DE1112702B - Vertikales Streck- bzw. Lieferwerk fuer Vor- und Feinspinn- bzw. Zwirnmaschinen - Google Patents
Vertikales Streck- bzw. Lieferwerk fuer Vor- und Feinspinn- bzw. ZwirnmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Streck- bzw. Lieferwerk mit vertikaler Streckfeldebene für Vor- und Feinspinn-
bzw. Zwirnmaschinen, bei welchem die Streckfeldebene vorzugsweise in der Längsmittelebene der
Maschine angeordnet ist.
Von den Spinnereien werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit möglichst große Garnkörper verlangt.
Diese Forderung zwingt unter anderem dazu, die Teilung von Spindel zu Spindel an den Spinn- und
Zwirnmaschinen zu vergrößern, so daß bei einer gleichbleibenden Gesamtlänge einer Maschine nur
eine geringere Anzahl Spindeln untergebracht werden kann. Da für jede Spindel in dem vorgelagerten
Streck- bzw. Lieferwerk jeweils ein Streck- bzw. Lieferfeld vorhanden sein muß, bedeutet die Vergrößerung
der Spindelteilung eine geringere Ausnutzung der Zylinder und Walzen, weil infolge der
größeren Teilung verhältnismäßig große unbenutzte Zwischenräume zwischen den einzelnen Durchlaufstellen
entstehen. Diese geringe Ausnutzung der Streckwerkselemente ist unwirtschaftlich und sollte
deshalb vermieden werden. Möglichste Platzersparnis ist eine weitere Forderung, die insbesondere beim
Aufstellen neuer Maschinen maßgebend ist. Aus diesem Grund geht das Bestreben außerdem noch
dahin, die Breite der Maschinen nach Möglichkeit zu verringern. Die Erfüllung der beiden genannten
Forderungen ist aber nur dann möglich, wenn es gelingt, die Streckwerke raumsparender als bisher zu
bauen.
Aus diesem Grund sind bereits Streckwerke an Feinspinnmaschinen bekannt, deren Streckfelder sich
in senkrechten Ebenen befinden, die in der Längsmittelebene der Spinnmaschine angeordnet sind.
Diese Bauart ergibt eine erhebliche Raumersparnis, d. h. sehr schmale Maschinen, deren Breite nur noch
vom Spindelantrieb bestimmt ist. Nachteile sind bei dieser Bauart insofern vorhanden, als die Bedienbarkeit
eines derartigen Streckwerkes verhältnismäßig schlecht ist.
Weiterhin ist aber auch die Herstellung der Einzelteile dieser bekannten Streckwerke umständlich. Die
meist über die ganze Länge der Maschine sich erstreckenden Riffelwalzen bedürfen einer maßlich
genauen Bearbeitung, wobei auch die Ausführung der Kupplung der meist von Lagerstelle zu Lagerstelle
über sechs bis acht Spinnstellen reichenden Einzelstücke eine Rolle spielt. Dagegen sind die auf den
Riffelwalzen aufliegenden Druck- oder die Durchzugswalzen meistens für jeweils zwei Spinnstellen
ausgebildet, so daß besondere Lagerungen für diese Walzen zwischen den für die Riffelzylinder vor-
Vertikales Streck- bzw. Lieferwerk
für Vor- und Feinspinn- bzw. Zwirnmaschinen
für Vor- und Feinspinn- bzw. Zwirnmaschinen
Anmelder:
Schiess Aktiengesellschaft,
Düsseldorf-Oberkassel, Hansa-Allee 289
Düsseldorf-Oberkassel, Hansa-Allee 289
Johann Jacob Keyser, Aarau (Schweiz),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
gesehenen Lagerstellen erforderlich sind. Auch die Belastung zumindest der Ausgangsdruckwalzen bedingt
eine Vielzahl von Einzelteilen unterschiedlicher Herstellung, so daß die Herstellungskosten für die
bekannten Streckwerke verhältnismäßig hoch sind.
Durch die verhältnismäßig komplizierte Konstruktion leidet auch bei diesen Streckwerken die Übersichtlichkeit
und Bedienbarkeit, so daß eine andere Ausführung wünschenswert erscheint.
