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Tiefen-Meßinstrument Die vorliegende Erfindung betrifft ein Tiefen-Meßinstrument
zum Vergleich der tatsächlichen Abmessungen einer Vertiefung mit einer dafür gewünschten
und vorherbestimmten Abmessung, das aus einem an seinem unteren Ende mit einer an
der Unterseite ebenen Platte versehenen Mikrometer besteht, dessen axialbewegliche,
die Platte durchragende Fühlstange an dem Fühler einer Längen-Meßuhr befestigt ist,
deren Gehäuse mit dem oberen Teil des Mikrometers verbunden ist.
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Es sind Meßinstrumente dieser Art bekannt, bei denen die Längen-Meßuhr
über ein einseitig offenes Gehäuse unveränderlich fest mit dem oberen Teil des Mikrometers
verbunden ist. Eine in dem Gehäuse angeordnete Muffe ist einerseits mit dem Fühler
der Längen-Meßuhr und andererseits mit der Fühlstange jeweils durch eine Schraube
verbunden, wobei durch eine dritte, an der Spitze konisch ausgebildete Schraube
ein bestimmter Abstand zwischen Fühler und Fühlstange sichergestellt wird. Der Nachteil
dieses bekannten Instruments besteht darin, daß das Auswechseln der Fühlstange zur
Erweiterung des Meßbereichs und insbesondere das folgende Einjustieren schwierig
durchzuführen ist und erheblichen Zeitaufwand verursacht. Weiter kann die Längen-Meßuhr,
wenn ein Defekt eintritt oder eine andere Empfindlichkeit des Meßwerkes erforderlich
ist, nicht ausgetauscht werden.
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Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein Tiefen-Meßinstrument
zu schaffen, das die bisherigen Nachteile vermeidet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zur leichteren
Einstellung des Meßinstruments die Meßuhr gemeinsam mit der Fühlstange axial gegenüber
dem Mikrometer verschiebbar und feststellbar ist.
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Zur Erweiterung des Meßbereichs kann die Fühlstange lösbar am Fühler
der Meßuhr befestigt sein, so daß sie gegen eine Fühlstange anderer Länge austauschbar
ist. Vorteilhaft erfolgt die Verbindung dadurch, daß der Fühler und die Fühlstange
mit Gewinde versehen sind, so daß sie miteinander verschraubt werden können.
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Der obere Teil des Mikrometers kann so nach Art eines Gehäuses ausgebildet
sein, daß es die Meßuhr an der Rückseite und zu beiden Seiten umschließt, aber nicht
berührt und nach vorn zum Ablesen der Meßuhr und nach oben zum Auswechseln der Meßuhr
offen ist. An der Unterseite des Gehäuses kann eine mit der Bohrung der Mikrometerschraube
fluchtende Bohrung angebracht sein, in der die Meßuhr in
axialer Richtung verschiebbar
und feststellbar gelagert ist.
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Zur Befestigung der Meßuhr in der Bohrung können quer zu dieser Schlitze
angebracht werden, die eine Art elastisch verbiegbare Schelle bilden, die durch
eine Schraube zusammengepreßt werden kann, deren Achse zur Achse der Bohrung im
wesentlichen senkrecht steht und seitlich dazu versetzt ist.
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Es kann sich also zweckmäßig erweisen, die am unteren Ende des Mikrometers
angebrachte Platte lösbar zu befestigen.
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Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung werden nachstehend
an Hand der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine Vorderansicht
eines erfindungsgemäßen Meßinstruments, Fig. 2 eine Seitenansicht des Instruments
nach Fig. 1, Fig. 3 eine Draufsicht auf das Instrument nach Fig. 1, wobei das Zeigerinstrument
abgenommen ist, Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie 4-4 nach Fig. 1 in vergrößertem
Maßstab und Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht, wobei jedoch das Zeigerinstrument
zum Teil fortgelassen worden ist.
