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Elektrische Kochplatte mit einem Temperaturbegrenzungselement Die
Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Kochplatte, bei der an der Unterseite
des Kochplattenkörpers in einem unbeheizten Mittelteil ein Temperaturbegrenzungselement
angeordnet ist.
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Das Temperaturbegrenzungselement kann seine Aufgabe, die Temperatur
des Kochplattenkörpers zu begrenzen, ohne weiteres erfüllen., wenn man es einfach
in dem Raum zwischen dem Kochplattenkörper und der unteren Abdeckschale nach außen
geschützt anbringt. Es ist jedoch festgestellt worden, daß bei dieser zweckmäßigen
Anordnung des Temperaturbegrenzungselements häufig unerwünscht hohe Ableitströme
auftreten, die erst nach einer gewissen Einschaltdauer auf ein erträgliches Maß
absinken. Als Ursache dieses Mißstandes ist ermittelt worden, daß die keramische
Heizleitereinbettung nach längerem Außerbetriebsein der Kochplatte aus der Raumluft
Feuchtigkeit aufgenommen hat, die, wenn die Kochplatte eingeschaltet wird, spontan
ausgetrieben wird und in Form von Wasserdampf den zwischen der Unterseite des Kochplattenkörpers
und der unteren Abdeckschale befindlichen Raum füllt. Der unbeheizte Mittelteil
der Kochplatte und die Umgebung des Temperaturbegrenzungselements bleiben zunächst
noch kalt. An den kalten Flächen kondensiert Wasserdampf, und die Folge ist, daß
zwischen stromführenden Teilen und dem Kochplattenkörper stromleitende Feuchtigkeitsbrücken
entstehen, die erst dann wieder verschwinden, wenn auch der Mittelteil der Kochplatte
und die Umgebung des Temperaturbegrenzungselements durch Erwärmung getrocknet werden,
wozu eine Temperatur von mindestens 100° D erreicht worden sein muß.
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Bekannt ist eine Anordnung eines Temperaturbegrenzungselements im
unbeheizten Mittelteil der Kochplatte in dem Raum zwischen dem Kochplattenkörper
und der unteren Abdeckschale, bei der dem Temperaturbegrenzungselement eine durch
den unbeheizten Mittelteil des Kochplattenkörpers und, ein an dessen Einfassungsrippe
anliegendes Abdeckblech gebildete Schutzkapsel zugeordnet ist. Hierbei ist das Ah
deckblech eine ebene Scheibe, die den Keramikkörper des Temperaturbegrenzungselements
trägt und von diesem derart durchsetzt ist, daß nur die den temperaturempfindlichen
Schaltteil aufweisende Seite innerhalb des durch das Abdeckblech nach unten abgeschlossenen
Hohlraumes in dem unbebeiztcn Mittelteil der Kochplatte liegt. Die die Anschlußklemmen
aufweisende Seite des Keramikkörpers ragt in den Raum unterhalb der Kochplatte hinein.
Die Anschlußklemmen liegen in dem Raum unterhalb der Kochplatte für den Zutritt
des aus der Heizleitereinbettung ausgetriebenen Wasserdampfes frei. Es kann sich
somit an den unmittelbar nach dem Einschalten des Heizstromes noch kalten Flächen
der metallischen Anschlußklemmen und des Keramikkörpers Kondenswasser niederschlagen,
das zwischen den Anschlußklemmen und zwischen diesen und dem Kochplattenkörper eine
stromleitende Feuchtigkeitsbrücke entstehen läßt. Der vorerwähnte Mißstand ist also
nicht beseitigt.
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Gemäß der Erfindung ist das Temperaturbegrenzungselement vollständig
- also einschließlich seiner die Anschlußklemmen aufweisenden Seite - innerhalb
der durch ein haubenförmiges Abschlußblech gebildeten Schutzkapsel angeordnet, und
die beiden Stromzuführungsleitungen des Temperaturbegrenzungselements sind durch
die Umfassungswand der Blechhaube in Isolierröhrchen herausgeführt, die weit in
den beheizten Ringteil herausragen. Das Temperaturbegrenzungselement kann hierbei
an dem Kochplattenkörper oder an der Blechhaube befestigt sein.