Die für Streckwerke an Vor- und Feinspinnmaschinen angeführten Mängel gelten sinngemäß auch
für Zwirnmaschinen und deren Lieferwerke.
Aufgabe der Erfindung ist, ein vertikales Streckbzw. Lieferwerk zu schaffen, welches die angeführten
Forderungen schmaler Bauweise erfüllt, aber die Nachteile bekannter Vorrichtungen weitgehend vermeidet.
Das wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Streck- bzw. Lieferwerk mit seinen sämtlichen
Einbauteilen in gleichartige Einzelabschnitte unterteilt ist, die voneinander unabhängig sind, und daß
jeder Einzelabschnitt aus zwei zu beiden Seiten der Faserdurchlaufebene befindlichen Hälften besteht,
von denen jede als Lagerungseinheit für die entsprechenden Einbauteile ausgebildet ist sowie jede
Lagerungseinheit wahlweise aus der Faserdurchlaufebene ausschwenkbar ist.
Zu diesem Zweck ist vorgesehen, daß jede Lagerungseinheit um mindestens eine parallel zur Längsachse
der Einbauteile sich erstreckende Achse derart schwenkbar ist, daß jeder Streckwerksabschnitt buchartig
aufklappbar ist. Dabei besteht die Möglichkeit, daß die Schwenkachsen an der Einlauf seite des Faserdurchlaufes
oder an der Auslaufseite des Faserdurchlaufes angeordnet sind. Ein weiteres Merkmal besteht
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darin, daß jede Lagerungseinheit als die Streekwerkselemente
ganz oder überwiegend umschließender Deckel ausgebildet ist.
Mit einem gemäß der Erfindung abschnittsweise buchartig aufklappbaren Streckwerk ist sowohl eine
leichte Bedienbarkeit gewährleistet als auch eine Uniformität der Herstellung mit einer Universalität
der Verwendung erreicht, wie sie mit den bisher bekannten Streckwerken nicht erreicht werden konnte.
Das gleiche gilt natürlich für Lieferwerke von Zwirnmaschinen bei entsprechender Ausbildung.
Es ist zwar auch bereits vorgeschlagen worden, bei einem Streckwerk mit geneigter Faserdurchlaufebene
die Oberwalzen an ausschwenkbaren Tragarmen anzubringen, jedoch ist diese Anordnung durch die
Faserbandführung bedingt, die zwischen Einzugs- und Ausgangswalzenpaar einen S-förmigen Weg bildet.
Eine Erfüllung der oben aufgezeigten Forderungen ist auch mit Hilfe eines solchen Streckwerkes nicht
möglich.
Der Gegenstand der Erfindung wird an Hand der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen schematischen Schnitt durch eine doppelseitige Ringspinnmaschine mit einem gemäß
Erfindung ausgebildeten Streckwerk;
Fig. 2 ist ein Schnitt durch ein Streckwerk ähnlich demjenigen gemäß Fig. 1 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch ein ähnliches Streckwerk in einer anderen Ausführungsfonn;
Fig. 4 ist eine Einzelheit des Streckwerkes nach Fig. 3;
Fig. 5 stellt eine perspektivische Ansicht eines Teiles einer Ringspinnmaschine mit einem Streckwerk
gemäß Erfindung dar.
Nach Fig. 1 besteht die beispielsweise dargestellte Ringspinnmaschine aus den Maschinenständern 1, an
denen in bekannter Weise die Spindelbänke 2 mit den Spindeln 3, die Ringbänke 4 und die Quertraversen 5
mit den daran angebrachten Fadenführern 6 angebracht sind. Auf den Quertraversen 5 ruhen die
Konsolen 7 auf, an denen die Ständer 8 befestigt sind, die an ihrem oberen Ende das Spulengatter 9 mit den
Spulenhaltern 10 aufnehmen. Das Streckwerk ist bei diesem Ausführungsbeispiel in der senkrechten Längsmittelebene
der doppelseitigen Maschine angeordnet. Es befindet sich oberhalb der Konsolen 7 und ist so
ausgebildet, daß es nach beiden Maschinenseiten abliefern kann. Insoweit ist die Anordnung bekannt.
