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Aufhängevorrichtung für Schriftgutbehälter, z. B. Hängemappen, -hefter,
-taschen od. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf eine Aufhängevorrichtung für Schriftgutbehälter,
z. B. Hängemappen, -hefter, -taschen od. dgl., mit mindestens einer Tragnase über
einer randoffenen, an jedem Hängerand vorgesehenen Ausnehmung zur Aufnahme einer
profilierten Tragschiene, auf welcher jeder Schriftgutbehälter in Längsrichtung
seines Hängerandes in eine Markierungslage verschiebbar ist.
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Solche Aufhängevorrichtungen sind in den verschiedensten Ausführungsformen
bekannt. Sie haben jedoch alle das Merkmal gemeinsam, daß in jedem Hängerand zwei
randoffene Ausnehmungen vorgesehen sind, von denen jede randoffene Ausnehmung von
zwei einander in entgegengesetzte Richtung weisenden Tragnasen überragt wird. Die
einander gleichgerichteten Tragnasen ruhen in der normalen Hängelage des Schriftgutbehälters
auf je einem zumHängerand parallelen Tragschienenschenkel von zwei vorzugsweise
im Ouerschnitt T-förmigen Tragschienen. Der Abstand der beiden eine randoffene Ausnehmung
überragenden Tragnasen ist erheblich größer als die Gesamtbreite der beiden in gleicher
Höhe verlaufenden Tragschienenschenkel und wird bestimmt von dem Maß, um welches
der Schriftgutbehälter parallel zum Hängerand verschiebbar ist. Da durch dieses
Maß eine auffällige Markierungslage erreicht werden soll, so ist dieses Maß verhältnismäßig
groß. Dadurch wird jedoch der Abstand der beiden Tragnasen jeder randoffenen Ausnehmung
eines Hängerandes voneinander ebenfalls groß, so daß beim Verschieben eines Schriftgutbehälters
in seine Markierungslage stets große Aufmerksamkeit notwendig ist, um hierbei ein
Abfallen des betreffenden Schriftgutbehälters von der Tragschiene zu verhindern,
weil bei Unachtsamkeit beim Verschieben die Tragschienenschenkel der Tragschiene
ohne weiteres zwischen den Tragnasen hindurchtreten können. Die Tragschienenschenkel
bleiben somit beim Verschieben eines Schriftgutbehälters in seine Markierungslage
eine gewisse Verschiebestrecke ohne Überdeckung durch die Tragnasen.
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Die Notwendigkeit der Erfindung besteht deshalb darin, die Aufhängevorrichtung
mit den Merkmalen des eingangs erläuterten Gattungsbegriffes so weiterzubilden,
daß beim Verschieben eines Schriftgutbehälters in seine Markierungslage etwa parallel
zum Hängerand die Tragnase der randoffenen Ausnehmung im Hängerand zumindest teilweise
stets die Tragschiene überdeckt.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Aufhängevorrichtung
mit einer einzigen, über eine randoffene Ausnehmung ragenden Tragnase dadurch gelöst,
daß jede randoffene Ausnehmung eines Schriftgutbehälters in der tiefsten Begrenzungskante
zwei zum Hängerand parallel verlaufende und sich zum Teil einander überdeckende
Stufen für die mit einem einzigen Schenkel in die Ausnehmung eingreifende Tragschiene
aufweist und daß jede Stufe eine etwa dem Tragschienenschenkel entsprechende Breite
hat, die bei der hochliegenden Stufe zum teilweisen Überdecken der tiefliegenden
Stufe von einem am Stirnende der Tragnase angeordneten Anschlag begrenzt ist, derart,
daß jeder auf der höheren Stufe hängende Schriftgutbehälter gegenüber den auf der
tiefliegenden Stufe in der Normallage hängenden Schriftgutbehältern etwa um eine
durch die gegenseitige Überdeckung verminderte Stufenbreite verschoben ist. Hierbei
ist die Stufe für die normale Hängelage der Schriftgutbehältervon einer etwa in
der Verlängerung der Tragnasenwurzel verlaufenden Begrenzungskante der randoffenen
Ausnehmung als Anschlag und von dem Stufenabsatz zwischen den beiden Stufen gebildet.
Der Anschlag der durch einen zweiten Stufenabsatz begrenzten Stufe für die Markierungslage
der Schriftgutbehälter wird dagegen von den Begrenzungskanten eines am Stirnende
der Tragnase vorgesehenen rechteckförmigen und zur randoffenen Ausnehmung offenen
Ausschnittes gebildet, der dem eingreifenden Teil des Tragschienenschenkels angepaßt
ist.
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Durch diese Maßnahmen wird nicht nur ein fester Sitz jedes Schriftgutbehälters
sowohl in der normalen Hängelage als auch in der Markierungslage erreicht, sondern
die Markierungslage kann auch durch einfaches Vorziehen hergestellt werden, ohne
daß die Gefahr besteht, daß beim Wechsel der Hängelagen der Schriftgütbehälter von
der Tragschiene abfallen kann. Insbesondere wird die Markierungslage jedes Schriftgutbehälters
besonders deutlich hervorgehoben, weil er nicht nur um die Breite einer Stufe gegenüber
den anderen, in der normalen Hängelage befindlichen
Schriftgutbehältern
vorsteht, sondern zugleich noch um die Höhe der Stufe tiefer hängt. In dieser Hängelage
läßt sich der Schriftgutbehälter auch durch geringfügiges Schrägstellen von der
Tragschiene abnehmen, so daß durch die erfindungsgemäß ausgebildete Aufhängevorrichtung
in einem Schrank mit vorbestimmter Höhe eine größtmögliche Anzahl Schriftgutbehälterreihen
dicht übereinander angeordnet werden können, zumal auch die Tragschiene nur um ein
geringes Maß über den Rücken jedes Hängerandes hervorsteht.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine Ansicht einer Aufhängevorrichtung mit einem Teil
eines Hängerandes und einer zweistufigen randoffenen, von einer einzigen Tragnase
überragten Ausnehmung sowie mit einer in die Stufe für die normale Hängelage der
Schriftgutbehälter eingreifenden Tragschiene im Querschnitt.
