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Tragbarer Handhubroller für Stapelplatten Die bis jetzt bekannten
Handwagen zum Anheben und Verschieben von Stapelplatten sind mit hydraulischen Hebevorrichtungen,
Gewindespindeln oderZahnketten ausgerüstet und stellen auch unbeladen große und
schwere Geräte dar.
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In geräumigen Speditions- und Lagerräumen haben sich diese Konstruktionen
vielfach bewährt.
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Das Bedürfnis, Stapelplatten zu heben und zu fördern, besteht nun
aber auch beim Klein- und Gewerbebetrieb sowie in den meist engen Raumverhältnissen
zwischen den Bearbeitungsmaschinen der Fabrilkationsräume usw.
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Der Umstand, daß solche Geräte oft große Leerfahrten ausführen müssen,
um eine Last um einige Meter zu verschieben, bringt eine gewisse Unwirtschaftlichkeit
mit sich.
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Die Erfindung bezweckt die Schaffung eines tragbaren Handhubrollers
zum Anheben und Verschieben von Paletten in engen Raumverhältnissen, insbesondere
in kleingewerblichen Betrieben und Fabrikationsräumen sowie zur Entlastung der schweren
Hub- und Stapelgeräte von kleinen Arbeitsgängen bei großer Leerfahrt.
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Der tragbare Handhubroller gemäß vorliegender Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, daß an einem als Handgriff dienenden rahmenförmigen Teil zwei in
die seitlichen Lücken der Stapelplatte einfahrbare Fuß stücke mit Lenkrollen angeordnet
sind, die beim Schwenken des rahmenförmigen Teiles aus einer Schräglage in die senkrechte
Lage die Stapelplatte anheben.
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Bei einem bekanntgewordenen Rollgerät für Behälter ist demgegenüber
ein Hebel vorgesehen, der mit einer gabelförmigen Öffnung in die Achse zweier Laufräder
und mit seinem angenähert rechtwinklig nach oben abgebogenen, balligen Oberteil
in Pfannen des Behälters eintreten kann. Gegenüber dem Gerät gemäß der Erfindung
wird durch Verschwenken des Hebels in eine nach abwärts, fast horizontale Lage desselben
der Behälter gehoben und die Achse der Laufräder unter dafür vorgesehene Aussparungen
in zwei Kufen des Behälters eingeschoben, so daß die Achse mit den Laufrädern an
dem Behälter verbleibt.
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Der Hebel kann aus der Achse herausgezogen oder darin belassen werden
und dann als Deichsel dienen.
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Der Behälter kann dann gleichsam wie ein Wagen fortbewegt werden,
wenn je eine Achse mit Laufrädern vorn und hinten am Behälter angesetzt wurden.
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Demgegenüber sind beim tragbaren Handhubroller gemäß der Erfindung
am als Hebel wirkenden rahmenförmigen Teil Lenkrollen dergestalt angeordnet, daß
sie nicht vom Hebel getrennt werden können. Kurze Fußteile untergreifen seitliche
Lücken in der Stapelplatte und durch umgekehrt gerichtetes Verschwenken
des Hebels
oder rahmenförmigen Teiles, nämlich aus seiner schrägen in die senkrechte Lage nach
oben, wird die Stapelplatte angehoben.
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Der Vorteil des erfindungsgemäßen Handhubrollers gegenüber der bekanntgewordenen
Einrichtung besteht darin, daß die Stapelplatte auch bereits durch einen nur zweirädrigen,
tragbaren Handhubroller hochgehoben und transportiert werden kann, und zwar dadurch
noch insbesondere auf vorteilhafte leichte Weise, weil der in senkrechte Stellung
nach oben verschwenkte Hebel oder rahmenförmige Teil an der zu transportierenden
Last oder an der Stapelplatte eine Abstützung durch Anlehnung daran erfährt, so
daß ein Abrutschen der zu befördernden Last vom Hebel oder rahmenförmigen Teil ausgeschlossen
ist.
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Soll die Stapelplatte auch bei dem erfindungsgemäßen Gerät als Wagen
fahren, also mit vier Rädern versehen sein, was auch vorkommen kann, so können zwei
solche Handhubroller auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten der Stapelplatte
unter dieselbe geschoben werden.
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Es können also als weiterer Vorteil mit dem Handhubroller gemäß der
Erfindung zwei Aufgaben gelöst werden, während dies bei dem bekanntgewordenen Gerät
nicht möglich ist.