Das Streckwerk erstreckt sich erfindungsgemäß in Einzelabschnitten von Lagerstelle zu Lagerstelle und
besteht aus den untereinander vollständig seitengleich ausgebildeten und je eine Hälfte des Einzelabschnitfes
bildenden Lagerungseinheiten 11 und 12. Fig. 2 zeigt dazu nähere Einzelheiten. Das von den im Spulengatter
9 an den Spulenhaltern 10 aufgehängten Spulen 13 ablaufende Vorgarn 14 läuft nach Umleitung durch
die Leitwalzen 15 in das eigentliche Streckwerk ein. Dazu bilden die an ihrer Außenseite deckeiförmig
gestalteten Lagerungseinheiten 11 und 12 des Einzelabschnittes an ihrem oberen Ende einen Einführungsschlitz, durch den die Vorgarnfäden 14 zu den
Streckorganen gelangen. Die Streckorgane bestehen, wie aus Fig. 2 deutlich zu ersehen ist, in diesem Falle
aus einem Doppelriemchenstreckwerk, das aus den Riemchen 16 und 17 besteht, die an ihrem oberen
Ende von den Einzugswalzen 18 und 19 und an ihrem unteren Ende von den Umlenkwalzen 20: und
21 geführt werden. In größtmöglicher Nähe zu den Umlenkwalzen 20 und 21 befinden sich die Ausgangswalzen
22 und 23. Von dem Klemmpunkt der Ausgangswalzen 22 und 23 aus werden in an sich bekannter
Weise die auf die zu erzeugende Garnstärke verzogenen Bändchen 24 und 25 in wechselnder
Reihenfolge nach den beiden Seiten der doppelseitigen Spinnmaschine geleitet, z. B. in der Darstellung
nach Fig. 2 das Bändchen 24 nach der linken und das Bändchen 25 nach der rechten Seite der
Spinnmaschine. Das Doppelriemchenstreckwerk kann eine an sich bekannte Ausführungsform haben, die
nach dem Beispiel in Fig. 2 als Breitband ausgebildete Riemchen aufweist, die mit fünf Paaren Führungswalzen 26 und 27 zwischen den Einzugswalzen 18
und 19 und den Umlenkwalzen 20 und 21 versehen sind. Die Belastung sämtlicher Walzen kann, wie
ebenfalls an sich bekannt, beispielsweise durch nicht dargestellte Schraubendruckfedern erfolgen, die sich
gegen die deckeiförmig ausgebildeten Lagerungseinheiten 11 und 12 abstützen können. Wesentlich
ist, daß die Lagerungseinheiten 11 und 12 zusammen mit sämtlichen dazugehörigen Lagerteilen für die
Streckwerksteile vollständig gleichartig ausgebildet sind, so daß jederzeit das im Beispiel als linke
Lagerungseinheit 11 dargestellte Bauteil an einer anderen Stelle als rechte Lagerungseinheit eingesetzt
werden kann. Noch günstiger ist es, wenn auch die Einbauteile, die das eigentliche Streckwerk bilden, vollständig
gleichförmig übereinstimmen, so daß ein Austausch der Teile untereinander wahlweise möglich ist.
Durch eine geeignete Kupplung der Einzugs- bzw. Ausgangszylinder, wie sie an Hand der Fig. 5 noch
näher erläutert wird, oder durch über die Maschinenlänge durchlaufende Antriebswellen kann beispielsweise
über die Zahnräder 28 und 29 ein Antrieb vermittelt werden. Auf diese Weise sind die Einzelabschnitte
des Streckwerks vollständig gleichmäßig ununterbrochen antreibbar, sie lassen sich jedoch
auch während des Betriebes jederzeit wie ein Buch aufklappen und damit stillegen, ohne die übrigen
Systemteiie abzuschalten. Aus diesem Grunde sind die deckeiförmigen Lagerungseinheiten 11 und 12 so
gelagert, daß sie beispielsweise um die Achse der Zahnräder 28 bzw. 29 schwenkbar sind. Wenn die
am unteren Ende der Lagerungseinheiten 11 und 12 angebrachte Verriegelung 30 gelöst wird, kann entweder
die Lagerungseinheit 11 mitsamt aller in diesem Bauteil untergebrachten Streckwerksteile um die
Achse des Zahnrades 28 geschwenkt werden, genauso wie es möglich ist, die Lagerungseinheit 12 um die
Achse des Zahnrades 29 zu schwenken. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, nach dem
Lösen der Verriegelung 30 beide Lagerungseinheiten 11 und 12 nach oben auszuschwenken. Auf diese
Weise ist es möglich, aufgetretene Störungen von jeder der beiden Bedienungsseiten der Maschine aus
zu beheben, da die beiden Streckwerk-Lagerungseinheiten ähnlich wie ein Buch aufgeklappt werden
können. Auch eine Fadenbruchabsaugeanlage kann ohne weiteres sehr günstig untergebracht werden,
wenn, wie aus Fig. 1 ersichtlich, zwischen den Konsolen 7 ein Saugkanal 31 angeordnet wird, an dessen
Oberseite, nach der jeweils von den Ausgangswalzen
22 und 23 gebildeten Klemmstelle zu, gerichtete Saugdüsen
32 angebracht sind.