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Nunmehr ist das Temperaturbegrenzungselement vollständig dem Zutritt
des aus der Heizleitereinbettung ausgetriebenen Wasserdampfes entzogen. Auch an
der Außenseite der Blechhaube auftretendes Kondenswasser bleibt unwirksam, weil
die aus der Blechwand herausgeführten Anschlußdrähte bis in eine erhebliche Entfernung
von der Haubenwand von Isoliermaterial umgeben sind und die Stelle, an der die Drähte
aus den Isolierröhrchen heraustreten, unmittelbar unterhalb der Heizleiter in einer
Zone liegt, in der sofort nach dem Einschalten der Heizung so hohe Temperaturen
auftreten, daß dort ein Kondensieren von Wasserdampf unmöglich ist. Im weiteren
Verlauf können dann die Anschlußdrähte in der üb-
lichen Weise in ihre Biegsamkeit
nicht behindernden Isolierperlen ge@faßt werden.
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Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß es bekannt ist, an
der Unterseite der Kochplatte im unbeheizten Mittelteil einen Temperaturregler anzubringen,
der ein allseitig geschlossenes Blechgehäuse
mit außerhalb der unteren
Abdeckschale befindlichen Anschlußklemmen hat. Hierbei bildet das Blechgehäuse einen
Teil des Temperaturreglers.
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Vorzugsweise ist das Temperaturbegrenzungselement in an sich bekannter
Weise einem Zusatzheizleiter zugeordnet, der bei Parallelschaltung aller Heizleiter,
also auf der höchsten Leistungsstufe, durch das Temperaturbegrenzungselement abgeschaltet
wird, sobald die zulässige Höchsttemperatur erreicht ist. Hierbei ist erfindungsgemäß
der Zusatzheizleiter in der an den unbeheizten Mittelteil grenzenden Heizleiterrille
angeordnet. Das hat den Vorteil, daß nach Abschalten des Zusatzheizleiters im Bereich
des Temperaturbegrenzungselements trotz Eingeschaltetbleibens der größten zulässigen
Dauerleistung ein erheblicher Temperaturabfall auftritt und die Gewähr gegeben ist,
daß das Temperaturbegrenzungseleinent bei starkem Wärmeentzug an der Kochplatte
den Zusatzheizleiter zeitweise wieder einschaltet.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigt Fig. 1 eine Ansicht der Kochplatte von
unten, Fig. 2 einen Schnitt durch die Kochplatte, Fig. 3 die Durchführung der Anschlußleitungen
des Temperaturbegrenzungselements durch die Schutzhaubenwand bei am Kochplattenkörper
befestigtem Temperaturregler.
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Der vorzugsweise aus Gußeisen hergestellte Kochplattenkörper 1 hat
an seiner Unterseite auf einem Ringabschnitt eine Anzahl konzentrischer Rippen 2,
die Rillen bilden, in denen die Heizwendeln 3 in Isoliermaterial 4 eingebettet sind.
Der beheizte Ringabschnitt des Kochplattenkörpers liegt zwischen einer äußeren hohen
Mantelrippe 6, auf die ein als Traufrand wirkender Blechring 7 aufgezogen ist, und
einer inneren Rippe 8, die einen unbeheizten Mittelteil 9 des Kochplattenkörpers
umfaßt. Der unbeheizte Mittelteil 9 ist heim Ausführungsbeispiel an der Oberseite
des Kochplattenkörpers etwas vertieft.
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An der Unterseite des Kochplattenkörpers 1 ist im Bereich seines unbeheizten
Mittelteils 9 ein bekanntes Temperaturbegrenzungselement 10 vorgesehen, das bei
einer Temperatur von etwa -100" C ausschaltet. Das Temperaturbegrenzungselement
besteht in an sich bekannter Weise aus einem kleinen rechteckigen Keramikkörper,
in den ein Bimetallstreifen und ein von diesem beeinflußter Schnappschalter eingebaut
sind. Es ist in einem geschlossenen Hohlraum angeordnet, der einerseits von dem
Kochplattenkörper und andererseits von einer Blechhaube 11 begrenzt ist. Die Blechhaube
11 führt sich mit ihrer zylindrischen Umfangswand 12 an der Innenseite der den unbeheizten
Mittelteil 9 einfassenden Rippe 8 des Kochplattenkörpers. Eine in der Umfangswand
der Blechhaube vorgesehene, nach außen gerichtete Sicke 13 begrenzt das Eindringen
der Blechhaube in den unbeheizten Mittelteil durch Anliegen am Rand der Rippe B.
