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Fundamentplatten für Spielzeugbaukästen Die Erfindung bezieht sich
auf Fundamentplatten für Spielzeugbaukästen, insbesondere aus Kunststoff, mit gegenseitiger
Verriegelung und Abstufung in gleicher Plattenhöhe. Die Erfindung besteht darin,
daß die einzelnen, mit zur Zusammenstellung des gesamten Fundamentes bestimmten
und bekannten Nocken beliebiger Form versehenen Fundamentplatten deckelartig mit
den Seitenwänden ausgebildet sind und an zwei sich stoßenden Plattenseiten je einen
nach unten abgestuften, ebenfalls mit der gleichen Nockenanordnung versehenen Streifen
haben, über deren Nocken sich jeweils die betreffenden streifenlosen Seitenwände
einer Nebenfundamentplatte unter Hintergriff der entsprechenden Nockenreihe legen.
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Es sind Spielzeugbaukästen, insbesondere mit Hohlsteinen aus Kunststoff,
bekannt, wobei die Steine unten Hohlkörper bilden, während auf der geschlossenen
Oberseite runde Zapfen, Nocken oder dergleichen Haftorgane angeordnet sind, die
in das Unterteil des nächtsoberen Steines eingreifen und so den aufgesetzten Stein
gegen Verschiebung sichern. In weiterer Ausbildung wurden die Haftelemente noch
besonders elastisch gestaltet, um auch hier eine besonders gute Verbindung der Steine
zueinander zu schaffen, so daß das ganze Baugefüge in sich einen verhältnismäßig
festen Halt erhielt und durch Anstoß nicht gleich wieder zusammenfiel. Die bisher
bekannten Fundamentplatten, auf denen das betreffende Bauwerk errichtet wird, sind
so gestaltet, daß sie auch auf ihrer Oberseite die übereinstimmenden Haft-, Einsteck-
oder dergleichen Nocken besitzen, wobei das gesamte Fundament durch Zusammenlegen
einzelner kleiner Fundamentplatten gebildet wird. Eine direkte Haftung oder Verriegelung
der kleinen Fundamentplatten zum gesamten Fundament war nicht vorhanden; sie mußte
vielmehr wieder durch Bausteine vorgenommen werden, deren einer Teil die eine Fundamentplatte
und deren anderer Teil die andere Fundamentplatte am Ende derselben übergriff, wodurch
gewissermaßen der oder die betreffenden Bausteine als Klammerverriegelung wirkten.
Hierbei kam es natürlich vor, daß an solchen Stellen Bausteine aufgesteckt werden
mußten, an denen später in Hinsicht auf das gesamte Bauwerk solche gar nicht vorhanden
sein mußten, wodurch dann diese Steine wieder im Wege waren und den Gesamtablauf
des Aufbaues störten. Wurden diese Haftsteine bzw. Verriegelungssteine für die Fundamentplattenteile
fortgelassen, war ein Gesamtfundament vorhanden, welches beim geringsten Anstoß
wieder auseinanderging, da die einzelnen Teile nicht gegeneinander verriegelt waren.
Hierdurch entstand eine sehr große Verärgerung, insbesondere dann, wenn ein. Bau
schon ziemlich hochgeführt war und Nebenbauteile noch errichtet werden sollten.
Auch durch leichten Anstoß, der beim Bau immer möglich ist, konnten die einzelnen
Fundamentplatten wieder verrückt werden, so daß der ganze Bau unter Umständen um-
bzw. zusammenfiel. Da ein Fundament seiner Bestimmung entsprechend die Grundlage
für den Aufbau selbst darstellt, schafft ein unsicheres Fundament naturgemäß auch
einen unsicheren Aufbau selbst, womit der Zweck des Bauspielzeuges völlig verfehlt
ist. Auch bei der Gestaltung besonderer Fundamentformen muß diese Formbeständigkeit
während des Baues besonders beachtet werden, was naturgemäß die Aufmerksamkeit vom
eigentlichen Bau ablenkt und die hierzu erforderliche Konzentration stark herabsetzt,
so daß beim Spiel eine gewisse Nervosität hervorgerufen wird, was nicht der Zweck
eines Spielzeuges, sondern gerade das Gegenteil ist.