Eine andere Ausführungsform eines Streckwerkes ist in Fig. 3 dargestellt. Der Aufbau ist im allgemeinen
ähnlich dem nach der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform. Die Riemchen 16 und 17, die Eingangswalzen 18 und 19, die Umlenkwalzen 20 und 21 für
die Riemchen 16 und 17 und die Ausgangswalzen 22 und 23 sind in ähnlicher Weise vorhanden. Alle diese
Teile sind in den an jeder der beiden Seiten jedes Einzelabschnittes angeordneten Lagerteilen 33 und
34 gelagert, die in diesem Falle im Gegensatz zu der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform keinen geschlossenen
Deckel bilden. Die zu einem Einzelabschnitt gehörenden seitlichen Lagerteile 33 und 34
sind an ihrem oberen Ende durch in einer Rundung geformte Verstrebungen 35 bzw. 37 und an ihrem
unteren Ende in gleicher Weise durch Verstrebungen 36 bzw. 38 verbunden. Auf diese Weise wird ebenfalls
wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel eine Lagerungseinheit für eine Seite eines Einzelabschnittes
des Streckwerkes durch die entsprechenden zwei seitlichen Lager 33 zusammen mit ihrer Verstrebung
35 gebildet, während die Lagerungseinheit an der anderen Seite in gleicher Weise von den zwei
seitlichen Lagerteilen 34 umfaßt wird. Die jeweils zusammengehörigen
zwei seitlichen Lagerteile 33 und
34 sind an ihrem oberen Ende durch ein Scharnier 39 verbunden, auch am unteren Ende der seitlichen
Lagerteile 33 und 34 ist ein Scharnier 40 vorgesehen. Fig. 4 zeigt ein derartiges Scharnier in einer teilweisen
Draufsicht. Nach dieser sind beispielsweise die Scharnierteile 41 mit dem seitlichen Lagerteil 33 und
die Schaniierteile 42 mit dem seitlichen Lagerteil 34
verbunden, wobei die Verbindung der Scharnierteile 41 und 42 miteinander durch den lösbaren Scharnierstift
43 in bekannter Weise erfolgt. Auf diese Weise ist es möglich, die Streckwerk-Lagerungseinheiten
nicht nur um das obere Scharnier 39 zu schwenken, wenn aus dem unteren Scharnier 40 der entsprechende
Scharnierstift gelöst ist, sondern es kann auch um das untere Scharnier 40 aufgeklappt werden, wenn der
Scharnierstift aus dem oberen Scharnier 39 herausgenommen ist. Außerdem ist es möglich, sowohl das
obere Scharnier 39 als auch das untere Scharnier 40 zu lösen, auf diese Weise die beiden Streckwerk-Lagerungseinheiten
vollständig voneinander zu trennen und sie zu entfernen. Diese Maßnahme ist beispielsweise für eine Reinigung der Streckwerk-Lagerungseinheiten
sehr günstig. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, an den seitlichen Lagerteilen
33 und 34 zwischen den oberen Verstrebungen
35 bzw. 37 und den unteren Verstrebungen 36 bzw. 38 Deckplatten anzubringen, die beispielsweise jeweils
zwischen die oberen und unteren Verstrebungen eingeklemmt werden und aus einem durchsichtigen
Kunststoffmaterial bestehen können. Auf diese Weise ist es möglich, auch während des Betriebes der
Maschine an die Riemchen zu gelangen, falls dies erforderlich sein sollte, ohne daß der Betrieb der
Maschine unterbrochen zu werden braucht. Selbstverständlich ist es möglich, die in Fig. 3 und 4 beispielsweise
gezeigte Verbindung der Streckwerk-Lagerungseinheiten durch Scharniere auch in einer
anderen Ausführungsform zu bewerkstelligen. Wesentlich bleibt immer, daß diese Verbindung so ist, daß
jede der beiden Lagerungseinheiten abschnittsweise beliebig aus der Durchlauf ebene des Faserbandes ausschwenkbar
ist und die Lagerungseinheiten auf diese Weise wahlweise untereinander austauschbar sind,
weil dadurch die universelle Anwendbarkeit des Streckwerkes gewährleistet ist.