Der Boden 14 der Blechhaube 11 ist mittels einer Schraube 15 an einem Mittelzapfen
16 des Kochplattenkörpers festgelegt. Hierdurch ist die Blechhaube in ihrer Lage
gesichert.
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Das Temperaturbegrenzungselement 10 kann an dem Kochplattenkörper
befestigt sein. Das geschieht vorzugsweise durch Anklemmen an den Mittelzapfen 16
des Kochplattenkörpers mittels eines Metallbandes. Man kann aber das Temperaturbegrenzungselement
auch am Boden 14 der Blechhaube 11 befestigen. Beide Anbringungsmöglichkeiten sind
hinsichtlich der Tetnperaturbeeinflussung des Temperaturbegrenzungselements von
Seiten des Kochplattenkörpers gleichwertig.
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Die Anschlußleitungen 17 und 18 des Temperaturbegrenzungselements
sind durch Ausnehmungen der Umfangswand 12 der Blechhaube 11 zu dem am Kochplattenkörper
befestigten Anschlußstein 19 herausgeführt. Ist das Temperaturbegrenzungselement
an der Blechhaube 11 befestigt, so können die Ausnehmungen der Umfangswand 12 für
den Durchtritt der Anschlußdrähte 17 und 18 einfache passende Bohrungen sein, durch
die Leitungsdrähte hindurchgesteckt sind. Wenn das Temperaturbegrenzungselement
am Kochplattenkörper 1 befestigt ist, so müssen für den Durchtritt der Leitungsdrähte
17 und 18 in der Umfangswand 12 der Blechhaube 11 von deren Rand ausgehende Schlitze
21 vorgesehen sein, wie es in Fig. 3 gezeigt ist. Um im Bereich des Leitungsdurchtrittes
eine völlige Abdichtung zu erzielen, ist ein Abdeckring 22 vorgesehen, der für den
Durchgang der Leitungen 17 und 18 Schlitze 23 hat, die den Wandschlitzen 21 der
Blechhaube entgegengerichtet sind.
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An der Unterseite der Kochplatte ist in an sich bekannter Weise eine
in Fig. 2 strichpunktiert angedeutete Blechschale 24 angebracht, die sieh über die
ganze innerhalb der Mantelrippe 6 befindliche untere Stirnseite der Kochplatte erstreckt.
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Die Heizwendeln 3 sind beim Ausführungsbeispiel in an sich bekannter
Weise in drei durch einen lTehrstufenschalter schaltbare Heizleiter unterteilt,
beispielsweise mit Heizleistungen von 900, 300 und 800 W. Einem der leistungsstarken
Heizleiter, beispielsweise dem Heizleiter mit 800 W, ist das Temperaturbegrenzungselement
in bekannter Weise derart zugeordnet, daß bei Parallelschaltung aller drei Heizleiter,
also bei einer Leistung von 2000 W, dieser Heizleiter durch das Temperaturbegrenzungselement
abgeschaltet wird, sobald die zulässige Höchsttemperatur erreicht ist. Dann bleibt
die Leistung der beiden parallel geschalteten anderen Heizleiter, also eine Leistung
von 1200 W als zulässige Leerlauf-Dauerleistung eingeschaltet. Der mit dem Temperaturbegrenzungselement
zusammengeschaltete Zusatzheizleiter liegt in der an den unbeheizten Mittelteil
9 grenzenden Heizleiterrille. Hierdurch ist sein Einfluß auf das Temperaturbegrenzungselement
sowohl im eingeschalteten als auch im ausgeschalteten Zustand am größten. Selbstverständlich
kann der Zusatzheizleiter sich auch noch auf die benachbarte Heizleiterrille erstrecken.