DE1196119B - Topffoermige Abdeckkappe aus Kunststoffmaterial fuer Dosen, insbesondere Aerosoldosen - Google Patents
Topffoermige Abdeckkappe aus Kunststoffmaterial fuer Dosen, insbesondere AerosoldosenInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
Int. Cl.:
B65d
Deutsche Kl.: 81c-12
Nummer: 1196119
Aktenzeichen: C 30698 VII b/81 c
Anmeldetag: 16. August 1963
Auslegetag: 1. Juli 1965
Die Erfindung betrifft eine topfförmige Abdeckkappe aus Kunststoffmaterial für Dosen, insbesondere
Aerosoldosen, mit an das obere Ende des Dosenrumpfes durch Doppelfalznaht angebrachtem domförmigem
Deckel und in dessen Zentrum mittels einer vorspringenden Domanrollung befestigtem Ventileinsatz,
bei welcher der untere Kappenrand verstärkt ist und in der Gebrauchsstellung in eine durch
den Anschlußbereich des domförrnigen Deckels an der Doppelfalznaht gebildete Ringsicke eingreift.
Es sind Klemmdeckel für Dosen bekannt, die allein auf Grund des Klemmsitzes eine ausreichende
Abdichtung gewährleisten und genügend fest sitzen. Diese bestehen in einem bekannten Fall aus zwei
Teilen, nämlich einem eigentlichen Deckel mit einer Vielzahl von Riegellappen am Umfang und einem
Treibring, welcher über den Deckel greift und die Riegellappen unter eine Schulter des Behälters
drückt.
Es sind aber auch topfförmige Abdeckkappen der eingangs genannten Art bekannt, die z. B. zum
Schutz des Sprühventils bei Aerosoldosen dienen. So sind Kappen im Gebrauch, deren Rand unter Reibung
die Doppelfalznaht von außen übergreift. Abgesehen davon, daß dadurch der Gesamtdurchmesser
der Dose vergrößert wird, hat diese Anordnung den Nachteil, daß beim Stapeln od. dgl. der vorstehende
Kappenrand festgehakt und die Kappe ungewollt abgehoben werden kann. Bei einer anderen Kappe weist
diese am Rand eine Einrollung auf, die mit Reibung in die Ringvertiefung zwischen Dorn und Doppelfalznaht
einschiebbar ist. Zu diesem Zweck bedarf aber die Deckelkernwand besonderer Riegelvorsprünge,
hinter welche der eingerollte Rand der Kappe beim Aufschieben einrastet. Diese bekannte Anordnung
hat insofern nicht befriedigt, als einmal die Dose selbst besonderer Änderungen bedarf und zum anderen
die Kappe, insbesondere beim Verpacken und beim Transport, leicht abspringt, wenn geringe Kippkräfte
an der Kappe angreifen. Auch können örtliche elastische Verformungen der Kappenwand zum Lösen
des Riegeleingriffs und damit der Kappe führen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Kappe für Dosen der eingangs bezeichneten Art zu schaffen,
bei der die Dosen gegenüber der üblichen Ausbildung keinerlei Abänderung bedürfen und dennoch ein
fester, auch bei äußeren auf die Kappe kippend oder auf den Kappenrand verformend einwirkenden Kräften
sicher haltender Klemmsitz erzielt wird, ohne daß der durch die Dose bedingte Durchmesser durch die
Kappe vergrößert wird oder die Kappe durch Festhaken ungewollt abgestreift werden kann.
Topfförmige Abdeckkappe aus Kunststoffmaterial für Dosen, insbesondere Aerosoldosen
Anmelder:
Continental Can Company, Inc.,
New York, N. Y. (V. St. A.)
Vertreter:
Dipl.-Ing. F. Thieleke und Dr.-Ing. R. Döring,
Patentanwälte, Braunschweig, Jasperallee 1 a
Als Erfinder benannt:
Henry E. Frankenberg, Berwyn, JH. (V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 17. April 1963 (273 599)
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kappe einstückig mit dem Kappenkörper
verbundene Wandabschnitte aufweist, welche in der Gebrauchsstellung unter Verformung an der als
Widerlager dienenden Domanrollung mit Klemmsitz anliegen und diese wenigstens an mehreren in Umfangsrichtung
verteilten Stellen untergreifen. Bei diesel· Ausbildung steht die Kappe über den Dosenrand
nicht vor, hat also nur einen geringen Platzbedarf und kann nicht versehentlich abgestreift werden.
