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Spulenanordnung mit einem Schalenkern Für Schwingkreisspulen, Filter,
Übertrager, Drosselspulen und dergleichen Spulenanordnungen werden unter anderem
Schalenkerne aus Ferrit verwendet. Im Zuge der Bestrebungen zur Verkleinerung derartiger
Schalenkerne werden die bisher üblichen Größen wesentlich unterschritten, so daß
die Kerne nur noch Abmessungen von wenigen Millimetern besitzen. Hierdurch sind
diese Kerne besonders in solchen Geräten geeignet, in denen Transistoren verwendet
werden, und vor allem auch zum Einsatz in gedruckten z. B. photochemisch geätzten
Schaltungen. Mit der Verkleinerung der Abmessungen der Kerne tritt auch die Forderung
auf, diese Bauelemente als geschlossene Einheit in den Geräten einzubauen.
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Die Erfindung geht aus von einer bekannten Spulenanordnung mit einem
Schalenkern, dessen Teile zwischen zwei Halteplatten durch federnde Mittel gehaltert
sind, wobei auch Mittel zur Verhinderung einer gegenseitigen seitlichen Verschiebung
der Kernteile und gegebenenfalls zur Befestigung der Anordnung auf einer Grundplatte
vorgesehen sind.
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Es hat sich gezeigt, daß derartige bekannte Spulenanordnungen nur
beschränkte Verwendungsmöglichkeiten bieten. Außerdem tragen Klebstoffe als verbindende
Mittel für die Kernteile dazu bei, die magnetischen Eigenschaften zu verschlechtern.
Ein besonderes Durchführen von Schraubenbolzen durch Halteplatten und Verspannen
derselben zur Halterung der Kernteile bringt insbesondere bei kleinen Spulenanordnungen
während des Zusammenbaus verschiedene Nachteile mit sich.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, diese Nachteile möglichst
weitgehend zu vermeiden. Bei einer Schalenkernspulenanordnung soll der Aufbau verbessert
werden. Die einzelnen Elemente der Spulenanordnung sollen derart gestaltet sein,
daß sie möglichst mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen und dabei der Zusammenbau
der Anordnung vereinfacht ist, ohne daß die magnetischen Werte verschlechtert sind.
Insbesondere ist es Aufgabe der Erfindung, die Halterung derart zu gestalten, daß
die Spulenanordnung sowohl für den Einbau in traditionellen als auch in gedruckten
Schaltungen ohne besondere Umbaumaßnahmen verwendet werden kann.
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Die Erfindung bei einer Spulenanordnung mit einem Schalenkern der
beschriebenen Art besteht darin, daß aus isolierendem Material bestehende Halteplatten
mit Ansätzen zur Verhinderung der gegenseitigen seitlichen Verschiebung der Kernteile
versehen sind, daß diese Halteplatten an ihren von den Kernteilen abgewandten Seiten
Ausnehmungen aufweisen, in denen sich außen um die Kernteile und die Halteplatten
übergreifende, an sich bekannte, C-Formähnliche Federbügel abstützen, und daß diese
Federbügel zugleich als Lötanschlußfahnen für die Spulenanschlüsse ausgebildet und
mit parallel zur Spulenachse sich erstreckenden, bekannten Ansätzen zur Befestigung
in Durchbrechungen der Grundplatte versehen sind.
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Die Verwendung in gedruckten Schaltungen ist für die Ausbildung des
Schalenkerns insofern von Bedeutung, als die Abmessungen dieser Schaltungen, soweit
sie genormt sind, bei der den Kern haltenden Vorrichtung so gewählt sein müssen,
daß die Schalenkernspule ohne zusätzliche Mittel, d. h. durch die erfindungsgemäße
Ausbildung selbst, direkt in die z. B. auf photochemischem Wege geätzte Schaltung
eingelötet werden kann. Auf der den hierfür verwendeten Lötanschlüssen gegenüberliegenden
Seite der Spule können ferner Mittel für die Montage der Spule auf einem normalen
Chassis angebracht sein, indem, z. B. zwischen dem Schalenkern und den Halterungsplatten,
ein U-förmiger Blechbügel eingelegt ist, mit dessen Hilfe die Spule, z. B. durch
Verschränken der Schenkel des Bügels, aus dem Chassis befestigt werden kann. Zur
Halterung der Spule dienen Halteplatten, die die Spulenkernteile zusammenhalten,
und Klammern, die die Halteplatten umklammern und zugleich als Lötanschlüsse dienen.
