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Haltevorrichtung für ein durch ein Notrad ersetztes Kraftfahrzeugrad
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für ein durch ein Notrad ersetztes
Kraftfahrzeugrad. Derartige Noträder finden an Stelle eines sonst üblichen Reserverades
Verwendung und zeichnen sich gegenüber normalen Kraftfahrzeugrädern durch wesentlich
verringerten Platzbedarf, niedriges Gewicht und durch niedrige Herstellungskosten
aus.
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Bei mit derartigen Noträdern ausgerüsteten Kraftfahrzeugen ist der
für die Aufnahme eines Notrades vorgesehene Raum nicht ausreichend, ein ausgewechseltes
Kraftfahrzeugrad aufzunehmen, -so daß sich die Schwierigkeit ergibt, das ausgewechselte
Kraftfahrzeugrad an anderer Stelle. im Fahrzeug unterzubringen. Bei voll besetzten
und/öder beladenen Fahrzeugen ist eine derartige Unterbringung im Personen- oder
Gepäck- bzw. Lastraum nicht möglich. Ganz allgemein ist eine Unterbringung im Fahrzeug
unzweckmäßig, da der normale Fahrzeuginnenraum durch das Kraftfahrzeugrad verschmutzt
wird.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine einfache und
in der Herstellung billige Haltevorrichtung zu schaffen, die es gestattet,. das
gegen ein Notrad ausgewechselte Kraftfahrzeugrad in einfacher, jegliche Veränderung
am Fahrzeug vermeidender Weise unterzubringen.
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Die Erfindung besteht aus einer Haltestütze,, die unter Benutzung
der für das Ansetzen des Wagenhebers an Kraftfahrzeugen vorhandenen Einsteck hülse
bzw. einer entsprechenden, besonders angebrachten Halterung an der Unterseite des
Fahrzeugs lösbar befestigbar ist und eine Anbringung des ausgewechselten Kraftfahrzeugrades
an einer Außenseite des Kraftfahrzeuges ermöglicht.
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Durch die Haltevorrichtung gemäß der Erfindung ist eine Unterbringung
des ausgewechselten Kraftfahrzeugrades möglich, ohne den unter Umständen ausgefüllten
Innenraum des Fahrzeuges dazu benutzen zu müssen. Eine Verschmutzung des Personen-
bzw. Gepäck- oder Lastraumes durch das verschmutzte Rad ist somit ausgeschlossen.
Die Anbringung ist mit wenigen Handgriffen möglich, ohne erst durch Umstauen von
Gepäck od. dgl. einen Platz für das Rad schaffen zu müssen.
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Die Haltestütze bildet zweckmäßig im wesentlichen ein aus zwei, in
Gebrauchsstellung horizontal und vertikal stehenden Schenkeln bestehendes Winkelstück.
Damit die Haltestütze wenig Platz einnimmt, können die beiden Schenkel gelenkig
miteinander verbunden und gegeneinander zusammenklappbar sein. Vorzugsweise besitzt
der eine horizontale Schenkel der Haltestütze ein dem Innenprofil der Einsteckhülse
für den Wagenheber bzw. einer statt dieser vorgesehenenHalterung entsprechendes
Außenprofil und ist darin nach seinem Einstecken durch Spreizung befestigbar. Hierfür
kann der horizontale Schenkel eine durchgehende Längsbohrung mit konischer Erweiterung
am in die Einsteckhülse führbaren inneren Ende sowie zwei zum inneren Ende frei
auslaufende Seitenschlitze aufweisen; zur Befesti= gong kann ein in die Längsbohrung
vom anderen Ende eingeführter Bolzen mit Gewindeteil am inneren Ende und ein sich
beim Drehen des Bolzens in die konische Erweiterung des Schenkels eindrückender
Konusteil mit innerer Gewindebohrung vorgesehen sein. Zweckmäßig trägt der Konusteil
zur Führung zwei seitlich vorstehende Stifte, Ansätze, Nocken od. dgl., die in die
Seitenschlitze am inneren Ende des Schenkels greifen.