Vor allem aber wird ein Klemmsitz erzielt, der durch ungewollte äußere Kippkräfte oder Verformungskräfte
praktisch nicht beeinträchtigt wird, da der Kappenrand sich ohne Lockerung des Sitzes elastisch
verformen und damit die Kräfte ohne Störung aufnehmen kann.
Die Wandabschnitte können in Form einer vom Kappenboden ausgehenden, konzentrisch zum Kappenrand
verlaufenden Ringwand ausgebildet sein, die mit einer ringförmigen Nut die Domanrollung mit
Klemmsitz beidseitig übergreift. Es können aber auch mit Vorteil mit dem Kappenboden und dem
Kappenrand einstückig verbundene, sich diametral gegenüberliegende und radial nach innen vorspringende
Stege vorgesehen sein, die an ihrer frei liegenden Kante jeweils den die Domanrollung untergreifenden
Vorsprung aufweisen.
509 598/256
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand schematischer Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
F i g. 1 zeigt im Ausschnitt in perspektivischer Ansicht eine Dose mit einem domförmigen Oberteil und
einem Abgabeventil, das mit dem domförmigen Oberteil über einen umgebördelten Abschnitt verbunden
ist, und zeigt weiterhin eine aus plastischem Material bestehende Kappe, die eine rohrförmige
Umfangswand aufweist, sowie eine Abschlußwand, welche das eine Ende der Kappe abschließt. Weiterhin
ist ein inneres ringförmiges Element vorgesehen, das von der Abschluß- oder Querwand nach unten
ragt, um die Kappe mit der Bördelung der Oberseite der Dose zu verbinden.
F i g. 2 zeigt einen Querschnitt entlang der Schnittlinie II-II von Fig. 1, wobei Teile zur besseren Darstellung
weggebrochen sind. Die Figur zeigt das ringförmige Element mit einer Nut, die eine innere und
eine äußere Wand des ringförmigen Elementes voneinander trennt, sowie mit Verstärkungsrippen auf
den von dem Kanal abgewandten Seiten der inneren und äußeren Wände. Weiterhin sind gestaffelt angeordnete
Vorsprünge auf den Seiten der inneren und äußeren Wände vorgesehen, die an den Kanal oder
die Nut angrenzen.
F i g. 3 ist ein Querschnitt entlang der Schnittlinie III-III von F i g. 2 und zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei der der Kanal im Abstand
angeordnete konzentrische innere und äußere Flanschverlängerungen voneinander trennt und eine
innere Stirnwand aufweist, die den Enden der Flanschverlängerungen näher als der Querwand liegt,
um so einen relativ flachen Kanal zu bilden.
F i g. 4 ist eine Teilansicht im Schnitt ähnlich gemäß F i g. 2 und zeigt eine abgewandelte Ausführungsform
der Erfindung, die sich dadurch auszeichnet, daß auf den Seiten des ringförmigen Elementes,
die von dem Kanal abgewandt sind, keine Rippen vorgesehen sind.
F i g. 5 ist eine Teilansicht im Schnitt ähnlich der F i g. 3, wobei der Schnitt entlang der Schnittlinie
V-V der F i g. 4 geführt ist. Die Figur zeigt einen flachen Kanal in dem ringförmigen Element und
einen Vorsprung auf dem äußeren Flansch des im übrigen von einer geraden Wand gebildeten ringförmigen
Elementes.
F i g. 6 ist eine Teilansicht im Schnitt ähnlich der in F i g. 2 und zeigt eine andere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung.
F i g. 7 ist eine Teilansicht im Schnitt entlang der Schnittlinie VII-VII von F i g. 6 und zeigt den Kanal
in dem ringförmigen Element mit einer inneren Stirnwand, die im wesentlichen in der Ebene der inneren
Fläche der Querwand liegt und auf diese Weise einen tiefen Kanal in dem ringförmigen Element
bildet.
Fig. 8 ist eine Draufsicht, teilweise im Schnitt,
mit Teilen weggebrochen und zeigt eine weiter abgewandelte Ausführungsform der Erfindung, in der
eine Mehrzahl von in Umfangsrichtung im Abstand angeordneten radialen Rippen vorgesehen ist, die jeweils
einen Vorsprung aufweisen, mit dessen Hilfe ein schnappartiger Reibungseingriff unter den umgebördelten
Teil der Oberseite der Dose geschaffen wird.