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Auch bei einem anderen bekanntgewordenen Gerät handelt es sich um
ansetzbare Fahrwerke von vier und mehr Rädern an einen Großbehälter, um ihn auf
der Straße fahrbar zu machen. Auch diese Geräte können nicht den Aufgaben des erfindungsgemäßen
Handhubrollers gerecht werden.
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Bei weiteren bekanntgewordenen Geräten sind bügelartige Rahmen vorgesehen,
an denen Lenkrollen angeordnet sind. An dem bügelartigen Rahmen sind lange, getrennte
Gestänge vorgesehen, deren Füße unter die zu transportierenden Lasten, z. B. Möbel
-u. dgl., untergreifen. Diese Konstruktionen sind schwer an Gewicht und schwer zu
bedienen. An einem solchen l)elianntgewordenen Gerät ist sogar ein über die gesamte
Breite des Bügels sich erstreckendes Fußstück an Ketten hochziehbar angeordnet.
Bei einem anderen derartigen Gerät sind die Lenkrollen mit eigenen Handhebeln verstehen,
um gegenüber dem rahmenförmigen Gestell gehoben oder gesenkt werden zu können und
dadurch das zu befördernde Ladegut anzuheben oder abzusenken. Bei diesen letzteren
beiden Geräten wird überhaupt nicht mehr durch einfaches Verschwenken eines als
Handgriff dienenden rahmenförmigen Teiles, z. B. Bügels, wie beim erfindungsgemäßen
Handhubroller, die Last, z. B. die Palette, gehoben, sondern es sind dazu eigene
Ketten oder Handhebel vorhanden, was solche Geräte kompliziert macht.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine erste Ausführungsform in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 das Gerät nach Fig. 1 in der Einfahrstellung, Fig. 3 das Gerät nach Fig.
2 in der Transportstellung, Fig. 4 eine zweite Ausführungsform in Transportstellung
in perspektivischer Darstellung, Fig. 5 das Gerät nach Fig. 4 in der Einfahrstellung,
Fig. 6 eine dritte Ausführungsform des Gerätes in der Einfahrstellung, Fig. 7 das
Gerät nach Fig. 6 in Transportstellung, Fig. 8 eine vierte Ausführungsform des Gerätes
in der Einfahrstellung, Fig. 9 das Gerät nach Fig. 8 in Transportstellung, Fig.
10 eine fünfte Ausführungsform und Fig. 11 eine sechste Ausführungsform des Gerätes.
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Das Gerät nach Fig. 1 bis 3 besteht aus zwei mit einer Lenkrolle
1 versehenen Fußstüclçen 2. Diese Fußstücke sind mit einer der Lenkrolle vorgelagerten
Tragl;ante 3 versehen. Der Hebel 4 ist als Rahmen ausgebildet, dient als Handgriff
beim Kippen des Fußstückes und bildet gleichzeitig den Anschlag gegen die Stapelplatte
oder den Aufsatzrahmen derselben, sobald die Fahrstellung gemäß Fig. 3 erreicht
ist. Die FuBstücl;e 2 sind in ihrer Form so gehalten, daß diese in der Einführungsstellung
gemäß Fig. 2 in die seitlichen Lücken der Stapelplatte geschoben werden können.
Beim Kippen des Gerätes um die obenliegende Tragkante des Fußstückes hebt sich die
Stapelplatte vom Boden ab. Die Lenkrollen werden unter den belasteten Tragkanten
durchgerollt. Dies bewirkt in der Endstellung, in welcher der Hebel 4 senkrecht
steht, ein dem Umkippen des Handhubrollers entgegengesetztes Drehmoment. Zur Sicherung
gegen dieses Umkippen beim Überqueren von Bodenunebenheiten sind hakenförmige 5
und plattenförmige 6 bewegliche Elemente vorgesehen, welche entweder am Aufsatzrahmen
oder an der Stapelplatte selbst angreifen können. Die Querstange 7 dient als Anschlag
beim Einfiihren der Geräte in die seitlichen Lücken.
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Die bekannten Eigenschaften der Lenkrollen erlauben in der Fahrstellung
gemäß Fig. 3 Bewegungen in jeder beliebigen Fahrrichtung auszuführen.
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Das Wegnehmen des Gerätes geschieht analog in umgekehrter Reihenfolge.
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Bei leichten Lasten besteht die SIöglichl;eit, die Stapelplatte an
den Traggriffen des Handhubrollers über Bodenschwellen zu tragen.
