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Stapelvorschubeinrichtung für Selbstverkäufer Die Erfindung betrifft
Verbesserungen in Selbstverkäufern u. dgl., bei denen z. B. jeweils ein Gegenstand
aus einem Stapel freigegeben und, wenn der Stapel ganz oder nahezu erschöpft ist,
dieser durch die selbsttätige Bewegung eines weiteren Stapels zur eigentlichen Ausgabevorrichtung
ersetzt wird.
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Als Beispiel wird eine besondere Ausführungsform der Erfindung in
der Anwendung auf eine Stapelvorschubvorrichtung bei einem Getränkeselbstverkäufer
beschrieben, bei welchem jeweils ein Becher von einem Stapel freigegeben, mit dem
gewünschten Getränk gefüllt und dann dem Käufer zur Verfügung gestellt wird, wobei
die Maschine durch den Einwurf einer geeeigneten Münze oder Marke in Tätigkeit gesetzt
wird.
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Es ist bekannt, Selbstverkäufer zur Ausgabe von Gegenständen der oben
erläuterten Art mit einer Stapelvorschubvorrichtung auszurüsten, die einen gestreckten
bzw. gradlinigen Transportweg zum Tragen einer Mehrzahl von hintereinander angeordneten
Stapeln der Gegenstände sowie Mittel für die Bewegung der Stapel entlang dem Transportweg,
eine Antriebsvorrichtung für die Stapelbewegungseinrichtung und Steuermittel enthält,
die auf die Entleerung bzw. das Fehlen von Gegenständen in dem Stapel der Ausgabevorrichtung
ansprechen und in der Lage sind. eine Kupplung zwischen der Stapelbewegungseinrichtung
und dem zugehörigen Antrieb herzustellen oder zu veranlassen. Es ist auch schon
bekanntgeworden, die Antriebsvorrichtung für die Stapelbewegungsmittel als Schrittschaltwerk
auszubilden, das für gewöhnlich durch ein Steuerglied unwirksam gemacht ist, das
auf die Zahl der Gegenstände in dem Stapel der Ausgabevorrichtung anspricht und
das, wenn der Stapel bis zu einem gewissen Maß abgenommen hat, wirksam wird und
bewirkt, daß die Stapelbewegungseinrichtung die Stapel vorwärts bewegt, so daß der
vorderste Stapel in die Ausgabevorrichtung gelangt. Es ist ferner bekannt, zwischen
Stapelvorschubvorrichtung und Becherausgabevorrichtung eine Gelenkverbindung vorzusehen,
um eine schrittweise Bewegung in festgelegten Zwischenräumen in Abhängigkeit von
der Betätigung der Becherausgabevorrichtung herbeizuführen.
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Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf einen Selbstverkäufer
mit einer Stapelvorschubeinrichtung, bei der eine geradlinige Führungsbahn zum Tragen
einer Mehrzahl von Stapeln der auszugebenden Gegenstände hintereinander vorgesehen
ist, sowie Mittel für die Bewegung der Stapel entlang der Führungsbahn, eine Antriebseinrichtung
für die Bewegung der Stapel und eine Steuereinrichtung, welche anspricht, sobald
die Gegenstände in dem Freigabestapel bis auf einen festgelegten Wert abgenommen
haben, sowie Mittel, um die Stapelbewegungseinrichtung und die zugehörige Antriebseinrichtung
miteinander in Eingriff zu bringen, wobei die Antriebseinrichtung für die Stapelbewegung
eine Klinke und eine Schrittschaltrichtung enthält, die für gewöhnlich mit Hilfe
einer Steuereinrichtung außer Eingriff gehalten sind, welche auf die Anzahl der
Gegenstände im Stapel der Freigabeeinrichtung anspricht und beim Absinken des Stapels
auf einen festgelegten 'Vert in Tätigkeit tritt und eine Bewegung des Stapels nach
vorwärts derart bewirkt, daß der vorderste Stapel in die Freigabeeinrichtung gebracht
wird.
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Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer vereinfachten
und wirksamen Einrichtung zum Antrieb des Schrittschaltwerks für die Stapelvorschubvorrichtung.