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Nach Fig. 1 besteht das erfindungsgemäße Meßinstrument aus einem
Gehäuse 10 welches zwei Hauptteile umfaßt, nämlich ein Mikrometer 14 und ein Zeigerinstrument
12. Das Gehäuse setzt sich aus einem oberen Teil 16 und einem unteren Teill8 zusammen.
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Es wird zunächst der untere Teil 18 des Körpers betrachtet. Dieses
Gehäuseteil ist mit einer axialen
Bohrung oder Ausnehmung 20 versehen,
die im Querschnitt kreisförmig ist und das Mikrometer 14 aufnimmt. Zum oberen Ende
hin kann das Gehäuse an der Schulter 22 seinen freien Querschnitt verringern und
in eine kleinere Bohrung 24 übergehen.
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Im einzelnen besteht das Mikrometer selbst aus einer hohlen Hülse26,
an deren unterem Ende ein Endstück oder ein Einsatz angepreßt oder angelötet ist.
Das Endstück oder der Einsatz bildet eine Verlängerung der Hülse und steht nach
außen über das Teil 18 des Gehäuses hinaus. Der obere Teil der Hülse ist bei 30
geschlossen und mit einer mit Gewinde versehenen Bohrung ausgestattet, die ein Rohr
32 aufnimmt, das seinerseits mit einem Außengewinde versehen ist. Das Rohr 32 ist
also in den oberen Teil der Hülse eingeschraubt.
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Ein Rohr 34 ist mit einem oberen, im Querschnitt verengten Teil 36
versehen, der in Längsrichtung geschlitzt (nicht gezeigt) ist und mit einer Mutter
38 versehen ist, die auf dem oberen Ende des Rohrs sitzt und auf das Außengewinde
paßt. Die Aufgabe der Schlitze und der Abschlußmutter28 besteht darin, daß dann,
wenn in den Gewinden des Rohrs Abnutzung auftritt, die Mutter gedreht werden kann,
um das geschlitzte obere Ende des Rohrs zu schließen, wodurch die Abnutzung ausgeglichen
wird. Dieses Merkmal ist jedoch bekannt und nicht Gegenstand der Erfindung.
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An der Außenseite des Einsatzes28 an der Hülse sind in Umfangsrichtung
die üblichen Teilungen 39 angeordnet, während am Rohr in Längsrichtung aufgetragene
Teilungen 41 angeordnet sind, um auf diese Weise das Maß der gegenseitigen Längeneinstellung
zwischen Rohr und Hülse anzuzeigen.
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Das Zeigerinstrument 12 ist in einem kreisförmigen Gehäuse untergebracht,
das an seiner Vorderseite 40 offen ist und den Blick auf das Zifferblatt freigibt,
wie in Fig. 1 gezeigt ist. Ein Ansatz 42 des Zeigergeräts paßt in die Bohrung 24
im oberen Teil des Gehäuses mit hinreichend genauem Sitz. Wie aus der Zeichnung
hervorgeht, ist der obere Teil des Gehäuses als Rückenplatte 44 (Fig. 1) ausgebildet,
deren Umriß im wesentlichen demjenigen des Zeigerinstruments entspricht und dieses
völlig umgibt und von hinten schützt. Die Seiten 46 des oberen Teils des Gehäuses
gehen bogenförmig nach oben, bleiben jedoch außer Berührung mit dem Zeigerinstrument,
während die Vorderseite des Gehäuses völlig offen ist, wie ebenfalls aus Fig. 1
hervorgeht. Auch nach oben ist die Anordnung völlig offen. Obwohl das Zeigerinstrument
auf diese Weise außer Berührung mit dem oberen Teil des Gehäuses ist, wird es dennoch
vom Gehäuse umfaßt und geschützt. Der einzige Berührungspunkt zwischen dem Zeigerinstrument
und dem käfigartigen oberen Teil des Schutzgehäuses ist der in die Bohrung 24 eingreifende
Ansatz 42 des Zeigerinstruments.
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Eine Fühlerstange48 geht von dem Ansatz 42 des Zeigerinstruments
aus, in dem sie mit Hilfe eines mit Schraubgewinde versehenen Sockels am unteren
Ende befestigt ist. Eine langgestreckte Stange 50, die an ihrem oberen Ende mit
Gewinde ausgestattet ist, paßt in den Sockel und geht nach unten durch das Gehäuse
und das Mikrometer hindurch und ragt am unteren Ende des Instruments hervor. Das
Rohr 32 ist zu diesem Zwecke hohl. Seine mittlere Öffnung, durch die die Stange
50 hindurchgeht, ist mit 52 bezeichnet.