Die bei der Beschreibung der Fig. 2 erwähnte Kupplung der Einzelabschnitte ist in Fig. 5 ausführlicher
dargestellt, die ein Streckwerk in einer ähnlichen Ausführung wie das gemäß Fig. 2 zeigt. Aus
Fig. 5 ist die Unterteilung des Streckwerkes in Einzelabschnitte 51, 52, 53 usw. erkennbar, von denen der
Einzelabschnitt 51 abgebrochen dargestellt ist. Jeder dieser Einzelabschnitte erstreckt sich zwischen jeweils
zwei Lagersäulen, beispielsweise der Einzelabschnitt
ίο 52 zwischen den Lagersäulen 54 und 55, die den
Ständern 8 gemäß Fig. 1 entsprechen. Die Lagersäulen 54 und 55 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
in Form von Trennwänden zwischen je zwei beiderseits einer Lagersäüle sich anschließenden
Einzelabschnitten ausgebildet und sind außerdem mit einer Antriebskupplung für die anzutreibenden
Walzen von jedem der zu beiden Seiten beispielsweise der Lagersäule 55 sich erstreckenden Einzelabschnitte
52 und 53 ausgerüstet. An der Schauseite der Lagersäule 54 ist diese Antriebskupplung in Form
von je einem Zahnradpaar 56 dargestellt. In diese Zahnradpaare 56 greifen an den anzutreibenden
Walzen der Einzelabschnitte befestigte Zahnräder ein. In der Zeichnung sind solche Zahnräder 57 an
der Schauseite des Einzelabschnittes 51 sichtbar. Die gleichen Zahnräder sind am anderen Ende der entsprechenden
Walzen vorgesehen, so daß die in der Zeichnung nicht dargestellten und am anderen Ende
des Einzelabschnittes 51 befindlichen Zahnräder 57 mit den Zahnradpaaren 56 kämmen, Die in Fig. 5
sichtbaren Zahnradpaare 56 sind auf kurzen Achsen befestigt, die in der Trennwand jeder Lagersäule gelagert
sind und auf der anderen Seite der Trennwand wiederum die gleichen Zahnradpaare tragen. Durch
diese Ausbildung der Antriebskupplung ist die Unterteilung des Streckwerks ein Einzelabschnitte erreicht,
die voneinander unabhängig sind. Ferner ist aus Fig. 5 zu ersehen, daß jeder der Einzelabschnitte aus
zwei zu beiden Seiten der Faserdurchlaufebene befindlichen Hälften besteht. Jede dieser Hälften ist als
eine Lagerungseinheit für die entsprechenden Einbauteile ausgebildet. Außerdem ist aus der Darstellung
zu erkennen, daß jede Lagerungseinheit wahlweise aus der Faserdurchlaufebene ausschwenkbar
ist, daß auch jede Lagerungseinheit übereinstimmend und deren jeweils zusammenwirkende Einbauteile
gleichförmig ausgebildet sind. Infolge dieser übereinstimmenden
und gleichförmigen Ausbildung ist die beliebige Auswechselbarkeit von als Lagerungseinheit
dienenden Hälften der Einzelabschnitte gewährleistet, wie sie vorher bereits beschrieben wurde.
