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Verfahren zum Aufkleben von Dachpappe und Geräte zur Durchführung
dieses Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufkleben von Dachpappe
mittels eines fahrbaren Andruckgerätes, bei dem die abrollende Dachpappe über eine
Andruckwalze läuft. Gegenstand der Erfindung ist auch das Andruckgerät sowie eine
Spritzvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens, das sich besonders zum Aufbringen
von Dachpappe auf größere Dachflächen eignet.
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Bei einem bekannten Verfahren dieser Art wird die zum Aufkleben vorgesehene
Rohpappe in Form einer Rolle in einen mit einer heißflüssigen Klebe-und Tränkungsmasse
gefüllten Behälter des fahrbaren Andruckgerätes eingelegt. Das freie Ende der bei
ihrem Durchgang durch diesen Behälter getränkten Rohpappenbahn wird zwischen zwei
Auspreßrollen hindurch zur Andruckwalze geführt, welche die Bahn in noch heißflüssigem
Zustand ihrer Klebe- und Tränkungsmasse gegen die zu beklebende Unterlage anpreßt.
Dieses Verfahren hat den Nachteil, daß nur die Dachpappe selbst mit einer Klebemasse
versehen wird, nicht jedoch ihre Unterlage, wodurch die Klebewirkung wesentlich
herabgesetzt wird.
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Bei einem anderen bekannten Verfahren wird die ebenfalls in Rollenform
auf einem fahrbaren Gestell gelagerte Dachpappe beim Vorwärtsbewegen des Gestells
abgewickelt und durch eine mit einer weichen Auflage versehene, schräg gestellte
Leiste gegen die Unterlage angedrückt. Auf die vor der Dachpappe liegende Fläche
dieser Unterlage wird eine Klebemasse aufgebracht, welche aus einem auf dem Gestell
gelagerten Behälter entnommen wird. Ein an der Unterseite des Gestells vorgesehener
Rahmen sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der Klebemasse. Auch dieses Verfahren
hat den Nachteil, daß die erzielte Klebewirkung zwischen der Dachpappe und ihrer
Unterlage nicht voll befriedigend ist, da die Klebemasse nur auf die Unterlage allein
aufgetragen wird.
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Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der
eingangs angegebenen Art zu entwickeln, bei dem die Klebemasse in einem Arbeitsgang
sowohl auf die Unterseite der Dachpappe als auch auf die zu beklebende Fläche aufgebracht
werden kann, ohne die neben der Dachpappe liegenden Flächen dabei durch die Klebemasse
zu beschmutzen.
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Zu diesem Zweck ist bereits vorgeschlagen worden, eine Rolle Dachpappe
auf einem nach Art eines Schubkarrens ausgebildeten Gestell drehbar aufzulegen,
das in seiner Mitte eine ebene Platte und an seinem vorderen Ende eine aus mehreren
Rollen bestehende Andruckwalze aufweist. Beim Vorwärtsbewegen des auf der Andruckwalze
aufliegenden Gestells wird die Dachpappe von der Rolle abgezogen und über die ebene
Platte geführt. Auf dieser wird die Rückseite der Dachpappe mit heißflüssiger Klebemasse
bestrichen und anschließend durch die Andruckwalze gegen die vorher ebenfalls mit
der Klebemasse bestrichene Unterlage angedrückt. Um eine Verschmutzung der neben
der Dachpappe liegenden Flächen zu vermeiden, ist an jedem der beiden Seitenränder
der Platte eine Auffangrinne für die überschüssige Klebemasse vorgesehen. Dieses
Verfahren hat den Nachteil, daß der Klebemassenauftrag von Hand erfolgt und daß
die Dachpappenrolle beim Vorwärtsbewegen des Gestells von der Bedienungsperson mit
angehoben werden muß.
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Gemäß der Erfindung wird die vorstehend angegebene Aufgabe dadurch
gelöst, daß innerhalb eines oben und unten offenen, die Andruckwalze allseits umgebenden
rechteckigen Kastens, der etwa mittig auf aus den Stirnseiten der Andruckwalze vorstehenden
Achsenden aufliegt, die Klebemasse mittels einer Spritzvorrichtung zugleich auf
die Rückseite der abrollenden Dachpappe und auf die zu beklebende Fläche gespritzt
wird, wobei der Kasten als Belastung der Andruckwalze sowie als Spritzschutz für
die Klebemasse dient.
