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Klappbares Zwischendeck zum Einbau in Schiffen Die Erfindung betrifft
ein klappbares Zwischendeck zum Einbau in Schiffen, bestehend aus zwei miteinander
durch Gelenke verbundenen Teilen, von denen der eine Teil an der Außenhaut oder
an einer senkrechten Zwischenwand klappbar gelagert und bei Nichtgebrauch etwa parallel
zu dieser gestaut ist, während der andere Teil bei Nichtgebrauch an einer etwa horizontalen
Wand gestaut ist, wobei wenigstens eine senkrechte Stütze zum Abstützen der aufgeklappten
Deckteile in der Gebrauchsstellung dient.
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Derartige Zwischendecks sind bekannt und dienen dazu, bedarfsweise
zusätzliche Ladefläche im Laderaum eines Schiffes bereitzustellen, ohne jedoch diesen
Raum bei Nichtgebrauch des Zwischendecks wesentlich zu verkleinern oder das Be-
und Entladen zu behindern.
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Zu diesem Zweck ist es bekannt, klappbare Zwischenböden vorzusehen,
die aus einzelnen Bodenteilen bestehen, welche bei Nichtgebrauch senkrecht an die
Wand anklappbar sind und in der Gebrauchsstellung auf besonderen, fest angeordneten
Querträgern aufliegen. Es sind außerdem besondere Lenker vorgesehen, welche jedoch
lediglich den Zweck haben, die Zwischenbodenteile bedarfsweise auch unter das Behälterdeck
schwenken zu können, wenn die Böden bei Nichtgebrauch an den Seitenwänden stören.
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Bei einer anderen bekannten Zwischendeckkonstruktion können die Zwischenbodenteile
entweder unter das Deck gezogen oder an die Seitenwand angeklappt werden. Zum Abstützen
in der Gebrauchsstellung dienen an der Seitenwand Auflagen oder Gelenke und im Laderauminneren
besondere senkrechte Stützen, die bei Gebrauch auf dem Schiffsboden aufsitzen und
bei Nichtgebrauch teleskopartig einschiebbar und um eine Gelenkverbindung am Deck
unter das Deck schwenkbar sind, nachdem zuvor die Zwischendeckteile in ihre Nichtgebrauchstellungen
gebracht worden sind.
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In einem anderen bekannten Fall ist ein Teil des Zwischendecks mittels
Hängestützen, die mit dem tragenden Deck und dem Zwischendeck nach Art eines Gelenkviereckes
verbunden sind, nur am tragenden Deck abgestützt. Bei dieser Anordnung muß an den
Längsseiten des Zwischendecks ein ausreichend breiter freier Raum verbleiben, der
das Zwischendeck bei Nichtgebrauch aufnehmen kann. Um diesen Raum ausnutzen zu können,
sind besondere Zwischendeckteile mit entsprechenden Ab-
stützungen und Stapelplätzen
notwendig.
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Es ist aber auch bereits ein aus zwei gelenkig miteinander verbundenen
Deckteilen bestehendes Zwischendeck bekannt, dessen außenliegender Teil an der Seitenwand
des Laderaumes angelenkt ist. Die Teile lassen sich bei Nichtgebrauch an senkrechten
und/oder horizontalen festen Schiffsteilen verstauen. Bei Gebrauch erfolgt eine
Abstützung mit Hilfe von senkrechten Stützen, die jedoch ebenfalls erst gesondert
am Schiffsboden angebracht werden müssen. Das Zwischendeck kann auch nur bei völlig
entleertem Laderaum in die Gebrauchsstellung gebracht werden.
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Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines klappbaren Zwischendecks
der eingangs näher bezeichneten Art, welches in einem Arbeitsgang von der Nichtgebrauchs-
in die Gebrauchsstellung und umgekehrt gebracht werden kann und keine zusätzliche
Unterstützung durch gesonderte am Boden aufsitzende Stützteile und keinen seitlichen
freien Raum für seine Unterstützung bedarf.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das klappbare
Zwischendeck mit dem Schiffskörper außer durch die Anlenkstelle an der senkrechten
Schiffswand noch über senkrechte Hängestützen ständig gelenkig verbunden ist, deren
unteres Ende an dem horizontal staubaren Zwischendeckteil und deren oberes Ende
an dem über dem Zwischendeck etwa horizontal verlaufenden festen Deck angelenkt
ist. Bei dieser Anordnung sind beide Teile des Zwischendecks ständig mit festen
Teilen des Schiffskörpers gelenkig verbunden und über die Verbindungsstellen abgestützt.