Bei entsprechender Anpassung der Einbauteile ist es aber auch möglich, an Stelle eines Streckwerkes
ein entsprechend ausgebildetes Lieferwerk an einer Zwirnmaschine anzuordnen.
Selbstverständlich kann ein solches Zwirnmaschinen-Lieferwerk auch so ausgebildet sein, daß
es nach beiden Seiten liefern kann, oder es könnte auch ein Lieferwerk für jede einzelne Maschinenseite
vorgesehen sein, wobei im. letzteren Fall allerdings die Vorteile, wie sie bei einer Anordnung in der Mitte
einer doppelseitigen Maschine sich ergeben, nicht voll zur Auswirkung kommen. Bei der Anordnung des
Lieferwerkes in dieser Weise ist die Einhaltung einer genau senkrecht verlaufenden Ebene nicht erforderlich,
diese Ebene könnte ebensogut leicht geneigt sein. Daneben bietet die deckeiförmige Ausbildung der
Streck- oder Lieferwerk-Lagerungseinheiten, wenn sie
ähnlich wie nach dem in Fig. 1, 2 und 5 dargestellten Ausführungsbeispielen gestaltet sind, auch noch die
Möglichkeit, das Streck- oder Lieferwerk mit Hilfe der aus der Fadenabsaugeanlage stammenden Abluft
sauberzuhalten. Das kann z. B. dadurch erfolgen, daß von einem sich über die Maschinenlänge erstreckenden
Abluftkanal aus zu der Einlaufseite der einzelnen Streck- oder Lieferwerk-Einzelabschnitte Abzweige
vorgesehen werden, die als in den Einlauf der Einzelabschnitte gerichtete Blasdüsen enden, so daß die
austretende Blasluft die Sauberhaltung des jeweiligen Einzelabschnittes von Faferflug gewährleistet.
Weiterhin ist auch selbstverständlich, daß das erfindungsgemäße Streck- bzw. Lieferwerk auch an
Spinn- bzw. Zwirnmaschinen mit auf und ab beweglicher Spindelbank und feststehender Ringbank vorgesehen
werden kann, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen.
Claims (5)
1. Streck- bzw. Lieferwerk mit vertikaler Streckfeldebene für Vor- und Feinspinn- bzw.
- Zwirnmaschinen, bei welchem die Streckfeldebene vorzugsweise in der Längsmittelebene der
Maschine angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Streck- bzw. Lieferwerk mit seinen sämtlichenEinbauteilen
in gleichartige Einzelabschnitte (51,52 und 53) unterteilt ist, die voneinander unabhängig
sind, und daß jeder Einzelabschnitt aus zwei zu beiden Seiten der Faserdurchlaufebene
befindlichen Hälften besteht, von denen jede als Lagerungseinheit für die entsprechenden Einbauteile
ausgebildet ist sowie jede Lagerungseinheit wahlweise aus der Faserdurchlaufebene ausschwenkbar
ist (Fig. 5).
2. Streck- bzw. Lieferwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lagerungseinheit (11 und 12) um mindestens eine parallel
zur Längsachse der Einbauteile sich erstreckende Achse (28 und 29; 18 und 19, 22 und 23) derart
schwenkbar ist, daß jeder Streckwerksabschnitt buchartig aufklappbar ist (Fig. 2).
3. Streck- bzw. Lieferwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen
(28 und 29) an der Einlaufseite des Faserdurchlaufes angeordnet sind.
4. Streck- bzw. Lieferwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen
(22 und 23) an der Auslaufseite des Faserdurchlaufes angeordnet sind.
5. Streck- bzw. Lieferwerk nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Lagerungseinheit (11 und 12) als die Streckwerkselemente (16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23;
28, 29) ganz oder überwiegend umschließender Deckel ausgebildet ist (Fig. 2).
In Betracht gezogene Druckschriften:
Belgische Patentschrift Nr. 509 707;
USA.-Patentschrift Nr. 1629 366.
Belgische Patentschrift Nr. 509 707;
USA.-Patentschrift Nr. 1629 366.
In Betracht gezogene ältere Patente:
Deutsches Patent Nr. 1 059 810.
Deutsches Patent Nr. 1 059 810.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 109 677/138 8.61
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