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Schaltungsanordnung zur Zündung von Zusatzblitzlicht-Entladungslampen
Aus beleuchtungstechnischen Gründen ist es oft erforderlich, mit mehreren Blitzgeräten
oder Blitzlampen gleichzeitig zu arbeiten. Mehrere komplette Blitzgeräte können
beispielsweise über Zwillings- oder Drillingsstecker gemeinsam auf einen Synchronkontakt
der Aufnahmekamera geschaltet werden. Mit Rücksicht auf die Lebensdauer des ohnehin
stark belasteten Synchronkontaktes im Kameraverschluß ist diese Methode unerwünscht.
Die Zusammenschaltung kann aber auch über mechanische, elektronische oder fotoelektrische
Relais erfolgen. Statt mehrerer kompletter Blitzgeräte können aber auch zu einem
einzigen Kraftteil mehrere Blitzröhren verwendet werden.
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Es ist grundsätzlich möglich, einen solchen Zusatzblitzstab aus dem
Kondensator des Hauptgerätes zu speisen. Es kann aber auch der Zusatzblitzstab mit
einem eigenen Kondensator versehen werden, der aus dem Gleichspannungswandler oder
dem Netzteil des Hauptgerätes gleichzeitig mit denn Speicherkondensator dieses Gerätes
aufgeladen wird. Im ersten Fall tritt eine Aufteilung der Speicherenergie auf Blitzlichtentladungslampen
des Hauptgerätes und Zusatzblitzlampe ein, die Leitzahl des Hauptgerätes gilt nicht
mehr. Im zweiten Fall, bei klarer Trennung und elektrischer Entkopplung der Speichervorrichtung
in Hauptgerät und Zusatzblitzgerät, gilt die ursprüngliche Leitzahl des Hauptgerätes,
die Lichtwirkung des Zusatzgerätes errechnet sich aus der Leitzahl dieses Gerätes
und Aufstellungsort bzw. Aufstellungswinkel zur Aufnahmerichtung.
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Auf jeden Fall muß jede Blitzröhre über einen eigenen Zündtransformator
gezündet werden. Die Parallelschaltung der Primärwicklung dieser Transformatoren
ist aus den gleichen Gründen wie die Parallelschaltung der Zündtransformatoren kompletter
Blitzgeräte mit Rücksicht auf die Belastung des Kamerakontaktes unerwünscht. Es
sind schon eine Reihe von Lösungen zur Zündung von Zusatzblitzlampen vorgeschlagen
und aufgeführt worden. Bekannt ist z. B. die Entnahme des Spannungsabfalles an einem
Widerstand im Entladekreis des Hauptgerätes und Weiterleitung dieses Spannungsabfalles
zur Zündvorrichtung (z. B. Thyratron) des Zusatzgerätes. Statt eines Widerstandes
kann auch unmittelbar die Primärwicklung des Zündtransformators dieses Zusatzgerätes
eingeschaltet werden. Nachteilig ist dann die Notwendigkeit einer für Hochspannung
isolierte Verbindung zwischen Zündanode der Zusatzblitzröhre und dem Muttergerät.
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Die Einschaltung eines Widerstandes oder einer Transformatorwicklung
in dem Blitzentladekreis des Hauptgerätes stellt einen Energieverlust während der
Entladung dar. Es gibt daher andere Lösungen, die eine Potentialverschiebung an
einem Spannungsteiler des Hauptgerätes bei der Blitzentladung zur Auslösung einer
Folgeentladung im Zusatzgerät nutzbar machen.
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Es ist auch bekannt, die Hochspannungsverbindung zwischen Hauptgerät
und Zusatzgerät durch Zwischenschaltung eines Impulstransformators im Hauptgerät
zugunsten einer Niedervoltverbindung entbehrlich zu machen. Nach dem deutschen Patent
973 910 kann man sogar so weit gehen, daß über die gleiche zweiadrige Verbindung,
der Kondensator des Zusatzgerätes aus dem Gleichspannungswandler oder Netzteil des
Muttergerätes aufgeladen und dann durch einen Stromstoß mit steiler Wellenstirn
die Zündvorrichtung des Zusatzgerätes über dieselbe Drahtverbindung ausgelöst wird.