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Eine andere bekannte Ausführung zeigt eine Bausteinrahmenverbindung,
bei der die einzelnen Teile an ihren freien Enden abgestuft sind, um nach ihrer
entsprechenden Ineinanderreihung eine geiche Höhe zu haben. Hierbei deckt eine Öffnung
in der einen Stufe die Öffnung der Gegenstufe so, daß eine Öffnung mit gemeinsamer
Mittelachse entsteht. Es ist also hierbei auch erforderlich, daß diese so zusammengefügten
Grundteile besonders verriegelt werden müssen, und zwar durch den Aufsatz von Bausteinen,
die ebenfalls an dieser Stelle unter Umständen gar nicht benötigt werden, so daß
die vorerwähnten Nachteile hier auch auftreten.
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Es sind ferner noch seitliche Gegenverriegelungen für Spielzeugbauteile
in Form von Schwalbenschwanzverbindungen
bekannt. Abgesehen davon,
daß eine solche Schwalbenschwanzverbindung für Spielzeugbauteile, insbesondere Bausteine,
die Teile selbst kompliziert, können beim Verkanten der Spielzeugbauteile zueinander
diese empfindlichen Schwalbenschwanzverbindungen leicht ausbrechen, was bei der
Handhabung durch das spielende Kind sehr leicht möglich ist. Durch eine solche Zerstörung
entsteht naturgemäß auch, abgesehen davon, daß das betreffende Bauelement unbrauchbar
wird, eine entsprechende Verärgerung, so daß die Spielfreude des Kindes getrübt
ist. Auch nicht benutzte Schwalbenschwanzverbindungen, deren Teile sich beim errichteten
Bau als äußerer Abschluß offenbaren, wirken unnatürlich und unschön.
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Durch die vorliegende Erfindung werden die vorbeschriebenen Übelstände
und Nachteile restlos ausgeschaltet. Es ist jetzt eine kleine Fundamentplatte vorhanden,
die in mehreren Stücken in beliebiger Form zu dem eigentlichen Fundament des Baues
zusammengesetzt wird, wodurch zunächst die Vielseitigkeit der Fundamentbilder gesichert
ist. Vor allem aber sind diese einzelnen kleinen Fundamentplatten gegeneinander
so in einfacher Weise verriegelbar gestaltet, daß ihre gegenseitige Lösung nach
Formung des Fundamentes völlig ausgeschlossen ist, soweit die Lösung nicht wunschgemäß
und vorsätzlich vom spielenden Kind selbst erfolgt. Besonders fremde Riegelelemente
für das Zusammenfügen der einzelnen Fundamentplatten zum Gesamtfundament sind nicht
erforderlich, da sich die einzelnen Platten gewissermaßen selbst verriegeln. Ein
Verkanten der einzelnen Fundamentplatten in ihrer Zusammensetzung zum Gesamtfundament
wäre nicht mit der Zerstörung der verbundenen Teile verbunden, da sich hierbei sofort
durch die deckelartige Ausbildung der Übergriffseiten über die mit der Nockenanordnung
versehenen Gegenstreifen am anderen Fundament die einzelnen Fundamentplatten voneinander
lösen würden, während sie umgekehrt in flacher Auflage auf dem Tisch, welches ihre
natürliche Lage darstellt, fest gegeneinander verankert liegen.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt, und zwar zeigt beispielsweise
Abb. 1 die Fundamentplatte in Draufsicht mit beispielsweise vollen Haftnocken, Abb.2
die Ausführung nach Abb. 1 in Seitenansicht, Abb. 3 die Ausführung im Schnitt A-B
der Abb. 1, Abb. 4 die Ausführung nach Abb. 1 in der Stirnansicht von oben, Abb.
5 die Ausführung nach Abb. 1 in der Ansicht von unten, Abb.6 die Zusammenstellung
einiger Platten zu einem größeren Fundament in Stirnansicht von oben, Abb. 7 die
beispielsweise Ausführung nach Abb. 6 in Draufsicht und Abb. 8 einige Nockengestaltungen,
und zwar als Vollnocken, als unterteilte Federnocken und als Hohlnocken.
