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Zigarren- oder Zigarettenspitze Die Erfindung richtet sich auf eine
Zigarren- oder Zigarettenspitze, deren rohrförmiges Gehäuse einen auswechselbaren
Filter sowie ein Auswerferrohr aufnimmt, welches unter relativer Bewegung des Mundstücks
gegenüber dem Gehäuse entgegen einer Federkraft axial verschiebbar ist.
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Zigarren- und Zigarettenspitzen mit auswechselbarem Filter und Auswerfer
für den Stummel sind bekannt. Sie finden jedoch deshalb kaum Verwendung, da sie
wenig praktisch im Gebrauch und andererseits kompliziert und teuer in der Herstellung
sind. Weiter werden sie den gestellten hygienischen Anforderungen nicht in vollem
Umfang gerecht. Die verbrauchten Filter sollen schnell und einfach ohne Beschmutzung
des Benutzers ausgewechselt werden können, und es dürfen sich keine Ablagerungen
an beweglichen Teilen des Auswerfers absetzen, die dessen Wirkung beeinträchtigen
könnten.
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Es kommt weiter bei einer solchen Spitze darauf an, einen möglichst
großen Raum zur Unterbringung des Filters vorzusehen, um die Gebrauchsdauer eines
Filtereinsatzes wesentlich zu erhöhen.
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Diesen Gesichtspunkten tragen die bekannten Spitzen nicht oder zumindest
nicht hinreichend Rechnung. Dies gilt besonders für eine vorbekannte Zigarettenspitze,
bei der die Filterkartusche mit einem Ringwulst versehen ist und einen Teil des
Gehäuses der Spitze bildet. Zur Führung des Auswerfers dient ein besonderer Gleitstift,
der mit Griffköpfen aus der Gehäusewand ragt. Eine feste Verbindung der Filterkartusche
mit dem Mundstück ist dort ebensowenig gegeben, wie bei einer anderen vorbekannten
Spitze, deren Filter ein sowohl vom Mundstück als auch von dem angrenzenden Schaftteil
getrenntes, selbständiges Element bildet. Auch ein in eine Spitze bzw. in Pfeifen
einsetzbarer und austauschbarer Filterkörper aus Karton vermag die bestehenden Schwierigkeiten
nicht zu beheben.
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Diese werden gemäß der Erfindung grundsätzlich dadurch behoben, daß
die Filterkartusche an ihrem einen Ende mit dem Mundstück der Spitze zu einem Stück
und an ihrem anderen Ende lösbar und dicht mit dem inneren Ende des Auswerfers verbunden
ist.
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In überaus einfacher und daher besonders wirkungsvoller Weise wird
durch die feste, d. h. praktisch unlösbare Verbindung mit dem Mundstück und Filtereinsatz
die Voraussetzung dafür geschaffen, daß neben dem Filter auch das Filtermundstück
von Zeit zu Zeit ausgewechselt wird. Andererseits wird ein das Mundstück, die Filterkartusche
und den Auswerfer umfassender Rauchkanal geschaffen, so daß sich praktisch keine
Rückstände außerhalb des Filters absetzen können.
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Die- räumliche Anordnung der Einzelelemente der Spitze kann nach der
Erfindung so gestaltet sein, daß zwischen der Filterkartusche und dem Auswerfer
eine Schraubverbindung vorgesehen ist. Hierzu weist vorteilhafterweise die Filterkartusche
einen Gewindestutzen auf, der in eine Gewindemuffe des Auswerfers einschraubbar
ist.
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Eine andere Möglichkeit eröffnet die Erfindung in der Weise, daß zwischen
der Filterkartusche und dem Auswerfer eine Steckverbindung vorgesehen ist. Von besonderem
Vorteil ist es, wenn dabei am Ende des Auswerfers ein Außenkonus vorgesehen ist,
der 'mit einem Innenkonus der Kartuschenstirnwand zusammenwirkt.
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Der Auswerfer kann nach einem weiteren Merkmal undrehbar im Gehäuse
geführt sein, und er kann hierzu radiale Ansätze aufweisen, die zwischen Rippen
der Gehäuseinnenseite geführt sind.