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Die Verwendung von Zusatzblitzröhren ohne eigenen Speicherkondensator
hat ihre Grenzen bei einer bestimmten Länge der Leitungsverbindung zwischen Muttergerät
und Zusatzgerät. Bei Speisung und Blitzauslösung über die gleiche Doppeldrahtverbindung
kann eine wesentlich größere Entfernung zwischen beiden Geräten zugelassen werden.
Es ergibt sich dafür eine andere Schwierigkeit bei Verwendung von Blitzentladungslampen
größerer Entladedauer. Bei Anwendung gleicher Speicherenergie ist die Stromspitze
der Hauptentladung während der größeren Ent-Ladedauer natürlich geringer. Gleichzeitig
sind Stromanstieg und Stromabfall flacher. Will man das vorstehend geschilderte
Zündprinzip der Übermittlung von Ladestrom und Zündbefehl auf gleicher Leitung
weiterverfolgen,
so ist eine entsprechende Umdimensionierung des Impulstransformators im Hauptgerät
notwendig. Dadurch wird dieser Transformator größer und teuerer, der Verlustspannungsabfall
-im Blitzent-. ladungskreis des Hauptgerätes wird ebenfalls größer.
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Es ist auch bekannt, bei Verwendung getrennter Speicherkondensatoren
für Haupt- und Zusatzgerät in die Verbindungsleitung zwischen beiden Geräten einen
Entkopplungswiderstand oder statt dessen auch einen weiteren Gleichrichter zu Entkopplung
und 1 Sicherung gegen eine Rückentladung einzubauen. Es sei auf das deutsche Patent
919 454 und die deutsche Auslegeschrift 1046186 hingewiesen. Gegenstand der Erfindung
ist eine Schaltungsanordnung zur Zündung von parallel zur Hauptblitzlichtentladungslampe
angeschalteten Zusatzblitzlichtentladungslampen, denen ein eigener Speicherkondensator
und Zündtransformator zugeordnet ist und die über dünndrähtige und nur für die Betriebsspannung
isolierte zweiadrige Anschlußleitungen mit dem Hauptgerät unter Einschaltung eines
Entkopplungswiderstandes in die Verbindungsleitung verbunden sind, die dadurch gekennzeichnet
ist, daß der an dem Entkopplungswiderstand auftretende Spannungsabfall, welcher
nach der Blitzentladung der Hauptlampe bei der Rückladung des Speicherkondensators
des Hauptgerätes aus dem voll aufgeladenen Speicherkondensator des Zusatzgerätes
eintritt, zur Zündung einer Schaltröhre ausgenutzt ist, die in Reihe mit der Primärwicklung
des Zündtransformators liegt und in leitendem Zustand die Zündung der Zusatzblitzlampe
bewirkt. Bei einem Blitzlichtgerät mit der Schaltungsanordnung der Erfindung wird
somit der nach der Entladung des Speicherkondensators im Hauptblitzlichtgerät durch
dessen Rückentladung aus dem voll aufgeladenen Kondensator des Zusatzblitzlichtgerätes
entstehende Spannungsabfall an diesem Entkopplungswiderstand zur Einleitung der
Zündung der Zusatzblitzlichtlampe benutzt: Bei der Auslösung der Blitzentladung
durch den Synchronkontakt der Aufnahmekamera zündet zuerst die Gasentladungsröhre
des Hauptgerätes. Die Spannung im Kondensator des Hauptgerätes bricht zusammen.
Aus dem über die Verbindungsleitung parallel geschalteten Kondensator des Zusatzgerätes
kommt jetzt eine Rückladung zum Kondensator des Hauptgerätes zustande, die am Entkopplungswiderstand
einen Spannungsabfall hervorruft. Diese Spannung zusammen mit der Spannung eines
im Zusatzgerät in üblicher Weise über einen Spannungsteiler gespeisten Zündkondensator
ergibt die Zündspannung einer Schaltröhre, über die in Reihe mit der Primärwicklung
eines Zündtransformators sich der Zündkondensator entlädt. Über den Zündkondensator
wird die Gasentladungslampe des Zusatzblitzgerätes gezündet, die kurzzeitige Rückladung
vom Zusatzblitzkondensator zum Speicherkondensator im Muttergerät wird durch die
Entladung sofort unterbrochen.
