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Bedienungsstuhl mit einem in der Höhe verstellbaren Sitz Die Erfindung
betrifft einen Bedienungsstuhl mit einem in der Höhe verstellbaren Sitz, der auf
einem Tragrohr befestigt ist, das in einem Standrohr verschiebbar angeordnet ist,
wobei eine unter Druck stehende, koaxial im Tragrohr angeordnete Feder das Tragrohr
anzuheben trachtet und das Tragrohr im Standrohr in der gewünschten Auszugstellung
durch eine Klemmvorrichtung festgehalten ist, die unter der Wirkung einer vom Benutzer
des Stuhles über einen Fußhebel betätigbaren Druckfeder steht.
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Es sind bereits Stühle bekannt, die ein in einem Standrohr geführtes,
den Sitz tragendes Innenrohr aufweisen und bei denen das Festklemmen des am unteren
Teil geschlitzten Innenrohres gegen das Standrohr mittels eines Konus an einem weiteren
Innenrohr und Druckfeder erfolgt. Dabei ist auch eine Entlastungsfeder vorgesehen,
die den Sitz anzuheben trachtet. Zur Höhenverstellung des Sitzes dient ein Bedienungsring,
der den Konus gegen die Wirkung der Druckfeder bewegt und mit der Hand betätigt
wird. Diese Art der Bedienung bedingt den wesentlichen Nachteil, daß eine Änderung
der Sitzhöhe von Hand erfolgen muß; der Stuhl ist also für Zwecke ungeeignet, bei
denen der Benutzer die gewünschte Sitzhöhe ohne Gebrauch der Hände einstellen soll.
Außerdem muß bei der genannten bekannten Anordnung die Innenbohrung des Standrohres
nach unten zu konisch ausgeführt sein, wenn der Sitz nicht bei stoßweiser Belastung
ruckweise nach unten gleiten soll. Diese Maßnahme erfordert einen besonderen fertigungstechnischen
Aufwand.
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Es ist auch bereits bekannt, bei Arbeitsstühlen mit einem höhenverstellbaren
Sitztragrohr, das in einem Standrohr verschiebbar geführt ist, fußbetätigte Sperrvorrichtungen
in mannigfaltigen Ausführungen zu verwenden. Eine dieser bekannten Sperrvorrichtungen
besteht aus einem Arretierstück, das auf einer schiefen Anliegebahn gelagert ist
und dabei durch Klemmwirkung das Tragrohr arretiert. Bei einem anderen bekannten
Stuhl mit fußbetätigter Sperrvorrichtung besteht diese aus einem Klemmbremsstück,
das durch eine Nase an einem Hebel gegen das Tragrohr gepreßt wird. Schließlich
ist ein Arbeitsstuhl mit höhenverstellbarem Sattelsitz bekannt, bei dem das Festklemmen
des Sitztragrohres durch einen am oberen Ende des Standrohres verschiebbar gelagerten
Verriegelungsbolzen erfolgt. Sämtliche genannten, bekannten Sperrvorrichtungen haben
gemeinsam, daß das Sitztragrohr im Standrohr durch eine Klemmvorrichtung festgehalten
wird, die auf der Außenfläche des Tragrohres einseitig an dieser angreift. Daraus
ergibt sich der wesentliche Nachteil, daß die Oberfläche des Tragrohres wegen der
einseitig angreifenden Arretierung beschädigt werden kann oder mehr oder weniger
starke Deformationen des Tragrohres auftreten. Eine Beschädigung oder Deformation
des Tragrohres schließt jedoch die einwandfreie Funktion der Höhenverstellung aus.
Die geschilderten bekannten Arbeitsstühle sind deshalb nicht dazu geeignet, sehr
häufig höhenverstellt zu werden.
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Um die geschilderten Nachteile der bekannten Stühle mit höhenverstellbarem
Sitztragrohr und fußbetätigter Sperrvorrichtung zu vermeiden, wird bei einem Bedienungsstuhl
.der eingangs erwähnten Art nach der Erfindung vorgeschlagen, daß eine Spannzange,
die über ein Zugrohr mit dem Fußhebel fest verbunden ist, eine am Sitz befestigte
Haltestange, welche die Spannzange und das Zugrohr durchdringt, festklemmbar vorgesehen
ist, wobei die Kegelhülse der Spannzange in Ruhestellung des Fußhebels durch die
Druckfeder gegen einen die Kegelhülse umgebenden Konus gepreßt ist, welcher in einem
Rohr innerhalb des Tragrohres koaxial zu diesem feststehend angeordnet ist.
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Der erfindungsgemäße Bedienungsstuhl weist den wesentlichen Fortschritt
auf; daß die Sperrwirkung der Spannzange außerordentlich hoch ist, wobei noch vom
Vorteil ist, daß Spannzangen aus serienmäßiger Fertigung sehr preisgünstig erhältlich
sind.
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Weitere Merkmale der Erfindung sollen an Hand des in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert werden.
