-
Sperrvorrichtung zum Verriegeln in Offenstellung eines von einer Hängevorrichtung
lotrecht herabhängenden Greifers Zusatz zur Anmeldung: M 51312 XI/35 b -Auslegeschrift
1184 476 Die Hauptpatentanmeldung M 51312 XI / 35 b (deutsche Auslegeschrift
1184 476) bezieht sich auf eine Sperrvorrichtung zum Verriegeln in Offenstellung
eines von einer Hängevorrichtung lotrecht herabhängenden Greifers, welcher mit durch
L-förmige Greifarmpaare gehaltenen Greifschienen versehen ist, mittels eines von
der Stellung des Greifgutes abhängigen Tasthebels in Winkelhebelform, dessen eines
Ende mit einem an einem der- L-förmigen Greifarme bzw. dessen Quergestänge gelenkig
gelagerten Rasthebel zusammenwirkt, welcher in Offenstellung des Greifers eine Sperre,
einen Ansatz od. dgl. erfaßt.
-
Die Hauptpatentanmeldung M 51312 XI / 35b ist darauf abgestellt, daß
der Rasthebel an einer Sperrplatte od. dgl. angreift, deren Verschwenkbewegung die
am anderen L-förmigen Greifarm oder dessen Quergestänge befestigte Sperre in oder
außer Eingriff bringt.
-
Bei der Sperrvorrichtung gemäß der Hauptpatentanmeldung M 51312 XI
/ 35b sind gewöhnlich zwei Zugfedern vorgesehen, von denen die eine Feder an der
Spitze des Rasthebels und an einer Konsole desjenigen Greifarmes angebracht ist,
welcher auch die Sperre trägt, während die zweite Feder dazu dient, den Rasthebel
in die Ruhestellung zurückzuziehen.
-
Obgleich die in der Hauptpatentanmeldung M 51312 XI / 35b beschriebene
und beanspruchte Sperrvorrichtung in den meisten Fällen vollständig zufriedenstellend
arbeitet, hat es sich herausgestellt, daß bei besonders stoß- oder bruchempfindlichem
Greifgut das »Aufschlagen« des Tasthebels auf letzteres unter Umständen zu Beschädigungen
führen kann, weil das Zusammenwirken der einzelnen Teile bei der Sperrvorrichtung
gemäß der Hauptpatentanmeldung M 51312 XI / 35 b so erfolgt, daß der gesamte Greifer
nach Berühren des Greifgutes relativ schnell in die Schließstellung gebracht wird.
-
Der Erfindung liegt eine Verbesserung des Greifers gemäß der Hauptpatentanmeldung
M 51312 XI/35b insofern zugrunde, als verhindert werden soll, daß bei einem zu schnellen
Absenken des Greifers z. B. besonders stoß- oder bruchempfindliches Greifgut beschädigt
wird.
-
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß der Rasthebel
an einem Lenker angeordnet ist, an dessen einem Ende eine mit der gelenkig gelagerten
Sperrplatte verbundene Zugfeder angreift.
-
Die Ausführung der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung kann dahingehend
abgewandelt werden, daß an der Sperrplatte eine diese in die Verriegelungsstellung
ziehende Zugfeder angreift, deren anderes Ende an einem Halter befestigt ist.
-
Es kann auch vorteilhaft sein, daß die Sperrplatte in Wirkstellung
in die als L-förnziger Halter ausgebildete Sperre eingreift.
-
Auch ist es möglich, daß das freie Ende des Rasthebels in Verriegelungsstellung
auf einem Anschlag aufliegt, der bei einer Schließbewegung des Greifers den Rasthebel
aus einem gabelförmigen Halter des Tasthebel löst.