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Wie in den Zeichnungen dargestellt ist, ist die Seite des Gehäuses
durch einen oberen Schlitz54 und einem unteren Schlitz56 unterteilt. Die Fläche
zwischen den beiden Schlitzen ist zusätzlich durch einen in Längsrichtung verlaufenden
Schlitz 58 unterteilt, so daß die beiden Flächen 60 und 62 dazwischen bis zu einem
gewissen Grad nachgiebig sind. Es wird darauf hingewiesen, daß diese Schlitze die
mittlere Bohrung des Gehäuses schneiden, wobei der obere Schlitz 54 in die im Querschnitt
kleinere Bohrung 24 und der untere Schlitz56 in die Hauptbohrung mit dem größeren
Querschnitt 20 führt. Eine geeignete Schraube 64 od. dgl. ist in entsprechend mit
Gewinde versehenen Bohrungen zwischen den beiden Teilen 60 und 62 in der Weise angebracht,
daß sich diese beiden Teile zusammenziehen. Der Kopf der Schraube kann entweder
nach vorn oder nach der Rückseite des Gehäuses gerichtet sein, wie in Fig. 1 gezeigt
ist, so daß er mit Hilfe eines geeigneten Schlüssels gedreht werden kann.
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Da die Schlitze 54 und 56 sich im wesentlichen bis über die mittlere
Achse des Gehäuses erstrecken, wie in Fig. 1 gezeigt ist, werden bei Betätigung
der Schraube 64 oder einer anderen geeigneten Vorrichtung die Lappen oder nachgiebigen
Teile 60 und 62 zusammengezogen, so daß hierdurch der Ansatz 42 am Zeigerinstrument
festgeklemmt wird. Wird die Schraube 64 gelöst, öffnen sich die nachgiebigen Teile60
und 62 so weit, daß das Zeigerinstrument nach oben aus dem Gehäuse herausgenommen
werden kann, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist, bzw. durch Verschiebung nach oben oder
unten eingestellt werden kann. Wenn der Ansatz 42 des Zeigerinstruments eingeführt
und in genauer Lage ist, wie das nachfolgend bei der Beschreibung der Wirkungsweise
des Instruments noch erwähnt wird, kann die Schraube 64 mit Hilfe eines Schlüssels
gedreht werden, um auf diese Weise das Zeigerinstrument festzuklemmen. Die Ausführung
der Klemmvorrichtung, bestehend aus den Teilen 60, 62 und 64, ist jedoch nicht unbedingt
wesentlich, sondern es ist eine Anordnung vorzuziehen, die das Zeigerinstrument
sicher im Gehäuse hält, ohne daß übermäßiger Druck auf den Ansatz 42 ausgeübt wird.
In anderen Worten heißt dies, daß das Zeigerinstrument fest angebracht werden muß,
jedoch die Fühlerstange48 und die Verlängerung 50 absolut frei beweglich bleiben
müssen, ohne durch eine Einschnürung festgeklemmt zu werden. Es kommt also darauf
an, das irgendeine geeignete Klemmvorrichtung benutzt wird, welche die Beweglichkeit
des Zeigerinstruments nicht behindert. Auch die gezeigte Einrichtung ist für diesen
Zweck durchaus geeignet.
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Eine Verriegelungsschraube 66 od. dgl. paßt in eine mit Gewinde versehene
Bohrung im unteren Ende des Gehäuses bzw. des Gehäusekörpers. Diese Stellschraube
geht durch eine Öffnung oder ein Loch in der Hülse und dem Einsatz, wie bei 68 gezeigt
ist, und liegt an der Außenseite des Rohrs 34 an. Es wird darauf hingewiesen, daß
die Schraube mit den Teilungen auf dem Einsatz und dem Rohr abgestimmt ist. Zum
Beispiel ist aus Fig. 1 ersichtlich, daß der Nullpunkt der den Einsatz 28 in Umfangsrichtung
umgebenden Teilung unmittelbar unter der Schraube liegt. Das Mikrometer wird in
der üblichen Weise bedient. Die in Längsrichtung angeordnete Teilung 41 auf dem
Rohr wird auf den Nullpunkt, der auf dem Einsatz 28 der Hülse liegt, eingestellt.