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Die abzurollende Dachpappe wird hinter dem Andruckgerät nachgezogen.
Die von der Rolle abgewickelte Dachpappenbahn verläuft dabei durch den Spalt zwischen
dem unteren - Rand der hinteren Kastenwand und der bereits beklebten Fläche zur
Oberseite der Andruckwalze. Beim Einspritzen einer Klebemasse in den Kasteninnenraum
gelangt diese in der vorderen Kastenhälfte auf die zu beklebende Unterlage und in
der hinteren Kastenhälfte auf die nach oben gekehrte Rückseite der Dachpappenbahn,
welche
beim Vorwärtsbewegen des Andrückgerätes um die Vorderseite der Walze herumgeführt
und durch diese gegen die bereits mit einer Klebemasse versehene Unterlage angepreßt
wird. Da sowohl die Dachpappenbahn als auch ihre Unterlage einen Klebemassenauftrag
erhält, wird eine feste Verbindung zwischen diesen beiden Teilen erreicht. Ferner
wird durch die Anordnung des Spritzschutzkastens die Verwendung einer Spritzvorrichtung
zum Auftragen der Klebemasse ermöglicht, wodurch die Arbeit wesentlich vereinfacht
wird, ohne daß dabei die neben der aufzuklebenden Dachpappe liegenden Flächen durch
die Klebemasse beschmutzt werden können.
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Bei dem zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung verwendeten
Andrückgerät ist es besonders günstig, wenn ein vorzugsweise aus Rohren bestehender
Rahmen den Kasten umgibt und mit diesem verbunden ist.
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Der Kasten ist vorteilhafterweise in Längs-und/oder in Höhenrichtung
jeweils in zwei gegeneinander verschiebbare Teile unterteilt, so daß er in der Höhe
bzw. in der Länge und gegebenenfalls in der Höhenlage verstellbar ist.
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Ferner ist es zweckmäßig, die Achsenden der Andrückwalze im Kasten
-in Längs- und in Höhenrichtung einstellbar gegenüber diesem zu lagern.
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Die zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung ebenfalls
noch erforderliche Spritzvorrichtung besteht nach einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung aus einem Vorratsbehälter für die Klebemasse, aus einer mit diesem
über eine Leitung verbundenen Spritzdüse sowie aus einer Druckpumpe, durch die der
erforderliche Spritzdruck im Vorratsbehälter erzeugt wird.
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Dabei ist es besonders angebracht, die Spritzvorrichtung auf Schienen
zu lagern, die auf ein vom Andrückgerät getrenntes, vorzugsweise aus Rohren bestehendes
Fahrgestell aufschiebbar und auf diesem leicht lösbar zu befestigen sind.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Patentansprüchen.
In der Zeichnung zeigt A b b.1 einen Längsschnitt durch ein fahrbares Andrückgerät
zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung mit eingelegter Andrückwalze,
A b b. 2 eine Ansicht des Andrückwalzenlagers in der Seitenwand des Spritzschutzkastens
des Andrückgerätes in größerem Maßstab und A b b. 3 einen Längsschnitt durch eine
zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung erforderliche Spritzvorrichtung.
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Das in der A b b. 1 dargestellte Andrückgerät besteht aus einem oben
und unten offenen, die Andrückwalze 3 allseitig umgebenden rechteckigen Kasten 4,
der etwa mittig auf aus den Stirnseiten der Andrückwalze 3 vorstehenden Achsenden
aufliegt. Der Kasten 4 ist von einem aus Rohren bestehenden Rahmen 6 umgeben, der
an seinem vorderen Ende ein oder mehrere Räder aufweist, auf denen das Andrückgerät
nach Abheben von der Andruckwalze 3 fahrbar ist. An seinem hinteren Ende weist der
Rahmen 6 einen Handgriff 7 für die Bedienungsperson auf. Beim Aufkleben der Dachpappenbahn
2 wird die Dachpappenrolle 1 hinter dem Andruckgerät nachgezogen. Die von dieser
Rolle abgewickelte Dachpappenbahn 2 verläuft dabei durch den Spalt zwischen dem
unteren Rand der hinteren Kastenwand und der bereits beklebten Dachfläche zur Oberseite
der Andrückwalze 3. Mit einer am Ende einer Leitung 12 vorgesehenen Spritzdüse 25
wird die Klebemasse in das Innere des Kastens 4 gespritzt und gelangt dabei im-
vorderen Teil des Kastens 4 auf die zu beklebende Dachfläche und im hinteren
Kastenteil auf die Rückseite der Dachpappenbahn 2. Das Anpressen der Dachpappenbahn
2 erfolgt durch die Andrückwalze 3, die an ihrem Umfang mit einem elastischen Mantel
s versehen ist, der sich den Unebenheiten der zu beklebenden Dachfläche anpaßt.