Diese neue Einrichtung ist nicht nur einfacher und weniger störanfällig als die
früheren, sondern sieht auch geeignete Mittel vor für die zeitgerechte Betätigung
der elektrischen Schalter, welche weitere Elemente der Maschine (z. B. Flüssigkeitsausgabeventile)
steuern, die im Einklang mit der Becherausgabevorrichtung arbeiten sollen.
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Das wesentliche Neue der Einrichtung entsprechend der vorliegenden
Erfindung besteht darin, daß die Klinke der Schrittschalteinrichtung für gewöhnlich.
außer Eingriff mit dem Klinkenrad durch ein auf Zapfen gelagertes Glied gehalten
wird, das bestrebt
ist, in eine Stellung zu schwingen, in welcher
die Klinke mit dem Klinkenrad in Eingriff kommt oder kommen kann, wobei jedoch ein
Teil vorgesehen ist, das mit einem Stapel in der Freigabeeinrichtung derart in Eingriff
kommen kann, daß er entgegen der Schwingbewegung festgehalten wird, bis der Stapel
bis zu einem festgelegten Wert vermindert ist, und daß ferner ein auf Zapfen gelagerter
Arm oder ein Glied vorgesehen ist, das von einem Motor über eine Nockeneinrichtung
angetrieben wird und durch ein Zwischenglied mit der Klinke der Schrittschalteinrichtung
für die Stapelvorschubeinrichtung und über ein weiteres Glied mit der Becherfreigabeeinrichtung
für deren Betätigung im Eingriff steht.
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Dadurch können ein einzelner Motor und eine Nockenscheibe nicht nur
die Becherausgabevorrichtung, sondern auch die Stapelvorschubvorrichtung betätigen,
so daß diese beiden zwangläufig im Einklang miteinander arbeiten und es weiterhin
einfach ist, elektrische Schalter anzuordnen, die zu geeigneten Zeiten durch diese
einfache Art einer motorgetriebenen Nockenscheibe betätigt werden, so daß andere
geeignete Betätigungen zu den geforderten Zeiten stattfinden.
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Die folgende Beschreibung bezieht sich auf das in der Zeichnung dargestellte
Anwendungsbeispiel. Es zeigt . Fig. 1 die Vorderansicht des Selbstverkäufers, Fig.2
eine weitere Vorderansicht des Selbstverkäufers mit geöffneter Tür, Fig. 3 eine
ähnliche Ansicht wie Fig. 2 mit Darstellung der Türinnenseite und der zugehörigen
Betätigungseinrichtungen, Fig.4 die Vorderansicht einer Schwenkplatte, welche wenigstens
den Hauptteil der Stapelförderungs-und Becherfreigabeeinrichtung trägt, Fig. 5 die
Rückansicht der in Fig. 4 dargestellten Platte.
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Die eigentliche Becherfreigabeeinrichtung 10 kann in bekannter Weise
ausgeführt sein. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist die Becherfreigabeeinrichtung
unterhalb und benachbart dem einen Ende einer langgestreckten Stapeltragplatte 11(Fig.
4) angeordnet, welche in der Lage ist, eine Mehrzahl von freizugebenden Becherstapeln,
die hintereinander angeordnet sind, zu tragen. Die obere, zum Tragen der Stapel
dienende Oberfläche der erwähnten Platte, kann mit Längsrippen oder Schienen versehen
sein, welche zur Verstärkung dienen, aber gleichzeitig auch reibungsvermindernd
wirken und dadurch die leichte Bewegung der Stapel unterstützen. Die Platte ist
leicht aufwärts in Richtung zur Freigabeeinrichtung geneigt, um die Bewegung der
Becherstapel in genügender Weise zu unterstützen.