F i g. 9 ist eine Teilansicht im Schnitt entlang der SchnittlinieIX-IX von Fig. 8 und zeigt eine der
radial verlaufenden Rippen mit einem unteren bogenförmigen Lippen- oder Schürzenabschnitt, der sich
eng der Umrißgestalt des domförmigen Abschnittes der Dose anpaßt.
Au3 F i g. 1 ist ersichtlich, daß eine Dose 10 und
eine Kappe 11 vorgesehen sind. Die Dose 10 ist von der Art, die ein unter Druck eingefülltes Produkt
enthält, das leicht abgegeben werden kann. Die Dose weist einen zylindrischen nahtlosen Mantel 12 und
eine domförmige Oberseite 13 auf, die mit dem
ίο Mantel 12 durch eine Doppelfalznaht 14 verbunden
ist. Eine in üblicher Weise ausgebildete Ventilkappe 15 ist mit der domförmigen Oberseite durch einen
gebördelten Abschnitt 16 verbunden. Ein übliches druckknopfartiges Ventil 17 zur Abgabe von Strömungsmittel
aus der Dose 10 ist gemäß Fig. 3 zentral in der Ventilkappe 15 angeordnet.
Die Kappe 11 ist vorzugsweise in einem Stück gegossen oder gepreßt und besteht aus thermoplastischem
Material, beispielsweise aus Polystyren. Die Kappe kann jedoch aus einem anderen Material geformt
sein, wenn dies erwünscht ist. Die Kappe 11 umfaßt eine rohrförmige Umfangs- oder Seitenwand
18, die mit einem Kragen 19 versehen ist, der einfach in eine ringförmige Ausnehmung 20 eingreift,
die durch die domförmige Oberseite 13 und die Doppelfalznaht 14 gebildet wird. Die rohrförmige
Umfangswand 18 ist an dem Ende, das von dem Kragen 19 abgewandt ist, durch eine Querwand 21
geschlossen und bildet auf diese Weise die Kappe 11 in Form eines topf artigen Kappenkörpers.
Es sind Mittel zum Befestigen der Kappell an
der Dose 10 vorgesehen, und zwar mit Hilfe eines inneren, konzentrischen, ringförmigen Elementes 22,
das von der Stirnwand 21 des Kappenkörpers oder der Kappe 11 nach unten ragt, und zwar in einem
Abstand gegenüber der rohrförmigen Seitenwand 18. Das nach unten ragende ringförmige Element 22 besitzt
an seinem unteren Ende eine Nut oder einen Kanal 23, um eine innere Flanschverlängerung 24
und eine dazu im Abstand liegende konzentrische äußere Flanschverlängerung 25 zu bilden. Der Kanal
23 ist mit einer inneren Stirnwand 26 versehen, die der unteren Kante 27 des ringförmigen Elementes 22
näher liegt als der Stirnwand 21, und zwar derart, daß der Kanal 23 relativ flach ist. Die inneren und äußeren
Flanschverlängerungen 24 und 25 sind so angeordnet, daß sie zwischen sich den umgebördelten
Abschnitt 16 aufnehmen, welcher den domförmigen Oberteil 13 mit der Ventilkappe 15 verbindet.
Die innere Flanschverlängerung 24 ist mit im gleichmäßigen Abstand angeordneten vertikalen Versteifungsrippen
28 versehen, während die äußere Flanscherstreckung 25 mit im gleichmäßigen Abstand
angeordneten Versteifungsrippen 29 versehen ist.
Die Versteifungsrippen 28 und 29 sind auf denjenigen
Seiten des ringförmigen Elementes 22 angeordnet, die von dem Kanal 23 abgewandt sind. Die
Rippen erstrecken sich bis zu der Stirnwand 21 der Kappe 11. Die Versteifungsrippen 28 und 29 an den
inneren und den äußeren Flanschverlängerungen 24 und 25 sind gegeneinander versetzt angeordnet und
haben einander entgegengerichtete und entsprechend versetzt angeordnete Vorsprünge 30 bzw. 31 an den
Enden der Flanschverlängerungen 24 und 25. Diese dienen zur lösbaren Befestigung der Kappe 11 an der
Dose 10.
