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Zentrifuge zum Behandeln von industriellem Stückgut Das Hauptpatent
bezieht sich auf eine Zentrifuge zum Behandeln von industriellem Stückgut, wie Gußteile
und Metallspäne, deren Schleudertrommel von der Welle des unmittelbar unter der
Trommel angeordneten Antriebsmotors getragen und angetrieben wird und deren Gehäusemantel
eine unterhalb der Austrittsöffnungen der Schleudertrommel angeordnete, die abgeschleuderte
Flüssigkeit sammelnde und ableitende Auffangfläche aufweist. Die Zentrifuge nach
dem Hauptpatent ist dadurch gekennzeichnet, daß auf einer hohlen Motorwelle ein
kegelstumpfföriniger, nach außen abfallender Trommelboden starr befestigt ist, dessen
Rand einen vom Trommelboden abhebbaren Trommelmantel trägt, der über radiale Streben
mit einer zentrischen, den Trommelmantel in axialer Richtung führenden Trommelnabe
verbunden ist, an die ein durch die hohle Motorwelle geführtes Druckmittel angreift,
und daß unterhalb des Trommelbodens eine vom Gehäusemantel getragene geneigte Ablauffläche
zum Abführen des geschleuderten Gutes angeordnet ist.
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Diese Zentrifuge, die insbesondere zum Entölen, Waschen oder Trocknen
von kleineren Fertigteilen aus Metall, Kunststoff, Porzellan u. dgl, oder auch zum
Entölen von Dreh- und Frässpänen dient, erlaubt bei einfacher und raumsparender
Weise ein leichtes und schnelles Einfüllen und Ausbringen des Schleudergutes. Das
Schleudergut wird unmittelbar von oben in die Schleudertrommel eingefüllt. Nach
dem Zentrifugieren wird der Trommehnantel vom Trommelboden abgehoben, so daß das
Schleudergut vom kegelstumpfförinigen Trommelboden gleitet und über die geneigte
Ablauffläche nach unten abgeführt wird.
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Damit auch schlecht gleitendes Schleudergut, z. B. Späne, sicher abgeführt
werden kann, muß die Neigung der Ablauffläche sehr steil sein, dies hat jedoch den
Nachteil, daß die Bauhöhe der Zentrifuge groß wird und damit die Einfüllöffnung
höher liegt, als es sonst notwendig wäre. Im Interesse einer leichten Besch'ickung
der Zentrifuge muß aber die Einfüllöffnung so tief wie möglich angeordnet werden.
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Aufgabe der Erfindung ist es, trotz geringer Bauhöhe der Zentrifuge
die unterhalb der Schleudertrommel angeordnete, das geschleuderte Gut abführende
Ablauffläche derart auszubilden, daß auch schlecht gleitendes Schleudergut ohne
Schwierigkeit abgeführt werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Ablauffläche
an dem in an sich bekannter Weise elastisch gelagerten Motorträger befestigt und
derart ausgebildet ist, daß sein äußerer Rand einen die auftretenden Taumelbewegungen
zulassenden Abstand vom Zentrifugenmantel einhält.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Ab-
lauffläche wird
erreicht, daß durch die im Betrieb der Zentrifuge auftretenden Schwingungen auch,
dann schlecht gleitendes abgeschleudertes Gut, z. B. Stahlspäne, sicher abgeführt
wird, wenn die Neigung der Ablauffläche nicht sehr steil gewählt ist; dabei wird
eine Schwingfähigkeit der Ablauffläche erzielt, ohne zusätzliche elastische Elemente
anordnen zu müssen.
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Die Neigung der Ablauffläche kann ferner dadurch verringert werden,
daß an ihr eine elektrisch oder hydraulisch arbeitende Rütteleinrichtung angeordnet
wird.
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Auf diese Weise läßt sich die Bauhöhe der Zentrifuge erheblich verringern,
weil nicht nur das geschleuderte Gut besser von der Ablauffläche abgeführt werden
kann, sondern auch vom kegelförmigen Trommelboden, so daß auch dessen Neigung weniger
stark gewählt werden kann, die Rütteleinrichtung sorgt auch dafür, daß gegebenenfalls
an den Streben des Trommelmantels hängenbleibendes Gut abgeführt wird.
