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Elektrischer Schalter mit Kontaktwippe Zusatz zum Patent
1046 724 Mit dem Hauptpatent ist ein elektrischer Schalter mit Kontaktwippe
in Vorschlag gebracht worden, welcher insbesondere als Einbauschalter zur Verwendung
kommen soll und dessen Kontaktwippe in drei Stellungen festgelegt werden kann, so
daß es möglich ist, zwei Einschaltstellungen und eine Nullstellung einzurichten.
Dazu ist das Hauptpatent von einem Schalter ausgegangen, bei welchem das als Anschlußkontakt
ausgebildete Schwenklager der Kontaktwippe in der Längsrichtung der Kontaktwippe
beiderseits der Wippenmitte angeordnete Auflagerflächen aufweist, welche eine stabile
Mittelstellung der Kontaktwippe ermöglichen. Der spezielle Vorschlag des Hauptpatents
besteht darin, daß das Schwenklager aus den Schienen von zwei Anschlußkontakten,
von denen nur einer direkt an Spannung liegt, besteht und daß eine der Kippstellungen
der Kontaktwippe als Nullstellung dient.
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Die Erfindung betrifft eine weitere Ausgestaltung eines Schalters
nach dem Hauptpatent, wodurch einerseits das Anwendungsgebiet solcher Schalter erweitert
werden soll, während andererseits durch spezielle Ausbildung des Schalters der Aufbau
vereinfacht und die Betriebssicherheit erhöht werden sollen.
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Nach dem Vorschlag der Erfindung ist das Schaltergehäuse quer zu der
aus ihm herausgeführten Schwenkachse des Betätigungshebels unterteilt, dessen im
Schaltergehäuse liegender Hebelarm mit seiner von der Kontaktwippe abgewandten Scheitelfläche
sowie mit den gegenüberliegenden Gehäuseflächen die zusammenwirkenden Organe einer
die Schaltstellungen sichernden Verrastung trägt. - Zur Bildung der Verrastung empfiehlt
es sich, daß die Scheitelfläche des Hebelarms Rastnuten aufweist und daß das federnde,
zweckmäßig als federnd abgestützte Kugel ausgebildete Rastorgan in einer Vertiefung
der gegenüberliegenden Gehäusewand eingesetzt und geführt ist.
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Zur Begrenzung der Verschwenkbarkeit des Hebelarms sind in dem Gehäuse
Anschlagflächen vorgesehen, die entweder durch vorstehende Nocken oder durch eine
Vertiefung in Gehäuse gebildet werden können.
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Als besonders zweckmäßig hat sich die Unterteilung des Schaltergehäuses
in einen Deckel mit Durchführungsöffnung für die Schwenkachse und eine das Kontakt-
und Betätigungssystem aufnehmende Schale erwiesen. Bei dieser Art der Unterteilung
des Schaltergehäuses besteht die Möglichkeit, die Schienen der Anschlußkontakte
durch öffnungen im Boden der Gehäuseschalen herauszuführen, mittels Schultern an
innenseitigen Anschlagflächen der Gehäuseschale anstoßen zu lassen und durch den
Deckel gegenüber der Kontaktwippe festzulegen. Dabei läßt sich die Abmessung des
Schalters in Richtung der Kontaktwippe dadurch gewünschtenfalls verringern, daß
die an der zweiten Einschaltstellung beteiligte Anschlußkontaktschiene mit Bezug
auf die an der mittleren Einschaltstellung beteiligten Anschlußkontaktschienen der
Höhe nach versetzt angeordnet ist.
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Die für die Verwirklichung der Erfindung empfohlenen Maßnahmen sind
in Verbindung mit Schaltern anderer Art bekannt. Die Erfindung ist daher in der
gekennzeichneten Kombination zu sehen, wobei die Unteransprüche nur im Zusammenhang
mit dem Hauptanspruch zu werten sind.
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Bei einer Art Kontaktwippenschalter ist die Unterteilung des Schaltergehäuses
quer zur Kontaktwippenachse bereits angewendet worden, jedoch nicht in Verbindung
mit der empfohlenen Betätigung und Verrastung. Andererseits ist es bei Schaltern
mit einseitig eingespannten Abhebekontakten bekannt, die Achse des mit den Kontaktfedern
zusammenwirkenden Hebelarms aus dem Schaltergehäuse herauszuführen und auf dieser
Achse eine Verrastungsscheibe anzubringen. Auch die empfohlene Begrenzung des Schwenkweges
des Hebelarms wurde dabei verwirklicht. Schließlich ist es bei Schaltern nicht mehr
neu,
daß die als Schienen ausgebildeten Anschlußkontakte, welche
durch Öffnungen in einem Gehäuseteil nach außen geführt sind, mittels Schultern
an innenseitigen Anschlagflächen des Gehäuseteils anliegen und durch einen anderen
Gehäuseteil, insbesondere den Gehäusedeckel festgelegt sind. -Der Gegenstand der
Erfindung soll an Hand der Zeichnung noch näher erläutert werden; in der Zeichnung
zeigt Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Schalter nach der Erfindung, Fig. 2 bis
4 eine Draufsicht auf die den Unterteil des Gehäuses bildende Gehäuseschale mit
Darstellung des Kontakt- und Betätigungssystems in den verschiedenen Schaltstellungen,
Fig. 5 a und 5 b Draufsicht und Seitenansicht einer Anschlußkontaktschiene mit Darstellung
ihrer Festlegung zwischen den Gehäuseteilen, Fig. 6 a, 6 b, 6 c die Darstellung
einer anderen Möglichkeit für die Ausbildung und Festlegung der Anschlußkontaktschienen.