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Beweglich entlang der die Stapel tragenden Platte ist ein Stapelvorschubglied
12 vorgesehen, welches in geeigneter Weise mit einer als Führungsstab, Führungsschiene
oder dergleichen ausgebildeten Führung 1.3 versehen ist. Die Bewegung dieses Stapelvorschubgliedes,
um zu gegebener Zeit einen neuen Becher-Stapel, wie erforderlich, der Freigabeeinrichtung
zuzuführen, wird durch die im folgenden näher beschriebene Einrichtung bewirkt:
Die Betätigung der Becherfreigabeeinrichtung 10 erfolgt mit Hilfe des Nockens 14
(Fig. 5), welcher durch einen Elektromotor angetrieben ist und bei jedem Einwurf
einer Münze eine Umdrehung ausführt. Der Nocken 14 betätigt ein Ende eines federbelasteten
Hebels 16, dessen entgegengesetztes Ende mit einem Betätigungsarm 17 (Fig. 4) der
Freigabeeinrichtung über einen Zwischenstab 18 in Verbindung steht. Für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung ist der Hebelarm 15 ferner im Eingriff mit einem Arm
19 (Fig. 5), der am Drehpunkt 19 a drehbar gelagert ist und eine gewichtsbelastete
Klinke 20 aufweist, die an ihm schwenkbar gelagert ist und mit einem Klinkenrad
21 in Eingriff gelangen kann. Das letztere treibt eine Trommel 22 od. dgl., welche
ein Band, einen Streifen oder ähnliches Verbindungselement 23 aufwindet, das bei
24 an das erwähnte Stapelvorschubglied 12 (Fig. 4) angeschlossen ist, so daß die
Drehung des Klinkenrades 21 dazu dient, das Stapelvorschubglied entlang der Stapeltragplatte
11 zu bewegen und die Stapel der Freigabeeinrichtung 10 zuzuführen.
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Für gewöhnlich (s. Fig. 5) ist die erwähnte Klinke 20 außer Eingriff
vom Klinkenrad 21 mit Hilfe eines doppelarmigen Fühlers 25, der am Drehpunkt 26
drehbar gelagert ist und von dem ein Arm unter einem Stift 27 an einen Arm der Klinke
greift, während der Fühlarm 28 sich leicht gegen den Becherstapel in der Freigabeeinrichtung
10 anlegt. Wenn nun der Becherstapel bis zu einem gewissen Maß geleert ist,
z. B. so weit, daß nur noch etwa zehn Becher in der Freigabeeinrichtung verblieben
sind, so findet der Fühlarm 28 keinen Widerstand mehr und kann gegenüber dem Stapel
nach einwärts fallen und bewirkt dadurch, daß die Klinke 20 unter der Wirkung ihres
Eigengewichts mit dem Klinkenrad 21 in Eingriff kommt.
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Kurz zusammengefaßt, arbeitet die oben beschriebene Einrichtung wie
folgt: Es sei angenommen, daß sich ein angemessener Becherstapel in der Freigabeeinrichtung
10 befindet. Dann wird beim jeweiligen Einwerfen einer Münze in die Maschine der
Nocken 14 eine Umdrehung ausführen und die Freigabeeinrichtung derart betätigen,
daß ein Becher ausgelöst wird, welcher dann natürlich gefüllt und aus der Maschine
entfernt wird. Bei jeder Betätigung der Freigabeeinrichtung wird natürlich auch
die Klinke 20 hin- und herbewegt, doch ist dies für die Drehung des Klinkenrades
21 zunächst unwirksam, weil die Klinke durch den Fühler 25 außer Eingriff mit dem
Becherstapel in der Freigabeeinrichtung gehalten wird. Schließlich jedoch wird der
Becherstapel so weit verringert, daß der Fühler nach innen unten fällt und gestattet,
daß die Klinke mit dem Klinkenrad in Eingriff kommt. Die Einrichtung ist so getroffen,
daß dies stattfindet, wenn beispielsweise nur noch zehn Becher im Stapel vorhanden
sind. Während des nächsten Arbeitsspieles des Selbstverkäufers wird daher das Stapelvorschubglied
12 vorwärts bewegt und stößt dabei alle Stapel in Richtung auf die Freigabeeinrichtung.