Dieser Mantel 5 kann beispielsweise aus Gummi, vorzugsweise aus Schaumgummi, bestehen.
Um eine leicht lösbare und sichere Auflagerung des Kastens 4
auf der Andrückwalze
3 zu gewährleisten, greifen die aus deren Stirnseiten vorstehenden Achsenden jeweils
in einen nach unten offenen Schlitz 26 in der Seitenwandung des Kastens 4 ein. Eine
Verstellbarkeit des Kastens 4 gegenüber der Andrückwalze 3 wird bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch erreicht, daß auf jeder der beiden
Seitenwände des Kastens 4 eine ein Widerlager für die Achsenden der Andrückwalze
3 bildende Platte 27 verschiebbar befestigt ist. Der sowohl in der Platte
27 als auch in der Seitenwand des Kastens 4 vorgesehene Schlitz
26 erweitert sich zum leichteren Zusammensetzen von Andrückwalze
3 und Rahmen 4 nach unten zu.
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Die Spritzvorrichtung gemäß A b b. 3 besteht aus einem Vorratsbehälter
10 für die Klebemasse, aus der mit diesem durch die Leitung 12 verbundenen
Spritzdüse 25 und aus einer Druckpumpe 14, die den erforderlichen
Spritzdruck erzeugt. Der Vorratsbehälter 10 ist allseitig von einer Wärmeisolierung
umgeben und weist an seiner Oberseite eine Einfüllöffnung 11, einen Manometer 15,
ein überdruckventil 17 und ein zur Druckpumpe 14 führendes Anschlußrohr 13 auf.
Die Druckpumpe 14 wird mittels eines Pumpenschwengels 16 betätigt. Die Spritzvorrichtung
ruht auf Schienen 18, die auf ein vom Andrückgerät getrenntes, aus Rohren bestehendes
Fahrgestell 19
aufschiebbar und auf diesem leicht lösbar zu befestigen sind.
Das Fahrgestell 19 weist zwei mit je einem Radpaar 20 versehene Achsen auf, von
denen die Vorderachse 23 unter dem Vorratsbehälter 10 und die Hinterachse
24 unter der Druckpumpe 14 liegt. Das Fahrgestell 19 ist ferner mit einer
Vierradbremse 22 versehen, die die Räder 20 nur bei Betätigung eines Handhebels
21 freigibt. Die Verbindung zwischen diesem Handhebel 21 und der Bremse 22
stellt ein Bowdenzug 28 her.
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Die Spritzvorrichtung wird beim Aufkleben der Dachpappenbahn 2 mit
dem Andrückgerät mitgeführt. Dadurch kann ein verhältnismäßig kurzer Abstand zwischen
dem Vorratsbehälter 10 und der Spritzdüse 25 eingehalten werden, so daß die Klebemasse
nicht vorzeitig erkalten kann. Die Trennung des Kastens 4 des Andrückgerätes von
der Andruckwalze 3 und der Spritzvorrichtung von ihrem Fahrgestellt 19 ermöglicht
einen einfachen Transport der beiden Geräte auf das Dach. Aus dem gleichen Grund
werden auch die zur Herstellung des Rahmens 6 und des Fahrgestells 19 verwendeten
Rohre aus Leichtmetall gefertigt. Die Räder der beiden Geräte haben eine mit Luft
gefüllte Bereifung und einen verhältnismäßig großen Radstand, damit auch bei geneigten
Dachflächen noch ein sicherer Halt der Geräte gewährleistet bleibt.