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Besonders zweckmäßig ist es, daß die Rippen und Ansätze die Axialbewegung
des Auswerfers begrenzende Anschläge bilden können. Darüber hinaus vermögen die
radialen Ansätze des Auswerfers sogleich der Auswerferfeder als Widerlager zu dienen.
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Schließlich sieht die Erfindung vor, daß das Mundstück mit einem Ansatz
stirnseitig in die Filterkartusche eingreift.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung zweier
bevorzugter Ausführunsgformen der Erfindung
an Hand der Zeichnung. Hierbei zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt durch eine Spitze,
F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie 11-II in F i g. 1, F i g. 3 einen Längsschnitt
durch eine andere Ausführungsform und F i g. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV
in F i g. 3.
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Die Zigaretten- und Zigarrenspitze nach den F i g. 1 und 2 besteht
aus einem rohrförmigen Gehäuse A, dessen eines Ende in ein Mundstück
B und dessen anderes Ende in eine Buchse C zur Aufnahme der Zigarette od.
dgl. ausläuft. Das Gehäuse A nimmt in seinem Inneren die Filterkartusche D auf,
die aus einem rohrförmigen Behälter besteht, der mit einem Filtermaterial gefüllt
ist, z. B. mit Kieselgel. An ihrer Vorderseite läuft die Kartusche D in einen rohrförmigen
Gewindestutzen 10 aus, der in eine Gewindemuffe 12 eingreift, die
das Endstück eines Auswerfers 14 bildet. Dessen anderes Ende gleitet durch die Führungsöffnung
16 der Buchse C. Die Öffnung 16 besitzt einen kleineren Durchmesser
als die zur Aufnahme der Zigarette dienende Bohrung 18.
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Im Bereich der Gewindemuffe 12 besitzt der Auswerfer 14 eine
Anzahl prismatischer, radialer Ansätze 20, die in entsprechende Rillen 22
zwischen an der Innenwand des Gehäuses A sich über eine bestimmte Ausdehnung in
Längsrichtung erstreckende Rippen eingreifen. Diese Rillen 22 und Rippen
bilden eine Gleitführung für den in axialer Richtung gegenüber dem Gehäuse A verschiebbaren
Auswerfer 14.
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Die Buchse C läuft nach dem Gehäuseinneren zu in einen Rohrfortsatz
24 aus. Dieser ist ebenfalls mit prismatischen Rippen 26 versehen, welche im Paßsitz
in die Rillen 22 des Gehäuses A eingreifen und so die Buchse C fest mit diesem verbinden.
Der Kragen 28 um die Bohrung 16 der Buchse C und deren Fortsatz 24 nehmen
das eine Ende einer Schraubenfeder 30 auf, deren anderes Ende der Gewindemuffe
12 des Auswerfers 14 anliegt.
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Die Feder 30 hält die Muffe 12 von der Buchse C entfernt.
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Da die Rillen 22 (F i g. 1) in Richtung des Mundstücks B in
einer gewissen Höhe enden, entsteht ein Anschlag für die prismatischen Rippen 20,
wodurch die Bewegung des Auswerfers 14 in Richtung zum Mundstück B so begrenzt
wird, daß dessen freies Ende praktisch in Höhe des Kragens 28 stehenbleibt.
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Das andere Ende der Kartusche D wird durch einen durchbohrten Ansatz
32 des Mundstücks B abgeschlossen. Dieses läßt sich über eine kurze Strecke in die
Öffnung des Gehäuses A einschieben.
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Zum Einsetzen des Filters wird in die Kartusche D von deren Boden,
d. h. vom Gewindestutzen 10 her, in verschiedenen Lagen das Filtermaterial
eingefüllt. Dann wird die Kartusche D beim Aufsetzen des Mundstücks B durch dessen
Ansatz 32 verschlossen. Diese beiden Teile sind fest miteinander verbunden. Gegebenenfalls
kann auch zusätzlich eine Klebe-oder Schweißverbindung vorgesehen sein.
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Mundstück B und Filterkartusche D bilden somit ein zusammenhängendes
Ganzes, das in das Gehäuse A eingeschoben und durch Einschrauben des Gewindestutzens
10 in die Gewindemuffe 12 des Auswerfers 14 befestigt wird.