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Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung einer Aufhängevorrichtung,
bei der jedoch die Tragschiene in die Stufe für die Markierungslage eingreift, Fig.
3 eine Ansicht der Aufhängevorrichtung nach den Fig. 1 und 2 in der Entnahmestellung
des dem Hängerand zugeordneten Schriftgutbehälters.
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Jede Aufhängevorrichtung wird von einem Hängerand 1 z. B. eines Schriftgutbehälters
2, einer randoffenen Ausnehmung 3 und einer Tragschiene 4 gebildet. Vorzugsweise
ist der Hängerand 1 mit einem Beschlag 5 versehen, der als Fältstreifen ausgebildet
ist und sich auf beiden Seiten des Hängerandes 1 erstreckt und ebenso wie dieser
durch die randoffene Ausnehmung 3 durchsetzt ist. Der Beschlag 5 wird durch Eindrückungen,
Niete 6 od. dgl. fest mit dem Hängerand 1 verbunden (vgl. Fig. 1).
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Die randoffene Ausnehmung 3 wird von einer einzigen langgestreckten
Tragnase 7 überragt und hat eine tiefste, zu dieser praktisch parallel verlaufende
Begrenzungskante. Letztere ist jedoch stufenförmig ausgebildet, wobei die erste
Stufe 8 eine Länge aufweist, die etwa der Breite eines in die randoffene Ausnehmung
3 hineingreifenden Tragschienenschenkels 9 der Tragschiene 4 entspricht. Die Breite
der Stufe 8 wird an einem Ende von dem Stufenabsatz 10 und am anderen Ende
von einem Anschlag 11 begrenzt, welcher von der Begrenzungskante des randoffenen
Ausschnittes 3 gebildet wird, die in der Verlängerung der Tragnasenwurzel liegt.
Zwischen dem Stufenabsatz 10 und dem Anschlag 11 wird jeder auf dem Tragschienenschenkel
hängende Schriftgutbehälter 2 unverschiebbar und undrehbar festgehalten, wobei diese
Hängelage der normalen Hängelage der Schriftgutbehälter entspricht. Die Schwerlinie
jedes Schriftgutbehälters verläuft etwa zwischen dem Stirnende der Tragnase 7 und
ihrer Wurzel am Beschlag 5, wobei die Schwerlinie jedoch mehr zur Wurzel verschoben
sein kann.
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Die zweite Stufe 12 liegt in der randoffenen Ausnehmung
3 um den Stufenabsatz 10 über der Stufe 8
für die normale Hängelage
der Schriftgutbehälter und überdeckt zu einem Teil die tiefliegende Stufe B. Ihre
Breite wird an einem Ende von einem weiteren Stufenabsatz 13 begrenzt, von dem aus
die Begrenzungskante der randoffenen Ausnehmung 3 gegebenenfalls kurvenförmig zum
Rücken bzw. zur freien Außenkante des Hängerandes 1 bzw. des Beschlages 5
ausläuft. Im Abstand der Breite des Tragschienenschenkels 9 von dem Stufenabsatz
13 ist am Stirnende der Tragnase 7 ein rechteckförmiger Ausschnitt 14 angeordnet,
dessen zur Tragnase senkrecht verlaufende Begrenzungskante wiederum einen Anschlag
15 für den Tragschienenschenkel 9 bildet. Der Schriftgutbehälter 2 bezw. der Hängerand
1 ist mithin in der zweiten Hängelage zwischen dem Stufenabsatz 13 und dem Anschlag
15 unverschiebbar festgehalten und ruht mit seinem Gewicht auf der zur Tragnase
7 parallelen Begrenzungskante 16 des rechteckförmigen Ausschnittes 14. Diese zweite
Hängelage des Schriftgutbehälters ist die Markierungslage, in welche der Schriftgutbehälter
nach einem kurzen Anheben bzw. Schrägstellen durch einfaches Vorziehen gelangt,
ohne daß hierbei die Tragnase 7 von dem Tragschienenschenkel 9 abgleitet oder diesen
verläßt. Um die Anliegefläche der Begrenzungskante an dem Tragschienenschenkel zu
vermindern, kann der Mittelteil jeder Stufe noch randoffen ausgespart werden.
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Die Tragschiene 4 mit dem Tragschienenschenkel 9 kann auf die verschiedenste
Weise hergestellt werden. Beim Ausführungsbeispiel besteht die Tragschiene aus einem
Blechstreifen, von dem der eine Längsrand zu dem aus zwei Werkstofflagen bestehenden
Tragschienenschenkel zusammengefaltet ist. Die äußere Werkstofflage bestimmt die
genaue Breite des Tragschienenschenkels, wogegen die innere, d. h. von der randoffenen
Ausnehmung 3 abgekehrte Werkstofflage am freien, außerhalb der Tragnase liegenden
Längsrand kreisbogenförmig zu einem hochkant stehenden Verstärkungssteg 17 ab- bzw.
hochgebogen worden ist, dessen Längsrand einen Bördelrand 18 aufweist. Selbstverständlich
kann die Tragschiene auch aus Kunststoff auf der Strangpresse hergestellt werden,
wobei in diesem Falle Metalleinlagen mit eingepreßt werden können.