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Der andere, vertikale Schenkel trägt vorteilhaft fest mit ihm verbundene,
nach außen vorstehende Radbolzen und gegebenenfalls eine Querstrebe mit weiteren
Radbolzen. Zweckmäßig übergreift das untere Ende dieses vertikalen Schenkels mit
einem geraden oder abgewinkelten Ansatz die Stirnfläche des horizontalen Schenkels
in Gebrauchsstellung und ist von dem vorgesehenen Befestigungsbolzen durchgriffen.
Das untere Ende des vertikalen Schenkels kann den horizontalen Schenkel auch seitlich
noch übergreifen und mit diesem durch Schraubbolzen od. dgl. gelenkig verbunden
sein. Vorteilhaft ist der vertikale Schenkel in seiner Längsachse so abgekröpft,
daß der die Radbolzen tragende Teil mit seiner äußeren Kante vor der durch die Stirnfläche
des horizontalen Schenkels gebildeten vertikalen Ebene liegt. Der horizontale Schenkel
besteht zweckmäßig aus einem zur Innenseite geöffneten U-Profil.
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Ein Ausführungsbeispiel der' Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt,
es zeigt F i g. 1 einen Mittelschnitt durch die Vorrichtung nach der Erfindung in
Gebrauchsstellung, F i g. 2 einen Teilschnitt nach Linie II-11 in F i g. 1 in vergrößertem
Maßstab,
F i g. 3 einen Schnitt Linie III-III in F i g. 1, ebenfalls
in vergrößertem Maßstab, F i g. 4 eine Teilansicht in Richtung des Pfeiles X in
F i g. 1 bei einer etwas abgeänderten Ausführungsform, F i g. 5 eine Ansicht der
gelenkigen Verbindungsstelle bei einer etwas abgewandelten Ausführungsform und F
i g. 6 eine schaubildliche Ansicht eines Kraftfahrzeugs mit der Vorrichtung nach
der Erfindung. Die in F i g. 1 im Schnitt und in Gebrauchsstellung dargestellte
Haltestütze besteht im wesentlichen aus einem horizontalen Schenkel 1 und einem
vertikalen Schenkel 2, die beide miteinander ein Winkelstück bilden. Der Schenkel
2 ist mit dem Schenkel 1 bei 3 gelenkig verbunden, und beide Schenkel sind gegeneinander
zusammenklappbar.
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Der Schenkel 1 der Haltestütze besitzt ein annähernd dem Innenprofil
der Einsteckhülse für den Wagenheber bzw. einer statt dieser vorgesehenen entsprechenden
Halterung am Kraftfahrzeug entsprechendes Außenprofil, bildet also beispielsweise
einen Vierkant, der in die Einsteckhülse für den Wagenheber einsteckbar ist. Die
Einsteckhülse für den Wagenheber bzw. eine dieser entsprechenden Halterung ist in
F i g. 1 und 6 mit 4 angedeutet.
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Der Schenkel 1 der Haltestütze wird in die Einsteckhülse
4 bzw. eine dieser entsprechenden Halterung eingesteckt und darin durch Spreizung
befestigt. Hierfür besitzt der Schenkel 1 eine durchgehende Längsbohrung
5, die am inneren Ende des Schenkels 1
in einer konischen Erweiterung
5' ausläuft. In die Längsbohrung 5 des Schenkels 1 wird von vorn ein Bolzen 6 mit
Mutterkopf 6' gesteckt, der an seinem inneren Ende einen Gewindeteil 6" trägt. Vor
dem Einstecken des Schenkels 1 in die Einsteckhülse 4 wird auf das Gewindeteil 6"
des Bolzens 6 ein mit Innengewinde versehener Konusteil 7 aufgeschraubt. Das innere
Ende des Schenkels 1 ist mit Seitenschlitzen 8 versehen, die zum inneren Ende des
Schenkels 1 frei auslaufen; das Konusteil 7 trägt seitlich vorstehende Stifte 9,
Ansätze, Nocken od. dgl., die in die Seitenschlitze 8 am Ende des Schenkels 1 greifen
und das Konusteil in Längsrichtung führen und ein Verdrehen verhindern, wenn der
Bolzen 6 nach dem Einstecken des Schenkels 1 in die Einsteckhülse 4 gedreht
wird. Durch das Drehen des Bolzens 6
am Mutterkopf 6' zieht sich das Konusteil
in die konische Erweiterung 5' der Bohrung 6 im Schenkel 1 hinein und spreizt das
mit den Seitenschlitzen 8 versehene innere Ende des Schenkels 1 soweit gegen die
Innenwandungen der Einsteckhülse 4, daß der Schenkel 1 darin festen Halt
hat.
