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Förderband Die Erfindung geht aus von einem aus Gummi oder gummiähnlichen
Kunststoffen hergestellten Förderband mit über die Bandbreite verlaufenden, unter
dem Druck des aufliegenden Fördergutes verformbaren Profilerhebungen an seiner Oberfläche
und hat sich die Aufgabe gestellt, die Förderung von Stückgütern unter möglichst
großem Winkel gegen die Waagerechte zu ermöglichen.
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Eine Steilförderung mit Förderbändern üblicher Ausführung war bisher
je nach der Beschaffenheit des Fördergutes nur bis zu Steigungswinkeln von etwa
250 möglich, da andernfalls der allein wirksame Reibungsschluß zwischen Fördergut
und Bandoberfläche als Mitnahmewiderstand nicht mehr ausreicht.
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Nach bekannten Vorschlägen wurden schon zur Erzielung größerer Steigungswinkel
die oberen Deckplatten der Förderbänder mit aufgesetzten, quer oder in Schrägrichtung
verlaufenden Profilleisten oder warzenartigen Erhebungen versehen. Solche Deckplattenmusterungen
ermöglichen zwar Förderwinkel bis zu der Größenordnung von 350. Für manche Einsatzzwecke
sind jedoch noch größere Förderwinkel erwünscht. Eine stärkere Ausprägung der bekannten
Deckplattenmusterung ist wiederum nicht möglich, ohne damit schwerwiegende Nachteile
in der Führung des leer zurücklaufenden Förderbandstranges in Kauf zu nehmen.
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Es sind Förderbänder mit über die Bandbreite verlaufenden Profilerhebungen
bekannt, bei denen die Werkstoffhärte so gewählt ist, daß die Profilerhebungen sich
unter dem Druck des aufliegenden Fördergutes verformen können. In allen Fällen sind
jedoch Profilerhebungen von symmetrischer Querschnittsform, nämlich rechteckig oder
dreikantig, vorgesehen.
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Die rechteckige Querschnittsform ergibt nur geringe spezifische Auflagerdrücke
an den vergleichsweise breiten Oberflächen der Profilerhebungen, so daß stärkere
Verformungen erst unter der Einwirkung schwerer Förderstücke eintreten können. Auf
Grund der symmetrischen Querschnittsausbildung kommt es zunächst auch vorwiegend
zu Stauchungen, bevor die Profilerhebungen bei größeren Förderwinkeln zu Ausweichbewegungen
veranlaßt werden. Andererseits kommt die höhere Verformbarkeit der wesentlich schlankeren
dreikantigen Profilerhebungen nur der Bandführung über Umlenk- und Tragrollen zugute,
während die eigentliche Mitnahmewirkung bei den bekannten Förderbändern von zusätzlichen,
in größeren Abständen über die Bandlänge verteilten Querleisten von vergleichsweise
großer Querschnittshöhe ausgeübt wird.
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Nach einem anderen bekannten Vorschlag sind
Förderbänder mit verformbaren
Stegen als Prallschutz an der Aufgabestelle des Fördergutes versehen. Eine Mitnahmewirkung
auf das ruhende Fördergut wird von solchen Stegen nicht erwartet. Die einzige Bedingung
ist nur die freie Beweglichkeit unter dem aufprallenden Fördergut, wofür sich von
vornherein symmetrische Querschnittsformen anbieten. Da auch die Anordnung und der
Verlauf der Prallstege ohne Bedeutung für ihre Federwirkung sind, können die hiermit
ausgerüsteten Förderbänder keine Anregung für die Lösung der mit der Steilförderung
zusammenhängenden anders gearteten Probleme vermitteln.