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Die Fundamentplatte 1, aus welcher in mehreren Teilen das entsprechend
größere Fundament zusammengesetzt wird, besitzt die Seitenwände 3, 4, 5 und 6, so
daß ein deckelartiges Gebilde vorhanden ist. Innerhalb dieses deckelartigen Gebildes
sind zweckmäßig die Verstärkungsrippen 9 n-it der Mittelverstärkung 9 a eingeordnet
(Abb. 3 und 5). Auf der Hauptplatte 1 sind die einzelnen Nocken 2 in mit den Bausteinen
übereinstimmender Symmetrie jeweils als Vollnocken, Federnocken oder Hohlnocken
entsprechend Abb. 8 angeordnet. In erfindungsgemäßer Gestaltung ist die Platte 1
an zwei Seiten mit den Ansatzstreifen 7 und 8, zweckmäßig aus einem Stück, versehen,
und zwar so, daß diese Streifen 7 und 8 die entsprechenden Plattenwände 4 und 5
um ihre Streifendicke erhöhen (Abb. 2, 3 und 4). Hierdurch liegt zunächst die aufgelegte
Platte auf diesen Streifen auf. In Übereinstimmung mit der eigentlichen Platte sind
diese Streifen 7 und 8 auch mit den entsprechenden Nocken 2 versehen. Der Streifen
8 geht über die ganze Länge der Seite 5, während der Streifen 7 um den Bereich eines
Nockens bzw. um eine Streifenbreite verkürzt gehalten ist (Abb. 1), so daß beim
Zusammenlegen der einzelnen Fundamentplatten zum ganzen Fundament der Einschub des
durchgehenden Streifens 8 in diese freigelegte Stelle möglich ist (Abb. 7). Wird
nun aus den einzelnen Fundamentplatten 1 das gesamte Fundament zusammengestellt,
so legt sich die betreffende Seite 6 der Fundamentplatte 1 über die Nocken des Streifens
7 der danebenliegenden Fundamentplatte 1, wodurch eine Verankerung entsteht und
ohne Anheben der übergesetzten Platte ein Abschieben dieser Platte von der anderen
Platte nicht mehr möglich ist. Auf diese Weise kann ein langer Fundamentstreifen
gebildet werden. Zur Erweiterung des Streifens wird die Fundamentplatte auch in
der Breite entsprechend angelegt, und zwar immer unter Überklinkung eines streifenlosen
Fundamentplattenteiles über den Streifen 7 bzw. 8 des danebenliegenden Fundamentteiles
(Abb.7). Auf diese Weise verriegeln sich die einzelnen Platten zum Gesamtfundament
gegeneinander. Die Verstärkungsrippen 9 und der verstärkende Mittelteil
9 a innerhalb der Platte 1 sind in ihrer Höhe wiederum um die Höhe
der Nocken 2 gegenüber der Höhe der übergreifenden Wände verkürzt, so daß beim Übergriff
der Wände über die Nocken der Streifen 7 bzw. 8 diese Rippen 9 sich nicht störend
auf die Nocken aufsetzen können.
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Auf das aus den einzelnen erfindungsgemäßen Fundamentteilen zusammengestellte
Gesamtfundarnent können nun in Ruhe die einzelnen Bauwerke aufgerichtet werden,
ohne daß eine Verschiebung der einzelnen Fundamentplatten eintreten könnte. Im Gegenteil
kann das ganze Fundament, wenn es erforderlich ist, auf den betreffenden Tisch oder
den entsprechenden Spieluntergrund verschoben werden, ohne daß sich seine Teile
lösen, womit auch die Sicherheit des ganzen Aufbaues gewährleistet ist. Dadurch,
daß die einzelnen Fundamentplatten an ihrer Stoßstelle nicht mehr besonderer fremder
Haftorgane bedürfen, kann der Aufbau der Grundsteine auf dem Fundament an der Stelle
erfolgen, wo sie planmäßig hingehören, gegebenenfalls auch unter teilweisem Aufbau
der einzelnen Stoßstellen der Fundamentplatten, weil hier die Symmetrie des Abstandes
der einzelnen Nocken bzw. Zapfen 2 sowohl in der Höhe als auch in der Breite zueinander
als auch von Platte zu Platte gewährleistet ist, so daß das mit den einzelnen Fundamentplatten
aufgebaute Gesamtfundament auch ein einheitliches, fest zusammenhängendes Fundament
in jeder beliebigen Form darstellt.
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Durch diese Erfindung ist es auch möglich, z. B. Hofteile, Gartenteile,
Straßenteile, Bordsteinteile u. dgl. unter Aufsatz entsprechender Deckstücke zu
schaffen.