Wenn der topfförmige Kappenkörper oder die Kappe 11 auf die Oberseite der Dose 10 aufgescho-
ben wird, werden die Vorsprünge 30 und 31 an der inneren bzw. äußeren Flanschverlängerung 24, 25
jeweils nach innen bzw. nach außen ausgebogen, um über den gebördelten Abschnitt 16 der Ventilkappe
15 hinwegzugleiten, und kehren anschließend in ihre normale oder nahezu normale Stellung unterhalb
des gebördelten Abschnittes 16 zurück, um die Kappe 11 auf der Dose 10 festzuhalten. Die Vorsprünge
30 und 31 weisen glatte, abgerundete untere Abschnitte 32 und 33 auf, wie dies am besten aus Ίο
F i g. 3 zu ersehen ist, um mit dem gebördelten Abschnitt 16 in Eingriff zu gelangen. Die Vorsprünge
30 und 31 ragen geringfügig in den Kanal 23 hinein, wie dies durch den in F i g. 3 angedeuteten Winkel
»α« veranschaulicht ist.
Eine abgewandelte Ausführungsform eines topfförmigen
Kappenkörpers oder einer Kappe ist in F i g. 4 und 5 dargestellt. Die Kappe 40 ist mit einer
rohrförmigen Seitenwand 41 und einem Kragen 42 an einem Ende dieser Seitenwand versehen, um die
Kappe in eine Ausnehmung eines domförmigen Oberteiles einer Dose, beispielsweise der Ausnehmung
20 in der domförmigen Oberseite 13 der Dose 12, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, aufzunehmen. Die
rohrförmige Seitenwand 41 ist an dem Ende, das von dem Kragen 42 abgewandt ist, durch eine Querwand
44 abgeschlossen. Die Querwand 44 ist mit einem nach unten ragenden ringförmigen Element 45 versehen,
das eine innere Wand 46 und eine konzentrisch dazu ausgebildete äußere Wand 47 besitzt. Die innere
Wand 46 und die äußere Wand 47 des ringförmigen Elementes 45 bilden bzw. begrenzen im Querschnitt
zwei konzentrische Kreise, wie dies am besten in F i g. 4 ersichtlich ist.
Das ringförmige Element 45 ist an seinem unteren Ende mit einer inneren Flanschverlängerung 48 und
einer äußeren Flanschverlängerung 49 versehen, um einen Kanal 50 zu bilden, der durch eine Stirnwand
51 begrenzt ist. Der Kanal 50 ist so ausgebildet, daß er darin den umgebördelten Abschnitt 16 der Dose
10 aufnehmen kann. Der innere Flansch bzw. die innere Flanschverlängerung 48 ist auf der Wand, die
an den Kanal 50 angrenzt, mit einer Mehrzahl von Vorsprüngen 52 versehen, während die entsprechende
Wand der äußeren Flanschverlängerung 49 mit einer Mehrzahl von Vorsprüngen 53 versehen
ist. Die Vorsprünge 52 auf der inneren Flanschverlängerung 48 und die Vorsprünge 53 auf der äußeren
Flanschverlängerung 49 sind jeweils gegeneinander vesetzt angeordnet, so daß sie in radialer
Richtung außer Fluchtung sind, wie dies Fig. 4 zeigt. Die Vorsprünge 52 und 53 sind mit glatten,
abgerundeten unteren Abschnitten 54 bzw. 55 versehen (s. F i g. 5) und ragen geringfügig in den Kanal
50 hinein, wie dies durch den Winkel »£« veranschaulicht ist. Die abgewandelte Kappe 40, wie sie
die F i g. 4 und 5 zeigen, unterscheidet sich von der Kappe 11 der Fig. 2 und 3 dadurch, daß die Kappe
40 nicht mit Verstärkungsrippen auf dem ringförmigen Element 45 versehen ist. Auf diese Weise sind
die inneren und äußeren Flanschverlängerungen 48 und 49 der Kappe 40 flexibler als die korrespondierenden
inneren und äußeren Flanschverlängerungen 24 und 25 der Kappe 11. Die Flexibilität der
Flanschverlängerungen 48 und 49 gestattet es diesen Elementen, leichter nachzugeben als die Flanschverlängerungen
24 und 25. Auf diese Weise wird die Kappe 11 der F i g. 2 und 3 sehr fest auf dem gebördelten
Abschnitt 16 gehalten, während die Kappe 40 leichter auf den gebördelten Abschnitt 16 aufgebracht
bzw. von diesem entfernt werden kann.