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Der in Fig. 1 bis 4 dargestellte Schalter besteht aus den beiden Gehäuseteilen
1 und 2, welche einen Hohlraum 3 für die Aufnahme des Betätigungs- und Kontaktsystems
begrenzen. In dem Teil t sind die beiden Anschlußkontaktschienen 4 und 5 sowie die
dazwischenliegende Schiene 6 für den Polanschluß P angebracht. Die Schiene 6 des
Polanschlusses P und die Schiene 5 liegen beiderseits der Schaltermitte und sind
mit aufwärts weisenden Kontaktnocken versehen. Die Schienen 5 und 6 sind durch eine
vorstehende Rippe 7 des Gehäuseteils 2 voneinander getrennt und bilden zusammen
die Lagerstelle für eine Kontaktwippe 8, welche die drei in Fig. 2, 3 und 4 gezeigten
Stellungen einnehmen kann.
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In Fig. 2 ist die Nulltstellung des Schalters gezeigt, wobei die Kontaktwippe
8 nur mit der Schiene 5 Berührung hat. Die Fig. 3 veranschaulicht die erste Einschaltstellung,
wobei die Kontaktwippe 8 die Schienen 5 und 6 leitend miteinander verbindet. Die
Fig. 4 veranschaulicht die zweite Einschaltstellung, wobei die Schiene 6 des Polkontakts
P, und die Schiene 4 durch die Kontaktwippe 8 überbrückt werden. Es ist damit die
Schaltfolge 0-1-2 verwirklicht.
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Für die Betätigung der Kontaktwippe 8 ist ein auf der Schwenkachse
9 befestigter Hebelarm 10 vorgesehen, welcher hohl ausgebildet ist und eine durch
die Feder 11 belastete Kugel 12 enthält. Die Kugel 12 liegt an der Kontaktwippe
8 an. Die Verschwenkbarkeit des Hebelarms 10 ist dadurch begrenzt, daß derselbe
in einer von den Flächen 13 begrenzten Vertiefung des Gehäuseteils 2 eingreift.
Die Nabe des Hebelarms ist in den beiden Gehäuseteilen 1 und 2 gelagert, und die
Schwenkachse 9, welche durch den Gehäuseteil 1 hindurchgeführt ist, trägt an ihrem
außen liegenden Ende eine geeignete Handhabe.
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An seiner von der Konaktwippe 8 wegweisenden Scheitelfläche ist der
Hebelarm 10 mit drei Rasten 14 versehen, welche mit einer in dem Gehäuse
2 eingesetzten und durch eine Feder 15 belasteten Kugel 16 eine Verrastung
bilden. Diese Verrastung sichert die drei in Fig. 2 bis 4 dargestellten Schaltstellungen.
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Die Schienen 4, 5 und 6 der Anschlußkontakte sind durch Öffnungen
im Boden des schalenförmigen Gehäuseteils 2 nach außen geführt und sind an ihren
außenliegenden Enden für den Anschluß der Leitungen eingerichtet. Die Schienen 4,
5 und 6 müssen zwecks störungsfreier Zusammenarbeit mit der Kontaktwippe 8 in dem
Gehäuse festgelegt sein. Dazu stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine dieser
Möglichkeiten ist in Fig. 5a und 5b dargestellt. und zwar für die Schiene 4, welche
an der zweiten Einschaltstellung beteiligt ist und nach der Darstellung in Fig.
2 bis 4 mit Bezug auf die Schienen 5 und 6 tiefer gesetzt ist, wodurch es ermöglicht
ist. die Schiene 4 näher an die Schiene 5 heranzurücken.
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Gemäß Fig. 5 a und 5 b ist die für Lötanschluß eingerichtete Schiene
4 mit einer Schulter 17 ausgebildet, welche auf der Innenseite des Gehäuseteils
2 anliegt und dadurch die Schiene 4 in der Längsrichtung festlegt. Darüber hinaus
ist die Schiene 4 durch den Gehäuseteil 1 festgelegt, welcher so gestaltet ist,
daß er mit dem Gehäuseteil 2 eine dem Querschnitt der Schiene 4 entsprechende Nische
bildet, in welche das innenseitige Ende der Schiene eingreift.
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Eine andere Möglichkeit für die Festlegung der Schienen ist für die
Schiene 5 in Fig. 6 a bis 6 c veranschaulicht. Die Schiene 5 ist dabei für Schraubenanschluß
der Leitung eingerichtet und mit ankerförmigen Ansätzen 18 ausgestattet, welche
hinter Anlageflächen 19 in der Bodenwand des Gehäuseteils 2 greifen. Unterhalb dieser
Anschlagflächen ist die Durchführungsöffnung 20 in dem Boden des Gehäuseteils 2
so breit gehalten, daß die Ankeransätze 18 die Einführung und Auswechselung der
Schiene 5 nicht behindern. Gemäß Fig. 6 a liegt die Schiene 5 in der verankerten
Stellung auf einem leistenförmigen Teil 21 des Gehäuseteils 1 auf und greift gleichzeitig
mit ihrem innenseitigen Ende in eine Nut 22 des Gehäuseteils 1 ein.