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Die Zeichnung zeigt einen erfindungsgemäßen Stuhl mit seinen wesentlichen
Teilen im Längsschnitt. Der Sitz 1, der mit oder ohne Lehne ausgebildet sein
kann,
ist mit dem Tragrohr 2 mechanisch starr verbunden. Das Sitztragrohr 2 ist
im Standrohr 3, das im Fuß 4 befestigt ist, verschiebbar angeordnet,
wobei das Tragrohr 2 im Standrohr 3 einerseits durch die mit dem Standrohr
3 verbundene Büchse 5 und andererseits durch den mit dem Tragrohr 2 verbundenen
Ring 6 geführt ist. Außer dem Standrohr 3 ist im Fuß ein Rohr 7 befestigt, das sich
im Innern des Tragrohres 2 koaxial zu diesem erstreckt. Nach unten ist das
Rohr 7 mit einem stempelförmigen Metallteil 8 abgeschlossen, wobei das Rohr
7 mit dem Metallteil 8 (wie durch das Symbol 25 angedeutet ist) fest
verbunden ist.
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Zwischen dem Rohr 7 und der Innenwandung des Tragrohres
2 ist eine unter Druck stehende Feder 9
angeordnet, die sich nach unten
gegen das Metallteil 8 und nach oben gegen einen hohlzylindrischen Einsatz
10 abstützt, der in das obere Ende des Tragrohres 2 eingefügt und
wie dieses mit dem Sitz 1 verbunden ist. Koaxial im Tragrohr 2 ist außerdem
eine Haltestange 11 vorhanden, die zusammen mit dem Tragrohr 2 auf und ab
bewegt wird. Um den Sitz 1 mit seinem Tragrohr 2 um die Haltestange
11 drehen zu können, ist auf deren oberes Ende ein Drehteil 12
aufgeschraubt,
das in einer Aussparung 13 im Einsatz 10 drehbar gelagert ist.
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Zur Festhaltung der gewünschten Sitzhöhe ist die Haltestange
11 in einer an sich bekannten Spannzange, z. B. nach DIN 6341, geführt. Die
Kegelhülse der Spannzange 14 ist von einem Konus 15, der im oberen Ende des
Rohres 7 befestigt ist, umgeben und wird im Konus 15 mittels einer in Form
von Tellerfedern ausgebildeten Druckfeder 16 festgespannt, die zwischen einer auf
das obere Ende der Spannzange 14 aufgeschraubten Mutter 17 und dem
Konus 15
die Spannzange umgibt. Die nötige Vorspannung der Druckfeder
16 wird dabei durch entsprechendes Anziehen der Mutter 17 erzielt.
Um die Spannzange 14
lösen zu können, ist diese mit einem Zugrohr 18 fest
verbunden, das über einen Fußhebel 19 entgegen der Wirkung der Druckfeder
16 nach unten bewegbar ist. Das Zugrohr 18 ist dazu in einer entsprechenden
Bohrung im Metallteil 8 geführt. Der Fußhebel 19
ist in zwei kreissegmentförmigen
Vertiefungen 20 im Metallteil 8, die auf dessen Unterseite um den
Abstand a exzentrisch zur Mittelachse des Zugrohres 18 vorhanden sind, mit zwei
entsprechenden Erhebungen 21 gelagert. Dabei stützt sich der Fußhebel
19
mit dem Bolzen 22, der das Zugrohr 18 unterhalb des Fußhebels
19. quer durchsetzt, als Drehpunkt gegen das Metallteil 8 ab. Falls das freie
Ende des Fußhebels 19 nach unten gedrückt wird, bewegt sich das Zugrohr
18 und damit die Spannzange 14 im Konus 15 nach unten, so daß die
Spannzange 14 entspannt wird. Die Haltestange 11 ist dann zusammen mit dem
Tragrohr 2 und dem Sitz in Längsrichtung frei beweglich.
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Die Druckkraft der Feder 9 ist so abgestimmt, daß bei geöffneter Spannzange
nicht nur das Tragrohr 2 mit dem Sitz 1 angehoben wird, sondern in üblicher
Weise auch ein Teil des Körpergewichtes der den Stuhl benutzenden Person. Durch
eine derart abgestimmte Feder wird erreicht, daß der Sitz einschließlich der Person
nach oben bewegt wird, falls die Person durch Verlagerung des Körpergewichtes den
Sitz teilweise entlastet. Eine derartige Verlagerung ist schon dadurch gegeben,
daß sich die Person zur Betätigung des Fußhebels leicht vornüber beugend auf einen
Fuß stützt. Ist die gewünschte Sitzhöhe erreicht, wird der Fuß vom Fußhebel
19 genommen, wodurch die Spannzange mittels der Druckfeder 16 die Haltestange
11 festspannt. Soll die Sitzhöhe verringert werden, wird die Spannzange wiederum
durch Betätigung des Fußhebels entgegen dem Schließsinne geöffnet. Das volle Körpergewicht
der Person drückt den Sitz nach unten, bis der Fußhebel in Ruhestellung gegeben
und dadurch die Spannzange gespannt wird.
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Der Fuß des Stuhles ist zweckmäßig dreibeinig. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel sind die Beine 23 in bekannter Weise mit Puffern
24 versehen.
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Ein erfindungsgemäßer Stuhl erfüllt die Forderung nach einer beliebigen
Anpassung der Sitzhöhe an die jeweiligen Bedingungen des Arbeitsplatzes bei größer
Betriebssicherheit. Er eignet sich besonders für Friseure, Kosmetikerinnen, Bedienungspersonal
von Schaltpulten u. a.