Wenn die gewünschte
Ablesung auf diese Weise auf Null eingestellt
ist, wird die Schraube gedreht und das Rohr fest, jedoch lösbar, in dieser Einstellung
gehalten. Es ist wichtig, daß die Schraube mit dem Nullpunkt in Übereinstimmung
gebracht wird, da sonst der Druck der Stellschraube zu Fehlablesungen führen könnte.
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Wenn jedoch die Stellschraube unmittelbar an der Nullablesung liegt,
wird das Rohr lediglich gegen die Rückseite der Hülse gedrückt, und keinerlei Fehlausrichtung
ist möglich. Selbstverständlich kann die Schraube auch um 180" gedreht auf der anderen
Seite des Gehäuses angebracht sein. Auch in diesem Fall könnte keine Fehlablesung
auftreten. Vorzugsweise besteht die Stellschraube aus Nylon, so daß das Rohr nicht
beschädigt oder verkratzt wird. Diese Ausführungsform ist jedoch nicht unbedingt
erforderlich.
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Die Rückseite des Gehäuseteils 18 ist in Längsrichtung bei 69 unterteilt.
Auf beiden Seiten der Unterteilung sind Vorsprünge 70 angebracht, in denen einander
deckende Bohrungen mit Innengewinde vorgesehen sind, in denen eine geeignete Schraube
72 od. dgl. mit einem nach außen vorstehenden Kopf angeordnet ist, die mit Hilfe
eines geeigneten Schlüssels gedreht werden kann. Es ist hierbei vorzuziehen, die
Schrauben 64 und 72 so auszubilden, daß sie beide mit dem gleichen Schlüssel betätigt
werden können, um hierdurch die Anzahl der Ersatzteile zu vermindern. Beim Festziehen
der Schraube 72 werden die Ansätze oder Vorsprünge70 zusammengezogen und hiermit
auch das untere Ende des Gehäuses, so daß die Hülse fest in ihrer Stellung eingeklemmt
wird.
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Wenn das Mikrometer abgenommen werden soll, wird die Stellschraube
72 gelöst, und die Hülse und das Rohr können durch das untere Ende des Gehäuses
herausgezogen werden.
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Am unteren Ende des Rohrs 34 ist eine Schulter 74 angeordnet, unterhalb
deren sich ein im Durchmesser verminderter Teil befindet. Ein Kragen 76 od. dgl.
kann an diesem im Durchmesser verkleinerten Teil angelötet oder auf andere Weise
befestigt sein. Der Kragen ist mit einem nach außen gerichteten Flansch 78 versehen,
an welchen sich eine Grundplatte oder Block 80 anlegt. Wie in der Zeichnung dargestellt
ist, kann diese Grundplatte kreisförmig sein. Die Grundplatte ist mit Hilfe von
zwei oder mehr Klemmen oder Riegeln 82 lösbar am Kragen befestigt.
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Jeder der Riegel ist an der Oberseite der Grundplatte durch eine geeignete
Schraube 84 od. dgl. gehalten.
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Die Bohrung durch die Grundplatte ist bei 86 erweitert, um zu enge
Toleranzen zu verhindern. Die Stange 50 geht durch eine geeignete Öffnung90 nach
unten.
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Vorzugsweise sind beiderseits am unteren Ende der Stange Schlitze
oder Kerben92 angebracht, so daß die Stange mit Hilfe eines geeigneten Schlüssels
gedreht werden kann und hierdurch an ihrem oberen Ende aus dem mit Gewinde versehenen
Sockel in der Fühlerstange 84 des Zeigerinstruments gelöst werden kann. Der Grund
hierfür ist, daß in bestimmten Fällen die Stange ausgewechselt und gegen eine von
anderer Länge ausgetauscht werden muß. Hierbei ist es wünschenswert, dieses Auswechseln
vorzunehmen, ohne das Zeigerinstrument aus einer Halterung zu lösen.
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Das Zeigerinstrument ist mit einer Klemme 94 der üblichen Art dargestellt,
mit deren Hilfe das Zifferblatt in irgendeiner bestimmten Stellung gehalten
werden
kann. Diese Einrichtung wird dazu benutzt, die Nulleinstellung des Zeigerinstruments
für die Messungen nachzustellen. Die (nicht gezeigte) Zahnstange, die bei Zeigerinstrumenten
der vorliegenden Art vorhanden ist, ragt in eine Schutzkappe96 hinein. Um den Weg
des Zeigers des Instruments auf eine bestimmte Anzahl von Umdrehungen zu beschränken,
z. B. eineinhalb, können Anschläge in der Form von Schrauben 98 od. dgl. in der
Kappe angeordnet sein, die die Bewegung der Zahnstange begrenzen.