In den Fig. 6 und 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel in Form eines topfartigen Kappenkörpers
oder einer Kappe veranschaulicht, die allgemein mit 60 bezeichnet ist und ähnlich ausgebildet ist wie die
Kappen 11 und 40, die vorher beschrieben sind. Die Kappe 60 weist eine rohrförmige Seitenwand oder
Mantel 61 auf, der an seinem unteren Ende einen Kragen 62 besitzt, der einfach in die ringförmige
Ausnehmung 20 der Dose eingreift. Die rohrförmige Seitenwand 61 ist an dem Ende, das von dem
Kragen 62 abgewandt ist, durch eine Querwand 63 geschlossen. Ein ringförmiges Element, das allgemein
mit 64 bezeichnet ist, ist nach innen im Abstand von der Seitenwand 61 angeordnet und besteht aus einem
Stück mit der Querwand 63, von der aus das ringförmige Element nach unten ragt. Das ringförmige
Element 64 umfaßt eine innere Wand 65 und eine äußere Wand 66, die im Abstand voneinander angeordnet
sind und durch einen ringförmigen Kanal 67 getrennt sind. Der Kanal 67 ist mit einer inneren
Stirnwand 68 versehen und erstreckt sich so tief, daß seine innere Begrenzungswand 68 im wesentlichen
mit der Innenfläche der Querwand 63 in Fluchtung liegt.
Das ringförmige Element 64 umfaßt eine innere Flanschverlängerung 69 und eine äußere Flanschverlängerung
70, die durch die innere bzw. äußere Wand 65 und 66 miteinander verbunden sind.
Die innere Flanschverlängerung 69 ist mit einer Mehrzahl von in Umfangsrichtung im Abstand angeordneten
vertikalen Verstärkungsrippen 71 versehen, während die äußere Flanschverlängerung 70
eine Mehrzahl von in Umfangsrichtung im Abstand angeordneten vertikalen Verstärkungsrippen 72 aufweist.
Die Verstärkungsrippen 71 auf der inneren Flanschverlängerung 69 sowie die Verstärkungsrippen
72 auf der äußeren Flanschverlängerung 70 sind gegeneinander versetzt angeordnet und haben einander
gegenüberliegende und entsprechend versetzt angeordnete Vorsprünge 73 und 74 an den unteren
Enden der Verlängerungen 69 und 70, um die Kappe 60 leicht lösbar auf der Dose festhalten zu können.
Wenn die Kappe 60 auf die Oberseite der Dose 10 geschoben wird, werden die Vorsprünge 73 an
der inneren Flanschverlängerung 69 und die Vorsprünge 74 an der äußeren Flanschverlängerung 70
jeweils nach innen bzw. außen ausgebogen, um über den gebördelten Abschnitt 16 am Umfang der Ventilkappe
15 zu gleiten und dahinter in ihre normalen oder nahezu normalen Stellungen unterhalb des
gebördelten Abschnittes 16 zu gelangen, in welcher Stellung sie die Kappe 60 auf der Dose 10 festhalten.
Die Kappe 60, wie sie in den F i g. 6 und 7 gezeigt ist, kann leichter auf die Dose 10 aufgebracht bzw.
von dieser abgenommen werden als die Kappe 11 der F i g. 2 und 3. Die inneren und äußeren Flanschverlängerungen
24 bzw. 25 der Kappe 11 sind steifer als die inneren und äußeren Flanschverlängerungen
69 bzw. 70 der Kappe 60. Aus diesem Grunde kann die Kappe 11 fester auf der Dose als die Kappe
60 gehalten werden, während die Kappe 60 leichter aufgebracht und abgenommen werden kann von der
Dose 10 als die Kappe 11.
Die Fig. 8 und 9 zeigen eine weitere Ausführungsform
und eine Kappe, die allgemein mit 80 be-
zeichnet ist und die eine rohrförmige Seiten- oder Mantelwand 81 mit einem Kragen 82 an einem Ende
aufweist und die an ihrem anderen Ende durch eine Querwand 83 geschlossen ist. Die Kappe 80 ist mit
einer Mehrzahl von im gleichen Abstand angeordneten, sich diametral gegenüberliegenden, radial angeordneten
Rippen 84 auf der Innenfläche der rohrförmigen Mantelwand 81 versehen. Der Kragen 82
der Kappe 80 ist frei von der Ausnehmung 20 der domförmigen Oberseite aufnehmbar.