Die hierfür vorgesehenen Hängestützen sind ihrerseits ständig mit dem Zwischendeck
und dem festen Schiffsteil verbunden, so daß sie automatisch in die gewünschte Stellung
gelangen, wenn das Zwischendeck zusammen
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Dadurch wird erreicht, daß das klappbare Zwischendeck in einem Zug von einer in
die andere Stellung übergeführt werden kann.
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Besonders einfach erfolgt die Bewegung des Zwischendecks, wenn man
hierfür allein einen nur an dem horizontal staubaren Zwischendeckteil angreifenden
und an dem etwa horizontal verlaufenden festen Deck geführten Seilzug vorsieht.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand einer schematischen Zeichnung
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Konstruktion besteht aus drei
Hauptelementen, nämlich dem an der Außenhaut in Höhe der vorgesehenen Teilung in
mehreren Scharnieren 1 drehbar gelagerten Decksteil und einem an diesem Teil
2 ebenfalls mehrfach fest angelenkten Decksteil 3, welches mit dem darüberliegenden
festen Deck durch zwei oder mehrere an beiden Enden drehbar gelagerte Hängestützen
4 verbunden ist. Die Gelenke 5 zwischen den beiden Decksteilen 2 und
3 sind als Scharniere mit Widerlager ausgebildet und werden in Arbeitsstellung
des Decks, z. B. durch Steckbolzen, verblockt.
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Die Breite des Deckteils 2 ist ungefähr gleich dem an der Seite des
Schiffes unter Berücksichtigung ,von Balkenknien gemessenen lichten Abstand zwischen
dem Zwischendeck und dem darüberliegenden festen Deck und die Breite des Decksteils
3 ungefähr gleich dem zwischen Innenkante Spant und Innenkante neben der
Luke längslaufender Bauteile (z. B. Gurt von Lukenlängssüll) gemessenen Abstand,
so daß die Gesamtbreite als Summe dieser beiden Teilbreiten größer als die Breite
des Deckstreifens neben der Luke des darüberliegenden Decks ist. Die Länge der Stützen
4 ergibt sich aus der vorgesehenen Höhe des Zwischendecks unter Berücksichtigung
der Bedingung, daß die Stützen im Falle des hochgeklappten Decks über dem Decksteil
3 liegen müssen.
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Das Herunterlassen und Hochziehen des Decks erfolgt über zwei neben
den beiden Endtragbalken C
angeordnete Seile 6, die an dem Decksteil
3 befestigt, über Blöcke 7' und 7" geführt und über einen normalen
Ladebaum mit einer Ladewinde verbunden werden. In Fällen einer großen freien Kraglänge
des Decksteils 3 kann es vorkommen, daß sich das System durch die Schwerkraft
allein nicht ganz in die horizontale Lage aufrichtet und sich ein zusätzliches kurzes
Anheben des Kragarmes 3 vor dem Verblocken der Gelenke 5 als notwendig
erweist.
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Das Sichern des hochgeklappten Decks gegen ungewolltes Herunterklappen
kann auf versch:erlene Weise erfolgen und ist nicht Gegenstand der vorliegenden
Erfindung.
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Der Bewegungsvorgang ist durch zwei etwa gleich lange Kreisradien
bestimmt, deren Viertelkreisbögen sich in zwei Punkten schneiden und deren sich
auf diesen Kreisbögen bewegenden Endpunkte durch eine Gerade konstanter Länge untereinander
verbunden sind. Der Endpunkt dieser einseitig verlängerten Geraden beschreibt dabei
eine Zwangskurve 8. Der durch die Gelenkdecks nicht erfaßte, offene Mittschiffsbereich
wird in üblicher Weise durch pontonförmige oder ähnliche Lukendeckel abgedeckt.
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Zur Gewichtsersparnis können die Gelenkdecks aus einer Rahmenkonstruktion
mit Tragbalken und Längsträgem gebaut werden, deren Felder aus Gitterrosten bestehen.