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Die Anordnung, mit deren Hilfe die Bewegung des Zeigerinstruments
begrenzt wird, ist lediglich zum Zwecke des Beispiels beschrieben. Die Kappe 96
und die Schraube 98 können auch auf andere Weise angeordnet sein. Die in dem vorliegenden
Beispiel angegebene Ausführungsform kann durch irgendeine andere Einrichtung, die
den gleichen Zweck erfüllt, ersetzt werden.
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Die Anwendung und Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Meßinstruments
ist wie folgt: Es handelt sich, wie mehrfach erwähnt, um eine Kombination eines
Zeigerinstruments mit einem Mikrometer. Das Zeigerinstrument ist mit einer Fühlerstange
ausgestattet, die durch das Mikrometer hindurchgeht und am unteren Ende der Grundplatte
vorsteht. Die Tiefe einer gegebenen Vertiefung, eines Loches od. dgl., wird durch
Einführen des vorstehenden Endes der Stange in das zu messende Loch ermittelt, wobei
die Meßoberfläche 100 auf der Oberfläche des Werkstückes liegt. Das Mikrometer ist
vorher eingestellt worden, und wenn die Ablesung auf dem Zeigerinstrument einen
vorbestimmten Wert anzeigt oder innerhalb gewisser Toleranzen liegt, weist das Loch
oder die Vertiefung die angemessene Tiefe auf.
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Das Instrument muß vor Beginn auf Null eingestellt werden. Das geschieht
dadurch, daß die aus Grundplatte und Rohr bestehende Einheit so lange gedreht wird,
bis das Rohr völlig nach außen vorsteht und die Teilungen auf der Hülse und dem
Rohr völlig aus dem unteren Ende herausgedreht sind und die Nullstellung eintritt.
Sodann werden die Klemmvorrichtungen, die das Zeigerinstrument in dem Gehäuse halten,
nämlich die Schraube64, gelöst, und die gesamte Einheit wird auf eine ebene Oberfläche
gestellt. Hierdurch kommen die untere Meßoberfläche 100 der Grundplatte und das
untere Ende der Stange 50 in die gleiche Ebene. Das Zeigerinstrument bewegt sich
hierbei in der Bohrung 24 des Gehäuses nach oben oder nach unten. Wenn die Meßoberfläche
100 auf einer ebenen Oberfläche steht und das Zeigerinstrument völlig frei ist,
so daß es sich selbst einstellen kann, wird die Schraube 64 wieder festgezogen.
Sodann kann die Klemme 94 freigegeben werden, um hierdurch das Zifferblatt des Zeigerinstruments
freizugeben. Das Zifferblatt kann sodann gedreht werden, bis die Null der Teilung
des Zeigerinstruments unter dem Zeiger liegt. Sodann wird die Klemme 94 wieder angezogen.
Durch diesen Vorgang ist das gesamte Instrument auf Null eingestellt.
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Es soll nun angenommen werden, daß ein Werkstück od. dgl. eine Vertiefung
mit einer bestimmten Tiefe aufweist. Das Rohr wird daher so lange gedreht, bis diese
gewünschte Tiefe auf der Teilung der Hülse und des Rohrs des Mikrometers abzulesen
ist. In Wirklichkeit drehen sich hierbei das Rohr und die Grundplatte in das Gehäuse
hinein, und die Stange 50
des Zeigerinstruments behält ihre Stellung
bei. Hierdurch ragt also die Stange um das gewünschte Maß nach unten über die Meßoberfläche
100 hervor. Somit ist das Gerät fertig zum Gebrauch, und die Stange kann in die
zu messende Vertiefung eingeführt werden, wobei die Meßoberfläche 100 an der Außenseite
des betreffenden Werkstücks anliegt. Wenn das Loch die vorgeschriebene Tiefe aufweist,
stellt sich der Zeiger des Zeigerinstruments auf Null ein. Wenn jedoch die Tiefe
des Loches nicht dem gewünschten Wert entspricht, wird der Zeiger ausgelenkt.