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Der Schaltvorgang ist der folgende (s. Abb. 1): Vom Gleichspannungswandler
oder dem Netzanschlußteil des Hauptgerätes 1 wird der Speicherkondensator Ch aufgeladen.
Gleichzeitig lädt sich über die dünndrähtige und nur für die Betriebsspannung ausgelegte
zweiadrige Verbindungsleitung 2 (Adern a und b) der Speicherkondensator Cn
des Zusatzblitzgerätes 3. Beide Kondensatoren erreichen gleiche Spannungen. Wird
über Zündelektrode z 1 die Blitzröhre Blh gezündet, so entlädt sich die Speicherspannung
des Kondensators Ch über die Hauptblitzlampe BLh, und die Spannung an Ch bricht
zusammen. Sofort setzt eine Rückladung aus Kondensator Cn des Zusatzblitzstabes
3 ein. Der Rückstrom gibt an Widerstand- R-3 -einen Spannungsabfall. Zusammen mit
der Spannung des während der Aufladung auf eine Teilspannung entsprechend dem Widerstandsverhältnis
R 1: R 2 aufgeladenen Zündkondensators Cz ergibt sich eine resultierende Spannung,
welche die Schaltröhre GI zur Zündung bringt. Über Schaltröhre Gl und in
Reihe damit über die Primärwicklung des Zündtransformators Trl entlädt sich Zündkondensator
Cz. Die Sekundärspannung des Zündtransformators Tr1 bringt über die Zündelektrode
Z2 die Zusatzlampe Blz zur Entzündung.
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Gegenüber den bekannten Lösungen mit Ausnutzung eines Spannungsabfalls
im Entladekreis und zweiadriger Verbindung zwischen Muttergerät und Zusatzgerät
ergibt sich der Vorteil des geringen Verlustes im Hauptentladekreis und der Unabhängigkeit
von der Entladedauer und Entladeform der Hauptentladung. Der Spannungsteiler R 1,
R 2 im Zusatzgerät bringt aber in Parallelschaltung zum Leckstrom der Speichereinrichtung
einen dauernden Stromverlust. Besonders bei der Anschaltung mehrerer Zusatzgeräte
und größeren Pausen zwischen den einzelnen Blitzentladungen bedeutet dieser Verlust
eine Belastung der Stromversorgungseinrichtung. Abb. 2 zeigt eine weitere Ausgestaltung
des Erfindungsgedankens unter Vermeidung dieses Spannungsteilers. Auf den eigenen
Zündkondensator im Zusatzgerät 3 ist verzichtet. Die Schaltröhre Gl ist über die
Primärwicklung des Zündtransformators Tr2, der hier als Autotransformator gezeichnet
ist, und einen Strombegrenzungswiderstand R 5 parallel zum Reihenwiderstand R 4
geschaltet. Nach Erreichung eines Spannungsabfalles entsprechend der Zündspannung
der Schaltröhre Gl an Widerstand R 4 zündet die Schaltröhre, ein Stromstoß, dessen
Höhe durch Widerstand R 5 auf ein für die Röhre zuträgliches Maß begrenzt wird,
kommt zustande, und Zündtransformator Tr2 zündet über Zündelektrode Z 2 wieder die
Zusatzblitzröhre BLz. Gegenüber Lösung der Abb. 1 bedeutet der Stromstoß über die
niederohmige Parallelschaltung zu Hochohmwiderstand R 4 einen Verlust an Speicherenergie
aus Speicherkondensator Cn, dafür aber fällt der Querstrom über den Spannungsteiler
R 1, R 2 der Lösung 1, der während der ganzen Bereitschaft fließt, weg.