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Ebensowenig trägt die Ausbildung von Senkrecht-Förderbändern mit einem
vergleichsweise dicken Belag aus Schwammgummi nach einem weiteren bekannten Vorschlag
hierzu bei. Nach diesem Vorschlag soll das Fördergut von dem Schwammgummibelag vollständig
aufgenommen und umschlossen werden, wozu jedoch die Mitwirkung eines zweiten gleichartig
beschaffenen Förderbandes unabdingbare Voraussetzung ist. Die Musterung der Schwammgummioberfläche
selbst in Form von Rippen, Zäpfchen oder saugnapfartigen Vertiefungen ist nur von
untergeordneter Bedeutung und bleibt ohnehin auf die äußerste Oberflächenschicht
des Belages beschränkt.
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Nach der Erfindung ist bei Förderbändern der eingangs geschilderten
Gattung vorgesehen, daß die Profilerhebungen eine sägezahnartige Querschnittsform
mit in der Förderrichtung unter flacherem Winkel als in der Gegenrichtung verlaufenden
Flanken aufweisen und durch nutenähnliche Vertiefungen von im wesentlichen der Höhe
der Profilerhebungen entsprechender Tiefe in Querrichtung des Förderbandes in voneinander
unabhängige Einzelabschnitte unterteilt sind.
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Mit der asymmetrischen Ausbildung der Profilerhebungen nach Art von
Sägezähnen gemäß der Erfindung wird erreicht, daß diese sich unter dem Druck
des
aufliegenden Fördergutes gegenüber den bekannten Ausführungen leichter in dem gewünschten
Maße verformen, andererseits jedoch einen wirksamen Anschlag und Aufhaltewiderstand
selbst bei größeren Steigungswinkeln bilden. Die sägezahnförmige Profilierung nimmt
gleichsam die Anfangsverformung vorweg und kommt ihrer Abknickbewegung so weit entgegen,
daß schon geringe Auflagerdrücke die afr gestrebte Wirkung eintreten lassen. Es
wird damit die Förderung sehr leichter Artikel unter großen Steigungswinkeln etwa
in der Größenordnung bis zu 50° ermöglicht. Die Aufteilung der quer verlaufenden
Sägezahnrippen durch vergleichsweise breite, tiefreichende Längsnuten in voneinander
unabhängige Einzelabschnitte unterstützt die Beweglichkeit der Rippen. Die felderartig
nebeneinander angeordneten Einzelabschnitte sind relativ zueinander beweglich und
vermögen dem Auflagerdruck des Fördergutes leichter als über die ganze Breite des
Förderbandes zusammenhängende durchlaufende Profilerhebungen nachzugeben. Die eingearbeiteten
Längsvertiefungen begünstigen zudem die Wasserabführung an Förderbandanlagen, die
beispielsweise im Freien aufgestellt und den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind
oder die aus betrieblichen Ursachen mit Wasser und Feuchtigkeit in Berührung kommen.
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Die so beschaffene Auflage läßt auch eine un mittelbare Führung des
leer zurücklaufenden Förderbandstranges mit den üblichen Tragrollensätzen oder Stützringen
zu, da diese sich ungehindert und unter Vermeidung schädlicher Stöße oder Schwingungen
unter den relativ niedrigen und weichelastischen Profilerhebungen abwälzen können.
Die Einführung des erfindungsgemäßen Förderbandes erfordert daher keine Änderungen
an den bestehenden Bandanlagen, und auch für die Erstellung neuer Anlagen sind keine
von den üblichen Ausführungen abweichenden teuren Sonderkonstruktionen notwendig.
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Die Querschnittshöhe der Profilerhebungen ist un abhängig von der
Breite des Förderbandes als Kompromißlösung aus den entgegenstehenden Forderungen
nach leichter Verformbarkeit und störungsfreier Führung des Leertrums zu bestimmen.
Eine sehr feine Profilierung wäre zwar im Hinblick auf die Bandführung erwünscht;
sie würde jedoch keinen guten Formschluß auf der Förderseite ergeben und außerdem
auch leicht verschmutzen. Andererseits würde eine sehr grobe Profilierung Schwierigkeiten
in der Bandführung bei guter Mitnahmewirkung ergeben.