-
Als Beispiel für das weiter oben erwähnte besonders bruch- oder stoßempfindliche
Greifgut sei auf frische Betonformlinge hingewiesen, die in noch nicht abgebundenem,
also vor allem feuchtem Zustand mit der Greifvorrichtung erfaßt werden können und
sollen; dieses Greifgut würde bei einem zu kräftigen Aufschlagen des Tasthebels
bzw. auch bei einem zu plötzlichen Absenken der Greifvorrichtung auf das Greifgut
beschädigt werden; auch wird durch die erfindungsgemäße Verbesserung gegenüber der
in der Hauptpatentanmeldung M 51312 XI / 35b vorgeschlagenen Lösung der wesentliche
Vorteil erreicht, daß die Greifarme nicht plötzlich aus der Offen- in die Schließstellung
übergeführt werden. Selbstverständlich ist der Greifer bzw. die am Greifer angebrachte
Sperrvorrichtung auch für anderes Greifgut verwendbar.
In den Zeichnungen
ist eine beispielsweise Ausführungsform eines Greifers mit einer Sperrvorrichtung
gemäß der Erfindung dargestellt; es zeigt F i g. 1 eine Sperrvorrichtung gemäß der
Erfindung in Draufsicht, F i g. 2 ein Detail eines Greifers mit der Sperrvorrichtung
in Offenstellung und F i g. 3 die Sperrvorrichtung in einer Stellung, in welcher
der Greifer das Greifgut bereits erfaßt hat. Die Sperrvorrichtung gemäß der Erfindung
kann auf dieselbe Weise an einem Greifer angebracht werden wie die Sperrvorrichtung
gemäß der Hauptpatentanmeldung M 51312 XI / 35 b (s. F i g. 1).
-
Wie in F i g. 2 ersichtlich, weist eine Greifvorrichtung mindestens
zwei L-förmige, durch ein Gelenk 1 miteinander verbundene Greifarme 2 bzw. 3 auf.
-
Die einzelnen Greifarmpaare 2, 3 sind durch ein Rohrgerüst oder Quergestänge
miteinander verbunden, wobei beispielsweise Rohre 4 und 5 jeweils die Greifarme
3 miteinander verbinden, und ein Rohr 6 verbindet die Greifarme 2 miteinander. Es
ist klar ersichtlich, daß noch weitere derartige Verbindungsrohre senkrecht zur
Zeichenebene in F i g. 2 und 3 vorgesehen sein können.
-
Zwischen zwei nebeneinanderliegenden Greifarmen 3 - vorzugsweise in
der Mitte - des sich in F i g. 2 und 3 senkrecht zur Zeichenebene erstrekkenden
Greifers ist ein Verbindungsrohr 7 angebracht. Der Ordnung halber wird noch darauf
hingewiesen, daß die an den jeweiligen freien Enden der Greifarme 2 und 3 angebrachten
Greifschienen ebenfalls senkrecht zu dieser Zeichenebene verlaufen.
-
Ein als Winkelhebel ausgebildeter Tasthebel 8 weist eine gegebenenfalls
auf dem Greifgut unmittelbar aufliegende Tastplatte 9, zwei Verbindungsstangen
10,11 und eine Gelenkstange 12 auf, die in Konsolen 13,14 drehbar
gelagert ist. An der Gelenkstange ist eine gabelförnüge Halterung 15 fest angebracht,
die somit bei einer Bewegung der Tastplatte 9 in Pfeilrichtung 16 nach einer Auflage
der letzteren auf dem Greifgut in Pfeilrichtung 17 verschwenkt wird.
-
Die gabelförmige Halterung 15 greift in eine hakenförmige Ausnehmung
18 eines Rasthebels 19 ein, welcher somit nach einer Bewegung der gabelförmigen
Halterung 15 (in der Zeichnung F i g. 2 und 3 nach links) ebenfalls nach links verschoben
wird. Am Rasthebel 19 ist vorn ein freies Ende 20 angeordnet, das gleitbar auf einem
fest mit dem Rohr 5 verbundenen Anschlag 21 ruht. Dieser Anschlag 21 besteht aus
einer schrägen Platte mit einem Ansatzstück 22', auf welchem, wie bereits bemerkt,
das vordere freie Ende 20 des Rasthebels 19 verschiebbar gelagert ist: Der
Rasthebel 19 ist an einem Lenker 22 angeordnet, welcher wiederum in einem Gelenk
23 verschwenkbar gelagert ist. Dieses Gelenk 23 ist in einer Stange 24 angeordnet,
welche mit dem Rohr 6 verbunden ist.