Werden mehr Anschlüsse benötigt, als zur Halterung notwendige Klammern vorhanden
sind, so können zwischen Schalenkern und einer der den Kern haltenden Halteplatten
weitere Lötösen eingelegt werden, die mit der oder den Spulen des Schalenkerns elektrisch
verbunden sind.
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Gegebenenfalls gestattet die Erfindung unter Verwendung einer Zwischenplatte
auch die gleichzeitige Halterung von zwei Schalenkernen übereinander, wodurch
ein
in der Grundfläche raumsparendes Bandfilter geschaffen ist.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung gehen aus den in den Figuren gezeigten
Ausführungsbeispielen und der folgenden Beschreibung hervor.
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In Fig. I bezeichnen 1, 2 zwei Schalenkernhälften, die in ihrem
Inneren den Spulenträger 10 mit der Spule 11 halten, die in an sich bekannter Weise
den Innenbutzen des Schalenkerns umschließen. Die Schalenkernteile 1, 2 werden in
ihrer relativen Lage zueinander durch Ansätze 3', 4' an den beiden Halteplatten
3, 4 gehalten, die die Schalenkernteile 1, 2, gegen eine seitliche Verschiebung
sichern. Ferner besitzen die Halteplatten 3, 4 einen oder mehrere zapfenförmige
Ansätze 3", 4", die (s. insbesondere Fig. 2) mit ihren Enden in entsprechende Öffnungen
der jeweils anderen Halteplatte hineinragen und dadurch auch die seitliche relative
Lage der Halteplatten gegeneinander festlegen.
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Wie aus Fig. 2 ersichtlich, in der die in Fig. 1 dargestellte Schalenkemspule
in Seitenansicht gezeigt ist, besitzt also die Platte 4 den Ansatz 4", der mit seinem
oberen dünnen Ende 41 in eine entsprechende Bohrung der Halteplatte 3 hineinragt.
Umgekehrt ragt der zapfenförmige Ansatz 3" der Halteplatte 3 mit seinem dünnen Ansatz
31 in eine entsprechende Bohrung der Halteplatte 4, so daß die beiden Platten 3,
4 seitlich gegeneinander nicht verschoben und auch nicht gegeneinander verdreht
werden können. Ferner besitzen die Platten 3, 4 nach außen gerichtete zapfenförmige
Ansätze 32, 42, mit denen die Schalenkernspule auf einer Grundplatte in ihrer Lage
festgelegt werden kann, indem diese Ansätze in entsprechende Öffnungen der Grundplatte
hineinragen. Die Halterungsplatten 3, 4 werden durch mehrere federnde Bügel 5, 6,
7, 8 in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise zusammengehalten. Diese Bügel sind gleichzeitig
als Lötösen ausgebildet, indem sie entsprechend ausgebildete Ansätze 51, 61, 71,
81 besitzen. Außerdem besitzen diese Bügel auch noch Anschlußfahnen 52, 62, 72,
82, die z. B. mit den Enden der Spule 11 oder weiterer im Schalenkern untergebrachter
Spulen verbunden sind. Die Verbindungen sind der übersichtlichkeit halber nicht
gezeichnet. Sind weitere Anschlußösen notwendig, werden in vorteilhafter Weise gemäß
einer Weiterbildung des Erfindungsgedankens zwischen eine der Grundplatten 3 bzw.