Es ist zweckmäßig, die Einrichtung so zu treffen, daß die Bewegung des Stapelvorschubgliedes
12 nur einen Teil derjenigen Bewegung ausmacht, die erforderlich ist, um den vordersten
Stapel ordnungsgemäß über die Freigabeeinrichtung 10 zu bringen. Während der folgenden
Betätigungen des Selbstverkäufers werden die Stapel in ähnlicher Weise in Richtung
auf die Freigabeeinrichtung schrittweise vorwärts bewegt oder geschoben, bis der
vorderste Stapel in die entsprechende Stellung in der Freigabeeinrichtung gelangt,
worauf der Fühler 25 erneut die Klinke 20 außer Eingriff mit dem Klinkenrad
21 hält. Der Selbstverkäufer arbeitet dann in gleicher Weise wie vorher, wobei die
Klinke
nur freie Stoßbewegungen macht, bis auch dieser Stapel bis
zu dem vorgesehenen Ausmaß verringert ist, worauf ein neuer Stapel, wie oben beschrieben,
der Freigabeeinrichtung zugeführt wird.
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Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die Stapel etwa um ein Sechstel
der erforderlichen Bewegung vorwärts zu schieben, die notwendig ist, um den vordersten
Stapel jedesmal, wenn eine Münze in den Selbstverkäufer eingeführt wird, etwas weiter
über die Freigabeeinrichtung zu bringen, so daß, nachdem die Stapelvorschubeinrichtung
betätigt wurde, sechs. weitere Becher vom Stapel freigegeben werden, bevor der neue
Stapel in die Freigabestellung gelangt.
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Die ganze oben beschriebene Einrichtung sowohl für die Freigabe der
Becher als auch für die Förderung der Becher zur Freigabeeinrichtung ist zweckmäßigerweise
auf einer Platte 29 (Fig. 2) angeordnet, wobei der Verbindungsstab 18, der die Freigabeeinrichtung
betätigt, z. B. an der Vorderseite der Platte angeordnet ist, während die Hebel
16 und 19 und die anderen Einrichtungen für die Betätigung der Stapelfördervorrichtung
an der Rückseite der Platte angebracht sind. Zweckmäßigerweise ist die Platte mittels
Scharnieren 30 (Fig. 2) in Richtung zur Vorderseite des Selbstverkäufers schwenkbar,
so daß sie von dort ausgeschwungen werden kann, wenn es erforderlich ist, um Zugang
zu dem Innern des Selbstverkäufers zu erhalten sowie um irgendwelche Einstellungen
auf dem Mechanismus vorzunehmen.
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Es ist bei Freigabeeinrichtungen üblich, ein Signal aufleuchten zu
lassen, wenn der Selbstverkäufer vollständig geleert ist. Deer Steuerkreis für dieses
Signal kann einen elektrischen Schalter 31 (Fig. 4) enthalten, der nur dann geschlossen
ist, wenn das Stapelvorschubglied 12 das Ende seines Weges erreicht hat und der
letzte Stapel in die Freigabeeinrichtung l.0 gebracht ist. Dieser Schalter liegt
in Reihenparallelschaltung mit einem weiteren Schalter, der nur dann geschlossen
wird, wenn der letzte verfügbare Becher freigegeben ist.
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Für die Freigabe der Becher selbst in die Füllstellung hat es sich
als zweckmäßig erwiesen, sie aus der Freigabeeinrichtung 10 auf einem gekrümmten
abwärts geneigten Weg bzw. eine Gleitbahn 32 fallen zu lassen, welche sie weiterbefördert
und in aufrechter Hängestellung an der eigentlichen Füllstation freigibt. Die Aufhängemittel
für den gefüllten Becher sind bei 33 in Fig. 2 angedeutet. Die Bahn 32 kann Schienen
aufweisen, so daß die Becher an ihr frei abwärts gleiten und nicht durch irgendwelche
klebrigen Flüssigkeiten behindert werden, welche zufällig auf die Bahn gespritzt
sein könnten. Die eigentliche Sirupfreigabeeinrichtung und diejenige für die Hinzufügung
des notwendigen Wassers, das kohlensäurehaltig und/oder gekühlt sein kann, zum Sinip
in dem Becher an der Freigabestation, können in üblicher Weise ausgebildet sein
und sind in den Zeichnungen nicht im einzelnen dargestellt.