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Der Handhubroller nach der zweiten Ausführungsform (Fig. 4 und 5)
besteht aus zwei mit je einer Lenkrolle 11 versehenen Fußstücken 12. Die Fußstücke
sind mit je einer Achse 13 versehen. Auf den Achsen drehbar gelagert sind Tragplatten
18 angebracht, welche mit einer Nase 24 versehen sind. Im weiteren sind eine oder
beide Tragplatten mit einer Fangraste 19 versehen, deren von der Stapelplatte abgewandte
Seite in einer Kurve gleichmäßiger Steigung 20 ausgeführt wird. Der Zapfen 25 wird
an einem der beiden Tragplatten fest angebracht. Der Hebel 14, als Hohlkörper ausgebildet,
nimmt im Innern den Schieber 21 auf, welcher oben mit einem Handgriff 22 und unten
mit einem Querbolzen 23 versehen ist. Die Schlitze 15 und 15' lassen dem Schieber
die Freiheit, sich längs zu bewegen. Das Querrohr 17 dient als Versteifung.
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Das Einschieben der beiden Geräte in die Aussparungen der Stapelplattenquerseiten
geschieht nach Fig. 5. Der geneigte Hebel 14 bringt die Achse 13 und somit die Tragplatte
18 in die Tieflage. Die Tragplatte liegt infolge tibergewichtes auf der Lenkrolle
11 auf und ist darum ohne zusätzliche Handgriffe einfahrbereit. Die Lenkrolle wird
durch die muldenförmige Ausbildung der Tragplattenunterseite in der Einführungsrichtung
festgelegt. Eine kleine l3ewegung quer zur Einführungsrichtung bringt den Zapfen
25 über das Brett 26 der Stapelplatte. Das Heben der Last geschieht analog wie beim
Gerät nach der ersten Ausführungsform. Der Hebel 14 wird in Vertikalstellung gebracht,
wobei die Stapelplatte durch die gleichzeitig ansteigende Tragplattel8 gehoben wird.
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Der Querbolzen 23 gleitet auf der Kurve 20, wird dabei etwas gehoben
und fällt in der Endstellung infolge des Eigengewichtes des Schiebers 21 hinter
die scharfe Kante der Fangrast 19. Der Hebel ist nun gegen das Zurückfallen verriegelt.
Das Umkippen des Gerätes in Richtung der Stapelplatte wird durch den Zapfen 25 verhindert,
die Verriegelungsnase 24 verhindert das Abgleiten der Stapelplatte. Beim Anheben
des Hebels in Vertikalstellung drehen sich die Lenkrollen unter der Achse 13 durch.
Der Kraftaufwand am Hebel ist äußerst gering, da nur rollende Reibung überwunden
werden muß.
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Bei der dritten Ausführungsform nach Fig. 6 und 7 ist das Fußstück
28 drehbar in einem Exzenter 29 gelagert, der seinerseits über den exzentrisch an
ihm befestigten Bolzen 30 mit dem Hebel 27 verbunden ist.
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Beim vierten Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 und 9 wird die Hubbewegung
durch Verschieben von zwei aufeinanderliegenden Keilen bewirkt. Das Fußstück besteht
aus den beiden Keilstücken 31 und 32.
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Der Hebel 33 ist im oberen Keilstücli31 um eine Achse 34 drehbar gelagert.
Er greift mit einem Längsschlitz 35 über einen am unteren Keilstück 32 angeordneten
Bolzen 36. Beim Schwenken des Hebels 33 in die senkrechte Stellung werden die beiden
Keilstücke gegeneinander verschoben und das Brett 16 angehoben. Die Fig. 10 zeigt
eine weitere Ausführungsform des Handhubrollers. Das Fußstückoberteil 37 ist mit
dem Fußstückunterteil 38 durch Kniehebelpaare 40, 41 bzw. 40', 41' verbunden, deren
mittlere Gelenkpunkte über eine Stange 42 miteinander in Verbindung stehen. Der
Kniehebel 40 ist ferner über die Welle 43 mit dem Hebel 44 starr verbunden, so daß
sich bei dessen Schwenkung in die senkrechte Stellung das Fußstückoberteil 37 anhebt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 11 ist der Hebel 45 im Drehpunkt 46
des
Fußstückunterteils 47 gelagert. Das Fuß stücke oberteil 48 ist über einen Hebel
49 mit dem Unterteil 47 verbunden.