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Als zweckmäßige Profilhöhe hat sich eine Bemessung in dem Größenbereich
von etwa 3 bis 10 mm erwiesen.
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Die Werkstoffhärte der Auflage wird vorteilhaft nicht über 400 Shore
eingestellt.
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Die Herstellung des erfindungsgemäßen Förderbandes bietet keine besonderen
Schwierigkeiten. Es können die gleichen Vorrichtungen und Vulkanisierpressen verwendet
werden, wie sie auch für die Herstellung der üblichen Förderbänder mit unprofilierten
Deckplatten gebräuchlich sind. Praktisch die einzige Abweichung besteht darin, daß
für die abschließende Wärmebehandlung nach dem Aufbringen der weichen Auflage eine
der vorgesehenen Profilierung entsprechende Schablone in die Formpresse einzulegen
ist.
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Die Herstellungskosten erhöhen sich hierdurch nur unwesentlich. Demgegenüber
fällt jedoch weit stärker als Vorteil der Erfindurig ins Gewicht, daß die steilere
Fördermöglichkeit bedeutende Verkürzungen der notwendigen Bandlängen erlaubt.
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Die Erfindung ist an Hand der schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispieles
in der Zeichnung verdeutlicht, und zwar zeigt F i g. 1 einen Ausschnitt aus einem
Förderband mit Sägezahnprofilauflage in perspektivischer Ansicht und Fig.2 das Anordnungsschema
einer Steilförderbandanlage.
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Das gezeichnete Förderband ist aus Gummi mit einem zugfesten Gewebekern
1, einer unteren Deckplatte 2 und einer profilierten Auflage 3 hergestellt.
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Der Schichtenaufbau des Bandquerschnittes und insbesondere auch die
Ausbildung und Anordnung der Verstärkungseinlagen können je nach den betrieblichten
Notwendigkeiten beliebig variiert werden.
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Die Auflage3, die an Stelle der sonst üblichen oberen Deckplatte
auf der dem Fördergut zugekehrten Bandoberfläche vorgesehen ist, ist aus einer weichen
Kautschukmischung hergestellt und mit einer quer zur Bandlängsrichtung verlaufenden
Rippenprofilierung ausgebildet. Die zueinander parallel angeordneten einzelnen Profilrippen
haben die Form von nach einer Bandlängsrichtung hin geneigten Sägezähnen und sind
durch mehrere über die ganze Länge des Förderbandes parallel zu dessen Seitenkanten
verlaufende Nuten 4 in gegeneinander getrennte Felder 5 aufgeteilt. Die Tiefe der
Nuten 4 entspricht etwa der Höhe der Sägezähne, so daß diese innerhalb der Felder
5 sich praktisch unbeeinflußt von dem Verhalten der zugeordneten Sägezähne in den
benachbarten Feldern frei verformen können.
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Die Wirkungsweise des Förderbandes geht aus der Darstellung in Fig.
2 hervor. Das mit dem Bezugszeichen 6 gekennzeichnete Förderband läuft in Pfeilrichtung
um die Umlenktrommel 7 und ist auf diese so aufgelegt, daß die Sägezähne der Auflage
3 auf dem ansteigenden Trum nach unten gerichtet sind.
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Unter dem Gewicht des aufliegenden Fördergutes, beispielsweise eines
Warenbehälters 8, weichen die betroffenen Sägezähne unter elastischer Verformung
aus, so daß der Behälter in eine seiner Grundfläche entsprechende Vertiefung zu
liegen kommt und an der in Abwärtsrichtung nächstfolgenden Sägezahnreihe eine Art
Widerlager findet.
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Die formschlüssige Mitnahme des Fördergutes erlaubt weitaus größere
Steigungswinkel des Förderbandes, als es mit einer reibschlüssig wirkenden Auflage
allein möglich ist. Der Formschluß ist um so ausgeprägter, je größer das Gewicht
des aufliegenden Fördergutes ist.