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Riemenführung bei Flach- oder Keilriemen
Die Erfindung betrifft die Riemenführung bei Flach- oder Keilriemen mittels Riemenspannrolle, die mit einer bügelartigen Führungsleiste versehen ist und mit einer im Zugtrum angeordneten Halterung zusammenwirkt.
Bei Riemenführungen dieser Art war bisher die Aufbringung der Belastung der Spannrolle, durch die der
Flach- oder Keilriemen gespannt und dabei der Umschlingungswinkel der durch den Riemen verbundenen
Scheiben entsprechend vergrössert wird, unbefriedigend. Die ursprünglich vorgesehene Gewichtsbelastung der unter Bedachtnahme auf die Richtung der Schwerkraft anzuordnenden Antriebe ergab insbesondere bei
Riementrieben an Fahrzeugen, wie etwa der Landwirtschaft, erhebliche Beschränkungen in der Konstruk- tion. Die Anwendung elastischer Belastungselemente für die Spannrolle schuf hier eine gewisse Abhilfe.
Es handelte sich dabei entweder um Druckfedern, durch die der die Spannrolle tragende Lenker bei ein- geschaltetem Antrieb gegen den Riemen gedrückt wird, oder um eine Zugfeder, die die Spannrolle samt dem anliegenden Riemen gegen das Zugtrum zu ziehen bestrebt ist. Beide Ausführungsformen zeigen erhebliche Nachteile. Im ersten Fall, bei Verwendung einer Druckfeder, muss eine besondere Federabstützung vorgesehen sein, die ihrerseits bei ausrückbaren Riementrieben in ihre Lage gegenüber dem Riemen verstellbar eingerichtet sein muss und die bei einer bekannten Ausbildung aus einem weiteren Lenker besteht, dessen Drehpunkt in der Schwenkachse des die Spannrolle tragenden Lenkers liegt.
Die Einwirkung auf die Belastung der Spannrolle und damit die Riemenspannung ist hier nur mittelbar möglich, weil sie durch die Verstellung der Abstützung der Druckfeder erreicht wird. Darüber hinaus ergibt eine solche Einrichtung einen grossen Aufwand, der zu der erreichten Wirkung nicht im Verhältnis steht.
Bei der andern bisher bekanntgewordenen Anwendung elastischer Glieder für die Belastung der Spannrolle handelt es sich um Zugfedern, die ausserhalb des Gestänges für die Verstellung der Spannrolle gelegen sind. Zum Ausschalten des Antriebes müssen dort die Federn weit aufgespreizt werden ; es ist deshalb der Kraftaufwand für das Ausschalten des Antriebes beträchtlich.
Diese Mängel werden durch die Erfindung behoben, die darin besteht, dass die Spannrolle durch einen Schalthebel über ein Gestänge mit zwischengeschalteter Zugfeder ein-bzw. ausschwenkbar ist. Die Zugfeder bildet einen Teil des Gestanges, wodurch der Aufwand sowohl was die Anzahl der Teile des Gestanges als auch den hiefür notwendigen Platzbedarf betrifft gegenüber den beschriebenen älteren Bauar ten wesentlich vermindert wird. es lassen sich bei Anwendung der Erfindung sehr leicht lange Federn unterbringen, wodurch der Antrieb bei Lastwechselvorgängen eine grössere Geschmeidigkeit erreicht. Schliesslich steht das gesamte Gestänge ständig unter der Wirkung der Zugkräfte der Feder, wodurch ein Schlagen des Gestänges ausgeschlossen ist.
Bei dieser Bauart sind besonders leicht grosse Schalthübe unterzubringen, was insbesondere bei Antrieben, die rauhem Betrieb unterliegen, wie etwa bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen in der Landwirtschaft, von Bedeutung ist. Vor allem das Entkuppeln lässt sich mit geringer Kraft durchführen, nachdem beim Entkuppeln die Spannung der Zugfeder vermindert wird.
Die im Zugtrum angeordnete Halterung kann nach einem weiteren Merkmal der Erfindung aus einem Blech bestehen, dessen Schenkel Bohrungen aufweisen, die von Führungsbolzen durchsetzt sind. Dadurch wird der Riemen in einer nahezu gleichbleibenden Höhenlage gehalten. In weiterer Ergänzung des Erfindungsvorschlages kann die getriebene Scheibe im unteren Bereich des Scheibenumfanges von einem Führungsblech umgeben sein, das mittels eines mii. einem Langloch versehenen Anschlussbleches verstellbar
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