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Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus der Erläuterung eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugsnahme auf die Zeichnung hervor.
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Die aus einem kegelförmigen Trommelboden 9 und einem abhebbaren
Trommelmantel 12 bestehende Schleudertrommel wird von einer hohlen Welle 2 des Antriebsmotors
3 getragen und angetrieben. Der Antriebmotor 3 ist über Segmentstücke
4, den Motorflansch 5 und einen in diesen eingesetzten Achsstummel
6 in an sich bekannter Weise in Gummiringen 1 elastisch gelagert,
die im Sockel 7 des Zentrifugengehäuses eingesetzt und durch einen Spannflansch
8 unter Spannung gehalten sind. Der
Trommelmantel 12 ist
über radiale Streben 13 mit einer zentrischen, den Trommelmantel 12 in axialer
Richtung führenden Trommelnabe 14 verbunden.
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Der Trommelmantel 12 kann durch ein durch die hohle Motorwelle gefü
' hrtes Druckmittel hydraulisch in die - in der rechten Hälfte der
Zeichnung dargestellten - öffnungsstellung gebracht werden.
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Die abgeschiedene Flüssigkeit wird über einen am Trommelmantel 12
angeordneten Schleuderring 18
und einer Auffangfläche 20, die am Gehäusemantel
21 befestigt ist, einem Ablaufrohr zugeleitet. Unterhalb des Trommelbodens
9 ist eine Ablauffläche 24 angeordnet, die das geschleuderte Gut der Austrittöffnung
25 zuleitet.
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Die Ablauffläche 24 ist erfindungsgemäß am aus den Teilen 4,
5 und 6 bestehenden Motorträger befestigt, und zwar über einen zylindrischen
Mantel 26,
der den Antriebsmotor 3 gegen das abgeschleuderte Gut abschirmt.
Um ein Hängenbleiben des abzuführenden Gutes an der der Austrittöffnung
25 abgewandten Seite des Mantels 26 zu verhindern, ist dort über der
Ablauffläche 24 ein dachartiger Einbau 28
angeordnet. In dessen Höhe ist unter
der Ablauffläche 24 eine Rütteleinrichtung 30 befestigt.
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Der äußere Rand 31 der Ablauffläche 24 ist bis in Höhe des
Trommelbodens 9 hochgezogen und weist zum Gehäusemantel 21 einen Abstand
a auf, der die auftretenden Taumelbewegungen des Motorträgers 4, 5, 6
zuläßt. Damit durch den zwischen der Ablauffläche 24 und dem Gehäusemantel 21 verbleibenden
Spalt kein Schleudergut gelangen kann, ist am Gehäusemantel ein trichterartiger
Ring 32 angeordnet, der mit seinem unteren Rand 33 den oberen Rand
31 der Ablauffläche innen mit Abstand übergreift und mit seinem oberen Rand
34 am Gehäusemantel 21 befestigt ist. Damit der Ring 32 die Taumelbewegungen
der Ablauffläche 24 nicht behindern kann, besteht er zweckmäßigerweise aus elastischem
Kunststoff oder Gummi.
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Die Ablauffläche gemäß der Erfindung kann auch derart ausgebildet
sein, daß sie das abgeschleuderte Gut zwei auf entgegengesetzt liegenden Seiten
der Zentrifuge vorgesehenen Austrittsöffnungen zuführt.
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Die Rütteleinrichtung wird zweckmäßigerweise durch einen hydraulisch
betätigten Schalter ein- und ausgeschaltet, der derart an die Druckleitungen zum
hydraulischen öffnen und Schließen der Schleudertrommel angeschlossen ist, daß er
die Rütteleinrichtung einschaltet, wenn das Druckmittel den Trommelmantel 12 hochdrückt,
und sie wieder abschaltet, wenn der Druck des Druckmittels abfällt und die Schleudertrommel
sich schließt.