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Der besondere Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß
während der Einstellung auf Null das gesamte Zeigerinstrument verstellt wird und
daß nach der Nulleinstellung das Zeigerinstrument festgeklemmt wird, so daß es unbeweglich
seine Lage beibehält. In Wirklichkeit ist zwar das Zeigerinstrument im Gehäuse verstellbar,
jedoch ist es, sobald es festgeklemmt ist, unverschiebbar. Da die Hülse ebenfalls
mit Hilfe der Schraube 66 festgesetzt wird, sind nach der Einstellung Hülse und
Zeigerinstrument in ihrer relativen Lage zueinander festgelegt.
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Wenn das Rohr und die Grundplatte bis zur richtigen Einstellung gedreht
worden sind, drückt sich die gewünschte Tiefe des Loches, das gemessen werden soll,
in der Länge der über die Meßoberfläche 100 hinausragenden Stange aus.
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Durch die bewegliche oder einstellbare Anbringung des Zeigerinstruments
im Gehäuse wird die Nulleinstellung des Gerätes außerordentlich vereinfacht und
die Genauigkeit der Messungen erhöht.
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Darüber hinaus erfordert diese Nulleinstellung auch wesentlich weniger
Zeit, als dies bisher der Fall war.
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Die Stellschraube 66 hält das Mikrometer in jeder gewünschten Einstellung
fest. Dadurch, daß die Befestigungsvorrichtung in der gleichen Ebene mit der Teilung
auf dem Rohr liegt, wird eine seitliche Auslenkung und damit Fehlablesung beim Festsetzen
der Vorrichtung verhindert.
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Das Gehäuse bietet den Vorteil, daß es ein Auswechseln des Mikrometers
zur Nachstellung oder Reparatur zuläßt, es jedoch gleichzeitig fest und genau während
des Gebrauchs des Gerätes an Ort und Stelle hält. Der obere Teil des Gehäuses mit
der käfigartigen Befestigung, welche das Zeigerinstrument zum Teil umgibt, hat den
Vorteil, daß es das Zeigerinstrument völlig gegen unsachgemäße Behandlung schützt.
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Die auswechselbare Befestigung der Grundplatte ist ein besonderer
Vorteil, da es sehr häufig vorkommt, daß die mit dem Gerät arbeitende Person eine
dickere oder dünnere Grundplatte verwenden muß. Bei der gezeigten Ausführungsform
kann die Grundplatte schnell gelöst, abgenommen und durch eine andere ersetzt werden,
welche eine andere Dicke besitzt. Es ist zuvor ausgeführt worden, daß der Kragen76
an dem Rohr 34 angelötet ist. Der Kragen kann natürlich auch gepreßt, angeschraubt
oder auf irgendeine andere Weise befestigt sein. Anlöten ist jedoch bei der vorliegenden
Erfindung als besonders vorteilhaft erkannt worden.
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Ein Gerät der beschriebenen Art kann mit mehreren Stangen 50 von
verschiedener Länge ausgestattet sein. Zum Beispiel kann zum Gerät eine Standardstange
gehören, welche genau mit dem unteren Ende oder der Meßoberfläche 100 der Grundplatte
abschneidet, wenn das Mikrometer völlig in die Nulllage herausgeschraubt ist. Eine
weitere Stange kann
genau 1 Zoll länger ausgebildet sein. In diesem Fall muß die
Nulleinstellung mit einer Lehre in Form eines 1 Zoll dicken Blockes vorgenommen
werden.
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Die nächste Stange kann genau 2 Zoll länger sein, als die erste, wobei
die Nulleinstellung mit Hilfe von einem 2 Zoll starken Block als Lehre durchgeführt
wird. Der wesentliche Punkt hierbei ist, die Stange schnell und leicht auswechselbar
zu machen, so daß der Meßbereich des Gerätes außerordentlich erweitert wird.
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Obwohl vorstehend ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
beschrieben wurde und verschiedene Abänderungen dieser Erfindung vorgeschlagen wurden,
können selbstverständlich weitere änderungen und Abwandlungen, ohne den Rahmen der
Erfindung zu verlassen, vorgenommen werden.