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Der andere, vertikale Schenkel 2 der Haltestütze, der mit dem. Schenkel
1 bei 3 gelenkig verbunden ist, ist zweckmäßig als nach innen geöffnetes U-Profil
ausgebildet und trägt fest mit ihm verbundene, z. B. eingeschweißte, Radbolzen
10, die nach außen vorstehen. Im Normalfall genügen zwei solcher Radbolzen
10, die am Schenkel 2 befestigt sind, für 5-Lochfelgen kann am Schenkel
2 aber auch eine Querstrebe 2' mit zwei weiteren Radbolzen 10 befestigt sein, wie
dies in F i g. 4 beispielsweise dargestellt ist.
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Der Schenkel 2 ist zweckmäßig in seiner Längsachse nach außen
so abgekröpft, daß sein die Radbolzen: 10 tragender Teil mit seiner äußeren
Kante vor der durch die vordere Stirnfläche des Schenkels 1 gebildeten vertikalen
Ebene liegt und somit ein genügender Abstand von der äußeren Wagenwand erreicht
wird. Um trotz der gelenkigen Verbindung des Schenkels 2 mit dem Schenkel 1 in der
Gebrauchsstellung einen festen und sicheren Halt des Schenkels 2 zu erreichen, hat
dieser zweckmäßig an seinem unteren Ende einen geraden oder abgewinkelten Ansatz
11, der die Stirnfläche des Schenkels 1 in Gebrauchsstellung übergreift und von
dem in den Schenkel 1 eingesteckten Befestigungsbolzen 6 durchgriffen ist. Der mit
11' bezeichnete abgewinkelte Teil des Ansatzes 11 übergreift die Oberseite des vorderen
Endes des Schenkels 1, wie dies in F i g. 1 dargestellt ist. Die gelenkige Verbindung
des Schenkels 2 mit dem Schenkel 1 wird beispielsweise dadurch erreicht, daß der
Schenkel 2 an seinem unteren Ende auch seitlich den Schenkel 1 übergreift und mittels
in den Schenkel 1 durch die übergreifenden Seitenteile 12 des Schenkels 2 geführter
Schraubbolzen 13 fest, aber gelenkig am Schenkel 1 gehalten ist (vgl. F i g. 2).
Stattdessen können aber auch seitlich am Schenkel 2 und am Schenkel 1 jeweils gelenkig
befestigte Laschen 14 vorgesehen sein, wie dies in F i g. 5 angedeutet ist.
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Die in die Einsteckhülse 4 für den Wagenheber an der Unterseite eines
Kraftfahrzeuges oder in eine dort vorgesehene entsprechende Halterung eingesetzte
und befestigte Haltestütze trägt das gegen das Notrad ausgewechselte Rad an der
Seite des Kraftfahrzeuges, wie etwa in F i g. 6 dargestellt. Da das Fahren mit dem
Notrad ohnehin nur für kurze Zeit vorgesehen ist, spielt der Umstand, daß durch
die Haltestütze mit dem Rad eine Tür des Kraftfahrzeuges blockiert wird, keine besondere
Rolle.