28 so angeordnet, daß der an
die Schließleiste 29 angelegte Formkasten zwischen ihnen und der Schließleiste 29
sicher festgehalten wird. Die Stollen 30 bzw. die an ihrer Stelle verwendbare Anschlagleiste
werden zweckmäßigerweise ebenfalls auf der Arbeitsfläche versetzbar bzw. verstellbar
angeordnet, damit man sie für Formkasten verschiedener Breite und gegebenenfalls
auch zum Festhalten des zum Einfüllen des Polstermaterials hochkant gestellten Formkastens
verwenden kann (Fig.3 und 4). Sie können zu diesem Zweck mit Steckzapfen und die
Arbeitsfläche 28 mit entsprechenden Zapfenlöchern versehen sein.
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Die Arbeitsweise der Vorrichtung ist folgende: Zuerst wird der durch
Abnehmen der lösbaren Seitenwand 23 geöffnete Formkasten in waagerechter Lage zwischen
der Schließleiste 29 und den Anschlägen 30 auf die Arbeitsfläche 28 gelegt. Dann
wird eine Anzahl von die Polsterhülle bildenden Papierbogen 31 so in den Formkasten
gelegt, daß diese auf beiden Seiten in einer für die Bildung einer Breitseite ausreichenden
Länge über das Bodenbrett 21 des Formkastens und die Anschlagleiste 29 überstehen
(Fig. 1). Nun wird der Formkasten durch Auflegen und Verriegeln der lösbaren Seitenwand
23 geschlossen, wobei jedoch seine der Schließleiste 29 zugekehrte Schmalseite offenbleibt
und nach dem Aufrichten des Formkastens (Fig. 3) als Einfüllöünung dient. Durch
das Auflegen der Seitenwand 23 wird das Hüllenpapier 31 zwischen dem Bodenbrett
21 und der Seitenwand 23 festgeklemmt und ragt nach dem Aufrichten des Formkastens
an dessen unterem Ende nach außen (Fig. 3 und 4), so daß es das Einfüllen des Polstermaterials
27 nicht behindern kann. Nach dem Aufrichten des Formkastens (Fig. 3) wird der auf
der anderen Seite über die Oberkante der festen Seitenwand hinausragende Teil des
bzw. der Papierbogen 31 nach unten umgeschlagen (Fig. 3), so daß auch er
dem
Einfüllen des Polstermaterials 27 nicht mehr im Wege steht. Nach dem Einfüllen des
Polstermaterials 27 (Fig. 4) wird der Formkasten wieder in die waagerechte Lage
so umgelegt, daß seine feste Seitenwand 20 auf der Arbeitsfläche
28 aufliegt (Fig. 5). Er wird dabei an die Schließleiste 29 angelegt, so
daß diese die Einfüllöffnung des Formkastens verschließt und ein Herausquellen des
in den Formkasten fest hineingestopften Polstermaterials 27 verhindert. Jetzt kann
der Formkasten durch Abnehmen der lösbaren Seitenwand 23 geöffnet werden. Durch
beiderseitiges Einschlagen und Verkleben der seitlich überstehenden Längsränder
des zuoberst liegenden Papierbogens 31 wird dann die Längsnaht der schlauchartigen
Polsterhülle gebildet, worauf schließlich die Enden der Papierhülle durch Einschlagen
und Verkleben der Enden des Papierschlauches verschlossen werden. Nun kann das fertige
Polster aus dem Unterteil des Formkastens herausgenommen und dieser bei Vorhandensein
weiterer Papierbogen 31 sofort wieder für die Herstellung eines weiteren Polsters
geschlossen werden (Fig. 2). Die weitere Handhabung der Vorrichtung wiederholt sich
dann bis zum Aufbrauch des eingelegten Papierstapels in der schon beschriebenen
Weise.
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Das in den Fig. 10 bis 14 gezeigte zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem ersten im wesentlichen dadurch, daß die feste Seitenwand 20 des Formkastens
mit der Arbeitsfläche 28 durch Scharniere 32 verbunden ist, so daß der Formkasten
für das Einlegen des bzw. der Papierbogen 31 und das Schließen der Papierhülle waagerecht
umgelegt (Fig. 10 und 11) oder für das Einfüllen des Polstermaterials 27 in eine
senkrechte Lage aufgerichtet werden kann (Fig. 12). Die Schließleiste 29 ist dabei
in einem dem Abstand des Scharniers 32 von der Einfüllöffnung entsprechenden Abstand
von der Außenkante der Arbeitsfläche 28 auf dieser angeordnet, so daß sie
bei waagerecht umgelegtem Formkasten dessen Einfüllöffnung verschließt (Fig. 10
und 11). Die Schließleiste 29 kann in diesem Fall senkrecht zur Vorderkante der
Arbeitsfläche 28 auf dieser versetzbar oder verstellbar angeordnet werden, damit
sie der unterschiedlichen Breite der Formkasten angepaßt werden kann. Die Handhabung
dieser Vorrichtung ist im wesentlichen die gleiche wie beim ersten Ausführungsbeispiel.
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An Stelle der beim ersten Ausführungsbeispiel an der lösbaren Seitenwand
23 vorgesehenen Querleisten 26 (Fig. 8) sind im Unterteil des zum zweiten
Ausführungsbeispiel gehörenden Formkastens zwei in diesen einlegbare Füllbrettchen
33 vorgesehen (Fig. 13 und 14), welche den mit Polstermaterial zu füllenden Hohlraum
begrenzen. Die Füllbrettehen 33 werden erst nach dem Einlegen des bzw. der Papierbogen
31 in den Unterteil des Formkastens eingesetzt. Sie werden zweckmäßigerweise
mit einer Auflage 34 versehen, die über ihre Innenkanten übersteht und bei sehr
breiten dünnen Polstern ein Anheben der Enden des Polstermaterials verhindert, wenn
die lösbare Seitenwand 23 abgenommen wird. Um in dem Polster Gelenkstellen
zu bilden, welche nur teilweise mit Polstermaterial gefüllt sind, können an der
Seiten-wand 20 und/oder 23 Querleisten 35 vorgesehen werden, welche die Dicke
des Polstermaterials an den Gelenkstellen begrenzen.