4 und dem von ihr gehaltenen Schalenkernteil dünne Anschlußstreifen eingelegt. In
Fig. 1 bezeichnen 12, 13 je einen solchen Anschlußstreifen, die zwischen dem Schalenkernteil
2 und dem Halteteil 4 eingelegt sind und zusätzlich mittels abgebogener Enden 121,
131 an der Platte 4 befestigt sind. Diese Anschlußstreifen 12, 13 tragen je einen
Ansatz 122, 132, die insbesondere zum Anschluß von Stromzuführungen dienen, und
abgewinkelte Anschlußteile 123, 133, die insbesondere mit den Spulenenden
verbunden werden können.
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In Fig. 3 ist ein Grundriß der in Fig. 1 dargestellten Schalenkernspule
gezeigt. In ihr sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen wie in den Fig. 1
und 2 versehen. 14, 15 stellen in Fig. 3 Öffnungen in der oberen Halteplatte 3 dar.
Diese Öffnungen dienen zum Durchstecken von Anschlußlappen weitere Anschlußteile,
die zwischen dem Schalenkemteil 1 und der Halteplatte 3 gegebenenfalls noch eingelegt
werden sollen. Diese Anschlußlappen entsprechen den Teilen 121, 131 der Anschlußfahnen
12 und 13, die in den öffnungen 14, 15 entsprechende Öffnungen der Platte 4 durchgesteckt
und dann mit ihren hervorragenden Enden umgebogen sind.
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Wie aus Fig. 3 ferner ersichtlich, besitzen die Halteplatten konzentrisch
angeordnete quadratische öffnungen zum Durchtritt des Kunststoffteils 16, das ebenfalls
einen etwa quadratischen Querschnitt hat und in dessen Kanten in an anderer Stelle
vorgeschlagener Weise ein Gewinde eingeschnitten ist. Das Kunststoffteil
16 ist axial verschiebbar in der inneren Öffnung des Schalenkerns gelagert
und enthält einen magnetisierbaren Abgleichstift 17, der zum Abgleich der Induktivität
der Schalenkernspule dient.
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In Fig. 4 ist ein Schalenkern der Fig. 1 dargestellt, bei dem zwischen
dem Schalenkemteil 1 und der Halteteilplatte 3 ein Haltebügel 18 gelegt ist, der
mit Lappen 181, 182 versehen ist. Diese Lappen können durch entsprechende Öffnungen
eines Chassis 41 gesteckt und, wie bei 182 zu sehen, durch Verschränken der Befestigung
der Schalenkernspule auf dem Chassis 41 dienen, ähnlich wie die auf der entgegengesetzten
Seite der Spule befindlichen Lappen zum wahlweisen Befestigen auf einer Grundplatte
mit gedruckter Schaltung dienen können.
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In Fig. 5 ist eine weitere Ausgestaltung der Spulenanordnung nach
der Erfindung mit einer Zwischenplatte 51 gezeigt; zwischen dieser Platte 50 und
den Halterungsteilen 3, 4 wird je ein Schalenkernpaar 1, 2 und 1', 2' gehaltert.
Im übrigen entspricht die Konstruktion der Teile der Fig. 5 denen der Fig. 1 bis
3. So besitzt z. B. die Platte 4 wiederum die zapfenförmigen Ansätze 4" mit ihrem
verdünnten Teil 41 und die Platte 3 den zapfenförmigen Teil 3" mit dem verdünnten
Teil 31, die jeweils in entsprechende Öffnungen der Gegenplatte, also z.
B. der Teil 41 in die Öffnung 411 der Zwischenplatte 50, hineinragen und dadurch
die seitliche Lage der Platten gegeneinander festlegen. Die Zwischenplatte 50 besitzt
ebenfalls, wie z. B. bei 51 ersichtlich, Ansätze od. dgl., die die seitliche Lage
der von ihr gehaltenen Schalenkernteile 1 bzw. 2 sichern. Aus Fig. 5 ist ferner
ersichtlich, daß diese Ansätze 51 bei der Zwischenplatte 50 den Schalenkernteil
allseitig gegen eine seitliche Verschiebung sichern.