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Die Erfindung ist natürlich in ihrer Anwendung nicht auf Selbstverkäufer
beschränkt, die geeignet sind, Becher mit Sirup freizugeben, dem Wasser zugefügt
wurde, sondern sie kann auch z. B. für Selbstverkäufer Anwendung finden, welche
bereits vorher gemischte Getränke ausgeben. In einigen Fällen braucht der Selbstverkäufer
selbst nicht einmal dazu bestimmt zu sein, unbedingt ein Getränk abzugeben, sondern
kann bei geeigneter Betätigung, z. B. durch Einführen einer Münze oder Marke oder
sonstwie, nur einen Becher bereitstellen, den eine den Becher wünschende Person
entnimmt, um ihn mit Flüssigkeit zu füllen.
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In dem besonderen in der Zeichnung dargestellten Selbstverkäufer wird
der Becher nach dem Füllen durch eine Öffnung in der Vorderseite 34 des Selbstverkäufers
entnommen. Diese Öffnung ist für gewöhnlich durch einen senkrecht beweglichen Schieber
35 (Fig. 3) geschlossen, der in Führungen 36 an der Innenseite der Tür 34 gleitet.
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Bei einer abgeänderten Ausführungsform der Erfindung ist das Stapelvorschubglied
feder- oder gewichtsbelastet, so daß es bestrebt ist, sich entlang der Bahn zu bewegen,
welche die Stapel trägt, wodurch diese in Richtung auf die Becherfreigabeeinrichtung
gedrängt werden. Die Bewegung der Stapel ist jedoch durch einen beweglichen Halter
beschränkt, welcher z. B. den unteren Teil des vordersten Stapels erfaßt. Ein schwenkbarer
Fühler legt sich leicht gegen den Stapel in der Freigabeeinrichtung und dient für
gewöhnlich dazu, ein Halterauslöseglied in einer unwirksamen Stellung zu halten.
Das Halterauslöseglied wird jedesmal bei der Freigabe eines Gegenstandes des Stapels
weiterbewegt, ist jedoch zunächst für die Freigabe des Halters unwirksam. Wenn jedoch
der Stapel in der Freigabeeinrichtung bis zu einem vorgesehenen Maß verringert ist,
wird der Fühler frei und bewegt sich nach dem Innern des Stapels hin und gestattet
dadurch dem Haltefreigabeglied, eine wirksame Stellung gegenüber dem Halter einzunehmen,
so daß bei der nächsten Betätigung des Selbstverkäufers und entsprechender Bewegung
des Halterauslösegliedes das letztere den Halter freigibt, worauf der vorderste
Stapel über die Freigabeeinrichtung geschoben wird und in die wirksame Stellung
fallen kann. Der Halter wird dann sofort in seine Stapelbegrenzungslage zurückbewegt,
bis der neue Stapel in der Freigabeeinrichtung bis zu dem vorgesehenen Maß verringert
ist.
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Bei einer weiteren Abwandlung der oben beschriebenen Einrichtung werden
die Stapel bei jeder Betätigung des Selbstverkäufers ein Stück vorgeschoben, das
in Beziehung zu der Anzahl der Gegenstände in jedem Stapel steht, so daß zur geeigneten
Zeit nach einer Anzahl von Einzelbewegungen, die annähernd der Anzahl der Gegenstände
in dem Stapel entspricht, der vorderste Stapel in eine Stellung gelangt, in welcher
er unmittelbar oder mittelbar in die Freigabeeinrichtung fällt.
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Obwohl die Erfindung in erster Linie für eine Einrichtung zur Freigabe
von Bechern und zur Beförderung von Becherstapeln zur Freigabeeinrichtung beschrieben
wurde, gestattet sie doch eine vielseitige weitere Anwendung überall da, wo die
Freigabe von Gegenständen aus Stapeln gewünscht wird. Darüber hinaus kann die Erfindung
bei einer Münzwechseleinrichtung benutzt werden, in welcher Münzstapel zu einem
geeigneten Zeitpunkt einer Münzwechseleinrichtung zugeführt werden sollen.
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Die beweglichen Glieder für die Freigabe und die Stapelfördereinrichtung
enthalten geeignete Mittel für die Zeitbetätigung elektrischer Schalter, welche
andere Elemente des Selbstverkäufers steuern, die im Takt mit der Becherfreigabeeinrichtung
arbeiten sollen.