Jede der Rippen 84 ist aus einem Stück mit der Querwand 83 ausgebildet und ragt von dieser nach
unten. Die Rippe ist außerdem in einem Stück mit der rohrförmigen Seitenwand 81 ausgebildet. Jede
Rippe 84 ist mit einem Vorsprung 85 versehen, der nach innen ragt, um über den gebördelten Abschnitt
16 überzugreifen bzw. diesen zu untergreifen, um die Kappe 80 auf der Oberseite der Dose 10 festzuhalten.
Die Rippen 84 sowie die Vorsprünge 85 bilden eine sehr sichere Verbindung zwischen der Kappe
80 und der Dose 10, da die Rippen 84 im wesentlichen nicht ia radialer Richtung flexibel sind. Weiterhin
wird die Verbindung zwischen der Kappe 80 und der Dose 10 dadurch noch sicherer gestaltet,
daß die untere Stirnwand 86 jeder Rippe 84 so ausgebildet ist, daß sie im wesentlichen an der domförmigen Oberseite 13 der Dose 10 anliegt und dieser
angepaßt ist. Daraus ergibt sich, daß die domförmige Oberseite durch das- untere Ende 86 berührt wird,
wenn eine Querkraft an der rohrförmigen Mantelwand 81 angreift, die normalerweise geeignet ist,
die Kappe 80 von der Dose zu entfernen.
Claims (8)
1. Topfförmige Abdeckkappe aus Kunststoffmaterial für Dosen, insbesondere Aerosoldosen,
mit an das obere Ende des Dosenrumpfes durch Doppelpfalznaht angebrachtem domförmigem
Deckel und in dessen Zentrum mittels einer vorspringenden Domanrollung befestigtem Ventileinsatz,
bei welcher der untere Kappenrand verstärkt ist und in der Gebrauchsstellung in eine
durch den Anschlußbereich des domförmigen Deckels an Doppelfalznaht gebildete Ringsicke
eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (11 bzw. 40 bzw. 60 bzw. 80) einstükkig
mit dem Kappenkörper verbundene Wandabschnitte (22, 45, 64 oder 84) aufweist, welche in
der Gebrauchsstellung unter Verformung an der als Widerlager dienenden Domanrollung (16) mit
Klemmsitz anliegen und diese wenigstens an mehreren in Umfangsrichtung verteilten Stellen
(30, 31, 52, 53, 73, 74 oder 85) untergreifen.
2. Abdeckkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine vom Kappenboden ausgehende,
konzentrisch zum Kappenrand verlaufende Ringwand (22, 45 oder 64) vorgesehen ist,
die mit einer ringförmigen Nut (23, 50 oder 67) die Domanrollung (56) mit Klemmsitz beidseitig
übergreift.
3. Abdeckkappe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutseitenränder in Umfangsrichtung
verteilte und zur Nutmitte weisende Vorsprünge (30, 31, 52, 53 oder 73, 74)
aufweisen.
4. Abdeckkappe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge auf gegenüberliegenden
Nutenseitenrändern gegeneinander in Umfangsrichtung versetzt sind.
5. Abdeckkappe nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (67) etwa bis
zum Kappenboden (63) reicht.
6. Abdeckkappe nach Anspruch 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringwand auf
beiden Umfangsflächen mit Abstand verteilte, vorzugsweise im Bereich der Vorsprünge liegende
achsparallele Verstärkungsrippen (28, 29 oder 71, 72) aufweisen.
7. Abdeckkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Erzielung des
Klemmsitzes mit der Domanrollung (16) zusammenwirkenden Wandabschnitte mit dem Kappenboden
(83) und dem Kappenrand (81) einstückig verbundene, sich diametral gegenüberliegende
und radial nach innen vorspringende Stege (84) sind, die an ihrer frei liegenden Kante jeweils den
die Domanrollung (16) untergreifenden Vorsprung (85) aufweisen.
8. Abdeckkappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die der domförmigen Dekkeloberseite
zugewandte Schmalseite der Stege der Domform angepaßt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 754 348;
USA.-Patentschrift Nr. 2 844 277.
Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 754 348;
USA.-Patentschrift Nr. 2 844 277.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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| US3225958A (en) | 1965-12-28 |
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