-
Am freien Ende des Lenkers 22 ist eine Zugfeder 25 angebracht,
deren anderes Ende an einer Sperrplatte 26 angreift. Die Sperrplatte 26 ist über
eine Gelenkstange 27 in einer gabelförmigen Konsole 28 verschwenkbar gelagert und
weist eine weitere Zugfeder 29 auf, die, wie aus F i g. 2 und 3 ersichtlich, einerseits
etwa auf der gleichen Höhe wie die Zugfeder 25 an der Sperrplatte 26 angebracht
ist und auf der anderen Seite an einem Halter 30 befestigt ist, welcher mit der
Konsole 28 drehfest verbunden ist.
-
Die Sperrplatte 26 greift in der in F i g. 2 dargestellten Stellung
in einen L-förmigen Halter 31 ein, welcher am Rohr 4 der Greifarme 3 fest angebracht
ist.
-
Die Wirkungsweise der Sperrvorrichtung ist folgende. Gemäß der in
F i g. 2 dargestellten Stellung der beiden Greifarme 2 und 3 sind letztere in öffnungsstellung
verriegelt bzw. gehalten, was ausschließlich durch die in den Halter 31 eingreifende
Sperrplatte 26 erreicht wird.
-
Sobald der Greifer in geöffneter Stellung auf das Greifgut abgesenkt
wird, bewirkt eine Anhebung des Tasthebels 8 eine Verschwenkung der gabelförmigen
Halterung 15 nach links und somit eine Verschiebung des Rasthebels 19 in derselben
Richtung. Diese Verschiebung des Rasthebels 19 führt zu einer Verschwenkung des
Lenkers 22 und zu einer Spannung der Zugfeder 25. Nach einer weiteren Absenkung
des Greifers, vor allem jedoch nach einer weiteren Absenkung des Greifarmes 3, wird
die Sperrplatte 26 auf Grund der Wirkung der Zugfeder 25 aus ihrem Halter
31 herausgezogen. Es ist ersichtlich, daß erst dieses weitere Absenken der
Greifarme 3 zur Lösung des Rasthebels 19 führt, so daß nunmehr die beiden Greifarme
2 und 3 das Greifgut seitlich (auf Grund der nicht dargestellten Greifschienen)
erfassen können.
-
Nach Erfassen des Greifgutes wird der Greifarm 3 weiter nach oben
gezogen und zieht durch seinen Anschlag 21 den Rasthebel 19 aus seiner Eingriffsstellung
mit der gabelförmigen Halterung 15 heraus; hierdurch wird der Tasthebel entriegelt.
Die Zugfeder 29, die nunmehr zur Wirkung kommt, verschwenkt die Sperrplatte 26 entgegengesetzt
dem Uhrzeigersinn, so daß sie sich etwa in die in F i g. 2 dargestellte Stellung
im Halter 31 zurückbewegen kann. Wenn der Greifer mit erfaßtem Greifgut abgesetzt
wird, bewegt sich der Halter 31 an der Sperrplatte 26 vorbei und wird mit Sicherheit
mit dieser verriegelt. Auf diese Weise sind die beiden Greifarme 2 und 3 wieder
in Öffnungsstellung des Greifers verriegelt.
-
In diesem Zusammenhang muß noch bemerkt werden, daß die eben angegebene
Eingriffsstellung der Sperrplatte 26 im Halter 31 in jedem Falle erreicht wird,
da die L-förmige Ausbildung des Halters 31 einen sicheren Eingriff gewährleistet.
Auch ist die gezeigte Ausbildung von Halter 31 und Sperrplatte 26 sowie des Anschlags
21 besonders geeignet, ein »Anschlagen« des Tasthebels und der Greifschienen seitlich
auf das Greifgut im weitgehenden Ausmaß zu dämpfen bzw. zu verhindern.