Der Auswerfer ist durch den Eingriff der radialen Ansätze 20 in die Rillen 22 im
Gehäuse A drehfest gelagert.
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Außer der mechanischen Verbindung der Filterkartusche D mit
dem Gehäuse A ergibt sich so auch eine flüssigkeitsdichte Verbindung des
Gehäuses A mit der Buchse C und damit mit der Zigarette. Infolge dieser mechanischen
Verbindung kann man durch Druck auf das Mundstück B in Pfeilrichtung X auf den Auswerfer
1.4 einwirken, der sich beim Herausdrücken des Stummels aus der Hülse C innerhalb
des Gehäuses A entgegen der Kraft der Feder 30 bis in die Stellung 14' verschiebt.
Zum Auswechseln des Filters wird nur der Teil BD aus dem Gehäuse A entnommen und
durch einen anderen ersetzt.
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Die F i g. 3 und 4 stellen eine vereinfachte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Spitze dar. Der durchbohrte Ansatz 32a am Ende des Mundstücks B weis an seinem Umfang
eine oder mehrere Rillen 40 auf, in die eine entsprechende Vorkragung an
der Innenseite des Kartuschenrandes eingreift, wobei zumindest eines dieser beiden
Teile aus federndem Material besteht. Dadurch geht das Anbringen und Verschließen
des Filters sehr schnell und ohne Inanspruchnahme von Werkzeugen oder Klebemitteln
vor sich.
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Bei dieser Ausführungsform entsteht die feste Verbindung der Einheit
Mundstück-FilterkartuscheBD mit dem Gehäuse A durch federndes Einrasten, und zwar
sitzt die Filterkartusche D in Form eines zylindrischen oder in Richtung des Ansatzes
32a leicht konisch auslaufenden Behälters mit einer gewissen Reibung innerhalb der
Öffnung des Gehäuses A. Zu diesem Zweck kann das Gehäuse A aus einem Material entsprechender
Elastizität hergestellt sein. Die federnde Klemmverbindung kann auch dadurch erfolgen,
daß an der Außenseite der Kartusche D oder der Innenseite des Gehäuses A Erhebungen
oder Rippen vorgesehen sind, durch deren Federwirkung das Stück BD fest mit dem
Gehäuse A verbunden wird.
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Der Auswerfer 14a trägt bei dieser Ausführungsform etwa in der Mitte
seiner Länge einen Ring von radialen Ansätzen 42, denen ein Ende der Feder 30 a
anliegt und die zwischen entsprechende Rippen 44
an der Innenwand des Gehäuses
A eingreifen. Diese Rippen 44 bilden für den Auswerfer 14 a einerseits eine Gleitführung
und andererseits in Verbindung mit einem Gegenkranz 46 im Bereich des oberen Endes
des Auswerfers 14a einen Anschlag.
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Die Kartusche D ist gegenüber dem Auswerfer durch eine durchbohrte
Stirnwand 48 verschlossen, die mit dem Gehäuse der Kartusche D ein einziges Stück
bilden kann. Diese Stirnwand 48 besitzt eine konische Aussparung 50, die einem Außenkonus
52 des Auswerfers 1.4a dicht anliegt. Daraus ergibt sich eine gasdichte Verbindung
zwischen dem Filter D und der Buchse C an der konischen Verbindungsstelle 50 bis
52. Diese Verbindung kommt einerseits durch das Eindrücken der Kartusche in das
RohrgehäuseA und andererseits durch die Einwirkung der Feder 30 a auf den Auswerfer
14 a zustande.
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Beide dargestellten Zigaretten- und Zigarrenspitzen können leicht
und billig im Preßverfahren aus Kunststoff hergestellt werden, wobei nur wenige
Metallteile (Feder 30, Buchse C) erforderlich sind. Durch die sehr billige Herstellungsweise
stellt das Wegwerfen des verbrauchten Filters D mit dem
Mundstück
A praktisch keinen Verlust dar, während das Gehäuse A mit dem Auswerfer 14 weiter
in Gebrauch bleibt.